Kündigung des Lastschriftmandats – Umstellung auf Überweisung

Auf Foren und auf de.reclabox.com wird berichtet, dass einige Stromanbieter (z.B. Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) und 365 AG (immergrün, Meisterstrom)) das Lastschriftmandat kündigen, nachdem der Kunde den Vertrag beenden möchte. Dadurch ist der Kunde gezwungen, die fälligen Abschläge selber zu überweisen. Wenn der Kunde die Änderung nicht mitbekommt, gerät er in Zahlungsrückstand. Es besteht die Gefahr von Mahnungen und dass der Neukundenbonus aufgrund von Vertragsverletzungen verweigert wird.

So wehren Sie gegen die Kündigung des Lastschriftmandats

Die 365 AG (Vertriebsmarken immergrün und Meisterstrom) hat in der Vergangenheit bei einigen Verbrauchern das Lastschriftmandat gekündigt, sobald diese das Vertragsverhältnis beenden wollten. Die 365 AG hatte sich diese Möglichkeit in Ihren AGBs vorbehalten: „Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen (Ziffer 10 Abs. 2 AGB).“

Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) urteilte, dass diese AGB nicht zulässig ist, weil die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden:

„Die Klausel Ziffer 10 Abs. 2 AGB … verstößt jedenfalls gegen § 307 Abs. 1 BGB, da sie übermäßig belastend und treuwidrig ist. Mit der Argumentation des Klägers hält es die Kammer bereits für bedenklich, dass die Möglichkeit besteht, dass ein Kunde, der auf die wirksame Vereinbarung eines SEPA-Mandates vertraut und eine Überweisung ablehnt, wegen Vertragsverstoßes gemäß § 9 Abs. 1 der AGB seinen Bonusanspruch verliert. Entscheidend für die Annahme einer unangemessenen Benachteiligung ist aber, dass die Beklagte für jede Überweisung durch den Kunden einen Betrag von 2,00 € berechnet, was auch einen Verstoß gegen § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB und damit gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB bedeutet.“

Wenn ein Stromanbieter Ihnen das Lastschriftmandat kündigt, dann können Sie mit Hilfe dieses Gerichtsurteils begründen, dass Sie unangemessen benachteiligt wurden. Mit dieser Argumentation können Sie dann auch Folgekosten (z.B. Mahnkosten oder verweigerte Boni) widersprechen. Dem Abwehren von Inkassomahnungen habe ich einen eigenen Beitrag gewidmet.

Ich empfehle diese Strom- und Gasanbieter

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

Autor: Matthias Moeschler

7 Antworten

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  1. Hallo,
    Kann man eine erteilte Einzugermächtigung an Stromversorger wiederzufinden und durch Dauerauftrag ersetzten bzw. umstellen.

  2. Mein Stromanbieter primastrom,hat mich seid 7.Jan.2022 an die Grundversorgung weitergeleitet. Danach haben sie mir im Jan. 887.75€ abgebucht, die ich dann zurück gebucht habe.Ich habe Ihnen dann ein Schreiben geschickt, dass ich in der Grundversorgung bin und hab die Einzugsermächtigung gekündigt.
    Dann ist ein Schreiben von Denen gekommen dass ich immer wieder gemahnt wurde, aber ich wusste nichts davon.Dass ich das Geld noch nicht überwiesen habe, und ich soll es sofort überweisen, sonst wird es gerichtlich.Dann hab ich es überwiesen.Danach ist wieder ein Schreiben von Primastrom gekommen, ich soll jetzt jeden Monat pünktlich 666,00€ Abschlagszahlung bezahlen.
    Wie soll ich weiter machen?
    Müssen die mir nicht eine Schlussberechnung schicken?

  3. super Hilfe, Dankeschön, es ist ja unangenehm sich mit insolventen Anbietern herumärgern zu müssen, da ist Ihre schrittweise Hilfestellung super 🙂

  4. Mein Stromlieferant BEV lässt im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats über eine Bank aus England abbuchen.
    Wegen überhöhter, unbilliger Abbuchungen habe ich aktuell das Mandat gekündigt und überweise demnächst die korrekten, billigen mtl. Zahlungen per Überweisung (Dauerauftrag).
    Damit die Zahlungen rechtzeitig zum 01. jeden Monats eingehen, erfolgt die fällige mtl. Zahlung bereits am 24. des Vormonats.

    Meine Frage:
    Habe ich evtl. Probleme mit Rückbuchungen bei einer englischen Bank, sofern trotz Verbots unzulässige Abbuchungen getätigt werden?

  5. Hallo,
    Auch ich könnte einen „Prumastromhorrorroman“ schreiben. Nun denn, so ein Unternehmen ist mehr als inkompetent und unseriös, kundenfeindlich sowie absolut nervenaufreibend.

    Ich habe eine Frage:
    Da Primastrom widerrechtlich sowie nicht nachvollziehbar hohe Monatsabachlaege von meinem Konto abholen, habe ich das Lastschriftverfahren gekündigt und einen Dauerauftrag zum jeden 1. Des Monats eingerichtet. Ist es rechtens, wenn mir Primastrom dennoch Mahngebuehren berechnet, wenn der Betrag erst 1-2 Tage später auf deren Konto ist?
    Was kann ich als Verbraucher dafür, dass die Banken mit unserem Geld spekulieren und es zeitversetzt weiterleiten?
    Ist das Mahnverfahren rechtens? Ich müsste 5 € Mahngebuehren bezahlen, obwohl der Betrag am 2.2. Von meinem Konto abgebucht wurde.
    Dreist wurde es, als mir wegen dieser 5€ mit einem Rechtsanwalt u Inkassobüro gedroht wurde.
    Danke für ihre kurze Information!
    Hanny Barth
    [email protected]

    1. Ich bin kein Jurist, aber ich meine, dass bei Dauerschuldverhältnissen (Strom-, Telefonie-, Mietverträge) es keiner Mahnung bedarf und bei Verzug Mahnkosten berechnet werden dürfen. Verbraucherfreundliche Stromanbieter würden natürlich bei einem Verzug freundlich erinnern und keine Kosten in Rechnung stellen.
      Anders als im Text haben Sie die Dauerüberweisung gekündigt. Daher ist der Sachverhalt anders gelagert. Es dürfte – leider – auch keinen Unterschied machen, dass zu hohe Abschlagszahlungen der Anlass hierfür waren.

      Daher kann ich nur vor diesen Stromanbietern warnen: Diese nutzen die Unwissenheit der Verbraucher sowie das deutsche Recht aus.

  6. Gerade Discounter rechnen mit spitzem Stift:

    Eine Abbuchung ist für den Anbieter technisch einfacher, somit billiger: Er gibt eine lange Liste mit Abbuchungen an seine Bank und bekommt eine kurze Liste mit fehlgegangenen Buchungen zurück. Der Anbieter muß also nur diese relativ wenigen Fälle bearbeiten.

    Überweisungen sind aufwendiger, hier muß der Anbieter alle entsprechenden Kunden prüfen.

    (Vorteil Lastschrift aus Sicht des Anbieters.)

    Dafür kann ein Kunde unproblematisch eine Abbuchung binnen 8 Wochen zurückrufen, eine Überweisung nicht.

    (Vorteil Überweisung aus Sicht des Anbieters.)

    Deswegen stellen manche Anbieter Kunden nach deren Kündigung von Lastschrift auf Überweisung um: Diese Kunden können dann den restlichen Zahlungen nicht mehr widersprechen (überwiesen ist überwiesen). Wer als Kunde nicht so schlau ist, einen Dauerauftrag zum passenden Termin einzureichen (Wochendende berücksichtigen!) eröffnet dem Anbieter weitere Optionen wie Mahnungen (an denen der Anbieter verdient, wenn der Kunde zahlt) und Verweigerung des Neukundenbonus, wenn der zu knapp terminierte Dauerauftrag am Wochenende, dem 31. nicht ausgeführt wird, sondern erst am darauffolgenden Montag.