Machen Sie Schadensersatzansprüche geltend

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I. Durch die Vertragsaufkündigung werden für die Kunden Mehrkosten anfallen.

  1. Es können geringe Mehrkosten durch eine kurzfristige Belieferung in der teureren Grundversorgung entstehen.
  2. Am teuersten wird es jedoch, wenn Kunden einen deutlich teureren Tarif abschließen müssen.

Zumindest bei der teureren Grundversorgung zeigen immergrün, idealenergie, Strogon und Wunderwerk AG Kulanz und bieten an, die Mehrkosten zu erstatten. Dies deckt allerdings nur einen Teil der entstandenen Kosten ab.

II. Zum Recht auf Schadensersatz Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen

„Eine unwirksame Kündigung verbunden mit einer Belieferungseinstellung kann zu einem Schadensersatzanspruch führen. Der Anbieter hat sich für einen bestimmten Zeitraum zu der Belieferung mit Energie vertraglich verpflichtet. Hält er seine vertragliche Verpflichtung nicht ein, indem er die Belieferung einstellt und auch nicht wirksam kündigt, liegt eine Vertragspflichtverletzung vor.

Entsteht durch die Vertragspflichtverletzung ein Schaden, dann besteht ein Anspruch auf Ausgleich des Schadens. Ein Schaden könnte dadurch entstehen, dass die Belieferung durch den Grundversorger oder auch durch einen anderen Anbieter nur zu einem höheren Preis als im ursprünglich vereinbarten Tarif möglich ist. Der Schaden ist dann die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten (niedrigeren) Preis und dem neuen (höheren) Preis der Belieferung. Die Differenz zwischen den Preisen erhöht solange den Schaden, bis der Anbieter nach den Vertragsbedingungen die nächste ordentliche Kündigungsmöglichkeit hätte. Auch ein vereinbarter Bonus, der eine bestimmte Belieferungszeit voraussetzt, die aufgrund einer Belieferungseinstellung nicht erreicht wird und aufgrund dessen nicht ausgezahlt wird, stellt einen Schaden dar.

Den etwaigen Schaden müssen Sie gegenüber dem Anbieter darlegen und Ausgleich einfordern.“

III. Nutzen Sie die Dienstleistung der Legal-Tech-Firma VENEKO

VENEKOVENEKO ist ein auf die Energiebranche spezialisierte Legal-Tech-Firma. Die Firma bietet eine Dienstleistung an, um für Sie den Schadensersatz gegen Stromio, gas.de, Grünwelt Energie & Co. durchzusetzen. VENEKO ist mit den Herausforderungen vertraut, um einen Schadensersatz erfolgreich geltend machten zu können. 

Bei dieser Option würden Sie eine Erfolgsprämie i.H.v. 33% zahlen, gehen dafür aber keine finanziellen Risiken ein und Ihr Abreitsaufwand ist minimal. 

Die Vorteile sind:

  • Minimaler Arbeitsaufwand und kein Risiko
  • Genaue Berechnung der tatsächlichen bzw. maximalen Schadenshöhe
  • Durchführung/Begleitung bei der Schadenseintreibung
  • Bessere Verhandlungsposition bei einem außergerichtlichen Vergleich aufgrund hoher Fallzahl.

III. Alternative: Schadensersatz selber durchsetzen

Um den Schadensersatz zu berechnen, müssen Sie die jeweilige Zählerstände anführen. Den Schadensersatz können Sie daher frühestens zu folgenden Zeitpunkten einfordern:

Das Einfordern eines Schadensersatzes ist nicht trivial.

Dies erkennen Sie, wenn Sie sich das Musterschreiben anschauen. Darin wird deutlich werden, was Sie alles zu tun haben. Vorab müssen diese Ausführungen reichen:

Schadensersatzansprüche müssen von Ihnen konkret beziffert und belegt werden, da Sie die Beweislast tragen. Tuen Sie dies nicht, wird Ihre Beschwerde vor Gericht oder im Schlichtungsverfahren abgelehnt (siehe Beispiel). Konkret heißt dies, dass Sie tagesgenau die Mehrkosten zwischen den Vertragskonditionen von Ihren/m neuen Anbieter/n und den Vertragskonditionen mit Ihrem alten Anbieter berechnen müssen. Um diese Berechnung zu vereinfachen, erstelle ich ein Excel-Tool. Wichtig ist dann noch, dass Sie die Nachweise über die Tarifkonditionen 

sowie einen Nachweis über die Zählerstände 

dem Schreiben beifügen.

IV. Was tun, wenn immergrün & Co. nicht reagieren?

Gewöhnlich erhalten Kunden von den Unternehmen standardisierte Antworten und dem Wunsch des Kunden wird nicht nachgegangen. Ich vermute, dies wird auch in diesem Fall so passieren. 

Wiederholen Sie Ihre Forderung, indem Sie eine kurze E-Mail schreiben:

Kunden-Nr.: xxx
Vertrags-Nr.: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinen vorherigen E-Mails habe ich der Vertragsbeendigung widersprochen und meinen Schadensersatz geltend gemacht. Ich habe Ihnen den Schadensersatz auch nachvollziehbar berechnet.

Letztmalig fordere ich Sie auf, mir den Betrag bis zum xx.xx.202x zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname

Hilft auch dies nichts, dann schalten Sie am besten die Schlichtungsstelle Energie 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde ein. Aus meiner Sicht können Sie die Schlichtungsstelle somit bereits nach erstmaligem Widerspruch gegen die Vertragsauflösung einschalten.

Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.

V. Erfahrungsaustausch betroffener Kunden

Bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion, um Ihre Erfahrungen hier zu teilen. Folgendes könnte ich mir als interessante Themen vorstellen:

4 Antworten

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  1. Vielen Dank an Herrn Dr. Moeschler auch von mir!
    immergrün hatte uns bereits Ende letzten Jahres gekündigt, da ich einer massiven Preiserhöhung während der Preisgarantielaufzeit widersprochen hatte (mit dem Verweis sie würden meine natürlich nie ausgesprochene Sonderkündigung akzeptieren…).
    Dank des hier beschriebenen Prozesses und des Musterschreibens konnte ich Schadensersatz für die komplette verbleibende Laufzeit der Preisgarantie geltend machen, was von immergrün auch anstandslos akzeptiert wurde.

  2. Hier mal eine erfreuliche Info:

    Ich hatte bei Immergrün einen Gasvertrag vom 31.10.2021-30.09.2022 !
    Dieser wurde, wie bei den meisten hier im Forum, nach Widerspruch der erhöhten Abschlagszahlung Anfang November gekündigt!
    Dieser Kündigung wurde mit den Vorlagen dieser Verbraucherhilfeseite (Dr. Moeschler) erfolglos widersprochen!
    Nach Rückfall in die Grundversorgung und chaotischer Suche nach einem neuen Anbieter konnte ich zu Ende Dezember endlich einen neuen Vertrag abschließen.
    Jetzt hatte ich beschlossen mit Hilfe des Berechnungstools und der erforderlichen Anschreiben (Vorlagen sind sehr gut) Schadensersatz (ca. 780€) zu fordern! Erst nach Einschaltung der Schlichtungsstelle bewegte sich Immergrün!
    Das erste Angebot war bei ca. 200€, was ich sofort ablehnte! Das zweite Versuch lag bei 280€ oder ich sollte zurück zu alten Konditionen…ging natürlich nicht, hab ja einen neuen Vertragspartner…und wollte auch nicht!!
    Der letzte Versuch war dann die fast geforderte Summe (ca. 720€), der hatte ich zugestimmt und diese wurde auch schon überwiesen!!
    Also bitte bleibt hartnäckig!!
    und
    Danke Herr Dr. Moeschler für die hier geleistete Arbeit!!!!

  3. Meine Geschichte zu Immergrün und EnBW
    Anfang Oktober schließe ich einen neuen Vertrag mit der EnBW zur Stromlieferung für das Jahr 2022 ab. Super günstige Konditionen! Gleichzeitig kündige ich fristgerecht bei immergrün, die kündigen mir Ende Oktober den laufenden Stromvertrag zum 08.11.21. Ich wende mich an die EnBW Herrn Barth, ob der abgeschlossene Vertrag 2 Monate vorgezogen werden könne. Das geht nicht ich solle einen neuen Vertrag abschließen, der würde dann nur 2 Monate laufen. Am Ende des Gespräches wünschte er mir viel Glück. Das fand ich seltsam. Ich machte einen neuen Vertrag mit der ENBW am 27.10., stornierte diesen aber noch am selben Tag wieder. Nach 1 Woche bekam ich die Bestätigung. Jetzt schaue ich ins Kundenportal und muß feststellen, dass mir der erste Vertrag auch storniert wurde ohne mich darüber schriftl. zu informieren. Nach telefonischer Nachfrage, wurde mir nach längerem hin und her gesagt, mein Netzbetreiber, die Aggerenergie wäre mit der Belieferung nicht einverstanden. Dort angerufen, die wissen von nichts.
    Jetzt reicht es mir, ich gehe zum Anwalt.