BEV Insolvenz: Erfahrungen
3 Jahre vor der Insolvenz schon habe ich vor BEV gewarnt.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Tarifempfehlungen
Wenn Sie meine Hinweise bei der Wahl Ihres Anbieters berücksichtigen, dann sind derartige Überraschungen sehr unwahrscheinlich! Bei der Wahl verbraucher-un-freundlicher und insolvenzgefährdeter Anbieter drohen Mehrkosten. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, biete ich Verbrauchern kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlungen an.
Update (22.07.2020): Bonus-Verweigerung sehr wahrscheinlich unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Verweigerung des Bonus im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt. das zuständige Gericht hat geurteilt, dass der Neukundenbonus dem Kunden anzurechnen ist.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Aber es bestätigt die Auffassungen der Verbraucherzentrale und von mir, dass der Bonus zu gewähren ist.
BEV Endabrechnung: Überprüfen Sie mit meinem Tool
Zahlreiche Verbraucher bemängeln die Abrechnung des Insolvenzverwalters. Es lohnt sich somit, seine Strom- und Gasabrechnung zu kontrollieren. und den Neukundenbonus einzufordern. Leider sind die Abrechnungen häufig bewusst intransparent gehalten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle nicht trivial. Die Rechnung prüfen zu lassen, kostet Geld.
Ich spare Ihnen gerne dieses Geld. Laden Sie hierzu diese Datei runter, die ich für Sie erstellt habe. Damit können Sie Ihre Stromrechnung ganz bequem selber kontrollieren. Mit Hilfe des Tools können Sie auch Ihren Neukundenbonus einfordern. Mit Hilfe von Musterschreiben können Sie Fehler der Abrechnung geltend machen (z.B. den fehlenden Neukundenbonus. Führen Sie als Argument an: „Ich werde mich der Musterklage der Verbraucherzentrale anschließen. Das OLG München sieht den Neukundenbonus als unselbstständigen Rechnungsposten an, der den Kunden anzurechnen ist).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das Guthaben der Verbraucher ist fast vollständig weg
Schlechte Nachrichten von der Gläubigerversammlung: Voraussichtlich werden die Gläubiger nur 5% ihres Guthabens erhalten und die Auszahlung wird sich noch einige Jahre verzögern.
BEV Neukundenbonus
Neukundenbonus bei <12 Monaten Belieferungszeit wird bisher verweigert: Musterfeststellungsverfahren gibt Verbrauchern Hoffnung! Der Insolvenzverwalter Bierbach hat den Verbrauchern den Bonus aberkannt, wenn die Belieferung weniger als 12 Monate betrug. Viele Verbraucher, Verbraucherschützer und auch in empfanden dies als ungerecht, da die Schuld an dem vorzeitigem Belieferungsende nicht beim Verbraucher liegt. Auch die AGBs der BEV stützen nach meiner Ansicht nicht das Verhalten des Insolvenzverwalters.
Aufgrund dieser großen Ungerechtigkeit hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Danach können sich Betroffene eintragen lassen. Ich werde an dieser Stelle Sie darüber informieren!
Problematisch ist jedoch, dass betroffene Verbraucher mit einem Guthaben nur noch bis 10. Januar 2020 Ansprüche anmelden können (über die Insolvenztabelle). Welchen Betrag sollen Verbraucher anmelden – mit oder ohne Bonus? Da ich nicht selber BEV-Kunde war, weiß ich nicht, wie genau die Anmeldung der Ansprüche erfolgt. Ich vermute, dass die Betroffenen lieber den strittigen Neukundenbonus hinzurechnen sollten. Der würde dann womöglich wieder herausgerechnet werden. Wenn allerdings im Vorherein der Neukundenbonus herausgerechnet wird, werden die Verbraucher keine Möglichkeit auf eine Auszahlung erhalten.
Verbraucher beschweren sich über falsche Abrechnungen
Viele Verbraucher haben sich gegenüber dem Insolvenzverwalter beschwert, weil anscheinend absichtlich falsche Rechnungen an die Verbraucher versendet werden und Guthaben nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel vom 14.10.2019 spricht vielen Verbrauchern aus der Seele.
BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet.
Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.
BEV Erfahrungen
Verspätete Guthabenauszahlung, Rechnung verspätet und falsch
(Stand: 31.12.2018) Verbraucher beschweren sich in Foren und auf de.reclabox.com über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH insbesondere hinsichtlich verspätete Guthabenauszahlungen, verspätete Auszahlung des Sofortbonus sowie über fehlerhafte oder verspätete Stromabrechnungen. Sie sollten die BEV Erfahrungen der anderen Verbraucher ernst nehmen und nicht auf die hohen Weiterempfehlungsraten vertrauen. Schließlich schreiben die meisten Verbraucher ihre Beurteilung in den ersten Monaten. Die Bewertung spiegelt daher überwiegend den Wechselprozess wieder, der nur selten Gegenstand einer Beschwerde ist.
Wenn Sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter suchen, bei dem das ganze Vertragsverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie daher die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden, kundenunfreundlichen AGBs und schlechtem Kundenservice meiden. Anhand dieser Kriterien habe ich eine Liste mit verbraucherfreundlichen Stromanbietern bereits für Sie erstellt. Weitere Tipps, worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten sollten, finden Sie dort ebenfalls.
Die häufigsten Verbraucherbeschwerden gegenüber BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)
Eine Studie von A.T. Kearney aus 2012 besagt, dass Stromdiscounter im ersten Vertragsjahr hohe Verluste einfahren. Provisionen an Vermittler und hohe Neukundenboni im ersten Vertragsjahr müssten daher in den Folgejahren z.B. mit Hilfe von schnellen und drastischen Preiserhöhungen kompensiert werden. Nur dann seien die Geschäftsmodelle der Stromdiscounter finanziell tragbar.
Ein Großteil der Beschwerden hat zum Gegenstand, dass BEV die gesetzliche Pflicht die Jahresendabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht einhält. Zudem werden Fehler in der Jahresendabrechnung bemängelt. Die häufigsten Anlässe sind fehlerhafte Zählerstände und verweigerte Neukundenboni. Im Fall von BEV haben sich nur wenige Verbraucher über fehlerhafte Stromabrechnungen beschwert.
Am 16.01.2019 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Sie ein Aufsichtsverfahren gegen BEV wegen intransparenter Abrechnungen eingeleitet hat. Quelle
Verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus:
Die allermeisten Beschwerden kritisieren, dass BEV die gesetzlichen Fristen zur Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachkommen. Die Verbraucher beschweren sich, weil sie letztendlich BEV einen kostenlosen Kredit gewähren und dadurch BEV unfreiwillig zu seiner günstigen Finanzierung des Unternehmens verhelfen. Problematisch ist es insbesondere dann für Verbraucher, wenn die Rechnungen und Guthaben „vergessen“ werden oder wenn BEV Insolvenz anmelden sollte. Damit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs, denn in Ziffer 8.3 verspricht das Unternehmen eine „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben. Umgekehrt, wenn ein Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät, behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen einzufordern (Ziffer 9.6; Stand: 11.03.2018).
Neukundenbonus
Viele Verbraucher berichten, dass BEV den Neukundenbonus vergisst auszuzahlen. Zwar werde der Bonus in der Abrechnung ausgewiesen, allerdings müssen Verbraucher den Bonus erst anfordern, bevor dieser dann tatsächlich ausgezahlt wird. Dies erfolgt dann relativ problemlos, weil der Stromanbieter keine AGB-Klauseln unterhält, die den Bonus einschränken (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie wird der Neukundenbonus bei Mehrtarifzählern und bei Photovoltaikanlagen verweigert).
Die Verluste aus dem Anfangsjahr können nur dann kompensiert werden, wenn die Kunden nicht bereits nach dem ersten Vertragsjahr kündigen. Einige Verbraucher beschwerten sich über BEV, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde.
In meisten Verbraucherbeschwerden gegenüber Stromdiscountern gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Sehr häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr. Ich bezweifle sehr stark, dass solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Werbeflyer ähnlichen Texten enthalten gewesen. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Empfehlungen, wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind
Wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind, empfehle ich Ihnen die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher ernst zu nehmen. Es gibt sehr viele Stromanbieter, die nicht nur günstig, sondern auch sehr verbraucher-un-freundlich sind und über dies sich Verbraucher nicht beschweren.
Empfehlungen, wenn Sie bereits BEV-Kunde sind
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter BEV richtig kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, besteht die Gefahr, dass die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher auch auf Sie ereilen können. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- BEV richtig Kündigen: Auch bei BEV berichten Verbraucher über Schwierigkeiten, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie meinen Ratschlägen folgen.
- Versteckte Preiserhöhung: Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass Preiserhöhungen versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. Lesen Sie daher alle Dokumente von BEV besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Häufig werden anscheinend Stromrechnungen verspätet oder gar fehlerhaft erstellt und auch bei der Guthabenauszahlung werden Fristen von Seiten BEV nicht eingehalten. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Guthaben und Sofortboni vollständig ausgezahlt wurden. Tipps zum Umgang mit diesen Beschwerden finden Sie auf dieser Internetseite.
- Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße [Ihr Name]
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
BEV – weiterführende Fragen & Antworten
Diese Entscheidung werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sehen dies so. Sobald Urteile vorliegen, werde ich an dieser Stelle hierauf verweisen!
Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.
Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.
Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…
- In diesen Fällen dürfen Sie m.E. risikolos zurückbuchen lassen:
Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.
- Ansonsten dürften Rückbuchungen riskant sein
Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.
Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).
Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.
- Notieren Sie sich den Zählerstand zum 01.02.2019 und melden Sie diesen ihrem Netzbetreiber und BEV.
- BEV verfügt über kein Online-Portal. Stattdessen sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln.
- Ihr aktueller Versorger ist nicht BEV, sondern Ihr Grundversorger / Netzbetreiber. Diesen müssen Sie auch nicht selber kündigen, sondern Sie können den neuen Anbieter dies überlassen.
- Ich habe bei Check24 erfahren, dass Sie die Kundennummer beim Wechsel nicht angeben müssen – diese Angabe sei optional.
- Sie können versuchen, den Vertrag rückwirkend zum 01.02.2019 abzuschließen. Manchmal gelingt dies. Am besten Sie geben als Wechseltermin „nächstmöglich“ an und rufen beim neuen Versorger kurz mit dieser Bitte an.
BEV setzt die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen häufig sofort ein, wenn der Verbraucher in Zahlungsrückstand geraten ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann ich jedem Verbraucher nur raten, die Monatsabschläge per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Wenn Streitigkeiten bei der Jahresendabrechnung vorliegen, so sollte der Verbraucher den unstrittigen Betrag überweisen. Den restlichen, strittigen Betrag sollten die Verbraucher ggü. BEV begründen. Dies können z.B. unzulässige Preiserhöhungen oder Fehler in der Stromabrechnung beinhalten.
Erst seit 2014 ist die Bev bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als Energieanbieter tätig. Der Stromanbieter mit dem Sitz in München ist konzernunabhängig und es besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2015 ist ein Jahresüberschuss i.H.v. 4 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) und ein Eigenkapital von 35 T€ ausgewiesen (Vorjahr: -4,6 Mio. €).
Quelle: Energieanbieterinformation.de; de.reclabox.com
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Sonderkündigung wegen Preiserhöhung ging am 22.12 per Einschreiben raus und warte bis heute auf eine Kündigungsbestädigung. Auf Nachfrage bei der Hotline hat man mir gesagt, dass es auf Grund der hohen Kündigungen zu Verzögerungen kommt. Man hat mir empfohlen nochmal per E-Mail an Kundenservice @bev-energie.COM eine Kündigung zu schreiben, da sie dort schneller bearbeitet wird als per Post. Jetzt frage ich mich warum an .com und nicht an .de?
Habe zwischen den Tagen der Erhöhung Widersprochen.
Heute die Bestätigung bekommen. Die Preiserhöhung wurde zurück genommen.
Alles bleibt beim Alten.
Wieso erscheint meine Antwort nie? Ich habe sie jetzt bereits 5 mal umsonst getippt. Das ist doch nervig.
Mein Beitrag (Lothar) um 12:50 Uhr hat geklappt. Aber meine Antwort hier unter selbem Namen, selbe Mailadresse erscheint nicht. Darf man nur einen Beitrag am Tag schreiben?
Ich probiere es jetzt mit anderem Namen, Mailadresse und anderer IP etc.:
Im Impressum von BEV steht DE, also kundenservice(at)bev-energie.de. Und im Vertrag steht info(at)bev-energie.de. Und die Mails an beide kommen auch an. Zusätzlich kannst du auch übers Kontaktformular schreiben.
Ach du Schande. Jetzt hat es geklappt nachdem ich die @ entfernt und stattdessen at benutzt habe. Anscheinend darf man keine Webadresse oder Mailadresse richtig schreiben.
Das muss man aber auch erst mal wissen. Da kommt nicht jeder drauf.
Auch ich habe meinen Neukundenbonus nach 12 Monaten nicht bekommen , trotz 3 maligem telefonischen Kontakt und ausgewiesenem Bonus auf Schlussabrechnung !!
Warum da nich tverrechnet wurd eist fragkich !!
Darf ich die letzte Abschlagszahlung per Rücklastschrift zurückholen , denn dann hat BEV imme rnoch 80 Euro zuviel von mir oder bekomme ich Probleme mit Inkasso ??
Danke
Haben am 12.11. ein BEV-Schreiben erhalten, daß nun nach 60 Tagen Belieferung umgehend der Sofortbonus von 215 € überwiesen würde, was aber nicht geschah. Mail unsererseits an den Kundenservice blieb unbeantwortet. Heute habe ich beim Kundenservice angerufen und es wurde behauptet, es wäre am 10.12. überwiesen worden. Bankverbindung abgeglichen – korrekt.
Kein Zahlungseingang ! Kundenberaterin will an Rechnungsstelle zur Überprüfung weitergeben,
fürchte jedoch, daß nichts passieren wird. Kann/soll ich den Bonus (und ggfs. Verzugszinsen) per Einschreiben mit Rückschein und 14-tägiger Zahlungfrist einfordern ? Oder haben wir auch in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht?
Hallo, auch ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht, aufgrund der Preiserhöhung, Gebrauch gemacht. Das Kündigungsschreiben habe ich per Einschreiben geschickt und noch keine Antwort erhalten. Telefonisch ist diese Firma so gut wie nicht zu erreichen, Emails werden nicht beantwortet.
Es ist katastrophal ! Wie kann ich BEV Energie dazu bringen, mir meine Kündigung zu bestätigen ?
Es ist zum verzweifeln !
Hallo, ich werde gegen BEV auch klagen, sobald nach angemessener Zeit und weiteren Kontaktversuchen keine Reaktion erfolgt. Hat bereits jemand BEV verklagt und wie hat BEV reagiert? Oder wurde möglicherweise bereits jemanden von BEV verklagt?
Keine Boni erhalten soll wegen Mehrverbrauch noch draufzahlen keine Kwh über Limit gehabt.Hilft wohl nur Anwalt.
Wie bereits am 17.10.2018 in diesem Forum angekündigt, melde ich mich kurz noch einmal zu Wort. Ich hatte nach einer doppelten Abbuchung meinen Stromliefervertrag gekündigt, die Einzugsermächtigung widerrufen und verfolge seitdem dieses Forum mit großer Aufmerksamkeit. Die Kündigung wurde mir seitens der BEV erschwert, ich hatte jedoch zeitlich genügend Luft um hier entsprechend gegensteuern zu können. Die BEV hat nach Widerruf der Einzugsermächtigung KEINE Beträge mehr von meinem Konto eingezogen und ich habe meine Zahlungen dergestalt angepasst, dass es nicht zu einer Mahnung hätte kommen können – aber auch zu keinem Guthaben, um welches ich im Anschluss eventuell hätte kämpfen müssen. Unmittelbar am 2. Januar habe ich den Zählerstand an die BEV gemeldet, meinen Jahresverbrauch selbst ermittelt und die entsprechende Abschlusszahlung vorgenommen. Heute erhielt ich dann die Endabrechnung per Post – diese ist vollkommen korrekt, entspricht den vereinbarten Konditionen und variiert um lediglich 1ct Rundungsdifferenz. Diesen Cent werde ich unverzüglich noch überweisen und dann ist das Thema BEV für mich (Gott sei Dank!) abgeschlossen. Ihnen, Herr Moeschler, und auch Menschen wie Niklas Hoyer gebührt mein Dank – ich wünsche Ihnen ein glückliches und gesundes Jahr 2019.
wir haben form.-und fristgerecht beide Verträge (Gas und Strom) per Einschreiben mit Rückschein zum 31,03.2019 gekündigt. Vor 2 Tagen haben wir ein Schreiben erhalten das nun die BEV ihrerseits unsere Vertäge zum 31.01.2019 gekündigt hat. Auf unsere Kündigung wurde nicht reagiert. Durch die Kündigung der BEV laufen die Verträge die Verträge nun nicht mehr 12 Monate. Sie wollen sich damit wohl die Bonuszahlung sparen. Auf mails erhalten wir keine Antwort. Was können wir tun um die Bonuszahlung zu erhalten ?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe. MfG Dagmar Behrens
Nachdem Prof. Dr. Stefan Nägele zunächst als Verwaltungsrat der Genie Holding AG, CH-Tägerwilen ausgeschieden ist und auch seinen Posten als Geschäftsführer der KubeOne GmbH, Ortenberg niedergelegt hat, ist er mit Eintragung vom 03.01.2019 gleichfalls nicht mehr Geschäftsführer der BEV Bayerische Energieversorgungs Servicegesellschaft, Offenburg. Neuer Geschäftsführer dieser Gesellschaft -wie auch der KubeOne GmbH- ist Dr. Ralph Steger.
Bereits seit Anfang Dezember wird Dr. Steger auch im Impressum der Website der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, München als Geschäftsführer ausgewiesen. Eine Bekanntmachung im Handelsregister ist bis heute definitiv nicht erfolgt.
Herr Dr. Steger stammt von den Stadtwerken Augsburg und ist nach wie vor Prokurist zweier Gesellschaften der SWA. Die Stadtwerke Augsburg drängen derzeit mit einer neuen Marke „Billig? Will ich!“ auf den Markt. Dies kurz zu Ihrer aller Information!
Mein Einschreiben, versendet am 29.12. ist bis heute nicht angekommen. Klar, kann an der Post liegen. Trotzdem verschärft es das Gefühl, dass hier etwas nicht stimmt.
Zum Neukundenbonus.
Ich kann weder in den AGB noch sonstwo eine Quelle finden, woraus hervorgeht, dass der Neukundenbonus zwingend auf ein volles Jahr zu verstehen ist. Wenn die BEV nun eine PE schickt, ich daraufhin kündige, sehe ich eigentlich keinen Grund, weshalb ich dann den Anspruch verliere. Immerhin hat sich die BEV nicht vertragskonform verhalten.
Kann hier vielleicht jemand mich aufklären?
Nach Rücksprache mit der Post ist das Einschreiben (Einwurf) am 02.01.2019 bei der BEV eingegangen, aber bis heute nicht abgeholt worden. Dies sei so üblich, laut Post, dass in der Sendungsverfolgung dann keine weiteren Details angegeben werden, außer, dass die Sendung noch in Zustellung ist.
Die BEV hat 14 Tage Zeit, die Post abzuholen, ansonsten geht das Schreiben so wie es ist wieder zurück an den Absender.
Ich konnte das kaum glauben, aber auf Nachfrage bei der BEV wurde der Hinweis darauf ignoriert. Also für mich schürt es mehr denn je den Verdacht auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit.
Bin seit 10. Oktober Kunde der BEV.
Am 11. Dezember erhielt ich einen Brief mit dem Hinweis, dass mir der 60 Tage Bonus umgehend ausgezahlt werden würde. Das schien mir vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die ich bisher mit Stromlieferanten machte, recht seriös.
Das Problem ist nur: Die Überweisung erfolgte nicht.
Nach den üblichen Warteschleifen, teilte mir die Dame am Servicetelefon dann am 3. Jan. 2019 nach viel hin und her mit, dass der Bonus am 11. Dez. überwiesen worden sei. Nachdem ich ihr versicherte, mein Konto sorgfältig überprüft zu haben, forderte sie mich auf, doch mal bitte meine Kontoauszüge schicken.
Lange Rede kurzer Sinn: Same procedure as every year, unseriöse Machenschaften in immerhin einer neuen Strategievariante. Man versucht vertraglich zugesagte Zahlungen am besten ganz zu umgehen oder wenigstens so weit wie möglich hinauszuzögern.
Das Ganze ist ziemlich widerlich und ich werde nächstes Jahr wieder zu den Stadtwerken zu einem etwas höheren Preis aber dann wenigstens ohne dieses unappetitliche Gezerre zurückgehen.
Mein ehemaliger Energieversorger BEV Energie hat nach neun Wochen und 4-maligem Nachhaken per Telefon immer noch nicht das Guthaben aus Bonusansprüchen ausgezahlt.
Der Vertrag wurde zum 24.10.2018 beendet nachdem ich mein Sonderkündigungsrecht aufgrund extremer Preiserhöhung in Anspruch genommen hatte.
Seit dem habe ich 4 mal telefonisch nachgehakt. Teilweise sind meine Telefonanrufe noch nicht einmal mehr in ihrem System vorhanden.
Heute habe ich wieder einmal angerufen und wollte habe mir diesmal den Namen des Kundenberaters geben lassen.
Nachdem ich mir hier die Kommentare durchgelesen habe glaube ich langsam nicht mehr dass ich mein Geld noch bekomme.
Habe meine Jahresabrechnung Ende Oktober 2018 bekommen zum Stand 01.01.2019 wurde mir mein Guthaben noch nicht ausbezahlt. NAch mehrere Telefonate und E-Mails auch keine Zahhlung. Seit 01. 01.19 wenn ich anrufe bekomme ich die Antwort dass sie überlastet sind und ich zu einem späteren Zeitpunkt anrufen sollte. Wie bekomme ich mein Guthaben ausbezahlt.
Es ist ziemlich traurig, aber die BEV hat verschiedene Service-Nummern angegeben, unter der man den Kundenservice erreichen kann. Einfach eine andere ausprobieren, dann klappt es.
Fragen Sie mich nicht, wieso es so ist. Keine Ahnung. Es klappt aber.
Kündigung und Zusendung der Endabrechnung verlief problemlos. Allerdings warten wir nunmehr seit über 2 Monaten auf unsere Guthabenerstattung inkl. Boni. Sämtliche Anrufe beim Kundenservice und Mails blieben ohne Erfolg. Die Damen und Herren im Kundenservice können die Probleme immer nur aufnehmen und weiterleiten. Nur dann tut sich leider nichts. Anbieter kann nicht weiterempfohlen werden.
Hallo Niki,
setze ein Mahnschreiben mit Fristsetzung 14 Tage auf. Lasse dieses Schreiben von der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle, Infanteriestr. 5, 80797 München zustellen. Einschreiben werden von der BEV nicht abgeholt. Nach Verstreichen der Frist leite gerichtliches Mahnverfahren ein.
Gruß Lisa
Hallo Lisa,
habe Deinen Kommentar zu BEV an Niki vom 2.1.19 gelesen. Interessant,
Frage : welche Kosten entstehen, wenn Gerichtsvollzieher-Verteilstelle ein Mahnschreiben an BAV zustellt ? Danke
Gruß Matthias
Vor der BEV kann man nur abraten.
Um mehrere Monate verspätete Abrechnung, nicht berücksichtigter Neukundenbonus und nicht unmittelbar ausgezahltes Guthaben waren meine persönlichen Erfahrungen nach 12 Monaten Stromlieferung. Leider hatte ich die Kündigungsfrist verpasst und durfte noch ein weiteres Jahr Strom von der BEV beziehen.
Zehn Monaten(!) nach Stichtag der Abrechnung wurden die beiden ausstehenden Beträge endlich gezahlt. Immerhin: die kurz danach erfolgte Kündigung per Einschreiben Einwurf wurde mit Kündigungsbestätigung per Brief zeitnah bestätigt.
In der Endabrechnung aus November 2018 dann der nächste Hammer: in der Summe der bereits geleisteten Zahlungen (d.h. der Abschläge) ist doch glatt eine Monatszahlung „vergessen“. Mein Widerspruch blieb Wochen unbeantwortet, in der gesetzten Frist passierte von Seiten der BEV nichts. Schlichtungsstelle Energie wird eingeschaltet.
Habe von meinem Sonderkündigungsrecht per Einschreiben mit Rückantwortschein Gebrauch gemacht. Das Einschreiben wurde der BEV seit dem 21.12.2018 zur Verfügung gestellt. Da es in diesem Forum heißt, die Kündigung mittels Einschreiben Einwurf ist sicher , habe ich auch mittels Einschreiben Einwurf bei der BEV gekündigt. Auch dieses Einschreiben lagert in München bei der Post. Habe bei der Sendungsverfolgung angerufen und die Nichtzustellung reklamiert. Dort wurde mir gesagt das die BEV ein Großkunde ist und auch der Erhalt von Einschreiben Einwurf von der BEV quittiert werden muss.
Die Bayerische Energieversorgung hat dieses Jahr an zwei Terminen bei mir doppelt abgebucht.
Ich habe mehrfach, auch schriftlich, gebeten, eine Aufstellung zu bekommen.
Darauf warte ich fast acht Wochen.
Auch ich habe außerdem diese Preiserhöhung bekommen, danach sofort bei Verivox angerufen, die mir diese Firma vermittelt hatte. Auch sie sagten, ich sollte dort direkt schriftlich kündigen. Weiterhin sagte mir eine Dame bei Verivox, dass diese Firma nicht mehr gelistet wird, weil sie wohl in betrügerische Geschäfte verwickelt ist….(wie gesagt, das habe NICHT ICH gesagt, sondern eine Dame von verivox.)
News from da House of Fekter – Mit Wirkung vom 27. Dezember 2018 ist Prof. Dr. Stefan Nägele nicht mehr Geschäftsführer der KubeOne GmbH Ortenberg und zieht aus. Neuer Bewohner und Geschäftsführer ist Dr. Ralph Steger
Ich warte seit über 4 Wochen auf meine Jahres-Rückzahlung von über 220€ der BEV. Die Angekündigte Preiserhöhungen hat mich ebenfalls geschockt. Dank u.A. dieser Seite möchte ich nun gerne wechseln, aber nicht auf meine Rückzahlung verzichten – wie gehe ich vor? Warte ich auf das Geld und kündige dann? Oder suche ich mir einen seriösen Anbieter und übernimmt dieser meine Kündigung? :-/
Bin noch bis zum 05.01.19 bei der BEV, zum Glück gekündigt. Habe bis jetzt noch nicht den schriftlich zugesagten Treuebonus (in Höhe von 150 Euro) nach einem Jahr erhalten, für 2017!!! Ebenfalls von 2017 noch keine Jahresabrechnung erhalten.
Haben nur Geld zur Jahresabrechnung abgebucht, da ich keine schriftliche Jahresendabrechnung erhalten habe, wurde das Geld von mir zurückgebucht (Über die Bank). Bis heute davon nichts mehr gehört
Es gibt nur eine konsequente Reaktion : Sofortige Kündigung – unter Verweis auf das Sonderkündigungsrecht !
Hab ich sofort bei Verivox gemacht, und damit sollte das Problem erledigt sein – jetzt 12€ Grundpreis statt geforderter 38€ von BEV
Hallo sehr interessant Seite bin auch Kunde bei BEV. Meine preisanpassung sollte sich vom Grundpreis von 25,16€auf 105,79€ erhöhen Werde jetzt KÜNDIGEN. Habe zum 1.12 18 bei der bev für Gas einen neuen vertrag abgeschlossen inwieweit kann ich den noch kündigen mfg Martin Oeltze
Hier ein weiteres absurdes Preiserhöhungsschreiben. Arbeitspreis soll sich um 14,9% erhöhen (von 24,05 Cents/kWh auf 27,63 Cents/kWh) und der monatliche Grundpreis um 307,5% (von 32,79 Euro/Monat auf 100,84 Euro/Monat).
Einfach nur unglaublich !!!
https://static.mydealz.de/live/comments/full_screen/AdPof/20161690.jpg
Endlich ist es in der Öffentlichkeit angekommen. Die Wirtschaftswoche berichtet über Roß und Reiter:
https://www.wiwo.de/unternehmen/energie/bayerische-energieversorgungsgesellschaft-massenhaft-beschwerden-ueber-billig-stromanbieter-bev/23792316.html