43 Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  1. Ist eine Sonderkündigung eines Stromvertrages durch den Verbraucher gerechtfertigt, wenn dieser Vertrag gerade erst begonnen hat und der verlangte erste Abschlag etwa dreimal so hoch ist wie der letzte monatliche Abschlag beim Altversorger? Im vorliegenden Fall wurde der letzte Abschlag mit 115,– € berechnet.
    Der neue Versorger verlangt jetzt plötzlich 330,– €. Daraufhin wurde das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen. Sehr interessant die Antwort des neuen Versorgers: Er hat die Kündigung akzeptiert, allerdings erst mit einem Datum in zwei Jahren. Gleichzeitig teilte er in dieser Kündigungsbestätigung mit, dass bis dahin alle Abschläge zu zahlen seien. Ist so etwas rechtens? M.E. greift eine Sonderkündigung erheblich früher, im Idealfall sogar sofort.

  2. Guten Tag mein Mann hat vor ein paar Monaten einen Vertrag telefonisch bei primastrim abgeschlossen. Es wurde ihm telefonisch bestätigt das wir eine Moabtliche Abschlagszahlung von 140 Euro hätten, nun haben wir kurz vor der Belieferung ein Schreiben bekommen das wir 300 Euro monatlich zahlen sollen den Vertrag kann ich nun nicht mehr widerrufen bzw. Der wiederruf wurde abgelehnt was kann ich den jetzt machen

  3. Moin.Ich habe bei LichtBlick mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen.
    Nun teilte an mir mit, das ich vor Ablauf von 1 Jahr nicht auf dem Vertrag komme. Trotz Sonderrechte. Was kann ich machen

  4. Ich habe bei meinem Stromanbieter von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und er reagiert nicht mit der gewünschten Bestädigung. Was ich tun?

  5. Vielen Dank für die hilfreichen Informationen.
    Mein Gasanbieter hat die Sonderkündigung abgelehnt, mit der Begründung, dass durch die gesetzliche Gasumlage kein Sonderkündigungsrecht entsteht.

    Welche Schritte sind sinnvoll um das Sonderkündigungsrecht durchzusetzen?

    1. @C. Witter

      Zum Themenkomplex GASUMLAGE und SONDERKÜNDIGUNGSRECHT bestehen unterschiedliche Auffassungen.

      Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass wegen der Erhebung der Gasumlage eine Kündigung bzw. Sonderkündigung nicht möglich ist, weil es sich – vereinfacht ausgedrückt – um eine vom Gesetzgeber und damit HOHEITLICH beschlossene verbrauchsabhängige Sonderumlage handelt.

      Ungeachtet dessen ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 41 Abs. 5 und 6) klar geregelt, dass Kunden zu dem Tag kündigen können, an dem geänderte Preise in Kraft treten sollen. Eine Umlage wird dort NICHT als Ausnahme von dieser Regel genannt. Dies bedeutet bei entsprechender Auslegung, dass Verbraucher wegen einer Preiserhöhung aufgrund der Umlage den Vertrag kündigen können.

      Bei Uneinigkeit zwischen Versorger und Verbraucher werden daher wohl die Gerichte entscheiden müssen, wenn bis dahin die GASUMLAGE nicht ehedem schon Geschichte ist, wonach es – Stand 27.09.2022 – aussieht.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  6. Sehr geehrter Herr Moeschler,
    Mit großen Interesse habe ich die Kommentare gelesen.
    Ich habe mich von voxenergie überreden lassen. Ich war einfach zu Gutgläubig.

    Werdegang:
    11.10.2021 habe ich denn Vertrag telefonisch abgeschlossen wurde auch durch voxenergie schriftlich bestätigt:
    Grundpreis 11,50€
    Arbeitskreis 31,34Cent

    12.11.2021 Vertragsinfo Preiserhöhung ab 27.12.2021
    Grundpreis 14,00€
    Arbeitskreis 44,48Cent

    02.03.2022 Vertragsinfo mit Stromlieferant, dass ab dem 01.03.2022 Strom geliefert wird!
    Grundpreis 21.15€
    Arbeitskreis 73,89Cent

    Habe darauf am 10.03.2022 per Einschreiben gekündigt „Sonderkündigung“ wegen Preiserhöhung!
    Von voxenergie bekam ich eine schriftliche Rückmeldung, dass die Sonderkündigung nicht berücksichtigt werden kann, da diese nicht fristgerecht bei ihnen eingegangen ist !
    Vielleicht könnten Sie mir eine kurze Info zu kommen lassen, wie ich mich gegenüber Voxenergie verhalten soll.

    Danke im Voraus
    M.f.G
    Siegbert Witzel

  7. Hallo zusammen,

    gibt es die Möglichkeit, aufgrund persönlicher Problematik ein Sonderkündigungsrecht geletnd zu machen? Eine Bekannte muss unbedingt raus aus der Wohnung, da ihr Partner Psychoterror betreibt… ärztliches Empfehlungsschreiben kann vorgelegt werden.

    Freue mich auf Tipps.

    Danke

  8. Hallo auch hier Probleme mit der voxenrgie. Mitte Dezember kam ein Brief von meinem Grundversorger , Rückschaltung ihres Stromzähler zum 3.01.22 , erst was soll das, dann oh Freude. Meine Kündigungsschreiben wurden eh nie beachtet. Endlich raus aus dem Betrügerschuppen. Darauf hab ich festgestellt mir wurde drei Monatelang mehr Abschlag abgezogen . Gleich mal fast 100 Euro mehr .Nie eine Info oder Begründung ( hab mal frech eine zurückgeholt ) .Dann der nächste Brief, ach wunder voxenergie meldet sich laut Briefkopf 29.12.21 kam im neuen Jahr, Rückschaltung kein Datum wann oder wie nur kann 5 Tage Dauern. Die Info sobald sich die Lage am Strommarkt verbessert werden wir wieder ihren alten Tarif aktivieren .( Never !!!) Dafür bitte anliegenden Formular an uns unterschrieben zurück . Der Hammer da steht genau null drinne nur wechselvollmacht für voxenergie zum bereitstellen obigen Tarif nur steht da kein Tarif. Dann der nächste Brief , enbw am 3. Januar dann . Leider klappt ihr Wechsel nicht. ( wir waren im Urlaub) zuhause Panik naja enbw angerufen was jetzt wie los ist .Sie können es mir nicht genau sagen aber der Wechsel läuft hat sich aber warum auch immer verschoben. Jetzt kam Brief ab 1 Februar sind wir enbw. Ich freu mich soo .jetzt warte ich gespannt auf Schlussabrechnung und bete das Kapitel voxenergie schließt sich . Jetzt das wichtigste sollte ich trotz allem meinerseits nochmals eine Kündigung schreiben?! Mfg Christine

  9. Hallo in die Runde
    Ich habe mehrere Schreiben an voxenergie per Mail und immer per Einschreiben geschickt.
    Zuletzt eine außerordentliche Kündigung,keine Reaktion.
    Wie verhalte ich mich jetzt?
    so alle vier Wochen Antworten sie mir mit einer Erhöhung von 200€ bin jetzt bei 479€
    die sind echt nicht zu bremsen

  10. Hallo in die Runde
    Was muss denn in einem Sonderkündigungsrechtsschreiben stehen?
    Wie formuliere ich das Richtig?
    Leider werden meine Schreiben an voxenergie ignriert trotz Einwurfeinschreiben.

  11. Hallöchen,
    Ich schlage mich seit geraumer Zeit mit Primastrom rum… Wegen Umzugs bzw ZUSAMMENZUGS am 1.11. und somit 2 laufenden Stromverträgen (der meines Partners läuft bereits seit 10 Jahren) habe ich im August bereits meinen Vertrag mit Primastrom (seit 12.2020) per Einwurfeinschreiben sondergekündigt! Keine Reaktion… Mehrere Telefonate mit Hinweis Formular B bei Zusammenzug auszufüllen und Ummeldebescheinigung hinzuzufügen erfolgten! Beides erneut geschickt nachdem Ummeldung erfolgte (Mitte November) erneut keine Reaktion! Anrufe fehlgeschlagen…min. 15 min Warteschleifen! Nun teilte mir meine Nachmieterin der alten Wohnung mit dass mein Zähler nicht frei wäre und sie keinen Stromvertrag abschließen konnte! Was soll ich denn nun tun 🙁 bei Primastrom reagiert keiner
    Vielen Dank und viele Grüße, Marie

  12. Wie soll ich mich verhalten ?Mein Stromanbieter immergrün hat meinen Abschlag
    von 99,00Euro einfach auf 190,00Euro von meinem Konto abgebucht,ohne mir
    eine Nachricht geschickt hat warum die Abschlagszahlung erhöht wurde.
    Was kann ich rechtlich machen um diesen erhöhten Abschlag zu unterbinden.
    Mein Vertrag besteht seit dem 1.6.2021

  13. Hallo Herr Moeschler , bin seit 01.09.2021 Kunde bei Voxenergie . Habe mich leider darauf eingelassenen meinen früheren Anbieter zu wechseln mit dem Versprechen eines Herrn Thomas Stahl in Zukunft weniger zu zahlen . Dieser Herr gab mir seine persönliche Durchwahl für eventuelle Rückfragen . Mein neue Rechnung behob sich dann von früheren 57 Euro auf 118 Euro . Die Durchwahlnummer gab es natürlich nicht . Kundenhotline ist eine ewige Warteschleife . Bin ein ein Personen Haushalt , 9Stunden am Tag nicht hier und koche nur am Wochenende . Am 26.10.2021 kam dann per Post eine Preiserhöhungs Ankündigung und am 02.11.2021 wurden mir dann 164 Euro abgebucht . Dies habe ich sofort zurück geholt und per Einschreiben mit Rückschein von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch genommen . Per Mail hat Voxenergie der Kündigung zum 01.08.2025 zugestimmt . Was soll ich jetzt machen ? Anwalt ?
    Mit freundlichen Grüßen
    S.Schwaiger

    1. Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksam werdens der Preisänderung gekündigt werden . Dies würden wir sehr bedauern denn wir setzen uns für sie ein ,sie sicher und fair mit Energie zu versorgen . Wirksam wurde es für mich mit dem Tag der Abbuchung am 02.11.
      Müssen die nicht normal 4 Wochen vorher eine Preiserhöhung ankündigen ?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort

  14. Hallo Herr Moeschler, ich habe am 7.10.2021 meine Jahresstromabrechnung von Q-Cells per email erhalten. Mir wurden 12 Abschlagszahlungen abgebucht, jedoch bei der Abrechnung wurden nur 11 berücksichtigt. Habe telefonisch und auch per email um eine Erklärung gebeten, jedoch ohne Ergebnis. Habe nun in meiner letzten Mail eine Frist zum 20.10.2021 gesetzt, bezüglich einer Stellungnahme bzw. um eine korrekte Rechnung gebeten mit der Androhung, das ich die letzte Abbuchung zurück gehen lassen werde, sollte ich bis zum genannten Datum keine Antwort erhalten. Ist eine Rücklastschrift der richtige Weg?

    1. Ich würde lieber keine Rückbuchung vornehmen. Denn wenn Sie falsch liegen, dann wird es teuer und stressig bei Ihnen. Zudem gibt es Stromanbieter, die Inkassounternehmen auch dann einsetzen, wenn der Kunde Recht hat.
      Ich würde sicherstellen, dass die Rechnung korrekt ist und entsprechend mahnen + Fristsetzung. Musterschreiben finden Sie z.B. hier.
      Wenn das nichts hilft, würde ich eine Onlinebeschwerde auf de.reclabox.com einstellen.

  15. Habe mit der Voxenergie einen Telefonvertrag am 3.5.21 abgeschlossen, meine Tel. Nr. soll zum 12.1.22 übernommen werden. Voxenergie ließ den Vertrag sofort anlaufen und stellte mir die Gebühren monatlich in Rechnung und auch eine zur Importierung meiner vorhandenen Tel.nr.
    Inzwischen wurden die monatl. Rechnungen „kulanzweise“ storniert und der Vertragsbeginn auf den 12.1.22. statt 1.6.21 festgelegt. die Importierungsrechnung wurde jedoch nicht storniert.
    Meine Frage ist, ob ich den Vertrag noch fristlos kündigen kann – er hat ja noch nicht begonnen. Improtierung naturgemäß noch nicht erfolgt.

  16. Hallo ich habe vor 2 Jahren ein Vertrag mit voxenergie gemacht und habe andere Preise gehabt und bis jetzt hatte ich einen anderen Anbieter, muss ich jetzt die neuen Preise von Ihnen hinnehmen oder kann ich diesen Vertrag sofort kündigen.?
    LG

    1. Bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Schauen Sie auf meiner Seite nach, dort finden Sie kostenlose Musterschreiben zur Kündigung.
      Ferner könnte die Preiserhöhung noch unzulässig sein, wenn z.B. die Preiserhöhung versteckt, nicht mitgeteilt wurde oder überzogen ist. Bei Bedarf: schreiben Sie mich per E-Mail an.
      VG
      Moeschler

  17. Hallo
    Zum wiederholten Male hat mein Stromanbieter Innogie (jetzt E.ON) den Stromzähler nicht abgelesen, auch keine Aufforderung zum selberablesen geschickt. Jedes mal hat er dann den Zählerstand geschätzt ! Ist das ein Grund für eine Sonderkündigung? Denn der Anbieter schickt die Rechnung raffinierter Weise immer ca. zwei Wochen vor Jahresabschluß und somit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr !

    1. Lieber Hr. Tewes,
      ich würde den aktuellen Zählerstand ablesen und denen zusenden. Sollte eine große Differenz vorliegen, könnte eine Nach- oder RÜckzahlung auftreten. Bitte berücksichtigen SIe dies.
      Grundsätzlich gilt, dass Sie den Zähler selber ablesen und übermitteln müssen.
      Ein Sonderkündigungsrecht liegt dann vor, wenn der Anbieter seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Sie die Rechnung beanstanden, ihm eine Frist setzen (z.B. 10.07.2021) und er diesem nicht nachkommt. Das Durchsetzen solcher Sonderkündigungsrechte ist jedoch nicht leicht und es gibt rechtliche Graubereiche, ab wann eine Pflichtverletzung vorliegt.
      VG
      Moeschler

  18. Die Voxenergie kassiert seit 15.10.20 eine dopelte Grundgebühr weil mein letzter Anbieter mich nicht frei gab.Soweit so gut. Seid 13.4.21 wurde mir laut Kündigung das Telefon vom alten Anbieter still gelegt. Voxenergie hatte mir einen Ruter geschickt der das günstige Telefonieren machtbar machen soll. Meine alte Nr. sollte am 13.4.21 auf einer Sim-Karte die im Ruter steckt freigeschaltet werden. Aber es geschieht nichts trots mehrere Gespräche mit Kundendiest beim letzten Gespräch wurde 1 Versuch gemacht Ergebnis o und den Hörer einfach aufgelegt. Ich habe dann eine Beschwerde gefaxt u. drei Wochen Zeit gegeben das Voxenergie die Verbindung herstellen soll. Habe dabei geschrieben ,sollte das Problem nicht erledigt wird mache ich von einer außerordentlichen Kündigun gebrauch.
    Es tut sich einfach nicht . Ende April ist die Zeit um. Meine Frage ist es rechtens jetzt die außerordentliche Kündigung zu machen ?

    1. Eine Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die Aufforderung und eine konkrete Frist (z.B. 3.5.2021) schriftlich und nachweisbar übermittelt haben.
      Ich empfehle Ihnen die Schlichtungsstelle einzuschalten, denn meiner Erfahrung nach lehnen die Untenrehmen eine außerordentliche Kündigung aus diesem Grund ab.

  19. Mir wurde von Voxenergie auch zugesagt, ich würde weniger bezahlen wenn ich wechsle. Leider ist es anders gekommen, statt 65 Euro sind es jetzt 88 Euro für 2 Jahre. Telefonisch beschwatzt worden und Voxenergie hat auch die Kündigung selbst vorgenommen. Leider habe ich nach der 14 tägigen Frist gemerkt, das die mich über den Tisch gezogen haben.

  20. Guten Tag Herr Möschler,

    leider habe ich telefonisch Ende November 2020 drei Verträge (2x Strom, 1x Gas) mit Voxenergie abgeschlossen. Ein Stromvertrag ist in Bearbeitung bei der Schlichtungsstelle wegen zu hohem mtl. Abschlag und fehlender Sonderkündigungsbestätigung (versteckte Preiserhöhung).
    Mir geht es jetzt um den zweiten Stromvertrag, der erst am 06.04.2021 beginnen soll. Bis heute habe ich von Voxenergie keine transparenten Vertragsunterlagen erhalten. Ich bekam nur ein Begrüßungsschreiben mit Angabe des Grund- und Arbeitspreises ohne die Angabe der Abschlagshöhe. Seit 2,5 Wochen fordere ich mehrmals erfolglos diese Vertragsunterlagen an. Meine Befürchtung ist, dass Voxenergie einen viel zu hohen Abschlag wieder festlegt, obwohl Voxenergie die letzte Endabrechnung vom Voranbieter vorliegt. Dieses Theater habe ich gerade mit dem o.g. reklamierten Stromvertrag.
    Besteht eine Möglichkeit aus diesem Vertrag schon vor Lieferbeginn herauszukommen?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

    Simone Seitz

    1. Liebe Fr. Seitz,

      es gibt Möglichkeiten, aus den Vertrag raus zu kommen. z.B. Muss in den Vertragsunterlagen auch ein Widerrufsformular vorliegen. Wenn nicht, dann ist die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen.
      Ich empfehle auch eine Beschwerde auf de.reclabox.com, wenn Unternehmen nicht ihren vertraglichen Pflichten nachkommen.

      Das Widerrufsformular können Sie hier downloaden: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/voxenergie-widerruf-kuendigung/
      VG
      Moeschler

      1. Lieber Herr Moeschler,

        Vielen Dank für Ihre Antwort, schön das es Sie gibt!
        Der Widerruf ist per Mail raus. Parallel dazu habe ich mich bereits auch an die Schlichtungsstelle gewandt.

        VG
        S. Seitz

      2. Guten Tag Herr Moeschler,

        Sie kennen mich zwar nicht, aber ich brauche unbedingt Ihren Rat wegen meinem derzeitigen Stromanbieter voxenergie GmbH. Ich habe Sie durch Google zufällig gefunden.
        Ich heiße Andreas Rifel, bin 33 Jahre alt und lebe mit meinen Eltern zusammen in Karlsruhe.

        Ich habe jetzt ein folgendes Problem mit voxenergie GmbH. Aufgrund der Abschlagserhöhung ab Januar 2022 hat mir voxenergie GmbH plötzlich 202 Euro per Lastschrift von meinem Konto abgebucht. Anfangs waren es 78 Euro, dann später 129 Euro, mittlerweile über 200 Euro!
        Da ich dann die Buchung durch meine Bank erfolgreich zurückbeordert habe also per Rücklastschrift auf mein Konto, hat voxenergie GmbH mir jetzt eine letzte Mahnung geschickt mit der Aufforderung die Mahngebühren zu begleichen.
        Deshalb meine Frage an Sie, wie sollte ich weiter verfahren, wenn ich die Mahnung nicht begleichen möchte und eher jetzt voxenergie GmbH mit sofortiger Wirkung kündigen möchte?

        Außerdem habe ich in der Zwischenzeit einen neuen Stromanbieter beauftragt beim Check24.de
        Vergleich mein neuer Stromanbieter zu werden, die Lichtblick GmbH. Also ich bin zu diesem neuen Stromanbieter gewechselt bzw. ist aktuell in Bearbeitung.

        Also können Sie mir bitte irgendwie da weiterhelfen?

        Mit freundlichen Grüßen
        Andreas Rifel

        Karlsruhe, 18.01.2022

  21. Guten Tag,

    ich habe meine Wohnung per 30.11.2020 gekündigt und aufgelöst.
    Die Wohnungsgesellschaft übernahm diese Wohnung am 2.12. 2020.
    Mein Umzug erfolgte in eine andere Stadt, wo schon ein Stromanschluss im Haus existierte.
    Voxenergie erhielt von der Wohnungsgesellschaft den Zählerstand am 3.12. 20 per Fax.
    Bis heute erhielt ich auf mein Aufhebungsbescheid per Fax, mit Eingangsbestätigung, 4 mal Emal und 3 mal Anrufe zur Voxenergie keine Reaktion.
    Es wurde immer wieder abgebucht.
    Was kann ich jetzt tun?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Elke Rozsahegyi

    1. Haben Sie schon schriftlich gemahnt? Dies würde ich als erstes tun. Setze Sie eine Frist mit 10 Tagen und konkretem Datum z.b. 29.01.2021.
      4 Wochen nach erstmaliger BEschwerde würde ich die Schlichtungsstelle energie einschalten. Auch eine Beschwerde auf reclabox ist erfolgversprechend.
      VG
      Moeschler

  22. Vielen Dank für die sehr nützlichen Hinweise und Empfehlungen! Der Verbraucher kann dankbar sein, daß es Menschen gibt, die sich uneigennützlich die Arbeit machen um anderen Menschen mit ihrem Wissen zu helfen! Danke! Alle verfügbaren Sterne !!!!

    1. Mein herzliches Beileid!
      Es liegt meines Wissens nach nur ein Sonderkündigungsrecht vor, wenn die Wohnung / Haus aufgelöst wird. Denn dann wird der Anschluss ja nicht mehr gebraucht. Wenn Sie hingegen die Wohnung weiter erhalten möchten, liegt m.E. kein Sonderkündigungsrecht vor.
      Fragen Sie aber vorschichtshalber beim Anbieter nach.
      VG
      Moeschler