BEV Insolvenz: Erfahrungen
3 Jahre vor der Insolvenz schon habe ich vor BEV gewarnt.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Tarifempfehlungen
Wenn Sie meine Hinweise bei der Wahl Ihres Anbieters berücksichtigen, dann sind derartige Überraschungen sehr unwahrscheinlich! Bei der Wahl verbraucher-un-freundlicher und insolvenzgefährdeter Anbieter drohen Mehrkosten. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, biete ich Verbrauchern kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlungen an.
Update (22.07.2020): Bonus-Verweigerung sehr wahrscheinlich unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Verweigerung des Bonus im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt. das zuständige Gericht hat geurteilt, dass der Neukundenbonus dem Kunden anzurechnen ist.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Aber es bestätigt die Auffassungen der Verbraucherzentrale und von mir, dass der Bonus zu gewähren ist.
BEV Endabrechnung: Überprüfen Sie mit meinem Tool
Zahlreiche Verbraucher bemängeln die Abrechnung des Insolvenzverwalters. Es lohnt sich somit, seine Strom- und Gasabrechnung zu kontrollieren. und den Neukundenbonus einzufordern. Leider sind die Abrechnungen häufig bewusst intransparent gehalten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle nicht trivial. Die Rechnung prüfen zu lassen, kostet Geld.
Ich spare Ihnen gerne dieses Geld. Laden Sie hierzu diese Datei runter, die ich für Sie erstellt habe. Damit können Sie Ihre Stromrechnung ganz bequem selber kontrollieren. Mit Hilfe des Tools können Sie auch Ihren Neukundenbonus einfordern. Mit Hilfe von Musterschreiben können Sie Fehler der Abrechnung geltend machen (z.B. den fehlenden Neukundenbonus. Führen Sie als Argument an: „Ich werde mich der Musterklage der Verbraucherzentrale anschließen. Das OLG München sieht den Neukundenbonus als unselbstständigen Rechnungsposten an, der den Kunden anzurechnen ist).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das Guthaben der Verbraucher ist fast vollständig weg
Schlechte Nachrichten von der Gläubigerversammlung: Voraussichtlich werden die Gläubiger nur 5% ihres Guthabens erhalten und die Auszahlung wird sich noch einige Jahre verzögern.
BEV Neukundenbonus
Neukundenbonus bei <12 Monaten Belieferungszeit wird bisher verweigert: Musterfeststellungsverfahren gibt Verbrauchern Hoffnung! Der Insolvenzverwalter Bierbach hat den Verbrauchern den Bonus aberkannt, wenn die Belieferung weniger als 12 Monate betrug. Viele Verbraucher, Verbraucherschützer und auch in empfanden dies als ungerecht, da die Schuld an dem vorzeitigem Belieferungsende nicht beim Verbraucher liegt. Auch die AGBs der BEV stützen nach meiner Ansicht nicht das Verhalten des Insolvenzverwalters.
Aufgrund dieser großen Ungerechtigkeit hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Danach können sich Betroffene eintragen lassen. Ich werde an dieser Stelle Sie darüber informieren!
Problematisch ist jedoch, dass betroffene Verbraucher mit einem Guthaben nur noch bis 10. Januar 2020 Ansprüche anmelden können (über die Insolvenztabelle). Welchen Betrag sollen Verbraucher anmelden – mit oder ohne Bonus? Da ich nicht selber BEV-Kunde war, weiß ich nicht, wie genau die Anmeldung der Ansprüche erfolgt. Ich vermute, dass die Betroffenen lieber den strittigen Neukundenbonus hinzurechnen sollten. Der würde dann womöglich wieder herausgerechnet werden. Wenn allerdings im Vorherein der Neukundenbonus herausgerechnet wird, werden die Verbraucher keine Möglichkeit auf eine Auszahlung erhalten.
Verbraucher beschweren sich über falsche Abrechnungen
Viele Verbraucher haben sich gegenüber dem Insolvenzverwalter beschwert, weil anscheinend absichtlich falsche Rechnungen an die Verbraucher versendet werden und Guthaben nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel vom 14.10.2019 spricht vielen Verbrauchern aus der Seele.
BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet.
Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.
BEV Erfahrungen
Verspätete Guthabenauszahlung, Rechnung verspätet und falsch
(Stand: 31.12.2018) Verbraucher beschweren sich in Foren und auf de.reclabox.com über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH insbesondere hinsichtlich verspätete Guthabenauszahlungen, verspätete Auszahlung des Sofortbonus sowie über fehlerhafte oder verspätete Stromabrechnungen. Sie sollten die BEV Erfahrungen der anderen Verbraucher ernst nehmen und nicht auf die hohen Weiterempfehlungsraten vertrauen. Schließlich schreiben die meisten Verbraucher ihre Beurteilung in den ersten Monaten. Die Bewertung spiegelt daher überwiegend den Wechselprozess wieder, der nur selten Gegenstand einer Beschwerde ist.
Wenn Sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter suchen, bei dem das ganze Vertragsverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie daher die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden, kundenunfreundlichen AGBs und schlechtem Kundenservice meiden. Anhand dieser Kriterien habe ich eine Liste mit verbraucherfreundlichen Stromanbietern bereits für Sie erstellt. Weitere Tipps, worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten sollten, finden Sie dort ebenfalls.
Die häufigsten Verbraucherbeschwerden gegenüber BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)
Eine Studie von A.T. Kearney aus 2012 besagt, dass Stromdiscounter im ersten Vertragsjahr hohe Verluste einfahren. Provisionen an Vermittler und hohe Neukundenboni im ersten Vertragsjahr müssten daher in den Folgejahren z.B. mit Hilfe von schnellen und drastischen Preiserhöhungen kompensiert werden. Nur dann seien die Geschäftsmodelle der Stromdiscounter finanziell tragbar.
Ein Großteil der Beschwerden hat zum Gegenstand, dass BEV die gesetzliche Pflicht die Jahresendabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht einhält. Zudem werden Fehler in der Jahresendabrechnung bemängelt. Die häufigsten Anlässe sind fehlerhafte Zählerstände und verweigerte Neukundenboni. Im Fall von BEV haben sich nur wenige Verbraucher über fehlerhafte Stromabrechnungen beschwert.
Am 16.01.2019 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Sie ein Aufsichtsverfahren gegen BEV wegen intransparenter Abrechnungen eingeleitet hat. Quelle
Verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus:
Die allermeisten Beschwerden kritisieren, dass BEV die gesetzlichen Fristen zur Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachkommen. Die Verbraucher beschweren sich, weil sie letztendlich BEV einen kostenlosen Kredit gewähren und dadurch BEV unfreiwillig zu seiner günstigen Finanzierung des Unternehmens verhelfen. Problematisch ist es insbesondere dann für Verbraucher, wenn die Rechnungen und Guthaben „vergessen“ werden oder wenn BEV Insolvenz anmelden sollte. Damit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs, denn in Ziffer 8.3 verspricht das Unternehmen eine „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben. Umgekehrt, wenn ein Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät, behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen einzufordern (Ziffer 9.6; Stand: 11.03.2018).
Neukundenbonus
Viele Verbraucher berichten, dass BEV den Neukundenbonus vergisst auszuzahlen. Zwar werde der Bonus in der Abrechnung ausgewiesen, allerdings müssen Verbraucher den Bonus erst anfordern, bevor dieser dann tatsächlich ausgezahlt wird. Dies erfolgt dann relativ problemlos, weil der Stromanbieter keine AGB-Klauseln unterhält, die den Bonus einschränken (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie wird der Neukundenbonus bei Mehrtarifzählern und bei Photovoltaikanlagen verweigert).
Die Verluste aus dem Anfangsjahr können nur dann kompensiert werden, wenn die Kunden nicht bereits nach dem ersten Vertragsjahr kündigen. Einige Verbraucher beschwerten sich über BEV, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde.
In meisten Verbraucherbeschwerden gegenüber Stromdiscountern gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Sehr häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr. Ich bezweifle sehr stark, dass solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Werbeflyer ähnlichen Texten enthalten gewesen. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Empfehlungen, wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind
Wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind, empfehle ich Ihnen die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher ernst zu nehmen. Es gibt sehr viele Stromanbieter, die nicht nur günstig, sondern auch sehr verbraucher-un-freundlich sind und über dies sich Verbraucher nicht beschweren.
Empfehlungen, wenn Sie bereits BEV-Kunde sind
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter BEV richtig kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, besteht die Gefahr, dass die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher auch auf Sie ereilen können. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- BEV richtig Kündigen: Auch bei BEV berichten Verbraucher über Schwierigkeiten, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie meinen Ratschlägen folgen.
- Versteckte Preiserhöhung: Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass Preiserhöhungen versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. Lesen Sie daher alle Dokumente von BEV besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Häufig werden anscheinend Stromrechnungen verspätet oder gar fehlerhaft erstellt und auch bei der Guthabenauszahlung werden Fristen von Seiten BEV nicht eingehalten. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Guthaben und Sofortboni vollständig ausgezahlt wurden. Tipps zum Umgang mit diesen Beschwerden finden Sie auf dieser Internetseite.
- Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße [Ihr Name]
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
BEV – weiterführende Fragen & Antworten
Diese Entscheidung werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sehen dies so. Sobald Urteile vorliegen, werde ich an dieser Stelle hierauf verweisen!
Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.
Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.
Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…
- In diesen Fällen dürfen Sie m.E. risikolos zurückbuchen lassen:
Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.
- Ansonsten dürften Rückbuchungen riskant sein
Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.
Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).
Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.
- Notieren Sie sich den Zählerstand zum 01.02.2019 und melden Sie diesen ihrem Netzbetreiber und BEV.
- BEV verfügt über kein Online-Portal. Stattdessen sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln.
- Ihr aktueller Versorger ist nicht BEV, sondern Ihr Grundversorger / Netzbetreiber. Diesen müssen Sie auch nicht selber kündigen, sondern Sie können den neuen Anbieter dies überlassen.
- Ich habe bei Check24 erfahren, dass Sie die Kundennummer beim Wechsel nicht angeben müssen – diese Angabe sei optional.
- Sie können versuchen, den Vertrag rückwirkend zum 01.02.2019 abzuschließen. Manchmal gelingt dies. Am besten Sie geben als Wechseltermin „nächstmöglich“ an und rufen beim neuen Versorger kurz mit dieser Bitte an.
BEV setzt die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen häufig sofort ein, wenn der Verbraucher in Zahlungsrückstand geraten ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann ich jedem Verbraucher nur raten, die Monatsabschläge per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Wenn Streitigkeiten bei der Jahresendabrechnung vorliegen, so sollte der Verbraucher den unstrittigen Betrag überweisen. Den restlichen, strittigen Betrag sollten die Verbraucher ggü. BEV begründen. Dies können z.B. unzulässige Preiserhöhungen oder Fehler in der Stromabrechnung beinhalten.
Erst seit 2014 ist die Bev bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als Energieanbieter tätig. Der Stromanbieter mit dem Sitz in München ist konzernunabhängig und es besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2015 ist ein Jahresüberschuss i.H.v. 4 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) und ein Eigenkapital von 35 T€ ausgewiesen (Vorjahr: -4,6 Mio. €).
Quelle: Energieanbieterinformation.de; de.reclabox.com
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Moin,
ich nun auch meine Endabrechnung von BEV erhalten. Zum Glück war ich gerade erst Kunde geworden als die Insolvenz verkündet wurde.
Für 19.1.19 – 31.1.19 will die BEV nun 34,65 Euro von mir.
Laut Vertrag steht mir ein Sofortbonus von 170 Euro zu. Der soll 60 Tage nach Lieferungsbeginn ausgezahlt werden. Den Bonus habe ich nicht auf der Rehnung stehen und ich habe ihn auch nicht auf mein Konto überwiesen bekommen.
Wie sieht die rechtliche Lage nun aus? Ich habe BEV erstmal angeschrieben, sie sollen meinen Verbrauch mit dem Bonus verrechnen. Dass ich noch was ausgezahlt bekomme glaube ich nicht. Aber ich will natürlich keine Rechnung begleichen obwohl mir ein wesentlich höherer Bonus zusteht.
Hallo,
Mein Vertrag begann am 01.01.19 . Am 29.01.19 hat das Amtsgericht München Insolvenz angeordnet.
Meine Rechnung von der BEV beläuft sich zwar nur auf 28,48 €, jedoch wurde der Sofortboni von 100.-€ nicht gegengerechnet.
Habe per Mail Widerspruch bei der BEV ( [email protected]) eingelegt. Diese teilte mit mit,“ dass Bonusansprüche ( Sofortboni) grundsätzlich nicht mehr an sie auszahlen können.“
Dann bekam ich ein Schreiben von Creditreform mit der Forderung vom 33,48 € ( 28,48 €+ 5.- €) mit neuem Zahlungsziel. Auch Creditreform habe ich per Mail ([email protected]) widersprochen.
Heute kam per Mail die Antwort,“ dass der Sofortboni erst 60 Tage nach Belieferungsbeginn fällig wäre, und daher kein Anspruch darauf besteht. Des weiteren verwiesen die auf eine Ziffer 7.5 der All. Gesch. der BEV, aus welcher sich ergibt, das eine Verrechnung mit einer unterjährigen Abrechnung ausgeschlossen ist und fordert die Bezahlung der Betrages vom 33,48 €.“
Meine Meinung ist, auch wenn der Sofortbonus erst 60 Tage nach Belieferung ausbezahlt wird, so ist er doch Bestandteil meines Vertrages mit der BEV und steht mir hiermit auch zu. Oder sehe ich das falsch … Wir hat noch Erfahrungen damit gemacht??
Hallo,
bei mir handelt es sich um exakt den gleichen Fall. Ich habe mich von einem Anwalt beraten lassen,
welcher der Auffassung ist dass der Sofortbonus Bestandteil des Vertrages ist. Der Anwalt hat mir empfohlen erst beim gerichtlichen Mahnverfahren wieder zu ihm zu kommen…
Hi, wie ist der Stand bei Dir?
Hallo,
ich habe erst gestern wieder ein Schreiben von Creditreform erhalten, mit Androhung der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens wenn die Zahlungsfrist bis zum 29.09. nicht eingehalten wird (Zahlungsfrist war zuvor bis zum 21.09.)……
Hallo,
ich habe letzte Woche meine Endabrechnung bekommen. Nachzahlung 90€. Allerdings wurde der Neukundenbonus von 15% nicht berücksichtigt. Belieferung dauerte nur 4 Monate aber der Vertrag wurde ja nicht durch mein Verschulden bzw. Küdigung beendet. Darf ich den nicht aufgeführten Bonus von der Nachzahlung abziehen? Wie sieht es mit der sehr spät bekommenen Endabrechnung aus? Muß man die nach so langer Zeit (Vertragsbeendigung 01.02.19) überhaupt noch akzeptieren?
Mir geht’s genauso und ich muss 270€ nachzahlen und bekomme einen neukundenbonus von 117€.was ist zu tun ?
Mit freundlichen Grüßen M.Pi
Leute lasst euch nicht ins Bockhorn jagen und prüft die Abrechnung genau!
Ich habe heute auch meine Endabrechnung bekommen. Wir wurden vom 01.10.2018 bis 01.02.2019 beliefert und bei mir hat der Insolventsverwalter z. B. für beide Jahre (2018 und 2019) den gesamten Grundpreis berechnet. Dieser kann nach meinem Wissenstand höchstens einmal (wenn überhaupt) bzw. er muss taggenau abgerechnet werden. Mal schauen, was die Abrechnung sonst noch für Übrraschungen bereithält. Den Bonus fehlt bei mir auch, werde ich auf alle Fälle nachfordern. Ferner ist zu prüfen, ob eine Nachzahlung von der BEV jetzt überhaupt noch durchgesetzt werden kann (siehe § 40 Abs. 4 EnWG).
Bei mir dasselbe mit dem doppelten Grundpreis. Gibt’s da schon eine Antwort?
Habt ihr die Abrechnung auch genau angesehen?
Der Grundpreis für das Jahr 2018 sowie das Jahr 2019 stehen unter der Überschrift „2. Tarifinformationen“.
Dies hat noch nichts mit der Abrechnung zu tun.
Diese erfolgt unter „4. Kostenermittlung“. Und hier ist der Grundpreis tagesgenau berücksichtigt (xx/365)
Hallo,
habe mal eine rein rechtliche Frage zur Insolvenz der BEV.
Wir sind durch Umzug im September 2018 auf die BEV gestoßen und haben bei denen sowohl Gas- als auch Stromvertrag abgeschlossen (beide Verträge beinhalteten Sofort- und Neukundenbonus). Entgegen den Erfahrungen vieler anderer erhielten wir fristgerecht unsere Sofortboni für beide Verträge. Anders verhielt es sich jetzt bei der Abschlussrechnung mit den Neukundenboni. Die BEV beruft sich in der Begründung, infolge meines Widerspruchs zur Abschlussrechnung darauf, dass noch keine 12 Monate Belieferungszeit vergangen seien und wir deswegen nach den AGBs keinen Anspruch auf den Neukundenboni hätten. Nun haben wir die verkürzte Belieferungszeit jedoch nicht zu verantworten und sehen damit die Voraussetzungen trotzdem als gegeben. Auch die Verbraucherzentrale äußert sich auf ihrer Seite dazu so, dass der 15%Bonus auf der Abschlussrechnung erscheinen sollte.
Der Fall der Insolvenz oder höhere Gewalt als Grund für Lieferstopp und damit keine 12monatige Belieferungszeit als Ausschluss der Bonuszahlung ist in den AGBs nicht verschriftlicht. Wie sollte man sich nun verhalten, bzw. was trifft rechtlich zu, Anspruch ja oder nein?
Die Antwort ist für uns interessant, nicht weil wir Geld erhalten würden (bzw. zur Tabelle anmelden müssten), sondern weil wir dann weniger nachzahlen müssten.
Danke und beste Grüße
Das gleiche bei gilt mir!
Beim Neukundenbonus steht in der Vertragsbestätigung nur, dass er sich auf den Jahresumsatz bezieht. Einen Passus, das dazu 12 MOnate beliefert worden sein muss, finde ich nicht.
Habe Sie erst einmal aufgefordert, mir eine korrekte Endabrechnung zu stellen, bin aber auch unschlüssig, was das Zahlen der Forderung betrifft. Setzt mein Schreiben die 14-tagesfrist außer Kraft, oder muss ich nun mit Inkasso(kosten) rechnen? Weiß das Jemand?
Fragende Grüße,
Thomas
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute haben wir eine viel zu hohe Abschlussrechnung im Zeitraum vom 01.03.18
bis zum 31.01.19 ( ohne jeglichen Bonus – Laufzeit war wegen Insolvenz nur 11 Monate) von der BEV erhalten.
Was können wir tun, wie sollen wir jetzt vorgehen?
Vielen Dank!
Still ruht der See in Sachen BEV Energie! Oder erhielt inzwischen jemand eine Schlussrechnung?
Habe heute eine Endabrechnung für den Strom erhalten. Scheint zu stimmen. Nur jetzt soll ich nachzahlen. Gas habe ich auch von der BEV bezogen, dafür fehlt die Endabrechnung noch. Dort habe ich sicher ein Guthaben. Überlege nun zu warten. Guthaben werden ja nicht mehr ausgezahlt. Werde mich erkundigen ob ich die Forderung gegen das Guthaben gegenrechne. Im BGB gibt es entsprechende Passagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute haben wir eine viel zu hohe Abschlussrechnung im Zeitraum vom 01.03.18
bis zum 31.01.19 ( ohne jeglichen Bonus) von der BEV erhalten.
Was können wir tun, wie sollen wir jetzt vorgehen?
Ist es nicht am 17.05.19 schon zu spät für eine Nachzahlungsabrechnung?
Vielen Dank!
Ich habe von BEV 2 Wochen vor dem Insolvenzantrag die Endabrechnung erhalten. Insgesamt wird mein Guthaben dort richtig ausgewiesen. Wenn der Insolvenzverwalter fällige Zahlungen vor dem Antragstermin einziehen darf, sollte auch das ausgewiesene Guthaben (einschließlich Boni) bevorzugt ausgezahlt werden. Ist das richtig?
Hat mittlerweile eigentlich jemand eine Rechnung der BEV bzw. vom Insolvenzverwalter erhalten?
Warten auch noch auf Endabrechnung. Still ruht der See.
End-Abrechnung durch Konkursverwalter fehlerhaft und nun ….? lt. BEV-Inso-Seite kein Kontakt möglich. ??????
Hallo, warte auch seit 14.1. 2019 auf die korrigierte Jahresabrechnung. Die im Dezember mir falsch überhöht zugesendet wurde, sowie auf das Guthaben.Nun will Vattenfall schon wieder eine hohe Rate monatlich von mir obwohl ich weniger Verbrauch nachweisen kann .D. Siegmund
Hallo,
ich bin auch von dem BEV Dilemma betroffen. Nach 11 Monaten Vertragslaufzeit geht mir nicht nur der Treuebonus flöten, sondern ich habe in der Zeit auch ca. 200€ mehr gezahlt als ich verbraucht habe. Sollte ich in diesem Fall entgegen dem Hinweis oben den Januar Abschlag über die Bank zurück fordern?
Heute im Handelsblatt:
„Etwa 250.000 Kunden des Energieversorgers BEV warten nach der Pleite des Billigstromanbieters auf fast 80 Millionen Euro. Das sagte der vorläufige BEV-Insolvenzverwalter Axel Bierbach dem „Handelsblatt“. Die Chancen, dass die Kunden ihr Geld tatsächlich wiederbekommen, schätzt der Rechtsanwalt jedoch als nicht sehr hoch ein: „Es sieht leider schlecht für die Kunden aus.“
„Aus dem Insolvenzantrag ergeben sich Verbindlichkeiten von ausstehenden Bonuszahlungen in Höhe von 29,5 Millionen Euro und Kunden-Guthaben von etwa 50 Millionen Euro. Diese Zahlen müssen wir jetzt verifizieren.“
Soweit der Insolvenzverwalter. Gesamter Bericht: Googeln nach „Handelsblatt BEV“
Hallo, ich habe mal meinen Grundversorger angerufen und sie sagten mir, sie sind noch nicht von bev angeschrieben worden. Hab auch noch keine Post bekommen von meinen Grundversorger.
Wo bin ich den nun aktuell? Bei bev noch oder beim grundversorger
Mfg Christian
Hallo zusammen,
Schaut euch doch mal bitte im Bundesanzeiger die neueste Bilanz aus dem Jahre 2017 an. HIer stehen sagenhafte Forderungen gegen Gesellschafter 139.634.928,57 und 10.156.887,39 also insgesamt fast 150 Mill € bei Summe Eigenkapital 8.367.912,36
Aus meiner Sicht bedeutet dass, dass hier über 140 Mill € an Kundengeldern zweckemtfremdet wurde.
Die Firma hat 2017 so um die 7 Mill € Gewinn gemacht.
Das emfpinde ich als absoluten Skandal. Wir sollen nun die Zeche bezahlen oder wie?
Warten Sie doch mal ab, was die Staatsanwaltschaft in Muenchen ermittelt. Wenn ein Insolvenzbetrug vorliegen sollte, laesst sich dies nachweisen.
Ich sehe es als viel problematischer an, dass lange und viel rumgejammert wurde. Statt dessen gibt es Gesetze, die einzuhalten sind. Bei begruendeten Verstoessen muss man sich an die Justizbehoerden wenden. Dort werden entsprechende Verfahren eingeleitet, die die Richtigen betreffen! Die Bundesnetzagentur ist in ihrer Sanktionsmoeglichkeit eingeschraenkt. Ein guter Staatsanwalt im Rahmen seiner Ermittlungen jedoch nicht. Kommt es zu einem Strafverfahren steht auch fuer die Geschaeftsfuehrer viel auf dem Spiel. Bishin zur ungeschraenkten Haftung.
Hallo
dann lesen Sie mal:
Heute die Muttergesellschaft hat ebenfalls Insolvenz angemeldet-
Die BEV hat an die Muttergesellschaft Forderungen von über
100 Mios!!
Hallo Herr Jung,
Sie haben sicher auch gesehen, wohin das Geld gegangen ist.
Zur „Mutter“, dafür kann dann die Tochter, Ihren Verpflichtungen
nicht nach kommen.
Geschenke verteilt in der Schweiz, dann Insolvenz anmelden.
Moeschler, ist bis 2.3. im Urlaub.
Hatte gestern schon geschrieben, Kommentar im Netz, nach kurzer
Zeit verschwunden.
viele Grüße
Der letzte Chef, soll ja bei den Stadtwerken Augsburg Direktor gewesen.
Muss ich BEV jetzt kündigen? Nein.
Halte ich persönlich für eine falsche Einschätzung.
Die Verbraucherzentralen raten ALLE zu einer fristlosen Kündigung zwecks Liefereinstellung, da die Verträge mit dem Lieferstopp eben nicht automatisch enden und schuldrechtlich weiter laufen.
Die Genie Holding AG in Tägerwilen/CH sucht Personal. Ist das nicht die „Mutter“ der BEV Energie?
https://www.mncjobs.ch/company/genie-holding-ag
Auf Trustpilot gibts zzT. immer noch 5-Sterne-Lobhudeleien. Haben die BEV-Bewertungs-Lakaien denn nicht mitbekommen, dass der Laden nebst seinen Tochterfirmen Insolvenz anmeldete?
Heute kam der Hammer von Check24:
Zitat:
„Wichtige Information zu Ihrem BEV-Vertrag
Auftragsnummer: xxxxx
Sehr geehrte xxx,
wie wir soeben leider über die Medien erfahren mussten, hat der Energieversorger BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft heute die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Da Sie vor kurzem über unser Portal zur BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gewechselt sind, möchten wir Ihnen in dieser E-Mail kurzfristig erste Antworten auf die wichtigsten Fragen geben.
Was Sie wissen sollten:
Eine ununterbrochene Belieferung mit Strom und Gas ist zu jeder Zeit sichergestellt. Kunden der BEV werden, so der vorläufige Insolvenzverwalter, ab sofort durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bev-inso.de/
Was Sie tun können:
Um den Einzug weiterer Abschlagszahlungen zu unterbinden, empfiehlt es sich, bereits erteilte Einzugsermächtigungen zu widerrufen, was selbst 6 Wochen rückwirkend möglich ist. Zusätzlich ist es sinnvoll, Ihre Zählerstände zeitnah abzulesen. Diese Daten sollten Sie dann dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und der BEV mitteilen, um eine korrekte Abrechnung zu erleichtern.
Die Ersatzversorgung wird von Ihrem örtlichen Grundversorger übernommen. Die Lieferung erfolgt zu den eigenen Preisen des örtlichen Grundversorgers, die im Regelfall deutlich teurer sind. Sie haben die Möglichkeit, in einen preisgünstigeren Tarif beim Grundversorger zu wechseln oder aber erneut einen anderen, günstigen Anbieter über CHECK24 zu wählen.
Um Ihnen einen erneuten Wechsel so leicht wie möglich zu machen, haben wir hier die besten Alternativen für Sie zusammengefasst. Als Entschädigung für Ihre unerfreulichen Erfahrungen schenken wir Ihnen zudem 30 EUR in Form eines CHECK24-Gutscheins. Diesen Betrag überweisen wir Ihnen ca. 6 Monate nach erneutem Abschluss und erfolgter Belieferung direkt auf Ihr Konto.
Sollten Sie nicht aktiv werden, rutschen Sie spätestens nach drei Monaten automatisch von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung des Grundversorgers – zu ebenfalls deutlich teureren Preisen. Die Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir Sie um Entschuldigung bitten. Unser Kundenservice steht Ihnen telefonisch von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr unter der Rufnummer 089 – 24 24 11 66 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24 Energie Team“
Zitat Ende
Man empfiehlt unter anderem Grünwelt und eprimo. Aber ich werde mich hüten, mir nochmals von Check24 etwas empfehlen zu lassen. Meinen neuen recht günstigen Anbieter (öffentlich-rechtlich – nur in Baden-Württemberg möglich) habe ich bereits gefunden.
Vor Grünwelt kann ich nur warnen. Eprimo ist ok (früher gab es öfters Probleme, heute kaum), allerdings präferiere ich andere Anbieter.
Grünwelt ist plötzlich bei den Check24-Empfehlungen raus….. [update] …und jetzt plötzlich wieder drin, sogar an erster Stelle! Hammer!
Weitere Empfehlungen: Team Energie, Roth Energie, GaSpar, Maingau Energie (ist mir als seriös bekannt), Knauber Erdgas, fünfwerke.de, Sauberenergie, Schwarzwald Energy (ist mir als seriös bekannt), nochmal Grünwelt mit Zusatz Bestseller Nr. 1, Hundred, Montana.
Hallo,
ich bin auch von der Insolvenz betroffen. Allerdings habe ich im Moment mehr Gas verbraucht, als Abschläge gezahlt. Zum Glück ist dieser Winter kalt. Meine Frage:
Darf der Insolvenzverwalter bei der jetzt noch ausstehenden Schlussrechnung (Ich werde nachzahlen müssen!) auch die fragwürdigen Praktiken (Nichtberücksichtigung 15% Neukundenbonus) fortführen oder muss er sich an vertragliche Vereinbarungen halten?
Zwar ist noch kein Jahr rum, aber ich habe den Vertrag ja nicht beendet? Was mein ihr?
Das würde mich auch interessieren, habe auch mehr verbraucht als ich geschätzt hatte und nach Überprüfung habe ich festgestellt das noch nichtmal der Sofortbonus ausgezahlt wurde.
Theoretisch müssten sich jetzt Nachforderung und Anspruch auf Sofortbonus und Neukundenbonus doch verrechnen. Diese ist ja schließlich vertraglich festgehalten.
Hatte mein Vertrag regulär zum 1.2.19 gekündigt.
Vielen Dank für die Antworten. In der GAS-AGB zu Boni steht dies hier:
„7.4 Sofern im jeweiligen Tarif vereinbart, bietet die BEV als Abschlussprämie für den Abschluss des Vertrages einen einmaligen Prämienbetrag (Bonus). Etwaige Vorauszahlungen werden durch den Bonus grundsätzlich nicht gemindert.
7.5 Die Verrechnung eines dem Kunden ggf. von der BEV zu gewährenden Bonus mit Forderungen der BEV aus unterjähriger Abrechnung vor Ablauf eines Belieferungsjahres sowie mit Abschlagszahlungen vor Erteilung der ersten Jahresverbrauchsrechnung ist ausgeschlossen.“
Die Boni erhalte ich auf Grund des Vertragsabschlusses. Die unterjährige Schlussabrechnung auf Grund der Insolvenz hat die BEV zu vertreten.
Ist hier sogar der bereits ausgezahlte Sofortbonus wieder in Gefahr (mittlere Erfolgsaussichten)?
Sofortbonus – wie der Name schon sagt – wird „sofort“ ausgezahlt. Auch in den AGBs werden keine Voraussetzungen gestellt, wie z.B. 12-monatige Belieferung. Mich würde es wundern, wenn der Insolvenzverwalter dieses versuchen würde einzuziehen. Der wird sich doch wohl an die Verträge und an das deutsche Recht halten!
Hallo,
auch ich war Kunde dieses kriminellen BEV-Vereins, allerdings erst seit Sept. 2018. Vorher hatte ich einen Jahresvertrag mit STROGON, die bei der Schlussrechnung bez. des Treuebonus herumgezickt haben, weil der Anschluss angeblich gewerblich genutzt würde. Schließlich haben sie aber doch den prozentualen Treuebonus ausgezahlt. Das was mir anschließend aber bei BEV passierte, habe ich in meinem ganzen Stromanbieterwechsel-Leben bisher noch nicht erlebt. Seit Okt/November 2018 warte ich auf die Auszahlung des Sofortbonus i.H.v. 210 EURO. Auf zahlreiche E-Mails habe ich nie eine Antwort erhalten, was ich als Respektlosigkeit gegenüber dem Kunden empfinde. Gott sei dank hatte ich dem kriminellen Verein keine Abbuchungserlaubnis erteilt. Den Dauerauftrag in meinem Onlinekonto habe ich heute gelöscht, so dass meinerseits keine Zahlungen mehr erfolgen. Aufgrund meines Verbrauchs habe ich Verbindlichkeiten meinerseits i.H.v. rd. 110 EURO errechnet. Nun warte ich gespannt auf die Abschlussrechnung und bin wild entschlossen, den seinerzeit geschlossenen Vertrag einzuhalten. Das bedeutet, dass ich meine Forderung zur Auszahlung des Sofortbonus gegenrechnen werde. Wie denkt ihr darüber?
@Walter
Ich denke, Sie haben leider sehr viel falsch gemacht und jetzt ist es zu spaet.
Seit einiger Zeit hat sich diese Entwicklung abgezeichnet. Wenn man Forderungen hat, muss man sie mit massiven Mitteln durchsetzen. Dazu haben wir in Deutschland Gesetze und das Strafrecht. Sie haben davon nicht ausreichend Gebrauch gemacht.
Sie werden mit meiner Antwort unzufrieden sein, aber Sie hatten um die Meinung Anderer gebeten.
Viel Glueck weiterhin.
Siehe oben auf der Seite (ich aktualisiere meine Empfehlungen laufend)
Hallo,
da viele BEV Kunden die gleiche Frage stellen ob man die Rücklastschriften die mehr als acht Wochen alt sind zurück fordern kann, die Antwort dazu können Sie dem BGH Urteil aus dem Jahr 2000 entnehmen.
„Höchstrichterliches Urteil
Auch bei länger zurückliegenden Abbuchungen steht diese Möglichkeit jedem Bankkunden noch offen. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2000 entschieden, dass die Möglichkeit zum Widerspruch gegen Belastungen eines Kontos durch Lastschriften zeitlich nicht befristet ist (Az.: XI ZR 258/99). Als sogenanntes Gestaltungsrecht unterliegt das Widerspruchsrecht auch nicht der Verjährung, sondern nur der Verwirkung.“
Hallo,
Danke für diese Information. Wissen Sie vielleicht wie Man es tatsächlich realisieren kann? durch die Bank kann Man nur Zahlungen die in der letzte 8 Wochen gemacht wurden zurückziehen.
Ich habe von BEV für Strom in 2017-2018 einen Guthaben bekommen sollen und habe trotzdem in 2018- 2019 für Gas bezahlt. Und heute schulden sie mir paar hundert Euro.
Danke,
Michael.
Es gibt seit gestern eine spezielle Seite der BEV zur Insolvenz : http://bev-inso.de/
Das ist ein Ding! Obwohl die BEV Energie am 29.01.2019 Insolvenz anmeldete und der Insolvenzverwalter mitteilte
[Zitat] „Werde ich von der BEV noch mit Strom oder Gas beliefert?
Nein. Ihr Bezug von Strom und Gas ist aber auf jeden Fall durch Ihren Ersatzversorger sichergestellt, der sich bei Ihnen melden wird. Da die BEV ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, sieht das Gesetz in Deutschland vor, dass die Kunden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden. Die Kunden, die sich in dieser Ersatzversorgung befinden, werden automatisch vom Grundversorger darüber informiert“[Zitat Ende],
meinte der Netzbetreiber, vor Ende meines Liefervertrages mit der BEV (31.08.2019) würde ich nicht aus dem Vertrag herauskommen. Was sind denn das für Zustände? Kann nicht mehr liefern und besteht auf der Fortführung des Vertrages?
Zum Glück habe ich keinerlei Forderungen an die BEV, da mein Vertrag ohne Boni war und sich die bislang überwiesenen Raten und der Verbrauch egalisierten.
Fragen Sie noch mal beim Netzbetreiber nach. Ich weiß von anderen Verbrauchern, dass sie bereits wechseln konnten und aus dem BEV-Vertrag raus sind. Hier liegt wohl ein Missverständnis beim Netzbetreiber vor.
Jeder hat es sich ausrechnen können: genau zwei Tage nach der 8-Wochen-Frist für die Rückgabe der Dezember-Lastschriften. Wer im Strom-Markt mitzockt, muß eben Insolvenzrecht und Bankfisten ganz genau kennen. Alle anderen: lieber 500 Eur mehr beim grundversorger für die lokalen Stadtwerke und heimatverbundene Arbeitsplätze anstatt für unseriöse Firmen. Wer jetzt klug ist: Januar-Lastschrift zurückbuchen, Widerruf der Einzugsermächtigung als Einwurfeinschreiben (bloß keine Übergabe: dort ist morgen früh niemand mehr, der Post annimmt), Zähler ablesen, lokalen Netzbetreiber den Zählerstand geben, sofort neuen Anbieter suchen. Und vor allem: Licht aus, Strom sparen. Denn ab jetzt gilt die Grundversorgung.
Habe letztes Jahr zum 31.12.2018 ordentlich gekündigt und Anfang Januar VOR der Insolvenz einen entsprechenden Brief mit Aufstellung des Verbrauchs, Rechnung Forderungsaufstellung an die BEV etc. pp. übermittelt (s.u.) -> Natürlich bisher weder Abrechnung noch sonst was erhalten.
Letzte Abbuchung war schon mehr als 8 Wochen her.
Kurze Fragen:
Macht es einen Unterschied, ob die BEV diese Forderung VOR dem Insolvenzantrag erhalten hat?
Macht BEV sich (neben der Insolvenzgeschichte) strafbar, wenn die Abrechnung nicht spätestens nach 6 Wochen erstellt ist?
Auszug:
….Sie erhalten heute die Aufforderung, eine Schlußrechnung bis zum 12.1.2019 zu erstellen und mir zuzusenden. Ich erwarte eine detaillierte Aufführung aller Posten, diese sollte m.E. gemäß dem abgeschlossenen Tarif wie folgt aussehen:
NZ: Preis für nnnn kWh * Tarif = xxx,xx €
Grundpreis: xx,xx €
Summe: – n.nnn,nn €
Abzgl. Vorauszahlungen: + n.nnnn,nn € (nnn € * nn Monate)
Abzgl. Sofortbonus/ Neukundenbonus: + nnn,nn €
Guthaben: nnn,nn €
„…..Und dann die Formulierung aus dieser Seite verwendet….“
Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
BEV-Energie hat am 29.01.2019 einen Insolvenzantrag gestellt (Quelle: Handelsblatt).
Auch ich gehörte zu den Kunden der BEV. Mein Vertrag bei diesem Unternehmen endete am 23.01.2019. Eine Schlussabrechnung habe ich noch nicht erhalten
Damals wurde ein jährlicher Verbrauch von 4000 KW/h angegeben. Der monatliche Abschlag betrug 121€. Aufgrund von Energiesparmaßnahmen zuhause haben wir tatsächlich nur 2950 KW/h verbraucht. Deswegen haben wir gegenüber der BEV ein Guthaben inkl. 15% Neukundenbonus von ca. 550€.
Wie gesagt, über die BEV ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Was meint ihr: Können wir damit rechnen, überhaupt noch etwas Geld zurückzubekommen?
Auch Verivox spielt eine eigenartige Rolle. Aufgrund der vielen positiven Bewertungen wurde damals eine klare Empfehlung zur BEV ausgesprochen. Darauf sind wohl viele Kunden reingefallen (wir auch)!
Möchte man sich Hilfe bei den Verbraucherzentralen holen (E-Mail Beratung) muss man auch erst einmal 25€ bezahlen.
Ich bin momentan restlos bedient….
Ich gehe sehr stark davon aus, dass Ihr Guthaben futsch ist. Das tut mir sehr leid!
Auf Kundenbewertungen ist leider kein Verlass. Da gebe ich Ihnen Recht. Viel aussagekräftiger sehe ich Verbraucherbeschwerden an. Diese dienen mir als wesentliches Kritierium, um vor ausgewählten Strom- und Gasanbietern zu warnen. Daher warne ich vor BEV schon seit Jahren.
Meine Empfehlungen, welche Anbieter ich als verbraucherfreundliche einstufe, habe ich auf meiner Seite veröffentlicht.
Hilfestellungen:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/energieversorger-bev-stellt-insolvenzantrag-was-das-fuer-kunden-heisst-32540
Die Insolvenz war zu erwarten. Insolvenzverschleppung ist keine Bagatelle. Die Staatsanwaltschaft hat vermutlich bereits Vorermittlungen eingeleitet.
Die Wirtschaftswoche meldet gerade, dass die BEV Konkurs angemeldet hat.
Auch ich bin Kunde der BEV, habe nach der letzten drastischen Preiserhöhung gekündigt, und mein Vertrag endet am 31.1.2019. Vorher hatte ich schon mal eine Erhöhung meiner Abschlagszahlung wegen
Vorjahresverbrauch. Auf meinen Wiederspruch wurde nicht reagiert.
Mein Guthaben beziffert sich auf etwa 250,- €. Ich hätte noch die Möglichkeit, die letzte Abschlagszahlung von 92,-€ zurück zubuchen. Sollte ich dies tun, bevor ich hinterher garnichts mehr bekomme und welche Konsiquenzen drohen mir?
Ist vorbei! Ich bekomme noch 700…..
Ja, unbedingt Zahlungen (SEPA- Abbuchungen) der letzten 8 Wochen von der Hausbank zurüvkholen lassen. Solltest Du in 10 Minuten nach dem Anruf schon wieder auf deinem Konto haben.
Versuche zurüchzubuchen, wenn es noch geht. Habe ich am Montag auch gemacht und 2 Monatsbeträge a 114 € zurückbekommen . Hatte zurvor mit einem Anwalt gesprochen, es sagte das ich keine Konsequenzen zu erwarten hätte, da die Praktiken eh illegal wären. Eine Forderung von einem Inkassobüro hätte er anwaltlich in die Schranken gewiesen. Du gehst kein Risiko ein, die sind eh pleite und Du siehst kein Geld mehr.