Meine Motivation, anderen Verbrauchern zu helfen
Ich möchte Verbrauchern wie Ihnen Unannehmlichkeiten mit Ihrem Gas-/Stromanbietern ersparen – soweit dies möglich ist. Das Ziel meiner kostenlosen Hilfe ist, Ihnen Tipps, Musterschreiben und Erfahrungen von anderen Verbrauchern an die Hand zu geben, sodass Sie sich möglichst schnell und erfolgreich bei Problemen wehren können.
Über mich!
Ferner möchte ich Ihnen zukünftigen Ärger ersparen. Dies geht am besten, wenn Sie zu einem verbraucherfreundlichen Anbieter wechseln. Die Wahrscheinlichkeit, erneut Probleme zu haben und dass der Anbieter sich kunden-un-freundlich verhält, ist unwahrscheinlich.
Deshalb unterstütze ich Verbraucher kostenlos
Nachfolgend beschreibe ich Ihnen, wie ich Opfer eines Stromanbieters wurde und welche Ungerechtigkeit ich erfuhr. Ich musste feststellen, dass viele Verbraucher „über den Tisch gezogen werden“ und jeder Opfer eines solchen Strom- und Anbieters werden kann. Um gegen diese Ungerechtigkeit anzugehen, habe ich mein Projekt „Verbraucherhilfe-Stromanbieter“ gestartet. Mein Ziel ist, Verbraucher aufzuklären und in Streitfällen zu helfen – und zwar kostenlos.
Ihre Alternativen zu mir sind insbesondere die Verbraucherzentrale und Rechtsanwälte (ab 200€). Die hohen Gebühren schrecken jedoch die meisten Verbraucher ab. Zudem bin ich auf die Tricks dieser Strom- und Gasanbieter spezialisiert. Ich bin daher überzeugt, Ihnen sogar besser helfen zu können! Zudem gibt es noch ein paar Dienstleister im Internet, die Sie für kleinere Probleme beauftragen können, wie z.B. die Kontrolle Ihrer Jahresrechnung. Auch dieses Geld können Sie sich sparen. Ich biete z.B. dieses kostenlose Berechnungstool an, mit der Sie ganz bequem Ihre Abrechnung selber kontrollieren und die richtige Höhe Ihrer Abschlagszahlung ermitteln können.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Ich war Opfer eines häufig kritisierten Anbieters
a) versteckte Preiserhöhung +50%
Ende Oktober 2013 habe ich über ein Vergleichsportal einen Vertrag abgeschlossen. Im Februar 2014 erhielt ich wenige Monate nach Vertragsbeginn eine E-Mail von meinem Versorger, in der im E-Mail-Text und auf Seite 1 im zweiten Anhang von „drei gute Nachrichten“ die Rede war. Erst auf der Seite 4 des zweiten Anhangs wurde nach zahlreichen Statistiken in Kleinschrift und ohne Hervorhebung indirekt eine Grundpreiserhöhung von 6,98€ auf 19,95€ verklausuliert mitgeteilt. Anstatt Stromkosten zu sparen, wie die Vergleichsportale theatralisch versprechen, fallen meine Stromkosten nun 50% höher aus!
b) Ich war im Recht – habe aber kein Recht bekommen
Diese Preiserhöhung ist nach Auffassung des Amtsgerichts Delmenhorst (44 C 4120/14 (i)) in zweifacher Hinsicht sittenwidrig:
„Warum eine Erhöhung des Grundpreises (…) eine gute Nachricht sein soll, ist für das Gericht nicht erkennbar. (…) Wenn man hinzu nimmt, dass dieses Schreiben (…) weit vor dem Ende der Bindungsfrist [erfolgte], kann man daraus nur ein sittenwidriges Vorgehen seitens des Energielieferanten schließen, der (…) eine Verschleierung seiner angekündigten Preiserhöhung vornehmen will.“
Obwohl der Sachverhalt juristisch eindeutig erscheint und ich viel Zeit investiert habe, bekam ich kein Recht. Wie es genau dazu kam, können Sie unter meinen Erfahrungen mit einem häufig kritisierten Stromanbieter nachlesen. Kurz zusammengefasst: Rechtsstreitigkeiten mit geringen Streitsummen sind für Rechtsanwälte finanziell nicht attraktiv, weshalb mein juristischer Beistand suboptimal war.
Dubiose Geschäftspraktiken des Stromanbieters
Der Geschäftsführer behauptete in einem Interview aus 2015, dass 90% der eingehenden E-Mails binnen 24 Stunden beantwortet werden. Ferner wird er zitiert, er wolle sein Unternehmen mit dem „besten Kundenservice“ positionieren. Diese Versprechen stehen im krassen Gegensatz zu meinen Erfahrungen und denen anderer Verbraucher mit diesem Unternehmen!
Allem Anschein nach hat dieser verbraucherunfreundliche Umgang System bei diesem Unternehmen. Ich habe herausgefunden, dass
- der Bund der Energieverbraucher das Unternehmen bereits mit einem Negativ-Preis ausgezeichnet hat,
- Medien, Verbraucherschützer und betroffene Verbraucher umfangreich über die fragwürdigen Praktiken berichtet haben,
- fast 10% aller Verfahren in dem Jahr bei der Schlichtungsstelle auf die Kappe dieses Unternehmens gehen
- die Bundesnetzagentur hat aufgrund zahlreicher Beschwerden ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet hat und
- dass sogar die Staatsanwaltschaft gegen die Geschäftsführer des Unternehmens wegen Betrugsverdacht ermittelt haben.
Anschließend fand ich heraus, dass es viele weitere dubiose Strom- und Gasanbieter gibt. Leider lohnt sich dieses Geschäftsmodell häufig auch für die Eigentümer. Denn wenn das Geschäftsmodell aufgeht, dann können Millionengewinne realisiert werden. Wenn es nicht aufgeht, dann bezahlt der Verbraucher den Schaden, da die Unternehmen haftungsbeschränkt sind.
Besteht Hoffnung für Verbraucher?
Verbraucher haben kaum eine Chance, verbraucher-un-freundliche Strom- und Gasanbieter beim Wechsel auszuschließen. Die meisten Kunden haben sich, wie ich, auf die Kundenbewertungen verlassen. Bei dem von mir verwendeten Vergleichsportal stand im Juni 2016, dass 94% der Kunden den Anbieter weiterempfehlen würden! Wie passt dies mit meinen vorherigen Ausführungen überein? Entschieden geht das Vergleichsportal zumindest nicht gegen derartige Anbieter vor: Auf Nachfrage teilte mir das Vergleichsportal mit, dass unter den Tarifempfehlungen nur solche Anbieter gelistet werden, die „eine Kundenzufriedenheit von mindestens 70% beinhalten“. Von dieser Grenze ist das Unternehmen auch noch heute weit entfernt …
Ich bin von einigen Energiediscountern und auch von dem einen oder anderen Vergleichsportal sehr enttäuscht und habe keine Hoffnung auf Besserung. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass zu häufig Kundeninteressen nicht an erster Stelle stehen. Für die Unternehmen scheint dieser Markt hingegen sehr lukrativ zu sein, weshalb sollten die denn was ändern wollen? Ich bin mir bewusst, dass ich nicht viel verändern kann. Allerdings versuche ich so gut es geht einen Beitrag zu leisten.
So erspare ich anderen Verbrauchern dieses Leid
Für mich war die Auseinandersetzung mit meinem Stromanbieter sehr zeitaufwendig, emotional belastend und teuer. Ich gehe schwer davon aus, dass tausende Verbraucher betroffen sind und Hilfe gegen die stark expandierenden Stromdiscounter benötigen. Über die Servicehotline des Vergleichsportals habe ich leider keine Hilfe erhalten. Ich habe allerdings Internetseiten gefunden, die mir wertvolle Informationen zu meinem Fall lieferten.
Empfehlen kann ich die Internetforen www.marktwaechter-energie.de, www.energieanbieterinformation.de und https://forum.energienetz.de. Der Nachteil dieser Seiten besteht darin, dass es viel Zeit kostet, den eigenen Fall zu recherchieren. Aus meiner Sicht fehlt es an einer aktuellen und einfachen Übersicht zu den häufigsten Beschwerden die gegen Stromanbieter angeführt werden und wie man in diesen Fällen am besten vorgehen sollte. Weil dies nicht vorlag, habe ich meine Seite ins Leben gerufen.
Ich erspare Verbrauchern mein Leid, indem ich ihnen helfe, sich schnell und mit den richtigen Argumenten zu wehren. Die Argumente habe ich selber recherchiert. Ich berufe mich auf Gerichtsurteile, Verbrauchererfahrungen (z.B. aus Foren und auf de.reclabox.com) und Empfehlungen von Institutionen wie z.B. die Verbraucherzentrale. Zudem stelle ich dem interessierten Verbraucher eine Liste meiner empfohlen Strom- und Gasanbietern zur Verfügung.
Über die Jahre habe ich meine Hilfe kontinuierlich weiterentwickelt
Seitdem ich meine Internetseite erstellt habe, habe ich diese kontinuierlich und auf unterschiedliche Art und Weise weiterentwickelt. Über die Jahre konnte ich mehr Verbraucher erreichen und damit auch mehr über die fragwürdigen Geschäftspraktiken einiger weniger Anbieter warnen. Dieser Dienst am Verbraucher ging aber auch mit großen Opfern meinerseits einher. Ich opfere viel Zeit für dieses Projekt und inzwischen muss ich mich zum zweiten Mal rechtlich wehren. Das so etwas passiert ist nicht verwunderlich: Meine Verbraucherhilfe ist nicht gerade förderlich für einige der Energieanbieter. Daher versuchen einige dieser Anbieter mich einzuschüchtern und abzumahnen. Diese drohen mir mit hohen Kosten. Ich werde mich aber nicht einschüchtern lassen!
Möchten Sie mein Projekt kostenlos und mit nur einem Klick unterstützen?
Für mein Projekt fallen Kosten an, ich muss mich gegen rechtliche Angriffe von Anbietern wehren und die persönliche Unterstützung ist zeitintensiv. Dennoch möchte ich auch in Zukunft meine Verbraucherhilfe kostenlos anbieten, damit sich möglichst viele Verbraucher gegen unzulässige Preiserhöhungen, falsche Rechnungen, verweigerte Boni etc. wehren können. Womöglich hätten Sie meine Hilfe nicht in Anspruch genommen, wenn ich eine Gebühr verlangt hätte. Zum Vergleich: Anwälte verlangen mehr als 200€ für eine Erstberatung.
Bitte schließen Sie zukünftig Ihre Strom- und Gasverträge stets über die Seite mit der Liste meiner empfohlenen Anbieter ab, anstatt direkt auf verivox.de zu gehen. Klicken Sie auf die Links oder befüllen Sie den Tarifrechner von Verivox. Für das Weiterleiten erhalte ich eine kleine Provision, mit denen ich mein Projekt finanziere, um Ihnen diesen kostenlosen Service anbieten zu können. Sollten Sie erneut ein Problem haben, könnte ich Ihnen so erneut kostenlos helfen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Matthias Moeschler
Ich biete Ihnen Empfehlungen – aber keinen juristischen Rat
Ich bin (leider) kein Jurist, daher kann ich Ihnen nur Empfehlungen unterbreiten, die sich in der Praxis bewähren und auch vor Gericht standhalten. Allerdings darf ich nicht auf Ihren spezifischen Sachverhalt eingehen, da dies eine unzulässige Rechtsberatung darstellen könnte.
Wenn Sie eine echte juristische juristische Beratung wünschen, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als einen Rechtsanwalt zu beauftragen – bitte stellen Sie dann aber sicher, dass sich der Rechtsanwalt, trotz geringem Honorar, genügend Zeit für Ihren Fall nimmt! Die Empfehlungen auf meiner Seite sind zudem nicht auf jeden Einzelfall ohne weiteres übertragbar. Teilweise können sich die geschilderten Sachverhalte verändert haben, weil AGBs angepasst, neue Urteile gesprochen oder die Strom- und Gasversorger Ihre Verhaltensweisen weiterentwickelt haben. Zudem haben sich einige Stromanbieter als durchaus (juristisch) geschickt herausgestellt. Somit kann niemand Überraschung vor Gericht ausschließen – Recht haben und Recht bekommen sind häufig zweierlei Paar Schuhe. Dies gilt insbesondere bei Versorgern, deren Geschäftsmodelle auch auf juristischen Spitzfindigkeiten beruhen. Letztendlich müssen Sie selbst entscheiden, wie sie möglicherweise falsche Abrechnungen, versteckte Preiserhöhungen etc. begegnen wollen.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Hallo Herr Moeschler,
ich habe folgendes Problem. Ich habe einen 2-Tarifzähler und habe meinem Netzbetreiber immer HT und NT mitgeteilt. Kürzlich habe ich neben der üblichen Jahresrechnung vom Stromversorger eine Rechnung über 3 Jahre erhalten. Auf schriftliche Nachfrage meinerseits teilte der Stromversorger mir nur telefonisch mit, dass mein Netzbetreiber von Beginn an dem Stromversorger mitgeteilt hätte wir hätten einen 1-Tarifzähler und damit dem Stromversorger jahrelang nur einen Tarif mitgeteilt hätte. Da die Rechnung über 3 Jahre sehr unübersichtlich und nicht nachvollziehbar war und auch keinen Hinweis enthielt, dass es sich aufgrund eines Fehlers des Netzbetreibers um eine Korrektur und damit Nachzahlung handelt, habe ich den Stromversorger schriftlich gebeten mir in Anlehnung an die 3 Jahresrechnungen 3 Korrekturrechnungen zu senden, so dass ich es verstehe. Der Stromversorger teilte mir nun wieder nur telefonisch mit, dass dies buchhaltungstechnisch nicht möglich sei. Haben Sie einen Tipp, ob ich eine für mich unübersichtliche Rechnung von über 3 Jahren so akzeptieren muss, auch wenn an keiner Stelle in der Rechnung von Korrektur und Nachzahlung die Rede ist.
Ich würde auch auf Transparenz pochen und 3 Rechnungskorrekturen einfordern. Setzen Sie hierzu eine 14-tägige Frist mit konkretem Datum (z.B. 18.5.2022).
Um welchen Anbieter handelt es sich denn?
Guten Tag ich habe Probleme mit Voxenergie habe folgendes schon probiert Verbraucherschutz Leipzig ,Schlichterstelle und Anwalt das geht nun schon fast 4 Jahre nach meiner Berechnung würde ich 360,00 € von Voxenergie erstattet bekommen. Aber wo bekomme ich wirklich Hilfe? Das ist für mich viel Geld vor allem ich bin sehr Sparsam hab 600,00 € Vorrauskasse geleistet jeden Monat 50,00 per Dauerauftrag. Und erhalte nichts zurück meine kilowattstd. liegt unter 1000.
Liebe Grüße A.Seidel
Schalten Sie die Schlichtungsstelle Energie ein. Die hilft Ihnen sehr gut weiter.
Hallo, ich finde die Seite ganz toll,
wollte mir gerade das „III. Mit diesem Tool kontrollieren Sie Ihre Abrechnung/ laden Sie hierzu diese Exel-Datei runterladen, aber leider Fehlanzeige, funktioniert nicht. Gibt es das Angebot nichts mehr?
Ich habe den Fehler behoben.
Die Datei zur Kontrolle der Abrechnung finden Sie auch HIER.
Guten Tag,
ich bin seit Anfang des Jahres bei Voxenergie. Ich habe den Vertrag telefonisch abgeschlossen. Ich habe keine Schriftliche Bestätigung oder ähnliches erhalten. Nun versuche ich die zu erreichen aber kann weder per Telefon noch per mail oder über das Portal jemanden erreichen. Ich bezahle viel zu viel und versuche seit Monaten jemanden zu erreichen. Haben Sie eine Idee wie ich da rauskomme? Ich habe mit meinem alten Anbieter gesprochen, der versucht hat den Vertrag zu kündigen aber der läuft jetzt plötzlich bis 2026.
Ich brauche dringend Hilfe.
Hallo erst mal,
ich habe letztes Jahr den Stromanbieter gewechselt. Zu primastrom.
Der Anbieter hat mir ein gutes Angebot unterbreitet, was ich nicht abschlagen
konnte. Ab den 1 März 2022 bin ich leider bei den Anbieter. Folgendes ist passiert.
Ein Mitarbeiter von primastrom hat mich am 15.02.2022 telefonisch kontaktiert
Er hat mir den Arbeitspreis 67.08 Cent/KWH wohl genannt, obwohl ich 37.08 Cent/KWH
verstanden habe. Habe dann ein schreiben bekommen, das ich ab nächsten Monat 296
Euro bezahlen muss. Normalerweise sollte man doch jeden abgeschlossenen Vertrag
wiederufen können, was in den schreiben nicht stand. Darauf hin habe ich eine Kündigung
geschrieben das ich den Arbeitspreis nicht akzeptiere. Was kann ich sonst noch machen?
Auch bei mir wird mtl. ein Betrag in Höhe von. 225,67€ neuerdings abgebucht ohne eine schriftliche Mitteilung weshalb. Möchte deshalb meinen Vertrag mit Sonderkündigungsrecht kündigen. Auf meine Anfrage perTelefon oder Email bekomme ich keine Antworten. Was soll ich tun.
Guten Tag Herr Möschler,
mir ist ganz genau das gleiche wie Sannier Michael wieder fahren.
Im Januar wurde mir auch das doppelte an Strom abgebucht. Im Oktober erhielt ich meine Stromabrechnung und hatte ein Guthaben von 80€. Mein neuer Abschlag sollte jetzt 84€ sein, aber es wird mir wie vorher der alte Abschlag (100€) abgezogen.
Ich hoffe Sie können mir einen Tipp und Hilfe geben. Möchte gerne von diesen PrimaStrom weg.
Vielen Dank!
Grüße Anke Bandermann
Hallo,
am 10.02.2021 lies ich mich telefonisch zu einem neuen Anbieter für Gas und Strom überreden, Primastrom.
Gas : Vertrag 01.01.2022
Strom : Vertrag 01.04.2022
Per sms wurden mir folgende Konditionen zugesagt ( siehe Foto )
Im November 21 ( Siehe Brief ) erhielt ich vollkommen andere Konditionen.
Durch das Zertifikat TÜV Saarland dachte ich , ok , wird schon seriös sein .
Am 5.1.2022 bekam ich dann ein Schreiben ( siehe Fotos 28.12.2021 ) und dachte es sei Werbung , da ich am 28.12.2021 noch kein Kunde da war .
Doch anscheinend war dies eine versteckte Preiserhöhung, denn anstatt mir den überteuerten Abschlag von 265,12€ abzubuchen, wurde mir am 14.1.2022 397,39€ abgebucht .
Habe die Jahre davor 100€ an Vattenfall monatlich bezahlt und bei Jahresabschluss fast 600€ zurück .
Keine Ahnung warum eine solchen Machenschaft nicht unter Strafe steht .
Vom Versprechen günstiger Energie zu erhalten haben sich meine Ausgaben verdoppelt / verdreifacht . Das kann doch nicht normal sein.
Wie komme ich bloß aus diesem Vertrag nun raus , damit ich wieder zu Vattenfall kann.
Ich möchte weder mit Gas noch mit meinem Strom weiter dort bleiben.
Wäre super wenn ihr mir helfen könnt .
Vielen Dank
Gruß
Sannier Michael
Hallo Herr Moeschler,
Ich bin bei Voxenergie und möchte da kündigen,da ich am 07.01.22 eine Preierhöhung von Voxenergie
Im Briefkasten hatte.Wie kann ich,am besten vorgehen ?
Mfg W.Müller
Ich habe einen Jahresvertrag bei Elektrizitätswerke Düsseldorf. Jetzt bekam ich eine Erhöhung der monatl. Abschläge von 54 auf 80 Euro. Ich habe dem widersprochen, da ich ja feste Gebühren im Vertrag habe und den Zählerstand geschickt dass ich die beantragten 2000kw gar nicht verbrauche.
Die Antwort war eine Kündiung von dem Stromanbieter. Sofort habe ich der Kündigung widersprochen, da mein Vertrag noch bis 31.05.2022 läuft.
Nach einem Anruf teilte mir man mit dass der Stromanbieter die Preise im Vertrag nicht halten kann und deswegen das Recht hat den Vertrag zu kündigen.
Hallo, eine Preis erhöhung geht zu lasten des Anbieter das ist sein Risko wenn die Kosten für Energie in die höhe geht. Das nennt man Unternehmesrisiko. Der Vertrag darf nicht gekündigt werden, nur weil der Anbieter sich hier Verspekuliert hat bei Einkauf des Stroms. Das ist sein Risiko.
Somit können Sie Schadenersatz gegen den Stromanbieter Stellen und bekommen zu 100% Recht.
Seidens es ist was anderes im Vertrag Vereinbahrt. Alles im Vertrag vereinbahrten Konditionen sind Bindet für beide Seiten.
Deswegen kämpfen nichts gefallen lassen bzw. sich abwimmeln lassen, auf das warten die Anbieter nur.
Hallo,
gestern am 9. Oktober 2021 erhielt ich eine Kündigung von Fuxx die Sparenergie. Begründung ist das derzeit der Wohnungsstandort in Kaiserslautern nicht mehr beliefert werden kann. ???? Was steckt dahinter? Ich vermute der sehr günstige Tarif mit 22,6 Cent/kwh und 80,- Euro Grundgebühr im Jahr. Kann der Anbieter vor Vertragsende kündigen und mich 10 Tage nach dem Termin in einen teuren Grundtarif schicken, ist sowas rechtens? Beide Vertragspartner sind doch an den bestehenden Vertrag (läuft noch bis 31.12.2021) gebunden.
MfG
O.F.
Hallo Herr moeschler,
ich habe folgendes problem mit primastrom. irgendwann anfang des jahres wurde ich von primastrom telefonisch kontaktiert. hörte sich soweit alles gut an und ich ging ein en vorab vertrag ein. der am 01.07.2021 beginnen sollte. mir wurde zugesichert das mein monatlicher abschlag ca. 36 euro wäre. nun musste ich feststellen das ,die von meinem konto 114,00 euro abbuchen wollten. dieses habe ich rückgänig gemacht.. darauf rief ich an und mir wurde mitgeteilt ich hätte einen jahresverbrauch von 3000kw. hatte ihnene alles zukommen lassen von meinem ehemaligen stromanbieter. mein tatsächlicher jahresverbrauch 2020 war 870 kw bei einem monatlichen abschlag von 49,00 euro. darauf habe ich wideruf des vertrags per einschreiben geschickt. gestern bekam ich ein schreiben.,, haben wir ihren widerruf vom 13 .07. 2021 datum des poststempel zur kenntnis genommen.leider müssen wir ihnen mitteilen, dass dieser erst 193 tage nach der gesetzlichen widerruffrist erfolgt ist. ihr auftrag wurde inzwischen bearbeitet und kann nicht rückgängig gemacht werden.nach der trennung von meinem partner , ist das die erste alleinige wohnung für mich. und unverständlich wie man mich so hoch eingestuft hat. am telefon lies man mich nicht zu wort kommen ,das ich mich erklären konnte.
Was kann ich tun oder muss ich das jetzt akzeptieren
Mfg
E.Weinreich
Hallo mein Name ist Christiane Randersen.Ich hatte bei Voxenergie von November 2020 -Januar 2021.einen Vertrag .Ich war vorher bei der EAM .Gott sei Dank hat ein Anwalt von der EAM durch ein Gerichtsverfahren mich da raus geboxt.Ich habe von Nov-Jan 268,11 Euro gezahlt.Ich habe von Voxenergie am 01.02. einen Brief bekommen,das mir das Geld in den nächsten Tagen zurück überwiesen werden sollte.Was aber bis heute nicht geschehen ist.Nach mehreren Emails und Telefonaten meinerseits habe ich keine Antwort erhalten.Was können sie mir bitte raten.Was kann ich tun,das ich mein Geld zurück bekomme.Mit frdl Gruß Ch Randersen
Wichtig ist, dass Sie eine klare Frist setzen mit konkretem Datum (z.B. bis zum 25.3.) und Ihre Forderung klar benennen (z.B. Geldauszahlung). Ich würde nur schriftlich kommunizieren (E-Mail reicht gewöhnlihc aus).
Ansonsten verweise ich auf diese Seite. Dort finden Sie weitere Tipps.
Es ist schlimm, wenn man um sein Recht so kämpfen muß. Mein Stromanbieter hat den Grundpreis erhöht,um 9 Euro und ohne eine Benachrichtigug Für 2020 wurde deshalb noch eine Nachzahlung für 3 Monate abgebucht.Ich habe darauf sofort gekündigt wegen Preiserhöhung ,dann kam ein Schreiben .Sie möchten kündigen ,dies ist möglich zum 31 Dezember.Ich habe noch mal natürlich per Einschreiben auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen wegen Erhöhung des Preises und auf eine Bestätigung meiner Kündigung.Dies wird einfach ignoriert und ich bekomme Keine Bestätigung Es handelt sich um einen großen Konzern.Rechtsanwälte sind teuer und wollen verdienen sie tun dann nicht viel. Was passiert wenn man einfach den Strom nicht mehr bezahlt.?dann müßten die reagieren
Davon möchte ich abraten. Sie werden schnell Mahnungen erhalten und Ihre Kosten steigern.
Fordern Sie mein Musterschreiben zur Abwehr von Preiserhöhungen an (hier). Schon sehr viele Verbraucher konnten sich so ihr Geld zurückholen.
Hallo Matthias Moeschler,
habe das nun heute in der recla-box veröffentlicht, also nach Prüfung ca. 3 Tage isr es online, kopiere es mal rein,
Gruß M.Guslaka
Eprimo Nach 4 Monaten falsche Rechnungen ignorieren Inkasso
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 43120629 (Strom) Kundennummer: 43118540 (Gas)
Inkasso Goldbach als Antwort
Stromrechnung/Gasrechnung falsch
Mit Schlussabrechnung/Strom v. 28. Oktober 2020 habe ich das Unternehmen darauf hingewiesen und aufgefordert, die Rechnung zu korrigieren: Es wurde ein falsches Übergabedatum (19.09.2020) verwendet, (richtiges Datum 15.10.2020). Eprimo bekam von mir das Übergabeprotokoll zum 15.10.2020 sowie auch jeweils ein Foto vom Strom/Gas der Zählerstände am Ablesetag, ebenso am 18.10.2020. nochmals online auf Ihrer Seite. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, eine Bestätigung liegt mir vor. Eprimo hatte ebenfalls von dem Übergabedatum Kenntnis, da bei der Gasschlussrechnung das richtige Datum 15.10.2020 berücksichtigt wurde. Nach telefonischer Rücksprache mit Eprimo im November 2020 nochmals wegen des fehlerhaften Übergabedatums und eines erneuten Korrekturschreibens, entschuldigte sich der Mitarbeiter von Eprimo und erwähnte noch, da sei ja einiges schiefgelaufen. Er hielt Rücksprache und versicherte, das nun das richtige Datum, der 15.10.2020, sowie ja beim Gas richtig erfolgte eingesetzt würde, die Rechnungssumme aber mit dem Endverbrauch korrekt sei, er kümmere sich darum und ich solle mir keine Sorgen machen. Bis dann im Januar 2021 eine erneute Korrekturrechnung mit einer Nachzahlung i. H, von 116 Euro immer noch mit dem falschen Datum mich erreichte, allerdings auch noch über den Nachsendeantrag lief, weder meine neue Anschrift noch meinen zum 15.10.2020 erteilten Widerspruch der Einzugsermächtigung nahm Eprimo zur Kenntnis, (obwohl zuvor zugesichert, das ein Eintrag nun im System (Einzugstopp sowie neue Anschrift vermerkt wurde) zogen SIE mir Monate später den Betrag von meinem Konto ab, den ich von meiner Bank nun zurückholte. Danach erfolgte eine Mahnung immer noch über den Nachsendeantrag zugestellt, der ich ebenfalls Widersprach, parallel wurde das Unternehmen Eprimo u. a. mit einer Verbkäuferbeschwerde und Korrektur der Rechnung mit Fristsetzung 15.01.2021 von mir erneut angeschrieben, bis dato keine Antwort bzw. Erklärung für Ihr Verhalten, eine Antwort erhielt ich nun über das Inkassobüro Goldbach, die nun eine Summe von 207,34 einfordert (27.01.2020) ebenfalls über den Nachsendeantrag zugestellt, 2 Tage vor Fristablauf zum 04.02.2020), den ich sofort ebenfalls Widersprach. Auf Anfrage, da die Zeit knapp war, ob mein Schreiben per E-Mail einging und ich auf eine Eingangsbestätigung warte, wurde mir mitgeteilt, das die Sachbearbeiterin Frau L…. telefoniere und wurde auf eine Warteschleife gesetzt wobei die Leitung dann auch unterbrochen/aufgelegt wurde, bei einem 2. Versuch wurde mir wieder mitgeteilt, dass die zuständige Sachbearbeiterin immer noch Telefoniere und ich muss das bezahlen, obwohl der Widerspruch (E-Mail) angeblich noch nicht vorlag? Bei meinem dritten und letzten Versuch 10 Minuten später, (wollte sicherstellen, dass die E-Mail nun auch vorliegt) wurde mir mitgeteilt, das die zuständige Sachbearbeiterin heute gar nicht im Hause sei. Aber ein Schreiben zwischenzeitlich an mich herausging, diesmal auch mit der richtigen Anschrift. Das ging dann aber relativ schnell, inwiefern mein Widerspruch tatsächlich geprüft wurde, werde ich dann wissen, wenn ich das Schreiben hoffentlich erhalte. Im Übrigen sei noch zu erwähnen, das nun am 26.01.2021 nochmals eine Schlussabrechnung diesmal für Gas, die bereits am 20.10.2020 erfolgte mit dem richtigen Übergabetag zum 15.10.2020 auch abgerechnet wurde, auch diesmal oder immer noch über den Nachsendeantrag, und einen nochmal geänderten Abschluss/Übergabetag jetzt den 22.09,2020, daraus ergibt sich nun eine Forderung von 9,21 Euro, die zum 09. Februar von meinem Konto abgebucht werden soll. Bis heute weder Widerspruch Einzugsermächtigung, (mehrmals mitgeteilt), die neue Anschrift ebenfalls sowie den richtigen Übergabetermin zum 15.10.2020 (Widersprüche) einfach mal nicht zur Kenntnis genommen und ignoriert. Sämtliche Widersprüche gegenüber der Eprimo GmbH habe in ich Kopie ebenfalls dem Netzbetreiber e. dis zukommen lassen, auch als eine Bestätigung, da durch Eprimo keine Empfangsbestätigung erfolgte. Schriftlich teilte mir die e. dis mit, sogar gleich nach dem 1 x an die richtige Anschrift, dass Sie bereit ist den 15.10.2020 zu übernehmen, da Eprimo behauptete, dass die. Edis die falschen Daten Strom 19.09.2020 lieferte und danach rechneten Sie ab und es könne wegen der 6 Wochenregelung nicht geändert werden, nun wenn man im letzten Jahr November 2020, wie versprochen das Datum geändert hätte, müsste man im Januar 2021 auch keine solch unseriösen Äußerungen abgeben, (verbunden mit Hörer auflegen (durch Überforderung) und unverschämten Äusserungen aus nicht Wissen) das war dann auch die Nachtforderung (Strom116 Euro), eine Schätzung zum 19.09.2020 ist erfolgt, dann noch die anderen angefallenen Gebühren, (u. a. Durchleitungsgebühren etc), die soll ich jetzt begleichen, den Fehler von Eprimo, nun noch mal das mit Gas, wo durch die falsche Rücksetzung des Datums ebenfalls Gebühren entstanden sind. Wer bezahlt mir eigentlich diesen Aufwand die vergeudete Zeit, verschwendete Energie? Ich werde diesen Vorgang nun an die entsprechenden Stellen weiterleiten, denn irgendwann muss mit diesem Irrsinn mal Schluss sein. Eprimo hat die Rechnung nicht korrigiert und er ist somit seiner Pflicht nicht nachgekommen. Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de.
Meine Forderung:
Korrektur der Rechnungen für Strom und nun auch Gas Übergabe zum 15.10.2020, Widerruf meiner Einzugsermächtigung sowie meiner Anschrift und meiner Widerrufe nicht weiter zu ignorieren.
Meine Forderung an Eprimo Gmbh: Korrektur der Rechnungen
Hallo Herr Moeschler,
mein Anbieter idealenergie hat zum 01.12.2019 den Arbeitspreis extrem erhöht.
Ich bekam eine Mitteilung darüber im August, die wie folgt lautete:
Vertragsnummer: XXX
Sehr geehrter Herr Mayr,
zum 01.12.2019 passen wir unsere Energiepreise an die neuen Netzentgelte, Beschaffungskosten und Umlagen an. Verbrauchsunabhängige Preisbestandteile bleiben davon unberührt. Lediglich der Arbeitspreis ist betroffen. Die Änderungen werden zudem begleitet von Verbesserungen unseres Kundenservice. Hier haben wir unter anderem in die zügigere Bearbeitung unserer Kundenanfragen investiert.
Tarife, für die die Anpassungen gelten, erhalten zukünftig die Option Service EXTRA. Im neuen Arbeitspreis von 33,9 Cent pro Kilowattstunde, der ab 01.12.2019 gilt, enthalten sind dann auch Leistungen, die bislang noch gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlung des noch geltenden verbrauchsabhängigen Preises von monatlich 22,36 Cent pro Kilowattstunde sind Leistungen wie Zwischenrechnungen oder der Umzugsservice noch mit Kosten verbunden, die für Sie in Zukunft nicht mehr anfallen.
Ihre Preisgarantie erneuert sich automatisch für die dann geltenden Preise, es sei denn, Sie kündigen Ihren Liefervertrag aufgrund der Änderungen mit Frist bis zum 30.11.2019. Auf diese Möglichkeit weisen wir Sie ausdrücklich hin. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben. Sie erreichen unseren Kundenservice am besten per E-Mail [email protected] aber auch telefonisch unter 0221 985 94 100.
Tipp: Halten Sie bei jedem Telefonat Ihre Vertragsdaten* parat, so geht´s noch schneller!
*Vertragsdaten vorbehaltlich obiger Änderungen ab 01.12.2019.
Name: Florian Mayr
Vertragsnummer: XXX
Lieferbeginn: 19.11.2018
Tarif: heim
Arbeitspreis: 22,36 Cent/kWh
Grundpreis: 7,75 Euro/mtl.
Leider ist bei mir diese Email tatsächlich während der Urlaubszeit untergegangen und
in der Abrechnung im Dezember wurde von dieser Erhöhung dann nichts mehr erwähnt.
Durch Zufall stieß ich im Februar auf diese Mail und wechselte zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
also dem 19.11.2020.
Nun wo die Abrechnung kam wäre meine Frage: Ist so eine extreme Arbeitspreiserhöhung überhaupt zulässig?
Ich habe den Vertrag ohne Bonus abgeschlossen und die angeblichen Vorteile im Schreiben treffen für mich überhaupt nicht zu, da ich niemals irgendeinen Service von Idealenergie in Anspruch genommen habe.
Danke für Ihre Bemühnungen auf alle Fälle schon mal im voraus.
Herzlichst
Florian Mayr
Hallo Hr. Mayr,
aus Erfahrung weiß ich, dass Stromanbieter diese Preiserhöhungen zurücknehmen, wenn Sie meine kostenlosen Antwortvorlagen verwenden. Diese können Sie über https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/ anfordern.
VG Matthias Moeschler
Guten Tag Hr. Moeschler ,
durch negative Ereignisse und Unkenntnis der Verträge meines „Schwiegervaters 88j.“ hatten wir auch durch falschen Aussagen durch die Hotline die Kündigungsfrist verpasst , hatte mich trotz mehrerer Anrufe und der Bitte des vorzeitigen Auflösen des Vertrages , natürlich ohne Erfolg damit abgefunden noch ein Jahr Entega machen zu müssen .
Nun hat Entega 2 fehlerhafte Jahresabrechnungen geschickt und mittlerweile sind auch über 6 Wochen ( Jahresabrechnungen 1 April ) vergangen , ich hatte nach Erhalt der 2ten „falschen“ Abrechnung eine Sonderkündigung über e-Mail und per Einschreiben geschickt , Reaktion war das sie zwar meine Kündigung akzeptiert haben aber nicht für sofort sondern erst zum 31.03.2021 , meine Frage an sie ist ob ich den überhaupt wegen diverser Fehler seitens Entega
Falsche Jahresabrechnungen , Überziehung der 6 Wochen wo der Anbieter die Pflicht hat eine korrekte Jahresabrechnung darzustellen und nun auch trotz mehreren Hinweisen das die Abrechnung falsch ist ( Telefonisch und schriftlich) auch der fällige Betrag wegen mehr Verbrauchs abgezogen wurde , ein Sonderkündigungsrecht habe und wenn ja , was sollte unbedingt in diesen Schreiben stehen ? , den anscheinend hat wohl irgendwas in meinem Schreiben gefehlt oder können sie das einfach so ignorieren ??? , ich würde mich über eine Antwort ihrerseits freuen und bedanke mich dafür schon im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Meiner Erfahrung nach ist es schwer, ohne rechtsanwaltiche Hilfe so ein SOnderkündigungsrecht durchzusetzen.
In der Kündigung sollte „Sonderkündigung“ stehen und der Grund benannt werden. Voraussetzung für ein Sonderkündigungsrecht ist, dass der Stromanbieter einen Mangel (z.B. falsche Stromrechnung) trotz korrekter Mahnung und Fristsetzung mit 14 Tagen und konkretem Datum (z.B. 20.05.2020) nicht nachgekommen ist.
Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, kann ich so nicht beurteilen.
Ich empfehle jedoch, dass Sie bei gegebenen Voraussetzungen eine Beschwerde bei de.reclabox.com schalten und danach die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
VG
Matthias Moeschler
Hallo Herr Moeschler,
wie viel Zeit, Nerven und Geld ich gespart hätte, wenn ich Ihre Seiten früher gelesen hätte!
Vor ca. 2 Jahren wurden mir telefonisch Gas- und Stromvertrag untergejubelt: ich wollte mir nur Angebote zuschicken lassen (ich wurde angerufen!). Da ich eine solche Art von Verträgen nicht kannte, übersah ich, daß es sich um Verträge handelte, die man innerhalb von 2 Wochen kündigen konnte. Konnte mir nicht vorstellen, wie ein Vertrag abgeschlossen werden kann, wenn ich nicht meine Bankverbindung und Zählernr. angebe. Aber siehe da, diese Angaben erhielten die von meinem damaligen Strom-und Gasversorger EnBW. Hätte nicht gedacht, dies sei in Deutschland möglich… Und als der Vertrag nach 2 wochen wirksam wurde, war bei Voxenergie niemand tel. zu erreichen. Auch meine Mails wurden nicht beantwortet, oder die maschinellen… Antworten waren eine Verarschung. Irgendwie erhielt ich eine Meldung, nach der Preiserhöhung, die zur Kündigung berechtigt, ich solle schriftlich kündigen, was ich 2x per Einschreiben tat. Keine Antwort, Ungewissheit: nach ca. 3/4 Jahr ein kurzer Bescheid, meine kündigung sei wirsam.
Es war eine lange Odyssee aus den Verträgen mit „Voxenergie“ herauszukommen: unzählige Anrufe, Mails, Briefe – monatelang ohne Antwort, oder eine nichtssagende, maschinelle Antwort. Voxenergie ist eine Horrorfirma. Unglaublich, wie schlecht wir Verbraucher in Deutschland gegen solche Machenschaften geschützt sind. Und da machen alle Versorger mit, da die sich gegenseitig vertrauliche Kundendaten (Bankverbindung, Zählernr.) zuschieben: wenn ein Versorger, z.B. Voxenergie einen Kunden über einen Telefonvertrag hereinlegt, reiht sie sich automatisch als nächster Versorger bei dem Kunden ein, so bald der Vertrag beim vorherigen Versorger (in diesem Fall EnBW) ausgelaufen ist: und der vorheriger Versorger (in diesem Fall EnBW) gibt die Kundendaten an Voxenergie weiter. So wird der Kunde geschruppt – und die Gängige Gesetzespraxis legalisiert die sogar.
Armes Deutschland!!
Stjepan Poropatic
Hallo Herr Moeschler,
ich bin derzeit Kunde bei Eprimo. Leider hat Eprimo innerhalb der letzten Abrechnung drei mal die Arbeitspreise erhöht, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen.
Aus Fehlern lernt man ja bekanntlich und ich wollte vermeiden, dass mir dieser Fehler nochmals passiert, um eine Kündigung wegen Preiserhöhung durchzuführen.
Leider finde ich weder auf der Webseite noch im Kundenportal von Eprimo den aktuellen Arbeitspreis. Ist dies ein bekanntes Vorgehen der Anbieter? Haben diese nicht bei Preiserhöhungen eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden? Wo bekomme ich die aktuellen Preise, um ggf. den Vertrag außerordentlich zu kündigen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Tümmler
Sehr geehrter Herr Tümmler,
das geht selbstverständlich nicht.
Sie sollten unbedingt versuchen, die Preiserhöhungen abzuwehren. Verwenden Sie hierzu meine kostenlose Vorlage, die Sie hierüber anfordern können: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhohung-vorlage/
VG
Moeschler
Hallo Herr Moeschler,
ich war im Jahr 2019 für die Dauer von 12 Monaten Stromkunde bei 365 AG immergrün.
Eigentlich gab es über das Jahr keine Probleme. Es wurde pünktlich abgebucht, der Bonus wurde gezahlt, nachdem ich nachgefragt hatte.
Nun wartete ich im Januar 2020 auf meine Schlussrechnung vergebens. Am 11. 02. 20 habe ich eine Mail an immergrün gesendet und wegen der Schlussrechnung nachgefragt. Diese wurde mir sofort zugesandt, es war ein Guthaben angegeben und sollte mir zeitnah auf mein Konto überwiesen werden. Was ist zeitnah ? Bis heute ist noch keine Zahlung des Guthabens eingegangen.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Wie lange soll ich noch auf mein Geld warten.
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Hensel
Schauen Sie mal hier: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/guthaben-nicht-ausgezahlt/
Dort schreibe ich, dass ich den Unternehmen in vergleichbaren Fällen eine Mahnung schicken und eine Frist setzen würde!
Hallo Herr Moeschler,
ich bin im Internet auf Ihre Seite aufmerksam geworden. Ich hatte gestern einen Anruf zum Stromanbieterwechsel zu Voxenergie.
Ich habe dummerweise meine kompletten Daten durchgegeben. Heute habe ich mal im Internet recherchiert und nur negative Sachen gelesen. Ich habe noch keine Unterlagen von Voxenergie erhalten um den Vertrag widerufen zu können.
Muss ich auf die Unterlagen warten oder kann ich vorher ohne Kundennummer auch schon was unternehmen.
Ich mach mir da jetzt ernsthaft Gedanken. Ich möchte auf keinen Fall diesen Vertrag eingehen und ich möchte auch nicht das nur ein einziger Cent abegebucht wird.
Über eine Nachricht würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Moeschler,
ich bin im Internet auf Ihre Seite aufmerksam geworden. Ich hatte gestern einen Anruf zum Stromanbieterwechsel zu Voxenergie.
Ich habe dummerweise meine kompletten Daten durchgegeben. Heute habe ich mal im Internet recherchiert und nur negative Sachen gelesen. Ich habe noch keine Unterlagen von Voxenergie erhalten um den Vertrag widerufen zu können.
Muss ich auf die Unterlagen warten oder kann ich vorher ohne Kundennummer auch schon was unternehmen.
Ich mach mir da jetzt ernsthaft Gedanken. Ich möchte auf keinen Fall diesen Vertrag eingehen und ich möchte auch nicht das nur ein einziger Cent abegebucht wird.
Über eine Nachricht würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn Verbraucher die Befürchtung haben, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, würde ich tätig werden, auch wenn noch keine Vertragsunterlagen vorliegen. Vielleicht kommen diese erst 2 Wochen nach der angeblichen Vertragsvereinbarung. Dann ist aber das Widerrufsrecht erloschen.
In Fällen wie diesen würde ich Voxenergie anschreiben und schildern, dass (ggf.: unzulässigerweise) ein Vertrag zustande gekommen sein könnte. Ich würde dann klar stellen, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde und zusätzlich würde ich vorsichtshalber widersprechen, falls angeblich doch ein Vertrag zustande gekommen sein sollte.
Hallo Hr. Moeschler
Ich habe einen Stromliefervertrag mit Immergrün (Spar Klassik) abgeschlossen am 1.5.2018.
Vertragslaufzeit 12Monate. Mitte April forderte mich mein örtlicher Netzbetreiber auf den Zählerstand zu übermitteln. Dies tat ich auch. nun kam die Rechnung am 1.Juli und im Anhang Seite4 stand das sich der Grundpreis von 5.79€ auf 32€ erhöht hätte.
Mir wurde aber keine Mitteilung geschickt über eine Preiserhöhung. Daraufhin habe ich bei der Hotline
von Immergrün angerufen, dort wurde mir erklärt das am 15.03. eine Mail versendet wurde die ich jedoch nie bekommen habe.
Was kann ich jetzt tun?
mit freundlichen Grüßen
M.Seeger