Regionale Energiewerke (REW) Erfahrungen: viele Probleme
Regionale Energiewerke (REW) haben einen Teil ihrer Kunden im Kundenportal angekündigt, die Versorgung einzustellen. Zudem wurden hohe Preiserhöhungen angekündigt.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen REW wehren!
REW Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Regionale Energiewerke (REW) Erfahrungen
Regionale Energiewerke (REW) bietet sehr günstige Tarife. Kunden berichten jedoch über negative Erfahrungen aufgrund von Preiserhöhungen >20% im Folgejahr. Es handelt sich um einen jungen Stromanbieter aus Düsseldorf ohne eigenes Strom- oder Gasnetz – der Name ist irreführend.
Über den Stromanbieter Regionale Energiewerke ist nur wenig bekannt, da da Unternehmen erst 2016 gegründet wurde. Einige der Bewertungen sind negativ (Stand: 10.12.2020).
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Am meisten ärgern sich Verbraucher anscheinend über die Preiserhöhung von Regionale Energiewerke. Gerne lasse ich Ihnen eine Vorlage zukommen, mit der Sie sich ganz bequem gegen die Preiserhöhung wehren können. Verbraucher haben mir zurückgemeldet, dass sie ihr Geld gegenüber der Regionale Energiewerke zurückholen konnten. Beschwerden lohnt sich also! Dazu später mehr.
Wann sind Preiserhöhungen unzulässig?
Preiserhöhungen müssen mind. 4 Wochen vorab angekündigt und zugesendet werden.
Preiserhöhungen müssen vorab zugesendet werden. Es reicht nicht, wenn das Preiserhöhungsschreiben lediglich ins Kundenportal eingestellt wird. Die Preiserhöhung muss mindestens 4 Wochen vorab zugesendet werden. Oft sichern die Anbieter in den AGBs eine Ankündigung 6 Wochen vorab zu.
Preiserhöhungen müssen transparent kommuniziert werden
Das Preiserhöhungsschreiben muss transparent sein. Wenn das Preisserhöhungsschreiben im Kundenportal hinterlegt wurde, dann muss die E-Mail ebenfalls transparent die Preiserhöhung mitteilen, auch wenn die Details nicht enthalten sein müssen.
Intransparente Preiserhöhungsschreiben zeichnen sich z.B. so aus:
- Betreff: Kein Hinweis auf die Preiserhöhung, weil ein unzutreffender Betreff (z.B.„Aktuelle Neuigkeiten“) gewählt wurde. Das LG Hamburg (Az: 312 O 453/18) urteilte, dass der E-Mail-Betreff eindeutig auf die Preiserhöhung hinweisen muss, um dem §41 (5) EnWG zu genügen.
- Fehlende Hervorhebung der Preiserhöhung. Eine Hervorhebung ist jedoch zwingend geboten, wenn nicht ausschließlich Preisinformationen kommuniziert werden (OLG Köln, Az: 6 U 303/19).
- Fehlende oder unpassende Überschrift [z.B. „Auswirkungen auf Kostenstrukturen“; „Wettbewerb bestimmt Kostenrahmen“]
- Erwähnung in einem Nebensatz etc.
- Das Wort „Preiserhöhung“ wird im Text nicht verwendet sondern geschickt umschrieben.
Der Anbieter darf nicht nachträglich seinen Gewinn steigern. Die Preissteigerung muss verhältnismäßig sein
In den AGBs verpflichten sich die Strom- und Gasanbieter, Preiserhöhungen abhängig von Kostensteigerungen vorzunehmen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. . Vereinfacht bedeutet dies Folgendes:
- Angenommen, die Beschaffungspreise und Umlagen steigen von 2021 auf 2022 um 2 Cent / kWh, dann darf dem Verbraucher auch nur der Arbeitspreis um 2 Cent / kWh erhöht werden.
- Wenn die Fixkosten (Personal, Miete, etc.) um 100.000€ von 2020 auf 2021 steigt, dann darf allen Verbrauchern die Jahresgrundgebühr um nur 100.000€ erhöht werden. Wenn der Anbieter 10.000 Kunden hat, dann dürfen somit pro Verbraucher die Grundgebühr um 10 € auf das Jahr gerechnet erhöht werden.
Hier können Sie die Regionale Energiewerke AGBs herunterladen (Stand: 22.03.2020).
Der Energieversorger darf somit den Umfang der Preiserhöhung nicht wahllos festlegen, sondern er muss diese auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit soll verhindert werden, dass der Energieversorger seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. Mir als Verbraucher muss bei Vertragsabschluss möglich sein zu erkennen, in welchem Umfang spätere Preiserhöhungen auf mich zukommen können. Diesen Grundsatz haben Sie auch in Ihren AGBs verankert: „Der Energieversorger ist berechtigt und verpflichtet, eine Anpassung des Preises im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens (§ 315 BGB) nach Maßgabe der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren vorzunehmen.“
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Regionale Energiewerke (REW).
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Regionale Energiewerke (REW) setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist REW jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (RegionaleEnergieWerke GmbH – Kaiserswerther Straße 215 – 40474 Düsseldorf).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Regionale Energiewerke (REW) zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von REW, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass Regionale Energiewerke (REW) nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiterkommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Regionale Energiewerke Zählerstand mitteilen
Das Unternehmen verfügt über ein Kundenportal, auf das Sie Ihren Zählerstand eintragen können. Ich empfehle Ihnen jedoch, lieber Ihren Zählerstand dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen. Machen Sie vorsichtshalber ein Foto vom Zählerstand. Falls es Probleme mit der Stromrechnung geben sollte, so können Sie Ihren Verbrauch nachweisen.
Regionale Energiewerke kündigen
Die Kündigungsfrist von Regionale Energiewerke (REW) beträgt i.d.R. 6 Wochen. Kündigen Sie möglichst frühzeitig per E-Mail ([email protected]). Haben Sie <2 Wochen Zeit, dann kündigen Sie gerichtsfest per Einschreiben. Nutzen Sie hierzu meine kostenlosen Mustervorlagen.
Umzug: kein Sonderkündigungsrecht!
Laut AGB der Regionalen Energiewerke (REW; Stand: 14.05.2021) haben Sie kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Stattdessen sind Sie verpflichtet, den Umzug mindestens 4 Wochen vorab anzukündigen.
§ 21 Umzug
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor seinem Umzug unter
Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen und dem Lieferanten innerhalb dieser Frist den Nachweis für den
bevorstehenden Umzug, z.B. durch Vorlage einer Kopie des neuen, unterzeichneten Mietvertrags oder des Übernahmeprotokolls
der neuen Wohnung, zu erbringen.
(2) Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums. Der Lieferant
behält sich das Recht vor, dem Kunden für die neue Entnahmestelle ein neues Vertragsangebot zu unterbreiten.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu REW
Bitte kontaktieren Sie REW nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: RegionaleEnergieWerke GmbH – Kaiserswerther Straße 215 – 40474 Düsseldorf
Fax: +49 0211 97533331
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über Regionale Energiewerke (REW) gibt es viele Beschwerden. Gegen REW klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich REW als nicht empfehlenswert ein.
Es handelt sich nicht um einen Verbund von regionalen Energiewerken / Stadtwerken, die Sicherheit und Beständigkeit für mich suggerieren. Stattdessen handelt sich sich um einen jungen Energie-Discounter, der 2016 gegründet wurde. Der Name ist somit irreführend.
Ich vermute es ist ein reines Marketing. Stadtwerke haben ein geringes Risiko, weil sie Eigentum an Netzinfrastruktur besitzen und aufgrund der Anreizregulierung eine regulatorische Verzinsung von ca. 4% erzielen. Diese Einkommen können als Puffer dienen, falls das Vertriebsgeschäft Verluste einfahren sollten. Derartige Puffer besitzt Regionale Energiewerke nicht.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Bei uns wurde auch die Lieferung ohne Schriftliche Ankündigung gekündigt. Danach aber ohne Nachweis über 700€ Rechnung erhalten. Jetzt ist der bekannte Inkasso eingeschaltet.
Haben Sie weitere Tipps? Könne wir eine Sammelklage starten?
Danke schön!
Ich habe heute mein Inkasso-Schreiben bekommen und werde auch nicht zahlen. Ich wäre auch ggfs. bei der Sammelklage dabei.
Das ist aus meiner Sicht klarer Vertragsbruch. Meine Forderung gegen die REW ist deutlich höher als der Betrag über den das Inkassoverfahren läuft.
Finde es auch wirklich krass, dass ich nicht eine einzige Mahnung bekommen habe, sondern jetzt direkt das Inkassoverfahren.
Hallo,
Ich werde auch dabei sein.
Hat jemand von allen Betroffenen schon die Abrechnung der REW genau studiert? Ich bin in einem anderen Forum auf einen Beitrag gestoßen, in welchem ein User die 2,05 Cent Stromsteuer pro KW ansprach, welcher laut Bundesnetzagentur im Arbeitspreis enthalten sein muss. Haben die REW diesen bei ihren Kunden also doppelt abgerechnet?
Der User im Forum hat dagegen bei REW Einspruch eingelegt und den vollen Betrag erstattet bekommen. Das macht doch kein Unternehmen freiwillig oder?
Keine Ankündigung der Preiserhöung, untergeschobene Preiserhöhung erst nach Monaten im Kundenportal, Abrechnung erst nach Einschaltung des Rechtsanwalts, dazwischen mehere Mahnungen vom Inkasso, nach Sachdiskussion mit dem noch verbliebenem Büropersonal, bat dieses um Ausgleich der Forderung ohne das Setzen einer Frist – danach: Stille seitens REW.
Meine Stromlieferung wurde zum 31.03.22 eingestellt.
Ich erhielt keine Kündigung von REW ,sondern nur eine Mitteilung des Netzbetreibers, dass ich jetzt in deren Grundversorgung sei(ca.100%teurer).
Eine Abschlussrechnung habe ich auch nicht erhalten ,es wurden ca.300€ einfach per Lastschrift eingezogen.
Der Lastschrift habe ich widersprochen.
Daraufhin habe ich 2 Mahnungen per Email erhalten und jetzt eine Mahnung eines Inkassounternehmens.
Telefonisch ist bei REW niemand zu erreichen. Zugang zum Kundenportal gibt es auch seit April nicht mehr.
Der Liefervertrag wäre eigentlich noch bis zum 31.12.22 gültig.
Ich habe ebenfalls eine E-Mail eines Inkassounternehmens im Auftrag der REW erhalten. Brisant ist, dass ich seit einem Jahr um die Korrektur meiner Schlussrechnung kämpfe und diverse andere Probleme mit REW hatte/habe. Unter anderem geht es um eine massive zurückdatierte Preiserhöhung der REW. Leider war eine Kontaktaufnahme mit dem „Support“ von REW nicht hilfreich. Zuletzt wurde ich ignoriert und erhielt immer weiter ungerechtfertigte Abbuchungen, welche von mir zurückgezogen wurden.
Interessant sind auch die google Bewertungen zum besagten Inkassounternehmen. Ich lasse mich von derartigen Methoden nicht einschüchtern und habe einen Rechtsanwalt zur Wahrung meiner Interessen beaufragt. Ich hoffe das es mir viele Opfer der REW gleichtun.
Hallo zusammen,
ich habe mal ne gute Nachricht.
Nachdem die mir den Vertrag zum 30.09.2021 gekündigt hatten, bemerkte ich erst gestern, dass ich keine Schlussrechnung erhalten hatte.
Ich hab‘ dann sofort eine e-Mail verfasst und losgeschickt.
Eben habe ich mich bei meinem Bankaccount angemeldet und siehe da, die Kohle ist überwiesen.
Bin dann in mein e-Mail Accout und auch die Schlußrechnung ist da, zwar in abgesteckter Form, aber egal. Ich hab die Verbrauchswerte mit meinen Unterlagen verglichen und alles ist gut.
Grüße Markus
Ach ja und ich habe natürlich noch vergessen, dass mir mein damals versprochener Bonus ebenfalls nicht ausgezahlt worden ist und ich stattdessen durch die Zählerschätzung fast 200,00 € nachzahlen sollte, welches mir durch eine Mahnung per Mail mitgeteilt wurde. Dieses zu viel gezahlte Geld würde ich mich nun gerne wiederholen. Da wußte ich noch nicht, dass die unseriös sind, was vorher nicht den Eindruck erweckte.
Grüße Tanja
Ich war mit denen eigentlich vor der ganzen Preisexplosion zufrieden. Bis April diesen Jahres, als mir mitgeteilt wurde, dass ich gekündigt werde, weil die Preise zu hoch geworden sind und das Unternehmen es sich nicht leisten kann. Pleite sind die auf jeden Fall nicht gegangen und nehmen laut Telefonhotline auch noch Neukunden auf. Diese Hotline ist aber seltsamerweise rund um die Uhr permanent besetzt und somit nicht erreichbar. Aus irgendwelchen Gründen wurde mein Zählerstand deshalb nicht abgefragt, sondern nur geschätzt, sodass ich nun zu viel gezahlt habe. Die Mahngebühren in Höhe von 20,00 € waren mir zu hoch und auch ein Wucherpreis, die habe ich abgezogen, genau wie 10,00 € für sonstige Gebühren, was auch immer das sein soll, geht hier aus meiner Rechnung nicht hervor. Ich finde das Verhalten auf jeden Fall mir gegenüber sehr merkwürdig, denn erst wurde der Betrag abgebucht, den ich dann zurück buchenlassen habe, weil ich keine ordentliche Abschlussrechnung erhalten hatte. Erst gute 2,5 Monate später kam dann eine übersichtlichere Rechnung per Mail, nicht mit der Post, sondern nur per Mail.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir auch einen Rat oder Tipp geben könnten, wie ich mir das meines Erachtens zuviel gezahlte Geld zurückholen kann.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße T.
@Tanja
Sie können sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Musterschreiben hierfür finden sich hier im Forum.
Leute, ihr müsst richtig lesen, wenn ihr Rechnungen oder Mahnungen bekommt….. ein kleiner Tip: Schaut euch mal die HRB und die UST-ID an….. Schlussfolgerung: Ihr habt eine Mahnung bzw. eine Rechnung von einem Unternehmen bekommen, das zufälliger Weise einen euch bekannten Firmennamen hat…. Mit diesem Unternehmen hat keiner von uns eine Geschäftsbeziehung und es gibt auch keine Rechtsnachfolgeerklärung. Das ist organisierter Betrug und GF Bülent ist ein Betrüger….. googelt mal den neuen Standort
Verstehe ich nicht mit der HRB und UST-ID. Ist bei mir identisch mit de Angaben auf der initialen Liefervereinbarung.
Haha, lach! Ich habe jetzt eine Mahnung bekommen. Bin aus dem Vertrag geflogen, habe mein Sepa widerrufen und jetzt mahnen die mich an, ohne, dass ich je eine Schlussrechnung erhalten habe. Für wie blöd halten die uns? Was wollen die rechtlich gegen mich unternehmen, wenn nicht einmal eine Schlussrechnung existiert?
Ich habe denen jetzt eine Frist gesetzt, bis zu der ich eine Rechnung haben will.
Hab ich auch bekommen…. Hab’s direkt gelöscht.
Schau mal auf den Geschäftsführer, dann weißt du warum die sowas machen.
Der Firmensitz ist jetzt auch ein anderer.