3 Jahre vor der Insolvenz habe ich vor BEV gewarnt.
Wenn Sie meine Hinweise bei der Wahl Ihres Anbieters berücksichtigen, dann sind derartige Überraschungen sehr unwahrscheinlich!
Bei der Wahl verbraucher-un-freundlicher und insolvenzgefährdeter Anbieter drohen Mehrkosten. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, biete ich Verbrauchern kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlungen an.
Autor: Matthias Moeschler; Stand: 10.03.2020
Update (22.07.2020): Bonus-Verweigerung sehr wahrscheinlich unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Verweigerung des Bonus im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt. das zuständige Gericht hat geurteilt, dass der Neukundenbonus dem Kunden anzurechnen ist.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Aber es bestätigt die Auffassungen der Verbraucherzentrale und von mir, dass der Bonus zu gewähren ist.
BEV Endabrechnung: Überprüfen Sie mit meinem Tool
Zahlreiche Verbraucher bemängeln die Abrechnung des Insolvenzverwalters. Es lohnt sich somit, seine Strom- und Gasabrechnung zu kontrollieren. und den Neukundenbonus einzufordern.
Leider sind die Abrechnungen häufig bewusst intransparent gehalten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle nicht trivial. Die Rechnung prüfen zu lassen, kostet Geld.
Ich spare Ihnen gerne dieses Geld. Laden Sie hierzu diese Datei runter, die ich für Sie erstellt habe. Damit können Sie Ihre Stromrechnung ganz bequem selber kontrollieren. Mit Hilfe des Tools können Sie auch Ihren Neukundenbonus einfordern. Mit Hilfe von Musterschreiben können Sie Fehler der Abrechnung geltend machen (z.B. den fehlenden Neukundenbonus. Führen Sie als Argument an: „Ich werde mich der Musterklage der Verbraucherzentrale anschließen. Das OLG München sieht den Neukundenbonus als unselbstständigen Rechnungsposten an, der den Kunden anzurechnen ist).
Das Guthaben der Verbraucher ist fast vollständig weg.
Schlechte Nachrichten von der Gläubigerversammlung: Voraussichtlich werden die Gläubiger nur 5% ihres Guthabens erhalten und die Auszahlung wird sich noch einige Jahre verzögern.
BEV Neukundenbonus:
Neukundenbonus bei <12 Monaten Belieferungszeit wird bisher verweigert: Musterfeststellungsverfahren gibt Verbrauchern Hoffnung!
Der Insolvenzverwalter Bierbach hat den Verbrauchern den Bonus aberkannt, wenn die Belieferung weniger als 12 Monate betrug. Viele Verbraucher, Verbraucherschützer und auch in empfanden dies als ungerecht, da die Schuld an dem vorzeitigem Belieferungsende nicht beim Verbraucher liegt. Auch die AGBs der BEV stützen nach meiner Ansicht nicht das Verhalten des Insolvenzverwalters.
Aufgrund dieser großen Ungerechtigkeit hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Danach können sich Betroffene eintragen lassen. Ich werde an dieser Stelle Sie darüber informieren!
Problematisch ist jedoch, dass betroffene Verbraucher mit einem Guthaben nur noch bis 10. Januar 2020 Ansprüche anmelden können (über die Insolvenztabelle). Welchen Betrag sollen Verbraucher anmelden – mit oder ohne Bonus? Da ich nicht selber BEV-Kunde war, weiß ich nicht, wie genau die Anmeldung der Ansprüche erfolgt. Ich vermute, dass die Betroffenen lieber den strittigen Neukundenbonus hinzurechnen sollten. Der würde dann womöglich wieder herausgerechnet werden. Wenn allerdings im Vorherein der Neukundenbonus herausgerechnet wird, werden die Verbraucher keine Möglichkeit auf eine Auszahlung erhalten.
Verbraucher beschweren sich über falsche Abrechnungen.
Viele Verbraucher haben sich gegenüber dem Insolvenzverwalter beschwert, weil anscheinend absichtlich falsche Rechnungen an die Verbraucher versendet werden und Guthaben nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel vom 14.10.2019 spricht vielen Verbrauchern aus der Seele.
BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet. Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.
Habe ich Anrecht auf meinen Neukundenbonus, auch wenn der Vertrag aufgrund der Insolvenz keine 12 Monate lief?
Diese Entscheidung werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sehen dies so. Sobald Urteile vorliegen, werde ich an dieser Stelle hierauf verweisen!
Muss ich BEV jetzt kündigen?
Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.
Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.
Sollte ich Zahlungen zurückbuchen lassen?
Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…
- In diesen Fällen dürfen Sie m.E. risikolos zurückbuchen lassen:
Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.
- Ansonsten dürften Rückbuchungen riskant sein
Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.
Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).
Was muss ich bei Nachzahlungen beachten?
Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.
Was sollte ich sonst noch tun?
- Notieren Sie sich den Zählerstand zum 01.02.2019 und melden Sie diesen ihrem Netzbetreiber und BEV.
- BEV verfügt über kein Online-Portal. Stattdessen sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln.
Wie finde ich einen verbraucherfreundlichen Strom- und Gasanbieter?
Ein wichtiges Anliegen von mir ist sicherzustellen, dass Ihnen so eine Misere nicht noch einmal passiert!
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
Worauf sollte ich beim Wechselprozess achten?
- Ihr aktueller Versorger ist nicht BEV, sondern Ihr Grundversorger / Netzbetreiber. Diesen müssen Sie auch nicht selber kündigen, sondern Sie können den neuen Anbieter dies überlassen.
- Ich habe bei Check24 erfahren, dass Sie die Kundennummer beim Wechsel nicht angeben müssen – diese Angabe sei optional.
- Sie können versuchen, den Vertrag rückwirkend zum 01.02.2019 abzuschließen. Manchmal gelingt dies. Am besten Sie geben als Wechseltermin „nächstmöglich“ an und rufen beim neuen Versorger kurz mit dieser Bitte an.
BEV Erfahrungen: verspätete Guthabenauszahlung, Rechnung verspätet und falsch
(Stand: 31.12.2018) Verbraucher beschweren sich in Foren und auf de.reclabox.com über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH insbesondere hinsichtlich verspätete Guthabenauszahlungen, verspätete Auszahlung des Sofortbonus sowie über fehlerhafte oder verspätete Stromabrechnungen. Sie sollten die BEV Erfahrungen der anderen Verbraucher ernst nehmen und nicht auf die hohen Weiterempfehlungsraten vertrauen. Schließlich schreiben die meisten Verbraucher ihre Beurteilung in den ersten Monaten. Die Bewertung spiegelt daher überwiegend den Wechselprozess wieder, der nur selten Gegenstand einer Beschwerde ist.
Wenn Sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter suchen, bei dem das ganze Vertragsverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie daher die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden, kundenunfreundlichen AGBs und schlechtem Kundenservice meiden. Anhand dieser Kriterien habe ich eine Liste mit verbraucherfreundlichen Stromanbietern bereits für Sie erstellt. Weitere Tipps, worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten sollten, finden Sie dort ebenfalls.
Die häufigsten Verbraucherbeschwerden gegenüber BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)
Eine Studie von A.T. Kearney aus 2012 besagt, dass Stromdiscounter im ersten Vertragsjahr hohe Verluste einfahren. Provisionen an Vermittler und hohe Neukundenboni im ersten Vertragsjahr müssten daher in den Folgejahren z.B. mit Hilfe von schnellen und drastischen Preiserhöhungen kompensiert werden. Nur dann seien die Geschäftsmodelle der Stromdiscounter finanziell tragbar.
BEV Jahresendabrechnung
Ein Großteil der Beschwerden hat zum Gegenstand, dass BEV die gesetzliche Pflicht die Jahresendabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht einhält. Zudem werden Fehler in der Jahresendabrechnung bemängelt. Die häufigsten Anlässe sind fehlerhafte Zählerstände und verweigerte Neukundenboni. Im Fall von BEV haben sich nur wenige Verbraucher über fehlerhafte Stromabrechnungen beschwert.
Am 16.01.2019 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Sie ein Aufsichtsverfahren gegen BEV wegen intransparenter Abrechnungen eingeleitet hat. Quelle
Verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus:
Die allermeisten Beschwerden kritisieren, dass BEV die gesetzlichen Fristen zur Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachkommen. Die Verbraucher beschweren sich, weil sie letztendlich BEV einen kostenlosen Kredit gewähren und dadurch BEV unfreiwillig zu seiner günstigen Finanzierung des Unternehmens verhelfen. Problematisch ist es insbesondere dann für Verbraucher, wenn die Rechnungen und Guthaben „vergessen“ werden oder wenn BEV Insolvenz anmelden sollte. Damit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs, denn in Ziffer 8.3 verspricht das Unternehmen eine „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben. Umgekehrt, wenn ein Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät, behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen einzufordern (Ziffer 9.6; Stand: 11.03.2018).
Neukundenbonus
Viele Verbraucher berichten, dass BEV den Neukundenbonus vergisst auszuzahlen. Zwar werde der Bonus in der Abrechnung ausgewiesen, allerdings müssen Verbraucher den Bonus erst anfordern, bevor dieser dann tatsächlich ausgezahlt wird. Dies erfolgt dann relativ problemlos, weil der Stromanbieter keine AGB-Klauseln unterhält, die den Bonus einschränken (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie wird der Neukundenbonus bei Mehrtarifzählern und bei Photovoltaikanlagen verweigert).
Kündigungen
Die Verluste aus dem Anfangsjahr können nur dann kompensiert werden, wenn die Kunden nicht bereits nach dem ersten Vertragsjahr kündigen. Einige Verbraucher beschwerten sich über BEV, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde.
Preiserhöhungen
In meisten Verbraucherbeschwerden gegenüber Stromdiscountern gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Sehr häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr. Ich bezweifle sehr stark, dass solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Werbeflyer ähnlichen Texten enthalten gewesen. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Empfehlungen, wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind
Wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind, empfehle ich Ihnen die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher ernst zu nehmen. Es gibt sehr viele Stromanbieter, die nicht nur günstig, sondern auch sehr verbraucher-un-freundlich sind und über dies sich Verbraucher nicht beschweren.
Empfehlungen, wenn Sie bereits BEV-Kunde sind
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter BEV richtig kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, besteht die Gefahr, dass die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher auch auf Sie ereilen können. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- BEV richtig Kündigen: Auch bei BEV berichten Verbraucher über Schwierigkeiten, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie meinen Ratschlägen folgen.
- Versteckte Preiserhöhung: Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass Preiserhöhungen versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. Lesen Sie daher alle Dokumente von BEV besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Häufig werden anscheinend Stromrechnungen verspätet oder gar fehlerhaft erstellt und auch bei der Guthabenauszahlung werden Fristen von Seiten BEV nicht eingehalten. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Guthaben und Sofortboni vollständig ausgezahlt wurden. Tipps zum Umgang mit diesen Beschwerden finden Sie auf dieser Internetseite.
- Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße“
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
BEV Inkasso
BEV setzt die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen häufig sofort ein, wenn der Verbraucher in Zahlungsrückstand geraten ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann ich jedem Verbraucher nur raten, die Monatsabschläge per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Wenn Streitigkeiten bei der Jahresendabrechnung vorliegen, so sollte der Verbraucher den unstrittigen Betrag überweisen. Den restlichen, strittigen Betrag sollten die Verbraucher ggü. BEV begründen. Dies können z.B. unzulässige Preiserhöhungen oder Fehler in der Stromabrechnung beinhalten.
Hintergrundinformationen zu BEV
Erst seit 2014 ist die Bev bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als Energieanbieter tätig. Der Stromanbieter mit dem Sitz in München ist konzernunabhängig und es besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2015 ist ein Jahresüberschuss i.H.v. 4 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) und ein Eigenkapital von 35 T€ ausgewiesen (Vorjahr: -4,6 Mio. €).
Quelle: Energieanbieterinformation.de; de.reclabox.com
In diesem Text hat der Autor seine Meinung wiedergegeben. Hierzu hat er sorgfältig recherchiert. Bei den genannten Verbraucherbeschwerden stützt sich der Autor auf die Seite de.reclabox.com. Trotz dieser Sorgfalt sind Fehler oder Ungenauigkeiten nicht auszuschließen und dieser Text stellt keine (Rechts-)Beratung dar.
Schildern Sie Ihr Problem, um anderen Verbrauchern zu helfen!
- Welche Erfahrungen haben Sie mit BEV gemacht?
- Wie konnten Sie Ihr Problem lösen?
- Haben Sie Fragen, die ich Ihnen beantworten darf?
Ich freue mich auf Ihren Kommentar!
Meine Erfahrung. Haben mich in 2017 für BEV aufgrund der guten Konditionen entschieden. Habe dann gleich für mich, meine Eltern und Großeltern die Stromverträge abgeschlossen. Am Ende der Laufzeiten, habe ich zuerst ca. 4 Wochen gewartet und habe mich dann bei der BEV telefonisch gemeldet, weil die kein eigenes Portal haben. Die Rechnungen sind gekommen, aber weder der Neukundenbonus noch der Direktbonus wurden ausgezahlt. Wohlbemerkt, für alle 3 Verträge ein absolut gleiches, systematisches Verhalten. Hatte zwar immer eine andere Person am Telefon, bin aber unerwartet schnell durchgekommen und wurde freundlich behandelt. Die Guthaben werden nicht verrechnet, sprich, es finden mindestens 3 Buchungen statt. Ein Ausgleich zum Verbrauch, der Neukundenbonus und der Direktbonus. Die Antworten, die ich bekam waren sehr ähnlich: „Systemfehler“, „Ich leite Ihre Beschwerde weiter“, „Sollte eigentlich nicht passieren“, „Ausnahme“ usw. „Ein Mitarbeiter hat sogar zugegeben, dass der Neukundenbonus nur bei Anruf des Kunden ausgezahlt wird. Nach mehreren Wochen und ca. 10 Anrufen, kamen die Boni dann nach und nach an. Die letzte Zahlung war der Direktbonus von 90€ nach knapp 3 Monaten. Wenn man die Geduld aufbringt hinterher zu telefonieren, kann sich das gerne antun. Ich kann mir vorstellen, dass sehr viele Kunden die Nichtauszahlung übersehen oder akzeptieren, so entsteht bei der BEV sicherlich ein netter Zusatzgewinn. Ist soetwas nicht wettbewerswidrig, gegenüber Energieversorgern, die die Boni automatisch auszahlen?
Bei uns lief alles reibungslos. Beide boni sowie die überzahlung, von über 700 euro, wurden zügig ausgezahlt und ich hatte schon richtig muffe, nachdwm ich das hier alles lesen mußte.
Wielange haben Sie warten müssen, bis das Geld auf Ihrem Konto war?
Ich warte immer noch auf meine
Ihnen Neukunden Bonus…Seid 7 Wochen…Bin total sauer…rufe dort jede Woche an…
Das Geschäftsmodell der BEV einfach beschrieben:
1. Mit Einrechnung aller Boni preisgünstigster Anbieter für das erste Jahr auf Portalen wie Check24 und Verivox.
2. Nach Ende der Vertragslaufzeit von 12 Monaten eine irreführende Abrechnung erstellen, die Boni nicht richtig einbezieht und darauf setzen, dass der Kunde es nicht merkt.
3. Auf Reklamationen des Kunden nicht reagieren, bis er aufgibt oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Hatte inzwischen zweimal das „Vergnügen“ mit der BEV und der früheren Tochtermarke enervatis. Sein Geld kann man aber ganz einfach eintreiben, und zwar so:
Die BEV Abrechnung genau lesen. Vertraglich vereinbarte Boni sind ausgewiesen, allerdings meist auf Seite 2 oder 3. Oft in einem Nebensatz versteckt und kein Wort zur Auszahlung. Mann ist gezwungen sein Guthaben also selbst auszurechnen, was aber nicht weiter schwer ist.
Wird das Guthaben nicht binnen sechs Wochen nach Vertragsende überwiesen, gar nicht erst reklamieren sondern sofort ein gerichtliches Mahnverfahren ( https://www.online-mahnantrag.de/ ) starten. Dabei als ges. Vertreter einen Geschäftsführer der BEV benennen.
Das dauert 15 min und ist nicht schwer. Wenn der BEV die gerichtliche Mahnung nach ca. 10 Tagen zugestellt wird, zahlt sie ganz schnell.
Bei Wechsel wird nach der Widerrufsfrist eine viel zu hohe Abschlagszahlung verlangt.
Nach der Jahresrechnung kommt natürlich dadurch ein einormes Guthaben zusammen, das mittlerweile mit System nicht ausgezahlt wird.
Aussage des Kundenservice, “ da ist was schief gelaufen wir geben es der Abteilung weiter“
Ferner sagte ein Kundenservice Mitarbeiter, dass BEV soviele Guthabenauszahlungen hat, dass diese im Moment nicht wissen, wo sie das Geld zur Auszahlung dessen hernehmen sollen.
Also hat die vorsätzlich verzögerte Auszahlung von Guthaben bei dieser Firma System und ist voll beabsichtigt.
Ich empfehle jedem nach Rechnungserhalt mit Gutschrift nach 14 Tagen direkt einen Anwalt ein zu schalten.
Sämtlich Aussagen am Telefon haben schon betrügerische Aussagen.
Sehr schade das Ganze
Auch wir sind leider auf BEV-Energie reingefallen. Wir haben zum 31.12.17 gekündigt. Die Endabrechnung haben wir am 24.05.18 mit einem Guthaben von € 2797,23 erhalten. Bis heute 19.06.18 haben keine Überweisung erhalten. Mehrmalige Emails wurden nicht beantwortet. Mehrmals wurden wir tel. vertröstet. Mit der Buchhaltung oder einem kompetenten Angestellten wollte uns auch keiner verbinden. Es kann doch nicht sein, dass eine Überweisung fast einen Monat dauert. Wir werden es jetzt unserem Rechtsanwalt übergeben.
BEV – das sind Ganoven. Überall die gleiche Masche. Empfehlung: bitte auch die Bundesnetzagentur informieren ([email protected] – http://www.bundesnetzagentur.de)
wenn die genügend Beschwerden bekommen, werden sie von Amts wegen tätig. Die helfen zwar nicht im Einzelfall, dafür gibt es die Schlichtungsstelle, aber bei massenhaften Beschwerden können die dem Energieanbieter richtig Ärger machen.
Wir warten aktuell auch auf die Erstattung unseres Vorhabens von 200 € , der Anschlag wurde ebenfalls nicht angepasst.
Guthaben und Abschlag natürlich
Ich kann mich den anderen nur anschließen. Es gab von Anfang an Probleme:
Die Höhe der Abschlagszahlungen wurde willkürlich angesetzt obwohl wir den Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre gemeldet haben. Die Rücküberweisung der zuviel abgebuchten Beträge erfolgte dann nur nach Androhung von Sanktionen. Man wollte uns die Beträge erst mit der Endabrechnung gutschreiben.
Die Jahresbarechnung ist dann das nächste Problem. Im April wurde zwar Geld von unserem Konto abgebucht, aber eine Abrechnung haben wir trotz Nachfrage nicht erhalten. Stattdessen ein Standardschreiben – die Fachabteilung würde unser Anliegen bearbeiten. Unglaublich wie hier mit dem Geld der Kunden verfahren wird
Für uns steht fest – schnell weg und definitiv keine Weiterempfehlung.
Ich war ein Jahr bei diesem Verein und nach Ablauf des Vertages warte
ich nun schon über sechs Wochen auf meinen Erstkundenbonus und auf die Rückzahlung von nicht verbrauchten Kw\h.
Telefonisch wollte man mir glaubhaft machen das nach nun 45 Tagen
noch keine sechs Wochen vergangen sind … ausserdem sehr unhöflicher Hotline Mitarbeiter
Ich kan hier nur warnen … tut euch diesen Verein nicht an.
Ich war auch Kunde bei der Bev und bin ganz und garnicht zufrieden mit ihren Geschäftspraktiken.
Anfangs wurde ich direkt sehr hoch eingestuft mit den Abschlagszahlungen, bei Nachfrage wurde mir gesagt das BEV kein Kreditinstitut für Neukunden sei. Der Abschlagsbetrag lag um 27 € höher als bei meinem vorherigen Anbieter von dem ich nach einem Jahr immer noch 160 € zurückbekommen habe und zwar innerhalb von 4 Wochen.
Am 14.04 endete mein Vertrag mit BEV und am 28.05 bekam ich eine Endabrechnung über 200.72 € die bis heute nicht überwiesen sind. Die 15% Wechselbonus habe ich auch noch nicht erhalten. Habe BEV schon 2 mal angemahnt und bekomme vorgefertigte Briefe mit der bemerkung das alles sorgfälltig überprüft werde und ich mit der BEV eine gute Wahl getroffen hätte. ?????
Ich bin kein Kunde mehr, der Vertrag ist ausgelaufen und dann sowas??
Also ich Reihe mich ein in die Liste der Super Unzufriedenen Kunden.
Ich kann nur Warnen vor diesem Unternehmen.
Endabrechnungen von BEV mit Guthaben kamen am 15.02.2018. Trotz mehrfacher schriftlicher Mahnungen keine Erstattung. Mittlerweile liegt denen ein Mahnbescheid vor. Am 08.06.2018 wird Vollstreckungsbescheid beantragt. Ein Anruf bei Verivox und Mitteilung über die Sache rief Entsetzen hervor.