Grüner Funke
kündigen
Grüner Funke kündigen:
mit E-Mail-Vorlage in 2 Minuten
Am schnellsten kündigen Sie per E-Mail mit meinen kostenlosen Vorlagen. Ich empfehle 4 Wochen vor Kündigungsfrist zu kündigen. Wenn Sie weniger Zeit haben oder Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten haben, dann kündigen Sie per Einschreiben (Kosten 3€) oder FAX (030267-11941410).
Grüner Funke kündigen: E-Mail-Vorlage
Senden Sie folgende E-Mail-Vorlage an [email protected]
Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum xx.xx.202x / [zum nächstmöglichen Zeitpunkt].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Bei einer Preiserhöhung von Grüner Funke haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie hierfür diese Vorlage:
Betreff: Kündigung aufgrund Preiserhöhung
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Ihre Kündigungsmöglichkeiten
E-Mail: [email protected]
– sehr schnell, aber geringe Sicherheit
Kundenportal: LINK
– geringe Sicherheit, aber oft schnelle Rückmeldung
– deutlich umständlicher als per E-Mail
Fax: 02116/558-2948
– deutlich sicherer als E-Mail
– aber aufwendiger
Postalisch per Einschreiben / Einwurf:
Fuxx-Die Sparenergie GmbH – Grüner Funke – Poststraße 14-16 – 20354 Hamburg
– sehr sicher
– am aufwendigsten; Kosten: 3€
Wie kündige ich Grüner Funke am besten?
Entscheidend ist, wann Ihre Kündigungfrist bei Grüner Funke ausläuft. Gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 4 oder 6 Wochen vor Vertragsende.
4 Wochen vor Kündigungsfrist: Kündigen Sie per E-Mail. Dies ist einfach, kostenlos und in den allermeisten Fällen ausreichend.
≤ 10 Tage: Kündigen Sie vorsichtshalber direkt per Einschreiben/ Einwurf. Denn es besteht die Gefahr, dass Grüner Funke Ihre Kündigung per E-Mail nicht rechtzeitig bearbeiten und bestätigen kann. Diese Alternative kostet 3 € und ist zeitaufwendiger, diese ist jedoch rechtssicher.
≤ 3 Tage: Nur per Einschreiben/Einwurf zu kündigen ist nun riskant. Denn das Einschreiben muss fristgerecht bei Grüner Funke eintreffen. Kündigen Sie daher zusätzlich per Fax (02116/558-2948) und ggf. auch noch über das Kundenportal.
Verbraucher beschweren sich Grüner Funke
Kündigungsfristen von Grüner Funke
Verbraucher beschweren sich über Grüner Funke (Vertriebsmarke der Fuxx Sparenergie) auf auf de.reclabox.com. Verbraucher beschweren sich u.a. über verspätete Auszahlungen von Guthaben und Boni, aber auch über Schwierigkeiten bei der Kündigung des Vertrags. Bei Problemen mit der Kündigung besteht die Gefahr, dass Verbraucher länger von Fuxx Sparenergie versorgt werden als gewollt (siehe Beispiel). Hier erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden und erfolgreich Fuxx Sparenergie bzw. Grüner Funke kündigen, um ungewollte Vertragsverlängerungen zu vermeiden.
Darf ich Grüner Funke bei Umzug kündigen?
Wahrscheinlich kein Sonderkündigungsrecht!
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, AGB-Anpassungen und wenn Ihr Anbieter trotz Mahnung seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Bei Umzug steht Ihnen jedoch kein allgemeines Sonderkündigungsrecht zu. Ihr Vertrag wird an der neuen Adresse fortgesetzt, sofern Grüner Funke Sie am neuen Wohnort nicht beliefern können oder wenn Sie zu jemanden einziehen. Denken Sie daran, Ihren Anbieter möglichst früh Ihren Umzug und die neue Adresse mitzuteilen.
AGB Grüner Funke (02.03.2020): „Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung.„
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbieter
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Grüner Funke kündigen: Weiterführende Hinweise
Am sichersten ist es, wenn Sie per Einschreiben/Einwurf kündigen, denn so können Sie am besten Ihre Kündigung nachweisen. Dies ist aber deutlich umständlicher und teurer als per E-Mail.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen per E-Mail zu kündigen, sofern die Kündigungsfrist nicht demnächst abläuft. Denn wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, dann können Sie bei Bedarf eine Kündigung per Einschreiben/Einwurf nachreichen.
Eine Kündigung über das Kundenportal ist auch eine gute Alternative. Sie können zwar die Kündigung nicht direkt nachweisen, aber bei seriösen Anbietern erhalten Sie sehr zeitnah eine Kündigungsbesätigung. So wissen Sie sehr schnell, ob Ihre Kündigung angenommen wurde.
Auf keinen Fall sollten Sie telefonisch kündigen. Denn Sie haben so keinen Nachweis.
Als erstes sollten Sie herausfinden, warum Ihre Kündigung abgelehnt wurde. Das kann mehrere Gründe haben.
Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung sonderkündigen möchten, dann können Sie die Kündigung bis Wirksamwerden kündigen. Wenn die Preiserhöhung bereits wirksam ist, dann ist die Kündigungsfrist abgelaufen. Folglich wird Ihre Kündigung abgelehnt. Da viele Preiserhöhungsschreiben formale Fehler aufweisen, empfehle ich Ihnen die Zulässigkeit der Preiserhöhung prüfen zu lassen. Dieser Service von uns ist kostenlos für Sie.
Viele Kunden berichten, dass ihre Kündigungen abgelehnt werden und stattdessen die Kündigung erst in weiter Zukunft bestätigt wurden. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie die Kündigungsfrist verpasst haben und wann ihr Vertrag geschlossen wurde.
- Sie müssen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist übermittelt haben. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen, gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen. Wenn Ihre Kündigung zu spät beim Anbieter ankommt, verlängert sich der Vertrag.
- Zum 1. März 2022 wurde das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge wirksam. Verträge, die ab dem 1. März 2022 neu geschlossen wurden, verlängern sich nach der Vertragslaufzeit nur noch um einen Monat. Verträge vor dem Inkrafttreten verlängern sich üblicherweise um 12 Monate.
Wenn Sie fristgerecht gekündigt haben und der Anbieter lehnt die Kündigung trotzdem ab, dann sollten Sie diesen kontaktieren und den Grund für die Ablehnung erfragen.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei
- Preiserhöhung oder Änderung der AGB
- Wenn Ihr Anbieter vertragliche Pflichten verletzt
- je nach AGB auch beim Umzug
- im Todesfall
Details und Musterschreiben entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite.
Sie müssen die Kündigung nachweisen können. Dies können Sie mit der Kündigungsbestätigung tun. Wenn Ihnen keine Kündigungsbestätigung kurz vor Kündigungsfrist vorliegt, dann kündigen Sie bitte rechtssicher per Einschreiben / Einwurf, sodass Sie mit dem Rückschein die versendete Kündigung nachweisen können.
Am Tag, an dem Ihr alter Vertrag endet, sollten Sie den Zählerstand notieren und dem Netzbetreiber melden. Sie können den Zählerstand zusätzlich Ihrem Energieversorger übermitteln. Vorsichtshalber können Sie den Zählerstand auch fotografieren, um diesen besser nachweisen zu können.
Spätestens 6 Wochen nach Vertragsende muss Ihr Energieversorger die Abrechnung erstellt haben. Das Guthaben ist zeitnah auszuzahlen. ERfolgt dies nicht fristgerecht, sollten Sie mit diesem Musterschreiben mahnen.
Die Abrechnung können Sie mit unserer Hilfe prüfen lassen oder auf dieser Seite selber mit meinem kostenlosen Excel-Tool überprüfen. Dort können Sie auch meine Beschwerde-Vorlage kopieren. Erfahrungsgemäß sind die häufigsten Fehler falsche Zählerstande, fehlende Boni sowie zu hohe Arbeits- und Grundpreise.
Wenn Sie ihrem neuen Stromanbieter die Kündigung überlassen, gehen Sie ein Risiko ein. Schließlich kennt Ihr neuer Stromanbieter nicht alle Vertragsdetails und insbesondere im Falle eines Sonderkündigungsrechts aufgrund einer Preiserhöhung ist Eile geboten: Sie haben hierzu häufig nur zwei Wochen Zeit. Es besteht somit die Gefahr, dass Ihr neuer Stromanbieter diese Frist nicht einhält. Sicherer ist es somit, wenn Sie folgendermaßen vorgehen:
Sie sollten möglichst früh, spätestens jedoch vier Wochen vor Kündigungsfrist kündigen. Dies ist notwendig, weil verärgerte Kunden in der Vergangenheit berichteten, dass Ihre Kündigung nicht anerkannt wurde. Aus Kostengründen sollten Sie zunächst dennoch versuchen, zunächst per E-Mail ([email protected]) zu kündigen. Ihre Kündigungsfrist finden Sie in den AGBs und in Ihren Vertragsunterlagen.
Über Grüner Funke:
Fuxx Sparenergie beliefert seit 2014 über die Marke Grüner Funke bundesweit Kunden mit Strom und Gas. Der Versorger aus Hamburg ist konzernunabhängig und unterhält kein eigenes Stromnetz. Alleiniger Eigentümer ist der Geschäftsführer Matthias Bodo Sprungk. Das Unternehmen bietet Tarife mit und ohne Neukundenbonus an.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo an alle, die das hier lesen,
ich bin / war auch bei GrünerFunke. Aufgrund einer Wohnungsauflösung habe ich meinen Vertrag (Vertrag FAST) ordnungsgemäß gekündigt. Als Antwort hab ich natürlich promt eine Absage bekommen, weil Fehler in der Kündigung sind. Natürlich hat man mir nicht gesagt, was der Fehler ist.
Hab daraufhin morgens um 9 direkt bei denen angerufen und der Mitarbeiter hat mir dann erklärt, dass der Fehler im Kündigungstermin liegt. Ich hatte als Termin den 30. angegeben, kann aber immer nur zum vollen Monat (in meinem Fall den 17.) kündigen. Hab daraufhin die Kündigung angepasst und eine weitere Kündigung (dieses mal per Mail) geschickt. Tag drauf noch mal angerufen und mit dem Bearbeiter direkt gesprochen und mir bestätigen lassen, dass die Kündigung eingegangen ist. Drei Tage später hab ich dann per Mail die Kündigungsbestätigung bekommen.
Von daher kann ich die Probleme meiner Vorredner verstehen (hatte diese auch schon, aber bei anderen Anbietern), kann sie aber bei GrünerFunke dieses mal nicht nachvollziehen.
Viele Grüße
F.T. M.
Preiserhöung Gas kommt von Fuxx-Die Sparenergie GmbH am Sonntag, den 20.11.2017,
Mailtitel: Neue Energiepreise – Konditionen wieder für ein Jahr gesichert.
Versteckt in der Mail: Erhöhung von 3,61 cent je Kilowattstunde auf 4,9 Cent zum 01.01.2018.
Sonderkündigunsrecht wahrgenommen per normalem Brief, bisher keine Antwort.
Erinnerungsmail geschrieben am 27.11.2017, keine Antwort.
Am 29.11.2017 versucht ein Fax zu senden, immer besetzt.
Dann geht halt morgen ein Einschreiben raus, neuer Versorger ist ja auch schon beauftragt.
Einmal Fuxx, nie mehr Fuxx.
Moin, die Nummer mit dem besetzten FAX ist gewollt. Das ist bis heute dauer-besetzt, auch morgens und nachts. Auf eine e-mail mit der Bitte das FAX zu aktivieren reagieren die gar nicht.
Also anrufen und mindestens 10 Minuten in irgendwelchen Abfragesystemen hängen bis sich dann eine Dame meldet. Auf die Frage nach einer aktiven FAX-Nummer will Sie Kundennummer und PW von mir. Habe ich nicht geben wollen, dann legt die blöde Kuh ohne Kommentar auf ! Das ist Kundenservice !
Habe wegen Sonderkündigungsrecht (Preiserhöhung zum 01.10.2017) meinen Stromvertrag bei Grüner Funke zuerst mit normaler Post gekündigt.
Brief war zuerst angeblich nicht angekommen, dann doch. Kündigung war aber angeblich nicht rechtens, da nicht ausdrücklich das Wort „Sonderkündigungsrecht“ benutzt wurde. Zweite Kündigung per Einschreiben. Brief ist angeblich nicht angekommen, obwohl ich im Internet mit der Post-Einlieferungs-Nummer die Sendung verfolgen konnte und feststellen musste, dass der Brief am 04.09.2017 entgegegenommen wurde und auch der Name und die Unterschrift der Mitarbeiterin, die unterzeichnet hat, sind zu sehen. Habe meinen „neuen“ Stromanbieter um Mithilfe gebeten. Ergebnis des Telefonats zwischen beiden Anbietern: Ich sollte nochmals per E-Mail kündigen und würde dann innerhalb 2 Stunden eine Bestätigung der Kündigung bekommen. E-Mail versandt am 05.09.2017 11:30 Uhr.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt aber keine Antwort, keine Bestätigung, nichts. Die Firma versucht den Kündigungstermin 30.09.2017 auf diese Art und Weise zu verhindern. Finde das alles unmöglich. Es wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als unseren Anwalt einzuschalten. NIE WIEDER GRÜNER FUNKE!!!
Außerdem werde ich die Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin hinzuziehen.
In diesem Fall kann ich Ihnen empfehlen nur die Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese ist für Sie kostenlos – im Gegensatz zu Ihrem Anwalt. Für Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) fallen beim Einschalten der Schlichtungsstelle jedoch Kosten an und die Kosten fallen höher aus, je länger sich die Schlichtung hinzieht.
Da Sie die Kündigung nachweisen können, rechne ich damit, dass Grüner Funke schnell nachgeben wird.
Viel Erfolg dabei!