EnBW kündigen
EnBW kündigen:
mit E-Mail-Vorlage in 2 Minuten
Per E-Mail ([email protected]) kündigen Sie EnBW am schnellsten. Haben Sie weniger als 3 Wochen? Dann kündigen Sie per FAX (0721 72586-101) oder rechtssicher per Einschreiben (Kosten: 3€). Die Kündigungsfrist beträgt gewöhnlich bis 6 Wochen. Zeit sparen Sie mit den Vorlagen.
EnBW kündigen: E-Mail-Vorlage
Senden Sie die folgende E-Mail-Vorlage an [email protected]
Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum xx.xx.202x / [zum nächstmöglichen Zeitpunkt].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Bei einer Preiserhöhung von EnBW haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie hierfür diese Vorlage:
Betreff: Kündigung aufgrund Preiserhöhung
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Ihre Kündigungsmöglichkeiten
E-Mail: [email protected]
– sehr schnell, aber geringe Sicherheit
Kundenportal: LINK
– geringe Sicherheit, aber oft schnelle Rückmeldung
– deutlich umständlicher als per E-Mail
Fax: 0721 72586-101
– aufwendiger, dafür sicherer als E-Mail
Postalisch per Einschreiben / Einwurf:
Anschrift: EnBW Energie Baden-Württemberg AG – Durlacher Allee 93 – 76131 Karlsruhe
– sehr sicher
– am aufwendigsten; Kosten: 3€
Wie kündige ich EnBW am besten?
Entscheidend ist, wann Ihre Kündigungfrist bei EnBW ausläuft. Gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 4 oder 6 Wochen vor Vertragsende.
4 Wochen vor Kündigungsfrist: Kündigen Sie per E-Mail. Dies ist einfach, kostenlos und in den allermeisten Fällen ausreichend.
≤ 10 Tage: kündigen Sie vorsichtshalber direkt per Einschreiben/ Einwurf. Denn es besteht die Gefahr, dass EnBW Ihre Kündigung per E-Mail nicht rechtzeitig bearbeiten und bestätigen kann. Diese Alternative kostet 3 € und ist zeitaufwendiger, ist jedoch rechtssicher.
≤ 3 Tage: Nur per Einschreiben/Einwurf zu kündigen ist nun riskant. Denn das Einschreiben muss fristgerecht bei EnBW eintreffen. Kündigen Sie daher zusätzlich per Fax (0721 72586-101) und ggf. auch noch über das Kundenportal.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei EnBW?
Kündigungsfristen von EnBW
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen, bei Sonderverträgen gewöhnlich 6 Wochen. Ihre individuellen AGBs können jedoch davon abweichen. Bei Bedarf sollten Sie in Ihren Vertragsunterlagen nachschauen.
AGBs von EnBW (01/2021) – 2(1)
„Sowohl Sie als auch die EnBW können mit einer Frist von 6 Wochen auf das Ende der Laufzeit kündigen.“
Ihren Anbieter EnBW können Sie direkt nach Versorgungsbeginn bis zu Ihrer Kündigungsfrist kündigen. Damit ich meine Kündigung nicht vergesse, kündige ich stets zeitnah nach Versorgungsbeginn. Dies empfehle ich auch Ihnen.
Darf ich EnBW bei Umzug kündigen?
Wahrscheinlich kein Sonderkündigungsrecht!
Im Grundversorger-Tarif haben Sie auf jeden Fall eine 2-wöchige Kündigungsfrist. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie auch in jedem Falle, wenn EnBW Sie nicht weiter beliefern kann (z.B. Sie ziehen ins Ausland oder zu jemand anderes ein). Der alleinige Umstand, dass Sie umziehen, ermöglicht Ihnen laut den aktuellen AGBs jedoch nicht zur Sonderkündigung.
AGB EnBW (Stand: 01/2020): „3 (1) Ihr Stromlieferungsvertrag wird nach Maßgabe von Punkt 3 Absatz 3 dorthin zu dem von Ihnen angegebenen Einzugsdatum übertragen. Die EnBW übernimmt gegenüber den zuständigen Stellen, z. B. dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber, alle Formalitäten, um die Belieferung an der neuen Lieferadresse sicherzustellen. Die notwendigen Informationen zum Umzug können Sie der EnBW in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail), telefonisch oder auf der Homepage der EnBW (www.enbw.com) mitteilen.“
Sie sollten EnBW Ihren Umzug möglichst frühzeitig mitteilen. Nutzen Sie meine E-Mail-Vorlage. Denken Sie auch dran, einen Nachweis für den Umzug mitzuteilen. Möchten Sie bei EnBW bleiben, dann nutzen Sie den Umzugsservice von EnBW.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbieter
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
EnBW kündigen: Weiterführende Hinweise
Am sichersten ist es, wenn Sie per Einschreiben/Einwurf kündigen, denn so können Sie am besten Ihre Kündigung nachweisen. Dies ist aber deutlich umständlicher und teurer als per E-Mail.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen per E-Mail zu kündigen, sofern die Kündigungsfrist nicht demnächst abläuft. Denn wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, dann können Sie bei Bedarf eine Kündigung per Einschreiben/Einwurf nachreichen.
Eine Kündigung über das Kundenportal ist auch eine gute Alternative. Sie können zwar die Kündigung nicht direkt nachweisen, aber bei seriösen Anbietern erhalten Sie sehr zeitnah eine Kündigungsbesätigung. So wissen Sie sehr schnell, ob Ihre Kündigung angenommen wurde.
Auf keinen Fall sollten Sie telefonisch kündigen. Denn Sie haben so keinen Nachweis.
Als erstes sollten Sie herausfinden, warum Ihre Kündigung abgelehnt wurde. Das kann mehrere Gründe haben.
Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung sonderkündigen möchten, dann können Sie die Kündigung bis Wirksamwerden kündigen. Wenn die Preiserhöhung bereits wirksam ist, dann ist die Kündigungsfrist abgelaufen. Folglich wird Ihre Kündigung abgelehnt. Da viele Preiserhöhungsschreiben formale Fehler aufweisen, empfehle ich Ihnen die Zulässigkeit der Preiserhöhung prüfen zu lassen. Dieser Service von uns ist kostenlos für Sie.
Viele Kunden berichten, dass ihre Kündigungen abgelehnt werden und stattdessen die Kündigung erst in weiter Zukunft bestätigt wurden. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie die Kündigungsfrist verpasst haben und wann ihr Vertrag geschlossen wurde.
- Sie müssen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist übermittelt haben. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen, gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen. Wenn Ihre Kündigung zu spät beim Anbieter ankommt, verlängert sich der Vertrag.
- Zum 1. März 2022 wurde das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge wirksam. Verträge, die ab dem 1. März 2022 neu geschlossen wurden, verlängern sich nach der Vertragslaufzeit nur noch um einen Monat. Verträge vor dem Inkrafttreten verlängern sich üblicherweise um 12 Monate.
Wenn Sie fristgerecht gekündigt haben und der Anbieter lehnt die Kündigung trotzdem ab, dann sollten Sie diesen kontaktieren und den Grund für die Ablehnung erfragen.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei
- Preiserhöhung oder Änderung der AGB
- Wenn Ihr Anbieter vertragliche Pflichten verletzt
- je nach AGB auch beim Umzug
- im Todesfall
Details und Musterschreiben entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite.
Sie müssen die Kündigung nachweisen können. Dies können Sie mit der Kündigungsbestätigung tun. Wenn Ihnen keine Kündigungsbestätigung kurz vor Kündigungsfrist vorliegt, dann kündigen Sie bitte rechtssicher per Einschreiben / Einwurf, sodass Sie mit dem Rückschein die versendete Kündigung nachweisen können.
Am Tag, an dem Ihr alter Vertrag endet, sollten Sie den Zählerstand notieren und dem Netzbetreiber melden. Sie können den Zählerstand zusätzlich Ihrem Energieversorger übermitteln. Vorsichtshalber können Sie den Zählerstand auch fotografieren, um diesen besser nachweisen zu können.
Spätestens 6 Wochen nach Vertragsende muss Ihr Energieversorger die Abrechnung erstellt haben. Das Guthaben ist zeitnah auszuzahlen. ERfolgt dies nicht fristgerecht, sollten Sie mit diesem Musterschreiben mahnen.
Die Abrechnung können Sie mit unserer Hilfe prüfen lassen oder auf dieser Seite selber mit meinem kostenlosen Excel-Tool überprüfen. Dort können Sie auch meine Beschwerde-Vorlage kopieren. Erfahrungsgemäß sind die häufigsten Fehler falsche Zählerstande, fehlende Boni sowie zu hohe Arbeits- und Grundpreise.
Über EnBW:
EnBW gehört zu den viergrößten Energieversorgern in Deutschland. Ich schätze EnBW als seriös ein und die AGBs sind verbraucherfreundlich.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.