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  1. Euer grundsätzlicher Fehler besteht darin, anzunehmen, dass es sich bei der BEV um einen Energieversorger handeln würde. Es ist keiner! Verhält sich die BEV wie ein Energieversorger? Keinesfalls! Ein Blick in die heutige Bild-Zeitung wird Euch auf Seite 5 offenbaren, dass das „Büro“ in der Nymphenburger Strasse in München verwaist wirkt und seit mindestens fünf Monaten geschlossen ist. Surprise, surprise – wer hätte das gedacht! Die Geschäfte dürften eher abgewickelt werden in der Albert-Einstein-Straße 2b in 77656 Offenburg, falls man dort künftig noch etwas vorfinden sollte. Dies ist der Firmensitz der BEV Bayerische Energieversorgungs Servicegesellschaft. Auch hier ist Dr. Ralph Steger neuer Geschäftsführer – irgendwo muss der doch sein Büro haben. In München jedenfalls nicht. Erschreckt nicht, wenn ihr aufwacht!

    1. Entscheidend ist der Eintrag im Handelsregister und die dort angegebene Adresse.

      Herr Dr. RALPH STEGER traegt im Rahmen seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht die Verantwortung, dass entsprechende Unternehmensprozesse auch die Postbearbeitung sicherstellen. Dabei sind Spekulationen fragwuerdiger Medien irrelevant. Er ist dazu gesetzlich verpflichtet. Kommt er dem nicht nach, macht er sich strafbar.

      Und nochmal, erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Muenchen, wenn ein Rechtsverstoss vorliegt! Die Strafanzeige ist kostenlos, im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt.

      Ansonsten – wenden Sie sich zusaetzlich an Ihren Vermittler!

  2. Es ist nicht nur Verivox, wo die BEV Energie wärmstens empfohlen wurde. Genau so eifrig wurde bei Check24 für dieses „Unternehmen“ geworben. Und wenn man die Hilfe des letztgenannten Portals in Anspruch nehmen möchte, kriegt man diese Antwort:

    „Vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Ich vermute, dass die Schlichtungsstelle für Sie der beste Weg ist.
    Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihr Fall bei der Schlichtungsstelle verlaufen ist, damit wir ggf. anderen Kunden hier auch helfen können.

    Mit freundlichen Grüßen
    xxx
    Senior Kundenmanager“

    Check24 twitterte inzwischen: https://twitter.com/check24de/status/1085546999955496961

  3. @Grosch

    In der Tat sehe ich es auch sehr kritisch, welche Rolle VERIVOX in dieser Angelegenheit spielt. VERIVOX wird diesbzgl. allerdings sehr genau beobachtet und hat dementsprechend einen Ruf zu verlieren. Mehr möchte ich dazu öffentlich nicht sagen, um die Position von VERIVOX gegenüber der BEV nicht zu schwächen.

    Wenn Sie Ihren Bonus nicht erhalten, wenden Sie sich an VERIVOX und fordern VERIVOX den Bonus zu begleichen. Damit sollte sich die Angelegenheit für Sie erledigt haben.

    Unabhängig davon, empfiehlt es sich nach wie vor gesetzeswidrige Verstöße bei der Staatsanwaltschaft in München anzuzeigen. Das ist die einzige Sprache, die die Geschäftsleitung der BEV versteht.

  4. Hallo,
    die größte Sauerei ist, dass Verivox vor Weihnachten noch mit der BEV Werbung im Fernsehen gemacht hat, obwohl Ihnen doch schon seit Jahren bekannt ist, wie negativ dieser Anbieter gegenüber seinen Kunden auftritt. Anbei eine E-Mail von Verivox, nachdem ich Ihnen eine E-Mail hinsichtlich Ihrer Fernsehwerbung geschrieben habe.

    Hinzuweisen ist auch noch, dass Verivox bereits vor 2 Jahren in einem Telefonat bestätigt hat, dass sie über die negativen Praktiken des Anbieter Bescheid wissen.

    „vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Wir fühlen uns dem Verbraucherschutz im besonderen Maße verpflichtet. Auch Ihre persönliche Meinung ist uns wichtig. Deshalb haben wir unsere Fachabteilung über Ihre Erfahrungen mit dem Energieversorger informiert. Diese wird den Vorgang prüfen und sich mit dem Versorger in Verbindung setzten.
    Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns, dass Sie unseren kostenfreien Service nutzen. “

    Der blanke Hohn!!!!!!!!!!!!!!

  5. Hallo, wir suchen für die WDR TV Sendung „Lokalzeit Ruhr“ Verbraucher aus dem Ruhrgebiet, die mit uns über Ihre Erfahrungen mit der BEV sprechen möchten. Ziel ist ein TV-Beitrag innerhalb unserer Sendung. Über Antworten freuen wir uns über [email protected]. Liebe Grüße aus Essen, Nicole Noetzel

    Anmerkung von Matthias Moeschler: Ich habe von WDR die Bestätigung erhalten, dass die Anfrage vom WDR und von Frau Noetzel stammt. Insofern möchte ich alle Verbraucher aus dem Ruhrgebiet ermutigen, Frau Noetzel zu kontaktieren!

    1. Guten Tag Frau Noetzel,

      man könnte erwarten, dass Sie die vollständige Anschrift Ihres Senders angeben.
      Für einen Sender ist es höchst unüblich eine Googlemail-Adresse anzugeben.

      Selbst Investigativ-Journalisten haben sich bei mir mit korrekten Kontaktdaten (insbesondere E-Mailadresse, Mobilfunknummer) gemeldet.

      Es gibt auch temporäre Adressen – somit ist jeglicher Missbrauch ausgeschlossen. Aber „Googlemail“ ist schon sehr zweifelhaft.

      Arbeiten Sie vielleicht für die BEV?

        1. Frau Wehlaua,

          Es ist sehr einfach ueber die IP-Adresse festzustellen, wer und ob Postings auch aus der Schweiz kommen. Insbesondere fuer Strafverfolgungsbehoerden.

          Die von Ihnen genannte Holding sitzt in der Schweiz. Sollten justiziable Verstoesse gegen die DSGVO vorliegen, werden diese unnachgiebig verfolgt. Wir befinden uns nicht in einem rechtsfreien Raum oder Gesetze werden gar von Unternehmen geschrieben. Wer sich Informationen unter Vorspiegelungen falscher Identitaeten erschleicht, macht sich im uebrigen strafbar. Wie Sie richtig festgestellt haben, es geht um sehr viel Geld und zwar fuer die BEV.

          Ansonsten ein Kompliment an den Betreiber dieser Seiten – fuer viele Betroffene sicherlich sehr hilfreich!

    2. Sehr geehrte Frau Noetzel,

      auch ich habe erhebliche Probleme mit der Fa. BEV. Ich erhalte keine Abschlussrechnung; dementsprechend auch keine Guthabenauszahlung. Bei Telefonaten werde ich vertröstet; auf E-mails und Einschreibebrief erhalte ich keine Antwort. Ich bin gerne bereit, meine Erfahrungen publik zu machen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ralf Behrendt

  6. Im November erhielt ich eine Zwischenabrechnung iHv ca 739 Euro basierend auf dem Vorjahresverbrauch, der allerdings deutlich über dem heutigen Verbrauch liegt und die Abschläge wurden deutlich erhöht. Seitdem versuche ich die Abschläge auf den tatsächlichen Verbrauch abzusenken. Keine Raktion. Hier läuft bereits das Schlichtungsverfahren.

    Mir wurde nun auch die Preiserhöhung bzw. jetzt die freiwillige Erhöhung zugesendet. Ich habe widersprochen, da ich den Bonus nicht verlieren will.

    Wann kann ich frühestens kündigen um den Bonus nicht zu verlieren, aber auch nicht den neuen horrenten Preis ab Ablauf der Bindung zu bezahlen? Ich meine man wird bestraft, wenn die Kündigung schon während der Laufzeit zugeht und dann verliert man den Bonus. Ist das so?

  7. Hallo.
    Ich hatte im Dezember von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Da ich hier immer lese, dass der Anbieter nicht reagiert, habe ich am 1. Januar den monatlichen Abschlag nicht überwiesen uns siehe da: stimmt alles nicht. Heute, 17.01. kam die Mahnung mit Gebühr. Ging doch fix oder? Aaaaber. Im Briefkopf ist nicht nut Das Logo des Anbieters zu sehen, sondern es wird auch durch das Logo von Creditreform darauf hingewiesen, dass man da Mitglied ist! Wird also jeder, der gemahnt wird, dort als säumiger Zahler in Misskredit gebracht? Man muss davon ausgehen.

    1. Guten Abend: Gleiches bei mir!
      Habe den zwölften Beitrag für Dezember 2018 zurückbuchen lassen, zumal der Jahresbeitrag durch 11 geteilt wurde und der Januar-Beitrag für 2019 auch schon abgezogen wurde?!
      (Außerdem wurde eine telef. beantragte Herabsetzung der Beiträge nie von der BEV berücksichtigt).

      Und siehe da: Mahnschreiben war heute in der Post. Aber: Jetzt kommt’s:
      Angeblich wäre nicht nur der Dezember, sondern auch der November-Beitrag offen (was definitiv nicht stimmt).
      Habe mal einen Teilbetrag überwiesen?
      Und wie gehen wir jetzt vor?

      1. Ich habe gerade unter Vorbehalt überwiesen und warte ab, wie es jetzt weitergeht. Möchte bemerken, dass ich noch einen weiteren Zähler habe. Diesen habe ich im Oktober fristgerecht gekündigt und auch die Bestätigung erhalten. Allerdings sind hier im Haus in 17 Energiesparmaßnahmen durchgeführt worden, so dass ich noch ca. 700 Euro von BEV zurück bekomme. warten wir es ab.Es gibt die Möglichkeit, beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid zu beantragen. Wenn allerdings der Bescheidsempfänger dann einen Rechtsanwalt beauftragt, ist der nächste Schritt die Gerichtsverhandlung. Diese würde in diesem Fall in München stattfinden. Am Ort des Versorgers! Aus Erfahrung in anderen Bereichen weiß ich, dass das nicht funktioniert. Man zahlt unter Umständen drauf! Das Einzige, was hier hilft, ist Öffentlichkeitsarbeit.

      2. @Pfandl

        Stellen Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in München. Wenn Sie nach dem 1. Beleiferungsjahr gekündigt haben, hat die BEV sehr wahrscheinlich (ich kenne natürlich Ihren Vertrag nicht) keinen Anspruch auf mehr als 11 Abschläge.

  8. Hallo,
    ich habe den Verdacht das BEV den Überblick im eigenen Unternehmen verloren hat
    Auch ich habe im Dezember eine 200% Preiserhöhung für meinen Gasvertrag gültig ab dem 01.02.2019
    erhalten. Daraufhin habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag gekündigt und habe BEV gebeten mir die Kündigung zu bestätigen. Am 11.01.2019 erhielt ich ein schreiben von dieser Firma das mein alter Vertag wie abgeschlossen bis August 2019 bindend ist. Weiterhin sollte ich einer Preiserhöhung freiwillig ab dem 01.02.2019 zustimmen was ich natürlich nicht machen werde. Damit war für mich eigentlich klar das der Vertrag zu den alten Konditionen weitergeführt wird. Heute am 17.01.2019 bekomme ich ein erneutes schreiben der Firma BEV das meiner Kündigung stattgegeben wird und die Belieferung ab dem 01.02.2019 eingestellt wird. Was gilt jetzt. Da BEV telefonisch heute anscheinend nicht erreichbar ist (ca. 20-mal versucht) bin ich jetzt unschlüssig wie es weitergeht.
    Jetzt werde ich auf die Vertragserfüllung (ohne Preiserhöhung) durch BEV bestehen.

    1. 1- Erstens warte ich seit zwei jhre auf mein Bonus. Am Telefon hieß es immer, ihre Anliegen wurde weiter geleitet.
      2- zweitens würde ich während der belieferungszeit ständig mit mahnugsbriefe bombardiert!.. Es hieß es ich hätte einen Abschlag nicht bezahlt und ich muss das Geld überweisen mit mahngebühr noch dazu ! BITTE! Sie haben doch eine einzugsermächtigung.
      Am Telefon wurde mir erteilt, es wäre ein Fehler vom System und ich muss die Briefe ignorieren… OK! Ich bekomme aber trotzdem immer noch mahnbriefe mit mahngebühr.
      3- das beste kommt als das zweite belieferungszeit rum ist… PREISANPASSUNG!! ..
      der Grundpreis wurde von 8,06€ auf 20,14€ erhöht!! Und der erbeitspreis von 25,26 Cent auf 29,28 Cent/kWh….
      Am Telefon hieß es.. Sie haben doch bis Ende diesem Monat gekündigt oder? Ich sagte ja… Aber trotzdem sollen Sie die Forderung von meinem Konto wie immer abbuchen.. Sie sagte: Weil Sie KÜKINDIGT haben, kann ich Ihnen nicht mehr HELFEN.. und Sie müssen das Geld inkl Mahngebühr überweisen..
      BITTE

    1. So ist es recht. Dann gibt es ein Ermittlungsverfahren. Und wer weiß schon, wer dann plaudert… Dr. Ralph Steger, Prof. Dr. Stefan Nägele, Uwe Kollmar, Hans-Peter Fekter oder am Ende gar Boris Claus Wehlauer selbst.

  9. Hallo zusammen,
    Ich bin seit August 2018 Kunde der BEV mit Strom und Erdgas.
    Auch ich hatte Probleme die vereinbarten Sofortboni ausgezahlt zu bekommen ( Schlichtungsverfahren läuft). Auch mir flatterten kurz vor Weihnachten vollig unverhältnismäßige Informationen zu Preisanpassungen bei beiden Verträgen – trotz einjähriger Preisgarantie – ins Haus. Der Support / Kundendienst seitens BEV lässt m.E. deutlichen Spielraum für Optimierungen: Schreiben werden teils gar nicht, teils erst sehr spat beantwortet….
    Auf die angekündigte Preiserhöhung habe ich am 28.12. mit einer Sonderkündigung reagiert. Gestern bekam ich die schriftliche Antwort, dass die Preise für mich nicht angehoben werden und BEV den Vertrag zu den bisherigen Konditionen weiter führt. Ich fürchte, dass dadurch mein Sonderkündigungsrecht erloschen ist. Weiß jemand etwas Genaues dazu? Dass die Preise erhalten bleiben, ist zwar schön und gut – Aber nach meinen persönlichen Erfahrungen mit der BEV möchte ich eigentlich nur noch zu einem professionelleren Anbieter wechseln. Kann ich auf der Kündigung bestehen trotz Rücknahme der Preiserhöhung seitens BEV?

  10. Guten Tag!
    Ich habe meinen Vertrag fristgerecht zum 18.10.2018 gekündigt, der Zählerstand wurde BEV vom Netzbetreiber gemeldet. Leider immer noch keine Schlussabrechnung bekommen.
    Ich habe bisher 3mal angerufen und 3mal per Mail geschrieben. Am Telefon sagte man mir einmal, dass keine Daten für die Schlussrechnung vorliegen, ein anderes mal konnte der Herr mir sagen, dass wir ein Guthaben von 240€ haben. Ich wollte immer einen Vorgesetzen sprechen, aber man sagte mir, dass die kein Telefon haben *lach* ja ne is klar! Immer wird mir gesagt, dass man mein Anliegen weiter gibt. Auf meine Nachfrage an wen denn, bekam ich keine Antwort. Die Mitarbeiter an der Hotline sind selber überhaupt nicht überzeugt vom eigenen Unternehmen, das sagten ,mir 2 von denen.
    Na ja, hab mal die Mail verfasst wie sie oben beschrieben ist und warte 2 Wochen, danach gehe ich an die Schlichtungsstelle.

    1. Oh Gott. Das ist nicht ihr eigenes Unternehmen. Du rufst bei einem Callcenter an!!!! Die leiten (wenn überhaupt) das nur weiter. Schlichtungsstelle erwarte aber minimum 4 Wochen ab BESCHWERDE!!! Nicht ab Kündigung Lies mal dort den Schlichtungsantrag. Dort Steht auf Seite 9 unten:

      Zu 3) Mit einer Beschwerde bringen Sie zum Ausdruck, dass und warum Sie mit der Vorgehensweise des Unternehmens nicht einverstanden sind. Eine allgemeine Anfrage oder eine Willenserklärung, wie z. B. eine Kündigung stellen daher noch keine Beschwerde dar. Dies bedeutet, dass Sie sich zunächst mit einer Beschwerde an das Unternehmen wenden müssen, wenn z. B. Ihre Kündigung nicht akzeptiert wird.

      Googel mal nach diesem Text und du findest das komplette PDF. Ist auch in x Foren durchgekaut, wie z.B. hier: http://www.strom-magazin.de/forum/andere-stromanbieter/warnung-vor-bev-bayerische-energieversorgungsgesellschaft-mbh.t2252/page-27#post-16115

    2. Oh Gott. Da rufst du bei einem Callcenter an, die es (wenn überhaupt) weiterleiten. Anrufe sind nutzlos. Lies mal auch hier mit: strom-magazin.de/forum/andere-stromanbieter/warnung-vor-bev-bayerische-energieversorgungsgesellschaft-mbh.t2252/page-27#post-16115

  11. Hallo,

    ich war bis den 2018 Kunde der BEV.
    Meine Jahresabrechnung hat bisher im hin gehauen. Auch wurde mein Guthaben im jahr 2017 sofort überwiesen.
    Jetzt habe ich Oktober gekündigt und mir einen neuen Stromanbieter raus gesucht da mir die BEV zu teuer wurde.
    Die Jahresabrechnung von 2018 kam 2 Tage nachdem ich den Zählerstand durchgegeben habe.
    Ich hatte wieder Guthaben.
    Leider warte ich seitdem immer noch auf die Auszahlung meines Guthabens.
    Ich telefonieren denen seit Monaten hinterher. Ich werde immer wieder abgewimmelt.
    Sie geben es weiter und das dauert bis zu 2 Wochen. Mehr als die Beschwerde weiter zu geben können Sie nicht machen. Leider können Sie mich auch nicht woander hin verbinden das ich mit jemanden anderes reden kann. Auf Emails wird gar nicht mehr reagiert.
    Ich werde mich jetzt beraten lassen und notfalls einen Anwalt einschalten.
    Denn auch die Abschlussrechnung habe ich bisher nicht erhalten.
    Ich hatte sonst nie Probleme und war immer zufrieden.
    Nur das geht leider gar nicht.

    1. Selbes wie oben. Du rufst bei einem Callcenter an. Da kannst du auch gleich die Telefonseelsorge anrufen. Ich vermute du wirst dem Geld noch in 10 Jahren hinterherlaufen.

  12. „Aussage von Admin am 19.01.2018 19:36 Uhr gelöscht, da Inhalt beanstandet wurde“
    Ich wechsle auch häufig den Anbieter, aber so eine unseriöse Gesellschaft habe ich bisher noch nicht erlebt. Ungenaue Abrechnungen bei Arbeits- und Grundpreis, Endabrechnung erst nach mehr als 7 Wochen.

  13. Bei Trustpilot wimmelts mal wieder von 5-Sterne-Lobhudel-Bewertungen, wie toll BEV nur ist. Aber der Grundtenor ist ein anderer.

    Inzwischen erhalten „Kunden“ Schreiben mit folgender Bitte (gefunden bei Trustpilot):

    „Inzwischen spricht man von einer „einvernehmlichen Preiserhöhung“. Man möchte also ab dem kommenden Monat bis zum Ende meines ersten Vertragslaufjahres FREIWILLIG den DOPPELTEN Monatsabschlag einziehen, und das solange bis ich dem widerspreche. Dumm nur, dass jeglicher Widerspruch irgendwie nie ankommt oder akzeptiert wird. Also wird von mir nun ein erneuter Widerspruch gegen diese „freiwillige Preiserhöhung“ kommen“

    Mein Gott, ist das ein Tollhaus!

  14. Gerade vorhin ist BEV in ZDF Wiso gekommen. Die werden berühmt. Kann man in der Mediathek nachträglich schauen: zdf.de/verbraucher/wiso/wiso-vom-14-januar-2019-100.html

  15. Ich habe ebenfalls der Erhöhung widersprochen und zum Vertragsende gekündigt. Vorher hatte ich bereits die Schlichtungsstelle eingeschaltet, da ich seit Setempber keine korrekte Abrechnung erhalten habe. Bonus wurde daraufhin ausgezahlt und mein Restguthaben (?) überwiesen. Jedoch habe ich bis zum heutigen Datum keine Abrechnung., sodass ich nichts nachvollziehen kann. Ich unterrichte ebenfalls stets die Schlichtungsstelle über den Stand der Dinge. Bis heute habe ich nichts von der BEV gehört.
    Der monatliche Abschlag wird per Lastschrift eingezogen. Kann mir jemand sagen, ob ich die Lastschrift kündigen kann und stattdessen den momentanen Abschlag per Überweisung zahlen darf? Momentan wird 39 € eingezogen (ist 100 % zu wenig, vorher 115 €), nach der Erhöhung soll 149 € lt. Schreiben eingezogen werden.
    Eine Bestätigung meiner Kündigung habe ich noch nicht erhalten.

  16. Nachtrag zu nachstehendem Posting:

    „Aussage von Admin am 19.01.2018 19:39 Uhr gelöscht, da Inhalt beanstandet wurde“

  17. Ich bin zum zweiten Mal innerhalb von 4 Jahren bei der BEV (Strom) gelandet. Es gab bereits beim ersten Mal Probleme mit der Auszahlung des Bonus. Nur unter massiver Androhung von Strafanzeigen und unter Einschaltung von Verivox wurde der Bonus 2016 ausgezahlt. Mit jedem „Fall“ lernt man ein wenig hinzu, daher bin ich auch nochmals Stromkunde bei der BEV. Solange BEV nicht insolvent wird kein Problem.

    Im März läuft das 1. Belieferungsjahr ab. Eine Kündigung ist bereits per e-mail versendet. Ich warte immer noch auf die Eingangsbestätigung bzw. die Kündigungsbestätigung. Laut Callcenter-Mitarbeiter soll es Wochen dauern, bis E-Mailnachrichten bearbeitet werden. Dies stellt allerdings ein Problem für den Geschäftsführer der BEV Energie Herrn Dr. RALPH STEGER dar. Er ist im Rahmen seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht dafür verantwortlich, dass Geschäftsprozesse so abgebildet sind, dass sie sämtliche gesetzlichen Erfordernisse erfüllen. Dies ist auch im Falle der unberechtigten Preisanpassungen nicht ersichtlich. „Aussage von Admin am 19.01.2018 19:36 Uhr gelöscht, da Inhalt beanstandet wurde“ Ich für meinen Teil werde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in München stellen.

    Bonus nach Kündigung:
    „Aussage von Admin am 19.01.2018 19:36 Uhr gelöscht, da Inhalt beanstandet wurde“ Sollte die BEV also den Bonus nicht auszahlen, kann/sollte man sich, wenn man beispielsweise über Verivox einen Belieferungsvertrag mit der BEV abgeschlossen hat, sich an Verivox wenden. Gem. telefonischer Auskunft wird der Bonus entsprechend ausgezahlt. Wie sich Verivox mit der BEV juristisch einigt ist dann nicht mehr relevant.

    ABER ACHTUNG:
    Wer nach dem 1. Belieferungsjahr gekündigt hat, sollte unbedingt darauf achten, dass NUR 11 ABSCHLÄGE, wie berechnet (sofern dies so vertraglich festgelegt ist), abgebucht werden! Sollte die BEV einen 12. Abschlag abbuchen, besteht dafür keine Deckungszusage. Auch dann sollte man sofort Strafanzeige erstatten. Ich habe dies gegenüber Herrn Dr. Steger bereits schriftlich angedroht und werde in einer weiteren Strafanzeige davon Gebrauch machen, sofern erforderlich.

    Einleitung von Strafverfahren:
    Die Staatsanwaltschaft in München wird nur bei einem öffentlichen Interesse ein Verfahren gegen die BEV einleiten. „Aussage von Admin am 19.01.2018 19:36 Uhr gelöscht, da Inhalt beanstandet wurde“
    Staatsanwaltschaft München II – Abteilung VI: Wirtschaftsstrafsachen

    Datenschutz:
    Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit den gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz. Auskünfte gem. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) wurden in der Vergangenheit nicht erteilt. Dies liegt mutmaßlich daran, dass Mitarbeiter des Callcenters der BEV von Datenschutz ebenfalls wenig verstehen. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
    Ich empfehle JEDEM Auskunft gem. Art. 15 EU-DSGVO von der BEV zu verlangen. Dabei ist auch der Auftragsverarbeiter (der Callcenterbetreiber) zu benennen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Auskunft bis längstens 4 Wochen nach Erteilung des Auskunftersuchens bereitzustellen. Davon sollte jeder Gebrauch machen. Nachfristen muss man nicht einräumen. Stattdessen umgehend der Bayerische Landesdatenschutzbehörde den Verstoß melden. Die Strafen sind extrem empfindlich!
    https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html

    Fazit:
    Die vorgenannten Maßnahmen bedeuten Aufwand, aber manch einer „kämpft“ vor Beginn der Liberalisierung der Strom-/Gasmärkte gegen EVUs. Es gilt die Spreu vom Weizen zu trennen und die Modelle der „schwarzen Schafe“ aus dem Markt zu entfernen. Fairer Wettbewerb ist ok. Billig ist manchmal sehr teuer!

  18. Gerade habe ich BEV angerufen.Ich wollte wissen wie mein Status ist. Ich will ja einen neuen Anbieter und wenn der anfragt bei BEV bekommt der ja gesagt es liegt keine Kündigung vor. Dann nimmt mich ja der neue Anbieter nicht. Am 7.1. bekam ich ja zur Auskunft, dass sie keine Kündigung haben. Der Kollege wollte das dann beschleunigen. Heute auch wieder. Ich habe dann gefragt ob ich denn überhaupt mit BEV verbunden bin weil ich das Gefühl hatte, dass die Leute am Telefon eigentlich keine Ahnung haben und immer sagen sie „schreiben es weiter“.

    Auf meinen Hinweis ich wäre doch sicher jetzt mit irgendeinem Call-Center verbunden und gar nicht direkt bei BEV stimmte der Mitarbeiter zu, sagte aber er könne das jetzt nicht so genau konkretisieren. 😉 Leider ist das heute meist so. Man ruft kaum noch direkt bei den Firmen an. Die haben das aus Kostengründen outgesourct wie man das nennt. Wer sich nicht auskennt googelt nach Outsourcing.

  19. Heute kam ein Schreiben von BEV welches ja sicher alle bekommen haben. Sie seien von einem Mitbewerber darauf „aufmerksam gemacht“ worden, dass die Erhöhung nicht erlaubt ist. Sehr verniedlichend umschrieben. Es wird ganz einfach so sein, dass sie vom Anwalt eines Mitbewerbers abgemahnt wurden.

    Nun schlagen sie vor man solle FREIWILLIG die wahnwitzige Erhöhung bis zum Vertragsende zahlen. Und wenn man widerspricht soll man nach Vertragsende das zu viel gezahlte Geld zurückbekommen. Wie man ja überall – auch hier – liest kämpfen ja viele weil sie den Bonus nie ausbezahlt bekommen haben. Ich zahl doch nicht freiwillig mehr um mein Geld vermutlich am Ende nie wieder zu sehen.

    Ich habe gekündigt, bekam auch nach 14 Tagen endlich den Rückschein des Einschreibens. Aber bei BEV will niemand etwas von einer Kündigung wissen. Sie hätten nichts bekommen. Der Rückschein bestätigt, dass mein Einschreiben am 22.12.2018 von BEV angenommen wurde. Zusätzlich habe ich per Kontaktformular UND an beide bekannte Mailadressen meine Kündigung geschickt. Alles am 19.12.2018. Und SIE sagen sie hätten keine Kündigung bekommen.

    So eine inkompetente Firma habe ich noch nie erlebt. Wer da freiwillig bleibt und hofft er bekommt den Bonus und das zu viel bezahlte Geld zurück muss schon sämtliche Alarmzeichen ausblenden. Ich bleibe bei der Kündigung, werde halt auf den Bonus verzichten und werde BEV wie der Teufel das Weihwasser meiden. Wenn die überhaupt noch lange überleben ohne Kunden. Dann ist man Vorschuss UND Bonus los.

  20. Mir ging es bei DP genauso und ich erhielt die gleichen Auskünfte.
    Habe deshalb nach 10 Tagen Geduld einen Nachforschungsauftrag über den Verbleib beantragt.
    Und siehe da, ich erhielt nach einigen Tagen einen DP-Auslieferungsbeleg mit Unterschrift des BEV-Empfangsberechtigten.
    Hier wurde bestätigt, dass mein Kündigungsschreiben (Einschreiben-Rückschein) vom 19.12.2018 bereits am 22.12.2018 von BEV empfangen wurde.

  21. Stromvertrag: Grundpreis von 5,55 € auf 53,59 € , ab 01.02.2019, damit kommt das Schreiben kurz vor Weihnachten. Bisher keine Reaktion auf Kündigung mit Brief und mehreren Mails

    Gasvertrag: fehlerhafte Jahresrechnung, statt 12 Monatszahlungen, nur 11 Zahlungen aufgeführt. Dadurch geringe Restzahlung gefordert, anstatt meines Guthabens. Daraus eine Erhöhung der künftigen Monatszahlungen von 110 € auf 161 € gefordert.

    Beides ist für mich Betrug,