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  1. Moin,

    ich nun auch meine Endabrechnung von BEV erhalten. Zum Glück war ich gerade erst Kunde geworden als die Insolvenz verkündet wurde.
    Für 19.1.19 – 31.1.19 will die BEV nun 34,65 Euro von mir.
    Laut Vertrag steht mir ein Sofortbonus von 170 Euro zu. Der soll 60 Tage nach Lieferungsbeginn ausgezahlt werden. Den Bonus habe ich nicht auf der Rehnung stehen und ich habe ihn auch nicht auf mein Konto überwiesen bekommen.

    Wie sieht die rechtliche Lage nun aus? Ich habe BEV erstmal angeschrieben, sie sollen meinen Verbrauch mit dem Bonus verrechnen. Dass ich noch was ausgezahlt bekomme glaube ich nicht. Aber ich will natürlich keine Rechnung begleichen obwohl mir ein wesentlich höherer Bonus zusteht.

    1. Hallo,
      Mein Vertrag begann am 01.01.19 . Am 29.01.19 hat das Amtsgericht München Insolvenz angeordnet.
      Meine Rechnung von der BEV beläuft sich zwar nur auf 28,48 €, jedoch wurde der Sofortboni von 100.-€ nicht gegengerechnet.
      Habe per Mail Widerspruch bei der BEV ( [email protected]) eingelegt. Diese teilte mit mit,“ dass Bonusansprüche ( Sofortboni) grundsätzlich nicht mehr an sie auszahlen können.“
      Dann bekam ich ein Schreiben von Creditreform mit der Forderung vom 33,48 € ( 28,48 €+ 5.- €) mit neuem Zahlungsziel. Auch Creditreform habe ich per Mail ([email protected]) widersprochen.
      Heute kam per Mail die Antwort,“ dass der Sofortboni erst 60 Tage nach Belieferungsbeginn fällig wäre, und daher kein Anspruch darauf besteht. Des weiteren verwiesen die auf eine Ziffer 7.5 der All. Gesch. der BEV, aus welcher sich ergibt, das eine Verrechnung mit einer unterjährigen Abrechnung ausgeschlossen ist und fordert die Bezahlung der Betrages vom 33,48 €.“
      Meine Meinung ist, auch wenn der Sofortbonus erst 60 Tage nach Belieferung ausbezahlt wird, so ist er doch Bestandteil meines Vertrages mit der BEV und steht mir hiermit auch zu. Oder sehe ich das falsch … Wir hat noch Erfahrungen damit gemacht??

      1. Hallo,

        bei mir handelt es sich um exakt den gleichen Fall. Ich habe mich von einem Anwalt beraten lassen,
        welcher der Auffassung ist dass der Sofortbonus Bestandteil des Vertrages ist. Der Anwalt hat mir empfohlen erst beim gerichtlichen Mahnverfahren wieder zu ihm zu kommen…

        1. Hallo,

          ich habe erst gestern wieder ein Schreiben von Creditreform erhalten, mit Androhung der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens wenn die Zahlungsfrist bis zum 29.09. nicht eingehalten wird (Zahlungsfrist war zuvor bis zum 21.09.)……

  2. Hallo,
    ich habe letzte Woche meine Endabrechnung bekommen. Nachzahlung 90€. Allerdings wurde der Neukundenbonus von 15% nicht berücksichtigt. Belieferung dauerte nur 4 Monate aber der Vertrag wurde ja nicht durch mein Verschulden bzw. Küdigung beendet. Darf ich den nicht aufgeführten Bonus von der Nachzahlung abziehen? Wie sieht es mit der sehr spät bekommenen Endabrechnung aus? Muß man die nach so langer Zeit (Vertragsbeendigung 01.02.19) überhaupt noch akzeptieren?

    1. Mir geht’s genauso und ich muss 270€ nachzahlen und bekomme einen neukundenbonus von 117€.was ist zu tun ?
      Mit freundlichen Grüßen M.Pi

    2. Leute lasst euch nicht ins Bockhorn jagen und prüft die Abrechnung genau!
      Ich habe heute auch meine Endabrechnung bekommen. Wir wurden vom 01.10.2018 bis 01.02.2019 beliefert und bei mir hat der Insolventsverwalter z. B. für beide Jahre (2018 und 2019) den gesamten Grundpreis berechnet. Dieser kann nach meinem Wissenstand höchstens einmal (wenn überhaupt) bzw. er muss taggenau abgerechnet werden. Mal schauen, was die Abrechnung sonst noch für Übrraschungen bereithält. Den Bonus fehlt bei mir auch, werde ich auf alle Fälle nachfordern. Ferner ist zu prüfen, ob eine Nachzahlung von der BEV jetzt überhaupt noch durchgesetzt werden kann (siehe § 40 Abs. 4 EnWG).

      1. Habt ihr die Abrechnung auch genau angesehen?
        Der Grundpreis für das Jahr 2018 sowie das Jahr 2019 stehen unter der Überschrift „2. Tarifinformationen“.
        Dies hat noch nichts mit der Abrechnung zu tun.
        Diese erfolgt unter „4. Kostenermittlung“. Und hier ist der Grundpreis tagesgenau berücksichtigt (xx/365)

  3. Hallo,
    habe mal eine rein rechtliche Frage zur Insolvenz der BEV.
    Wir sind durch Umzug im September 2018 auf die BEV gestoßen und haben bei denen sowohl Gas- als auch Stromvertrag abgeschlossen (beide Verträge beinhalteten Sofort- und Neukundenbonus). Entgegen den Erfahrungen vieler anderer erhielten wir fristgerecht unsere Sofortboni für beide Verträge. Anders verhielt es sich jetzt bei der Abschlussrechnung mit den Neukundenboni. Die BEV beruft sich in der Begründung, infolge meines Widerspruchs zur Abschlussrechnung darauf, dass noch keine 12 Monate Belieferungszeit vergangen seien und wir deswegen nach den AGBs keinen Anspruch auf den Neukundenboni hätten. Nun haben wir die verkürzte Belieferungszeit jedoch nicht zu verantworten und sehen damit die Voraussetzungen trotzdem als gegeben. Auch die Verbraucherzentrale äußert sich auf ihrer Seite dazu so, dass der 15%Bonus auf der Abschlussrechnung erscheinen sollte.
    Der Fall der Insolvenz oder höhere Gewalt als Grund für Lieferstopp und damit keine 12monatige Belieferungszeit als Ausschluss der Bonuszahlung ist in den AGBs nicht verschriftlicht. Wie sollte man sich nun verhalten, bzw. was trifft rechtlich zu, Anspruch ja oder nein?
    Die Antwort ist für uns interessant, nicht weil wir Geld erhalten würden (bzw. zur Tabelle anmelden müssten), sondern weil wir dann weniger nachzahlen müssten.
    Danke und beste Grüße

    1. Das gleiche bei gilt mir!
      Beim Neukundenbonus steht in der Vertragsbestätigung nur, dass er sich auf den Jahresumsatz bezieht. Einen Passus, das dazu 12 MOnate beliefert worden sein muss, finde ich nicht.
      Habe Sie erst einmal aufgefordert, mir eine korrekte Endabrechnung zu stellen, bin aber auch unschlüssig, was das Zahlen der Forderung betrifft. Setzt mein Schreiben die 14-tagesfrist außer Kraft, oder muss ich nun mit Inkasso(kosten) rechnen? Weiß das Jemand?
      Fragende Grüße,
      Thomas

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,

    heute haben wir eine viel zu hohe Abschlussrechnung im Zeitraum vom 01.03.18
    bis zum 31.01.19 ( ohne jeglichen Bonus – Laufzeit war wegen Insolvenz nur 11 Monate) von der BEV erhalten.
    Was können wir tun, wie sollen wir jetzt vorgehen?
    Vielen Dank!

    1. Habe heute eine Endabrechnung für den Strom erhalten. Scheint zu stimmen. Nur jetzt soll ich nachzahlen. Gas habe ich auch von der BEV bezogen, dafür fehlt die Endabrechnung noch. Dort habe ich sicher ein Guthaben. Überlege nun zu warten. Guthaben werden ja nicht mehr ausgezahlt. Werde mich erkundigen ob ich die Forderung gegen das Guthaben gegenrechne. Im BGB gibt es entsprechende Passagen

    2. Sehr geehrte Damen und Herren,

      heute haben wir eine viel zu hohe Abschlussrechnung im Zeitraum vom 01.03.18
      bis zum 31.01.19 ( ohne jeglichen Bonus) von der BEV erhalten.
      Was können wir tun, wie sollen wir jetzt vorgehen?
      Ist es nicht am 17.05.19 schon zu spät für eine Nachzahlungsabrechnung?
      Vielen Dank!

  5. Ich habe von BEV 2 Wochen vor dem Insolvenzantrag die Endabrechnung erhalten. Insgesamt wird mein Guthaben dort richtig ausgewiesen. Wenn der Insolvenzverwalter fällige Zahlungen vor dem Antragstermin einziehen darf, sollte auch das ausgewiesene Guthaben (einschließlich Boni) bevorzugt ausgezahlt werden. Ist das richtig?

    1. Hallo, warte auch seit 14.1. 2019 auf die korrigierte Jahresabrechnung. Die im Dezember mir falsch überhöht zugesendet wurde, sowie auf das Guthaben.Nun will Vattenfall schon wieder eine hohe Rate monatlich von mir obwohl ich weniger Verbrauch nachweisen kann .D. Siegmund

  6. Hallo,
    ich bin auch von dem BEV Dilemma betroffen. Nach 11 Monaten Vertragslaufzeit geht mir nicht nur der Treuebonus flöten, sondern ich habe in der Zeit auch ca. 200€ mehr gezahlt als ich verbraucht habe. Sollte ich in diesem Fall entgegen dem Hinweis oben den Januar Abschlag über die Bank zurück fordern?

  7. Heute im Handelsblatt:

    „Etwa 250.000 Kunden des Energieversorgers BEV warten nach der Pleite des Billigstromanbieters auf fast 80 Millionen Euro. Das sagte der vorläufige BEV-Insolvenzverwalter Axel Bierbach dem „Handelsblatt“. Die Chancen, dass die Kunden ihr Geld tatsächlich wiederbekommen, schätzt der Rechtsanwalt jedoch als nicht sehr hoch ein: „Es sieht leider schlecht für die Kunden aus.“

    „Aus dem Insolvenzantrag ergeben sich Verbindlichkeiten von ausstehenden Bonuszahlungen in Höhe von 29,5 Millionen Euro und Kunden-Guthaben von etwa 50 Millionen Euro. Diese Zahlen müssen wir jetzt verifizieren.“

    Soweit der Insolvenzverwalter. Gesamter Bericht: Googeln nach „Handelsblatt BEV“

  8. Hallo, ich habe mal meinen Grundversorger angerufen und sie sagten mir, sie sind noch nicht von bev angeschrieben worden. Hab auch noch keine Post bekommen von meinen Grundversorger.
    Wo bin ich den nun aktuell? Bei bev noch oder beim grundversorger
    Mfg Christian

  9. Hallo zusammen,

    Schaut euch doch mal bitte im Bundesanzeiger die neueste Bilanz aus dem Jahre 2017 an. HIer stehen sagenhafte Forderungen gegen Gesellschafter 139.634.928,57 und 10.156.887,39 also insgesamt fast 150 Mill € bei Summe Eigenkapital 8.367.912,36

    Aus meiner Sicht bedeutet dass, dass hier über 140 Mill € an Kundengeldern zweckemtfremdet wurde.

    Die Firma hat 2017 so um die 7 Mill € Gewinn gemacht.

    Das emfpinde ich als absoluten Skandal. Wir sollen nun die Zeche bezahlen oder wie?

    1. Warten Sie doch mal ab, was die Staatsanwaltschaft in Muenchen ermittelt. Wenn ein Insolvenzbetrug vorliegen sollte, laesst sich dies nachweisen.

      Ich sehe es als viel problematischer an, dass lange und viel rumgejammert wurde. Statt dessen gibt es Gesetze, die einzuhalten sind. Bei begruendeten Verstoessen muss man sich an die Justizbehoerden wenden. Dort werden entsprechende Verfahren eingeleitet, die die Richtigen betreffen! Die Bundesnetzagentur ist in ihrer Sanktionsmoeglichkeit eingeschraenkt. Ein guter Staatsanwalt im Rahmen seiner Ermittlungen jedoch nicht. Kommt es zu einem Strafverfahren steht auch fuer die Geschaeftsfuehrer viel auf dem Spiel. Bishin zur ungeschraenkten Haftung.

      1. Hallo
        dann lesen Sie mal:
        Heute die Muttergesellschaft hat ebenfalls Insolvenz angemeldet-
        Die BEV hat an die Muttergesellschaft Forderungen von über
        100 Mios!!

    2. Hallo Herr Jung,
      Sie haben sicher auch gesehen, wohin das Geld gegangen ist.
      Zur „Mutter“, dafür kann dann die Tochter, Ihren Verpflichtungen
      nicht nach kommen.
      Geschenke verteilt in der Schweiz, dann Insolvenz anmelden.
      Moeschler, ist bis 2.3. im Urlaub.
      Hatte gestern schon geschrieben, Kommentar im Netz, nach kurzer
      Zeit verschwunden.
      viele Grüße
      Der letzte Chef, soll ja bei den Stadtwerken Augsburg Direktor gewesen.

  10. Muss ich BEV jetzt kündigen? Nein.

    Halte ich persönlich für eine falsche Einschätzung.

    Die Verbraucherzentralen raten ALLE zu einer fristlosen Kündigung zwecks Liefereinstellung, da die Verträge mit dem Lieferstopp eben nicht automatisch enden und schuldrechtlich weiter laufen.

  11. Auf Trustpilot gibts zzT. immer noch 5-Sterne-Lobhudeleien. Haben die BEV-Bewertungs-Lakaien denn nicht mitbekommen, dass der Laden nebst seinen Tochterfirmen Insolvenz anmeldete?

  12. Heute kam der Hammer von Check24:

    Zitat:
    „Wichtige Information zu Ihrem BEV-Vertrag
    Auftragsnummer: xxxxx

    Sehr geehrte xxx,

    wie wir soeben leider über die Medien erfahren mussten, hat der Energieversorger BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft heute die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

    Da Sie vor kurzem über unser Portal zur BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gewechselt sind, möchten wir Ihnen in dieser E-Mail kurzfristig erste Antworten auf die wichtigsten Fragen geben.

    Was Sie wissen sollten:

    Eine ununterbrochene Belieferung mit Strom und Gas ist zu jeder Zeit sichergestellt. Kunden der BEV werden, so der vorläufige Insolvenzverwalter, ab sofort durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bev-inso.de/

    Was Sie tun können:

    Um den Einzug weiterer Abschlagszahlungen zu unterbinden, empfiehlt es sich, bereits erteilte Einzugsermächtigungen zu widerrufen, was selbst 6 Wochen rückwirkend möglich ist. Zusätzlich ist es sinnvoll, Ihre Zählerstände zeitnah abzulesen. Diese Daten sollten Sie dann dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und der BEV mitteilen, um eine korrekte Abrechnung zu erleichtern.

    Die Ersatzversorgung wird von Ihrem örtlichen Grundversorger übernommen. Die Lieferung erfolgt zu den eigenen Preisen des örtlichen Grundversorgers, die im Regelfall deutlich teurer sind. Sie haben die Möglichkeit, in einen preisgünstigeren Tarif beim Grundversorger zu wechseln oder aber erneut einen anderen, günstigen Anbieter über CHECK24 zu wählen.

    Um Ihnen einen erneuten Wechsel so leicht wie möglich zu machen, haben wir hier die besten Alternativen für Sie zusammengefasst. Als Entschädigung für Ihre unerfreulichen Erfahrungen schenken wir Ihnen zudem 30 EUR in Form eines CHECK24-Gutscheins. Diesen Betrag überweisen wir Ihnen ca. 6 Monate nach erneutem Abschluss und erfolgter Belieferung direkt auf Ihr Konto.

    Sollten Sie nicht aktiv werden, rutschen Sie spätestens nach drei Monaten automatisch von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung des Grundversorgers – zu ebenfalls deutlich teureren Preisen. Die Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

    Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir Sie um Entschuldigung bitten. Unser Kundenservice steht Ihnen telefonisch von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr unter der Rufnummer 089 – 24 24 11 66 zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr CHECK24 Energie Team“
    Zitat Ende

    Man empfiehlt unter anderem Grünwelt und eprimo. Aber ich werde mich hüten, mir nochmals von Check24 etwas empfehlen zu lassen. Meinen neuen recht günstigen Anbieter (öffentlich-rechtlich – nur in Baden-Württemberg möglich) habe ich bereits gefunden.

    1. Vor Grünwelt kann ich nur warnen. Eprimo ist ok (früher gab es öfters Probleme, heute kaum), allerdings präferiere ich andere Anbieter.

      1. Grünwelt ist plötzlich bei den Check24-Empfehlungen raus….. [update] …und jetzt plötzlich wieder drin, sogar an erster Stelle! Hammer!

        Weitere Empfehlungen: Team Energie, Roth Energie, GaSpar, Maingau Energie (ist mir als seriös bekannt), Knauber Erdgas, fünfwerke.de, Sauberenergie, Schwarzwald Energy (ist mir als seriös bekannt), nochmal Grünwelt mit Zusatz Bestseller Nr. 1, Hundred, Montana.

  13. Hallo,
    ich bin auch von der Insolvenz betroffen. Allerdings habe ich im Moment mehr Gas verbraucht, als Abschläge gezahlt. Zum Glück ist dieser Winter kalt. Meine Frage:
    Darf der Insolvenzverwalter bei der jetzt noch ausstehenden Schlussrechnung (Ich werde nachzahlen müssen!) auch die fragwürdigen Praktiken (Nichtberücksichtigung 15% Neukundenbonus) fortführen oder muss er sich an vertragliche Vereinbarungen halten?
    Zwar ist noch kein Jahr rum, aber ich habe den Vertrag ja nicht beendet? Was mein ihr?

    1. Das würde mich auch interessieren, habe auch mehr verbraucht als ich geschätzt hatte und nach Überprüfung habe ich festgestellt das noch nichtmal der Sofortbonus ausgezahlt wurde.
      Theoretisch müssten sich jetzt Nachforderung und Anspruch auf Sofortbonus und Neukundenbonus doch verrechnen. Diese ist ja schließlich vertraglich festgehalten.
      Hatte mein Vertrag regulär zum 1.2.19 gekündigt.

    2. Vielen Dank für die Antworten. In der GAS-AGB zu Boni steht dies hier:
      „7.4 Sofern im jeweiligen Tarif vereinbart, bietet die BEV als Abschlussprämie für den Abschluss des Vertrages einen einmaligen Prämienbetrag (Bonus). Etwaige Vorauszahlungen werden durch den Bonus grundsätzlich nicht gemindert.
      7.5 Die Verrechnung eines dem Kunden ggf. von der BEV zu gewährenden Bonus mit Forderungen der BEV aus unterjähriger Abrechnung vor Ablauf eines Belieferungsjahres sowie mit Abschlagszahlungen vor Erteilung der ersten Jahresverbrauchsrechnung ist ausgeschlossen.“
      Die Boni erhalte ich auf Grund des Vertragsabschlusses. Die unterjährige Schlussabrechnung auf Grund der Insolvenz hat die BEV zu vertreten.
      Ist hier sogar der bereits ausgezahlte Sofortbonus wieder in Gefahr (mittlere Erfolgsaussichten)?

      1. Sofortbonus – wie der Name schon sagt – wird „sofort“ ausgezahlt. Auch in den AGBs werden keine Voraussetzungen gestellt, wie z.B. 12-monatige Belieferung. Mich würde es wundern, wenn der Insolvenzverwalter dieses versuchen würde einzuziehen. Der wird sich doch wohl an die Verträge und an das deutsche Recht halten!

  14. Hallo,
    auch ich war Kunde dieses kriminellen BEV-Vereins, allerdings erst seit Sept. 2018. Vorher hatte ich einen Jahresvertrag mit STROGON, die bei der Schlussrechnung bez. des Treuebonus herumgezickt haben, weil der Anschluss angeblich gewerblich genutzt würde. Schließlich haben sie aber doch den prozentualen Treuebonus ausgezahlt. Das was mir anschließend aber bei BEV passierte, habe ich in meinem ganzen Stromanbieterwechsel-Leben bisher noch nicht erlebt. Seit Okt/November 2018 warte ich auf die Auszahlung des Sofortbonus i.H.v. 210 EURO. Auf zahlreiche E-Mails habe ich nie eine Antwort erhalten, was ich als Respektlosigkeit gegenüber dem Kunden empfinde. Gott sei dank hatte ich dem kriminellen Verein keine Abbuchungserlaubnis erteilt. Den Dauerauftrag in meinem Onlinekonto habe ich heute gelöscht, so dass meinerseits keine Zahlungen mehr erfolgen. Aufgrund meines Verbrauchs habe ich Verbindlichkeiten meinerseits i.H.v. rd. 110 EURO errechnet. Nun warte ich gespannt auf die Abschlussrechnung und bin wild entschlossen, den seinerzeit geschlossenen Vertrag einzuhalten. Das bedeutet, dass ich meine Forderung zur Auszahlung des Sofortbonus gegenrechnen werde. Wie denkt ihr darüber?

    1. @Walter

      Ich denke, Sie haben leider sehr viel falsch gemacht und jetzt ist es zu spaet.

      Seit einiger Zeit hat sich diese Entwicklung abgezeichnet. Wenn man Forderungen hat, muss man sie mit massiven Mitteln durchsetzen. Dazu haben wir in Deutschland Gesetze und das Strafrecht. Sie haben davon nicht ausreichend Gebrauch gemacht.
      Sie werden mit meiner Antwort unzufrieden sein, aber Sie hatten um die Meinung Anderer gebeten.
      Viel Glueck weiterhin.

  15. Hallo,
    da viele BEV Kunden die gleiche Frage stellen ob man die Rücklastschriften die mehr als acht Wochen alt sind zurück fordern kann, die Antwort dazu können Sie dem BGH Urteil aus dem Jahr 2000 entnehmen.

    „Höchstrichterliches Urteil
    Auch bei länger zurückliegenden Abbuchungen steht diese Möglichkeit jedem Bankkunden noch offen. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2000 entschieden, dass die Möglichkeit zum Widerspruch gegen Belastungen eines Kontos durch Lastschriften zeitlich nicht befristet ist (Az.: XI ZR 258/99). Als sogenanntes Gestaltungsrecht unterliegt das Widerspruchsrecht auch nicht der Verjährung, sondern nur der Verwirkung.“

    1. Hallo,

      Danke für diese Information. Wissen Sie vielleicht wie Man es tatsächlich realisieren kann? durch die Bank kann Man nur Zahlungen die in der letzte 8 Wochen gemacht wurden zurückziehen.
      Ich habe von BEV für Strom in 2017-2018 einen Guthaben bekommen sollen und habe trotzdem in 2018- 2019 für Gas bezahlt. Und heute schulden sie mir paar hundert Euro.

      Danke,
      Michael.

  16. Das ist ein Ding! Obwohl die BEV Energie am 29.01.2019 Insolvenz anmeldete und der Insolvenzverwalter mitteilte

    [Zitat] „Werde ich von der BEV noch mit Strom oder Gas beliefert?
    Nein. Ihr Bezug von Strom und Gas ist aber auf jeden Fall durch Ihren Ersatzversorger sichergestellt, der sich bei Ihnen melden wird. Da die BEV ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, sieht das Gesetz in Deutschland vor, dass die Kunden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden. Die Kunden, die sich in dieser Ersatzversorgung befinden, werden automatisch vom Grundversorger darüber informiert“[Zitat Ende],

    meinte der Netzbetreiber, vor Ende meines Liefervertrages mit der BEV (31.08.2019) würde ich nicht aus dem Vertrag herauskommen. Was sind denn das für Zustände? Kann nicht mehr liefern und besteht auf der Fortführung des Vertrages?

    Zum Glück habe ich keinerlei Forderungen an die BEV, da mein Vertrag ohne Boni war und sich die bislang überwiesenen Raten und der Verbrauch egalisierten.

    1. Fragen Sie noch mal beim Netzbetreiber nach. Ich weiß von anderen Verbrauchern, dass sie bereits wechseln konnten und aus dem BEV-Vertrag raus sind. Hier liegt wohl ein Missverständnis beim Netzbetreiber vor.

  17. Jeder hat es sich ausrechnen können: genau zwei Tage nach der 8-Wochen-Frist für die Rückgabe der Dezember-Lastschriften. Wer im Strom-Markt mitzockt, muß eben Insolvenzrecht und Bankfisten ganz genau kennen. Alle anderen: lieber 500 Eur mehr beim grundversorger für die lokalen Stadtwerke und heimatverbundene Arbeitsplätze anstatt für unseriöse Firmen. Wer jetzt klug ist: Januar-Lastschrift zurückbuchen, Widerruf der Einzugsermächtigung als Einwurfeinschreiben (bloß keine Übergabe: dort ist morgen früh niemand mehr, der Post annimmt), Zähler ablesen, lokalen Netzbetreiber den Zählerstand geben, sofort neuen Anbieter suchen. Und vor allem: Licht aus, Strom sparen. Denn ab jetzt gilt die Grundversorgung.

    1. Habe letztes Jahr zum 31.12.2018 ordentlich gekündigt und Anfang Januar VOR der Insolvenz einen entsprechenden Brief mit Aufstellung des Verbrauchs, Rechnung Forderungsaufstellung an die BEV etc. pp. übermittelt (s.u.) -> Natürlich bisher weder Abrechnung noch sonst was erhalten.
      Letzte Abbuchung war schon mehr als 8 Wochen her.

      Kurze Fragen:
      Macht es einen Unterschied, ob die BEV diese Forderung VOR dem Insolvenzantrag erhalten hat?
      Macht BEV sich (neben der Insolvenzgeschichte) strafbar, wenn die Abrechnung nicht spätestens nach 6 Wochen erstellt ist?

      Auszug:
      ….Sie erhalten heute die Aufforderung, eine Schlußrechnung bis zum 12.1.2019 zu erstellen und mir zuzusenden. Ich erwarte eine detaillierte Aufführung aller Posten, diese sollte m.E. gemäß dem abgeschlossenen Tarif wie folgt aussehen:

      NZ: Preis für nnnn kWh * Tarif = xxx,xx €
      Grundpreis: xx,xx €
      Summe: – n.nnn,nn €
      Abzgl. Vorauszahlungen: + n.nnnn,nn € (nnn € * nn Monate)
      Abzgl. Sofortbonus/ Neukundenbonus: + nnn,nn €
      Guthaben: nnn,nn €

      „…..Und dann die Formulierung aus dieser Seite verwendet….“
      Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
      Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
      Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
      Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

  18. BEV-Energie hat am 29.01.2019 einen Insolvenzantrag gestellt (Quelle: Handelsblatt).
    Auch ich gehörte zu den Kunden der BEV. Mein Vertrag bei diesem Unternehmen endete am 23.01.2019. Eine Schlussabrechnung habe ich noch nicht erhalten

    Damals wurde ein jährlicher Verbrauch von 4000 KW/h angegeben. Der monatliche Abschlag betrug 121€. Aufgrund von Energiesparmaßnahmen zuhause haben wir tatsächlich nur 2950 KW/h verbraucht. Deswegen haben wir gegenüber der BEV ein Guthaben inkl. 15% Neukundenbonus von ca. 550€.

    Wie gesagt, über die BEV ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Was meint ihr: Können wir damit rechnen, überhaupt noch etwas Geld zurückzubekommen?

    Auch Verivox spielt eine eigenartige Rolle. Aufgrund der vielen positiven Bewertungen wurde damals eine klare Empfehlung zur BEV ausgesprochen. Darauf sind wohl viele Kunden reingefallen (wir auch)!

    Möchte man sich Hilfe bei den Verbraucherzentralen holen (E-Mail Beratung) muss man auch erst einmal 25€ bezahlen.

    Ich bin momentan restlos bedient….

    1. Ich gehe sehr stark davon aus, dass Ihr Guthaben futsch ist. Das tut mir sehr leid!
      Auf Kundenbewertungen ist leider kein Verlass. Da gebe ich Ihnen Recht. Viel aussagekräftiger sehe ich Verbraucherbeschwerden an. Diese dienen mir als wesentliches Kritierium, um vor ausgewählten Strom- und Gasanbietern zu warnen. Daher warne ich vor BEV schon seit Jahren.
      Meine Empfehlungen, welche Anbieter ich als verbraucherfreundliche einstufe, habe ich auf meiner Seite veröffentlicht.

  19. Die Wirtschaftswoche meldet gerade, dass die BEV Konkurs angemeldet hat.
    Auch ich bin Kunde der BEV, habe nach der letzten drastischen Preiserhöhung gekündigt, und mein Vertrag endet am 31.1.2019. Vorher hatte ich schon mal eine Erhöhung meiner Abschlagszahlung wegen
    Vorjahresverbrauch. Auf meinen Wiederspruch wurde nicht reagiert.
    Mein Guthaben beziffert sich auf etwa 250,- €. Ich hätte noch die Möglichkeit, die letzte Abschlagszahlung von 92,-€ zurück zubuchen. Sollte ich dies tun, bevor ich hinterher garnichts mehr bekomme und welche Konsiquenzen drohen mir?

    1. Ja, unbedingt Zahlungen (SEPA- Abbuchungen) der letzten 8 Wochen von der Hausbank zurüvkholen lassen. Solltest Du in 10 Minuten nach dem Anruf schon wieder auf deinem Konto haben.

    2. Versuche zurüchzubuchen, wenn es noch geht. Habe ich am Montag auch gemacht und 2 Monatsbeträge a 114 € zurückbekommen . Hatte zurvor mit einem Anwalt gesprochen, es sagte das ich keine Konsequenzen zu erwarten hätte, da die Praktiken eh illegal wären. Eine Forderung von einem Inkassobüro hätte er anwaltlich in die Schranken gewiesen. Du gehst kein Risiko ein, die sind eh pleite und Du siehst kein Geld mehr.