BEV Insolvenz: Erfahrungen
3 Jahre vor der Insolvenz schon habe ich vor BEV gewarnt.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Tarifempfehlungen
Wenn Sie meine Hinweise bei der Wahl Ihres Anbieters berücksichtigen, dann sind derartige Überraschungen sehr unwahrscheinlich! Bei der Wahl verbraucher-un-freundlicher und insolvenzgefährdeter Anbieter drohen Mehrkosten. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, biete ich Verbrauchern kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlungen an.
Update (22.07.2020): Bonus-Verweigerung sehr wahrscheinlich unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Verweigerung des Bonus im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt. das zuständige Gericht hat geurteilt, dass der Neukundenbonus dem Kunden anzurechnen ist.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Aber es bestätigt die Auffassungen der Verbraucherzentrale und von mir, dass der Bonus zu gewähren ist.
BEV Endabrechnung: Überprüfen Sie mit meinem Tool
Zahlreiche Verbraucher bemängeln die Abrechnung des Insolvenzverwalters. Es lohnt sich somit, seine Strom- und Gasabrechnung zu kontrollieren. und den Neukundenbonus einzufordern. Leider sind die Abrechnungen häufig bewusst intransparent gehalten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle nicht trivial. Die Rechnung prüfen zu lassen, kostet Geld.
Ich spare Ihnen gerne dieses Geld. Laden Sie hierzu diese Datei runter, die ich für Sie erstellt habe. Damit können Sie Ihre Stromrechnung ganz bequem selber kontrollieren. Mit Hilfe des Tools können Sie auch Ihren Neukundenbonus einfordern. Mit Hilfe von Musterschreiben können Sie Fehler der Abrechnung geltend machen (z.B. den fehlenden Neukundenbonus. Führen Sie als Argument an: „Ich werde mich der Musterklage der Verbraucherzentrale anschließen. Das OLG München sieht den Neukundenbonus als unselbstständigen Rechnungsposten an, der den Kunden anzurechnen ist).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das Guthaben der Verbraucher ist fast vollständig weg
Schlechte Nachrichten von der Gläubigerversammlung: Voraussichtlich werden die Gläubiger nur 5% ihres Guthabens erhalten und die Auszahlung wird sich noch einige Jahre verzögern.
BEV Neukundenbonus
Neukundenbonus bei <12 Monaten Belieferungszeit wird bisher verweigert: Musterfeststellungsverfahren gibt Verbrauchern Hoffnung! Der Insolvenzverwalter Bierbach hat den Verbrauchern den Bonus aberkannt, wenn die Belieferung weniger als 12 Monate betrug. Viele Verbraucher, Verbraucherschützer und auch in empfanden dies als ungerecht, da die Schuld an dem vorzeitigem Belieferungsende nicht beim Verbraucher liegt. Auch die AGBs der BEV stützen nach meiner Ansicht nicht das Verhalten des Insolvenzverwalters.
Aufgrund dieser großen Ungerechtigkeit hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Danach können sich Betroffene eintragen lassen. Ich werde an dieser Stelle Sie darüber informieren!
Problematisch ist jedoch, dass betroffene Verbraucher mit einem Guthaben nur noch bis 10. Januar 2020 Ansprüche anmelden können (über die Insolvenztabelle). Welchen Betrag sollen Verbraucher anmelden – mit oder ohne Bonus? Da ich nicht selber BEV-Kunde war, weiß ich nicht, wie genau die Anmeldung der Ansprüche erfolgt. Ich vermute, dass die Betroffenen lieber den strittigen Neukundenbonus hinzurechnen sollten. Der würde dann womöglich wieder herausgerechnet werden. Wenn allerdings im Vorherein der Neukundenbonus herausgerechnet wird, werden die Verbraucher keine Möglichkeit auf eine Auszahlung erhalten.
Verbraucher beschweren sich über falsche Abrechnungen
Viele Verbraucher haben sich gegenüber dem Insolvenzverwalter beschwert, weil anscheinend absichtlich falsche Rechnungen an die Verbraucher versendet werden und Guthaben nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel vom 14.10.2019 spricht vielen Verbrauchern aus der Seele.
BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet.
Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.
BEV Erfahrungen
Verspätete Guthabenauszahlung, Rechnung verspätet und falsch
(Stand: 31.12.2018) Verbraucher beschweren sich in Foren und auf de.reclabox.com über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH insbesondere hinsichtlich verspätete Guthabenauszahlungen, verspätete Auszahlung des Sofortbonus sowie über fehlerhafte oder verspätete Stromabrechnungen. Sie sollten die BEV Erfahrungen der anderen Verbraucher ernst nehmen und nicht auf die hohen Weiterempfehlungsraten vertrauen. Schließlich schreiben die meisten Verbraucher ihre Beurteilung in den ersten Monaten. Die Bewertung spiegelt daher überwiegend den Wechselprozess wieder, der nur selten Gegenstand einer Beschwerde ist.
Wenn Sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter suchen, bei dem das ganze Vertragsverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie daher die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden, kundenunfreundlichen AGBs und schlechtem Kundenservice meiden. Anhand dieser Kriterien habe ich eine Liste mit verbraucherfreundlichen Stromanbietern bereits für Sie erstellt. Weitere Tipps, worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten sollten, finden Sie dort ebenfalls.
Die häufigsten Verbraucherbeschwerden gegenüber BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)
Eine Studie von A.T. Kearney aus 2012 besagt, dass Stromdiscounter im ersten Vertragsjahr hohe Verluste einfahren. Provisionen an Vermittler und hohe Neukundenboni im ersten Vertragsjahr müssten daher in den Folgejahren z.B. mit Hilfe von schnellen und drastischen Preiserhöhungen kompensiert werden. Nur dann seien die Geschäftsmodelle der Stromdiscounter finanziell tragbar.
Ein Großteil der Beschwerden hat zum Gegenstand, dass BEV die gesetzliche Pflicht die Jahresendabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht einhält. Zudem werden Fehler in der Jahresendabrechnung bemängelt. Die häufigsten Anlässe sind fehlerhafte Zählerstände und verweigerte Neukundenboni. Im Fall von BEV haben sich nur wenige Verbraucher über fehlerhafte Stromabrechnungen beschwert.
Am 16.01.2019 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Sie ein Aufsichtsverfahren gegen BEV wegen intransparenter Abrechnungen eingeleitet hat. Quelle
Verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus:
Die allermeisten Beschwerden kritisieren, dass BEV die gesetzlichen Fristen zur Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachkommen. Die Verbraucher beschweren sich, weil sie letztendlich BEV einen kostenlosen Kredit gewähren und dadurch BEV unfreiwillig zu seiner günstigen Finanzierung des Unternehmens verhelfen. Problematisch ist es insbesondere dann für Verbraucher, wenn die Rechnungen und Guthaben „vergessen“ werden oder wenn BEV Insolvenz anmelden sollte. Damit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs, denn in Ziffer 8.3 verspricht das Unternehmen eine „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben. Umgekehrt, wenn ein Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät, behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen einzufordern (Ziffer 9.6; Stand: 11.03.2018).
Neukundenbonus
Viele Verbraucher berichten, dass BEV den Neukundenbonus vergisst auszuzahlen. Zwar werde der Bonus in der Abrechnung ausgewiesen, allerdings müssen Verbraucher den Bonus erst anfordern, bevor dieser dann tatsächlich ausgezahlt wird. Dies erfolgt dann relativ problemlos, weil der Stromanbieter keine AGB-Klauseln unterhält, die den Bonus einschränken (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie wird der Neukundenbonus bei Mehrtarifzählern und bei Photovoltaikanlagen verweigert).
Die Verluste aus dem Anfangsjahr können nur dann kompensiert werden, wenn die Kunden nicht bereits nach dem ersten Vertragsjahr kündigen. Einige Verbraucher beschwerten sich über BEV, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde.
In meisten Verbraucherbeschwerden gegenüber Stromdiscountern gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Sehr häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr. Ich bezweifle sehr stark, dass solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Werbeflyer ähnlichen Texten enthalten gewesen. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Empfehlungen, wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind
Wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind, empfehle ich Ihnen die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher ernst zu nehmen. Es gibt sehr viele Stromanbieter, die nicht nur günstig, sondern auch sehr verbraucher-un-freundlich sind und über dies sich Verbraucher nicht beschweren.
Empfehlungen, wenn Sie bereits BEV-Kunde sind
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter BEV richtig kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, besteht die Gefahr, dass die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher auch auf Sie ereilen können. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- BEV richtig Kündigen: Auch bei BEV berichten Verbraucher über Schwierigkeiten, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie meinen Ratschlägen folgen.
- Versteckte Preiserhöhung: Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass Preiserhöhungen versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. Lesen Sie daher alle Dokumente von BEV besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Häufig werden anscheinend Stromrechnungen verspätet oder gar fehlerhaft erstellt und auch bei der Guthabenauszahlung werden Fristen von Seiten BEV nicht eingehalten. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Guthaben und Sofortboni vollständig ausgezahlt wurden. Tipps zum Umgang mit diesen Beschwerden finden Sie auf dieser Internetseite.
- Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße [Ihr Name]
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
BEV – weiterführende Fragen & Antworten
Diese Entscheidung werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sehen dies so. Sobald Urteile vorliegen, werde ich an dieser Stelle hierauf verweisen!
Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.
Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.
Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…
- In diesen Fällen dürfen Sie m.E. risikolos zurückbuchen lassen:
Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.
- Ansonsten dürften Rückbuchungen riskant sein
Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.
Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).
Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.
- Notieren Sie sich den Zählerstand zum 01.02.2019 und melden Sie diesen ihrem Netzbetreiber und BEV.
- BEV verfügt über kein Online-Portal. Stattdessen sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln.
- Ihr aktueller Versorger ist nicht BEV, sondern Ihr Grundversorger / Netzbetreiber. Diesen müssen Sie auch nicht selber kündigen, sondern Sie können den neuen Anbieter dies überlassen.
- Ich habe bei Check24 erfahren, dass Sie die Kundennummer beim Wechsel nicht angeben müssen – diese Angabe sei optional.
- Sie können versuchen, den Vertrag rückwirkend zum 01.02.2019 abzuschließen. Manchmal gelingt dies. Am besten Sie geben als Wechseltermin „nächstmöglich“ an und rufen beim neuen Versorger kurz mit dieser Bitte an.
BEV setzt die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen häufig sofort ein, wenn der Verbraucher in Zahlungsrückstand geraten ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann ich jedem Verbraucher nur raten, die Monatsabschläge per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Wenn Streitigkeiten bei der Jahresendabrechnung vorliegen, so sollte der Verbraucher den unstrittigen Betrag überweisen. Den restlichen, strittigen Betrag sollten die Verbraucher ggü. BEV begründen. Dies können z.B. unzulässige Preiserhöhungen oder Fehler in der Stromabrechnung beinhalten.
Erst seit 2014 ist die Bev bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als Energieanbieter tätig. Der Stromanbieter mit dem Sitz in München ist konzernunabhängig und es besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2015 ist ein Jahresüberschuss i.H.v. 4 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) und ein Eigenkapital von 35 T€ ausgewiesen (Vorjahr: -4,6 Mio. €).
Quelle: Energieanbieterinformation.de; de.reclabox.com
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Da BEV nicht mehr in den Vergleichsportalen gelistet wird, wird das „Geschäftsmodell“ meiner Meinung nach recht schnell zusammenbrechen. Geschätzt mehr als 90% der Verträge sind darüber zustande gekommen. Auf deren Homepage werden nur noch minimale bzw. gar keine Sofortboni mehr angeboten. Gelockt wird aber mit 25% Neukundenbonus nach Ablauf des ersten Jahres. Ich glaube nicht, dass noch sehr viele ihr Guthaben bekommen werden.
Neuigkeiten aus der Schweiz: mit Wirkung vom 3. Dezember 2018 hat der „Mutterkonzern“ der BEV seinen Sitz verlegt in die Hauptstraße 137, CH-8247 Tägerwilen und Prof. Dr. Stefan Nägele ist mit gleichem Datum als Verwaltungsrat ausgeschieden. Bei der KubeOne GmbH in Ortenberg ist er jedoch weiterhin als Geschäftsführer tätig. Auf seiner Website https://naegele-arbeitsrecht.eu/menschen/prof-dr-stefan-naegele/ muss er das noch ändern. Hat aber bestimmt im Moment ganz andere Sorgen!
Auch ich habe die gleichen Erfahrungen mit der BEV sammeln müssen, wie sehr viele andere BEV-Kunden: Zu wenige Abschlagszahlungen in der Jahresabrechnung berücksichtigt, Sofort-Bonus und Neukunden-Bonus (nur versteckt im Schreiben erwähnt) werden nicht ausgezahlt, zahlreiche Schreiben, eMails und Telefonate bleiben ergebnislos etc. Dieses Vorgehen der BEV scheint Standard-Geschäftspolitik bei diesem Unternehmen zu sein.
Hier meine Empfehlungen für alle Betroffenen:
1) Wenn Ihr noch keine Kunden der BEV seid, am besten erst gar keinen Vertrag mit denen abschließen: Das spart am meisten Ärger und Nerven – auch wenn der ein oder andere Prominente (z.B. M. B.) und auch die vermeintlich seriösen Vergleichsportale diesen Anbieter penetrant empfehlen bzw. immer weit oben listen.
2) Jahresabrechnung genau kontrollieren, ob Zählerstände richtig erfasst und alle geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt wurden. Bei Fehlern sofort schriftlich reklamieren. Reklamationen und Fristsetzungen an die BEV am besten immer per Fax (Sendebericht aufbewahren), per eMail und ggf. per Briefpost versenden (Einschreiben ist m.E. nicht notwendig, da die BEV mit einem möglichen Einwand, sie hätte weder Fax, noch eMail noch Brief erhalten, kaum glaubhaft durchkommen würde).
3) Guthaben (z.B. auch sämtliche Boni) müssen 2 Wochen nach Endabrechnung ausgezahlt werden oder spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet werden. Eine Verrechnung mit mehreren Folge-Abschlagszahlungen ist nicht zulässig!
D.h. wenn nach diesen Fristen keine Guthaben-Auszahlung bzw. -Verrechnung seitens der BEV erfolgt ist, empfehle ich, schriftlich eine letzte Frist zur Auszahlung von 14 Tagen zu setzen. Diese wird erfahrungsgemäß von der BEV ebenfalls nicht eingehalten.
4) Weitere Briefe, eMails oder Telefonate nach dieser (letzten) Fristsetzung sind nach meiner Erfahrung sinnlos, kosten nur Zeit und Nerven und werden keinen Erfolg bringen. Könnt Ihr Euch sparen!
5) Nächster Schritt ist ein gerichtliches Mahnverfahren: Dieses kann bequem online beantragt werden, kostet 32 Euro (muss zunächst vorgestreckt werden, zahlt nachher aber die BEV) und hat bei mir innerhalb weniger Tage (nachdem sich zuvor monatelang nichts getan hat) zur kompletten Erstattung der ausstehenden Beträge geführt – incl. aller Gerichtsgebühren, Mahngebühren und Verzugszinsen.
BEV tickt falsch, deshalb Finger weg von diesem Energieversorger!
Vertragsnr.: 664926 Kundenr.: 772673
Seit 1. 10. 2017 wurde mir von BEV der Lieferbeginn (Strom) bestätigt und für diesen Monat bereits der monatliche Abschlag abgebucht. Geliefert wurde aber tatsächlich erst ab 1.11. Obwohl ich bei BEV deshalb reklamiert und gleichzeitig erklärte, dass der geschätzte angenommen Stromverbrauch durch den Tot meiner Frau sich deutlich reduziert hat, blieb die Abschlagszahlung gleich hoch, mit dem Hinweis, ich bekäme die Überzahlung mit der Jahresendabrechnung sowieso wieder zurück erstattet. Nun habe ich noch immer keine Jahresrechnung erhalten obwohl der Zählerstand vom örtlichen Netzversorger und von mir, mit der Bitte um Erstellung der Endabrechnung mitgeteilt wurde. Nunmehr habe ich einschließlich Dezember 2018 gegenüber dem tatsächlichen Stromverbrauch bereits mit über 500 Euro überzahlt.
Nun bekam ich am 18.12. Post von BEV in der ab 1.2.2019 eine drastische Preiserhöhung angekündigt und auch die monatliche Abschlagszahlung festgelegt wurde. Deshalb habe ich sofort noch am gleichen Tag von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und per E-Mail gekündigt. Leider besitzt BEV keine richtige E – Mail Adresse mehr und ist nur unter ihrem internen Kontakt – Mail zu erreichen, indem man keinen Nachweis der Kündigung erhält.
Deshalb habe ich das Kündigungsschreiben, inkl. Aufforderung mit der Erstellung Schlussrechnung und Auszahlung des Guthabens, per Einschreiben mit Rückschein versandt.
2 Monatsabschläge werde ich über meine Bank noch zurückbuchen lassen, denn ich befürchte Schlimmes. Sollte sich mein Verdacht bestätigen werde ich Strafanzeige stellen.
Bitte um weitere Resonanz über die Erfahrungen mit BEV mitzuteilen!
Das mit der Mailadresse stimmt nicht. Natürlich gibt es eine „normale“ Mailadresse: [email protected]. Einfach ins Impressum schauen. 😉
Dein Einschreiben könnte gar nicht ankommen. Meines liegt laut Tracking seit 5 Tagen in München auf dem Postamt. BEV holt wohl die Briefe schon gar nicht mehr ab. Ich rechne eigentlich damit, dass ich mein Einschreiben irgendwann zurückbekommen weil der Empfänger es nicht annimmt. Fax geht ja seit Tagen auch gar nicht. 24 Stunden dauerbesetzt. Das Gerät wird wohl schon vom Netz genommen worden zu sein weil sie sonst alle 20 Minuten den Papiervorrat ergänzen müssten.
Danke für die Antwort und dazu meine Informationen. [email protected]. wird nicht erkannt. Habe inzwischen Kündigungsbestätigung und Jahresabrechnung erhalten und Gutschrift auf meinem Konto bekommen. Allerdings bekam ich bereits 2 Mahnungen wegen einer zurückgebuchten Abschlagszahlung, obwohl eine Überzahlung vorhanden ist. Statt abzuwarten um eine Schlussabrechnung zu erstellen, wird massiv gemahnt. Ich habe wieder massive Probleme meine Widerspruch über die Mahnungen der BEV zukommen lassen. Der Liefervertrag endet am 31.1. 2019
Mal sehen ob der Ärger mit BEV weitergeht?
Ich bin Kunde bei der BEV Energie und beziehe seid April/Mai des letzten Jahres Gas und Strom über diesen Anbieter.
Nun habe ich eine Preiserhöhung zum 01.02.2019 erhalten. Es werden nur allgemeine Gründe für die Erhöhung angeführt, z.B. Veränderung der Kosten für Energieversorgungsunternehmen, wie Energiegroßhandelspreise und Nutzungsentgelte.
Bei Abschluss der Verträge über VERIVOX erhielt ich eine eingeschränkte Preisgarantie für die Laufzeit von 12 Monaten.
Für Strom:
Arbeitspreis 30,58 Cent/kWh (bisher: 26,32 Cent/kWh) und Grundpreis 57,11 EUR/Monat (bisher: 23,77 EUR/Monat). Meine Abschlagszahlung soll sich auf 175 EUR/Monat erhöhen (bisher: 134 EUR/Monat).
Für Gas:
Arbeitspreis 5,63 Cent/kWh (bisher: 4,71 Cent/kWh) und Grundpreis 44,18 EUR/Monat (bisher: 15,14 EUR/Monat). Meine Abschlagszahlung soll sich auf 178 EUR/Monat erhöhen (bisher: 111 EUR/Monat).
Für die Erhöhung wird auf die AGB unter Preisänderungen hingewiesen.
Ich habe, per Einschreiben, Widerspruch eingelegt und mein SEPA-Mandat gekündigt. Die bisherigen Abschlagszahlungen werde ich per Überweisung bis zum Ende des Vertrages (bereits zum April/Mai 2019 gekündigt) bezahlen.
Hallo
wir haben das gleiche Problem. Warten seit Oktober auf unser Guthaben von 277,16€
Nie wieder BEV
Genauso bei mir. Ich werde einen Anwalt einstellen. Die Kosten wird auch BEV tragen.
Seit 15ten Oktober kontaktiere ich die Firma wegen der Falschen Abrechnung.
Ich habe mehrmals angerufen und emails geschrieben. Wurde immer nur von einem einfachen Telefonhotline der nicht wirklich mit BEV zu tun hat getröstet worden. Nun sind es 2 Monate und habe immer noch nichts bekommen.
Die sache wird den Medien und einem Fachanwalt weitergegeben. Wird solange ermahnt bis ich rechtlichen wege das zu einem inkasso weiterleiten werde. .
Und noch frecher wird es jetzt fas es noch teurer werden soll mit den Beiträgen. unverschämt.
Total unseriös wenn es um Abrechnung und Abschläge ein Thema wird
Schon SEHR interessant,
plötzlich findet man dieses seriöse Unternehmen NICHT mehr als Empfehlung auf den Seiten von VERIVOX oder CHECK24, alles nur Zufall? Erst wurde geworben, was für ein tolles servicefreundliches Unternehmen das sei.
Finger weg von dieser Ramschfirma BEV.
Peter Jakobs
Das kommt daher, weil alle immer gleich mit 5 Sternen bewerten wenn der Wechsel geklappt hat. Immer erst nach 1 Jahr bewerten. Und schon hätte BEV maximal 2 Sterne in Schnitt.
Naja, manche „Supisupisupi“-5-Sterne-Bewertungen im Minutentakt haben ein gewisses „Geschmäckle“. Und wenn dann z,T. in diesen Bewertungen noch behauptet wird, man könne auf der Homepage den Zählerstand eingeben und die Abschlagszahlungen verändern, frage ich mich, bei welchem Anbieter diese Bewerter wohl tatsächlich sind.
Seit 01.11.2018 läuft (leider) mein neuer Vertrag mit BEV.
Nun bekam ich heute eine Preisanpassung. Die Grundgebühr soll ab 01.02.2019 von 6,23 €/Monat auf dann 34,09 €/Monat steigen – was eine Erhöhung um wahnsinnig 547% ist.
Der Arbeitspreis soll dann auch um 4,59Cent/Monat steigen was eine Erhöhung um 19,88% ist
Der BEV scheint es auch völlig egal zu sein, dass ich eine vertraglich festgelegte Preisgarantie über die Vertragslaufzeit von 12 Monaten habe.
Bei einer Preiserhöhung hat man natürlich ein Sonderkündigungsrecht. Das habe ich schon wahrgenommen per Fax und Email (Einschreiben folgt). Bleibt nur noch die Frage ob die BEV das auch akzeptiert. Bisher hat die BEV noch auf keine meiner Mails geantwortet.
Selbstverständlich habe ich im Kündigungsschreiben auch explizit die Einzugsermächtigung widerrufen. Sollte sich die BEV nicht daran halten wird umgehend eine Strafanzeige gestellt.
Ich habe fertig mit der BEV!
ich habe heute von BEV ein Schreiben mit Preisanpassung erhalten. In diesem wird unter anderem eine Preiserhöhung des Grundpreises von 230% angeführt trotz 12 monatiger Preisfixierung. Dies ist m.E. Sittenwidrig. Der Vertrag wurde über check24 abgeschlossen. Check24 habe ich nun um Unterstützung gebeten. Bin gespannt wie das nun weitergeht. Ich kann nur vor BEV warnen.
Auch wir haben ein schreiben von BEV mit der Preisanpassung erhalten. Da die Preiserhöhung wie schon geschildert trotz einer Preisfixierung nicht akzeptabel ist habe wir von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Da ich auch noch mit dem Rückzahlen des Bonuses mit BEV Ärger habe kann ich dieses Unternehmen nicht weiterempfehlen .
Seit 1.8.2018 Kunde bei der BEV, Vertrag ohne Bonus abgeschlossen.
Arbeitspreis 0,2368 €/kWh, Grundpreis 6,60 €/Monat, Preisgarantie 12 Monate.
Gestern kam das Schreiben zur Preisanpassung ab 1.2.2019.
Arbeitspreis 0,2687 €/kWh = Steigerung 13,47%, Grundpreis 43,78 €/Monat, = Steigerung 563,33%.
Nach nur 6 Monaten ist von der 12-monatigen Preisgarantie keine Rede mehr, ist ja nur eine eingeschränkte Preisgarantie??????
Kann es sein, dass die BEV ihre Kunden loswerden möchte um das Geschäftsmodel zu schließen und unter neuen Namen die Abzocke weiter zu führen? Oder wer nicht aufpasst ist der Dumme?
Unverschämt … habe bereits per Email gekündigt, Einschreibebrief wir heute versendet.
Gruß Udo
Genau wie Sie,
Grundpreis bisher 24,25 mtl. ,Arbeitspreis bisher 0,2387
NEU ab 1.02.2019= unglaublich Grundpreis 52,36, Arbeitspreis 0,2796
Sofortboni seit 9 Monaten nicht gezahlt ! Alle Reklamationen ob durch Telefon oder Mail werden ignoriert.
Mir tun die Neukunden jetzt schon leid,
Finger weg vor diesen Betrügern,
Peter Jakobs
Ebenso per Post eine deftige Erhöhung zum 01.02.2019 bekommen.
Wie soll ich mich verhalten ?
Kündigen zum 01.02. oder zum Ende der Laufzeit 31.05. ?
Wie sind eure Meinungen hierzu ? oder Klagen gegen BEV ?
Wie soll ich mich verhalten. Steht doch alles hier. Willst du persönlich beraten werden? Dann geh doch zum Anwalt. Manche sind aber auch wirklich träge.
Ich habe sofort die im Schreiben angemerkte außergewöhnliche Kündigungsfrist wahrgenommen. Bei dieser Firma per Einschreiben UND Rückschein. Lassen sie sich den Kündigungstermin bestätigen und setzen sie eine Frist zur Beantwortung.
Mein Einschreiben Rückschein liegt seit 2 Tagen in München bei der Post. Ich glaube die nehmen die einfach nicht mehr an. Ich vermute Pleitegeier lässt grüßen. Oder der Lehrling kann die zigtausend Kündigungsschreiben nicht alle mitnehmen in seiner kleinen Box auf dem Mofa. 😉
Trotz mehrmaliger Telefonate und diversen E-Mails wird mir das Guthaben aus der Stromabrechnung nicht erstattet.
Nein wirklich? Ist es denn zu fassen!!!
Hallo,
das gleiche Problem habe ich auch, obwohl es mir schon 2x telefonisch zugesichert wurde!
eine bodenlose Frechheit, ich habe sofort mal den Abbuchungsauftrag widerufen und soeben gekündigt.
Derzeit heißt es nur, rufen Sie später an und es wird aufgelegt ! Wahnsinn!
Ich werde die Verbraucherzentrale einschalten.
Ich bin seit 02/2017 Kunde bei der BEV und hatte im ersten Jahr einen sehr guten Tarif 26,75 Cent/KWh und 9,07 €/Monat. Der Sofortbonus wurde pünktlich ausgezahlt. Die Abrechnung vom ersten Jahr kam 4 Monate zu spät und hat nicht gestimmt. Der Rabatt wurde auch erst nach 2 Monaten und 4 Telefonaten ausgezahlt. Nach Ende des ersten Jahres habe ich angerufen und nach einem guten Angebot gefragt. Mir wurde 25,25 Cent/KWh und 0,97 €/Monat (!!!!!) angeboten, schriftlich bestätigt und natürlich angenommen. Gestern kam die Erhöhung auf 28,49 Cent/KWh ( + 12,8 %) und , der Hammer, 55,67 €/Monat, was einer Erhöhung um 5739% entspricht. Das dürfte ziemlich Rekord sein. Da ich ja keiner Rabatt-Bindung unterliege, habe ich heute per Einschreiben gekündigt. Ansonsten ist die Hotline inkompetent, nur Leute mit Migrationshintergrund. Erinnert eher an einen Import/Export-Handyladen in der Fußgängerzone als an ein bayrisches Unternehmen. Die Erhöhung wurde mit “ Das hat die Buchhaltung so ausgerechnet, das stimmt dann so“. begründet. Und er könne da nichts machen. Ich versuch jetzt schnell aus der Sache rauszukommen und eine korrekte Abrechnung 2018 zu bekommen. Nicht empfehlenswert.
Auch ich habe heute von BEV Post bekommen. Preiserhöhung der Monatlichen Grundgebühr. Von 3,49 € pro Monat auf 12.43€ pro Monat. So eine Unverschämtheit habe ich noch nicht erlebt. Auf die Auszahlung meines Guthabens aus der Jahresendabrechnung warte ich auch schon 4 Wochen.
Bei mir das selbe wie bei tausenden anderen heute:
Fast Verdreifachung(!) Grundpreises nach 9 Monaten. Bitte nie direkt nach Wechsel schon bewerten.
Heute kam ein Schreiben, dass ich ab 1.2.2019 statt 15,64 Euro nun satte 35,94 Euro monatlich Grundpreis und statt 23,37 Euro nun 27,24 Euro zahlen soll. Will man kündigen vor Ablauf der 12 Monate bekommt man natürlich den Neukundenrabatt nicht. Ich habe aber trotzdem gekündigt. Bei anderen verzehnfacht sich der Preis sogar wie man im Netz lesen kann. Kontakt bekommt man sowieso nie mit denen. Und selbst bei Verivox kommt man wegen BEV nicht mehr durch, weil die zigtausende Anrufe wegen BEV haben. Ich habe gekündigt weil ich fest damit rechne, dass ich den Rabatt sowieso nie erhalten werde. Einer insolventen Firma (was sicher so kommen wird) kann man nichts aus der Tasche ziehen. Das Internet quillt ja auch seit 2 Tagen über von Beschwerden.
–> Ich habe wie immer extra gewartet mit der Bewertung hier. Die meisten bewerten ja direkt nah dem Wechsel. Das klappt ja meist, da die Anbieter ja den Neukunden wollen. Also immer erst bewerten wenn 1 Jahr rum ist und alles gut war.
Hallo ,
auch ich habe am 17.12.2018 eine Information zur Preisanpassung von der BEV ENERGIE erhalten.
Mehrfache telefonische Versuche unter 089/120 895 222 zur Nachfrage waren bislang nicht möglich.
Entweder immer besetzt , oder wegen zu hoher Kundennachfragen wieder rausgeflogen.
Die Preisanpassung ist schon sehr fragwürdig, oder sogar möglicherweise sittenwidrig:
Arbeitspreis alt 25,67ct/kWh neu 29,66 Cent/kWh Erhöhung 3,99 Cent/kWh entspricht Erhöhung um 15%.
Grundpreis alt 25,14 EUR/Monat neu 66,99 EUR/Monat Erhöhung um 41,85EUR/Monat entspricht Erhöhung um 162,53% !!!
Monatliche Abschlag alt 154,00 EUR neu 219,00 EUR entspricht einer Erhöhung um 42,21 %.
Begründung durch die BEV:
Wie in der Presse bereits ausführlich berichtet wurde, verändern sich die Kosten für Energieversorgungsunternehmen, wie zum Beispiel die Energiegroßhandelspreise und die Netznutzungsentgelte laufend.
Als Ihr Energieversorger müssen wir selbstverständlich wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln und auch regelmäßig die Kosten überprüfen und bei Bedarf die Tarifbestandteile anpassen.
Ich gehe auf jeden Fall zu dieser Preisanpassung in Widerspruch, da ich diese Erhöhung ebenfalls als sittenwidrig ansehe.
Viele Grüße
Konrad
Hallo,
bei mir sind es von 120 auf 186 € — 65% – Wahnsinn!
Ich habe sofort den Abbuchungsauftrag widerrufen, Kündigungsschreiben per EMail und Post verschickt!!
Desweiteren warte ich schon seit September, trotz 2maliger Zusagen, auf meinen Sofortbonus von 180,00 € !!!
Ich werde die Verbraucherzentrale einschalten, solche Anbieter sollen nicht auf dem Markt sein.
Hallo zusammen,
vom Ende des ersten Belieferungsjahres habe ich immer noch keine korrekte Abrechnung.
BEV hat zunächst eine Abrechnung aufgrund einer (viel zu hohen und nicht den Verbräuchen der vorangengangenen Jahre entsprechneden) Verbrauchsschätzung geschickt, der ich sofort widersprochen habe. Nach ca. 3 Wochen kam keine Reaktion, ich habe eine eigene Abrechnung mit den tatsächlichen Werten erstellt und BEV aufgefordert dem entsprechend abzurechnen und die Abbuchung des (falschen) Nachzahlungsbetrages zu unterlassen. Ein meiner Abrechnung kam unter Berücksichtigung des Neukundenbonus am Ende des ersten Belieferungsjahres ein Guthaben zustande.
Nach Ablauf der gesetzten Frist lies ich den abgebuchten Betrag rückbuchen und teilte das ebenfalls nochmal per Email an BEV mit. Wegen des errechneten Guthabens kam ich nicht in Zahlungsrückstand.
Nun (19.12.18) kommt ein Schreiben, in dem eine Preiserhöhung angekündigt wird. Der monatliche Abschlag soll sich von 128 auf 224 EUR erhöhen, Grundpreis auf 80,25 EUR/Monat. Interessant daran ist, dass der dort genannte bisherige monatliche Grundpreis gar nicht stimmt.
Bei BEV scheint es wirklich drunter und drüber zu gehen, es erinnert mich an den Anfang vom Ende bei Teldafax. Dort kamen auch jede Menge falscher Abrechnungen, kurz bevor es dann ganz den Bach runter ging…
Die Preiserhöhung kommt mir gelegen, da ich den Kündigungstermin zum Ablauf des ersten Jahres aus Versehen verpasst habe. Mit der Preiserhöhung schenkt mir BEV jetzt ein Sonderkündigungsrecht, das ich gerne in Anspruch nehme.
Auch ich habe heute meine „Preisanpassung“ erhalten. Die kwh steigt von 25,16 auf 29,02 Cent. Der Grundpreis von 13,06 € auf 35,96€ / Monat.
Einfach nur lächerlich ein solches Schreiben. Lasst die Finger von diesem Anbieter.
Auch bei uns kam dieser Tage ein Brief mit einer „Information zur Preisanpassung“. Man will ca. 15% mehr für den Arbeitspreis und dann über 150% mehr für den Grundpreis. Ursprünglich lag man bei Anrechnung der beiden Boni bei ca. 56 € / Monat, bei Sonderkündigung (Verlust Neukundenbonus) oder bei Akzeptanz des höheren Preises und Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (bei Einrechnung des Neukundenbonus) jeweils bei ca. 72 € / Monat. Wer böses denkt …
Erhöhungen von mehr als 10% sind nach diesem Forum ja so oder so nicht rechtens.
Echt übel.
Ist Dr. Ralph Steger eigentlich noch kaufmännischer Leiter bei den Stadtwerken Augsburg, die neuerdings mit „Billig? Will ich!“ bei Verivox im Tiefpreissegment auftauchen? Nie zuvor von dieser Firma gehört.
Wie unten steht soll der ja rausgeschmissen worden sein. Also ist er bestenfalls der Loser, der im neuen Jahr den ganzen Dreck abbekommen wird. Und das wird ne ganze Menge sein! Wenn man mal hier schaut 212 Leute, bei Trustpilot 736 und bei Reclabox 1463!!! Gemäß Paretoprinzip roundabout 10.000 Haushalte! Nun, Mister Ralph Steger, wenn Du genauso blöd warst wie wir und hast gedacht, die BEV wäre der freundliche kommunale Versorger ‚von nebenan‘, dann steht Dir ein geiles Jahr 2019 bevor! Aber weißt Du was: dann hast Du es Dir auch nicht anders verdient. Und falls Du zu der genialen menschenfreundlichen ‚Wehlauer-Nägele-Kollmar-Fekter-Gang‘ gehörst, dann wünsch ich Dir schon mal ein schönes Weihnachtsfest. So ein schönes Weihnachtsfest, wie wir Betrogenen es Dank Euch haben! Dankeschön dafür! Ich hoffe, daß ihr bekommt, was ihr verdient. Toi, Toi, Toi!
Wenn ich mir weiter unten durchlese wie diese Firmen und Personen miteinander kooperieren bekommt man schon fast den Eindruck, das das kein Energieversorger ist sondern eine krimineller Verein. Das stinkt doch zum Himmel. Wie paßt der neue Geschäftsführer da rein?
Hallo zusammen,
ich bin seit dem 1.7.2018 Stromkunde bei diesem Verein. Heute kam die „Preisanpassung“ zum 1.2.2019.
Der Arbeitspreis erhöht sich von 24,18 Cent/kWh auf 27,75 Cent/kWh. Sind 3,57 Cent /kWh.
Der Grundpreis erhöht sich von 13,65 EUR/Monat auf satte 43,49 EUR/Monat. Sind 29,84 EUR/Monat mehr.
Der Abschlag erhöht sich von 110 EUR/Monat auf 158 EUR/Monat.
Werde sofort kündigen. Am Besten wohl per Einschreiben und per Email.
Mal abwarten was sonst noch alles kommt.
Kann die schlechten Erfahrungen mit der BEV nur bestätigen, ist bei mir jetzt genauso passiert.
Interessant ist: Offenbar ist der Verein jetzt bei Verivox rausgeflogen, ich bekomme jedenfalls deren Tarife nicht mehr angeboten. Vor 2-3 Tagen waren sie noch drin. Wird wohl langsam eng für die BEV?
Auch ich habe nach 6 Monaten ! eine nicht nachvollziehbare „Erhöhung“ zum 01.02.19 erhalten.
Strom :Grundpreis von 6,60 -> 29,83 € entspricht 450% 😀
Gas: Grundpreis von 4,60 -> 19,– € entspricht 215%
Gesamt würde sich gegenüber Vertragsbeginn die Vorauszahlung von 122,– € auf 210,– € entsprechend 72% erhöhen.
Da der Vertrag erst zum 30.04.19 endet ist das Verhalten der BEV nicht nur dreist, sondern in höchstem Maße unseriös.
Ich kann nur vor diesem Anbieter abraten.
Hallo,
genau das gleiche bei mir (nur habe ich dort Strom bezogen). Ich habe eine mehr als stattliche Erhöhung erhalten. (Strom kWh +15% / Arbeitspreis pro Monat +159% (!!) ). Dies entspricht bei meiner Abschlagszahlung eine Steigerung von +43% (derzeit 128€ / Monat auf 184€ ).
Auch wurde das Datum der Erhöhung so gewählt, dass ein 12-monatiger Bezug nach Ausübung des Kündigungsrechts nicht mehr gegeben ist, und so m.E. nach auch der Neukundenbonus i.H.v. 15% bei mir wohl nicht zur Verrechnung kommt. (lt. AGB BEV).
Ich habe BEV-Energie per Mail angeschrieben und um schriftliche Stellungnahme gebeten, da ich dieses Geschäftsgebaren für rechtlich sehr bedenklich halte. (kurze Internetrecherche lässt hier Methodik erkennen). Ferner halte ich meine Erhöhung für sittenwidrig und werde diese unserer Verbraucherschutzzentrale einmal zur Prüfung vorlegen. Von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung habe ich natürlich Gebrauch gemacht. Trotzdem bin ich der Meinung, dass dieses „Geschäftsmodell“ nicht in Ordnung ist und deshalb von externer Stelle weiterverfolgt werden sollte.
Viele Grüße
Jürgen