BEV Insolvenz: Erfahrungen
3 Jahre vor der Insolvenz schon habe ich vor BEV gewarnt.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Tarifempfehlungen
Wenn Sie meine Hinweise bei der Wahl Ihres Anbieters berücksichtigen, dann sind derartige Überraschungen sehr unwahrscheinlich! Bei der Wahl verbraucher-un-freundlicher und insolvenzgefährdeter Anbieter drohen Mehrkosten. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, biete ich Verbrauchern kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlungen an.
Update (22.07.2020): Bonus-Verweigerung sehr wahrscheinlich unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Verweigerung des Bonus im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt. das zuständige Gericht hat geurteilt, dass der Neukundenbonus dem Kunden anzurechnen ist.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Aber es bestätigt die Auffassungen der Verbraucherzentrale und von mir, dass der Bonus zu gewähren ist.
BEV Endabrechnung: Überprüfen Sie mit meinem Tool
Zahlreiche Verbraucher bemängeln die Abrechnung des Insolvenzverwalters. Es lohnt sich somit, seine Strom- und Gasabrechnung zu kontrollieren. und den Neukundenbonus einzufordern. Leider sind die Abrechnungen häufig bewusst intransparent gehalten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle nicht trivial. Die Rechnung prüfen zu lassen, kostet Geld.
Ich spare Ihnen gerne dieses Geld. Laden Sie hierzu diese Datei runter, die ich für Sie erstellt habe. Damit können Sie Ihre Stromrechnung ganz bequem selber kontrollieren. Mit Hilfe des Tools können Sie auch Ihren Neukundenbonus einfordern. Mit Hilfe von Musterschreiben können Sie Fehler der Abrechnung geltend machen (z.B. den fehlenden Neukundenbonus. Führen Sie als Argument an: „Ich werde mich der Musterklage der Verbraucherzentrale anschließen. Das OLG München sieht den Neukundenbonus als unselbstständigen Rechnungsposten an, der den Kunden anzurechnen ist).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das Guthaben der Verbraucher ist fast vollständig weg
Schlechte Nachrichten von der Gläubigerversammlung: Voraussichtlich werden die Gläubiger nur 5% ihres Guthabens erhalten und die Auszahlung wird sich noch einige Jahre verzögern.
BEV Neukundenbonus
Neukundenbonus bei <12 Monaten Belieferungszeit wird bisher verweigert: Musterfeststellungsverfahren gibt Verbrauchern Hoffnung! Der Insolvenzverwalter Bierbach hat den Verbrauchern den Bonus aberkannt, wenn die Belieferung weniger als 12 Monate betrug. Viele Verbraucher, Verbraucherschützer und auch in empfanden dies als ungerecht, da die Schuld an dem vorzeitigem Belieferungsende nicht beim Verbraucher liegt. Auch die AGBs der BEV stützen nach meiner Ansicht nicht das Verhalten des Insolvenzverwalters.
Aufgrund dieser großen Ungerechtigkeit hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Danach können sich Betroffene eintragen lassen. Ich werde an dieser Stelle Sie darüber informieren!
Problematisch ist jedoch, dass betroffene Verbraucher mit einem Guthaben nur noch bis 10. Januar 2020 Ansprüche anmelden können (über die Insolvenztabelle). Welchen Betrag sollen Verbraucher anmelden – mit oder ohne Bonus? Da ich nicht selber BEV-Kunde war, weiß ich nicht, wie genau die Anmeldung der Ansprüche erfolgt. Ich vermute, dass die Betroffenen lieber den strittigen Neukundenbonus hinzurechnen sollten. Der würde dann womöglich wieder herausgerechnet werden. Wenn allerdings im Vorherein der Neukundenbonus herausgerechnet wird, werden die Verbraucher keine Möglichkeit auf eine Auszahlung erhalten.
Verbraucher beschweren sich über falsche Abrechnungen
Viele Verbraucher haben sich gegenüber dem Insolvenzverwalter beschwert, weil anscheinend absichtlich falsche Rechnungen an die Verbraucher versendet werden und Guthaben nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel vom 14.10.2019 spricht vielen Verbrauchern aus der Seele.
BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet.
Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.
BEV Erfahrungen
Verspätete Guthabenauszahlung, Rechnung verspätet und falsch
(Stand: 31.12.2018) Verbraucher beschweren sich in Foren und auf de.reclabox.com über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH insbesondere hinsichtlich verspätete Guthabenauszahlungen, verspätete Auszahlung des Sofortbonus sowie über fehlerhafte oder verspätete Stromabrechnungen. Sie sollten die BEV Erfahrungen der anderen Verbraucher ernst nehmen und nicht auf die hohen Weiterempfehlungsraten vertrauen. Schließlich schreiben die meisten Verbraucher ihre Beurteilung in den ersten Monaten. Die Bewertung spiegelt daher überwiegend den Wechselprozess wieder, der nur selten Gegenstand einer Beschwerde ist.
Wenn Sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter suchen, bei dem das ganze Vertragsverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie daher die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden, kundenunfreundlichen AGBs und schlechtem Kundenservice meiden. Anhand dieser Kriterien habe ich eine Liste mit verbraucherfreundlichen Stromanbietern bereits für Sie erstellt. Weitere Tipps, worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten sollten, finden Sie dort ebenfalls.
Die häufigsten Verbraucherbeschwerden gegenüber BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)
Eine Studie von A.T. Kearney aus 2012 besagt, dass Stromdiscounter im ersten Vertragsjahr hohe Verluste einfahren. Provisionen an Vermittler und hohe Neukundenboni im ersten Vertragsjahr müssten daher in den Folgejahren z.B. mit Hilfe von schnellen und drastischen Preiserhöhungen kompensiert werden. Nur dann seien die Geschäftsmodelle der Stromdiscounter finanziell tragbar.
Ein Großteil der Beschwerden hat zum Gegenstand, dass BEV die gesetzliche Pflicht die Jahresendabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht einhält. Zudem werden Fehler in der Jahresendabrechnung bemängelt. Die häufigsten Anlässe sind fehlerhafte Zählerstände und verweigerte Neukundenboni. Im Fall von BEV haben sich nur wenige Verbraucher über fehlerhafte Stromabrechnungen beschwert.
Am 16.01.2019 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Sie ein Aufsichtsverfahren gegen BEV wegen intransparenter Abrechnungen eingeleitet hat. Quelle
Verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus:
Die allermeisten Beschwerden kritisieren, dass BEV die gesetzlichen Fristen zur Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachkommen. Die Verbraucher beschweren sich, weil sie letztendlich BEV einen kostenlosen Kredit gewähren und dadurch BEV unfreiwillig zu seiner günstigen Finanzierung des Unternehmens verhelfen. Problematisch ist es insbesondere dann für Verbraucher, wenn die Rechnungen und Guthaben „vergessen“ werden oder wenn BEV Insolvenz anmelden sollte. Damit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs, denn in Ziffer 8.3 verspricht das Unternehmen eine „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben. Umgekehrt, wenn ein Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät, behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen einzufordern (Ziffer 9.6; Stand: 11.03.2018).
Neukundenbonus
Viele Verbraucher berichten, dass BEV den Neukundenbonus vergisst auszuzahlen. Zwar werde der Bonus in der Abrechnung ausgewiesen, allerdings müssen Verbraucher den Bonus erst anfordern, bevor dieser dann tatsächlich ausgezahlt wird. Dies erfolgt dann relativ problemlos, weil der Stromanbieter keine AGB-Klauseln unterhält, die den Bonus einschränken (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie wird der Neukundenbonus bei Mehrtarifzählern und bei Photovoltaikanlagen verweigert).
Die Verluste aus dem Anfangsjahr können nur dann kompensiert werden, wenn die Kunden nicht bereits nach dem ersten Vertragsjahr kündigen. Einige Verbraucher beschwerten sich über BEV, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde.
In meisten Verbraucherbeschwerden gegenüber Stromdiscountern gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Sehr häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr. Ich bezweifle sehr stark, dass solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Werbeflyer ähnlichen Texten enthalten gewesen. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Empfehlungen, wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind
Wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind, empfehle ich Ihnen die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher ernst zu nehmen. Es gibt sehr viele Stromanbieter, die nicht nur günstig, sondern auch sehr verbraucher-un-freundlich sind und über dies sich Verbraucher nicht beschweren.
Empfehlungen, wenn Sie bereits BEV-Kunde sind
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter BEV richtig kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, besteht die Gefahr, dass die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher auch auf Sie ereilen können. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- BEV richtig Kündigen: Auch bei BEV berichten Verbraucher über Schwierigkeiten, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie meinen Ratschlägen folgen.
- Versteckte Preiserhöhung: Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass Preiserhöhungen versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. Lesen Sie daher alle Dokumente von BEV besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Häufig werden anscheinend Stromrechnungen verspätet oder gar fehlerhaft erstellt und auch bei der Guthabenauszahlung werden Fristen von Seiten BEV nicht eingehalten. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Guthaben und Sofortboni vollständig ausgezahlt wurden. Tipps zum Umgang mit diesen Beschwerden finden Sie auf dieser Internetseite.
- Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße [Ihr Name]
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
BEV – weiterführende Fragen & Antworten
Diese Entscheidung werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sehen dies so. Sobald Urteile vorliegen, werde ich an dieser Stelle hierauf verweisen!
Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.
Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.
Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…
- In diesen Fällen dürfen Sie m.E. risikolos zurückbuchen lassen:
Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.
- Ansonsten dürften Rückbuchungen riskant sein
Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.
Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).
Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.
- Notieren Sie sich den Zählerstand zum 01.02.2019 und melden Sie diesen ihrem Netzbetreiber und BEV.
- BEV verfügt über kein Online-Portal. Stattdessen sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln.
- Ihr aktueller Versorger ist nicht BEV, sondern Ihr Grundversorger / Netzbetreiber. Diesen müssen Sie auch nicht selber kündigen, sondern Sie können den neuen Anbieter dies überlassen.
- Ich habe bei Check24 erfahren, dass Sie die Kundennummer beim Wechsel nicht angeben müssen – diese Angabe sei optional.
- Sie können versuchen, den Vertrag rückwirkend zum 01.02.2019 abzuschließen. Manchmal gelingt dies. Am besten Sie geben als Wechseltermin „nächstmöglich“ an und rufen beim neuen Versorger kurz mit dieser Bitte an.
BEV setzt die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen häufig sofort ein, wenn der Verbraucher in Zahlungsrückstand geraten ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann ich jedem Verbraucher nur raten, die Monatsabschläge per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Wenn Streitigkeiten bei der Jahresendabrechnung vorliegen, so sollte der Verbraucher den unstrittigen Betrag überweisen. Den restlichen, strittigen Betrag sollten die Verbraucher ggü. BEV begründen. Dies können z.B. unzulässige Preiserhöhungen oder Fehler in der Stromabrechnung beinhalten.
Erst seit 2014 ist die Bev bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als Energieanbieter tätig. Der Stromanbieter mit dem Sitz in München ist konzernunabhängig und es besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2015 ist ein Jahresüberschuss i.H.v. 4 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) und ein Eigenkapital von 35 T€ ausgewiesen (Vorjahr: -4,6 Mio. €).
Quelle: Energieanbieterinformation.de; de.reclabox.com
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Finger weg von der BEV, wer einen seriösen Anbieter sucht und keine Lust auf Streit hat!
Vereinbarte Preise werden nicht eingehalten, zugesagte Boni nur nach Erstreiten gezahlt und ansonsten jede Menge Tricks.
Ich hatte im Februar 2016 mit der BEV einen Vertrag über ein Jahrespaket von 2200 kWh zu einem Festpreis abgeschlossen und für die monatlichen Raten Bankeinzug vereinbart. Als nach einem Jahr die erste Jahresabrechnung kam, hatte die BEV einen höheren Betrag als vereinbart berechnet und eingezogen. Ich habe der fehlerhaften Rechnung schriftlich widersprochen den eingezogenen Betrag rückbuchen lassen und um eine korrigierte Rechnung gebeten. Daraufhin passierte eine Weile nichts. Dann kam der erste Trick. Nachdem noch zwei Monatsraten wie vereinbart abgebucht wurden, kam von der BEV plötzlich eine Mahnung mit Mahngebühren. Begründung: Der nächste monatliche Abschlagsbetrag sei von mir nicht gezahlt worden. Ich machte die BEV darauf aufmerksam, dass sie die Beträge per Bankeinzug einzieht und diesem nichts im Wege stehe. Die BEV teilte mir darauf hin mit, dass sie mich auf Überweisung umgestellt hätte. Dies wurde mir nicht mitgeteilt und war natürlich auch vertragswidrig. Ich habe die Mahngebühren natürlich nicht bezahlt und die BEV aufgefordert, die Abschlagsbeträge weiter einzuziehen. Die BEV hat es dann noch bis zu einem Mahnbescheid durch einen Anwalt getrieben, der dann aber irgendwann den Rückzieher gemacht hat, da diese Wildwest-Manier natürlich keinen Bestand vor Gericht gehabt hätte. Im Gegenzug habe ich dann den von der BEV zugesagten und nicht gezahlten Neukundenbonus eingefordert und irgendwann auch erhalten.
Unterm Strich versucht die BEV offenbar auch mit kleinen Beträgen einen Zusatzbonus zu erwirtschaften. 10 bis 15 € pro Kunde bei vielleicht 100.000 Kunden ergibt schon ein Sümmchen, für dass so mancher Ganove ganz andere Dinge tut. Und auch ein noch so wohlklingender Name (der dem Bundesland wohl keine Ehre macht) sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass hinter solchen Firmen oft nur recht kleine Organisationen und Callcenter stecken.
Also nochmals, Hände weg von solch unseriösen Anbietern, Ärger ist definitiv vorprogrammiert.
Vielen Dank für Ihren ausführlichen und informativen Erfahrungsbericht. Ich teile Ihre Einschätzung, dass Verbrauchern auf verschiedenen Wegen mal kleinere mal größere Beträge vorenthalten werden. In der Summe sind dann diese Stromanbieter deutlich teurer als die meisten anderen Versorger. Den Ärger kann man nicht wirklich ersparen.
Trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Mahnungen wurde erst nach 3 Monaten unter Einschaltung eines Anwaltes die Jahresabschlußrechnung geschickt, ohne Berücksichtigung des Neukundenrabattes. Guthaben wurde bis heute nicht ausgezahlt. Achtung. Nach meinen Erfahrungen ist die BEV äußerst unseriös, man kann nur vor diesem Unternehmen warnen. Es sei man will sein Geld verlieren
Muss mich den negativen Bewertungen leider anschließen. BEV verstößt gegen mehrere Gesetze. In meinem Fall hat die Erstellung der Jahresabrechnung 4 MONATE (!!!) gedauert. Guthaben wird nach 7 Wochen und mehrmaliger Zahlungs-Aufforderung noch immer nicht ausgezahlt, so dass ich feststellen muss, dass das Unternehmen Kundengelder rechtswidrig einbehält. Ich werde demnächst rechtlich gegen dieses Unternehmen vorgehen und rate DRINGEND davon ab, bei der BEV Strom zu bestellen!
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns auf dieser Seite über Ihr rechtliches Vorgehen auf dem Laufenden halten würden.
Mit heutigem Datum wurde mein Guthaben in Höhe von 320,74 € überwiesen.
Hallo liebe Mitgeschädigten,
der Zählerstand Strom wurde von mir telefonisch am 28.12.2017 gemeldet. 3 Monate, 5 Mails, 9 Anrufe und ein Einschreiben später liegt mir weder eine korrekte Abrechnung vor, noch wurde mein Guthaben in Höhe von 320,74 € überwiesen. Auf Mails reagiert das Unternehmen
garnicht und am Telefon wird bewusst getäuscht und gelogen. In verschiedenen Foren zeigt sich, dass gleichgelagerte Fälle aktuell zu hunderten bekannt werden. Das systematische zurückhalten von Kundengeldern lässt inzwischen auf große Liquiditätsprobleme schließen. Bei der Vielzahl der Beschwerden und dem Vorgehen des Unternehmens, ist auch gewerbliche Kriminalität nicht auszuschließen. Elektronische Drückerkolonnen, wie z. B. Verivox stützen dieses Schneeballsytem. Obschon sie von diesen Vorgängen Kenntnis haben, treiben sie diesem Unternehmen täglich neue Kunden, oder sollte man sagen Opfer, zu. Verivox interessiert sich lediglich für den Vertragsschluss. Rückfragen und Hinweise im Problemfall werden unhöflich und schnell abgebügelt. Die Bundesnetzagentur, welche sich als Hüter und Verteidiger der Verbraucherrechte inszeniert, rät in Kenntnis der Vorgänge lediglich zur Verbraucherbeschwerde und anschließender Schlichtung. Dieser Vorgang dauert jedoch Monate und zwischenzeitlich gehen wie gesagt täglich neue Opfer ins Netz. Sollte es im Nachgang zu weiteren Verwerfungen, gar zur Insolvenzverschleppung kommen, müssten die genannten Institutionen ihre Rolle ernsthaft überdenken. Inzwischen ist BEV Energie weniger ein Fall für die Schlichtungsstelle, als für den Staatsanwalt. Hier ist nicht nur der Geschäftsführer Uwe Kollmar im Fokus, auch die Mitarbeiter, welche bei vollem Bewusstsein um das Unrecht ihres Handelns, diese Täuschung betreiben und aufrechterhalten. Für alle Beteiligten wird es wohl ein Wettrennen um den schnellsten Titel, vorausgesetzt es findet sich am Ende überhaupt noch Kapital. Wie oft muss immer das Gleiche passieren, bis Verbraucher wirksam und effektiv vor solchen Dingen geschützt werden?
Ich kann Ihre Empörung sehr gut nachvollziehen. Bei meiner 50%igen, versteckten Preiserhöhung konnte ich es einfach nicht glauben, dass es Unternehmen gibt, die (wahrscheinlich) aufgrund von Profitgier jeglichen Anstand vergessen und sogar Verbraucher vor Gericht zerren, obwohl sie selbst eindeutig im Unrecht sind. Dieses Geschäftsgebaren ist (anscheinend) nach wie vor möglich in Deutschland: gewisse Institutionen sind zu träge und viel Verbraucher scheinen sich nicht hinreichend zu wehren. Andernfalls wären verspätete Rechnungen und Guthabenauszahlungen, versteckte Preiserhöhungen etc. schlicht zu kostspielig für die Stromanbieter.
Letztendlich hilft aus meiner Sicht nur eins: Der Verbraucher muss besser informiert werden. Dann kann dieser sich besser wehren und er wird zukünftig zu einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter wechseln. Hierzu können Sie selbst einen Beitrag leisten: Ziehen Sie die richtigen Konsequenzen!
Hallo,
die Mitarbeiter bei der BEV sind noch nicht mal in der Lage, mir überhaupt meine Abrechnung für das letzte Jahr zu zuschicken. Ich werde am Telefon immer wieder vertröstet und es wird immer wieder gesagt, dass das Schreiben doch zugeschickt wurde. Aber alle anderen Schreiben erhalte ich doch auch.
Ich empfehle allen Nichtkunden, nicht zu diesem Verein zu wechseln. Das ist eine Katastrophe und nicht das erste Mal, das es Schwierigkeiten mit den Rechnungen gibt 🙁
Also ich wartete auch 6 Wochen „geduldig“ auf meine Endabrechnung die nicht kam.
Nach 2 mail erinnerungen kam Sie, per Post wie alles bei BEV.
( Telefonisch teilweise recht schwierg, war ja schon froh meinen Zählerstand übermitteln zu können.)
Die Überweisung dauert dann noch mal 7 Werktage aber ok !
Waren bei mir immerhin > 800 eur mit dem Bonus.
Ein onlineportal und Versand der Abrechnung würde der BEV auch Kosten ersparen,,,,
Ich war seit 1.1.17-31.12.17 Kunde bei der BEV. Bis jetzt hatte ich keine Probleme, der Sofortbonus wurde verspätet gezahlt, aber das ist so üblich. Jetzt habe ich nach mehrmaliger Bitte um Zustellung der Endabrechnung diese am 23.2. 18 zugesendet bekommen. Leider ist diese nicht akzeptabel.
Mir wurde bei Abschluß ein Neukunenbonus garantiert, der jedoch nirgendwo auf der Rechnung auftaucht. Das Guthaben setzt sich nur aus meinen zu viel gezahlten monatlichen Raten und der Unterschreitung der Strombelieferung zusammen. Ich habe daraufhin versucht den Anbieter telefonisch zu kontaktieren, (auf KEINER Leitung ein durchkommen, leider wurde ich nach gefühlten 1000 Anrufen immer von einer freundlichen Männerstimme aus der Leitung geschmissen) daraufhin habe ich es per E-mail versucht, aber es kam KEINE Antwort(auch auf Übermittlungs- und Lesebestätigung). Wenn ich mich nun per Einschreiben an den Versorger wende und Einspruch erhebe? Was habe ich noch für Möglichkeiten um an meinen Boni von fast 560 Euro zu kommen?
Wie im Text beschrieben: An Ihrer Stelle würde ich eine schriftliche 14-tägige Frist setzen, dass Ihr Guthaben ausgezahlt und die Rechnung korrigiert wird und der Bonus Ihnen gutgeschrieben wird. Teilen Sie dem Unternehmen auch mit, dass Sie anschließend beabsichtigen die Schlichtungsstelle einzuschalten, wenn keine Lösung gefunden wird. Wenn Sie nachweislich (z.B. per E-Mail-Anfrage) 4 Wochen lang sich vergebens an das Unternehmen gewendet haben, dürfen Sie die Schlichtungsstelle einschalten.
Der Verbrauch und die zu viel gezahlten monatlichen Raten sind objektive Sachverhalte. Da gibt es nichts zu bestreiten. Für mich ist noch unklar, warum das Unternehmen Ihnen den Bonus verweigert. Wahrscheinlich wird das Unternehmen Ihnen eine Begründung liefern.
Ich würde mich sehr freuen zu erfahren, was aus Ihrer Beschwerde geworden ist und ob meine Empfehlung zum Vorgehen hilfreich war.
Lieber Herr Moeschler, ich habe im Anschluß an Ihren Kommentar ein Einschreiben an die BEV mit Fristsetzung abgeschickt, auch darauf hin habe ich keine Antwort bekommen. Als nächste Möglichkeit haben Sie auf die Schlichtungsstelle verwiesen, bei der ich am 05.04.2018 online einen Schlichtungsantrag gestellt habe. Daraufhin wurde ich am 10.04.2018 von der Schlichtungsstelle informiert, dass sie sich meinem Fall angenommen haben, die BEV angeschrieben haben und ich jetzt auf Antwort warten muss.
Sie da am 14.05.2018 sehe ich auf meinem Bankkonto einen Zahlungseingang der BEV meines kompletten Bonus für 2017. Vielen vielen Dank für die guten Ratschläge. Ich kann Sie und auch die Schlichtungsstelle Energie nur weiterempfehlen.
Vielen Dank für Ihren freundlichen Kommentar und herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Erfolg. Sie zeigen mal wieder, dass es sich lohnt gegen BEV zu wehren.
Ist es eigentlich rechtens wenn wir die letzten 2 Abbuchungen uns zurückholen über Rücklastschrift?
Was kann da passieren schlimmstenfalls?
Wer weiß das?
Es kann Ihnen passieren, dass das Inkasso-Unternehmen der BEV Ihnen Mahnungen schreibt. Wie Sie am besten derartige Mahnungen abwehren, können Sie auch auf meiner Seite nachlesen.
Wahrscheinlich ist es am besten, wenn Sie für die Auszahlung des Guthabens eine Frist setzen und darauf hinweisen, dass Sie ansonsten die zukünftigen Abschläge mit der Gutschrift verrechnen werden.
Ich selber habe wenig Erfahrung, wie BEV reagiert. Ich weiß aber, dass die von mir aufgelisteten Stromanbieter sehr schnell mahnen. Um mehr Licht ins Dunkel zu bringen, würde ich mich über Kommentare von anderen Verbrauchern zu diesem Thema sehr freuen!
Hallo, ich habe das so gemacht. Weil ich BEV weder schriftlich (Mail) noch telefonisch erreicht habe, wurde das Lastschriftmandat von mir per Mail gekündigt und ich habe auch mitgeteilt, dass ich eine weitere Abschlagszahlung bzw. Endabrechnungszahlung nicht einlösen lassen werde. Die Abbuchung wurde dann auch nicht vorgenommen. Danach musste ich mich um meinen noch offenen Neukundenbonus von 15 % kümmern. Verivox eingeschaltet, nach einigen Tagen Mail von BEV bekommen, dass die Zahlung in einigen Tagen geleistet werde. Nach 10 Tagen endlich abgewickelt mein Vertrag! Ansonsten genau wie bei den anderen Bewertern abgelaufen. Der Bonus wird nur erwähnt und kein Hinweis auf eine etwaige Zahlung.
Weiss einer ,ob man die monatlichen Abschlaege mit dem nicht ausgezahlten Neukundenbonus verrechnen kann?
Nein, lt. Vertrag soll der Bonus mit der Endabrechnung verrechnet werden.
Auch ich kann nur Unverständnis und Wut über diesen Stromanbieter äußern, seriös ist anders.
Mein Lebensgefährte hat einen Vertrag mit diesem Stromanbieter abgeschlossen.
Unerwartet ist er verstorben und sofort hatte ich ein Schreiben von der Kanzlei Stapf im Kasten.
Es wurde mir der Vertrag gekündigt und eine Endabrechnung bis 12/2016 in Aussicht gestellt,
darauf warte ich noch.
Dummerweise habe ich dann wieder einen Vertrag ab 6.12.2016 mit der BEV abgeschlossen.
Am 6. Januar 2018 habe ich per Mail um eine Endabrechnung gebeten.
Am 11. Januar 2018 per Einschreiben.
Am 23. Januar 2018 wurde mir per Mail mitgeteilt, dass die Verbrauchsabrechnung in Bearbeitung ist und mir in den nächsten Tagen per Post zugestellt wird.
Nach diversen gescheiterten Versuchen telefonisch mit BEV in Verbindung zu treten habe ich heute per Einschreiben mit 14 tägiger Frist gekündigt.
Sicher wird sich nix tun, somit geht der Vorgang am 19. März 2018 zu meiner Anwältin.
Ich kann vor diesem Stromanbieter nur warnen.
Die Stromlieferung war vom 01.01.-31.12.2017.
Bis heute habe ich noch keine Schlußrechnung erhalten.
Rechnungsstau????? Da ich ein Guthaben von ca 400 €
zu erwarten habe, lässt
die BEV sich sehr schön viel Zeit.
WAS WÄRE, WENN ICH EINE NACHZAHLUNG HÄTTE?????
So kann man keine Kunden gewinnen, sondern nur verlieren.
An die Geschäftsleitung:
Fazit: Nie wieder BEV
Wenn Sie eine Nachzahlung hätten, dann sollten Sie die Zahlungsfrist gemäß Stromrechnung einhalten. Bei BEV und anderen Stromanbietern mit vielen Verbraucherbeschwerden wird nach meiner Erfahrung sehr schnell gemahnt.
Vor diesem Hintergrund ist es umso problematischer, dass derart viele Verbraucher ihr Guthaben nicht ausgezahlt bekommen.
Ich kann nur von diesem Engergieversorger abraten!!!
Bin seit 01.10.2016 Kunde und bekam nie eine Aufforderung meinen Verbrauch abzulesen. Nachdem ich diesen telefonisch selbst übermittelte (digital ist das bei diesem Unternehmen offensichtlich nicht möglich!) wurde ich bei einer Vielzahl von telefonischen Nachfragen monatelang immer wieder vertröstet. Ich habe bis heute (24.02.2018) noch keine Jahresschlussrechnung erhalten.
Da sich mein Stromverbrauch zwecks PV-Anlage mit Eigenverbrauch drastisch reduziert hat, erwarte ich eine hohe Summe an Rückzahlung + Bonus fürs erste Jahr.
Ich habe jetzt die Schlichtungsstelle Energie einbezogen – auch die von dieser Stelle gesetzte Frist von 3 Wochen hat das Unternehmen bereits ohne Reaktion verstreichen lassen. Die von der Schlichtungsstelle nochmals eingeräumte Woche läuft am kommenden Montag ab.
Ich bin gespannt wie es weiter geht, werde auf jeden Fall aufgrund der Vorfälle versuchen mittels Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag zu kommen, der noch bis Ende September läuft.
Lasst bitte die Finger von diesem Versorger und sucht euch einen seriösen Anbieter – ihr erspart euch viel Ärger!
Vielen Dank für diesen ausführlichen Erfahrungsbericht. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns auf den laufenden halten würden.
Habe bis heute am 24.2.2018 keine Jahresabrechnung erhalten. Werde immer vertröstet. Finger weg von diesem Unternehmen.
Heute Abrechnung erhalten. Da war dann auch endlich die Gutschrift vom letzten Jahr drauf (15%). Dennoch soll ich über 500 EUR nachzahlen, weil die bereits die nächsten 4 Monate im Voraus berechnen!!!
Hab denen jetzt mal alles vorgerechnet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Jahresabrechnung stimmt hinten und vorne nicht.
Seit 02/16 bin ich bei Ihnen Kunde und seit 02/16 habe ich bis 01/17 monatlich 105,00 EUR bezahlt. Die Zählerstandsmeldung erfolgt am 02.02.2017 mit einem Verbauch von 4934 kWh.
Für diese 12 Monate wurde mir ein Betrag von 1283,84 EUR in Rechnung gestellt. Da ich aber bereits 1365 EUR bezahlt hatte, erhielt ich eine Gutschrift. Dennoch wurde im Monat Februar und März weiterhin 105,00 EUR abgebucht, obwohl ich nur noch 88 EUR zahlen sollte.
Die restlichen Überzahlungen 04/17+06/17 wurden bereits von Ihnen korrigiert. Im weiteren Verlauf wurden weiterhin monatlich 88,00 EUR abgebucht (Verweis auf Mail vom 19.07.2017).
Für den Zeitraum 02/17 bis 01/18 habe ich somit 1090,00 EUR gezahlt (10*88EUR+2*105EUR).
Am 04.02.18 habe ich einen Verbrauch von 4387 kWh gemeldet. Sie stellen mir diesen mit 1314,03 EUR in Rechnung. Als geleistete Zahlung geben Sie aber nur 792 EUR an und somit eine Differenz von 522,03 EUR zzgl. einer offenen Forderung von 17,00 EUR die ich nicht nachvollziehen kann.
Nach meiner Berechnung müsste ich lediglich 224,03 nachzahlen. Hiervon bringe ich den Neukundenbonus in Höhe von 192,58 EUR in Abzug. Somit ergibt sich lediglich eine Nachzahlungssumme in Höhe von 31,45 EUR!!!
Es ist mir schleierhaft, wie Sie bereits 4 Monate a 88 EUR für das neue Belieferungsjahr einziehen, obwohl dieses eben erst begonnen hat und ich hierfür mtl. Abschläge zahle! Der Abrechnungszeitraum hat 12 Monate und nicht 16 Monate.
Ich bitte um umgehende Prüfung und Korrektur.
Bin mal gespannt, was die Kontern.
Vielen Dank für Ihre Ausführliche Schilderung! Ich würde mich freuen, wenn Sie die Reaktion von BEV als Antwort auf diesen Kommentar teilen könnten. Auf diese Weise erfahren auch andere Verbraucher, wie BEV auf Beschwerden reagiert.
Um meinen obigen Beitrag nun zu ergänzen:
Ich hatte das Glück, das die BEV mit der Abrechnung auch auf die bereits im November geänderte AGB verwies bzw. sie überhaupt erst einmal bekannt gab. Ich habe festgestellt, das auf ein Sonderkündigungsrecht zu den Änderungen nicht hingewiesen wurde. Nach genauerem Hinblick und Vergleich mit den alten AGB aus meinem Vertragsabschluss musste ich feststellen, das der Passus zur Kündigungsfrist gänzlich abgeändert wurde und ich nun keine Festlegung zu dieser mehr hatte. In der neuen AGB wird lediglich auf die Auftragsbestätigung verwiesen. Dort wurde mir aber keine Kündigungsfrist genannt.
Ich also kurzerhand ein Muster im Internet rausgesucht, womit ich den AGB_Änderungen widersprechen kann. Wohlwissend, dass die BEV nun nur 2 Möglichkeiten hat. Entweder führen sie meinen Vertrag zu den alten AGB weiter (und das werden sie nicht wollen) oder sie bieten mir die Kündigung.
Keine 2 Tage nachdem ich das FAX mit dem Widerspruch der AGB versandt habe, erhielt ich dann auch schon gestern (26.02.2018) die Mitteilung, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann und ich diesbzgl. eine Rückmeldung geben soll. Das Vertragsende wurde mir ebenfalls gleich mitgeteilt. Dies habe ich dann auch umgehend getan und einen Auftrag bei einem anderen Stromanbieter in die Wege geleitet.
Auf meine Aufforderung, die Berechnung zu prüfen, warte ich allerdings noch. Ich muss zugeben, das bei solch einem Zahlenwerk wie die BEV dies führt, eine Überprüfung etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Daher warte ich noch 1 Woche, sollte ich hier nichts von der BEV gehört haben, wede ich denen eine Frist setzen.
Ich werde gern weiter berichten.
Update
Heute habe ich nun die Bestätigung erhalten, das mein Vertrag aufgrund des Widerspruchs gegen die AGB Änderung am 09.03.2018 endet. Soweit klappt das ja schonmal ganz gut mit der BEV.
Leider hat man auf meine Anfrage bzgl. der Korrektur der Abrechnung noch immer nicht reagiert. Deshalb habe ich dann gestern erinnert und eine Frist zum 09.03.2018 gesetzt (man ist ja schliesslich schon seit dem 23.02.2018 am prüfen.
Parallel dazu habe ich mir schon einmal den Link der Schlichtungsstelle rausgesucht und recherchiert, welche Unterlagen benötigt werden um dort einen Auftrag (kostenfrei) zu erteilen, falls die Frist ungenutzt verstreicht.
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsantrag.html
Ich werde weiter berichten.
Hallo,
auch wir haben mit der BEV Ärger. Nach ewigem Hin-und Her kam jetzt endlich die Jahresabrechnung.
Natürlich auch fehlerhaft.
Ein Abschlag wurde nicht berechnet, und der Neukundenbonus fehlt auch.
Habe sofort Widerspruch/Beschwerde mit Einschreiben per Rückschein hin und der kompletten Neuberechnung mit allen dazugehörigen Unterlagen geschickt und eine Frist zum 10.03. gesetzt zur Prüfung und Rückzahlungsforderung.
Auch uns wurden die geä. AGB mitgeschickt.
Wir wollen auch aus diesem Vertrag raus.
Bitte können Sie mir sagen, was genau Sie in dem Fax formuliert haben? Würde uns sehr helfen.
Vielen Dank.
A.G.
Ich bin heilfroh, dass ich letztes Jahr rechtzeitig den Wechsel eingeleitet habe und ohne irgend Portal. Nie mehr BEV. Ich hatte nach einem Anruf wegen Tarif in 2018 kein gutes Gefühl. Nun warte ich auf die Abrechnung für 2017 diese wird aber zurückgehalten und am Telefon nur Ausreden.
An dieser Stelle kann ich mich nur wiederholen: Setzen Sie schriftlich eine mindestens 14-tätige Frist mit konkretem Datum (z.B. 15.03.2018). In den meisten Fällen müssen die Stromanbieter reagieren, andernfalls riskieren diese hohe Kosten und dass Kunden gar ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen können.
Viel Erfolg!
Anfang Dezember 2017 wollte ich über Verivox zu BEV Energie wechseln. Gleich in den nächsten Tagen bekam ich eine schriftliche Bestätigung und 14 Tage später eine Mitteilung, dass ein aktueller Vertrag mit dem Voranbieter liefe. Als ich den Vertrag aufgrund der Preiserhöhung und des Sonderkündigungsrecht von mir aus gekündigt habe, hatte die BEV den Vertrag inzwischen annuliert, mich aber nicht benachrichtigt. BEV war nur sehr schwer zu erreichen, Hotline bis zu 7 Min. E-Mails wurden überhaupt nicht beantwortet. Von Annulierung erfuhr ich erst, als ich mich mit Verivox in Verbindung gesetzt habe. Mittlerweile habe ich einen anderen Anbieter, muss aber für 6 Wochen den teuren Tarif des Regionalanbieters bezahlen. Nicht gerade kundenfreundlich!!!
Eine Unverschämtheit. Ich habe auch bis jetzt keine Endrechnung und Sparguthaben für 2017 von BEV bekommen. Konnte telefonisch und mit Kontaktformular nicht in Verbindung mit BEV zukommen. Nun bin auf diese Seite gelandet. Gut, dass ich hab im November schon erfolgreich gewechselt, ohne zuwiesen über die unseriöse BEV. Hab keine Ahnung was weiter tuen soll. Bin Rentnerin und weiter so viel Umstände ist, wie ich sehe hier, zu erwarten.
Das wichtigste ist, dass Sie konsequent und schriftlich mit BEV kommunizieren.
Viel Erfolg!
zum 31.12.2017 gekündigt. Heute am 17.2.2018 noch keine Endabrechnung. hab check24 eingeschaltet da ich den Vertrag über die abgeschlossen habe.werde Montag dort nochmals anrufen (BEV-ENERGIE)und nachfragen wo die Endabrechnung bleibt. Und hole mir beim vertrösten sofort einen Termin beim Anwalt. bodenlose Frechheit ist das
Ich empfehle Ihnen den Sachverhalt nicht telefonisch, sondern schriftlich zu klären. Setzen Sie den Stromanbieter eine Frist von mindestens 14 Tagen. Kommt dieser seinen Pflichten nicht nach, haben Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht (siehe hier).
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, empfehle ich Ihnen den Sachverhalt (gerne auch mit meiner Hilfe) selber zu klären. Ein Rechtsanwalt wird letztendlich genauso vorgehen, wie auf dieser Seite beschrieben.
Hallo Moeschler,
Ich warte jetzt schon seit knapp 11 Wochen auf meine Endabrechnung. Ich habe eben noch mit der BEV telefoniert und es ist immer noch keine Rechnung erstellt worden. Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und würde ihre Hilfe gerne in Anspruch nehmen.
Gruß Maik
Ich bin sehr zuversichtlich, dass Sie keine Rechtsschutzversicherung benötigen, um zu Ihrem Recht zu gelangen.
Wehe dem, der ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt UND eine Lastschriftsperre für ausländische Banken bei seiner Hausbank verfügt hat: Die BEV nutzt – warum auch immer – eine britische Bank für die Lastschriften und schickt inakzeptable Zahlungserinnerungen. NIE WIEDER BEV!
Vielen Dank für diesen Hinweis. Dieses Problem kannte ich zuvor noch nicht. Wenn andere Verbraucher die gleiche Erfahrung gemacht haben, freue ich mich über Antworten zu diesem Kommentar.
Ich habe meinen Vertrag fristgerecht zum 31.10.2017 gekündigt und bis heute 12.2.18 weder eine Endabrechnung noch mein Guthaben bekommen, das während der Laufzeit einfach um das 4fache erhöht wurde. Ich konnte die überhöhten Vorauszahlungen mühsam wieder stoppen. Es sind aber ca. 200 € inkl. Bonus offen.
Erst als ich die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet habe, wurde der um das Doppelte erhöhte Abschlag wieder zurückgeschraubt. Zwischendrin Anwaltsschreiben als Zahlungsaufforderung erhalten. Die Schlussrechnung habe ich denen dann gemacht, damit die wissen was sie zurückzuzahlen haben. Im gleichen Zug mit der Schlichtungsstelle gedroht, so kam die Gutschrift innerhalb von einer Woche. Die schriftliche Abrechnung war trotzdem falsch, aber die korrekte Kohle wurde überwiesen.
auf mein Neukundenbonus musste ich 80 statt 60 Tage warten. Der kam aber auch nur, weil ich täglich reklamiert habe und mit Bundesnetzagentur gedroht habe. Zumindest die kündigung lief glatt. Als ich merkte, dass ich deutlich weniger verbrauche, wollte man sich nicht auf einen geringeren Abschlag einlassen. Mal gespannt, wanndas Guthaben von ca 250€ kommt. Notfalls mit rechtlicher Hilfe. Nie wieder BEV.
Na bravo! Gut zu wissen, daß ich nicht allein bin.
Mein 1. Jahr bei der BEV war theoretisch am 30.09.17 um. Also hab ich auf die Endabrechnung gewartet … und gewartet. 1.11. hab ich dann bei denen angerufen, wo meine Abrechnung bleibt. Wenigstens die Dame am Telefon war sehr freundlich und ein paar Tage später kam dann auch tatsächlich meine Jahresabrechnung, inklusive etwas Abzug beim Verbrauch für den Monat Verspätung. Das ist jetzt anderthalb Monate her. Auf meine 171 Euro Guthaben warte ich immer noch. Letzten Montag habe ich angerufen, was mit meinem Guthaben ist – er leitet es an die Buchhaltung weiter. Bis heute kein Geldeingang und am nächsten Montag werde ich wieder anrufen, und am Dienstag auch wieder – täglich, bis ich mein Geld habe, das ich für meinen Umzug eingeplant hatte. Das grenzt schon an Unterschlagung.
Achja, im Januar 17 hatte ich eine kommentarlose Preiserhöhung um ganze 6 Euro. Es wurde einfach mehr abgebucht.
Die 15% Jahresbonus kann man auch vergessen. Die werden mit den Abschlägen für das nächste Jahr verrechnet.
Alles in allem bin ich froh, daß ich wegen Umzugs kündigen kann. Sowas unzuverlässiges ist mir noch nie untergekommen. Zurück zum Stadtversorger, wo ich auch noch für denselben Verbrauch jeden Monat fast 20 Euro! weniger zahlen werde.
Vom 01.02.2017 bis 31.01.2018 habe ich Strom von BEV-Energie bezogen.In meiner Endabrechnung vom 24.02. 2018 wurde eine Bruttosumme von 768,75 € aufgerufen.
Meine montl. Zahlung belief sich auf 91 € x 11=1001,00 €.
Restguthaben auf der Endabrechnung 232,25 €.
Mein Neukundenbonus von 15% wurde mit keinem Wort erwähnt!
Nach 2 maliger Reklamation durch Check24 wurde am 12.03. eine Summe von 323,25 € gutgeschrieben!
Eine Differenz von 91€ , die mir BEV „Dankenswerterweise“ überwiesen hatte, entsprechen niemals den von BEV im Vertrg ausgelobten 15% Neukundenbonus! Nochmals Check24 informiert und jetzt ist „warten“ angesagt! Niemals wieder diese BEV-Truppe, niemals!
leider habe ich bisher mein Guthaben nicht erhalten…wude mir am 25.10.2017 mitgeteilt…..unverschämt…man wird vertröstet….
Hallo Doris,
auch ich ärgere mich über die BEV. Das Sonderkündigungsrecht wegen Umzug in einen anderen Haushalt wo bereits ein anderer Kunde bei einem Versorgungsunternehmen ist, wurde anstandslos und zügig bestätigt. Kündigungsbestätigung vom 06.10.2017. Den Zählerstand bei Auszug gab ich ordnungsgemäß telefonisch als auch per e-mail (Daten durch die Jahresabrechnung bekannt)durch. (Dieser steht auch im Wohnungsabnahmeprotokoll vom Vermieter eingetragen zusätzlich fotografiert).
Am 23.10.2017 wurde die Endabrechnung erstellt und mir auf dem Postwege an die neue Adresse zugesandt. Nur das Guthaben von 402,90 € nicht!!!!!! unverschämt muss man hinterhertelefonieren. Das OLG Düsseldorf hatte doch bereits 2014 ein Urteil erlassen, dass Guthaben sofort auszuzahlen sind. Nach mehrmaligen Anmahnen per e-mail und Anrufen im Kundenservice (übrigens bitte mal die folgende Nr. wählen: 078196937479 da meldet sich auch jemand von der BEV und keine Warteschleife!!! ) überwies mir die BEV am 10.11.2017 lediglich 181.95 € von meinem Gesamtguthaben. Kunden sollten ihren Strom auch mal häppchenweise zahlen. Beschwerde einerseits , Anzeige wegen Ungerechtfechfertigte Bereicherung wäre wohl interessant sowie Mahnverfahren einleiten gegen die BEV