EWE kündigt vorzeitig Gas-Verträge auf: das ist zu tun
Betroffen Kunden sollten der Kündigung widersprechen.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
In mehreren Fällen liegen mir Nachweise vor, dass EWE die Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit ausgesprochen wurden. Derartige Kündigungen sind unzulässig.
Auch die Anbieter dürfen zum Vertragsende kündigen
Am 14.09.22 versendete EWE Kündigungen zum 31.10.22 an seine Gas-Kunden. In mehreren Fällen wird die Kündigung vor Vertragsende ausgesprochen. Ich gehe hier von einem Fehler aus.
Eine Kündigung vor Vertragsende ist hingegen unzulässig
Ich gehe davon aus, dass EWE hier einen Fehler gemacht hat und die Kündigungen zurücknehmen wird. EWE ist ein seriöser Anbieter, der in der Vergangenheit nicht durch verbraucherunfreundliches Verhalten aufgefallen ist.
Widersprechen Sie der Kündigung
Ich empfehle Ihnen schriftlich (anstatt telefonisch) zu widersprechen. Aktuell ist der Kundenservice schwer zu erreichen und den schriftlichen Widerspruch können Sie nachweisen. Senden Sie den Widerspruch mindestens als E-Mail ab. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den Widerspruch per Einschreiben / Einwurf versenden. So können Sie gerichtsfest nachweisen, dass Ihr Widerspruch übermittelt wurde.
Passen Sie die orangenen Felder an Ihren Sachverhalt an und setzen Sie eine 14-tägige Frist.
E-Mail: [email protected]
Adresse: EWE AG – Tirpitzstraße 39 – 26122 Oldenburg
Betreff: Kündigung vor Vertragsende
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum xx.xx.202x / [zum nächstmöglichen Zeitpunkt].
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 14.09.2022 haben Sie mir eine Kündigung zum 31.10.2022 zugesendet.
Dieser Kündigung widerspreche ich, da mein Vertragsende erst der xx.xx.202x ist. Ich fordere Sie auf Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und bitte um schriftliche Bestätigung. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße [Ihr Name]
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Wie geht es weiter?
Ich gehe davon aus, dass EWE als seriöser Anbieter die Kündigung zurücknimmt. Wenn dies nicht eintreten sollte, dann mahnen Sie nach 14 Tagen und danach schalten Sie die Schlichtungsstelle Energie ein, die für Sie kostenlos ist. Details zu diesem Vorgehen finden Sie hier.
Es besteht aber die Gefahr, dass EWE die Kündigung dann zum Vertragsende ausspricht. Da es derzeit keine Gas-Tarife mit Preisgarantie für unter 36 Cent /kWh gibt, ist vermutlich die beste Option für Sie vermutlich der Grundversorger. Erkundigen Sie sich bitte dort nach den aktuellen Preisen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie dort keine Preisgarantie haben und dass die Preise in den nächsten Monaten vermutlich stark ansteigen werden.
Nach der Kündigung werden Sie automatisch Kunden vom Grundversorger. Es besteht aber die Gefahr, dass der Grundversorger Sie zu einen teureren Ersatzversorgertarif abrechnet. Um dies zu verhindern sollten Sie einen Antrag auf die Grundversorgung schriftlich bei Ihrem Grundversorger stellen.
Schreiben Sie am besten eine E-Mail mit Empfangsbestätigung:
Betreff: Antrag auf Grundversorgertarif
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem xx.xx.202x endet mein Vertrag mit dem Versorger xx. Dadurch falle ich in die Grundversorgung. Bitte bieten Sie mir den Grundversorgungstarif an.
Viele Grüße [Ihr Name]
25 Anbieter haben bereits Verträge aufgekündigt
Neben EWE haben zuvor bereits die Anbieter E.On, Hamburg Energie, Relaxgas, Montana und Schwarzwald Energy Verträge zum Vertragsende aufgekündigt (siehe Nachweise). Diese Vertragsbeendigung ist zulässig, da die Kunden und der Anbieter das Recht haben, zum Vertragsende die Verträge zu beenden
20 Unternehmen haben jedoch Verträge mit Kunden vorzeitig beendet (siehe Nachweise). Hierunter gehören Anbieter wie immergrün, Elektrizitätswerke Düsseldorf und Voxenergie. Es ist mehr als zweifelhaft, ob derartige Vertragsauflösungen zulässig sind. Meines Wissens nach wurden bisher in allen Fällen den Kunden Recht gegeben.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
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Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
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Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Ich habe von ewe strom die Kündigung bekommen, wo mein Vertrag noch bist Januar 24 läuft habe preisgarantie auch drin .Kann ich was dagegen tun
EWE hat merkwürdige Geschäftspraktiken.
So liegt mir eine Ankündigung vor, dass man die Gasumlage nicht zum 1.Oktober einführen will, sondern einen Monat später. Klingt erstmal gut, aber man will den Oktober ausgleichen indem man in den folgenden Monaten die Gasumlage um 1/10 erhöht. Damit macht der Versorger jedoch ein Geschäft, da der Verbrauch von Gas in den nachfolgenden Monaten ungleich höher sein wird.
Dem Anliegen würde ich schriftlich widersprechen. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentralen unzulässig.