Regionale Energiewerke (REW) Erfahrungen: viele Probleme
Regionale Energiewerke (REW) haben einen Teil ihrer Kunden im Kundenportal angekündigt, die Versorgung einzustellen. Zudem wurden hohe Preiserhöhungen angekündigt.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen REW wehren!
REW Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
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Wechseln Sie zukünftig sicher zu einen seriösen Anbieter
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Regionale Energiewerke (REW) Erfahrungen
Regionale Energiewerke (REW) bietet sehr günstige Tarife. Kunden berichten jedoch über negative Erfahrungen aufgrund von Preiserhöhungen >20% im Folgejahr. Es handelt sich um einen jungen Stromanbieter aus Düsseldorf ohne eigenes Strom- oder Gasnetz – der Name ist irreführend.
Über den Stromanbieter Regionale Energiewerke ist nur wenig bekannt, da da Unternehmen erst 2016 gegründet wurde. Einige der Bewertungen sind negativ (Stand: 10.12.2020).
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Am meisten ärgern sich Verbraucher anscheinend über die Preiserhöhung von Regionale Energiewerke. Gerne lasse ich Ihnen eine Vorlage zukommen, mit der Sie sich ganz bequem gegen die Preiserhöhung wehren können. Verbraucher haben mir zurückgemeldet, dass sie ihr Geld gegenüber der Regionale Energiewerke zurückholen konnten. Beschwerden lohnt sich also! Dazu später mehr.
Wann sind Preiserhöhungen unzulässig?
Preiserhöhungen müssen mind. 4 Wochen vorab angekündigt und zugesendet werden.
Preiserhöhungen müssen vorab zugesendet werden. Es reicht nicht, wenn das Preiserhöhungsschreiben lediglich ins Kundenportal eingestellt wird. Die Preiserhöhung muss mindestens 4 Wochen vorab zugesendet werden. Oft sichern die Anbieter in den AGBs eine Ankündigung 6 Wochen vorab zu.
Preiserhöhungen müssen transparent kommuniziert werden
Das Preiserhöhungsschreiben muss transparent sein. Wenn das Preisserhöhungsschreiben im Kundenportal hinterlegt wurde, dann muss die E-Mail ebenfalls transparent die Preiserhöhung mitteilen, auch wenn die Details nicht enthalten sein müssen.
Intransparente Preiserhöhungsschreiben zeichnen sich z.B. so aus:
- Betreff: Kein Hinweis auf die Preiserhöhung, weil ein unzutreffender Betreff (z.B.„Aktuelle Neuigkeiten“) gewählt wurde. Das LG Hamburg (Az: 312 O 453/18) urteilte, dass der E-Mail-Betreff eindeutig auf die Preiserhöhung hinweisen muss, um dem §41 (5) EnWG zu genügen.
- Fehlende Hervorhebung der Preiserhöhung. Eine Hervorhebung ist jedoch zwingend geboten, wenn nicht ausschließlich Preisinformationen kommuniziert werden (OLG Köln, Az: 6 U 303/19).
- Fehlende oder unpassende Überschrift [z.B. „Auswirkungen auf Kostenstrukturen“; „Wettbewerb bestimmt Kostenrahmen“]
- Erwähnung in einem Nebensatz etc.
- Das Wort „Preiserhöhung“ wird im Text nicht verwendet sondern geschickt umschrieben.
Der Anbieter darf nicht nachträglich seinen Gewinn steigern. Die Preissteigerung muss verhältnismäßig sein
In den AGBs verpflichten sich die Strom- und Gasanbieter, Preiserhöhungen abhängig von Kostensteigerungen vorzunehmen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. . Vereinfacht bedeutet dies Folgendes:
- Angenommen, die Beschaffungspreise und Umlagen steigen von 2021 auf 2022 um 2 Cent / kWh, dann darf dem Verbraucher auch nur der Arbeitspreis um 2 Cent / kWh erhöht werden.
- Wenn die Fixkosten (Personal, Miete, etc.) um 100.000€ von 2020 auf 2021 steigt, dann darf allen Verbrauchern die Jahresgrundgebühr um nur 100.000€ erhöht werden. Wenn der Anbieter 10.000 Kunden hat, dann dürfen somit pro Verbraucher die Grundgebühr um 10 € auf das Jahr gerechnet erhöht werden.
Hier können Sie die Regionale Energiewerke AGBs herunterladen (Stand: 22.03.2020).
Der Energieversorger darf somit den Umfang der Preiserhöhung nicht wahllos festlegen, sondern er muss diese auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit soll verhindert werden, dass der Energieversorger seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. Mir als Verbraucher muss bei Vertragsabschluss möglich sein zu erkennen, in welchem Umfang spätere Preiserhöhungen auf mich zukommen können. Diesen Grundsatz haben Sie auch in Ihren AGBs verankert: „Der Energieversorger ist berechtigt und verpflichtet, eine Anpassung des Preises im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens (§ 315 BGB) nach Maßgabe der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren vorzunehmen.“
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Regionale Energiewerke (REW).
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Regionale Energiewerke (REW) setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist REW jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (RegionaleEnergieWerke GmbH – Kaiserswerther Straße 215 – 40474 Düsseldorf).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Regionale Energiewerke (REW) zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von REW, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass Regionale Energiewerke (REW) nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiterkommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Regionale Energiewerke Zählerstand mitteilen
Das Unternehmen verfügt über ein Kundenportal, auf das Sie Ihren Zählerstand eintragen können. Ich empfehle Ihnen jedoch, lieber Ihren Zählerstand dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen. Machen Sie vorsichtshalber ein Foto vom Zählerstand. Falls es Probleme mit der Stromrechnung geben sollte, so können Sie Ihren Verbrauch nachweisen.
Regionale Energiewerke kündigen
Die Kündigungsfrist von Regionale Energiewerke (REW) beträgt i.d.R. 6 Wochen. Kündigen Sie möglichst frühzeitig per E-Mail ([email protected]). Haben Sie <2 Wochen Zeit, dann kündigen Sie gerichtsfest per Einschreiben. Nutzen Sie hierzu meine kostenlosen Mustervorlagen.
Umzug: kein Sonderkündigungsrecht!
Laut AGB der Regionalen Energiewerke (REW; Stand: 14.05.2021) haben Sie kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Stattdessen sind Sie verpflichtet, den Umzug mindestens 4 Wochen vorab anzukündigen.
§ 21 Umzug
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor seinem Umzug unter
Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen und dem Lieferanten innerhalb dieser Frist den Nachweis für den
bevorstehenden Umzug, z.B. durch Vorlage einer Kopie des neuen, unterzeichneten Mietvertrags oder des Übernahmeprotokolls
der neuen Wohnung, zu erbringen.
(2) Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums. Der Lieferant
behält sich das Recht vor, dem Kunden für die neue Entnahmestelle ein neues Vertragsangebot zu unterbreiten.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu REW
Bitte kontaktieren Sie REW nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: RegionaleEnergieWerke GmbH – Kaiserswerther Straße 215 – 40474 Düsseldorf
Fax: +49 0211 97533331
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über Regionale Energiewerke (REW) gibt es viele Beschwerden. Gegen REW klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich REW als nicht empfehlenswert ein.
Es handelt sich nicht um einen Verbund von regionalen Energiewerken / Stadtwerken, die Sicherheit und Beständigkeit für mich suggerieren. Stattdessen handelt sich sich um einen jungen Energie-Discounter, der 2016 gegründet wurde. Der Name ist somit irreführend.
Ich vermute es ist ein reines Marketing. Stadtwerke haben ein geringes Risiko, weil sie Eigentum an Netzinfrastruktur besitzen und aufgrund der Anreizregulierung eine regulatorische Verzinsung von ca. 4% erzielen. Diese Einkommen können als Puffer dienen, falls das Vertriebsgeschäft Verluste einfahren sollten. Derartige Puffer besitzt Regionale Energiewerke nicht.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Nach einem Jahr Belieferung durch REW kann ich folgendes sagen:
Belieferungsbeginn war bei mir der 1.11.2020, den Vertrag schloss ich aber schon viel eher mit einem Vorjahresverbrauch von rund 3.800 kWh. Dementsprechend wurde der Abschlag berechnet und noch ein Zuschlag wegen ‚Belieferungsbeginn in der dunklen Jahreszeit‘.
Kurz vor Belieferungsbeginn verstarb leider meine Ehefrau, wodurch natürlich auch mein Stromverbrauch sank, weil 1 Person nur noch.
Ich wartete dann noch bis Februar und schickte dann den Zählerstand mit Erläuterung der Situation an REW. Nach dem damals vorliegenden Verbrauch, war von ca. 2.800 kWh Jahresverbrauch auszugehen. Der Abschlag hätte also deutlich sinken müssen, zumal ja schon 4 Monate viel zu hohe Abschläge gezahlt wurden.
Man senkte den Abschlag von 103 Euro auf 93 Euro!
Dann wurde es Oktober, und ich erhielt keinerlei Aufforderung, meinen Zählerstand zu übermitteln. Merkwürdig. Nun ja, der Messstellenbetreiber hatte ja Anfang September abgelesen, und laut FAQ auf der Website, beauftragt REW den Netzbetreiber mit der Ablesung. Also nicht weiter drum gekümmert.
Anfang Dezember wartete ich immernoch auf meine Abrechnung, die ja nur mit einem erheblichen Guthaben enden konnte. (Tatsächlich weit über 300 Euro!) Also rief ich mal bei der Hotline an und fragte freundlich, wann denn mit der Abrechnung zu rechnen sei. Antwort: Ja, wir haben von ihnen ja auch noch keinen Zählerstand erhalten, Dazu hatten wir ihnen doch eine Mail geschickt und im Kundenportal stünde das auch. Paranoid, wie ich bin, fotografiere ich immer zum Monatsende meinen Stromzähler. Man weiß ja nie …. Also konnte ich der Dame den genauen Zählerstand mitteilen. Gleichzeitig wurmte es mich doch. Sollte ich das wirklich nicht mitbekommen haben?
Keine Mail im Posteingang mit dem Suchbegriff ‚Zählerstand‘. Nicht im Betreff, nicht im Text.
Dann rief ich, entweder erstmals überhaupt oder seit seeeehr langer Zeit, das ominöse Kundenportal auf. Dort fand ich unter ‚Dokumente‘ lediglich 2 Abschlagsmitteilungen. Nix von Zählerstand oder sonstwas. Ich schwöre! Ach, Moment, ich muss ja nicht schwören… ich mache ja viele Screenshots, aber das verrate ich denen noch nicht.
In Erwartung meiner Abrechnung schaute ich nun öfter ins Kundenportal, wo auf wundersame Weise nach 2 Tagen ein Dokument bezüglich Zählerstand auftauchte, mit Datum 13.09 …. Na, von mir aus…
Dann, am 15.12.2021, Tauchte meine Abrechnung mit Datum vom 10.12.2021 auf. Daneben aber auch noch ein Dokument, auch mit Datum 13,09.2021, in dem über eine Preiserhöhung des Arbeitsprises ab dem 1.11.2021 informiert wurde,
Natürlich ging sofort am 16.12.2021 die Kündigung raus. Ich war ja vorher nicht über die Erhöhung informiert worden.
Natürlich will man meine Kündigung nicht akzeptieren, weil ja die Erhöhung im Kundenportal eingestellt gewesen wäre. Ist ja auch klar, 0,409 Euro Arbeitspreis garantiert für 1 Jahr, das ist doch super für die…..
Also, ganz klar ist hier alles getan worden, um die Preiserhöhung zu verschleiern und mich so von einer Kündigung abzuhalten.
Seriös und Kundenfreundlich geht anders.
Für mich jedenfalls ist der Vertrag beendet, und außergerichtlich zahle ich nichts mehr.
Ach so … noch etwas:
obwohl der Arbeitspreis sich fast verdoppelt hatte, hätte ja auch der Abschlag angepasst werden müssen. Nach meiner Berechnung auf ca. 104 Euro, Wahrscheinlich eher 110 Euro.
Ist aber nicht passiert …. komisch. Und auch in der Rechnung bleibt der Abschlag bei 93 Euro…
Will ja nichts behaupten, aber ein wenig stinken tut solch ein Geschäftsgebaren schon….
Habe ich zuletzt erlebt, als BEV in den letzten Zügen lag…..
Also, hatte auch die Erhöhung der Abschläge ab November 2021
Mail geschrieben, es wurde sogar am nächsten Tag geantwortet
Und 2 Tage nach der Mail waren die die ungerechtgertigten Abschläge wieder auf dem Konto gutgeschrieben
Seit dem 01.01.2021 beziehe ich Strom von diesem Anbieter. Der monatliche Abschlag beträgt 41 Euro. Im November wurde ohne Preiserhöhung und ohne weitere Mitteilung der Abschlag auf 51 Euro erhöht. Bei meinem ersten Anruf bei dem Kundedienst wurde mir mitgeteilt, man werde meinen Einwand gegen den erhöhten Abschlag an die Sachbarbeitung weiterleiten, ich würde dann eine Rückmeldung bekommen. Einen Grund für die Erhöhung konnte der Kundendienst mir nicht nennen. Nachdem ich zwei Wochen nichts hörte, rief ich erneut an. Einen Grund für die Erhöhung teilte man mir nicht mit, jedoch fand ich anschließend ein Schreiben im online-Kundenbereich für mich hinterlegt, dass der Abschlag ab Dezember 2021 auf 41 Euro festgesetzt wird. Hat der Anbieter wohl zwischenzeitlich die Preise erhöht und mich nicht darüber informiert?
Es ist möglich, dass die Preise erhöht wurden. Es kann auch sein, dass einfach nur die Abschläge erhöht wurden. Wenn Ihnen kein Preiserhöhungsschreiben vorliegt, so vermute ich, dass lediglich die Abschläge erhöht wurden.
Hat sich der Vertrag vor kurzem verlängert?
Der Vertrag läuft 1 Jahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 und hat für mich günstige Konditionen:
Jahresverbrauch: 1400 kWh
Verbrauchspreis: 25,65 Cent/kWh
Grundpreis: 6,51 Euro/Monat (78,07 Euro/Jahr)
Falls noch eine Preiserhöhung kommt, suche ich einen anderen Anbieter.
Nach 10 Monaten der Jahresvertrag seitens der REW gekündigt. In der Schlußrechnung wurden Steuern und CO2 Abgaben auf den beim Vertragsabschluß festgelegten Verbrauchspreis obendrauf gerechnet was einem realen Preisvergleich nicht standhält. Verivox hat da schlechte Arbeit geleistet. Und zum Schluß tauchte der Neukundenbonus in der Schlußrechnung garnicht auf, vermutlich werden sie sagen :weil ja der Vertrag kein volles Jahr Bestand hatte. Ich habe ja den Vertrag nicht gekündigt also steht er mir auch zu. Insgesamt schäbig und unseriös. Mein Rat: Finger weg von REW.
Den anteiligen Bonus sollten Sie einfordern. Ich empfehle auch Schadensersatz geltend zu machen. Für beides habe ich Musterschreiben bereitgestellt.
Regionale Energiewerke (REW) kündigt mir ohne Grund nach 3 Monaten. Per Email eine Benachrichtigung erhalten, dass ich mein Kundenkonto im Internet prüfen soll.
Nun sehe ich die Abschlussrechnung. Preise sind zu hoch. Rabatte nicht einberechnet.
Hatte den Tarif „Bleib Gesund“. Leider finde ich dazu keine Details, wie sich die Rabtte aufgeteilt hatten. Kann jemand helfen?
Das müsste doch in den Vertragsunterlagen ersichtlich sein. Liegen diese Ihnen nicht mehr vor?
Es war ein Vertrag durch ein Vergleichsportal „preivergleich.de“
Dort steht im Vertrag nur der Gesamtbonus, welcher sich aber in drei Bereichen unterteilte.
Ein Sofortbonus nach 6 Wochen, ein Arbeitspreisrabatt und eine Neukundenbonus. Keine weiteren Details.
Ich hatte mir natürlich alles aufgeschrieben in eine Excel Tabelle aber ich hätte gerne den Nachweis in einem Dokument für meinen Anwalt.
Auf der Endabrechnung ist nichts vorhanden. Selbst die kwh Preise sind über dem Niveau des Vertragsabschluss exkl. Arbeitspreisrabatt.
Auch mir wurde von REW GmbH ein Jahresvertrag nach 3 Monaten im Sommer! gekündigt. Ich musste zwangsläufig zu einem teureren Lieferanten wechseln. Ich halte dieses Unternehmen wegen Vertragsbruch als unseriös.
D. Becker
Ohne Imich zuvor zu informieren hat REW bei meinem Netzbetreiber den Vertrag gekündigt, so dass ich in die Grundversorgung der Stadtwerke überführt wurde. Ich vermute, dass ich in meinem im Mai abgeschlossenen Vertrag zu günstige Konditionen hatte, da der derzeitige Versorgungspreis bei einem Neuabschluss erheblich höher wäre. Durch Zufall fand ich in meinem Account bei REW ein Dokument „Informationen zu Ihrer Belieferung“, in dem mitgeteilt wurde, dass leider(!) eine Abmeldung beim Netzbetreiber durchgeführt werden muss. Der gem. § 314 BGB und § 19 der AGB erforderliche wichtige Grund wurde nicht genannt. Geradezu lachhaft ist der ltzte Absatz des Dokuments:
„Wir bedauern es, Sie als Kunden zu verlieren, wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bald wieder mit der Belieferung beauftragen würden.“
Fazit: Finger weg von REW!
Unverschämt und arrogant! Vereinbarte Abschläge werden nicht eingehalten, nach Widerruf der Sepa-Lastschrift wurde weiter abgebucht, und zwar ein noch höherer Betrag als zuvor. Lastschrift widersprochen und Geschäftsleitung angeschrieben, mal sehen, was passiert.
Auf jeden Fall kann ich von dieser Firma nur abraten!
Bin über Verivox von einem lokalen Anbieter zu den REW gewechselt. Der Abschluss erfolgte mit Sofortrabatt auf den Arbeitspreis in Höhe von 5 ct pro Kilowattstunde (32,8 – 5 würden 27,8 ct/kWh ergeben) und einem Neukundenbonus nach einem Jahr. Als ich dann in mein Onlinebanking schaute wurde mir dort ein Abschlag über 46 EUR für 1500 kWh pro Jahr angekündigt. In dem Schreiben von den REW über meinen Vertragskonditionen wurde einfach der ARbeitspreisrabatt nicht aufgeführt und so landete ich von einem geplantem Abschlag in Höhe von 40 EUR bei stattlichen 46 EUR pro Monat. Was für eine Verbrecherbande. Nur die Finger von lassen. Ans Telefon geht keiner ran, aber eine Emailantwort habe ich erhalten. Einfach nur höchst unseriöses Geschäftsgebaren.
Nach einem Jahr als Stromkunde rate ich dringend von diesem Unternehmen ab. Man erhält weder Post noch wird man vernünftig informiert. Zugang zu einem Online Postfach über welches anscheinend Briefe kommen, habe ich nie erhalten. Da ich eine hohe Nachzahlung am Ende des Jahres vermeiden wollte, habe ich ca alle 3 Monate dort angerufen oder eine email verfasst um meinen aktuellen Zählerstand durchzugebeben und um eine Preisanpassung gebeten. Die Preisanpassung war sage und schreibe 2 Euro und mir wurde am Telefon bestätigt, dass dies ausreicht. Lange Rede kurzer Sinn – am Ende des Vertragsjahres durfte ich mehr ca 260 Euro zahlen welche ohne Vorankündigung von meinem Konto gingen und ich Monate später noch immer hinterher bin, da ich bis jetzt keine Verbrauchsabrechnung erhalten habe. Der Mitarbeiter am Telefon kam mit sinnlosen Bemerkungen und schiebt die Schuld auf mich den Kunden, da dort komischerweise/ fälschlicherweise wie auch immer eine falsche e-mail Adresse vorliegt, die nicht meine ist. Monate zuvor hatte ich jedoch e-mail Kontakt mit diesem Unternehmen. Leider nicht sehr kundenbezogen bzw. kundenorientiert. Ich bin gespannt wann auf meine letzte email reagiert wird und ich endlich eine Abrechnung erhalte.
Ich hatte REW ein Einschreiben mit Rückschein unter der hier veröffentlichten Adresse, aber dieses bekam ich nach ein paar Woche als unzustellbar zurück. Kann mir das bjemand erklären?
selbiges ist mir auch passiert.
2 mal….
Kleiner Praxistip: Schließt einen neuen Vertrag ab und überlasst dem neuen Anbieter das Kündigungsprozedere. Funktioniert super. Vor diesem Anbieter kann ich nur warnen!
Ich empfehle, den alten Vertrag selber zu kündigen. Gründe: Wenn der neue ANbieter den Vertrag ablehnt, spricht er auch nicht die Kündigung für Ihren alten Anbieter aus. Zudem kennen Sie die Vertragsdetails am besten. Aber Sie können gerne zusätzlich den neuen ANbieter mit der Kündigung beauftragen.
VG
Moeschler
Erst Durch die Erhöhung der Vorauszahlungspauschale und Fehler in der Abrechnung (geschätzte 100 kwh zuviel berechnet) merkte ich, das da etwas nicht stimmt. Auf die ersten drei Emails bekam ich keine Antwort. Erst als ich eine überhöhte Abbuchung stornierte, bekam ich Antwort von REW. Da wird nun behauptet ich hätte einen neuen Tarif, der mir am 15.12. mitgeteilt wurde. Aber ich habe eine derartige Mitteilung nicht erhalten. Ebenso könne ich das im Kundenportal nachlesen, von dem ich nichts wusste und bis heute keinen Zugang hatte. Heute kam ich da nun hinein und erfahre eine Grundpreiserhöhung von 215 % (Mehrkosten von über € 120 im Jahr). Das dafür gültige Sonderkündigungsrecht verweigert REW, da ich Frist zum 31.1.2021 versäumt habe. Nur zu dem Termin wusste ich nichts von dieser Preiserhöhung. Die stellen sich nun stur und ich ebenso. Habe die Abbuchungsermächtigung widerrufen und werde nur zustehende Beträge selber überweisen. Habe angedroht den Fall der BAFIN zu melden. Überlege Anzeige wegen Betrug zu stellen.
Man muss einfach hartknäckig sein, dann bewegt sich der zähe Berg.
Nun auf einmal wurde die Vertragskündigung innerhalb von zehn Tagen möglich.
Kulanzhalber, so die REW. Egal wie man es nennt, ich bin von dieser Preiserhöhung zu 215 % befreit und such mir nun einen anderen Stromanbieter, bei dem es dann hoffentlich besser läuft.
Ich war dort ein Jahr Kunde und bin froh, aus dem Vertrag wieder raus zu sein. Schreiben von denen erhalten Sie nur in einem Online Postfach, welche unter dem Kundenportal auf der Internetseite abrufbar sind. Auch Preiserhöhung erfahren Sie nur, wenn Sie regelmäßig in das Online Post reinschauen. Bei mir wurde für das zweite Vertragsjahr die Grundgebühr fast verdoppelt. Eine schriftliche Kündigung per Post ist schlicht nicht möglich, da der Anbieter an der im Impressum angegebenen Adresse nicht ansässig ist. Die Post kam als Postrückläufer zurück. Nach einem Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass Kündigungen nur per Email möglich sind, was ich für einen Stromanbieter für sehr ungewöhnlich halte. Eine ladungsfähige Adresse wollte man mit nicht nennen. Nachdem ich nun endlich die Kündigungsbestätigung hatte (per Email) , hatte ich daraufhin versucht den Anbieter zu wechseln. Der Anbieterwechsel wurde vom neuen Anbieter zunächst abgelehnt mit dem Hinweis ich sei ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden, was ja nicht stimmte. Dies wurde dann bei Regionale Energiewerke aufs „System“ geschoben. Bei einem weiteren Versuch hat es dann endlich funktioniert. Ich kann von diesem Anbieter nur abraten.
merkwürdiger Verein: Briefpost kommt 2 x zurück, Fax-Nr. = Tel.Nr.
Auch ich kann nur vor diesen Anbieter warnen.
Was war passiert?
Innerhalb der Versorgungszeit wollte ich umziehen.
Man rat mir, seitens der sehr schwer erreichbaren Hotline, zu kündigen da ein Umzug nicht möglich ist.
Ich kündigte also und entzog dem Unternehmen sogleich die Einzugsermächtigung.
Eine Bestätigung erhielt ich nie.
Die Kündigung ging per Einschreiben an das Unternehmen und wurde dort auch angenommen.
Nun wird es interessant.
Nach dem Kündigungstermin (31.03.2019), buchte das Unternehmen, trotz Entzug der Einzugsermächtigung, den Monatsbetrag ab.
Das ganze ebenfalls im Mai 2019.
Nun wurde es mir zu bunt und ich rief die schwer erreichbaren an und kam nach langen warten endlich durch.
Dort konnte man mein Kündigungsschreiben finden samt allen Nachweisen (Zählerstand ect.) finden.
Man bat mich, die Beiträge für April und Mai zurück zu buchen und sendete mir eine Kündigungsbestätigung zu.
Nun….2 Monate später zog man auf einmal 64Eur von meinen Konto ab.
Diese holte ich ebenfalls zurück und erfragte den Grund dieser Abbuchung via E-Mail.
Es kam keine Antwort.
Im August reklamierte der Anbieter die fehlenden 64Eur via Mail und wollte, dass ich die Summe entrichte.
Auch hier antwortete ich und bat um Erklärung, wie die Forderung entsteht.
Keine Antwort.
Im November dann erneute Anmahnung des Betrags durch die Firma und erneute Nachfrage von mir ohne Reaktion.
Und seit heute Post vom Inkasso mit erneut dieser Forderung, welche ich nicht nachvollziehen kann und dem Inkassobüro nun über den Sachstand samt dem ganzen Mailverkehr informiere.
Wer sich nicht wehrt, der wird Hemmungslos abgezockt.
Habe seit 01.10.2019 einen Stromvertrag. auf meine Mailanfragen bekam ich nie eine Antwort. Telefonisch ist sowieso niemand erreichbar.
Habe im März einen Link für ein Kundenportal bekommen und diesen Account aktiviert – es waren keine Dokumente zu sehen.
Weil mein Vertrag/Preisgarantie zum 30.09.2020 ausläuft und ich nichts von denen gehört habe, habe ich eben in meinem Account eine Anfrage verschickt und zufälig auch mal auf der Dokumentenseite nachgesehen. Da war plötzlich ein Tarifanpassungsschreiben vom 30.12.2019 (!) welches ich weder per Post noch per Mail zugeschickt bekommen habe und in der eine massive Preiserhöhung zum 01.10.2020 angekündigt wurde.
Das war dann für mich Anlass, den Vertrag außerordentlich zum 30.09.2020 zu kündigen.
In meinen Augen ist das eine ganz miese Art und Weise und Kunden zu halten.
Das scheint bei denen Methode zu haben. Die Mitteilung einer massiven Preiserhöhung nicht versenden, es aber zu behaupten, damit der Kunde an dem zweiten Jahr tüchtig abgezockt werden kann. Ein ganz linke Tour !!
Diese Energieversorger ist das aller letzte. Versteckte Preiserhöhung von 237% , man bekommt kein Vertrag man erhältkeine Info über Preiserhöhung, schlechteste Kundenservice eher, AbrechnungsAbt schafft es nicht Mal innerhalb von 6 Wochen eine Abrechnung zu machen, braucht mindestens 2 Mt oder länger und das wegen pisselige 3% MwSt Kürzung Das kriegen die nicht hin. Ein Haufen inkompetenter Schnözel, die keine Ahnung von korrekte KAUFMÄNNISCHES Arbeiten haben.
Bei mir 215 % Preiserhöhung ohne vorherige Mitteilung, was dann als Behauptung einen zwingen soll über € 120 im Jahr mehr zu bezahlen. Im Grunde vorsätzlicher Betrug. Eine linke Tour gegen die ich mich erwehre.
Hallo,
leider kann ich den negativen Schilderungen nur noch eine hinzufügen.
Ich will von meinem aktuellen Stromversorger wechseln und hatte einen Antrag bei den Regionale EnergieWerke GmbH gestellt. Von dort wurde mir mittgeteilt, dass auf Grund einer negativen Bonitätsprüfung der Antrag abgelehnt wird — aber ich bei einer Vorabzahlung des gesamten Jahresbeitrages problemlos wechseln könne!
Das ist meinem Empfinden nach eine absolute Schweinerei, ich habe keine negative Bonität und das Vorabbezahlen ist in meinen Augen ein Bauernfang.
liebe Grüé aus Berlin
St.BV.
Kündigung Fristgerecht via einschreiben versendet es wurde die Annahme verweigert.
Kündigung Frist ist jetzt abgelaugten mal sehen was Jetzt Passiert
Guten Tag,
das Unternehmen hat seine Anschrift geändert. vielleicht liegt es daran. Daher rate ich dazu sowohl per E-Mail als auch postalisch per EInschreiben & Einwurf zu kündigen. Viele Grüße
Sehr schlechte Erfahrung: Erhöhung im 2. Jahr um monatlich 28 % also ca. 20 Euro im Monat ohne vorherigen Hinweis, trotz Guthaben, geringerem Stromverbrauch.
Begründet wurde dieses leider erst auf Nachfrage ! und dann mit einem gestiegenen Grundpreis, es fiele nach einem Jahr die Preisgarantie weg.
Gekündigt werden könne meinerseits aber nun erst wieder zum Ende des 2. Jahres mit
einer Frist von 6 Wochen.
Wie kann es sein, dass so ein unlauteres Verhalten überhaupt erlaubt ist.
Bloß die Finger von solchen Anbietern lassen. Ich halte das für unseriös und kriminelle Geldschneiderei.
Auch mir ist rein zufällig die ominöse Erhöhung aufgefallen. Ich habe fristlos gekündigt und gedroht, die Verbraucherzentrale einzuschalten.
Mit einer Frist von 14 Tagen hatte man mir dann die Kündigung bestätigt ( die 14 Tage stören mich jetzt nicht weiter).
Allerdings warte ich schon längere Zeit auf mein Abrechnungsguthaben in Höhe von ca. 100,00 EUR und die kommen mit der Kohle nicht rüber…
Folgen Sie hierzu bitte diesen Hinweisen. So kommen Sie zügig an ihr Geld.
Ich habe auch schlechte Erfahrungen mit dem Anbieter gemacht. Der Wechsel des Unternehmenssitzes hat die Kündigung erschwert. Es stellte sich dann heraus, dass es sich bei der neuen Adresse um eine angemietete Geschäftsadresse handelt.
Die Abschlussrechnung und Rückerstattung erfolgte erst nach vielen Aufforderungen und deutlich später als 6 Wochen nach Vertragsschluss.
Der Hinweis auf die erhebliche Preiserhöhung im zweiten Jahr befand sich im Willkommensschreiben, in Worten ausgeschrieben („fünfunddreißig“) statt wie alle andere Zahlen in dem Schreiben in Ziffern ausgedrückt.
Auch ich hatte schlechte Erfahrungen und Ärger mit den Regionalen Energiewerken.
Sie berechnen fälschlicherweise Umzugpauschalen bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages.
Ich musste meinen Vertrag aufgrund von Umzug vorzeitig kündigen. Diesem wurde stattgegeben und ich bekam die Kündigungsbestätigung. In der Abschlußrechnung, die 2 Monate später eintrudelte, wurde mir allerdings eine Umzugspauschale von 60€ abgezogen, die laut deren AGB’s nur dann anfällt, wenn der Vertrag an den neuen Wohnort mitgenommen wird! Auf meine schriftliche Beschwerde wurde ich nur auf Ihre AGB’s verwiesen und erst nach mehreren Mails mit Androhung rechtlicher Schritte bekam ich kommentarlos, ohne Entschuldigung, die Korrekturrechnung. Die Überweisung des Geldes sollte dann auch erst 2 Monate später erfolgen (sprich, insgesamt 4 Monate nach meiner Kündigung). Erst nachdem ich wieder schriftlich Einspruch einlegte, wurde mir das Geld überwiesen.
Interessant auch, sie wechseln permanent Ihren Firmensitz und Bewertungen, die ich über google abgegeben hatte, wurden gelöscht. Unseriös.
Endabrechnung kam 6 Wochen nach auslaufen des Vertrages. Ich hatte 2 neue Kunden geworben aber die Prämie wurde mir nicht gutgeschrieben. Angeblich wussten die von nichts. Ausserdem sollte die Grundgebühr von 6.95 € auf 25 € steigen und das pro Monat.