BEV Insolvenz: Erfahrungen
3 Jahre vor der Insolvenz schon habe ich vor BEV gewarnt.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Tarifempfehlungen
Wenn Sie meine Hinweise bei der Wahl Ihres Anbieters berücksichtigen, dann sind derartige Überraschungen sehr unwahrscheinlich! Bei der Wahl verbraucher-un-freundlicher und insolvenzgefährdeter Anbieter drohen Mehrkosten. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, biete ich Verbrauchern kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlungen an.
Update (22.07.2020): Bonus-Verweigerung sehr wahrscheinlich unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Verweigerung des Bonus im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt. das zuständige Gericht hat geurteilt, dass der Neukundenbonus dem Kunden anzurechnen ist.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Aber es bestätigt die Auffassungen der Verbraucherzentrale und von mir, dass der Bonus zu gewähren ist.
BEV Endabrechnung: Überprüfen Sie mit meinem Tool
Zahlreiche Verbraucher bemängeln die Abrechnung des Insolvenzverwalters. Es lohnt sich somit, seine Strom- und Gasabrechnung zu kontrollieren. und den Neukundenbonus einzufordern. Leider sind die Abrechnungen häufig bewusst intransparent gehalten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle nicht trivial. Die Rechnung prüfen zu lassen, kostet Geld.
Ich spare Ihnen gerne dieses Geld. Laden Sie hierzu diese Datei runter, die ich für Sie erstellt habe. Damit können Sie Ihre Stromrechnung ganz bequem selber kontrollieren. Mit Hilfe des Tools können Sie auch Ihren Neukundenbonus einfordern. Mit Hilfe von Musterschreiben können Sie Fehler der Abrechnung geltend machen (z.B. den fehlenden Neukundenbonus. Führen Sie als Argument an: „Ich werde mich der Musterklage der Verbraucherzentrale anschließen. Das OLG München sieht den Neukundenbonus als unselbstständigen Rechnungsposten an, der den Kunden anzurechnen ist).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das Guthaben der Verbraucher ist fast vollständig weg
Schlechte Nachrichten von der Gläubigerversammlung: Voraussichtlich werden die Gläubiger nur 5% ihres Guthabens erhalten und die Auszahlung wird sich noch einige Jahre verzögern.
BEV Neukundenbonus
Neukundenbonus bei <12 Monaten Belieferungszeit wird bisher verweigert: Musterfeststellungsverfahren gibt Verbrauchern Hoffnung! Der Insolvenzverwalter Bierbach hat den Verbrauchern den Bonus aberkannt, wenn die Belieferung weniger als 12 Monate betrug. Viele Verbraucher, Verbraucherschützer und auch in empfanden dies als ungerecht, da die Schuld an dem vorzeitigem Belieferungsende nicht beim Verbraucher liegt. Auch die AGBs der BEV stützen nach meiner Ansicht nicht das Verhalten des Insolvenzverwalters.
Aufgrund dieser großen Ungerechtigkeit hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Danach können sich Betroffene eintragen lassen. Ich werde an dieser Stelle Sie darüber informieren!
Problematisch ist jedoch, dass betroffene Verbraucher mit einem Guthaben nur noch bis 10. Januar 2020 Ansprüche anmelden können (über die Insolvenztabelle). Welchen Betrag sollen Verbraucher anmelden – mit oder ohne Bonus? Da ich nicht selber BEV-Kunde war, weiß ich nicht, wie genau die Anmeldung der Ansprüche erfolgt. Ich vermute, dass die Betroffenen lieber den strittigen Neukundenbonus hinzurechnen sollten. Der würde dann womöglich wieder herausgerechnet werden. Wenn allerdings im Vorherein der Neukundenbonus herausgerechnet wird, werden die Verbraucher keine Möglichkeit auf eine Auszahlung erhalten.
Verbraucher beschweren sich über falsche Abrechnungen
Viele Verbraucher haben sich gegenüber dem Insolvenzverwalter beschwert, weil anscheinend absichtlich falsche Rechnungen an die Verbraucher versendet werden und Guthaben nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel vom 14.10.2019 spricht vielen Verbrauchern aus der Seele.
BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet.
Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.
BEV Erfahrungen
Verspätete Guthabenauszahlung, Rechnung verspätet und falsch
(Stand: 31.12.2018) Verbraucher beschweren sich in Foren und auf de.reclabox.com über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH insbesondere hinsichtlich verspätete Guthabenauszahlungen, verspätete Auszahlung des Sofortbonus sowie über fehlerhafte oder verspätete Stromabrechnungen. Sie sollten die BEV Erfahrungen der anderen Verbraucher ernst nehmen und nicht auf die hohen Weiterempfehlungsraten vertrauen. Schließlich schreiben die meisten Verbraucher ihre Beurteilung in den ersten Monaten. Die Bewertung spiegelt daher überwiegend den Wechselprozess wieder, der nur selten Gegenstand einer Beschwerde ist.
Wenn Sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter suchen, bei dem das ganze Vertragsverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie daher die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden, kundenunfreundlichen AGBs und schlechtem Kundenservice meiden. Anhand dieser Kriterien habe ich eine Liste mit verbraucherfreundlichen Stromanbietern bereits für Sie erstellt. Weitere Tipps, worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten sollten, finden Sie dort ebenfalls.
Die häufigsten Verbraucherbeschwerden gegenüber BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)
Eine Studie von A.T. Kearney aus 2012 besagt, dass Stromdiscounter im ersten Vertragsjahr hohe Verluste einfahren. Provisionen an Vermittler und hohe Neukundenboni im ersten Vertragsjahr müssten daher in den Folgejahren z.B. mit Hilfe von schnellen und drastischen Preiserhöhungen kompensiert werden. Nur dann seien die Geschäftsmodelle der Stromdiscounter finanziell tragbar.
Ein Großteil der Beschwerden hat zum Gegenstand, dass BEV die gesetzliche Pflicht die Jahresendabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht einhält. Zudem werden Fehler in der Jahresendabrechnung bemängelt. Die häufigsten Anlässe sind fehlerhafte Zählerstände und verweigerte Neukundenboni. Im Fall von BEV haben sich nur wenige Verbraucher über fehlerhafte Stromabrechnungen beschwert.
Am 16.01.2019 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Sie ein Aufsichtsverfahren gegen BEV wegen intransparenter Abrechnungen eingeleitet hat. Quelle
Verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus:
Die allermeisten Beschwerden kritisieren, dass BEV die gesetzlichen Fristen zur Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachkommen. Die Verbraucher beschweren sich, weil sie letztendlich BEV einen kostenlosen Kredit gewähren und dadurch BEV unfreiwillig zu seiner günstigen Finanzierung des Unternehmens verhelfen. Problematisch ist es insbesondere dann für Verbraucher, wenn die Rechnungen und Guthaben „vergessen“ werden oder wenn BEV Insolvenz anmelden sollte. Damit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs, denn in Ziffer 8.3 verspricht das Unternehmen eine „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben. Umgekehrt, wenn ein Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät, behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen einzufordern (Ziffer 9.6; Stand: 11.03.2018).
Neukundenbonus
Viele Verbraucher berichten, dass BEV den Neukundenbonus vergisst auszuzahlen. Zwar werde der Bonus in der Abrechnung ausgewiesen, allerdings müssen Verbraucher den Bonus erst anfordern, bevor dieser dann tatsächlich ausgezahlt wird. Dies erfolgt dann relativ problemlos, weil der Stromanbieter keine AGB-Klauseln unterhält, die den Bonus einschränken (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie wird der Neukundenbonus bei Mehrtarifzählern und bei Photovoltaikanlagen verweigert).
Die Verluste aus dem Anfangsjahr können nur dann kompensiert werden, wenn die Kunden nicht bereits nach dem ersten Vertragsjahr kündigen. Einige Verbraucher beschwerten sich über BEV, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde.
In meisten Verbraucherbeschwerden gegenüber Stromdiscountern gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Sehr häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr. Ich bezweifle sehr stark, dass solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Werbeflyer ähnlichen Texten enthalten gewesen. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Empfehlungen, wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind
Wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind, empfehle ich Ihnen die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher ernst zu nehmen. Es gibt sehr viele Stromanbieter, die nicht nur günstig, sondern auch sehr verbraucher-un-freundlich sind und über dies sich Verbraucher nicht beschweren.
Empfehlungen, wenn Sie bereits BEV-Kunde sind
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter BEV richtig kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, besteht die Gefahr, dass die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher auch auf Sie ereilen können. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- BEV richtig Kündigen: Auch bei BEV berichten Verbraucher über Schwierigkeiten, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie meinen Ratschlägen folgen.
- Versteckte Preiserhöhung: Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass Preiserhöhungen versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. Lesen Sie daher alle Dokumente von BEV besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Häufig werden anscheinend Stromrechnungen verspätet oder gar fehlerhaft erstellt und auch bei der Guthabenauszahlung werden Fristen von Seiten BEV nicht eingehalten. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Guthaben und Sofortboni vollständig ausgezahlt wurden. Tipps zum Umgang mit diesen Beschwerden finden Sie auf dieser Internetseite.
- Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße [Ihr Name]
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
BEV – weiterführende Fragen & Antworten
Diese Entscheidung werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sehen dies so. Sobald Urteile vorliegen, werde ich an dieser Stelle hierauf verweisen!
Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.
Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.
Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…
- In diesen Fällen dürfen Sie m.E. risikolos zurückbuchen lassen:
Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.
- Ansonsten dürften Rückbuchungen riskant sein
Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.
Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).
Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.
- Notieren Sie sich den Zählerstand zum 01.02.2019 und melden Sie diesen ihrem Netzbetreiber und BEV.
- BEV verfügt über kein Online-Portal. Stattdessen sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln.
- Ihr aktueller Versorger ist nicht BEV, sondern Ihr Grundversorger / Netzbetreiber. Diesen müssen Sie auch nicht selber kündigen, sondern Sie können den neuen Anbieter dies überlassen.
- Ich habe bei Check24 erfahren, dass Sie die Kundennummer beim Wechsel nicht angeben müssen – diese Angabe sei optional.
- Sie können versuchen, den Vertrag rückwirkend zum 01.02.2019 abzuschließen. Manchmal gelingt dies. Am besten Sie geben als Wechseltermin „nächstmöglich“ an und rufen beim neuen Versorger kurz mit dieser Bitte an.
BEV setzt die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen häufig sofort ein, wenn der Verbraucher in Zahlungsrückstand geraten ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann ich jedem Verbraucher nur raten, die Monatsabschläge per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Wenn Streitigkeiten bei der Jahresendabrechnung vorliegen, so sollte der Verbraucher den unstrittigen Betrag überweisen. Den restlichen, strittigen Betrag sollten die Verbraucher ggü. BEV begründen. Dies können z.B. unzulässige Preiserhöhungen oder Fehler in der Stromabrechnung beinhalten.
Erst seit 2014 ist die Bev bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als Energieanbieter tätig. Der Stromanbieter mit dem Sitz in München ist konzernunabhängig und es besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2015 ist ein Jahresüberschuss i.H.v. 4 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) und ein Eigenkapital von 35 T€ ausgewiesen (Vorjahr: -4,6 Mio. €).
Quelle: Energieanbieterinformation.de; de.reclabox.com
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Update von mir: Gerichtsurteil gg. BEV liegt vor; sie haben es noch nicht einmal für nötig gehalten ihre Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. Vollstreckung über Gerichtsvollzieher läuft. BEV ist hier nicht unbekannt.
Meine ursprüngliche Forderung wurde durch die Gerichtskosten vervielfacht, bei mir ging es nicht um allzu viel Geld. Die Sache könnte für BEV aber dennoch lukrativ sein, denn diesen Weg werden die wenigsten Kunden einschlafen, weil er zeitlich aufwendig ist und teuer. Wenn also jeder hundertste klagt und der dann halt das 10fache kostet, was soll’s werden sich die Herren wohl denken. Ich meine hier ist keine Blödheit am Werk, sondern schlichtweg kaltes kaufmännisches Kalkül. Gerade so viel dass es noch als Blödheit durchgehen könnte, um nicht wegen Betrug in den Knast zu wandern.
Schade dass so etwas in D so lange möglich ist. Strafverfahren werden halt gerne eingestellt, weil der Beweis dass du nicht zu dumm warst sondern alles Absicht war eben nie 100%ig ist…
Auch wir haben Probleme: 1. unser 24-Monate Vertrag endete am 31.12.2017, Kündigung versäumt, nun zum 31.12.2018 gekündigt (lt. AGB’s verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr), doch BEV bestätigt die Kündigung zum 31.12.2019 -heute widersprochen.
2. nicht ausgezahlte Werbeprämie – xmal telefoniert und immer wieder wurde auf die Buchhaltung verwiesen.
Auf meine vielen e-mails erhielt ich im Sept. 18 ohne Anschreiben die Kopie unseres Vertrages vom 03.11.2015 (Laufzeit 01.01.2016 – 31.12.2017) als einzigste Reaktion.
FINGER WEG!!!
Nach unzähligen unkorrekten Abrechnungen und geschätzten Werten habe ich den Vertrag mit oben genannter Firma zum 31.07.2018 gekündigt.
Am 05.05.2018 erhielt ich eine Rechnung über 441,81 € , die natürlich sofort abgebucht wurde. Die Gutschrift über 315,59 €, aus gleicher Rechnung habe ich bis zum heutigen Tage nicht erhalten.
Statt dessen hat man mir den Betrag von 441,81 € „irrtümlich“ erneut vom Konto abgezogen und nur durch meinen Widerspruch bei der Bank erhielt ich den Betrag zurück erstattet.
Von der Gutschrift immer noch keine Spur.
Die „Endabrechnung“ erhielt ich dann am 10.09.2018 mit einem Verbrauch von 156,24 €, minus Vorauszahlungen von 234,00 € , ergab eine Gutschrift von 77,76 €.
Beide Summen ergeben also ein Guthaben von 393,35 €. Auf den größeren Betrag von 315,59 € warte ich schon seit 05.05.2018.
Heute erhielt ich dann telefonisch die Auskunft eines offensichtlich überforderten Mitarbeiter Herr XXXX, dass die Auszahlung beider Gutschriften noch gar nicht weiter geleitet wären. Dieses würde nun noch einmal mindestens 14 Tage dauern …
Mir unverständlich, da ich meine Zahlungen stets pünktlich geleistet habe.
Er war nicht bereit / in der Lage, mich an einen kompetenten Mitarbeiter zu verbinden.Mein Schreiben vom 28.10.2018 mit Zahlungsfrist sei gar nicht angekommen.
Nun folgt Schlichtungsstelle, Anwalt, Gericht …
Da leider auf sämtliche Korrespondenz per E-Mail (vom 19.09.2018, 17.10.2018, 01.11.2018 und 05.11.2018) keinerlei Reaktion der BEV erfolgte, warte ich nun seit über zwei Monaten auf die Erstellung der Jahresendabrechnung und auf die Erstattung der zu viel geleisteten monatlichen Zahlungen, die von meiner Seite stets pünktlich an die BEV überwiesen wurden.
Auch telefonisch habe ich es fünf Mal versucht. Das Callcenter kann oder will keine Ausküfte geben und leiert stets den selben Text daher, bereits zweimal sagte man mir, die Überweiugn wäre getätigt und die Endabrechnung erstellt – glatt gelogen. Weder Brief noch Überweisung kam jemals an.
Die Verivox GmbH als Vertragsvermittler habe ich über diesen Sachverhalt informiert.
Kundenzufriedenheit scheint nicht wirklich wichtig zu sein. Niemals zuvor in den letzten 9 Jahren hatte ich bei einem Stromanbieter mit solchen ärgerlichen Hindernissen bezüglich Transparenz und Zuverlässigkeit zu kämpfen. Ein Blick in die gängigen Reklamationsportale zeigte mir, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall zu handeln scheint.
Die Portale von Check24, Verivox und Trustpilot werden zZt. mit 5-Sterne-Bewertungen „überschwemmt“, besonders Trustpilot. Unglaublich, welch „supertoller Anbieter“ die BEV ist. Ein neutrales Forum gibts noch beim Bund der Energieverbraucher:
https://forum.energienetz.de/index.php/board,758.0.html
Ich habe meinen Vertrag fristgerecht gekündigt und ich glaube wenn ich jetzt hier ins Detail gehen würde, wäre ich morgen noch nicht fertig mit Schreiben.
Sechs Wochen nach Vertragsende muss der Energieanbieter mir eine Endabrechnung stellen, so sieht es das Gesetz vor. Nach fünf Anrufen zuvor, um mir die Gewährleistung zugeben, dass diese rechtzeitig eintrifft und fünf Anrufe nach der verspäteten Endabrechnung, muss ich mir nach über zwei Wochen Verzug nöch Sprüche anhören wie „Haben Sie doch mal Verständnis.“ oder „Sie müssen mir hier nichts über irgendwelche Fristen erzählen, ich kenn mich aus.“ !!! Das ist nicht lache – auskennen? Und warum warte ich schon lange überfällig auf die mir zustehende Guthabenauszahlung? Man muss sich vorstellen, es ist eh schon Eibe Frechheit vom Gesetzgeber, dass der Anbieter nach Vertragsende insgesamt 8 Wochen Zeit hat um ein Guthaben auszuzahlen. Ich befinde mich bereits in Woche 11 und mir steht ein Guthaben inkl. NKB von etwa 460€ zu. Und was wird gemacht? Drei Wochen über der Zeit überweist man mir dann etwa 120€ und deklariert es als Versehen.. das ist richtig lächerlich und unerhört. Das ganze wird zur Schlichtungsstelle gehen und nachverzinst. Und rein aus Prinzip, auch wenn es eh nichts bringt, werden die beiden Geschäftsführer von mir angezeigt wegen Unterschlagung. Ich kann nur jedem raten von der BEV fernzubleiben!
Dieser Verein der sich BEV Energie nennt ist das aller letzte.
Erst bekomme ich eine falsche Verbrauchsabrechnung (mal eben knapp 2000kwh als der tatsächliche Verbrauch drauf geschlagen ) Nach etlichen emails und Telefonaten bekam ich eine korrigierte Abrechnung und siehe da, Guthaben.
Im Schreiben der BEV stand sie werden das Guthaben umgehend auf mein Ihnen bekanntes Konto überweisen. Im gleichen Brief, zweiter Zettel sie hätten keine Kontodaten (ich überweise meine Beiträge selbst) ich solle Ihnen meine Daten zukommen lassen (mit Zahlungsaufforderung)
Zum einen hat das Unternehmen BEV von mir ein Einschreiben mit Rückschein (Beweis das es eingegangen ist liegt mir also vor) bekommen, in dem ich auch meine Namensänderung durch Heirat beilegte, der ach so nette Herr am Telefon wußte allerdings nichts davon, somit ist mir klar das mein Einschreiben garnicht gelesen wurde bzw ignoriert wurde. Als ich auf die mir zustehenden Boni zu sprechen kam, die mir natürlich auch nicht ausgezahlt wurden, sagte mir der Herr das ich dafür eine Zahlungsaufforderung schicken müsste. Dies tat ich doch aber schon im zweiten Einschreiben mit Rückschein (Beweis liegt mir auch da vor das sie es ergalten haben) scheinbar wurde auch mein zweites Einschreiben nicht gelesen bzw ignoriert.
Da mir der nette Herr eben am Telefon mitteilte das keine Auszahlung (obwohl ich ja von der BEV selbst ausgewiesen ein Guthaben aus Verbrauchsabrechnung und Boni habe) bekommen werde, bleibt mir wohl nichts anderes übrig als meinen Rechtbeistand mit der Sache zu beauftragen.
Bei der Schlichtungsstelle für Energie habe ich bereits einen Antrag gestellt, mal sehen ob sich von da aus schon was tut (gibt ja auch von dort nicht so gute Meinungen, das sie Kunden der BEV helfen) also abwarten.
Jedenfalls kann ich jedem nur Raten due Finger von der BEV zu lassen. Ich habe noch nie zuvor solche Probleme mit einem Energieanbieter gehabt.
Hallo,
Anfang August wechselte ich von BEV nach einjähriger Bezugsdauer von Strom zu einem
neuen Anbieter.
Bis heute habe ich weder den 90€ Sofortbonus noch den Neukundenbonus von 25% (ca. 300€)auf den Jahresumsatz erhalten, dafür aber eine Nachforderung von 195€ für den Mehrverbrauch
in diesem Jahr, diese wurde von meinem Konto abgebucht, habe aber sofort reagiert und
den Betrag durch meine Bank zurück buchen lassen.
Ich habe BEV mehrfach angemailt und um eine korrekte Rechnung gebeten, aber keine Reaktion erhalten.
Ich werde auf jeden Fall hartnäckig bleiben und hoffe, dass sich die Probleme, wie bei einigen
hier auf dieser Seite vielleicht in Luft auflösen und sich BEV zu den vertraglich zugesicherten
Bonuszahlungen bekennt und diese auszahlt.
Ich werde weiter berichten.
Niki
Antwort
Hallo,
Anfang August wechselte ich von BEV nach einjähriger Bezugsdauer von Strom zu einem
neuen Anbieter.
Bis heute habe ich weder den 90€ Sofortbonus noch den Neukundenbonus von 25% (ca. 300€)auf den Jahresumsatz erhalten, dafür aber eine Nachforderung von 195€ für den Mehrverbrauch
in diesem Jahr, diese wurde von meinem Konto abgebucht, habe aber sofort reagiert und
den Betrag durch meine Bank zurück buchen lassen.
Ich habe BEV mehrfach angemailt und um eine korrekte Rechnung gebeten, aber keine Reaktion erhalten.
Ich werde auf jeden Fall hartnäckig bleiben und hoffe, dass sich die Probleme, wie bei einigen
hier auf dieser Seite vielleicht in Luft auflösen und sich BEV zu den vertraglich zugesicherten
Bonuszahlungen bekennt und diese auszahlt.
Ich werde weiter berichten.
Niki
Antwort
Hallo Niki,
ich bin in einer ähnlichen Situation, zögere mit dem „rückbuchen“, da hier ja angegeben worden ist, dass die BEV gern direkt ein Inkassounternehmen einschaltet.
Ist dies bei dir der Fall?
Danke
Ich kann mich der negativen Meinung bezüglich der BEV nur anschließen. Zum 31.082018 wurde der Vertrag gekündigt. Eine Bestätigung ist erfolgt. Jetzt warte ich vergeblich auf meine Endabrechnung. Diese soll gemäß Hotline bereits am 25.10.2018 erstellt worden sein. Nur hat diese leider den Weg zur Post noch nicht gefunden. Bereits diverse Anrufe sind erfolgt und schriftlich wurde die Abrechnung angefordert. Bisher nur mit den Auskünften der Hotline, dass alles weitergeleitet wird und innerhalb einer Woche die Post kommt. Fehlanzeige. Solch Verhalten habe ich noch nicht kennengelernt und auch bereits eine Anzeige wegen Betruges angedroht. Jetzt bin ich gespannt was passiert
Ich habe einen laufenden Stromvertrag und einen im September abgeschlossenen Gasvertrag für 2019. Nachdem ich über die Presse auf die Probleme aufmerksam geworden bin, habe ich bei beiden Verträgen eine einvernehmliche Regelung zu Vorauszahlungen bzw. vorzeitiger Kündigung vorgeschlagen. Als Antwort kam eine Mahnung beim Strom bzw. keine Reaktion beim Gas. Es hat – wie auch die anderen Kunden berichten – offensichtlich keinen Wert, auf einen einvernehmlichen Umgang zu hoffen. Ich bin aber in der glücklichen Lage, sowohl fachlich als auch finanziell die Rechtsschiene zu fahren.
Ich habe die überhöhten Stromvorauszahlungen nun vertragsgemäß beglichen und werde nach Ablauf am 02.01. eine eigene Berechnung mit Aufforderung einer Abrechnung und Auszahlung des Guthabens per Einschreiben senden. Hab ich nach 6 Wochen nicht den gesamten Betrag, geht sofort der Mahnbescheid raus. Die Rechtslage ist hier klar, das Risiko lediglich die vorherige Insolvenz.
Beim Gasvertrag habe ich per Einschreiben mit 4 Wochenfrist unter Beifügung meiner letzten Abrechnung und Androhung einer außerordentlichen Kündigung eine Reduzierung des Abschlages eingefordert. Kommt diese nicht – was ich erwarte -, geht ebenfalls mit Einschreiben die Einforderung der Kündigungsbestätigung raus und warte ab. Sollte hier die Reaktion ebenfalls in einer Mahnung münden, führe ich hier gerne stellvertretend für alle gescholtenen Kunden einen Musterprozess.
In beiden Fällen schalte ich zusätzlich die Schlichtungsstelle Energie ein, obwohl ich bisher nicht den Eindruck habe, als ob sich die BEV darum schert.
Ich habe keinen Zweifel, dass das Gericht in beiden Fällen nicht nur das Recht, sondern auch Gerechtigkeit im Umgang mit zahlenden Kunden im Auge behält.
Mir fällt auf, dass in den einschlägig bekannten Foren (Trustpilot, Check24, Verivox) massenhaft nahezu gleichlautende 5-Sterne-Bewertungen z.T. im Minutenabstand eingestellt werden. Das treibt natürlich die Anzahl der Sterne recht ordentlich nach oben. Ich möchte zwar nichts mutmaßen, aber ein „Geschmäckle“ hat das Ganze schon!
BEV = legalisierter Betrug ??
wir haben unseren Vertrag zum 01.06.2018 gekündigt, was uns auch bestätigt wurde.
Leider warten wir bis heute auf die Rückzahlung des Guthabens aus zuviel bezahlten Abschlägen in Höhe von 1147 €.
Auch nach mehrmaligen tel. Kontakten mit der Hotline (Call Center) von BEV warten wir bis heute auf die Schlußrechnung sowie die Auszahlung unseres Guthabens.
Wir haben per Einschreiben Frist gesetzt zum 06.011.2018.
Sollte bis zu diesem Tage weder die Abschluß Rechnung noch die Rückzahlung erfolgen, werde wir Strafanzeige wegen Betruges, evtl sogar wegen Gewerbsmäßigem Betruges stellen.
Evtl. hilft ja die neue Gesetzgebung, nach welcher eine Verbraucherorg. eine Sammelklage einreichen kann. Wir wären auf jeden Fall dabei.
Solche Machenschaften müssen gestoppt werden.
liebe Grüsse
U. Sahli
Hallo zsm,
Entgegen zu vielen anderen Kommentaren hier möchte ich über meine Erfahrungen berichten.
Ich hatte den BEV-Vertrag Anfang 2018 abgeschlossen, 240€ Neukundenbonus (kam in der angegebenen Zeit) sowie 15% Rabatt aufs erste Jahr.
Zum Oktober habe ich dann wg Umzug von meinem.Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Zugegeben, das lief seitens der Kommunikation nicht wirklich gut. Reaktionen auf Mail so gut wie keine, die schriftliche Kündigung per Post angeblich verschollen, etc.
Auskünfte immer nur nach ewigen Anrufversuchen.
Diese jedoch dann sehr freundlich!
Leider auch noch Probleme damit gehabt, dass der Beitrag für Oktober trotz mittlerweile schriftlich vorliegender Kündigungsbestätigung sogar doppelt abgebucht wurde. Dieser Fehler wurde allerdings umgehend korrigiert und ich habe sicherheitshalber meine Einzugsermächtigung widerrufen.
Nach Eingabe des Endzählerstands dann überraschenderweise bereits 3 Wochen später (statt angekündigt 6 Wochen!) die Rückzahlung auf meinem Konto 🙂 da ich grundsätzlich lieber zu hohe Abschläge zahle als nachzahlen zu müssen, gab es eine nicht unerhebliche Summe von über 700€ zurück 🙂
Fazit: schon etwas umständlich, vor allem an der Kommunikation hapert es doch sehr, aber alles andre lief absolut Reibungslos.
Naja, niemals würde ich 700 Euro zinslosen Kredit zur Verfügung stellen. Aber wer kann – der kann!
Leider habe auch ich aufgrund der hervorragenden Bewertungen bei Check24 und Verivox zur BEV gewechselt. Bei meinem vorherigen Gasanbieter zahlte ich für ca. 28.000 kWh Jahresverbrauch 11 Monatsraten p.a. von 132,00 Euro, die immer erst zum 1. des Folgemonats erhoben wurden. Die nach Abrechnung fällige Nachzahlung im 2-stelligen Bereich war ok und wurde im Rahmen des SEPA-Mandates abgebucht.
Mein Gasanbieter erhöhte jedoch zum 01.09.2018 seinen Preis um knapp 20%, sodass ich bei der Suche nach einem günstigeren Preis bei Check24 auf die BEV stieß – mit 4,98 ct/kWh und 15,39 Euro Grundpreis p.M. nahm ich an, einen günstigen Anbieter gewählt zu haben. Trotz der unvorteilhafteren Bedingungen (Raten sofort zum Lieferbeginn von 144,00 Euro p.M.) akzeptierte ich.
Völlig überrascht war ich, als ohne weitere Ankündigung zum 01.09.2018 ein Betrag von 163,00 Euro als erste Rate abgebucht wurde. Meine sofortige telefonische und schriftliche Reaktion blieb bis heute (26.09.2018) ohne jegliche Resonanz.
Am 08.09.2018 (Poststempel 07.09.2018) ging mir ein Schreiben datierend vom 13.08.2018 zu, in welchem behauptet wurde, mein Verbrauch würde sich auf 32.246 kWh belaufen und nicht auf 28.000 kWh. Daher würde die Rate auf 163,00 festgesetzt.
Ich versuchte, dieses Mißverständnis telefonisch zu klären. Man sagte mir, alles sei so ok und ich sollte Beschwerden schriftlich vorbringen. Ich übermittelte dem „Unternehmen“ die Abrechnung meines bisherigen Gasversorgers, die sich geringfügig über 28.000 kWh belief, ebenso eine realistische Hochrechnung des Gasverbrauchs vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019. Außerdem beschwerte ich mich bei Check24. Es erfolgte keinerlei Reaktion.
Per Telefax widerrief ich am 07.09.2018 das SEPA-Mandat und am 08.09.2018 kündigte ich an, ab dem 01.10.2018 per Dauerauftrag die ursprünglich festgesetzte Rate von 144,00 Euro zu überweisen.
Ferner untersagte ich weitere Abbuchungen z.L. meines Kontos.
Außerdem kündigte ich den Gasliefervertrag am 08.09.2018 zum Ablaufdatum 31.08.2019.
Das, was mir mit der BEV widerfahren ist, ist mir mit noch keinem Strom- bzw. Gasanbieter passiert.
Nach Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie ging mir inzwischen eine Kündigungsbestätigung zum Vertragsablauftermin 31.08.2019 zu. Mehr wollte ich auch nicht. Die mir ursprünglich schriftlich zugesagten monatlichen Raten von 144 Euro überweise ich pünktlich per Dauerauftrag, wobei ich die letzte Rate je nach Ableseergebnis anpassen werde. Es gibt in anderen Foren zwar Meinungen, wenn ich die letzte Rate kürzen würde, könnte mich der Versorger verklagen. Aber wenn ich den Verbrauch bis 31.07.2019 durch Ablesen nachweisen kann und den Verbrauch in 08.2019 entsprechend hochrechne, wüsste ich nicht, was es da zu verklagen gibt. Jedenfalls möchte ich vermeiden, dem Versorger ein Guthaben zur Verfügung zu stellen, wenn dieses Guthaben 30 Euro übersteigt.
Anfang September erhielt ich eine Jahresabrechnung mit einem -von wem auch immer -geschätzten falschem Jahresverbrauch und Anrechnung von nur 11 Monatsabschlägen. Beides wurde von mir bemängelt. Die korrigierte Abrechnung wies immer noch nur 11 Abschläge aus. Mehrfache Anrufe beim Kundenservice mit teilweise ignoranten Mitarbeitern blieben erfolglos, so dass ich zwischenzeitlich 5 Mails zugesandt habe, die alle unbeantwortet blieben.
Mangelhafter Kundenservice und Ignoranz sind für mich ein Kündigungsgrund. Ich rate jedem davon ab, von dieser Abzockerbande Strom zu beziehen.
Sie haben es sogar bis in die BILD-Zeitung geschafft: https://www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/kunden-frust-bei-der-bev-energie-anbieter-bucht-doppelt-ab-57587242.bild.html
Ihre Server-, Mail- und Telefon“probleme“ bestehend anscheinend dauerhaft!
Und für ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro (ersatzweise Haft bis zu 6 Monate) wurden Sie bereits abgemahnt:
https://www.marktwaechter-energie.de/wp-content/uploads/2018/02/Urteil_LG_Muenchen_20170926.pdf
Wir ha ben leider auch erhebliche Probleme mit dem BEV Energie. Hier ist die Kopie die ich eben an die Verbraucherzentrale geschickt habe. Bin wirklich gestresst. 🙁
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Probleme mit unserem Stromversorger BEV Energie. Wir sind seit dem 11.ß7.2018 Kunde dort und hatten das ganze Jahr über keine Probleme.
Nun ist die Kündigungsfrist abgelaufen und wir bekommen unser Guthaben aus der Jahresabrechnung einfach nicht ausgezahlt. Die Jahresabrechnung ist mit dem 20.08.2018 datiert. Ich habe mich bezüglich der Auszahlung telefonisch am 11.09.2018, 18.09.2018 , 28.09.2018 , 4.10.18, 10.10.18, 12.10.18 , 16.10.18 und heute am 18.10.18 an den Kundenservice gewendet Leider vergeblich. Ich werde immer wieder vertröstet. Am 01.10.2018 hat man uns sogar den doppelten Abschlag Strom abgebucht. Ich sollte auf Anweisung den Strom einmal zurück Buchen. Dies tat ich direkt am selben Tag. Dann wurde der Strom der zu viel abging gut geschrieben und somit war der Oktober nicht ausgeglichen. Die Personen am Telefon sagen alle etwas unterschiedliches. Am 12.10 hat man mich aufgefordert den Strom selber zu überweisen. Das habe ich am 12.10.18 auch erledigt. Nun wurde gestern wieder Abgebucht. Sprich der Strom ist nun wieder für diesen Monat doppelt bezahlt. Heute habe ich mich erneut telefonisch gemeldet, heute ist das gesamte System angeblich abgestürzt. Dies hat man mir heute morgen um 8:30 und heute Nachmittag nochmal gegen 17:11 bestätigt. Es ist nicht so, dass ich mich nicht ausdrücken könnte, aber man wird einfach ignoriert und das Geld kommt einfach nicht. Stattdessen wird der Strom jetzt sogar doppelt eingezogen. Ich bin eben auf einen Bericht im Internet gestoßen, aus dem hervor geht, dass verspätete Auszahlungen beim BEV bekannt seien. Normalerweise hätten wir unser Guthaben aus dem Jahresverbrauch nach 6 Wochen erhalten müssen. Diese Zeit ist bereits um. Ich habe vor 2 Tagen alles per Mail dem BEV nochmal mitgeteilt und werde weiterhin ignoriert. Ich wäre froh, wenn sie einen Rat für uns hätten wie wir uns weiter verhalten sollen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hallöchen, das hört sich genauso an wie bei uns…….wir warten seid 30.08.2018 auf über 300 Euro von der BEV…………ich platze vor Wut.
Wir warten seid 10.08.18 auf etwas über 600 €
Und die Rechnung soll immer noch nicht erstellt wurden sein,stand heute 26.10.18
Sind zum Glück keine Kunden mehr da.
Am Anfang funktionierte alles prima.
Danach einfach abgebuchte Beträge (angebliche Nachzahlungen), ohne vorher eine Rechnung oder Übersicht bekommen zu haben, geschweige denn einen Zählerstand übermittelt zu haben. Das Ganze passierte bereits 3x. Beim Anruf beim Kundenservice sind dann mal die Server defekt oder man gibt es SCHNELL an die Rechnungsabteilung weiter und die wird sich SCHNELL melden. NIE eine Rückantwort bekommen. Ergo Beträge zurückgebucht nach Monierung per Einschreiben und E-Mail und signalisiert, dass wenn mir die Nachzahlung vernünftig aufgeschlüsselt wird, ich auch gerne zahle. Nur ohne Rechnung abbuchen geht nicht.
Ich habe nie wieder was von der BEV gehört. Kündigung ist übrigens raus und wurde, oh Wunder, bis jetzt noch nicht bestätigt.
Alles sehr, sehr merkwürdig und unseriös.
Auch bei mir wurde am 01. Oktober 2018 der monatliche Abschlag ZWEI MAL vom Konto abgebucht. Ich habe daraufhin den Stromliefervertrag fristgerecht zum 31.12.2018 gekündigt und die erteilte Einzugsermächtigung per SOFORT widerrufen. Zunächst per eMail (ohne jegliche Resonanz), dann per Telefax (BEV weist die Faxnummer mittlerweile nicht mehr auf der Website aus, diese lautet jedoch 089/120895-211 und funktioniert derzeit noch tadellos) und schlussendlich heute ordnungsgemäß von mir unterschrieben per Einschreiben/Rückschein. Nachdem ich nun von all diesen Kommentaren hier und auch auf Reclabox erfahren musste, bin ich wahrhaft schockiert über das Geschäftsgebaren dieses Unternehmens. Umso mehr, als das es mir seinerzeit von VERIVOX ausdrücklich empfohlen wurde. Insoweit meinen herzlichen Dank auch an die „Tarifexperten“ von VERIVOX – da habt ihr eine glanzvolle Arbeit geleistet! Falls ich nun eine Mahnung von der BEV erhalte, oder gar ein nettes Inkassoschreiben der sympathischen „Kanzlei Stapf“, werde ich ohne weitere Verzögerung Strafantrag wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betruges gegen die Geschäftsführer Nägele und Kollmar stellen. Ich werde an dieser Stelle berichten, wie es weiter läuft mit der BEV…
Unberechtigte letzte Mahnung
Ich habe dem Unternehmen Lastschrift erteilt. Obwohl die Verbrauchsabrechnung zeitnah abgebucht wurde, habe ich ca. 6 Monate später eine letzte Mahnung mit Inkassoandrohung erhalten. Auf die Bonuszahlung warte ich nun auch schon 1/2 Jahr. Der Service und das Personal sind unterirdisch schlecht. Mein Fall wurde bislang nicht geklärt; habe keine Reaktion erhalten! Ich kann diese Unternehmen nicht empfehlen!!!
Finger weg! Neukundenbonus und Sofortbonus werden erstmal ausgezahlt, Erstwechselbonus aber nicht. Der Hammer kommt dann bei der Jahresabrechnung, der Kunde wird so ausgetrickst: 13 Raten werden abgebucht, aber nur 11 Raten werden bei der Jahresabrechnung berücksichtigt, zwei Raten werden also rechtswidrig einbehalten, angeblich werden dieselben im 23ten und 24ten Monat verrechnet ( 2Jahresvertrag). Der Kundendienst ist ein besserer Callcenter, der rein gar nichts bewirken kann, nur Versprechungen und nichts passiert. Also ich hänge hier auf zwei Raten , einem nichts ausgezahlten Bonus und ner Menge Ärger rum. Darum: Finger weg !
genauso funktioniert der Betrug! In der folgenden Rechnung werden die beiden Raten auch nicht berücksichtigt und mir wurde mit Inkasso gedroht, obwohl ein Guthaben nicht ausgezahlt wurde.
Wann wird diese Firma endlich bestraft und aus dem Verkehr gezogen???
BEV- nach Vertragsabschluss = kein Kontakt mehr
Ärgerlich- unverschämt!
Mit niedrigen Energiepreisen werben,
CHECK24, TOPTARIF und andere werben lassen….
und dann die Kunden ignorieren (außer beim Kassieren)
Über TOPTARIF bin ich wg guter Konditionen im Mai 2018 zu BEV Energie gewechselt. Nach einem Erstschreiben mit der Belieferungsbestätigung wollte ich – wie bei anderen Versorgern- über das Kundenportal meine Zählerstände eingeben = diese Möglichkeit gibt es nicht!
Daraufhin habe ich mehrmals per Mail angefragt, die Zählerstände durchgegeben und um Antwort gebeten= monatelang bis heute keine Reaktion.
Dann wollte ich anrufen= die zentrale Nummer …..232 = keiner geht ran.
Das Serviceteam: Bandansage, alle Leitungen sind besetzt, „wir können Ihren Anruf nicht entgegennehmen“….endlos.
Ich muss leider- wie viele andere- siehe die entsprechenden Seiten im www- mangelhaft geben.
Und warum werben Portale wie CHECK24, TOPTARIF u.a. weiterhin für dieses fragwürdige Unternehmen? (Weil sie Provisionen pro Vertrag bekommen….?)
Bin leider erst nach meinem jetzigen Ärger mit der BEV auf diese Seite aufmerksam geworden.
Ich kann mich den obigen Kommentaren nur anschließen. Und dieses Unternehmen klingt sehr nach Betrug. Ich warte seit mehreren Wochen auf eine Erstattung meines Guthabens in Höhe von knapp 700,00 EURO, welches sich aus zu hohen Abschlagszahlungen ergibt.
Auf Mahnungen und Fristsetzungen reagiert dieses Unternehmen gar nicht und die Hotline ist dauerbesetzt. Eigentlich kenn ich es auch, dass zukünftige Abschläge nach solch einem hohen Guthaben angepasst werden, dies ignoriert die BEV aber kontinuierlich und bucht weiterhin viel zu hohe Abschlagszahlungen ab, ebenso erdreistet sich dieses Unternehmen im Monat Oktober sogar 2x den Abschlag einzuziehen.
Hab nach diesen Kommentaren und Erfahrungen den Vertrag sofort gekündigt und werde nun weitere Schritte (Schlichtungsstelle und Mahnverfahren) einleiten.
Also nicht von dem Bonus blenden lassen und Finger weg von diesem unseriösem Anbieter! Erspart viel Ärger und Geld!
Hallo,
Ich habe bereits vor Wochen gekündigt und sogar eine passende Bestätigung für Februar bekommen.
Nun wurde aber Oktober auf doppelt abgebucht. Kann man auf der Bank nicht eine Buchung zurück buchen lassen?
Ich hab den Oktober auch doppelt abgebucht bekommen, dabei habe ich zum 01.10. gekündigt und auch schon die Kündigungsbestätigung bekommen!
Nachdem ich telefonisch niemanden erreichen konnte bin ich zur Bank und habe beide Beträge zurückbuchen lassen. Das ging sofort!
Hallo Benjamin, selbstverständlich kannst du das. Bei mir hat die BEV auch am 01.10.2018 den Monatsabschlag gleich zwei Mal abgebucht. Du kannst Dir das Geld innerhalb von acht Wochen wiederholen. Da werden die Tränen kullern bei der BEV 🙂
Hallo, habe den selben Ärger. Ziehen im Oktober zwei Abschläge ab.
Ans Telefon geht auch niemand. Werde so bald ich kann kündigen!
Service sieht anders aus!
Servus,
habe mir soeben das Geld von der Bank zurückbuchen lassen. Du hast Recht, Service geht ja eh niemand ran. Und bei eindeutigen Doppelbuchungen ist der Kunde im Recht sagt meine Bank. Und das war eindeutig, Verwendungszweck etc….
Die doppelte Abbuchung war auch bei mir. Sieht für mich so aus, als ob es keine „Einzelfälle“ sind… Zumal sich auch bei Reclabox und Co. die Beschwerden häufen.
Bei mir gab es heute auch eine Doppelabbuchung des Oktober Abschlags.
Habe ich sofort wieder zurückgeholt.
Ich hatte ebenfalls die BEV zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt.
Die Endabrechnung kam nach ca. 8(!) Wochen und man muß schon aufpassen die Rechnung zu verstehen.
Einmal sind die Netto- und ein anderes mal die Bruttopreise aufgeführt, also eine Mixtur die man ersteinmal verstehen muß, da alles ineinander verschwurbelt ist.
Wie kommt man an sein Geld:
1. Der Abschlag (bei mir noch 25% auf die Stromrechnung i.H.v. 550€) wurde erst nach Anruf bei der Hotline ausgezahlt -> Ausrede: „Upps, das hing hier noch im System“
2. Der Sofortbonus (bei mir insgesamt 12*10€=120€) wurde auch erst nach Anruf bei der Hotline ausgezahlt -> Ausrede: „Upps, das hing hier noch im System“
ERGO:
Bei BEV „hängen alle Boni noch im System“ solange man sich dort nicht meldet und die Auszahlung verlangt!
AUFPASSEN:
In der Jahresabrechnung (welche bei mir vom Abrechnungsbetrag OK war) wird auch aufgeführt, das Kundenboni ‚demnächst‘ ausgezahlt werden. Viele legen diese Rechnung dann ad acta und vertrauen auf Ehrlichkeit. Fehlanzeige.
Hallo,
mir geht es genauso wie allen Vorschreibern.
Rechnung erhalten, kein Neukundenbonus drauf und der Direktbonus auch nicht.
Habe es gerade gemerkt und die letzte Lastschrift zurückgehen lassen.
Bekomme noch kanpp 150 € von denen.
Mal sehen, Morgen geht Fax mit Fristsetzung raus, dann sofort Schlichtungsstelle und Mahnbescheid.
Fazit, Finger weg!
Auch ich bin ein Opfer der BEV. Bereits seit 10 Wochen warte ich auf die Schlussrechnung. Bereits drei mal wurde diese angemahnt. Eine Reaktion auf die Mahnungen erfolgte nicht.