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  1. Hallo,

    ich ein kleines Problemchen.
    Ich hatte schon einige Jahre lang einen Grünstrom Vertrag und für diesen einen Dauerauftrag in Höhe von 170,-€ per Monat eingerichtet.
    Nun hatte ich (zum Glück) bereits im Mai letzten Jahres zum Lokalversorger gewechselt.
    Dieser wollte sich um alle Modalitäten kümmern. Ein Wechsel konnte jedoch auf Grund der Kündigungszeit erst zum 1.11.2021 ausgeführt werden.

    Da dieser Wechsel automatisch durchgeführt wurde habe ich blöderweise diesen Dauerauftrag für Grünstrom nicht gekündigt. Somit habe ich jeden Monat, seit 11.2021 bis jetzt 170,-€ an Grünstrom überwiesen, aber auch 160,-€ an den Lokalversorger.

    Gibt es (hoffentlich) irgendeine Möglichkeit dieses Geld von 11.2021 bis 06.2022, also insgesamt 1.360,-€ von Grünstrom zurückzubekommen. Dafür wurde ja auch überhaupt keine Gegenleistung erbracht.
    Wenn ja, was müsste man dann schreiben?
    Kontoauszüge kann ich ja nachweisen.

    Vielen Dank!
    Chris

  2. Ich habe Die Tabelle genutzt und einen Schadensanspruch von 780€ an Gas.de gemeldet. Innerhalb weniger Stunden bekam ich Meldung, dass Sie mir genau diesen Betrag erstatten wollten, wenn ich auf weitere Forderungen verzichte.
    Wahrscheinlich war ich zu billig. Da ich aber keine Lust auf einen jahrelangen Rechtsstreit hatte, habe ich das Angebot angenommen.
    Ich kann also di Tabelle und das Musterschreiben empfehlen!

  3. Ich bin mit Gas.de auch gerade ich den Schadensersatz-Verhandlungen.
    Bei einer (selbst) berechneten Höhe von etwa 430 € (nur alter vs. neuer Vertrag, ohne Übergangszeit mit Ersatzversorgung) wurde mir zunächst eine Pauschale von 165€, dann 230€, zuletzt 295€ angeboten – innerhalb von 24h.
    Deren Berechnung bezieht sich angeblich immer auf den „günstigsten zumutbaren Anbieter“, Zahlen oder Daten wurden mir noch keine vorgelegt.
    Gibt es denn ein Archiv, in den man die Angebote von Anfang Dezember nachschauen kann? Ich bin mir sicher, dass der lokale Gasversorger damals nicht nur unter den günstigsten (9ct), sondern auch unter den vertrauenswürdigsten Anbietern war.

    To be continued….

  4. Hallo zusammen,
    erst einmal vielen Dank für diese Hilfestellung!
    Eine Frage brennt mir aber unter den Nägeln:
    Wenn der Vertrag des neuen Anbieters, der den Grundversorger abgelöst hat, noch läuft:
    Was schreibe ich dann beim Zählerstand Vertragsende in die Tabelle?
    Viele Grüße

    1. Ich fand ihre Hilfestellungen sehr hilfreich. Ich Danke ihnen dafür H. Dr. Moeschler.
      Bei mir hat die Schadensersatzforderungen Erfolg gehabt. Mir wurde erst ein Vergleichsangebot angeboten. Es wurde aber erwähnt, dass ich auch noch Rechnungen einreichen kann. Weil ich in der Zwischenzeit die Schlussrechnung meines Grundversorgers bekommen hatte, habe diese eingereicht. Dann hat mein Gasanbieter den Schaden ganz bezahlt.
      Mit freundlichem Gruß

  5. Danke für das Musterschreiben, welches ich an Stromio geschickt habe.
    Mein bisheriger Vertrag sah einen Brutto-Arbeitspreis von 32,43 Ct/kWh vor. Mein Grundversorger erhebt über 80 Ct/kWh. Dies habe ich Stromio geschildert – auch mit Beleg.

    Das Antwortschreiben fiel so aus:

    (…)
    1. Ihre bisherige Vertragssituation:

    Ihr Stromliefervertrag sah eine Restvertragslaufzeit bis zum XX.XX.2023 vor.

    2. Vergleichskonditionen für die Berechnung des wirtschaftlichen Nachteils:

    Wir haben für die Berechnung eines wirtschaftlichen Nachteils sowohl den vorstehend genannten Zeitraum als auch die Differenz zwischen unseren Konditionen und den voraussichtlichen Kosten für eine möglichst günstige und zumutbare Belieferung durch andere Stromversorger auf dem Markt in den Blick genommen.

    Einen Marktüberblick können Sie sich zum Beispiel über die bekannten Preisvergleichsportale wie Check24 und Verivox jederzeit selbst verschaffen.

    Bitte erlauben Sie uns noch den Hinweis, dass auf die Differenz von Abschlagszahlungen bei der Berechnung nicht abgestellt werden kann, da es sich bei den Abschlägen nur um vorläufige Zahlungen handelt, die sich zudem hinsichtlich der Anzahl der Abschläge, des angenommenen Verbrauchs und der Preise je nach Versorger unterscheiden können.

    3. Unsere Schlussfolgerung:

    Nach den uns vorliegenden Informationen sind die Preise der Grund- bzw. Ersatzversorgung / die Preise der günstigsten zumutbaren Tarifangebote von alternativen Versorgern außerhalb der Grund- bzw. Ersatzversorgung in Ihrer Postleitzahl derzeit für Sie vorteilhafter als die zuletzt mit uns vereinbarten Konditionen.

    Da Ihnen kein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, scheidet eine Leistung eines Schadenersatzes aus.

    Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxxx
    Ihr stromio Kunden-Service-Team

    —-
    Nach langem Vergleich frage ich mich, wer diesen vermeintlich günstigeren Tarif anbieten soll. Bei den von Stromio genannten Vergleichsportalen fällt der günstigste Tarif mit einem Abschlag von 87 Euro/ Monat zu buche – mein bisheriger Abschlag lag bei knapp 60 Euro.

    1. Nur nimmt man dieses Angebot jetzt an? Wenn nicht, kommt man rechtlich überhaupt damit durch oder ist die Abschlagszahlung auf Kulanzbasis besser anzunehmen?

      PS: Ich habe auch dieses Schreiben erhalten.

  6. Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 01.02.2022 zur Geltendmachung eines potenziellen Schadensersatzes. Wir möchten uns zunächst noch einmal bei Ihnen für die gesamten Umstände und die bei Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

    Nach unserer Auffassung stellen die explosionsartig gestiegenen Rohstoffpreise in den vergangenen Wochen einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 und 3 BGB bzw. einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB dar. Aufgrund dieser außergewöhnlichen und beispiellosen Situation am Erdgasmarkt sahen wir uns zu unserem Bedauern daher gezwungen, die Belieferung mit Erdgas mit Ablauf des 02.12.2021 an Sie einzustellen.

    Es tut uns sehr leid, wenn es dadurch zu einem wirtschaftlichen Nachteil für Sie gekommen ist.

    Als geschätzten Kunden möchten wir Ihnen auf Kulanzbasis eine schnelle und gütliche Einigung zu diesem Sachverhalt anbieten. Hierzu stellen wir Ihnen zunächst nochmals Ihre bisherige Vertragssituation dar (dazu 1.), gehen anschließend auf Vergleichskonditionen ein (dazu 2.) und unterbreiten Ihnen dann unser konkretes Angebot (dazu 3.).

    1. Ihre bisherige Vertragssituation:

    Ihr Gasliefervertrag sah eine Restvertragslaufzeit bis zum 31.12.2021 vor. Am 12.11.2021 haben wir Ihnen eine Preisänderung mit Wirkung ab dem 01.01.2022 mitgeteilt. Sie haben uns am 14.11.2021 über die Ausübung Ihres Sonderkündigungsrechts zum 31.12.2021 informiert.

    Somit ergibt sich ein Zeitraum vom 03.12.2021 bis zum 31.12.2021 für die Ermittlung eines wirtschaftlichen Nachteils.

    2. Vergleichskonditionen für die Berechnung des wirtschaftlichen Nachteils:

    Wir haben für die Berechnung eines wirtschaftlichen Nachteils sowohl den vorstehend genannten Zeitraum als auch die Differenz zwischen unseren Konditionen und den voraussichtlichen Kosten für eine möglichst günstige und zumutbare Belieferung durch andere Gasversorger auf dem Markt in den Blick genommen.

    Einen Marktüberblick können Sie sich zum Beispiel über die bekannten Preisvergleichsportale wie Check24 und Verivox jederzeit selbst verschaffen.

    3. Unser Angebot zur Abgeltung eines wirtschaftlichen Nachteils:

    Lieber Herr XXX, nun zu unserem Angebot:

    Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bieten wir Ihnen die Zahlung einer Pauschalsumme in Höhe von

    90,00 € brutto

    an.

    Auch wenn wir Ihnen bereits aus Kulanz die Auszahlung eines zeitanteiligen Bonus angeboten haben, möchten wir Ihnen als geschätzte Kunden entgegenkommen und Ihnen eine zusätzliche Kulanzzahlung anbieten.

    Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bieten wir Ihnen die Zahlung einer Pauschalsumme in Höhe von

    10 € brutto

    an.

    Diese Beträge überweisen wir Ihnen im Falle Ihrer Zustimmung innerhalb von 7 Werktagen auf das uns bekannte Bankkonto.

    Mit der Annahme dieses Angebots sind sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich, ob sie bekannt oder unbekannt, oder aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ausgeglichen und erledigt. Dies schließt die außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung weitergehender Schadensersatzforderungen aus. Bei Nichtannahme steht Ihnen eine entsprechende Geltendmachung etwaiger Ansprüche offen.

    Sie können unser Angebot per E-Mail uns gegenüber bis zum 11.03.2022 annehmen. Dazu verwenden Sie bitte die Antwort-Funktion in Ihrem E-Mail-Programm und bestätigen uns das Angebot, zum Beispiel mit dem Satz „Ja, ich bin einverstanden“ sowie Ihrem Vor- und Nachnamen.

    Herr XXX, wir haben uns bemüht, Ihnen als geschätzten Kunden einen möglichst reibungslosen und gütlichen Abschied zu gewährleisten, der uns sehr schwergefallen ist.

    Mit der Annahme unseres Angebots sichern Sie sich eine umgehende Auszahlung des angebotenen Betrages und ersparen sich wertvolle Zeit und unnötige weitere Mühen.

    Wir freuen uns daher über eine baldige positive Antwort von Ihnen.

    Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXX
    Ihr gas.de Kunden-Service-Team

    P.S.: Mit unserem Online-Service sind wir rund um die Uhr für Sie da. Dort können Sie jede Menge Themen ganz einfach selbst erledigen, zum Beispiel einen Zählerstand übermitteln oder Dokumente abrufen. Einfach unter http://www.gas.de/login mit Ihrer Vertragskontonummer anmelden und alle Services nutzen.

    gas.de Versorgungsgesellschaft mbH | Postfach 1444 | 39004 Magdeburg
    Telefon: 0800 – 222 01 06 (kostenlos*) | E-Mail: http://www.gas.de/kontakt | Internet: http://www.gas.de
    Sitz der Gesellschaft: Kaarst | Geschäftsführer: Ömer Varol | Amtsgericht Neuss HRB 17235 | USt.-Id.-Nr. DE 815 201 135

    *kostenlos aus dem deutschen Festnetz (der Preis aus dem Mobilfunknetz kann abweichen)

  7. Sehr geehrte Mitarbeiter,

    nachdem ich der Stromio GmbH mit einem Anwalt gedroht hatte, kam ca. 3 Wochen später eine E-Mail mit folgendem Original-Text an:
    (Was kan ichtun / soll ich etwas tun?)

    Sehr geehrte Frau xxx,

    vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 05.01.2022 zur Geltendmachung eines potentiellen Schadensersatzes. Wir möchten uns zunächst noch einmal bei Ihnen für die gesamten Umstände und die bei Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

    Nach unserer Auffassung stellen die explosionsartig gestiegenen Rohstoffpreise in den vergangenen Wochen einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 und 3 BGB bzw. einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB dar. Aufgrund dieser außergewöhnlichen und beispiellosen Situation am Strommarkt sahen wir uns zu unserem Bedauern daher gezwungen, die Belieferung mit Strom mit Ablauf des 21.12.2021 an Sie einzustellen.
    Es tut uns sehr leid, wenn es dadurch zu einem wirtschaftlichen Nachteil für Sie gekommen ist.
    Als geschätzter Kundin möchten wir Ihnen auf Kulanzbasis eine schnelle und gütliche Einigung zu diesem Sachverhalt anbieten. Hierzu stellen wir Ihnen zunächst nochmals Ihre bisherige Vertragssituation dar (dazu 1.), gehen anschließend auf Vergleichskonditionen ein (dazu 2.) und unterbreiten Ihnen dann unser konkretes Angebot (dazu 3.).

    1. Ihre bisherige Vertragssituation:
    Ihr Stromliefervertrag sah eine Restvertragslaufzeit bis zum 30.04.2022 vor.
    2. Vergleichskonditionen für die Berechnung des wirtschaftlichen Nachteils:
    Wir haben für die Berechnung eines wirtschaftlichen Nachteils sowohl den vorstehend genannten Zeitraum als auch die Differenz zwischen unseren Konditionen und den voraussichtlichen Kosten für eine möglichst günstige und zumutbare Belieferung durch andere Stromversorger auf dem Markt in den Blick genommen.
    Einen Marktüberblick können Sie sich zum Beispiel über die bekannten Preisvergleichsportale wie Check24 und Verivox jederzeit selbst verschaffen.
    3. Unser Angebot zur Abgeltung eines wirtschaftlichen Nachteils:
    Liebe Frau xxx, nun zu unserem Angebot:
    Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bieten wir Ihnen die Zahlung einer Pauschalsumme in Höhe von

    35,00 € brutto

    an.

    Diesen Betrag überweisen wir Ihnen im Falle Ihrer Zustimmung innerhalb von 7 Werktagen auf das uns bekannte Bankkonto.
    Mit der Annahme dieses Angebots sind sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich, ob sie bekannt oder unbekannt, oder aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ausgeglichen und erledigt. Dies schließt die außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung weitergehender Schadensersatzforderungen aus. Bei Nichtannahme steht Ihnen eine entsprechende Geltendmachung etwaiger Ansprüche offen.
    Sie können unser Angebot per E-Mail uns gegenüber bis zum 02.03.2022 annehmen. Dazu verwenden Sie bitte die Antwort-Funktion in Ihrem E-Mail-Programm und bestätigen uns das Angebot, zum Beispiel mit dem Satz „Ja, ich bin einverstanden“ sowie Ihrem Vor- und Nachnamen.
    Frau xxx, wir haben uns bemüht, Ihnen als geschätzter Kundin einen möglichst reibungslosen und gütlichen Abschied zu gewährleisten, der uns sehr schwergefallen ist.
    Mit der Annahme unseres Angebots sichern Sie sich eine umgehende Auszahlung des angebotenen Betrags und ersparen Sich wertvolle Zeit und unnötige weiteren Mühen.
    Wir freuen uns daher über eine baldige positive Antwort von Ihnen.
    Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
    Mit freundlichen Grüßen
    Tim Fuchs
    Ihr stromio Kunden-Service-Team
    P.S.: Mit unserem Online-Service sind wir rund um die Uhr für Sie da. Dort können Sie jede Menge Themen ganz einfach selbst erledigen, zum Beispiel einen Zählerstand übermitteln oder Dokumente abrufen. Einfach unter http://www.stromio.de/login mit Ihrer Vertragskontonummer anmelden und alle Services nutzen.
    Stromio GmbH | Postfach 1463 | 39004 Magdeburg
    Telefon: 0800 – 333 7171 (kostenlos) | E-Mail: http://www.stromio.de/kontakt | Internet: http://www.stromio.de
    Sitz der Gesellschaft: Kaarst | Geschäftsführer: Ömer Varol | Amtsgericht Neuss HRB 17224 | USt.-Id.-Nr. DE 815 091 293

  8. Hallo Dr. Matthias Moeschler,

    vielen Dank für die Zur-Verfügung-Stellung ihres Tools und des Muster-Text.

    Mir wurde vor kurzem die Schlussrechnung von Stromio in deren Dokumenten-Portal gestellt. In meinem Fall sind noch gut 150 EUR zu bezahlen, für den Zeitraum bis 21.12.2021.

    Soll man die Abbuchung verhindern oder zulassen?

    Vielen Dank.

  9. Vielen Dank, ich habe Ihre Vorlagen benutzt, um zunächst selbst Schadenersatz zu fordern.

    Viele Grüße
    Frank Fries

  10. Das war die Antwort, auf meine Schadensersatzforderung von Stromio.
    Auf geforderte 262€ Wirtschaftlicher Schadensersatz, wurden mir aus „Kulanz“ ganze 15 € angeboten.

    Sehr geehrter Herr F….,

    vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 29.12.2021 zur Geltendmachung eines potenziellen Schadensersatzes. Wir möchten uns zunächst noch einmal bei Ihnen für die gesamten Umstände und die bei Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

    Nach unserer Auffassung stellen die explosionsartig gestiegenen Rohstoffpreise in den vergangenen Wochen einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 und 3 BGB bzw. einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB dar. Aufgrund dieser außergewöhnlichen und beispiellosen Situation am Strommarkt sahen wir uns zu unserem Bedauern daher gezwungen, die Belieferung mit Strom mit Ablauf des 21.12.2021 an Sie einzustellen.

    Es tut uns sehr leid, wenn es dadurch zu einem wirtschaftlichen Nachteil für Sie gekommen ist.

    Als geschätzten Kunden möchten wir Ihnen auf Kulanzbasis eine schnelle und gütliche Einigung zu diesem Sachverhalt anbieten. Hierzu stellen wir Ihnen zunächst nochmals Ihre bisherige Vertragssituation dar (dazu 1.), gehen anschließend auf Vergleichskonditionen ein (dazu 2.) und unterbreiten Ihnen dann unser konkretes Angebot (dazu 3.).

    1. Ihre bisherige Vertragssituation:

    Ihr Stromliefervertrag sah eine Restvertragslaufzeit bis zum 30.09.2022 vor.

    2. Vergleichskonditionen für die Berechnung des wirtschaftlichen Nachteils:

    Wir haben für die Berechnung eines wirtschaftlichen Nachteils sowohl den vorstehend genannten Zeitraum als auch die Differenz zwischen unseren Konditionen und den voraussichtlichen Kosten für eine möglichst günstige und zumutbare Belieferung durch andere Stromversorger auf dem Markt in den Blick genommen.

    Einen Marktüberblick können Sie sich zum Beispiel über die bekannten Preisvergleichsportale wie Check24 und Verivox jederzeit selbst verschaffen.

    Bitte erlauben Sie uns noch den Hinweis, dass auf die Differenz von Abschlagszahlungen bei der Berechnung nicht abgestellt werden kann, da es sich bei den Abschlägen nur um vorläufige Zahlungen handelt, die sich zudem hinsichtlich der Anzahl der Abschläge, des angenommenen Verbrauchs und der Preise je nach Versorger unterscheiden können.

    3. Unser Angebot zur Abgeltung eines wirtschaftlichen Nachteils:

    Lieber Herr F…., nun zu unserem Angebot:

    Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bieten wir Ihnen die Zahlung einer Pauschalsumme in Höhe von

    15,00 € brutto

    an.

    Diesen Betrag überweisen wir Ihnen im Falle Ihrer Zustimmung innerhalb von 7 Werktagen auf das uns bekannte Bankkonto.

    Mit der Annahme dieses Angebots sind sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich, ob sie bekannt oder unbekannt, oder aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ausgeglichen und erledigt. Dies schließt die außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung weitergehender Schadensersatzforderungen aus. Bei Nichtannahme steht Ihnen eine entsprechende Geltendmachung etwaiger Ansprüche offen.

    Sie können unser Angebot per E-Mail uns gegenüber bis zum 11.02.2022 annehmen. Dazu verwenden Sie bitte die Antwort-Funktion in Ihrem E-Mail-Programm und bestätigen uns das Angebot, zum Beispiel mit dem Satz „Ja, ich bin einverstanden“ sowie Ihrem Vor- und Nachnamen.

    Herr F…., wir haben uns bemüht, Ihnen als geschätzten Kunden einen möglichst reibungslosen und gütlichen Abschied zu gewährleisten, der uns sehr schwergefallen ist.

    Mit der Annahme unseres Angebots sichern Sie sich eine umgehende Auszahlung des angebotenen Betrages und ersparen sich wertvolle Zeit und unnötige weitere Mühen.

    Wir freuen uns daher über eine baldige positive Antwort von Ihnen und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

    Herzliche Grüße

    L.W.
    von Ihrem Grünwelt Energie Service-Team

    ____

  11. Hallo zusammen,

    ich habe eine komische Antwort von Stromio bekommen. In unserem ersten Schreiben haben wir die Kündigung nicht angenommen und Fortführung des Vertrages verlangt. Stromio aber schickt uns einen folgenden „komischen“ Brief:

    „Sehr geehrte…,
    wunschgemäß haben wir Ihre Bankverbindung zum 21.01.2022 für SEPA-Lastschriften in unserem
    System deaktiviert. Bitte stellen Sie durch einen Dauerauftrag oder eine rechtzeitige Überweisung sicher, dass die Fälligkeiten rechtzeitig auf unserem Konto eingehen. Geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihre Vertragskontonummer an. Unser Kundenservice steht Ihnen für weitere Fragen selbstverständlich zur Verfügung.
    Freundliche Grüße
    Ihr Grünwelt Serviceteam“
    Warum ist der Brief komisch? Erstens wir haben keinen Wunsch geäußert, dass unsere Lastschrift deaktiviert wird. Wie Stromio darauf kommt, keine Ahnung. Zweitens sollten wir plötzlich einen Dauerauftrag oder Überweisung sicherstellen und es steht nicht mal geschrieben für was. Drittens gibt es kein Wort, kein Verweis auf unserem Brief. Und viertens Stromio schreibt, dass Stromio für „weitere“ Fragen zur Verfügung stehen, aber die Fragen aus unseren ersten Brief (Widerspruch für Kündigung) keine Antworten bekommen. Und ich bin mir wirklich nicht sicher, ob ich bei Stromio zu meinem Gunsten beraten werde und gute Antworten bekomme. Und jetzt meine Bitte und mein Frage an Euch: Wie kann ich das Ganze einordnen, was ist hier los?

    Liebe Grüße
    Artur

    1. Wenn Sie selbst überweisen, können Sie das Geld später nicht mehr zurückholen, z.B. wenn Sie einen Bonus oder Guthaben nicht erhalten oder Abrechnung falsch ist.
      (Das fällt mir spontan dazu ein. Ob das der Sinn der Aktion sein soll, weiß ich natürlich nicht.)

      1. Danke Dir Chris sehr für die wichtige Information :). Wir werden nichts überweisen. Es ist wieder eine Woche vergangen und gar keine Antwort von Stromio.

  12. Hallo zusammen,

    da aktuell wirklich sehr viele von drastischen Preiserhöhungen betroffen sind, möchte ich gern auch meine Hilfe anbieten.

    Wir erstellen für euch völlig kostenlos ein Angebot, mit aktuell unschlagbaren Konditionen (Strom 25-28-30ct/kWh, Gas 7-9ct/kWh). Selbstverständlich inklusive der Preisgarantien.?

    Dazu werden lediglich folgende Angaben benötigt:
    • Verbrauch
    • Postleitzahl
    • Aktueller Versorger

    Gerne können Sie mich unter folgender Rufnr.: 0152 24356129 über Whatsapp und telefonisch erreichen.

    Liebe Grüße
    Kevin Marc?

  13. Hallo,

    im der Zeile 40/D hat sich ein Fehler eingeschlichen. hier muss die Verknüpfung der Grundgebühr (C/30 bzw. E/30) getauscht werden.

  14. Guten Tag Herr Morscher,

    wir haben sowohl dem Stromanbieter (Stromio) sowie dem Gasanbieter (Grüngas) eine entsprechende
    Schadensersatzrechnung mit Fristsetzung 07.01.2022 übersandt.

    Bisher gab es keine Rückmeldung, außer der automatischen Mailantwort (Antwortzeit kann länger dauern… etc.).
    Gibt es bereits Erfahrungen wie hier seitens der Unternehmen weiter vorgegangen wird?
    Oder wird deren Taktik darin bestehen, die Ansprüche zu ignorieren?
    Im Voraus vielen Dank.
    VG

  15. Guten Tag, Herr Moeschler,

    ich habe erst am 10.12.21 um 13:10h via email die Information über die Kündigung meines Gasvertrages „mit Ablauf des 02.12.2021“ erhalten.

    meine 2 Fragen dazu:
    a) ist eine solche (nicht unterschriebene) Kündigung via Email von [email protected] überhaupt rechtswirksam?
    b) Da ich ja erst am 10.12. von der Kündigung erfahren habe, habe ich erst an diesem tag meinen Gaszähler abgelesen (und dem Netzbetreiber übermittelt). Welchen Wert muss ich also für den 02.12. 23:59h in Ihrer Exceltabelle eingeben? (eine eigene Schätzung zum 2.12. oder den Wert vom 10.12.)?

    herzlichen dank.

  16. Hallo,
    Vielen Dank für die Tabelle.
    Ich habe von gas.de nun die Schlussrechnung Erhalten und soll knapp 380€ Nachzahlen.
    Ich habe die Mehrkosten grob auf 400€ überschlagen (genaue Auswertung werde ich über Ihren Kalkulator noch durchführen). Kann ich dies mit der Schlussrechnung verrechnen.
    Ich möchte ungern derjenige sein, der das Geld einfordern muss.
    BG
    Becker

    1. Guten Tag
      Bitte schicken Sie mir ein Angebot für Gas..
      Mein Verbrauch im Jahr. ca.18000 kW.
      Ort. 59755 Arnsberg
      Zur Zeit bin ich beim Grundversorger .
      Mfg

  17. Hier noch einmal meine Überlegung zu einer Schadensersatz-Forderung:

    Unser Belieferungsvertrag mit gruenwelt hat sich zuletzt 7/2021 um ein Jahr verlängert. gruenwelt hat dann am 18.11. den Gas-Bezugspreis zum 01.01.2022 von 5,68 ct/KWh auf 16,59 ct/KWh erhöht. Das scheint mir nach unseren Vertragskonditionen zulässig (§6 der AGB).

    Nicht zulässig ist dann jedoch die einseitige Kündigung der Belieferung mit Wirkung zum 02.12.2021.

    Wenn man nun einen neuen Vertrag mit einem Bezugspreis unter 16,59 ct/KWh abschließt (was ja aktuell möglich ist), so macht nach meinem Verständnis nur eine Schadensersatzforderung für den Dezember 2021 (03.12. – 31.12) Sinn. Für den Zeitraum danach kann man ja schlecht einen Schaden reklamieren.

    Oder gibt es hier eine andere Sichtweise?

    Th. Schmeidl

  18. Guten Tag Herr Morscher,

    auch ich bin von der insolventen Grünwelt mit Strom beliefert worden. Als ersten Schritt, habe die letzte Lastschrift aus Dezember zurückgeholt und dann umgehend das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt. Seit dem 15.09.2020 wurde ich beliefert und im August wurde mir mitgeteilt, dass ein höhere Preis ab 16.09.2021 (Beginn Jahr 2) zu zahlen ist. Nun zu meiner Frage: Gibt es diese Preisgarantie überhaupt für das zweite Jahr? Falls nicht, kann ich auch keinen Schadensersatz geltend machen oder? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und wünsche einen guten Rutsch ins Neue Jahr

    1. Ja. Ich habe das gleiche getan … und gleich eine Rechnung bekommen. Abschlag zahlen + 4,50€ Gebühr… zahlbar bis 07.01.22

    2. Im ursprünglichen Vertrag steht die Preisgarantie, bei mir waren es 2 Jahre bis 01.2.23. Hab auch die Lastschrift zurückgeholt. Denke mal das kann man aussitzen und mit Schadensersatz verrechnen. Letztendlich hat der der das Geld hat die besseren Karten. Sobald die Rechtslage unklar ist geht keiner wegen Kleinbeträgen wirklich vor Gericht. Man muss halt die Fristen wenn was vom Amtsgericht kommt einhalten und ggf. mit einem Schufaeintrag rechnen. Aber ich sehe nicht ein den Schaden selber zu tragen und bei einer möglichen Insolvenz drauf sitzen zu bleiben.

      1. Wir waren bei gas.de Eine Frist zur Wiederaufnahme der Gasbelieferung wurde im Dezember mit einer Musteremail abgefertigt. Wir haben von der Schlussrechnung 20 Euro gemindert und ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht. Allein die Grundgebühr sind schon über 20 EUR Schaden. Jetzt hat uns Gas.de eine Mahnung geschickt mit Mahnkosten. Unser Schaden wird einfach ignoriert. Und eine schnelle Einigung wird unmöglich gemacht. Wer hat sonst alles noch Einbehalte in der Schlussrechnung abgezogen und eine Mahnung bekommen ? Wir haben Gas.de im Dezember gemahnt, im Januar 2-3 mal geschrieben wie man jetzt mit dem Schaden und der drohenden Schließung und Insolvenz umgehen soll … Weil verklagen führt nur dazu dass die den Laden dicht machen und abhauen. Besser kein Geld oder nicht mehr alles überweisen.

  19. Vielen Dank für die Informationen.
    Wann kann der Schadenersatz gegenüber gas.de bzw. stromio denn geltend gemacht werden?
    Erst nach Verbrauch, also Monat für Monat nach ablesen des Zählers, oder auch Quartals-mäßig?
    Oder sogar schon jetzt mit dem gleichen Verbrauch aus dem zurückliegendem Jahr?

  20. Sehr geehrter Herr Matthias Moeschler!
    Vielen Dank für die Mühe, die Sie in diesen Fall (gas.de) stecken.
    Es wäre hilfreich wenn Sie in Ihre Exceltabelle für die Berechnung des Schadenersatzes einen einzuztragenden Wert für den Brennwert berücksichtigen würden. Da der Zählerstand in cbm angegeben wird und die Rechnungen über kw/h berechnet werden, ist die Angabe des Brennwertes wichtig für die Auswertung des Schadenersatzes.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas Weltner