NEW kündigen
NEW kündigen:
mit E-Mail-Vorlage in 2 Minuten
Am schnellsten kündigen Sie NEW per E-Mail [email protected] mit der kostenlosen Vorlage. Der sicherste Weg ist per Einschreiben. Kündigen Sie möglichst früh und selber. Steht die Kündigungsfrist kurz bevor, dann kündigen Sie per FAX (02116/5582948) und rechtssicher per Einschreiben (Kosten: 3 €).
NEW kündigen: E-Mail-Vorlage
Senden Sie folgende E-Mail-Vorlage an [email protected]
Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum xx.xx.202x / [zum nächstmöglichen Zeitpunkt].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Bei einer Preiserhöhung von NEW haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie hierfür diese Vorlage:
Betreff: Kündigung aufgrund Preiserhöhung
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Ihre Kündigungsmöglichkeiten
E-Mail: [email protected]
– sehr schnell, aber geringe Sicherheit
Kundenportal: LINK
– geringe Sicherheit, aber oft schnelle Rückmeldung
– deutlich umständlicher als per E-Mail
Fax: 02116/558-2948
– deutlich sicherer als E-Mail
– aber aufwendiger
Postalisch per Einschreiben / Einwurf:
– sehr sicher
– am aufwendigsten; Kosten: 3€
Wie kündige ich NEW am besten?
Entscheidend ist, wann Ihre Kündigungfrist bei NEW ausläuft. Gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 4 oder 6 Wochen vor Vertragsende.
4 Wochen vor Kündigungsfrist: Kündigen Sie per E-Mail. Dies ist einfach, kostenlos und in den allermeisten Fällen ausreichend.
≤ 10 Tage: Kündigen Sie vorsichtshalber direkt per Einschreiben/ Einwurf. Denn es besteht die Gefahr, dass NEW Ihre Kündigung per E-Mail nicht rechtzeitig bearbeiten und bestätigen kann. Diese Alternative kostet 3 € und ist zeitaufwendiger, diese ist jedoch rechtssicher.
≤ 3 Tage: Nur per Einschreiben/Einwurf zu kündigen ist nun riskant. Denn das Einschreiben muss fristgerecht bei NEW eintreffen. Kündigen Sie daher zusätzlich per Fax (02116/5582948) und ggf. auch noch über das Kundenportal.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei NEW?
Kündigungsfristen von NEW
Beliefert Sie NEW in der Grundversorgung? Dann dürfen Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen beenden. Sie befinden sich in der Grundversorgung, wenn Sie NEW nicht aktiv ausgewählt haben und keinen Vertrag geschlossen haben. Ihnen wurde NEW als Versorger zugeordnet.
Wenn Sie jedoch einen Vertrag mit NEW (z.B. über Verivox) abgeschlossen haben, dann haben Sie einen Sondervertrag und es gelten die Kündigungsfristen, gemäß Ihrer Vertragsvereinbarungen (AGB). In den AGBs von NEW (01/2021) wird den Strom- und Gas-Kunden eine Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende gewährt. Voraussichtlich gilt diese Kündigungsfrist auch für Sie.
Darf ich NEW bei Umzug kündigen?
Wahrscheinlich haben Sie ein Sonderkündiungsrecht!
Im Grundversorger-Tarif haben Sie ein Sonderkündigungsrecht sowie eine 2-wöchige Kündigungsfrist. Ein Sonderkündigungsrecht liegt bei Ihnen auch vor, wenn NEW Sie nicht weiter beliefern kann (z.B. Sie ziehen ins Ausland oder zu jemand anderes ein). Zusätzlich gewährt NEW in seinen aktuellen AGBs (01/2021) ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Prüfen Sie, ob dieses Sonderkündigungsrecht auch für Ihren Vertrag gilt, indem Sie in Ihre Vertragsunterlagen schauen. Denken Sie auch dran, einen Nachweis für den Umzug mitzuteilen.
4 (1): Bei einem Umzug besteht der Liefervertrag mit dem Kunden für diese Messlokation fort und kann nicht auf eine neue Messlokation umgeschrieben werden. Der Kunde ist jedoch berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zum Umzugsdatum zu kündigen. Der Kunde muss binnen zwei Wochen nach dem Umzug einen Nachweis über den Umzug vorlegen. Dies kann beispielsweise die Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder das beidseitig unterschriebene Übergabeprotokoll seines ehemaligen Vermieters sein.
Sie sollten NEW Ihren Umzug möglichst frühzeitig mitteilen. Nutzen Sie meine E-Mail-Vorlage. Denken Sie auch dran, einen Nachweis für den Umzug mitzuteilen. Möchten Sie bei NEW bleiben, dann nutzen Sie den Umzugsservice.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbieter
STROM ab 28 Cent/kWh
empfohlene Anbieter:
yello, eprimo, NEW, Vattenfall und Maingau
GAS ab 9 Cent/kWh
empfohlene Anbieter
Maingau, yello und eprimo
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
NEW kündigen: Weiterführende Hinweise
Am sichersten ist es, wenn Sie per Einschreiben/Einwurf kündigen, denn so können Sie am besten Ihre Kündigung nachweisen. Dies ist aber deutlich umständlicher und teurer als per E-Mail.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen per E-Mail zu kündigen, sofern die Kündigungsfrist nicht demnächst abläuft. Denn wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, dann können Sie bei Bedarf eine Kündigung per Einschreiben/Einwurf nachreichen.
Eine Kündigung über das Kundenportal ist auch eine gute Alternative. Sie können zwar die Kündigung nicht direkt nachweisen, aber bei seriösen Anbietern erhalten Sie sehr zeitnah eine Kündigungsbesätigung. So wissen Sie sehr schnell, ob Ihre Kündigung angenommen wurde.
Auf keinen Fall sollten Sie telefonisch kündigen. Denn Sie haben so keinen Nachweis.
Als erstes sollten Sie herausfinden, warum Ihre Kündigung abgelehnt wurde. Das kann mehrere Gründe haben.
Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung sonderkündigen möchten, dann können Sie die Kündigung bis Wirksamwerden kündigen. Wenn die Preiserhöhung bereits wirksam ist, dann ist die Kündigungsfrist abgelaufen. Folglich wird Ihre Kündigung abgelehnt. Da viele Preiserhöhungsschreiben formale Fehler aufweisen, empfehle ich Ihnen die Zulässigkeit der Preiserhöhung prüfen zu lassen. Dieser Service von uns ist kostenlos für Sie.
Viele Kunden berichten, dass ihre Kündigungen abgelehnt werden und stattdessen die Kündigung erst in weiter Zukunft bestätigt wurden. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie die Kündigungsfrist verpasst haben und wann ihr Vertrag geschlossen wurde.
- Sie müssen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist übermittelt haben. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen, gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen. Wenn Ihre Kündigung zu spät beim Anbieter ankommt, verlängert sich der Vertrag.
- Zum 1. März 2022 wurde das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge wirksam. Verträge, die ab dem 1. März 2022 neu geschlossen wurden, verlängern sich nach der Vertragslaufzeit nur noch um einen Monat. Verträge vor dem Inkrafttreten verlängern sich üblicherweise um 12 Monate.
Wenn Sie fristgerecht gekündigt haben und der Anbieter lehnt die Kündigung trotzdem ab, dann sollten Sie diesen kontaktieren und den Grund für die Ablehnung erfragen.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei
- Preiserhöhung oder Änderung der AGB
- Wenn Ihr Anbieter vertragliche Pflichten verletzt
- je nach AGB auch beim Umzug
- im Todesfall
Details und Musterschreiben entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite.
Sie müssen die Kündigung nachweisen können. Dies können Sie mit der Kündigungsbestätigung tun. Wenn Ihnen keine Kündigungsbestätigung kurz vor Kündigungsfrist vorliegt, dann kündigen Sie bitte rechtssicher per Einschreiben / Einwurf, sodass Sie mit dem Rückschein die versendete Kündigung nachweisen können.
Am Tag, an dem Ihr alter Vertrag endet, sollten Sie den Zählerstand notieren und dem Netzbetreiber melden. Sie können den Zählerstand zusätzlich Ihrem Energieversorger übermitteln. Vorsichtshalber können Sie den Zählerstand auch fotografieren, um diesen besser nachweisen zu können.
Spätestens 6 Wochen nach Vertragsende muss Ihr Energieversorger die Abrechnung erstellt haben. Das Guthaben ist zeitnah auszuzahlen. ERfolgt dies nicht fristgerecht, sollten Sie mit diesem Musterschreiben mahnen.
Die Abrechnung können Sie mit unserer Hilfe prüfen lassen oder auf dieser Seite selber mit meinem kostenlosen Excel-Tool überprüfen. Dort können Sie auch meine Beschwerde-Vorlage kopieren. Erfahrungsgemäß sind die häufigsten Fehler falsche Zählerstande, fehlende Boni sowie zu hohe Arbeits- und Grundpreise.
Über NEW:
Die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH vertreibt Strom-, Heizstrom- sowie Gastarife für Privat-, Gewerbe- und Geschäftskunden. Gemäß Reclabox beschweren sich nur wenige Verbraucher über das Unternehmen. Die AGBs sehe ich als insgesamt verbraucherfreundlich an. Aus diesem Grund empfehle ich den Anbieter. NEW bietet Verträge über Verivox.de an.