BEV Insolvenz: Erfahrungen
3 Jahre vor der Insolvenz schon habe ich vor BEV gewarnt.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Tarifempfehlungen
Wenn Sie meine Hinweise bei der Wahl Ihres Anbieters berücksichtigen, dann sind derartige Überraschungen sehr unwahrscheinlich! Bei der Wahl verbraucher-un-freundlicher und insolvenzgefährdeter Anbieter drohen Mehrkosten. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, biete ich Verbrauchern kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlungen an.
Update (22.07.2020): Bonus-Verweigerung sehr wahrscheinlich unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Verweigerung des Bonus im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt. das zuständige Gericht hat geurteilt, dass der Neukundenbonus dem Kunden anzurechnen ist.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Aber es bestätigt die Auffassungen der Verbraucherzentrale und von mir, dass der Bonus zu gewähren ist.
BEV Endabrechnung: Überprüfen Sie mit meinem Tool
Zahlreiche Verbraucher bemängeln die Abrechnung des Insolvenzverwalters. Es lohnt sich somit, seine Strom- und Gasabrechnung zu kontrollieren. und den Neukundenbonus einzufordern. Leider sind die Abrechnungen häufig bewusst intransparent gehalten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle nicht trivial. Die Rechnung prüfen zu lassen, kostet Geld.
Ich spare Ihnen gerne dieses Geld. Laden Sie hierzu diese Datei runter, die ich für Sie erstellt habe. Damit können Sie Ihre Stromrechnung ganz bequem selber kontrollieren. Mit Hilfe des Tools können Sie auch Ihren Neukundenbonus einfordern. Mit Hilfe von Musterschreiben können Sie Fehler der Abrechnung geltend machen (z.B. den fehlenden Neukundenbonus. Führen Sie als Argument an: „Ich werde mich der Musterklage der Verbraucherzentrale anschließen. Das OLG München sieht den Neukundenbonus als unselbstständigen Rechnungsposten an, der den Kunden anzurechnen ist).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das Guthaben der Verbraucher ist fast vollständig weg
Schlechte Nachrichten von der Gläubigerversammlung: Voraussichtlich werden die Gläubiger nur 5% ihres Guthabens erhalten und die Auszahlung wird sich noch einige Jahre verzögern.
BEV Neukundenbonus
Neukundenbonus bei <12 Monaten Belieferungszeit wird bisher verweigert: Musterfeststellungsverfahren gibt Verbrauchern Hoffnung! Der Insolvenzverwalter Bierbach hat den Verbrauchern den Bonus aberkannt, wenn die Belieferung weniger als 12 Monate betrug. Viele Verbraucher, Verbraucherschützer und auch in empfanden dies als ungerecht, da die Schuld an dem vorzeitigem Belieferungsende nicht beim Verbraucher liegt. Auch die AGBs der BEV stützen nach meiner Ansicht nicht das Verhalten des Insolvenzverwalters.
Aufgrund dieser großen Ungerechtigkeit hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Danach können sich Betroffene eintragen lassen. Ich werde an dieser Stelle Sie darüber informieren!
Problematisch ist jedoch, dass betroffene Verbraucher mit einem Guthaben nur noch bis 10. Januar 2020 Ansprüche anmelden können (über die Insolvenztabelle). Welchen Betrag sollen Verbraucher anmelden – mit oder ohne Bonus? Da ich nicht selber BEV-Kunde war, weiß ich nicht, wie genau die Anmeldung der Ansprüche erfolgt. Ich vermute, dass die Betroffenen lieber den strittigen Neukundenbonus hinzurechnen sollten. Der würde dann womöglich wieder herausgerechnet werden. Wenn allerdings im Vorherein der Neukundenbonus herausgerechnet wird, werden die Verbraucher keine Möglichkeit auf eine Auszahlung erhalten.
Verbraucher beschweren sich über falsche Abrechnungen
Viele Verbraucher haben sich gegenüber dem Insolvenzverwalter beschwert, weil anscheinend absichtlich falsche Rechnungen an die Verbraucher versendet werden und Guthaben nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel vom 14.10.2019 spricht vielen Verbrauchern aus der Seele.
BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet.
Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.
BEV Erfahrungen
Verspätete Guthabenauszahlung, Rechnung verspätet und falsch
(Stand: 31.12.2018) Verbraucher beschweren sich in Foren und auf de.reclabox.com über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH insbesondere hinsichtlich verspätete Guthabenauszahlungen, verspätete Auszahlung des Sofortbonus sowie über fehlerhafte oder verspätete Stromabrechnungen. Sie sollten die BEV Erfahrungen der anderen Verbraucher ernst nehmen und nicht auf die hohen Weiterempfehlungsraten vertrauen. Schließlich schreiben die meisten Verbraucher ihre Beurteilung in den ersten Monaten. Die Bewertung spiegelt daher überwiegend den Wechselprozess wieder, der nur selten Gegenstand einer Beschwerde ist.
Wenn Sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter suchen, bei dem das ganze Vertragsverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie daher die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden, kundenunfreundlichen AGBs und schlechtem Kundenservice meiden. Anhand dieser Kriterien habe ich eine Liste mit verbraucherfreundlichen Stromanbietern bereits für Sie erstellt. Weitere Tipps, worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten sollten, finden Sie dort ebenfalls.
Die häufigsten Verbraucherbeschwerden gegenüber BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)
Eine Studie von A.T. Kearney aus 2012 besagt, dass Stromdiscounter im ersten Vertragsjahr hohe Verluste einfahren. Provisionen an Vermittler und hohe Neukundenboni im ersten Vertragsjahr müssten daher in den Folgejahren z.B. mit Hilfe von schnellen und drastischen Preiserhöhungen kompensiert werden. Nur dann seien die Geschäftsmodelle der Stromdiscounter finanziell tragbar.
Ein Großteil der Beschwerden hat zum Gegenstand, dass BEV die gesetzliche Pflicht die Jahresendabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht einhält. Zudem werden Fehler in der Jahresendabrechnung bemängelt. Die häufigsten Anlässe sind fehlerhafte Zählerstände und verweigerte Neukundenboni. Im Fall von BEV haben sich nur wenige Verbraucher über fehlerhafte Stromabrechnungen beschwert.
Am 16.01.2019 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Sie ein Aufsichtsverfahren gegen BEV wegen intransparenter Abrechnungen eingeleitet hat. Quelle
Verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus:
Die allermeisten Beschwerden kritisieren, dass BEV die gesetzlichen Fristen zur Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachkommen. Die Verbraucher beschweren sich, weil sie letztendlich BEV einen kostenlosen Kredit gewähren und dadurch BEV unfreiwillig zu seiner günstigen Finanzierung des Unternehmens verhelfen. Problematisch ist es insbesondere dann für Verbraucher, wenn die Rechnungen und Guthaben „vergessen“ werden oder wenn BEV Insolvenz anmelden sollte. Damit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs, denn in Ziffer 8.3 verspricht das Unternehmen eine „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben. Umgekehrt, wenn ein Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät, behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen einzufordern (Ziffer 9.6; Stand: 11.03.2018).
Neukundenbonus
Viele Verbraucher berichten, dass BEV den Neukundenbonus vergisst auszuzahlen. Zwar werde der Bonus in der Abrechnung ausgewiesen, allerdings müssen Verbraucher den Bonus erst anfordern, bevor dieser dann tatsächlich ausgezahlt wird. Dies erfolgt dann relativ problemlos, weil der Stromanbieter keine AGB-Klauseln unterhält, die den Bonus einschränken (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie wird der Neukundenbonus bei Mehrtarifzählern und bei Photovoltaikanlagen verweigert).
Die Verluste aus dem Anfangsjahr können nur dann kompensiert werden, wenn die Kunden nicht bereits nach dem ersten Vertragsjahr kündigen. Einige Verbraucher beschwerten sich über BEV, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde.
In meisten Verbraucherbeschwerden gegenüber Stromdiscountern gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Sehr häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr. Ich bezweifle sehr stark, dass solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Werbeflyer ähnlichen Texten enthalten gewesen. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Empfehlungen, wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind
Wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind, empfehle ich Ihnen die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher ernst zu nehmen. Es gibt sehr viele Stromanbieter, die nicht nur günstig, sondern auch sehr verbraucher-un-freundlich sind und über dies sich Verbraucher nicht beschweren.
Empfehlungen, wenn Sie bereits BEV-Kunde sind
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter BEV richtig kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, besteht die Gefahr, dass die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher auch auf Sie ereilen können. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- BEV richtig Kündigen: Auch bei BEV berichten Verbraucher über Schwierigkeiten, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie meinen Ratschlägen folgen.
- Versteckte Preiserhöhung: Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass Preiserhöhungen versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. Lesen Sie daher alle Dokumente von BEV besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Häufig werden anscheinend Stromrechnungen verspätet oder gar fehlerhaft erstellt und auch bei der Guthabenauszahlung werden Fristen von Seiten BEV nicht eingehalten. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Guthaben und Sofortboni vollständig ausgezahlt wurden. Tipps zum Umgang mit diesen Beschwerden finden Sie auf dieser Internetseite.
- Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße [Ihr Name]
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
BEV – weiterführende Fragen & Antworten
Diese Entscheidung werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sehen dies so. Sobald Urteile vorliegen, werde ich an dieser Stelle hierauf verweisen!
Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.
Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.
Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…
- In diesen Fällen dürfen Sie m.E. risikolos zurückbuchen lassen:
Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.
- Ansonsten dürften Rückbuchungen riskant sein
Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.
Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).
Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.
- Notieren Sie sich den Zählerstand zum 01.02.2019 und melden Sie diesen ihrem Netzbetreiber und BEV.
- BEV verfügt über kein Online-Portal. Stattdessen sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln.
- Ihr aktueller Versorger ist nicht BEV, sondern Ihr Grundversorger / Netzbetreiber. Diesen müssen Sie auch nicht selber kündigen, sondern Sie können den neuen Anbieter dies überlassen.
- Ich habe bei Check24 erfahren, dass Sie die Kundennummer beim Wechsel nicht angeben müssen – diese Angabe sei optional.
- Sie können versuchen, den Vertrag rückwirkend zum 01.02.2019 abzuschließen. Manchmal gelingt dies. Am besten Sie geben als Wechseltermin „nächstmöglich“ an und rufen beim neuen Versorger kurz mit dieser Bitte an.
BEV setzt die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen häufig sofort ein, wenn der Verbraucher in Zahlungsrückstand geraten ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann ich jedem Verbraucher nur raten, die Monatsabschläge per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Wenn Streitigkeiten bei der Jahresendabrechnung vorliegen, so sollte der Verbraucher den unstrittigen Betrag überweisen. Den restlichen, strittigen Betrag sollten die Verbraucher ggü. BEV begründen. Dies können z.B. unzulässige Preiserhöhungen oder Fehler in der Stromabrechnung beinhalten.
Erst seit 2014 ist die Bev bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als Energieanbieter tätig. Der Stromanbieter mit dem Sitz in München ist konzernunabhängig und es besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2015 ist ein Jahresüberschuss i.H.v. 4 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) und ein Eigenkapital von 35 T€ ausgewiesen (Vorjahr: -4,6 Mio. €).
Quelle: Energieanbieterinformation.de; de.reclabox.com
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Ich werfe BEV sogar systematischen Betrug vor. Sicherlich beinhaltet eine eingeschränkte Preisbindung natürlich die Möglichkeit, Preise anzupassen. Jedoch im Rahmen der tatsächlich gestiegenen Kosten wie Netzentgelt etc. Diese bewegen sich max. innerhalb weniger Prozentpunkte innerhalb eines Jahres. In meinem Fall sind es jetzt über 41% höhere Abschlagszahlungen im letzten viertel Jahr. Dies lässt sich nur durch zwei Absichten seitens BEV erklären.
1. Die Firma hofft auf eine vorzeitige Kündigung des Kunden, um die 25% Neukundenbonus nicht zahlen zu müssen.
2. Im Falle der Erfüllung des Vertrages wird der Neukundenbonus um die völlig überzogene Preissteigerung geschmälert.
Ob diese Vorgehensweise rechtens ist kann ich nicht beurteilen – vorstellen kann ich mir es nicht. Jedenfalls rate ich allen Betroffenen genau auszurechnen, ob eine vorzeitige Kündigung tatsächlich der bessere Weg ist.
Für mich gilt jedenfalls: Zukünftig Finger weg von diesem Stromanbieter !
Mein Schreiben an die Verbaracherzentrale!!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen heute meinen Ärger mit der BEV kundtun.
Ich erhielt am 03.11.2018 die Verbrauchsabrechnung für den Zeitraum 25.10.2017-24.10.2018.
Mir steht laut Schreiben der BEV ein Guthaben über 402,39 € zu. Einen Auszahlungstermin wurde nicht mitgeteilt.
Vor 2 Wochen habe ich über die Servicehotline nach dem Stand der Überweisung nachgefragt. Der CallCenter Mitarbeiter absolut unfähig und hat mich gefragt, ob ich chinesisch rede, da er trotz dreimaliger Wiederholung von mir, anscheinend die Kundennummer nicht verstanden hat.
Eine Email am 04.12.2018 an kundenservice@bev-energie. de blieb bis heute unbeantwortet.
Bei meinen heutigen Anruf hat der erste CallCenter Mitarbeiter aufgelegt, nachdem ich nachgefragt habe, wann der Betrag überwiesen wird.
Der zweite Mitarbeiter war freundlicher und hat mir bestätigt, dass die Buchhaltung den Betrag immer noch nicht zu Zahlung freigegeben hat.
Ich habe über die Creditreform den Kunden abgefragt, da mir das Geschäftsgebaren sehr dubios vorkommt, da dass Unternehmen mit fremden Geld arbeitet.
Ich werde in der nächsten Woche den Fall an die Creditreform abgeben, die sich dann um die Rückzahlung kümmern sollen. Weiterhin wird das Unternehmen in der Kreditwürdigkeit abgestuft.
Wie lange darf dieses „Unternehmen“ noch seine Spielchen mit Verbrauchern treiben? Ist wohl zur Zeit der unseriöseste Anbieter von Gas und Strom. Ich hoffe, die zuständigen Stellen machen diesem Laden schnellstmöglich den Garaus.
Die Masche ist immer dieselbe: Boni werden nicht ausgezahlt, der Verbrauch wird extrem nach oben gepusht, ebenso die monatlichen Abschlagszahlungen.
Deshalb: Keine Einzugsermächtigungen bzw. Sepa-Mandate erteilen, sonst hat man verloren! Grundsätzlich nur überweisen auf deren Konto bei der Commerzbank München.
Wer sich benachteiligt fühlt, sollte sich bei der Schlichtungsstelle Energie beschweren:
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Die im Minutentakt auflaufenden 5-Sterne-Bewertungen bei Check24 und Verivox sollte man sehr, sehr kritisch betrachten. Sehr, sehr kritisch!
Guten Tag,
die BEV spielt Spielchen. Zum 30.11. 2018 lief der Strom-Vertrag dort aus. Ich warte immer noch auf meine Abrechnung.
Auf Anraten dieser Seite habe ich dann ein Schreiben verfasst, mit dem vorgefertigen Text von dieser Seite (stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht. usw. usw.)
Daraufhin erhielt ich 2 Tage später ein Schreiben von der BeV mit der Angabe:
„Wir erwarten die Bestätigung ihres Messwertes für ihren Jahresverbrauch innerhalb der vom Gesetzgeber nach §40 EnWG vorgesehenen Frist von 30 Tagen.“
Zählerstand habe ich pünktlich sowohl dem Netzbetreiber, als auch der Bev mitgeteilt.
Der Netzbetreiber kann mir auch nicht weiter helfen. Was mache ich nun? Mehr als Zählerstände mitteilen kann ich doch auch nicht.
Ich bekomme noch Geld von der Bev, u.a auch den Neukundenbonus.
Zitat „erhielt ich … ein Schreiben von der BEV mit der Angabe:
„Wir erwarten die Bestätigung ihres Messwertes für ihren Jahresverbrauch innerhalb der vom Gesetzgeber nach §40 EnWG vorgesehenen Frist von 30 Tagen.“
Eine solche Frist gibt es in § 40 EnWG/Energiewirtschaftsgesetz NICHT (und m.E. nirgendwo) !!!
Eine Abrechnung muss dem Kunden gemäß § 40 Abs. 4 EnWG spätestens 6 Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zugehen und gemäß eines von der Verbraucherzentrale NRW erwirkten Urteils des OLG Düsseldorf muss ein Abrechnungsguthaben inklusive(!) eines eventuellen Bonus unverzüglich = innerhalb von längstens 2 Wochen an den Kunden ausgezahlt sein.
„Eine solche Frist gibt es in § 40 EnWG/Energiewirtschaftsgesetz NICHT (und m.E. nirgendwo) !!!“
——
Vielen Dank, ich habe mir inzwischen diesen Paragraphen genauer angesehen und konnte derlei Frist(4 Wochen) auch nicht finden.
Da diese Frist aber innerhalb der 6 Wochen Frist liegt, zumindest bei mir, warte ich diese jetzt erst einmal ab. Sollte Mitte Januar keinerlei Abrechnung vorliegen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle wenden.
Habe eine Zwischenaberechnung (GAS) erhalten, welche das !dreifache! meines meines realen und doppelte meines vereinbarten Verbrauchs prognostizierte. Habe erneut dem Versorger meine Verbrauchszahlen gemeldet und Widerspruch eingelegt, kurze Antwort am Telefon, wird korrigiert.
Nix Korrektur, 2 Wochen später wurden 350 EUR vom Konto abgebucht und mein Abschlag von 60 EUR auf 100 EUR erhöht. Habe alles zurückbuchen lassen, Lastschriftmandat entzogen, gekündigt und nur die unstrittigen 60 EUR überwiesen. Nach einem Monat immer noch keine Antworten.
Bin gespannt wie das am Ende der Vertragszeit läuft, erwarte eigentlich eine ordentliche Rückzahlung. Aber bei den Erfahrungen der Anderen hier wird das wohl nix.
Finger weg, so günstig können die nicht sein, dass man sich die Probleme antut.
Warnung: Zwischenabrechnung unzulässig!
Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) verschickt aktuell Zwischenabrechnungen, die auf Jahresverbrauchsprognosen beruhen. Kunden sollen die Differenz zum ursprünglich angenommenen Verbrauch bezahlen, die Abschläge werden gemäß dem voraussichtlichen Verbrauch erhöht. Der Marktwächter Energie für Niedersachsen hält das Vorgehen für unzulässig und rät Kunden, die Rechnung nicht zu zahlen.
Den ganzen Beitrag der marktwaechter-energie.de könnt Ihr hier lesen:
https://www.marktwaechter-energie.de/bev-zwischenabrechnung-unzulaessig/
Die Vebraucherzentrale Niedersachsen hat eine Unterlassungserklärung gegen BEV wegen der verspäteten Rechnung und Auszahlung von Guthaben. Machen aber weiter. Meldetg euch da, dann gibts ein deftiges Ordnungsgeld gegen BEV:
[email protected]
https://www.marktwaechter-energie.de/service/beschwerdeformular/
Bei mir das Gleiche, warte nun sieben Wochen auf die Rückzahlung.
2 Anrufe und Check 24 eingeschaltet, die die BEV kontaktiert haben.
Heute nochmal per Mail kontaktiert und eine Frist gesetzt, danach folgen weitere Schritte.
Verbrecherbande
Warte seit 6 Wochen auf die Stromrückzahlung, trotz mehrfacher Telefonate wird mein Guthaben nicht überwiesen. Ausreden wir überweisen nur am Monatsanfang oder Monatsende, jetzt haben wir Monatsmitte und immer noch keine Zahlung. Frechheit die BEV dürfte nicht mehr von Stromwechselportalen angeboten werden.
BEV erhöht wegen angeblicher hoher Verbrauchsprognose des Netzbetreibers die Abschläge deutlich und fordert sogar eine sofortige Nachzahlung. Auf Mails reagiert man nicht. Angeblich darf aus Datenschutzgründen!!!! die Kundenbetreuung diese Mails nicht lesen????
An der Hotline wird man nur mit schönen Worten hingehalten und vertröstet.
Finger weg von diesem Anbieter!!!!
Wir sind seit Dezember 17 bei BEV Energie. Über Verivox. Wir haben das Haus neu gekauft und für unsere Wohnung mit 5000 kw bei 4 Personen angegeben.mon.rate 140Euro. Neukunden bonus 15 % .so,das Jahr ist rum ,haben zum Ende des Jahres gekündigt. Über Verivox. Wegen 2 Tage würde die Kündigung auf nächstes Jahr genehmigt. Jetzt kam die Abrechnung. Verbrauch: 9400 kw.??????? Ohne Heizung! (Nachtstrom) und neukundenbonu steht zwar drauf,aber nicht abgezogen.und ab 1.1.19 sollen wir 244 Euro bezahlen.
Ja und? Zahlen überprüfen und entsprechende Schritte einleiten.
Im Forum von Trustpilot
https://de.trustpilot.com/review/www.bev-energie.de
wird mittlerweile auf Intervention der BEV nahezu jede negative Bewertung gelöscht:
„BEV Energie hat gemeldet, dass diese Bewertung gegen die Richtlinien von Trustpilot verstößt. Wir überprüfen die Bewertung nun gemäß unserem Verfahren für gemeldete Bewertungen.“
Ein Schelm, der Böses dabei denkt???
Es wurden dort auch einige der positiven Meldungen, welche gestern plötzlich vermehrt aufgetaucht sind, gelöscht.
Da war gestern wohl „jemand“ unterwegs der die BEV schönreden wollte 😉
Ein Schelm wer da Böses denkt :-))))
Aktuell ist die BEV wieder dabei negative Meldungen zu beanstanden.
Würde BEV mal so schnell reagieren wenn ihre Kunden Ihnen schriftliche Beschwerden zukommen lassen. Aber da passiert mal gar nichts :-((((
Auch daran sieht man wie die BEV tickt.
Wenn Ihr dort postet bitte sachlich und am Besten mit der Kundennummer bzw. Auftragsnummer. Ansonsten nimmt sich BEV die Freiheit den Beitrag zu beanstanden.
…… und wieder wurden viele der gestrigen positiven Bewertungen über die BEV von Trustpilot gelöscht. Die machen dort einen wirklich sehr guten Job!
Trustpilot scheint gemerkt zu haben, dass bei den meisten positiven Bewertungen zu BEV etwas faul ist.
Wenn jetzt noch alle User dort bei ihren negativen Bewertungen
– sachlich bleiben,
– keine Beleidigungen posten,
– sich ausschließlich auf Ihren Fall beziehen
– und Ihre Kundennummer bzw. Vertragsnummer posten
wird man der BEV auch keine Gründe mehr liefern diese negativen Bewertungen löschen zu lassen.
Das war nur eine der massenhaft im Minutentakt geposteten positiven Bewertungen bei Trustpilot, die mich laut lachen ließ:
„Super Firma! Es wird bei mir im Haus genauso warm wie vorher ich habe den Wechsel nicht direkt mitbekommen“
Auf Trustpilot darf man gar nichts geben. Habe selbst die Erfarhrung gemacht, dass eine nicht 100% possitive Bewertung abgewiesen wurde. Seither meide ich so gut es geht Shops die mit Trustpilot werben
Unser Sohn hat mit einem Kommilitonen einen Studentenwohnung mit 65 qm bezogen. Wir bekamen eine Abschlagszahlung von 96,– Euro, so hoch wie bei einem Einfamilienhaus. Wir dachten dann bekommen wir nach einem Jahr ein fette Rückzahlung und werden runter gestuft.
Dazu muss man sagen, dass die Jungs nur 8 von 12 Monate in der Wohnung wohnen und am Wochenende zuhause sind.
Nun wurde in den dreimonatigen Semesterferien die Ablesekarte eingeworfen und anstatt ein realer Wert abgelesen wurden, wurde ein Schätzwert von 3500 kwh angenommen und uns anstatt einer Rückvergütung eine Zahlungsabforderung in Höhe von 278, 64 Euro gesendet. Ich bin deshalb die viele Kilometer in die Studentenbude gefahren und habe den Zähler abfotografiert und an die BEV und den Netzwerkbetreiber gesendet. Keine Reaktion von seitens der BEV. Auf keines meiner vielen Mails, auf keine meiner vielen vielen Anrufe. Trotz Versprechen es ist längst korrigiert wurde der Betrag abgebucht. Wieder viele Mails etc.pp.
Nun habe ich eine letzte Mail mit Kopie an den Netzwerkbetreiber, Verivox und die Schlichterstelle Energie gesendet. Am 29.11.2018 bekam ich eine neue Rechnung über weitere 1258,– Euro Nachzahlung und eine Anhebung der Abschlagszahlung auf 223,– Euro.
Heute habe ich mir einen Termin beim Anwalt geholt. Leider geht es nicht anders.
Es wird immer spannender bei der BEV – seit heute hat dieses wunderbare Unternehmen praktisch keinen Geschäftsführer mehr. Nachdem Uwe Kollmar am 17. November die Flatter gemacht hat, überkam – gerade einmal zwölf Tage später – nun auch Herrn Professor Doktor Stefan Nägele die Erkenntnis, dass es an der Zeit ist abzudanken. Als Honorarprofessor der Wissenschaftlichen Hochschule Lahr (AKAD) kennt er sich da bestens aus – sein dortiger Forschungsbereich: „Haftung von Vorständen und Geschäftsführern“.
Kollmar und Nägele nun also als Geschäftsführer ausgeschieden und Dr. Ralph Steger als frischgebackener Unternehmenskapitän allein auf weiter Flur. Dumm nur, dass bis heute noch keine Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt ist.
Da unsere beiden Spitzbuben fürderhin nicht mehr über die Geschäftsanschrift erreichbar sein werden, kann man Ihnen Fanpost unter diesen Adressen zukommen lassen:
Prof. Dr. Stefan Nägele, Hohnerstraße 23, 70469 Stuttgart
Uwe Kollmar, Gottlieb-Harzer-Weg 14, 72766 Reutlingen
Doch wer zieht die Fäden im Hintergrund? Wenn man ein wenig googelt, stößt man schnell auf den verschlagen lächelnden Hans-Peter Fekter. Hans-Peter Fekter hat die BEV gegründet – der Mann der ersten Stunde! Nach lediglich ein paar Monaten ist er als Geschäftsführer ausgeschieden und hat dann etwas viel interessanteres gemacht: Die KubeOne GmbH und die KB2 GmbH, beide ortsansässig Im Weizenfeld 7 in 77799 Ortenberg (da wohnt der Hape übrigens auch). Zwischen der BEV und KubeOne/KB2 bestehen Gewinnabführungsverträge und nun ratet mal wer vor zwei Wochen neuer Geschäftsführer der KubeOne GmbH geworden ist: unser „Freund“ Prof. Dr. Stefan Nägele!
Wo führt das alles noch hin? In die Schweiz – genauer gesagt nach 8274 Tägerwilen. Dort residiert die „GENIE Holding AG“ in der Konstanzerstrasse 37. Denn alleiniger Gesellschafter der BEV ist gemäss Creditreform die in der Schweiz ansässige „GENIE Holding AG“. Und wer ist dort im Verwaltungsrat? Prof. Dr. Stefan Nägele.
Ein echtes Genie, oder?
Sie scheinen sehr gut informiert zu sein. Warum schweigen Sie denn den Namen des obersten Strippenziehers ?
Wenn Sie den Präsidenten der „GENIE Holding AG“ als obersten Strippenzieher erachten, gehen Sie vermutlich fehl in Ihrer Annahme. Beim Blick auf die Dossiers der Exetera aus Offenburg (Exetera GmbH & Co. KG/Exetera Verwaltungs GmbH), werden Sie feststellen, dass Boris Claus Wehlauer dort zumindest(!) einen guten Bekannten hat: Hans-Peter Fekter. Und dort schließt sich der Kreis, denke ich. Ansonsten wäre ich für eine Anregung Ihrerseits sehr dankbar!
Ich (Matthias Moeschler; Betreiber dieser Internetseite) habe mich entschlossen an dieser Stelle zwei Kommentare zu löschen. Der erste Kommentar enthielt Beleidigungen. Zudem wurden Spekulationen über powercloud geäußert, die ich in keiner Weise teile. Ich vermag nicht zu erkennen, weshalb ein Dienstleister für Energieversorger etwas mit den hier kritisierten Praktiken der BEV zu tun haben sollte. Powercloud ist schließlich auch ein Dienstleister für seriöse Stromanbieter, die ich empfehle!
Der zweiten Kommentar habe ich entfernt, weil Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und mir als Betreiber mit rechtlichen Konsequenzen gedroht wurde.
Das Anliegen dieser Seite ist Verbraucher über unseriöse Strom- und Gasanbieter zu informieren und ihnen zu helfen sich zu wehren. Diese Seite soll jedoch kein Nährboden für Beleidigungen oder wilden Spekulationen sein. Ich persönlich achte sehr auf Fakten und Belege für Behauptungen (siehe meine AGB-Studie und meine Studie zu Kundenbeschwerden). Daher setze ich auch einen hohen Anspruch an die Kommentare meiner Leser.
Matthias Moeschler
Interresant …..
Wenn ich mir das alles so anschaue, dann kann ich nur dazu raten, schnellstmöglich sein Geld von denen zu holen. Lange kann das nicht mehr gutgehen.
Ansonsten noch eine Bitte an alle, denen die Jahres- oder Endabrechnung zu spät erstellt wurde:
Wenden Sie sich bitte entweder an Ihre zuständige Verbrasucherzentrale oder die Marktwächter Energie bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Diese können zwar auchz nicht zaubern, haben aber das wirkungsvolle Instrument der Abmahnung in der Hand. 😉
Na, Herr Sauerbrei? Wurde ihre Bewertung auf Trustpilot gerade von der BEV gesperrt? Diese unsachlichen Formulierungen aber auch immer. Das kann man einfach nicht tolerieren. Ein Glück das die BEV fleißig mitliest und sich so moralisch erhaben fühlt!
mal ein kurzes Update zu meinem Post vom 03.11.2018
Vertrag wurde zum 30.06.2018 gekündigt !
hat sich leider immer noch nichts getan- weder Schlussrechnung noch Auszahlung des Guthabens !
Schlichtungsverfahren läuft seit 3 Wochen – BEV hat es nicht nötig zu reagieren !
Zu Willkürlichen Erhöhungen der Abschlagszahlungen hab ich ein Urteil vom 18.07.2017 gegen BEV gefunden.
https://www.marktwaechter-energie.de/wp-content/uploads/2018/02/Urteil_LG_Muenchen_20170926.pdf
Es ist schon verwunderlich das diese Praktik trotzdem noch von BEV angewendet wird
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Veröffentlicht vor 8 Stunden Aktualisiert vor 7 Stunden
Gemeldet vor 8 Stunden
ACHTUNG ! Kein Geld zurück !!!!!
ACHTUNG ! VORSICHT ! Nicht von den positiven Bewertungen blenden lassen, diese beziehen sich meist nur auf den unmittelbaren Wechsel. Der klappt schnell und ohne Probleme. Der Ärger beginnt spätestens wenn der Sofortbonus nicht ausgezahlt wird, die monatlichen Abschläge viel zu hoch angesetzt werden und nach der Kündigung die Abrechnung nicht kommt, geschweige das Guthaben ausgezahlt wird.
Ich hatte zweimal das zweifelhafte Vergnügen mit der BEV. Verträge für zwei Wohnungen. Bei der ersten Wohnung wurde erst nach mehrmaliger Nachfrage der Sofortbonus ausgezahlt, die Abrechnung musste auch erst mehrmals angemahnt werden und der 15% Neukundenbonus wurde nur kleingedruckt erwähnt und nicht automatisch mit als Guthaben ausgewiesen. Erst auf Nachfrage wurde mir dieser gutgeschrieben, wer hier nicht aufpasst verschenkt bares Geld. Beim zweiten Vertrag wurde mir ein viel zu hoher Abschlag berechnet, dieser sollte korrigiert werden ist aber leider nicht geschehen.
Die Endabrechnung kam mit dreimonatiger Verspätung und nach mind. 5 Anrufen und einer Mail mit Anwaltsandrohung. Das Guthaben von über 300,- EUR wurde mir allerdings noch immer nicht ausgezahlt. Jetzt bleibt mir wohl nur noch der Weg zum Anwalt, bei der Hotline wird man nur mit fadenscheinigen Ausreden vertröstet.
BITTE nehmen Sie diese Warnung ernst und wählen Sie einen anderen Stromanbieter, diesen Ärger und Aufwand braucht keiner.
Leider wirbt VERIVOX sogar aktuell mit diesem Anbieter trotz massiver Kundenbeschwerden. Zahlen wahrscheinlich die höchste Provision ?
Lieber ein paar Euro pro Jahr mehr investieren und seine Nerven schonen.
Der aktuelle Tarif Stand 26.11.2018 lt. Homepage BEV:
BEV Energie Gas – Grundpreis 29,59 € pro Monat (inkl. 19% MwSt.)
Arbeitspreis 0,0669 € pro kWh (inkl. 19% MwSt.) Gesamtpreis ohne Bonus=2.228,25 € / Jahr
Rate; 202,57€ pro Monat (bei 11 Abschlägen)
Wahnsinn!
Ich habe noch eine Zusage für die Zeit seit 01.09.2018 bis 31.08.2019 von
Grundpreis: 15,39 p.M.
Arbeitspreis: 0,0498 Euro pro kWh
Rate: 144,00 p.M.
Vorsorglich kündigte ich den Liefervertrag bereits jetzt zum Ablauftermin 31.08.2019 – die Kündigung wurde mir inzwischen schriftlich bestätigt.
Die monatlichen Beiträge überweise ich immer zum Monatsersten, da ich das Sepa-Mandat widerrief. Denn man buchte mir am 01.09.2018 wesentlich mehr ab als man mir zusagte, und das ohne jegliche Information. Erst ca. 2 Wochen nach der Abbuchung behauptete man, man müsse mehr abbuchen, da der Netzbetreiber einen wesentlich höheren Verbrauch gemeldet hätte. Lt. Telefonat mit dem Netzbetreiber war eine solche Meldung jedoch nicht vorgenommen worden.
Habe ein schreiben erhalten, das angeblich unsere Stadtwerke eine erhöhte Prognose für meinen Jahresverbrauch genannt hat und Aufgrund dieser Tatsache meine Abschläge erhöht werden müssen. Zudem schrieb man, das man eine Nachzahlung abbuchen wird.
Also sofort SEPA-Mandat widerrufen und dem Laden untersagt, jemals wieder abzubuchen. Die ursprünglich vereinbarte Rate werde ich pünktlich zum Monatsersten überweisen.
Diese BEV steht anscheinend vor der Pleite.
Guten Tag,
auch unsere Schlussrechnung der BEV ist fehlerhaft.
1. Die Berechnung selbst war fehlerhaft (machen die das per Hand?)
2. Der Neukundenbonus wurde einfach wegegelassen
Auf telefonischer Nachfrage wurde ich sehr unfreundlich behandelt. Ich sprach zuerst die fehlerhafte Berechnung von 4 cent an (ist zwar wenig, aber halt falsch). Daraufhin fragte mich der Mitarbeiter, ob das mein ernst sei wegen 4 cent zu reklamieren. Ich sagte ja, ich hätte auch noch den Neukundenbonus nicht auf der Abrechnung. Letztendlich sollte ich mich noch gedulden, da das mal so 6-8 Wochen dauern würde.
Allerdings kann ich nicht empfehlen mit denen per Mail zu kommunizieren, da die nicht beantwortet werden, wenn es um die Abrechung geht.
Ich hatte seinerzeit über Verivox den Vetrag abgeschlossen und habe mich deshalb auch telefonisch bei Verivox beschwert. Die interessiert das aber alles nicht, Hauptsache es werden Neuverträge über die abgeschlossen. Ich könnte sie ja informieren, wenn ich was erreichen würde.
Fazit: Bei beiden nie wieder.
Wir haben leider ebenfalls schlechte Erfahrungen mit der Schlussrechnung gemacht – wie bereits an anderer Stelle beschrieben: Nicht alle Abschlagszahlungen wurden berücksichtigt, Boni werden nicht ausgezahlt bzw. in der Schlussrechnung nicht berücksichtigt, zuletzt haben wir zudem festgestellt, dass sie Berücksichtigung der Änderungen von Abgaben und Gebühren, die sich zu Gunsten des Verbrauchers entwickelt haben, bei der Abrechnung nicht berücksichtigt wurden. Insgesamt kommen wir auf eine Differenz von über 400 EUR die mit der Schlussrechnung nicht berücksichtigt und ausgezahlt wurden. Widersprüche und Anfragen bleiben unbeantwortet. Wir können daher den Anbieter BEV Energie leider gar nicht weiter empfehlen und fürchten Liquiditätsprobleme als Ursache.
Update von mir: Da ich nach etlichen anrufen, Emails, Einschreiben mit Rückschein keine Antwort von der BEV bekam habe ich die Schlichtungsstelle für Energie Berlin hinzu gezogen und einen Schlichtungsantrag gestellt. Dieser wurde aufgrund meiner Unterlagen auch angenommen und die BEV über das Schlichtunhsverfahren informiert und siehe da, am Freitag den 16.11.2018 habe ich doch tatsächlich eine Zahlung der BEV erhalten. Mein Sofortbonus 30€ und mein Erstwechselbonus 165€ wurden mir ausgezahlt. Allerdings habe ich noch 233€ Guthaben aus meiner Verbrauchsabrechnung und den 15%tigen Bonus des Jahresverbrauchs 158€ zu bekommen. Ich denke aber das ich die Gesamtsumme von 391€ die mir ja noch zustehen nicht bekommen werde, denn warum zahlt man das in Teilen aus und nicht gleich die volle Summe. Somit haben Sie ja so wie sie gestzlich verpflichtet sind auf den Schlichtungsantrag reagiert. Aber ich werde denen garantiert keine 391€ schenken, also werde ich weiter alles einleiten was nur geht um die Schw…..Bande wenigstens ein bißchen zurecht zu weißen.
Mal sehen ob noch was kommt oder es nötig werden wird noch weitere Schritte zu gehen.
So lange die BEV Geld bekommt, geht alles ganz schnell und unkompliziert, nur mit Guthabenrückzahlungen und Neukundenboni läßt sie sich gerne 4-5 Monate zeit. Heute kam ein sehr suspektes Schreiben, dass uns die Monatspauschale verdoppelt und in einer Zwischenrechnung ohne Zählerstandsangaben fast 600 Euro aufgrund einer Progonose fordert. Sehr dubios!
Ich hatte meinen Vertrag nach 3 Jahren Belieferung durch die BEV zum 30.06.2018 durch einen Umzug gekündigt. Als ich im August immer noch keine Abrechnung bekommen habe, habe ich im Wochentakt (!) bei der Kundenbetreuung angerufen, Mails geschrieben und dabei nach meiner Abrechnung gefragt. Mitte Oktober bekam ich dann diese, aber bis heute ist das Guthaben nicht ausgezahlt wurden!
BEV ist das Letzte was man sich im wahrsten Sinne ins Haus/Wohnung holen sollte.
Frechheit wie man als Kunde belogen und betrogen wird.
Schalte jetzt Anwalt ein und schreiben Beschwerde an Verbraucherzentrale.
Wir warten nun schon 4 Monate auf unser Guthaben von über 700 Euro. Am Telefon wird man vertröstet, man bekommt freche Antworten von wegen immer wenn man nochmal anruft verschiebt sich alles um mindestens weitere 2 Wochen. Wir übergeben nun an unseren Anwalt.
Hi, wir haben das gleiche Problem. Seit August warten wir auf unser Guthaben von 800€. Haben Sie mit einem Anwalt das Geld gekriegt?
Danke
Esther
Bin seit 1 Januar 2018 Kunde bei der BEV .
Ich habe Anfang Juli ein Neukunden geworben für die Lieferung von Strom und Gas.
Lt . BEV erhält man für eine Neukundenwerbung pro Vertrag 150,00 Euro.
Diese 300,00 Euro stehen mir schon seid langen zu habe auch schon 14 mal angerufen
werde aber immer wieder auf die nächste Woche vertröstet.
Warum wird man hier so sehr verarscht .