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  1. Sonderkündigung wegen Preiserhöhung ging am 22.12 per Einschreiben raus und warte bis heute auf eine Kündigungsbestädigung. Auf Nachfrage bei der Hotline hat man mir gesagt, dass es auf Grund der hohen Kündigungen zu Verzögerungen kommt. Man hat mir empfohlen nochmal per E-Mail an Kundenservice @bev-energie.COM eine Kündigung zu schreiben, da sie dort schneller bearbeitet wird als per Post. Jetzt frage ich mich warum an .com und nicht an .de?

    1. Habe zwischen den Tagen der Erhöhung Widersprochen.
      Heute die Bestätigung bekommen. Die Preiserhöhung wurde zurück genommen.
      Alles bleibt beim Alten.

    2. Wieso erscheint meine Antwort nie? Ich habe sie jetzt bereits 5 mal umsonst getippt. Das ist doch nervig.

      Mein Beitrag (Lothar) um 12:50 Uhr hat geklappt. Aber meine Antwort hier unter selbem Namen, selbe Mailadresse erscheint nicht. Darf man nur einen Beitrag am Tag schreiben?

      Ich probiere es jetzt mit anderem Namen, Mailadresse und anderer IP etc.:

      Im Impressum von BEV steht DE, also kundenservice(at)bev-energie.de. Und im Vertrag steht info(at)bev-energie.de. Und die Mails an beide kommen auch an. Zusätzlich kannst du auch übers Kontaktformular schreiben.

      1. Ach du Schande. Jetzt hat es geklappt nachdem ich die @ entfernt und stattdessen at benutzt habe. Anscheinend darf man keine Webadresse oder Mailadresse richtig schreiben.

        Das muss man aber auch erst mal wissen. Da kommt nicht jeder drauf.

  2. Auch ich habe meinen Neukundenbonus nach 12 Monaten nicht bekommen , trotz 3 maligem telefonischen Kontakt und ausgewiesenem Bonus auf Schlussabrechnung !!
    Warum da nich tverrechnet wurd eist fragkich !!
    Darf ich die letzte Abschlagszahlung per Rücklastschrift zurückholen , denn dann hat BEV imme rnoch 80 Euro zuviel von mir oder bekomme ich Probleme mit Inkasso ??

    Danke

  3. Haben am 12.11. ein BEV-Schreiben erhalten, daß nun nach 60 Tagen Belieferung umgehend der Sofortbonus von 215 € überwiesen würde, was aber nicht geschah. Mail unsererseits an den Kundenservice blieb unbeantwortet. Heute habe ich beim Kundenservice angerufen und es wurde behauptet, es wäre am 10.12. überwiesen worden. Bankverbindung abgeglichen – korrekt.
    Kein Zahlungseingang ! Kundenberaterin will an Rechnungsstelle zur Überprüfung weitergeben,
    fürchte jedoch, daß nichts passieren wird. Kann/soll ich den Bonus (und ggfs. Verzugszinsen) per Einschreiben mit Rückschein und 14-tägiger Zahlungfrist einfordern ? Oder haben wir auch in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht?

  4. Hallo, auch ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht, aufgrund der Preiserhöhung, Gebrauch gemacht. Das Kündigungsschreiben habe ich per Einschreiben geschickt und noch keine Antwort erhalten. Telefonisch ist diese Firma so gut wie nicht zu erreichen, Emails werden nicht beantwortet.
    Es ist katastrophal ! Wie kann ich BEV Energie dazu bringen, mir meine Kündigung zu bestätigen ?
    Es ist zum verzweifeln !

  5. Hallo, ich werde gegen BEV auch klagen, sobald nach angemessener Zeit und weiteren Kontaktversuchen keine Reaktion erfolgt. Hat bereits jemand BEV verklagt und wie hat BEV reagiert? Oder wurde möglicherweise bereits jemanden von BEV verklagt?

  6. Keine Boni erhalten soll wegen Mehrverbrauch noch draufzahlen keine Kwh über Limit gehabt.Hilft wohl nur Anwalt.

  7. Wie bereits am 17.10.2018 in diesem Forum angekündigt, melde ich mich kurz noch einmal zu Wort. Ich hatte nach einer doppelten Abbuchung meinen Stromliefervertrag gekündigt, die Einzugsermächtigung widerrufen und verfolge seitdem dieses Forum mit großer Aufmerksamkeit. Die Kündigung wurde mir seitens der BEV erschwert, ich hatte jedoch zeitlich genügend Luft um hier entsprechend gegensteuern zu können. Die BEV hat nach Widerruf der Einzugsermächtigung KEINE Beträge mehr von meinem Konto eingezogen und ich habe meine Zahlungen dergestalt angepasst, dass es nicht zu einer Mahnung hätte kommen können – aber auch zu keinem Guthaben, um welches ich im Anschluss eventuell hätte kämpfen müssen. Unmittelbar am 2. Januar habe ich den Zählerstand an die BEV gemeldet, meinen Jahresverbrauch selbst ermittelt und die entsprechende Abschlusszahlung vorgenommen. Heute erhielt ich dann die Endabrechnung per Post – diese ist vollkommen korrekt, entspricht den vereinbarten Konditionen und variiert um lediglich 1ct Rundungsdifferenz. Diesen Cent werde ich unverzüglich noch überweisen und dann ist das Thema BEV für mich (Gott sei Dank!) abgeschlossen. Ihnen, Herr Moeschler, und auch Menschen wie Niklas Hoyer gebührt mein Dank – ich wünsche Ihnen ein glückliches und gesundes Jahr 2019.

  8. wir haben form.-und fristgerecht beide Verträge (Gas und Strom) per Einschreiben mit Rückschein zum 31,03.2019 gekündigt. Vor 2 Tagen haben wir ein Schreiben erhalten das nun die BEV ihrerseits unsere Vertäge zum 31.01.2019 gekündigt hat. Auf unsere Kündigung wurde nicht reagiert. Durch die Kündigung der BEV laufen die Verträge die Verträge nun nicht mehr 12 Monate. Sie wollen sich damit wohl die Bonuszahlung sparen. Auf mails erhalten wir keine Antwort. Was können wir tun um die Bonuszahlung zu erhalten ?

  9. Nachdem Prof. Dr. Stefan Nägele zunächst als Verwaltungsrat der Genie Holding AG, CH-Tägerwilen ausgeschieden ist und auch seinen Posten als Geschäftsführer der KubeOne GmbH, Ortenberg niedergelegt hat, ist er mit Eintragung vom 03.01.2019 gleichfalls nicht mehr Geschäftsführer der BEV Bayerische Energieversorgungs Servicegesellschaft, Offenburg. Neuer Geschäftsführer dieser Gesellschaft -wie auch der KubeOne GmbH- ist Dr. Ralph Steger.

    Bereits seit Anfang Dezember wird Dr. Steger auch im Impressum der Website der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, München als Geschäftsführer ausgewiesen. Eine Bekanntmachung im Handelsregister ist bis heute definitiv nicht erfolgt.

    Herr Dr. Steger stammt von den Stadtwerken Augsburg und ist nach wie vor Prokurist zweier Gesellschaften der SWA. Die Stadtwerke Augsburg drängen derzeit mit einer neuen Marke „Billig? Will ich!“ auf den Markt. Dies kurz zu Ihrer aller Information!

  10. Mein Einschreiben, versendet am 29.12. ist bis heute nicht angekommen. Klar, kann an der Post liegen. Trotzdem verschärft es das Gefühl, dass hier etwas nicht stimmt.

    Zum Neukundenbonus.
    Ich kann weder in den AGB noch sonstwo eine Quelle finden, woraus hervorgeht, dass der Neukundenbonus zwingend auf ein volles Jahr zu verstehen ist. Wenn die BEV nun eine PE schickt, ich daraufhin kündige, sehe ich eigentlich keinen Grund, weshalb ich dann den Anspruch verliere. Immerhin hat sich die BEV nicht vertragskonform verhalten.

    Kann hier vielleicht jemand mich aufklären?

    1. Nach Rücksprache mit der Post ist das Einschreiben (Einwurf) am 02.01.2019 bei der BEV eingegangen, aber bis heute nicht abgeholt worden. Dies sei so üblich, laut Post, dass in der Sendungsverfolgung dann keine weiteren Details angegeben werden, außer, dass die Sendung noch in Zustellung ist.
      Die BEV hat 14 Tage Zeit, die Post abzuholen, ansonsten geht das Schreiben so wie es ist wieder zurück an den Absender.

      Ich konnte das kaum glauben, aber auf Nachfrage bei der BEV wurde der Hinweis darauf ignoriert. Also für mich schürt es mehr denn je den Verdacht auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit.

  11. Bin seit 10. Oktober Kunde der BEV.
    Am 11. Dezember erhielt ich einen Brief mit dem Hinweis, dass mir der 60 Tage Bonus umgehend ausgezahlt werden würde. Das schien mir vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die ich bisher mit Stromlieferanten machte, recht seriös.
    Das Problem ist nur: Die Überweisung erfolgte nicht.
    Nach den üblichen Warteschleifen, teilte mir die Dame am Servicetelefon dann am 3. Jan. 2019 nach viel hin und her mit, dass der Bonus am 11. Dez. überwiesen worden sei. Nachdem ich ihr versicherte, mein Konto sorgfältig überprüft zu haben, forderte sie mich auf, doch mal bitte meine Kontoauszüge schicken.
    Lange Rede kurzer Sinn: Same procedure as every year, unseriöse Machenschaften in immerhin einer neuen Strategievariante. Man versucht vertraglich zugesagte Zahlungen am besten ganz zu umgehen oder wenigstens so weit wie möglich hinauszuzögern.
    Das Ganze ist ziemlich widerlich und ich werde nächstes Jahr wieder zu den Stadtwerken zu einem etwas höheren Preis aber dann wenigstens ohne dieses unappetitliche Gezerre zurückgehen.

  12. Mein ehemaliger Energieversorger BEV Energie hat nach neun Wochen und 4-maligem Nachhaken per Telefon immer noch nicht das Guthaben aus Bonusansprüchen ausgezahlt.
    Der Vertrag wurde zum 24.10.2018 beendet nachdem ich mein Sonderkündigungsrecht aufgrund extremer Preiserhöhung in Anspruch genommen hatte.
    Seit dem habe ich 4 mal telefonisch nachgehakt. Teilweise sind meine Telefonanrufe noch nicht einmal mehr in ihrem System vorhanden.
    Heute habe ich wieder einmal angerufen und wollte habe mir diesmal den Namen des Kundenberaters geben lassen.
    Nachdem ich mir hier die Kommentare durchgelesen habe glaube ich langsam nicht mehr dass ich mein Geld noch bekomme.

  13. Habe meine Jahresabrechnung Ende Oktober 2018 bekommen zum Stand 01.01.2019 wurde mir mein Guthaben noch nicht ausbezahlt. NAch mehrere Telefonate und E-Mails auch keine Zahhlung. Seit 01. 01.19 wenn ich anrufe bekomme ich die Antwort dass sie überlastet sind und ich zu einem späteren Zeitpunkt anrufen sollte. Wie bekomme ich mein Guthaben ausbezahlt.

    1. Es ist ziemlich traurig, aber die BEV hat verschiedene Service-Nummern angegeben, unter der man den Kundenservice erreichen kann. Einfach eine andere ausprobieren, dann klappt es.

      Fragen Sie mich nicht, wieso es so ist. Keine Ahnung. Es klappt aber.

  14. Kündigung und Zusendung der Endabrechnung verlief problemlos. Allerdings warten wir nunmehr seit über 2 Monaten auf unsere Guthabenerstattung inkl. Boni. Sämtliche Anrufe beim Kundenservice und Mails blieben ohne Erfolg. Die Damen und Herren im Kundenservice können die Probleme immer nur aufnehmen und weiterleiten. Nur dann tut sich leider nichts. Anbieter kann nicht weiterempfohlen werden.

  15. Hallo Niki,
    setze ein Mahnschreiben mit Fristsetzung 14 Tage auf. Lasse dieses Schreiben von der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle, Infanteriestr. 5, 80797 München zustellen. Einschreiben werden von der BEV nicht abgeholt. Nach Verstreichen der Frist leite gerichtliches Mahnverfahren ein.
    Gruß Lisa

    1. Hallo Lisa,
      habe Deinen Kommentar zu BEV an Niki vom 2.1.19 gelesen. Interessant,
      Frage : welche Kosten entstehen, wenn Gerichtsvollzieher-Verteilstelle ein Mahnschreiben an BAV zustellt ? Danke
      Gruß Matthias

  16. Vor der BEV kann man nur abraten.

    Um mehrere Monate verspätete Abrechnung, nicht berücksichtigter Neukundenbonus und nicht unmittelbar ausgezahltes Guthaben waren meine persönlichen Erfahrungen nach 12 Monaten Stromlieferung. Leider hatte ich die Kündigungsfrist verpasst und durfte noch ein weiteres Jahr Strom von der BEV beziehen.

    Zehn Monaten(!) nach Stichtag der Abrechnung wurden die beiden ausstehenden Beträge endlich gezahlt. Immerhin: die kurz danach erfolgte Kündigung per Einschreiben Einwurf wurde mit Kündigungsbestätigung per Brief zeitnah bestätigt.

    In der Endabrechnung aus November 2018 dann der nächste Hammer: in der Summe der bereits geleisteten Zahlungen (d.h. der Abschläge) ist doch glatt eine Monatszahlung „vergessen“. Mein Widerspruch blieb Wochen unbeantwortet, in der gesetzten Frist passierte von Seiten der BEV nichts. Schlichtungsstelle Energie wird eingeschaltet.

  17. Habe von meinem Sonderkündigungsrecht per Einschreiben mit Rückantwortschein Gebrauch gemacht. Das Einschreiben wurde der BEV seit dem 21.12.2018 zur Verfügung gestellt. Da es in diesem Forum heißt, die Kündigung mittels Einschreiben Einwurf ist sicher , habe ich auch mittels Einschreiben Einwurf bei der BEV gekündigt. Auch dieses Einschreiben lagert in München bei der Post. Habe bei der Sendungsverfolgung angerufen und die Nichtzustellung reklamiert. Dort wurde mir gesagt das die BEV ein Großkunde ist und auch der Erhalt von Einschreiben Einwurf von der BEV quittiert werden muss.

  18. Die Bayerische Energieversorgung hat dieses Jahr an zwei Terminen bei mir doppelt abgebucht.
    Ich habe mehrfach, auch schriftlich, gebeten, eine Aufstellung zu bekommen.
    Darauf warte ich fast acht Wochen.
    Auch ich habe außerdem diese Preiserhöhung bekommen, danach sofort bei Verivox angerufen, die mir diese Firma vermittelt hatte. Auch sie sagten, ich sollte dort direkt schriftlich kündigen. Weiterhin sagte mir eine Dame bei Verivox, dass diese Firma nicht mehr gelistet wird, weil sie wohl in betrügerische Geschäfte verwickelt ist….(wie gesagt, das habe NICHT ICH gesagt, sondern eine Dame von verivox.)

  19. News from da House of Fekter – Mit Wirkung vom 27. Dezember 2018 ist Prof. Dr. Stefan Nägele nicht mehr Geschäftsführer der KubeOne GmbH Ortenberg und zieht aus. Neuer Bewohner und Geschäftsführer ist Dr. Ralph Steger

  20. Ich warte seit über 4 Wochen auf meine Jahres-Rückzahlung von über 220€ der BEV. Die Angekündigte Preiserhöhungen hat mich ebenfalls geschockt. Dank u.A. dieser Seite möchte ich nun gerne wechseln, aber nicht auf meine Rückzahlung verzichten – wie gehe ich vor? Warte ich auf das Geld und kündige dann? Oder suche ich mir einen seriösen Anbieter und übernimmt dieser meine Kündigung? :-/

  21. Bin noch bis zum 05.01.19 bei der BEV, zum Glück gekündigt. Habe bis jetzt noch nicht den schriftlich zugesagten Treuebonus (in Höhe von 150 Euro) nach einem Jahr erhalten, für 2017!!! Ebenfalls von 2017 noch keine Jahresabrechnung erhalten.
    Haben nur Geld zur Jahresabrechnung abgebucht, da ich keine schriftliche Jahresendabrechnung erhalten habe, wurde das Geld von mir zurückgebucht (Über die Bank). Bis heute davon nichts mehr gehört

  22. Es gibt nur eine konsequente Reaktion : Sofortige Kündigung – unter Verweis auf das Sonderkündigungsrecht !
    Hab ich sofort bei Verivox gemacht, und damit sollte das Problem erledigt sein – jetzt 12€ Grundpreis statt geforderter 38€ von BEV

  23. Hallo sehr interessant Seite bin auch Kunde bei BEV. Meine preisanpassung sollte sich vom Grundpreis von 25,16€auf 105,79€ erhöhen Werde jetzt KÜNDIGEN. Habe zum 1.12 18 bei der bev für Gas einen neuen vertrag abgeschlossen inwieweit kann ich den noch kündigen mfg Martin Oeltze