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empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
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Die besten Preise
Ich weiß, wo Sie die besten Preise finden und ich habe auch Zugriff auf Sondertarife.
geringes Insolvenzrisiko
aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur
kundenfreundliche AGBs
keine überraschenden Bonus-Einschränkungen oder Zusatzkosten
Verbraucherfreundlichkeit
Als Energieexperte kenne ich die Anbieter, die häufig Probleme bereiten. Vor diesen Anbietern beschütze ich Sie.
Details zu diesen Kriterien entnehmen Sie bitte den FAQ unten auf der Seite
Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrem Anbieterwechsel. Fordern Sie gleich Ihr unverbindliches Angebot an.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verbraucherhilfe-Stromanbieter in der Presse (Auswahl)
Die vollständige Liste aller Zitate / Erwähnungen / Pressebeiträge finden Sie HIER.
FAQs zu Strom- und Gasanbieter wechseln
Die erzeit von mir empfohlenen Anbieter finden Sie ganz oben auf dieser Seite.
Nach folgenden Kriterien wähle ich aus:
Preis
Natürlich ist der Preis ein sehr wichtiges Argument. Die günstigsten Preise werden meiner Erfahrung nach auf Verivox derzeit angeboten. Aber Vorsicht: Ganz oben sind häufig kleine Unternehmen, die riskanter handeln und oft negativ aufgefallen sind.
Verbraucherfreundlichkeit
Ich warne vor Anbietern, die negativ auffallen. Das sind häufig kleinere Anbieter, die aggressiv am Markt tätig sind. in der Energiekrise 2021-2023 haben die z.B. Kunden rausgeschmissen oder sehr verbraucherfeindlich gehandelt.
Kein Anbieter ist perfekt. Auch die von mir empfohlenen Anbieter machen Fehler und in einigen Fällen sind diese negativ aufgefallen. Aber dies ist die Ausnahme.
Solvenz
Ein großes Ärgernis besteht darin, wenn Anbieter pleite gehen oder in finanzielle Schieflage geraten. Auch dies ist in der Energiekrise 2021-2023 häufiger der Fall gewesen.
Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren. Gehört der Anbieter zu einem Konzern oder zu einem Verbund aus Stadtwerken mit Eigentum an Netzinfrastruktur, so wird das Risiko ebenfalls als gering eingestuft. Zum einen werden z.B. regional verbundene Stadtwerke Ihre Vertriebstöchter aus Imagegründen nicht pleite gehen lassen wollen. Zum anderen liegen häufig Gewinnabführungsverträge mit den Vertriebstöchtern vor, die eine Insolvenz ebenfalls deutlich unwahrscheinlicher machen.
Schritt 1: Tarifrechner verwenden
Der Preis ist ein wichtiges Kriterium. Aus diesem Grund rate ich Ihnen den oben angeführten Tarifrechner zu verwenden. Achten Sie dabei auf folgende Eingaben:
Schritt 2: PLZ und Verbrauch eintragen
Geben Sie Ihren Vorjahres-Stromverbrauch ein. Nach meiner Einschätzung fallen die Verbrauchsvorschläge der Tarifrechner häufig zu hoch aus, woraus unnötigerweise zu hohe Abschlagszahlungen resultieren können.
Schritt 3: Zur Auswahl des passenden Anbieters
Wählen Sie den günstigsten meiner empfohlenen Anbieter aus. Vermeiden Sie kleine Anbieter, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind.
Einmaligen Bonus sind einberechnet: Ich empfehle alle Boni einzuberechnen, wenn Sie beabsichtigen Ihren Stromanbieter jedes Jahr zu wechseln. Wenn Sie allerdings sich langfristig an einen Stromanbieter binden möchten, dann sollten Sie einen Tarif finden, der nicht nur im ersten Jahr, sondern dauerhaft günstig ist. In diesem Fall empfehle ich Ihnen unter „Weitere Einstellungen“ den entsprechenden Haken zu entfernen.
Preisgarantien, Vertragslaufzeiten: Die Preisgarantie sollte die Vertragslaufzeit abdecken, damit der Stromanbieter die Preise nicht kurz nach dem Anbieterwechsel erhöhen kann. Zu empfehlen ist eine Vertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten. Dies habe ich im Tarifrechner für Sie voreingestellt. Voreingestellt ist auch, dass die Verträge sich um bis zu 12 weitere Monate verlängern können. Wenn Sie eine monatliche Kündbarkeit wünschen, können Sie dies unter „optionale Einstellungen“ vornehmen. Mit dieser Einschränkung werden die Tarife allerdings häufig teurer.
Paket-Tarife, Kaution, Vorauskasse sind deaktiviert: Derartige Tarife sind nicht empfehlenswert. Daher habe ich Ihnen im obigen Tarifrechner deaktiviert. Ich empfehle diese und weitere Einstellungen nicht zu ändern. Paket-Preise sind kritisch zu sehen: Wenn Sie weniger verbrauchen, dann gibt es i.d.R. kein Geld zurück. Wenn Sie mehr verbrauchen, steigen die Stromkosten stark an. Zudem beschwerten sich Verbraucher bereits, dass Stromanbieter bei Umzug die gesamte anstatt einer anteiligen Strom-Menge in Rechnung stellen. Paket-Preise sollten nur Kunden wählen, die Ihren Verbrauch sehr genau einschätzen können und keinen Umzug planen. In den aller seltensten Fällen dürften Verbraucher mit Hilfe von Paketpreisen ihre Stromkosten senken können, daher rate ich von Paket-Tarifen grundsätzlich ab. Vorauszahlungen und Kaution sind kritisch, weil im Falle einer Insolvenz des Anbieters das Geld verloren gehen kann. Dies war z.B. bei Teldafax und Flexstrom der Fall.
Bei Bonus-Tarif: Wechseln Sie jährlich!
2 von 3 Verbrauchern wählen einen Bonus-Tarif (Umfrage auf dieser Seite 09/2019 bis 05/2021). Häufig können Verbraucher dadurch 50 € bis 200 € jedes Jahr zusätzlich sparen.
Bonus-Verträge haben ein schlechtes Image, weil einige Anbieter die Auszahlung mit kreativen Tricks verhindern. Wenn Sie jedoch meinem Tipp 1 befolgen, bleibt Ihnen dieser Ärger erspart. Entscheidend ist vielmehr, wie häufig Sie beabsichtigen, Ihren Anbieter zu wechseln.
Schließen Sie Verträge mit Bonus ab, um zusätzliche 50€ bis 200€ pro Jahr zu realisieren. Achten Sie darauf, dass Sie nur Verträge mit 12-monatiger Vertragslaufzeit wählen und stets früh und selber kündigen (Tipp 4). Denn wenn Sie die Kündigung verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag meist um ein Jahr. Da Sie den Bonus nur für das erste Jahr erhalten, ist das zweite Vertragsjahr sehr teuer. Beispiel: Bei einem Strom-Verbrauch i.H.v. 2.500 kWh können Sie mit einem Bonus-Tarif oft 130 € zusätzlich sparen. Ihr Bonus beträgt häufig ca. 300€. Daher ist Ihr 2. Jahr ca. 170€ teurer. Wenn Sie den Tarif nicht jährlich wechseln wollen, ist somit ein Tarif ohne Bonus ab dem 2. Jahr günstiger.
Prämien- und Bündelangebote (Waschmaschine, Handy etc.) sollten Sie hingegen nicht wählen. Davor warnt auch die Verbraucherzentrale, weil diese teuer sind: „Für ein solches Bündelangebot zahlen Sie in der Regel einen so viel höheren Grundpreis, dass es günstiger wäre, die Energie und das Prämien-Produkt einzeln zu kaufen.“ (Quelle)
2. Achten Sie nicht nur auf den Preis – vermeiden Sie riskante und verbraucher-un-freundliche Anbieter
Strom- und Gasanbieter, die den Bonus verweigern, Preise versteckt erhöhen oder Pleite gehen (Flexstrom, Teldafax, CareEnergy, BEV) verunsichern die Verbraucher. Anstatt Geld zu sparen, verlieren die Kunden viel Geld.
In meiner Umfrage auf dieser Seite (09/2019 bis 05/2021) waren 69% Opfer eines Strom- oder Gasanbieters. Dies zeigt, dass Probleme mit dem Energieanbieter weit verbreitet sind.
Aus diesem Grund beobachte ich den Energiemarkt sehr genau und erstelle u.A. meine AGB-Studie und fasse Service-Tests zusammen.
Der beste Schutz vor diesem Ärger ist meiner Erfahrung nach, die von mir empfohlenen Anbieter zu wählen und jene Anbieter mit verbraucher-un-freundlichen AGBs und schlechtem Service zu meiden. Lesen Sie sich zudem die Schreiben vom Energieversorger durch, ob eine Preiserhöhung angekündigt wird.
Ferner erachte ich es als besonders wichtig, jene Anbieter zu wählen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben.
Da die Jahresabschlüsse der Anbieter nicht immer verfügbar und oft veraltet sind, ziehe ich als Kriterium für gute Solvenz das Eigentum an Infrastruktur (insb. in Form von Strom- und Gas) heran. Unternehmen, die Eigentum an Strom- und Gasinfrastruktur haben, erhalten aufgrund der Anreizregulierung eine regulierte Verzinsung auf das Kapital i.H.v. ca. 4%. Einnahmen sind somit gesichert und können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Endkundengeschäft dienen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese Unternehmen insolvent gehen. Zudem ist mir nicht bekannt, dass ein Stadtwerk bereits pleite gegangen ist. Siehe hierzu auch diese Anmerkungen zu Insolvenzrisiko.
3. Kündigen Sie selber und möglichst frühzeitig
Wenn Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln wollen, dann kündigen Sie selber und frühzeitig. Häufig wird erzählt, dass der zukünftige Anbieter die Kündigung für Sie übernehmen kann. Dies ist zwar richtig, aber zu häufig geht etwas schief, z.B. wenn der Anbieter einen Fehler macht oder Sie als Kunden ablehnt. Sie tragen dann die Zusatzkosten, wenn sich Ihr Vertrag beim alten Anbieter unfreiwillig verlängert. Folgen Sie daher diesen Hinweisen. Kurz zusammengefasst:
Kündigen Sie per E-Mail am besten kurz nach der Vertragsbestätigung, spätestens jedoch einen Monat vor Kündigungsfrist. Wenn Sie nach 2 Wochen keine Bestätigung erhalten, dann sollten Sie vorsichtshalber per Einschreiben/Einwurf kündigen. Auf der zuvor verlinkten Seite finden Sie Kündigungsvorlagen für E-Mail und Einschreiben.
4. Wechseln Sie 3 bis 4 Monate vor Vertragsende
Wenn Sie >6 Monate im Voraus wechseln, ist die Gefahr groß, dass Sie Ihr gewünschter Anbieter ablehnt oder die Preise sich erhöhen. Wenn Sie zu kurzfristig wechseln, besteht die Gefahr, dass Sie in die teure Ersatzversorgung fallen. Dies kann z.B. dann passieren, wenn Ihr gewünschter Anbieter Sie als Dauer-Wechsler einstuft und Sie daher ablehnt. Der ideale Zeitpunkt ist somit 3 bis 4 Monate vor Vertragsende.
Ein weiterer Vorteil bei einem Wechsel 3 bis 4 vor Vertragsende ist, dass Sie den Kündigungszeitpunkt nicht verpassen können. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen.
5. Filter: Wählen Sie keine Paket- und Vorkasse-Tarife
Seit den Pleiten von Teldafax und Flexstrom warnt die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest vor Tarifen mit Vorkasse und Paketpreisen.
Tarife mit Vorkasse bergen das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz Ihre ganze Anzahlung verloren geht. Sie sollten einen solchen Tarif nur abschließen, wenn Sie z.B. einen Schufa-Eintrag haben und ohne Vorauszahlung Ihren Grundversorger nicht wechseln können. Achten Sie aber dann auf meine Empfehlungen, um zu insolvenzsichereren Anbietern zu wechseln (Tipp 1 und **).
Bei Tarifen mit Paketpreisen verpflichten Sie sich, z.B. 3.500 kWh im Jahr abzunehmen. Verbrauchen Sie mehr, wird es teuer. Verbrauchen Sie weniger, erhalten Sie kein Geld zurück. Nur wenn Ihr Verbrauch sehr stabil und ein Umzug ausgeschlossen ist, könnte sich diese Vertragsart für Sie lohnen. In den allermeisten Fällen lohnt sich so ein Vertrag nur für den Stromanbieter!
a) Meiden Sie Anbieter mit vielen Verbraucherbeschwerden
Eine Untersuchung des Marktwächters Energie (EMW) der Verbraucherzentralen und des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv) sehen insb. eine hohe Anzahl an Verbraucherbeschwerden als Warnzeichen für eine drohende Insolvenz: „Als klassisch hat sich dabei der Versuch der Anbieter erwiesen, Abschlagserhöhungen in der laufenden Abrechnungsperiode einzufordern, obwohl der Zähler nicht abgelesen wurde. Oder versteckte Preiserhöhungen vorzunehmen in der Hoffnung, dass der Verbraucher seine Rechnung nicht richtig liest und die Forderungen begleicht. Jahres- und Schlussrechnungen wurden zudem oft nicht fristgerecht versandt, Jahresabrechnungen mit voraussichtlichem Guthaben erst verzögert oder gar nicht erstellt. Die besagten Bonuszahlungen, die vertraglich vereinbart waren, wurden häufig trotz mehrfacher Anmahnungen nicht geleistet. Und schließlich hakte es bei unseriösen Unternehmen an der Kommunikation: Sie waren telefonisch und schriftlich nur schwer zu erreichen, und Beschwerden wurden dreist ausgesessen oder schlicht ignoriert.“ (Quelle)
Diese Einschätzung deckt sich mit der Argumentation aus der Studie von A.T. Kearney (2012): Einige Strom- und Gasdiscounter versuchen mit aggressiven Preisen auf den Vergleichsportalen schnell zu wachsen. Dies ist teuer, weil die niedrigen Preise für hohe Verluste im ersten Jahr sorgen und hohe Provisionen an die Vergleichsportale zahlen. Die Studie von A.T. Kearney vermutete, dass einige dieser Anbieter versuchen werden, die Verluste des ersten Jahres durch verbraucher-un-freundlichen Maßnahmen zu kompensieren: versteckte Preiserhöhungen, Guthaben wird nicht ausgezahlt, Probleme bei Kündigungen, Bonusverweigerung etc. Dieses verbraucherfeindliche Verhalten bleibt natürlich nicht unbemerkt. Früher oder später werden die Kunden dem Anbieter weglaufen. Dieser Kundenschwund wird erneut durch aggressive Preise auf den Vergleichsportalen kompensiert. Die Gefahr besteht nun, dass die Strom- und Gasdiscounter in einen Teufelskreis geraten und nicht mehr herauskommen. Dies hat sich bei den letzten großen Insolvenzen von Energieanbietern (z.B. BEV) gezeigt.
b) Wählen Sie solide Unternehmen mit viel Eigenkapital oder mit Eigentum an lnfrastruktur
Die Strom- und Gasdiscounter, die bisher pleite gingen, hatten nicht viel Eigenkapital. Je weniger Eigenkapital ein Unternehmen hat, desto schlechter können Verluste ausgeglichen werden. Ich empfehle Stadtwerke und konzerngebundene Anbieter, die über Eigentum an Netzinfrastruktur (z.B. Stromnetze, Gasnetze) verfügen. Diese Infrastruktur wirft aufgrund der Anreizregulierung kontinuierliche Gewinne ab und bei diesen Unternehmen liegt ein hohes Eigenkapital vor. Wenn die Anbieter, die ich empfehle, Verluste aus dem Strom- und Gasvertrieb machen, können sie es entweder durch die Gewinne aus dem Infrastrukturgeschäft oder durch das hohe Eigenkapital ausgleichen. Ferner schätze ich es als unwahrscheinlich ein, dass einer der großen Energiekonzerne seine Vertriebstochter insolvent gehen lässt. Der Image-Schaden wäre immens.
Bisherige Insolvenzen bestätigen diese Empfehlungen
Fakt ist: Bei den großen Firmenpleiten handelte es sich bisher junge, schnell wachsende Strom- und Gasdiscounter, die über kein Eigentum an Netzinfrastruktur verfügen: Teldafax, Flexstrom (2013), CareEnergy (2017), Enversum (2018), e:veen (2018) und BEV (2019).
Über diese Unternehmen gab es im Vorfeld der Insolvenzen stets zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Ich kenne kein Stadtwerk oder Konzerne mit Infrastrukturgeschäft (z.B. EnBW, Vattenfall, etc.), die Pleite gegangen sind.
Eigenschaften meiner empfohlenen Strom- und Gasanbieter
Verbraucherfreundliche Strom- und Gasanbieter möchten Ihre Kunden langfristig binden und mit guten Service überzeugen. Daher werden diese Anbieter verbraucherfreundliche AGBs haben und keine Fallen oder Mehrkosten dort verstecken, wie es einige Anbieter tun.
Bei verbraucherfreundlichen Anbietern sind Kunden zufrieden, insb. wenn sie keine Beschwerden haben (selbstverständlich machen auch diese Anbieter Fehler, aber diese sind an einer verbraucherfreundlichen Lösung interessiert). Diese Anbieter wollen auch mit einem guten Kundenservice überzeugen.
All dies wird sich auch in positiven Kundenbewertungen auf den Vergleichsportalen widerspiegeln. Allerdings warne ich davor, zu sehr auf die Kundenbewertungen der Vergleichsportale zu vertrauen, denn auch verbraucher-un-freundliche Anbieter können positive Bewertungen haben. Das liegt daran, weil die Kundenempfehlungen häufig wenige Monate nach dem Wechsel geschrieben werden und daher häufig nur die Wechselgeschichte widerspiegeln. Ob ein Stromanbieter unlautere Methoden, wie z.B. versteckte Preiserhöhungen oder eine verspätete Auszahlung von Guthaben angewendet hat, wird daher nur sehr selten in diesen Kundenrezessionen bemängelt. Aussagekräftiger wären daher Statistiken über Kundenbeschwerden.
Aufgrund der Insolvenzen der letzten Jahre und weil diese den Verbrauchern sehr teuer zu stehen kamen, empfehle ich nur Anbieter mit geringem Insolvenzrisiko. Unternehmen mit Eigentum an Netzinfrastruktur haben ein deutlich geringeres Insolvenzrisiko. Daher schränke ich meine Empfehlungen weiter ein.
Wenn Ihr Zähler für den gesamten Haushalt gilt und auch Ihr Kühlschrank über diesen einen Zähler läuft, dann brauchen Sie einen normalen Haushaltsstrom-Tarif.
Wenn Sie jedoch einen separaten Zähler für Heistrom, Wärmpepumpe haben, dann brauchen Sie für diesen einen speziellen Wärmepumpen- bzw. Heizstrom-Tarif.
Wenn Sie unsicher sind, dann stellen Sie im Zweilef eine Tarifanfrage bei mir.
Von einigen Anbietern werden in deren AGBs eine Belieferung von Photovoltaikanlagen, Elektrospeicherheizungen, Wärmepumpen, Chipkartenzählern, Münzzählern, Doppel- oder Mehrtarifzählern etc. ausgeschlossen.
Sofern bei Ihnen eine dieser Besonderheiten vorliegen, könnte der Stromanbieter die Belieferung aufgrund dieser Besonderheit ablehnen. Bei einigen wenigen Stromanbietern besteht zudem die Gefahr, dass Ihnen Vertragsbruch vorgeworfen wird, wenn bei Ihnen diese Besonderheiten vorliegen und der Vertrag dennoch zustande kam. Dieser Vorwurf ist rechtlich allerdings oft nicht haltbar und mögliche Boni dürfen Ihnen deshalb nicht verweigert werden. Welche Unternehmen Mehrtarifzähler und Photovoltaikanlagen ausschließen, entnehmen Sie der Studie „verbraucher-un-freundliche AGBs“.
Nächste Schritte nach Vertragsabschluss
Nachdem Sie Ihren Gas- & Stromanbieter nach den Kriterien Preis und Qualität ausgewählt haben, sollten Sie im Rahmen der Vertragsanbahnung und beim laufenden Vertragsverhältnis folgendes festhalten:
Vertragsanbahnung
Machen Sie als erstes einen Screenshot vom Angebot, dass Sie im Internet sehen. Nachdem Sie die Vertragsunterlagen erhalten haben, vergleichen Sie die Vertragsbestätigung mit Ihrem Screenshot.
Dokumentieren Sie die wichtigsten Vertragsbestandteile
Drucken Sie sich auch die mitgelieferten AGBs aus. Die zum Vertragszeitpunkt gültigen AGBs sind relevant im Falle von Beschwerden. Ferner empfehle ich Ihnen den Screenshot vom Angebot, die Vertragsbestätigung sowie den Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit abzuheften.
Laufendes Vertragsverhältnis
Teilen Sie Ihren Zählerstand zum Ende eines jeden Vertragsjahres Ihrem Stromanbieter und Netzbetreiber mit. Auf diese Weise wirken Sie Verbrauchsschätzungen und fehlerhafter Zählerstände entgegen. Jede E-Mail und jeden Brief des Anbieters sollten Sie auf versteckte Preis- und Vertragsänderungen überprüfen. Rechnen Sie zudem alle Strom- und Gasrechnungen mit meinem Tool ganz bequem selber nach.
Welche Wechsel-Erfahrungen haben Sie gemacht? Nach welchen Kritierien wählen Sie Ihren Anbieter aus?
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Auch von mir ein Herzliches Dank an Herrn Möschler für diese sehr tolle Seite.
Wir haben mitte Januar bei BEV gekündigt per Einschreiben Einwurf. Dies hat aber NICHT funktioniert. Folgendes habe ich von der Post bekommen:
——————————————————————————
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
am 16.01.2019 haben Sie uns beauftragt, Sie per E-Mail über den abschließenden Sendungsstatus Ihres Einschreibens mit der Sendungsnummer RHXXXXXXXXDE zu informieren.
Leider liegt uns bisher lediglich folgende Information zu Ihrer Sendung vor:
Die Sendung wurde am 07.01.2019 eingeliefert und befindet sich in der Zustellung.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Ihre Sendungen den Empfänger nicht erreicht hat. Vermutlich wurde nur versäumt, die Zustellung zu dokumentieren. Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen.
Ihr Auftrag zur Überwachung des Sendungsstatus endet mit dieser E-Mail. Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, klicken Sie einfach hier: https://www.deutschepost.de/hilfe-zur-sendungsverfolgung
Mit freundlichen Grüßen
—
Ihr Kundenservice
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Trotzdem wurde der Brief anscheinend zugestellt, da die BEV die Sonderkündigung bestätigt hat.
Leider schuldet mit die BEV auch über 500€ (nie ausbezahltes Neukundenbonus), die ich nie wieder sehen werde aber immerhin bin ich froh, dass ich von denen weg bin. Bin zu Emma Energie gewechselt.
Liebe Grüße,
Philip
Hallo Herr Moeschler,
ich möchte mich auch noch einmal auf diesem Weg, bei Ihnen für die Unterstüzung bedanken, der Preiserhöhung von „Grüner Funke“ entgegenzuwirken.
Wirklich ein toller Service.
Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.
Viele Grüße
Martin K.
Ich habe Mitte Januar 2019 die Strom und Gas-Verbrauchsabrechnung für 2018 per E-Mail von Grüner Funke „Fuxx- die Sparenergie GmbH“ erhalten. In der Abrechnung wurde die Grundgebühr ab dem 01.04.2018 angehoben um 423%.
Ich habe Herrn Möschler kontaktiert und schnell eine Antwort und ein Musterschreiben bekommen. Dieses habe ich dem Energieversorger zugeschickt.
Daraufhin kam ein Angebot vom Anbieter mit dem ich nicht zufrieden war.
Ich habe das Angebot abgelehnt und erneut ein schreiben aufgesetzt (zu 95% Inhalt von Herrn Möschler).
Der Anbieter hat mir daraufhin ein Sonderkündigungsrecht und die volle Rückgabe der Grundpreiserhöhung für beide Verträge eingeräumt.
Ohne Herrn Möschler hätte ich die Angelegenheit nie so schnell lösen können.
Mache Sie weiter so!!!!
Hochachtungsvoll
Friedrich Fell
Hallo,
ich bin Kunde der BEV, die zum 29.01.2019 Insolvenz angemeldet hat. Dass ich meinen Lastschrifteinzug widerrufe ist klar, aber macht es Sinn bzw. ist es RECHTENS die Abschlagszahlung/Lastschrift für Januar 2019 zurükzuholen, dies ist ja über die Bank rückwirkend 6 Wochen möglich, allerdings war die BEV zu dieser Zeit noch nicht insolvent. Mit diesem Widerruf könnte ich mein Guthaben, dass ich sonst nie wieder sehen würde, um eine Abschlagszahlung reduzieren?? Was sagt der Insolvenzverwalter dazu ??
Für eine Rückantwort bedanke ich mich im voraus,
VG
Britta
Wenn deine Forderung bei der BEV höher als die Abschlagszahlung vom Januar liegt, dann ja. Du kannst dir die Lastschrift von Januar 2019 aufgrund einer Forderungsminderung im Sinne der Schadensbegrenzung zurückholen. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du allerdings auch schriftlich (am besten per Mail, da Einschreiben hier wohl kaum noch zugestellt oder gelesen werden) kommunizieren, dass du diese Abschlagszahlung aufgrund der noch offenen Verbindlichkeiten (Stichwort „Aufrechnungsanspruch“) widerrufst.
Ich war bis gestern auch bei der BEV und die schulden mir immer noch mehr als 4,5 Abschlagszahlungen aufgrund von Minderverbrauch. Dieses werde ich nun mit großer Wahrscheinlichkeit nicht wiedersehen, von daher habe ich meine letzte Abschlagszahlung für Januar auch widerrufen und das per Mail dem Kundenservice bekanntgegeben. Selbst wenn es dort keiner liest, bist du auf der sicheren Seite. Dann hast du wenigstens einen kleinen Teil wieder.
Hallo Georg,
da mein Vertrag noch bis zum 30.06.2019 gelaufen wäre, habe ich noch keine Schlussrechnung. Ich habe für mich hochgerechnet und es wird ein Guthaben herauskommen. Aber ich glaub nicht, dass ich mir das vermeintliche Guthaben über die Lastschriftrückgabe holen kann. Ich denke, ich muss jegliches Guthaben beim Insolvenzverwalter geltend machen und es mir nicht einfach „zurückholen“.
Ich habe meine letzte Abschlagszahlung auch zurück gebucht. Das ist aber nicht richtig. Dieses Geld gehört eigentlich in die Insolvenzmasse. Mal abwarten, ob der Insolvenzverwalter sich meldet, und das Geld zurück fordert. Bei mir hat der Insolvenzverwalter auch den Bonus gestrichen, weil ich aufgrund von ungerechtfertigter Preiserhöhung der BEV zwei Monate vor Vertragsende gekündigt habe. Bin ja mal gespannt wie das ausgeht.
Hallo Herr Dr. Moeschler,
seriöse Anbieter beim Strom
Hier fehlt Erdgas Schwaben
denn hier sind die Stadtwerke Augsburg mit 35 % beteiligt,
Vielen Dank Herr Moeschler für die Tipps. Habe mich für die 2. Variante entschieden.
Hallo Herr Moeschler
Vielen Dank für Ihre vielfältigen Tipps. Die BEV hat mir einen: Widerruf Einzugsermächtigung zugesandt, obwohl ich diese garnicht widerrufen habe. (BEV schreibt u.a.: Sehr geehrter Herr…… Wir bestätigen Ihnen hiermit die Umstellung Ihrer Zahlweise per Überweisung zum 1.2.2019…… Bitte richten Sie einen Dauerauftrag ab 1.2.2019 ein und überweisen Sie den Betrag auf unser Konto ……… Ihre nächste monatliche Stromzahlung wird nicht mehr automatisch per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.) Mein Vertrag läuft bis zum 30.4.2019. Der Preisanhebung hatte ich widersprochen und mich auf die 1jährige Preisbindung berufen. Daraufhin hatte die BEV das Schreiben mit der Preiserhöhung als gegenstandslos erklärt und mir die im Vertrag abgesprochenen Preise bestätigt. Auch den Sofortbonus habe ich von der BEV erhalten. Könnte hinter der Umstellung auf einen Dauerauftrag, die von der BEV initiiert wird ein Nachteil für mich entstehen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüsse
Erich
Das war System; die Insolvenz war vermutlich doch längst beschlossen. Man hatte es auf die Februar-Gelder per Überweisung abgesehen. Darum kam die „Empfehlung“, nur ja nicht zu vergessen pünktlich am 1. Februar überweisen. Wer sich nicht auf Überweisung oder neuen Dauerauftrag eingelassen hatte, hatte nämlich Glück, weil am 1. Februar keine Lastschrift mehr ausgeführt wurde. Wer überwiesen hatte, erfuhr von der Insolvenz zu spät und die Überweisung war „im Sack“ der BEV. Denn eine Überweisung, die konnte man nicht mehr zurückbuchen. Und eine Rückerstattung unmöglich wegen der vom Insolvenzverwalter eingefrorenen Konten. „Rücküberweisung findet nicht statt.“ Steht unter den bev-inso Punkten.
Bisher bezog ich Gas und Strom bei diversen Anbietern, vermittelt über verivox, und ich hatte nie Probleme. Aber jetzt geriet ich an BEV, offenbar Spitzenreiter auf Ihrer Negativliste. Mein Gasvertrag (über verivox) lief/ läuft 12 Monate ab dem 1.4.2018. Ein neuer Vertrag soll sich anschließen; erstmal vermittelt von remind.me Und jetzt das Problem: BEV bestätigt mir eine Kündigung per 31.1.2019, wohl in der Hoffnung, dann den 15 % – Bonus auf den „Jahresumsatz“ nicht zahlen zu müssen. Meine Reklamationen per mail und Einwurf-Einschreibbrief werden nicht beantwortet. Auch remind.me meldet sich nicht. Und der neue Anbieter weiß nicht, ab wann er anfangen soll. Verivox muss doch wissen, was mit BEV los ist. Warum nehmen sie eine solche Firma nicht aus dem Angebot? Mit verivox werde ich NICHTS mehr machen, ist mir zu riskant. Gibt es überhaupt seriöse Wechsel-Anbieter, oder sind die NUR an Provisionen interessiert? Was soll ich tun?
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
vielen Dank für die auf Ihrer Seite erläuterten Hinweise. Das hat mir mit immgrün Energie GmbH sehr geholfen. Immergrün hatte mir keine Information über ein Preiserhöhung zugesendet. Nach einem Brief (Einschreiben Einwurf) wurde mir das Sonderkündigungsrecht zugestanden. Per Mail (mit gleichem Wortlaut) habe ich noch eine Ablehnung erhalte.
Viele Grüße.
Ray Winkler
Das System fast aller Anbieter, mit Neukundenbonus Kunden zu locken, um anschließend darauf zu hoffen, dass die Kunden die Kündigung vergessen und ohne diesen Bonus
überhöhte Preise im Folgejahr akzeptieren, funktioniert. Die Bequemlichkeit vieler Kunden ist dafür verantwortlich.
Ich wechsele seit über 10 Jahren für 2 Verbrauchsstellen daher jährlich den Anbieter. Kein aktueller Lieferant ist auf meinen Vorschlag eingegangen, ein gleichwertiges Angebot für das 2. Vertragsjahr abzugeben.
Die Erfahrungen mit Großanbietern (E.ON, EnBW, Süwag) waren immer sehr gut. Auch mit Grünwelt hatte ich bei 4 Lieferungen keine Probleme mit der Abrechnung,
lediglich die Abschlagszahlungen waren wegen der Nichtberücksichtigung der Bonis beim Abschlag sehr hoch. Das muss man aushalten können.
Aber mit der pünktlich eingegangenen Schlussabrechnung hat sich das reibungslos erledigt.
Bei BEV war bei letzter Belieferung alles, was in den Portalen aufgeführt wird, auch bei mir vorhanden: Starke Erhöhung der Abschlagszahlung, angeblich wegen neuer Meldung des Verbrauchs durch Stromlieferant – natürlich nicht korrekt!, Einschaltung des Inkassoanwalts aus Offenburg, da ich die Abbuchungen des überhöhten Betrags zurückgehen ließ, Endabrechnung trotz mehrmaliger Anmahnung 2 Monate verspätet, Bonis nicht verrechnet oder ausbezahlt. Kontakt über Tel. und Mail wird nicht beantwortet.
Enormer Aufwand, bis ich mein Geld korrekt zurück erhielt.
[Der Betreiber der Internetseite hat Vermutungen über das Geschäftsmodell der BEV gelöscht]
Habe im Vertrag von BEV übersehen das es nur eine eingeschränkte Preisgarantie gibt.
Preiserhöhung zum 01.02.2019: Arbeitspreis um 15%, sind 3,63 Cent/kWh
Grundpreis um 304,10 % !!!, sind 45,84 EUR/Mon
Vertrag läuft „Gott sei Dank“ nur bis zum 31.März 2019
Habe um eine verständliche und nachvollziehbare Erklärung für die Preiserhöhung gebeten.
Freue mich schon auf die Antwort!
Lastschriftmandat habe ich vorsorglich entzogen!
Hallo,
eprimo behandelt seine Kunden einfach nur schlecht. Erreichbarkeit – Grenzwertig. Chat – schnell vergessen!!!! Maschine am anderen Ende. – totale verarsche !
Problem: Preiserhöhung zum 1.1.2019 erhalten. Sonderkündigungsrecht- gekündigt zum 31.12.2018 und jetzt kommts : Bestätigung meiner Kündigung zum 31.12.2019 !???? Entweder System oder Unfähigkeit !!!!!!!
Nie wieder eprimo !
Neue Tarife sind ab 01.FEB. 2019 gültig . Mitteilung am 30.11.2018 von Eprimo erhalten .Also Sonderkündigungsrecht bis Feb. 2019. Vergleich zu anderen Anbietern kaum oder kein Unterschied . Immer noch günstig.
Also der schlechteste Stromanbieter den ich je erlebt habe ist mit Abstand zu Anderen ganz klar ‚Eprimo‘ !!! Ist alles verlogen und immenser Betrug, ja sogar verbrecherischen, was die tun! Auch eigentlich der teuerste, der damals als mit Abstand der günstigste angeboten wurde. Einfach nur furchtbar, wie die mit Anderen umgehen!!!
Bei Dr Moeschler wird „eprimo“ unter „Seriöse A.“ gelistet
auch ich bin schon 2 x zu eprimo gewechselt und hatte keine Probleme, also auch bei mir „seriös A“.
Es liegt an den Mitarbeitern, die ihre Fehler machen und sie nicht eingestehen würden oder auch selbst macht man seine Fehler!
Deshalb immer genau recherchieren, was man selbst falsch angegeben hat oder ob man evtl. zeitmäßig zu spät kündigte. Man kann immer wesentlich früher kündigen, als es die Fristen erlauben.
Dann ist immer genügend Zeit, mit dem Anbieter etwas ausbügeln zu können, egal wo ein Fehler liegt.
Dass die Boni bei 24 Monaten Vertragsdauer nur für das 1. Jahr gilt, geht nicht eindeutig hervor.
Doch es ist sicher und logisch, dass die Selben nicht auch das 2. Jahr erneut ausbezahlt werden.
Jeder würde doch nur noch 2 Jahresverträge abschließen!
Notfalls kann man bei allen Unklarheiten auch bei Verivox Tel.: 0800 80 80 890 oder Check 24 je nach dem über welches Portal man den Stromwechsel vollzogen hat,
nachfragen!
Ich bleibe bei mein Lokalanbieter, mittlerweile haben die Preise angepasst. NIE WIEDER Verivox, Primastrom und Telefonvertrag
Ich habe mich bei Check24 gemeldet, weil ich festellen musste, dass mann die Kundenbewertung nicht aktualisieren kann. Da habe ich dort angerufen und denen mein Problem mit Fuxx (nicht Ausstellung einer Jahresrechnung und der verspäteten Auszahlung – erst mit Druck) geschildert. Die haben sich das notiert, aber ob das etwas gebracht hat, weiss ich nicht. Ich habe auch Check24 gesagt, dass deren System nicht sehr effektiv sei.
Ich werde Ihre Seite speichern, Herr Moeschler, und immer wieder reinschauen, was aktuell mit Stromanbietern los ist.
Ihre Idee mit aussagefähigen und zeitnahen Kundenbewertungen finde ich sehr gut. Weiter so!
Auch ich wurde BEV-Opfer. Sofortbonus seit 01.02.2018 noch nicht bekommen. Besteht denn nicht die Möglichkeit über eine Sammelklage unser Recht zu bekommen ?
Es besteht die Möglichkeit, dass die Verbraucherzentralen eine Musterfeststellungsklage einreichen. Als Privatperson geht es leider nicht.
Die Möglichkeit einer „Sammelklage“ (wie in den USA) gibt es in Deutschland nicht. Meine Empfehlung: 1.) Online eine Sachverhalts-Info an die ‚Marktwächter Energie‘ der Verbraucherzentralen https://www.marktwaechter.de/energie . Die VZen gehen mit Abmahnungen und nötigenfalls Unterlassungsklagen gegen rechtswidrige Praktiken von Strom- und Gasversorgern vor. 2.) Zwecks Lösung ihres individuellen Einzelfalls können Verbraucher sich an die kostenfreie gemäß §§ 111a und 111b EnWG vorgesehene ‚Schlichtungsstelle Energie e.V.‘ https://www.schlichtungsstelle-energie.de/ wenden.
oder man kann sich auch an die Bundesnetzagentur telefonisch wenden: Tel.: 030 22480500 , die ich selbst auch schon benötigt habe.
Oder per Emai sich an diese wenden, indem man das Problem deutlich darlegt.: [email protected]
Dort wird jedem sicher weitergeholfen.
Die Anbieter mögen die gar nicht gerne, denn dort wird Klartext mit ihnen gesprochen, sofern sie sich „daneben benehmen“.
Dort wurde das Problem das ich mit einem Anbieter hatte, ich glaube es war ExtraEnergie, zu meiner vollsten Zufriedenheit und schnellstens geregelt.
Liebe Leser,
Anbieterwechsel ist mein Hobby. Meine – mit Abstand (!) – Nr. 1 ist E.ON! Mein Vertrag endete am 31.5. Am 1.6. habe ich an E.ON und den Netzbetreiber den Zählerstand gemeldet und am 7.6. (in Worten : JUNI) war die Guthaben-Erstattung auf dem Konto! Wer bietet mehr?
Gottes Segen für alle Leser!
Ich kenne diese schnelle Guthaben-Erstattung auch von yello.
Die guten Stromanbieter erstellen sogar innerhalb von wenigen Minuten eine Abrechnung. Diese Entwicklung ist sehr erfreulich!
Strompreis und Probleme ? Immer wieder lese ich von Wechselangeboten der Stromanbieter. Bonus hier ,Sonderzahlungen da usw. Mir ist das ganze zu verwirrend und zu kompliziert zu durchschauen. ich bin seit einigen Jahren bei ein und demselben Anbieter (Strom³) und vollends zufrieden. Preis bleibt stabil ,Grundgebühr ist fair,alles ist gut durchschaubar. Rechnungen stimmen immer. Onlineservice ist sehr gut. Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre einsehbar und grafisch dargestellt. Wen ich die Horrorgeschichten über Anbieterwechsel lese verliere ich die wechsel Lust . Warum auch? Oft mit Stress und Ärger verbunden. Am Ende wird es sogar teurer als geplant. Wen man die ganzen Anbieter durchleuchtet ,wie es hier ja getan wird,erfährt man oft das manche günstigen Anbieter an einem großen Konzern hängen. Da stellt sich mir die Frage,warum macht man sich selbst Konkurrenz ?
Mfg Gerd-Peter
Habe Fuxx Energie und BEV schon durch. Abrechnungen waren nicht korrekt, Bonis werden nicht gewährt.
Dem Anschein nach nur Lockangebote. Besonders bei der BEV Energie wurden Gebühren doppelt aufgeführt um die Abrechnung zu frisieren. Der Boni war ebenso nicht auf der Abrechnung ersichtlich. Nach langem Druck, Schreiben, Faxe etc. drohen mit Strafanzeige wegen Abrechnungsbetrug hat es dann besser funktioniert. Bei der BEV macht tel. Kontakt keinen Sinn da Bearbeiter am Telefon waren, welche der deutschen Sprache nicht mächtig waren. Die Buchhaltung ist anscheinend der Aussage nach ausgelagert. Vielleicht erklärt das Vieles. Mit der Hilfe der Reclabox hat es dann geklappt. Die Gebühr und der Boni wurde erstattet. Die Rechnung wurdetrotzdem nicht korrekt geändert. Das hat wohl seinen Grund, somit würde man dies nur bestätigen.
Dokumente sind auf Reclabox eingestellt als Nachweis.
Momentan sind wir bei Emmaenergie die Firma ist sehr seriös und arbeitet ordentlich. Bonis werden sofort erstattet Abrechnungen sind korrekt, kein Unmus.
Ich kann nur das bestätigen, was schon in vielen Kommentaren über Enervatis, eine Marke der BEV, gesagt wurde. Diese Fa. kennt keinen Kundendienst, Schreiben werden kaum oder gar nicht beantwortet.
Meine Schlussabrechnung, zum 31.Juli 2017 (Verbrauchsabrechnung) war höher als vereinbart. Ich hatte mit der Firma ein Strompaket für einen bestimmten Preis vereinbart. Wie schon in den Kommentaren immer wieder gesagt wird, man sollte kein Strompaket kaufen. Ich hatte auch ca. 300 kWh nicht verbraucht. Ich habe mir neue effektivere Verbrauchsgeräte angeschafft und dadurch weniger Strom benötigt. Obwohl ich eine Vertragsänderung beantragt habe, wurde darauf nicht eingegangen.
Trotz der nicht benötigten kWh, war die Verbrauchsabrechnung, zum Ende des Vertragsjahres, aber bedeutend höher. Dieser Abrechnung habe ich widersprochen. Auf meinen Widerspruch hin ist bis zum heutigen Zeitpunkt keiner eingegangen, bisher habe ich also noch keine Antwort erhalten. Allerdings muss ich noch sagen, dass ihre „Inkassokanzlei“, den Namen möchte ich noch nicht nennen, mir gedroht hat.
Von Enervatis wurde mir, für ihre Rechtfertigung, nur ein Schreiben geschickt das eine Aufstellung, mit den Änderungen der staatlich regulierten Steuern, Abgaben und Umlagen zum Inhalt hatte. Keine weitere Erklärung.
Im Vertragsjahr wurden mir über diese Erhöhungen keine Angaben gemacht. Ich war daher auch nicht in der Lage zu reagieren.
In meinem Fall ist die Sache noch nicht abgeschlossen.
Ich möchte, da ich auch schon einige Erfahrungen mit Stromanbietern gemacht habe, auf all die Dinge, die in der „Verbrauchshilfe“ angeführt wurden, nochmals aufmerksam machen und hinweisen.
Es sollte sich die Zeit, die auch benötigt wird, genommen werden, damit unseriösen Anbieter keine Chance haben.
Vielen Dank für die Schilderung Ihres Sacherhalts.
Schon vor Jahren war ich bei Stromio. Dort erging es mir ähnlich. die Schlussabrechung stimmte nicht.
Es wurden ca 200 € zuviel berechnet. Nach Reklamierung wurde mir der Betrag zurück erstattet.
Meine Kündigung zum 31.12.2017 lief reibungslos und die Rückzahlung wurde im Februar überwiesen.
Hallo,
war eigentlich mit Stromio was Service und Preis angeht zufrieden. Jedoch ist die Schlussabrechnung eine wahnsinnige Katastrophe. Wurde jetzt fast 4 Wochen hingehalten daß der Netzbetreiber den Zählerstand noch nicht bestätigt hat. Habe dann beim Netzbetreiber nachgehackt und diese haben am 31. des Abrechnungsjahres den Zählerstand an Stromio übermittelt. Jetzt haben sie den Zählerstand bestätigt, können aber die Schlussabrechnung nicht machen weil sie auf ein Update für ihr System warten müssen. Das kann laut Stromio noch Wochen dauern bis ihr System die Schlussabrechnung mahcen kann. Bekomme ca. 300 € Rückzahlung von dem Verein und diese werden jetzt taktisch zurückgehalten. Finger weg, alles Zigeuner!!!!!
Der Austausch zwischen Netzbetreiber und Stromanbieter sollte doch systemseitig seit der Liberalisierung des Strommarktes gut eingespielt sein. Mich überzeugen die Begründungen für die Verspätung bei der Stromrechnung nicht! Gibt es Stromio-Kunden, die in diesem Zeitraum ihre Stromrechnung bekommen haben? Wenn ja, bitte melden. Dies würde ja bedeuten, dass das Argument mit dem Update so nicht stimmen kann.
Hallo,
mir ging es anders. Ich habe nach der Schlussabrechnung meine Rückzahlung Mitte Februar erhalten.
das mit dem „zigeuner“ kannste mal wieder zurück nehmen, pls!
Vielen Dank für Ihre Frage!
Auf dieser Internetseite geht es mir darum, dass Verbraucher wichtige Kriterien an die Hand bekommen, an denen sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter auswählen können.
Ich möchte hingegen nicht, dass sich auf dieser Seite Kommentare mit Empfehlungen für einzelne Stromanbieter häufen. Eine offene Diskussion über Stromanbieter sehe ich genauso wie Sie als sehr wichtig an. Diese Diskussion müsste allerdings in einem anderen Rahmen stattfinden. Am besten wäre es daher, wenn ich eine separate Internetseite erstelle, auf der die Erfahrungen zu einzelnen Stromanbietern diskutiert werden können. Ich denke, auf diese Weise kann ich Ihrem Wunsch am besten nachkommen.
Ich war mal bei den Lechwerken. Kann ich nur empfehlen! Die haben zwischendurch mal meine Zählerstand abgefragt und mir 160€ erstattet. Dazu wurde mein Abschlag reduziert. Die haben das ganz von sich aus gemacht. Leider habe ich dann zu BEV gewechselt und warte jetzt ewig auf meine Endabrechnung sowie Bonus. Jetzt bin ich bei den Stadtwerken Bochum gelandet. Danach schau ich mal ob die Lechwerke wieder ein Angebot haben. Die haben mir bis jetzt am besten gefallen.
Warum wurde der Name des Anbieters entfernt?
Im Forum des Bundes der Energieverbraucher und anderswo wird offen über die Energieanbieter diskutiert.
Hallo!
Das sind sehr sehr gute Ratschläge. Wenn ich das vor einem halben Jahr auch schon gewusst hätte wäre mir einiges an Ärger erspart geblieben. Da mir nämlich mein bisheriger Anbieter zu teuer wurde musste ich mich auf die Suche nach einem günstigeren Anbieter machen. Bevor ich nach langwierigen Vergleichen endlich zu [Name eines Stromanbieters wurde entfernt] gefunden hatte musste ich mich erst einmal durch einen Haufen unseriöser Anbieter durchkämpfen.
liebe Grüße Michael