EWE kündigt vorzeitig Gas-Verträge auf: das ist zu tun

Vorzeitige Vertragskündigung durch EWE

Am 14.09.22 versendete EWE Kündigungen zum 31.10.22 an seine Gas-Kunden. In mehreren Fällen wird die Kündigung vor Vertragsende ausgesprochen. Ich gehe hier von einem Fehler aus. Betroffen Kunden sollten der Kündigung widersprechen.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 15.09.2022

Auch die Anbieter dürfen zum Vertragsende kündigen

Sowohl die Kunden, als auch die Strom- und Gasanbieter dürfen zum Vertragsende den Vertrag kündigen. Gegen eine Kündigung zum Vertragsende können die betroffenen Kunden sich nicht wehren, weil es rechtlich zulässig ist. Aufgrund der aktuellen Energiekrise halte ich es für verbraucherfreundlicher, wenn die Anbieter eine Preiserhöhung aussprechen, anstatt die Verträge aufzulösen.

Eine Kündigung vor Vertragsende ist hingegen unzulässig

In mehreren Fällen liegen mir Nachweise vor, dass die Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit ausgesprochen wurden. Derartige Kündigungen sind unzulässig.

Ich gehe davon aus, dass EWE hier einen Fehler gemacht hat und die Kündigungen zurücknehmen wird. EWE ist ein seriöser Anbieter, der in der Vergangenheit nicht durch verbraucherunfreundliches Verhalten aufgefallen ist.

Widersprechen Sie der Kündigung

Ich empfehle Ihnen schriftlich (anstatt telefonisch) zu widersprechen. Aktuell ist der Kundenservice schwer zu erreichen und den schriftlichen Widerspruch können Sie nachweisen. Senden Sie den Widerspruch mindestens als E-Mail ab. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den Widerspruch per Einschreiben / Einwurf versenden. So können Sie gerichtsfest nachweisen, dass Ihr Widerspruch übermittelt wurde.

Passen Sie die orangenen Felder an Ihren Sachverhalt an und setzen Sie eine 14-tägige Frist.

Kunden-Nr.: xxxx
Vertrags-Nr.: xxxx
Betreff: Kündigung vor Vertragsende
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 14.09.2022 haben Sie mir eine Kündigung zum 31.10.2022 zugesendet.
Dieser Kündigung widerspreche ich, da mein Vertragsende erst der xx.xx.202x ist. Ich fordere Sie auf Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und bitte um schriftliche Bestätigung. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,

Wie geht es weiter?

Ich gehe davon aus, dass EWE als seriöser Anbieter die Kündigung zurücknimmt. Wenn dies nicht eintreten sollte, dann mahnen Sie nach 14 Tagen und danach schalten Sie die Schlichtungsstelle Energie ein, die für Sie kostenlos ist. Details zu diesem Vorgehen finden Sie hier.

Es besteht aber die Gefahr, dass EWE die Kündigung dann zum Vertragsende ausspricht. Da es derzeit keine Gas-Tarife mit Preisgarantie für unter 36 Cent /kWh gibt, ist vermutlich die beste Option für Sie vermutlich der Grundversorger. Erkundigen Sie sich bitte dort nach den aktuellen Preisen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie dort keine Preisgarantie haben und dass die Preise in den nächsten Monaten vermutlich stark ansteigen werden.

Nach der Kündigung werden Sie automatisch Kunden vom Grundversorger. Es besteht aber die Gefahr, dass der Grundversorger Sie zu einen teureren Ersatzversorgertarif abrechnet. Um dies zu verhindern sollten Sie einen Antrag auf die Grundversorgung schriftlich bei Ihrem Grundversorger stellen.

Schreiben Sie am besten eine E-Mail mit Empfangsbestätigung:

Zähler-Nr.: xxxx
Betreff: Antrag auf Grundversorgertarif
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem xx.xx.2022 endet mein Vertrag mit dem Versorger xx. Dadurch falle ich in die Grundversorgung. Bitte bieten Sie mir den Grundversorgungstarif an.
Viele Grüße
Ihr Name

25 Anbieter haben bereits Verträge aufgekündigt

Neben EWE haben zuvor bereits die Anbieter E.On, Hamburg Energie, Relaxgas, Montana und Schwarzwald Energy Verträge zum Vertragsende aufgekündigt (siehe Nachweise). Diese Vertragsbeendigung ist zulässig, da die Kunden und der Anbieter das Recht haben, zum Vertragsende die Verträge zu beenden

20 Unternehmen haben jedoch Verträge mit Kunden vorzeitig beendet (siehe Nachweise). Hierunter gehören Anbieter wie immergrün, Elektrizitätswerke Düsseldorf und Voxenergie. Es ist mehr als zweifelhaft, ob derartige Vertragsauflösungen zulässig sind. Meines Wissens nach wurden bisher in allen Fällen den Kunden Recht gegeben.

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3 Kommentare

  1. EWE hat merkwürdige Geschäftspraktiken.
    So liegt mir eine Ankündigung vor, dass man die Gasumlage nicht zum 1.Oktober einführen will, sondern einen Monat später. Klingt erstmal gut, aber man will den Oktober ausgleichen indem man in den folgenden Monaten die Gasumlage um 1/10 erhöht. Damit macht der Versorger jedoch ein Geschäft, da der Verbrauch von Gas in den nachfolgenden Monaten ungleich höher sein wird.