enviaM kündigen: per E-Mail in 2 Minuten

eprimo kündigen

enviaM kündigen Sie am schnellsten per E-Mail mit meiner kostenlosen Vorlage. Kündigen Sie am besten 4 Wochen vor Kündigungsfrist.

Wenn enviaM Ihre Kündigung nicht bestätigt oder wenn Sie weniger Zeit für die Kündigung haben, dann kündigen Sie rechtssicher per Einschreiben (Kosten: 3 €).

Nach Ihrer Kündigung: Wechseln Sie zu einen dieser Anbieter

Strom-Preis-Studie vom 12.02.2022:

Aktuell sind Vattenfall, 123 energie, E wie einfach & eprimo die günstigsten meiner empfohlenen Anbieter. 

Welcher dieser Anbieter für Ihre PLZ und Ihren Verbrauch am günstigsten ist, erfahren Sie über den STROM-Vergleich & GAS-Vergleich von Verivox.* Mit deren „nirgendwo günstiger Garantie“  erhalten Sie garantiert die günstigsten Preise.

 

 

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 23.12.2020

Ihre Kündigungsalternativen:

E-Mail: [email protected]
– sehr schnell, aber geringe Sicherheit

Kundenportal: LINK
– sehr geringe Sicherheit
– deutlich umständlicher als per E-Mail

Fax: 03714822999
– aufwendiger, aber sicherer als E-Mail

postalisch per Einschreiben / Einwurf:
Anschrift: enviam Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitztalstr. 13, 09114 Chemnitz
– sehr sicher
– am aufwendigsten und 3€ Kosten

Weiterführende Hinweise und Erläuterungen zu den Kündigungsalternativen finden Sie unten auf der Seite.

Wie kündige ich am besten?

Entscheidend ist, wann Ihre Kündigungsfrist von enviaM ausläuft:

enviaM wie kündigen4 Wochen vor Kündigungsfrist empfehle ich per E-Mail zu kündigen.

Bei weniger als 10 Tage sollten Sie vorsichtshalber direkt per Einschreiben/ Einwurf kündigen, da Sie wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig eine Kündigungsbestätigung erhalten. Diese Alternative kostet 3 €, dafür ist es rechtssicher.

Wenn weniger als 3 Tage verbleiben, dann besteht die Gefahr, dass die Kündigung per Einschreiben/Einwurf nicht mehr rechtzeitig ankommt. Kündigen Sie daher zusätzlich per Fax und ggf. auch noch über das Kundenportal.

Ich selber kündige nach dieser Vorgehensweise. Auch bei anderen Verbrauchern hat sich diese Anleitung als besonders effizient herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen und weiterentwickelt.

E-Mail-Vorlage

Senden Sie den folgenden Text über [email protected].

Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag mit enviaM fristgerecht zum xx.xx.2021 / [zum nächstmöglichen Zeitpunkt].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Ich weise darauf hin, dass Sie seit dem 01.10.2016 eine Kündigung per E-Mail oder Fax akzeptieren müssen (§309 Nr. 13 BGB).

Viele Grüße, [Ihr Name]

Kündigung aufgrund Preiserhöhung

Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Verwenden Sie bitte in diesem Fall diese Textpassage:

aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.2021 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen. Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen. 

Vorlage für Einschreiben

enviaM kündigen kostenlose Vorlage MusterschreibenenviaM kündigen PreiserhöhungÖffnen Sie die jeweilige Kündigungsvorlage, indem Sie auf das Bild klicken.

Es öffnet sich ein vorausgefülltes PDF. Ergänzen Sie Ihre Daten und unterschreiben Sie es. Versenden Sie es anschließend als Einschreiben/Einwurf.

Wann kann ich enviaM kündigen?

Wenn Sie nicht aktiv zu enviaM gewechselt haben, dann befinden Sie sich in der Grundversorgung. In der Grundversorgung können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.

Wenn Sie hingegen selber zu enviaM, z.B. über Verivox, gewechselt haben, dann liegt ein sogenannten „Sondervertrag“ vor. Es gelten die Kündigungsfristen, die mit Ihnen beim Vertragsschluss (siehe Auftragsbestätigung) oder bei Änderungen Ihrer AGB vereinbart wurden.

Bei Sonderverträgen: Kündigungsfristen von enviaM 

Laut AGBs von enviaM (12/2020) betragen die Kündigungsfristen gewöhnlich 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit.

enviaM können Sie direkt nach Versorgungsbeginn bis zu Ihrer Kündigungsfrist kündigen. Ich wechsle meinen Stromanbieter jährlich. Damit ich meine Kündigung nicht vergesse, kündige ich diesen zeitnah nach Versorgungsbeginn. Dies empfehle ich auch Ihnen.

enviaM kündigen bei Umzug?

Kein Sonderkündigungsrecht!

Bei enviaM besteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie umziehen wollen. Es sei denn, Sie befinden sich im Grundversorger-Tarif, enviaM kann Sie nicht weiter beliefern, Sie ziehen ins Ausland oder zu jemand anderes ein.

AGB enviaM (Stand: 01.12.2020): „12.3 Zieht der Kunde innerhalb Deutschlands an eine neue Anschrift (Umzug), dann wird der Energieliefervertrag an der neuen Lieferstelle unverändert fortgesetzt. Der Kunde ist verpflichtet, vor seinem Umzug das Auszugsund das Einzugsdatum, die neue Lieferstelle und die neue Zählernummer“.

Teilen Sie enviaM Ihren Umzug möglichst frühzeitig mit. Nutzen Sie meine zur E-Mail-Vorlage oder den Umzugsservice von enviaM.

Weiterführende Hinweise:

1. Wechseln Sie zu einen meiner empfohlenen Anbieter.

Nach der Kündigung sollten Sie als erstes zu einen neuen Anbieter wechseln. Achten Sie darauf, zu einem verbraucherfreundlichen Anbieter zu wechseln. Diese zeichnen sich u.a. durch eine geringe Insolvenzgefahr, kundenfreundliche AGBs und einem guten Service aus.

Um Probleme mit dem Strom- und Gasanbieter zu vermeiden, habe  ich eine Liste mit meinen empfohlenen Strom- und Gasanbieter zusammengestellt. Diese Liste beruht auf Bewertungen, einer ausführliche AGB-Analyse und zwei Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität.

2. Achten Sie darauf, dass Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten.

Sie müssen die Kündigung nachweisen können. Dies können Sie mit der Kündigungsbestätigung tun. Wenn Ihnen keine Kündigungsbestätigung kurz vor Kündigungsfrist vorliegt, dann kündigen Sie bitte rechtssicher per Einschreiben / Einwurf, sodass Sie mit dem Rückschein die versendete Kündigung nachweisen können.

3. Notieren & melden Sie Ihren Zählerstand zum Wechseldatum

Am Tag, an dem Ihr alter Vertrag endet, sollten Sie den Zählerstand notieren und dem Netzbetreiber melden. Sie können den Zählerstand zusätzlich Ihrem Energieversorger übermitteln. Vorsichtshalber können Sie den Zählerstand auch fotografieren, um diesen besser nachweisen zu können.

Stromrechnung4. Kontrollieren Sie die Abrechnung & Guthabenauszahlung.

Spätestens 6 Wochen nach Vertragsende muss Ihr Energieversorger die Abrechnung erstellt haben. Das Guthaben ist zeitnah auszuzahlen. Die Abrechnung können Sie auf dieser Seite mit meinem kostenlosen Excel-Tool überprüfen. Dort können Sie auch meine Beschwerde-Vorlage kopieren. Erfahrungsgemäß sind die häufigsten Fehler falsche Zählerstande, fehlende Boni sowie zu hohe Arbeits- und Grundpreise.

Ihr neuer Stromanbieter kann für Sie die Kündigung übernehmen. Weil allerdings in der Vergangenheit einige Verbraucher Probleme mit der Kündigung und dem Vertragswechsel hatten, empfehle ich Ihnen aus folgenden Gründen, die Kündigung selber in die Hand zu nehmen:

  1. Sie kennen Ihre Vertragsdetails und Sie können selber sicherstellen, dass die Kündigungsfristen eingehalten werden.
  2. Wenn Ihr neuer Anbieter Sie nicht versorgen möchte (dies passiert zunehmen häufiger), dann wird auch keine Kündigung ausgesprochen.
  3. Insbesondere bei zeitnahen Kündigungsfristen und wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht (z.B. aufgrund einer Preiserhöhung) wahrnehmen wollen, sollten Sie daher stets selber Ihre Anbieter kündigen.

Am besten ist eine Kündigung, die schnell und kostenlos sowie rechtssicher ist. Am schnellsten ist die Kündigung per E-Mail. Diese ist jedoch nicht rechtssicher, im Gegensatz zum Einschreiben/Einwurf (deutlich zeitaufwendiger und teurer mit 3 €).

Verbraucher sind in der Beweispflicht, dass ihre Kündigung dem Empfänger (also dem Energieversorger) zugegangen sind. Seit dem 01.10.2016 muss der Stromanbieter Kündigungen per E-Mail oder Fax akzeptieren (der §309 Nr. 13 BGB wurde angepasst, sodass nun keine strengeren Anforderungen als die Schriftform zulässig sind).

Eine Kündigung per E-Mail geht dem Energieversorger zu, wenn diese in seine Mailbox gelangt (OLG Köln, AZ: 3 U 167/05). Die Tatsache, dass der Verbraucher den Versand der E-Mail beweisen kann, ist noch kein Beweis, dass die Kündigung dem Energieversorger auch tatsächlich zugegangen ist (OLG Köln, AZ: 7 U 28/08).

Die Kündigung per Fax ist ein wenig rechtssicherer als die Kündigung per E-Mail einzustufen, da der Absender eine Sendungsbestätigung erhält. Der Nachweis, dass das Faxgerät des Empfängers auch störungsfrei funktioniert hat, ist hingegen nicht nachweisbar. Ob die Sendungsbestätigung als Nachweis ausreicht, ist in der Rechtsprechung unterschiedlich ausgelegt worden. Als ausreichend sah dies z.B. das OLG München, AZ: 15 W 2631/98 und das AG Schleiden, AZ: 10 C 85/08 an.

Die Kündigung per Brief sehe ich als ungeeignet an. Diese Form der Kündigung ist zeitaufwendig und nicht rechtssicher. Bei einigen Anbietern wurden Kündigungen per Brief schlichtweg ignoriert und der Verbraucher hatte keinen Nachweis, dass die Kündigung dem Empfänger zugstellt wurde.

Die Kündigung per Einschreiben/Einwurf ist die sicherste Kündigungsform. Sie erhalten von der Post einen Rückschein, der den Einwurf Ihrer Sendung bestätigt. Aktuell fallen Ihnen hier 3 € kosten an.

Es gibt verschiedene Einschreiben. Ich empfehle den Einwurf, denn bei der Option „Eigenhändig“ oder „Rückschein“ muss der Empfänger den Erhalt unterschreiben. Es soll vorgekommen sein, dass einige Stromanbieter genau dies verweigert haben, sodass die Zustellung nur mit Verzögerung erfolgte.

Stromanbieter kündigen - Sonderkündigungsrecht

Sie können regulär kündigen (z.B. nach 12 Monaten), aber auch, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Am häufigsten kündigen Verbraucher außerordentlich, wenn eine Preiserhöhung vorliegt. Aber auch bei Änderungen der AGBs oder wenn der Versorger seinen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

Wenn Sie außerordentlich kündigen möchten, dann weisen Sie Ihren Anbieter auf ihr spezifisches Sonderkündigungsrecht hin und begründen See dies gegebenenfalls. Verbraucher beschwerten sich schon über Strom- und Gasanbieter wie immergrün (365 AG), dass  ihre Kündigungen ohne den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht nicht anerkannt wurden.

Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung gegenüber Ihrem bisherigen Versorger sollten Sie selber vornehmen. Zwar kann Ihr neuer Anbieter dies für Sie übernehmen. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung steht das Recht auf außerordentliche Kündigung i.d.R. nur Ihnen zu. Zudem müssen Sie vor Wirksamwerden der Preiserhöhung oder AGB-Änderung gekündigt haben. Wenn etwas bei der Kündigung durch Ihren neuen Versorger schief läuft (z.B. wegen fehlender Vollmachten), ist diese Frist schnell abgelaufen.

Weiterführende Hinweise zu Ihren Sonderkündigungsrechten habe ich Ihnen auf dieser separaten Seite zusammengestellt.

Anhand von Beschwerden auf de.reclabox.com sehen Sie, dass Probleme bei der Vertragskündigung ein häufiges Streitthema sind.

U.a. bei den folgenden Gas- und Stromanbietern haben sich Verbraucher bereits über die Vertragskündigung beschwert: Voxenergie, Primastrom, 365 AG (immergrün, idealenergie, meisterstrom).

Einige Strom- und Gasanbieter ignorieren die Kündigung oder teilen einen verspäteten Kündigungstermin mit. Achten Sie daher nicht nur darauf, ob eine Kündigungsbestätigung eingegangen ist, sondern auch, welcher Tag der Kündigung Ihnen bestätigt wurde:

Eine Bestätigung der Kündigung ist nicht nötig, damit diese wirksam wird. Die Beweispflicht der Kündigung liegt liegt jedoch bei Ihnen. Die Kündigung können Sie mit einer Kündigungsbestätigung nachweisen.

Da einige unseriöse Anbieter Kündigungen ignorieren, ist ein solcher Nachweis wichtig. Wenn der Anbieter Ihnen trotz wiederholter Aufforderung keine Bestätigung zusendet, dann sollten Sie zusätzlich per Einschreiben/ Einwurf kündigen. Mit dem Rückschein können Sie den Erhalt Ihrer Kündigung nachweisen.

Wenn die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist, dann können Sie mit einer Online-Beschwerde oder der Schlichtungsstelle zu Ihrem recht kommen.

Weiterführende Hinweise finden finden Sie auf dieser Seite.

In den allermeisten Fällen werden Sie keine Probleme haben, wenn Sie in Ihrer Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ wählen. Verbraucher berichteten jedoch, dass bei Anbietern wie immergrün ein falscher Kündigungstermin bestätigt wurde. Entweder es wurde ein zu früher Termin bestätigt, wodurch der Bonus dann aberkannt wurde, oder ein deutlich späterer Kündigungstermin.

Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, dann tragen Sie das Vertragsende als Kündigungsdatum ein. Wenn Ihr Vertrag zum 30.04.2020 endet und Ihr neuer Vertrag zum 01.11.2021 starten soll, dann tragen Sie den 30.10.2021 ein.

Über enviaM:

enviaM ist hat seinen Unternehmenssitz in Chemnitz. Es tritt in Ostdeutschland als Grundversorger auf und bietet Strom- und Gasverträge in ganz Deutschland an. envia M schätze ich als seriös ein: Wenige Verbraucher beschweren sich über das Unternehmen (z.B. auf Reclabox), die AGBs stufe ich insgesamt als verbraucherfreundlich ein und als Kunde war ich sehr zufrieden mit dem Anbieter.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

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