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Den Schadensersatz können Sie selber, mit Hilfe eines Anwalts oder über eine professionelle Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter einfordern. Ich empfehle Ihnen die professionele Dienstleistung, die auch in den Medien bereits vorgestellt wurde, dabei liegt der durchschnittliche Schadensersatz gegen Stromio bei ca. 540 € (siehe dazu BILD vom 22.12.22 und Handelsblatt vom 31.1.22).
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
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Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
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Ich war Opfer eines großen Strom-Anbieters
Nach einer 5-monatigen Auseinandersetzung habe ich eine versteckte Preiserhöhung abgewehrt.
Meine Ziele:
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mit professionellen Dienstleistungen und kostenlosen Musterschreiben helfen
PRESSE
auf dubiose Geschäftspraktiken aufmerksam machen und die Presse informieren
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Sind auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Wir helfen Ihnen, sich zu wehren!
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
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Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
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Maingau, eprimo, GoldGas
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Aktuelle Probleme mit Anbietern
Besonders häufig werde ich wegen Preiserhöhungen und hohen Nachzahlungen kontaktiert. Mit meiner kostenlosen Hilfe können Sie sich aber dagegen wehren.
Für die folgenden Probleme biete ich praxiserprobte Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitungen an. Klicken Sie hierzu auf das jeweilige Bild.
Kostenlose Hilfe, die überzeugt
Mein Fall und meine Motivation
Über fünf Monate habe ich mich gegen eine Preiserhöhung gewehrt und mein Fall landete sogar vor Gericht.
Dieses Leid möchte ich Ihnen ersparen, indem ich Ihnen helfe, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken von Strom- und Gasanbietern zu wehren. Ich möchte Ihnen auch zukünftig diesen Ärger ersparen, indem ich die häufigsten Probleme mit Energieanbietern aufzeige und Anbieter mit geringer Insolvenzgefahr, verbraucherfreundlichen AGBs & einen guten Kundenservice empfehle.
Mein Fall: In einer langen E-Mail hat mir mein damaliger Stromanbieter immergrün eine 50%ige Preiserhöhung versteckt mitgeteilt und dies sogar als „gute Nachricht“ verkauft. Dieser Anbieter hat mir viel Zeit gekostet und obwohl ich am Schluss erfolgreich war, verlor ich 310€. Für mich ist es unfassbar, dass tausende Verbraucher unter diesem verbraucher-unfreundlichen Verhalten leiden und die schwarzen Schafe der Energiebranche damit noch durchkommen. Dies möchte ich ändern. Hierzu habe ich mein Projekt „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ gegründet.
Zusätzlich informiere ich die Presse über verbraucher-unfreudliche Verhaltensweisen von Strom- und Gasanbietern.
Ihr Dr. Matthias Moeschler
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
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Häufig gestellte Fragen:
Ja.
Da ich selber Opfer eines Stromanbieters war, möchte ich möglichst vielen Menschen helfen. Dazu stelle ich kostenlose Musterschreiben und Schritt-für-Schrittanleitungen bereit.
Bei Preiserhöhungen und Nachzahlungen stelle ich aktuell fest, dass die Anbieter erst dann nachgeben, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. In diesen Fällen empfehle ich Ihnen eine professionelle Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Für die Dienstleistung zahlen Sie nur im Erfolgsfall. Daher gehen Sie nicht in Vorleistung und gehen kein Risiko ein. Sie können mit diesen Dienstleistungen nur gewinnen.
Viele Kunden wissen nicht, dass zahlreiche Preiserhöhungen bei Strom und Gas anfechtbar sind. Das ist dann der Fall, wenn nicht alle formalen Anforderungen an die Preiserhöhung eingehalten wurden.
Wenn die Preiserhöhung schon wirksam ist, dann ist Ihre beste Option, die Preiserhöhung anzufechten. Wichtig ist, dass Sie die unstrittigen Beträge weiterhin zahlen und schriftlich der Preiserhöhung widersprechen.
Abschläge und Nachzahlungen kommen dann zustande, wenn Sie entweder deutlich mehr Strom bzw. Gas verbraucht haben oder wenn die Preise erhöht wurden.
Im Jahr 2022 haben viele Anbieter die Preise für Strom und Gas drastisch erhöht. Um gegen die Abschläge vorzugehen und um Nachzahlungen abzuwehren, sollten Sie daher die Preiserhöhung anfechten.
Auf dieser Seite können Sie Ihre Rechnung und Ihre Preiserhöhung kostenlos prüfen lassen. Auf dieser Seite zeige ich Ihnen auch, wie Sie sich gegen Abschlagserhöhungen und gegen Nachzahlungen wehren können.
Zahlreiche Anbieter haben in 2020 und 2021 die Verträge mit ihren Kunden vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (u.A. Stromio, Gas.de, immergrün).
In diesen Fällen haben Sie Recht auf Schadensersatz. Holen Sie sich den entstandenen Schaden in Form von höheren Strom- und Gaspreisen vom Anbieter zurück. Folgen Sie dazu diesen Hinweisen auf meiner Seite über „Schadensersatz aufgrund Kündigung„.
Zahlreiche Kunden von Voxenergie, Primastrom und nowenergy berichten mir über untergeschobene Verträge.
Gegen derartige Verträge können Sie sich wehren. Auf dieser Seite können Sie das kostenlose Musterschreiben anfordern.
Ich biete Ihnen an, Ihre Abrechnung für Strom und Gas kostenlos zu prüfen. Gehen Sie hierzu auf die Seite, um Ihre Rechnung hochzuladen.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Es gibt seit gestern eine spezielle Internetseite zur BEV Insolvenz : http://bev-inso.de/
Falls das hier jemanden interessiert 😉
BEV hat heute einen Insolvenzantrag gestellt.
Das wars wohl mit denen. Somit sind unsere zustehenden Guthaben und Bonis futsch…
Hallo,
die BEV hat Insolvenz beantragt. siehe u.a. Artikel
https://www.focus.de/finanzen/hunderttausende-kunden-betroffen-skandal-stromanbieter-bev-energie-beantragt-insolvenz_id_10255038.html
Mein Stromliefervertrag mit der BEV beginnt am 1.3.2019. Gibt es eine Möglichkeit aus diesem Vertrag noch aus zusteigen? Die zuvor gegebene Abuchungsvollmacht habe ich schon storniert mit der Bitte um Bestätigung, Diese ist natürlich nie gekommen.
Hallo,
aktuell hat die BnetzA ein Aufsichtsverfahren gegen den unseriösen Energieversorger BEV (Insolvenzkandidat) eingeleitet und auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bereits juristische Schritte gegen BEV ergriffen.
Ungeachtet dessen werden brandaktuell von BEV kurz vor bestätigten Vertragsende systematisch und mit Kalkül unberechtigte Mahnungen / Zahlungsforderungen gestellt-auch ich bin betroffen-, um sich unredlich zu bereichern und Kunden zu schädigen.
BEV-Drohung: Wer nicht innerhalb von 4 Tagen (Fälligkeitsdatum) zahlt, wird ansonsten mit einem Inkassoprozess konfrontiert.
Das Üble hierbei ist, dass in diesem Fälligkeits-Zeitrahmen die Bearbeitung eines empfangenen Widerspruchschreibens bei BEV mindestens 4 Wo.
dauert bzw. überhaupt nicht beantwortet wird.
Zudem besteht bei diesen Zahlungsforderungen-sofern Sie erbracht werden- das Risiko, dass spätere Guthaben-Ansprüche prinzipiell verloren sind,
insofern BEV sicherlich in absehbarer Zeit einen Insolvenzantrag stellen wird.
Die Schlichtungsstelle Energie ist in der Angelegenheit jedenfalls kein guter Ratgeber, weil diese Institution erst unzeitgemäß 4 Wo. nach Beschwerde gegenüber BEV aktiv werden würde.
Wie sehen Sie die Situation und wozu raten Sie?
Klasse Infos! Danke!
Habe noch folgende Frage:
Mein Vertrag bei der BEV mit eingeschränkter Preisgarantie endet am 31.03.2019 und ich erwarte nach Schlussrechnung eine nicht unerhebliche Rückzahlung. Macht es bei offensichtlich drohender Insolvenz Sinn, gleich nach Vertragsende wenigstens mal noch die beiden zuletzt abgebuchten Abschlagszahlungen von meiner Bank rückbuchen zu lassen oder spricht da etwas dagegen?
Sie werden zwischen Pest und CHolera wählen müssen. Grundsätzlich tendiere ich eher dazu die ABschlagszahlungen zu leisten. Ich kenne aber nicht Ihren spezifischen Sachverhalt (also wie hoch die zu erwartende RÜckzahlung wohl sein wird). Sehen SIe in jedem Falle zu, dass SIe Ihr Guthaben schnellstmöglichst zurückgezahlt bekommen.
Hallo zusammen. Ich habe eben auf http://www.bev-inso.de/ gelesen, dass BEV angibt, dass es wohl keine Abbuchungen mehr geben soll.
Zitat von deren Seite:
„Der nächste Lastschrifteinzug Ihres Entgeltes für den Monat Februar 2019 wird nicht mehr erfolgen.
(Diese Antwort wurde am 30.01.2019 aktualisiert.)“
Die weitere Frage wäre, ob ich der Zahlung für Januar schon widersprechen könnte, die am 3.1.19 abgebucht wurde? Das Insolvenzverfahren soll angeblich erst am 29.1.19 eingeleitet worden sein…
Bis dahin sollte ich ja eigentlich von denen beliefert worden sein…
Wenn die also ab 1.2.19 nichts mehr abbuchen, wäre ja das Thema vom Tisch… aber was, wenn doch?
habe eine Kündigung an 365 AG mit Einchreiben Rückschein am 21.12.2018 bestätigt gesendet.
Stromliefervertrag Versorgungsbeginn 20.02.2018 Kündigung zum 19.02.2019 (letzter Versorgungstag)
365 lehnt per Mail ab
wir bedanken uns für Ihre Nachricht.
______
Wir bedauern Ihren Entschluss, uns verlassen zu wollen.
Die wirksame Kündigung eines Vertrages setzt jedoch voraus, dass diese form- und fristgerecht und darüber hinaus auch zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen wird.
Dieses ist bei der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung leider nicht der Fall, sodass wir Ihrem Wunsch, den Vertrag zu beenden, derzeit nicht entsprechen können.
Vielleicht möchten Sie Ihren Wunsch nochmal überdenken?
Rufen Sie uns doch gerne an unter der 0221 – 985 99 988, vielleicht haben wir auch für Sie ein passendes Angebot zur Verlängerung Ihres Vertrages.
___
Was soll der Quatsch, wie übe ich dagegen max. Druck aus? Das Problem ist ja, das ein neuer Anbieter keine Freigabe bekommt solange 365 mich nicht freigibt.
Bin bereit auch rechtliche Schritte einzuleiten.
Hallo an alle,
bei mir leider auch das Problem mit der BEV. Nicht nur das freche Schreiben von einer Erhöhung von 97€ (eigentlich 85€) auf 155€ den Monat,
sondern auch das Problem, dass diverse Guthaben noch nicht bezahlt wurden. Ich bin seit August 2017 Kunde und wurde dabei mehrfach finanziell
von der BEV „verarscht“:
– keine Ausbezahlung des Neukundenbonus (ca. 150€)
– keine Ausbezahlung des Guthabens der Verbrauchsrechnung (ca. 80€)
– seit August 2018 nach Tarifwechsel eigentlich Abtrag von 85€ anstatt von 97€ (5×12 = 60€)
– Monatliche Gebühr bezieht sich eigentlich auf 11 Monate, trotzdem wurde ganzjährig eingezogen (97€)
Somit ca. 390€ die von der BEV einbehalten wurden. Und da für Januar wieder 97€ anstatt 85€ abgebucht werden,
eine Schadenshöhe von ca. 400€. Natürlich bietet mir die BEV aufgrund der neuen Tarife (155€/ Monat) die Möglichkeit
an, ohne Kündigungsfrist zum 01.02.2019 zu kündigen.
Habe ich dann aber noch eine Chance, die offen stehenden Gelder wieder zu bekommen?
Ich weiß nicht so recht, wie ich vorgehen soll. Telefonisch erreicht man natürlich auch keinen
bei der BEV (und wird sonst, wie sonst auch immer, vertröstet – das bringt also auch alles nichts…)
Über Tipps wäre ich dankbar.
Ein gesundes Jahr 2019 wünsche ich allen!
Von BEV wirst du NIE jemanden erreichen. Da gehen nur Callcenter-Leute dran die das an BEV weiter leiten. Siehe meinen Beitrag hier: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/bev-erfahrungen/comment-page-4/#comment-1900
Hallo
Ich habe ein Problem vielleicht können Sie mir da weiter helfen.
Ich fang mal an: Mein Vater ist schwer an Krebs erkrankt und vor kurzen verstorben, aber an sein Lebtag kam noch eine Kündigung unseres Stromanbieters worauf hin ich dort angerufen habe und erfahren habe das mein Vater den Strom Anbieter gewechselt haben soll vor zwei Jahren zu VOX Energie. Das problem ist das er es nicht gemacht hat, wir auch keine Unterlagen von dem Anbieter bekamen per Post wie per E-mail nicht. Nun wollte ich mir dort direkt Auskunft erteilen lassen, aber es geht dort niemand ans Telefon geschweige denn es werden meine E-mails beantwortet.
Jetzt haben wir Angst das wir ab November ohne Strom da sitzen. Was kann ich machen?
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
BEV Abrechnung kam 10 Wochen zu spät , Bonus wurde mit keinem Wort erwähnt.habe 12 Abschläge gezahlt 11 Abschläge wurden nur angerechnet, habe Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt,jetzt wollen die so gar noch ne Nachzahlung von 100,00 Euro. Muss man sich das alles gefallen lassen .meine Sonderkündigung würde ignoriert und mir eine Kündigung erst zum Vertragsende zugesandt,also muss ich mir das noch 9 Monate geben?
Hallo!
Mir ist folgendes passiert:
Ich war bis zur Endabrechnung mit einem Abschlag im Rückstand, der aber ausgeglichen wurde. Mir wurde Versichert das ich wenn dieser eingeht, kann die Endabrechnung erstellt werden und mir wird das Geld ausgezahlt und wenn eine Nachzahlung zu leisten ist das keinen Einfluss darauf hat. Ich habe währendessen noch einen Kunden geworben wo mir wieder ein bonus in höhe von 150 euro Versprochen wurde. Dieser sollte nach 6 wochen ausgezahlt werden. Wurde er aber nicht. Es ist nun so das mir gesagt wurde das ich diesen erst nach nem halben jahr bekomme. Nun ist es so das ich noch den Neukundenbonus zu bekommen habe, diesen Sofortbonus und den Freunde Werben Freundebonus. Mir wurde gesagt das der Neukundenbonus am 22.08.2018 Ausgezahlt wurde. Es ist bis heute nichts auf meinem Konto. Ich sollte wie andere hier einen Kontoauszug schicken, dies hab ich gemacht. Es ist quasi so das die BEV mich hier um Neukundenbonus 229,64 EURO der auf der Endabrechnung steht, Sofortbonus 150,00 EURO sowie um den Freunde Werben Freundebonus 150,00 EURO Prellt. Jedenfalls habe ich mir das laut der aussage der viiiiielen Mitarbeiter so erklären lassen. Neukundenbonus, Sofortbonuns und Freunde Werben Freundebonus, werden nicht ausgezahlt solange die Turnusabrechnung nicht beglichen ist. Aber mir wurde zugesichert das die Beträge ausgezahlt werden. Ebenso soll ich einen höheren verbrauch gehabt haben und soll 254,91 Euro nachzahlen ansonsten bekomm ich das Geld nicht. Ich frage mich wie ich auf diesen Betrag komme. Was mir aber zugesagt wurde. Ich fragte weil die bonuse ja sogesehn eh als Guthaben „vorhaden sind“ damit verrechnet werden soll. Die weigern sich aber dies zu tun. Mir wurde zudem bevor die Endabrechnun kam eine Ratenzahlung angeboten. Aber mal ehrlich wie lange soll ich dann noch auf die mir zustehenden Bonuse warten? Ich meine wo ist das problem wenn die Bonuse mir eh zustehen damit zu verrechnen und mir den rest Auszuzahlen? Es ist eine absolute Sauerei was die da Veranstalten. Zudem ist es so das die Endabrechnung am 10.08.2018 erstellt wurde und ich diese bis zum 17.08.2018 Überweisen soll. Hier läuft was ganz unheimlich verkehrt. Mir werden weder von der Geschäftsleitung noch von der Fachabteilung die Telefonummern gegeben.
Seit lieb gegrüßt
Achso völlig vergessen es geht um die BEV
Hallo,
ich klage im Moment mit IdealEnergie wegen einer Bonusnichtauszahlung aus dem Jahr 2015. Es wird dabei auf eine Privatkundentarifklausel in den aktuellen AGBs hingewiesen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Klausel in den AGBs bei Vertragsabschluss im April 2014 noch nicht enhalten war. Die AGBs wurden mir damals aber nicht zugeschickt. Hat jemand die im April 2014 gültigen AGBs von IdealEnergie?
Meine Erfahrung. Haben mich in 2017 für BEV aufgrund der guten Konditionen entschieden. Habe dann gleich für mich, meine Eltern und Großeltern die Stromverträge abgeschlossen. Am Ende der Laufzeiten, habe ich zuerst ca. 4 Wochen gewartet und habe mich dann bei der BEV telefonisch gemeldet, weil die kein eigenes Portal haben. Die Rechnungen sind gekommen, aber weder der Neukundenbonus noch der Direktbonus wurden ausgezahlt. Wohlbemerkt, für alle 3 Verträge ein absolut gleiches, systematisches Verhalten. Hatte zwar immer eine andere Person am Telefon, bin aber unerwartet schnell durchgekommen und wurde freundlich behandelt. Die Guthaben werden nicht verrechnet, sprich, es finden mindestens 3 Buchungen statt. Ein Ausgleich zum Verbrauch, der Neukundenbonus und der Direktbonus. Die Antworten, die ich bekam waren sehr ähnlich: „Systemfehler“, „Ich leite Ihre Beschwerde weiter“, „Sollte eigentlich nicht passieren“, „Ausnahme“ usw. „Ein Mitarbeiter hat sogar zugegeben, dass der Neukundenbonus nur bei Anruf des Kunden ausgezahlt wird. Nach mehreren Wochen und ca. 10 Anrufen, kamen die Boni dann nach und nach an. Die letzte Zahlung war der Direktbonus von 90€ nach knapp 3 Monaten. Wenn man die Geduld aufbringt hinterher zu telefonieren, kann sich das gerne antun. Ich kann mir vorstellen, dass sehr viele Kunden die Nichtauszahlung übersehen oder akzeptieren, so entsteht bei der BEV sicherlich ein netter Zusatzgewinn. Ist soetwas nicht wettbewerswidrig, gegenüber Energieversorgern, die die Boni automatisch auszahlen?
Hallo ,
ich möchte mich ganz herzlich für Ihre so gute Information über Stromanbieter wie BEV bedanken. BEV hat bei mir bereits das von mir gekündigte Verhältnis, den Kündigungstermin verändert und die Kündigung abgelehnt.
Ich habe nun alles befolgt, Elches Sie angeben und es wird Dank Ihrer Hilfe sicherlich jetzt klappen. Sie helfen sicherlich vielen Menschen damit.
Ich wünsche Ihnen alles Gute weiterhin.
Grüße
Gladys Reck
Ich wechsele seit Jahren jährlich. Bisher weitgehend problemlos. Auch Boni wurden immer ausgezahlt. Jetzt aber habe ich das erste mal Probleme, einen neuen (Billig-) anbieter zu finden. Nach Immergruen hat auch Strogon einen Vertrag ohne Nennung von Gründen abgelehnt. Strogon behauptet in seinem Schreiben sogar, dass sie aus Datenschutzgründen keine weiteren Angaben machen dürften, warum ich abgelehnt werde. Immergruen verliert sich in allgemeinem Blabla.
Der eigentliche Grund erscheint offensichtlich: Eine mutmaßliche Datenbank über jährliche und damit unattraktive Kunden. Da keine Schufa-Einträge existieren, habe ich keine andere Erklärung.
Beide Unternehmen habe ich daher mit Hinweis auf die neue Datenschutz-Grundverordnung DSGVO aufgefordert, mir alle über mich gespeicherten Daten im allgemeinen und speziell die Vertragsablehnung betreffend mitzuteilen, um Licht ins Dunkel zu bringen. Die Fristen dazu laufen. Juristische Schritte bei Ignorieren sind angedroht und ich werde das im Zweifel auch durchziehen. Ich halte Sie auf dem laufenden, wie es weitergeht.
Vielen Dank für Ihr ENgagement!
Ich habe bereits meine Vermutung geäußert, dass ein Wechsel von „unattraktiven Kunden“ zwischen BEV und immergrün verhindert wird. Natürlich kann ich dies nicht beweisen und ich habe diesen EIndruck gewonnen, weil viele Verbraucher Probleme bei einem Wechsel zwischen diesen ANbietern hatten. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr interessiert, wenn Sie neue ERkenntnisse haben!
Hallo Herr Strutz,
ich habe die gleichen Erfahrungen machen dürfen und wollte von der BEV wechseln zu Immergrün, Wunderwerk und Strogon. Alle 3 Anbieter lehnten einen Vertrag mit allgemeinem Blabla ab. Auch mein telefonischer Beschwerdeversuch bei Verivox, die ich bisher als seriöses Vermittlungsportal kennengelernt hatte, wurde abgeschmettert, da wir in Deutschland leben und aufgrund der Gesetzeslage niemand dazu verpflichtet sei, solche Anbieterwechsel anzunehmen und dieses auch nicht begründen müsse.
Ein förmliches Beschwerdeschreiben an Verivox ist raus, mal schauen, ob und wie die sich rechtfertigen.
Meine Vermutung ist eher, dass es sich bei der Ablehnung um Marktabsprachen handelt, da ich meinem erste Beschwerdetelefonat bei Verivox zur Antwort bekam, dass es bein Wechsel von der BEV gehäuft zu Beschwerden kommt und der Mitarbeiter sogar eine plausible Begründung begleitet duch den Namen des Verantwortlichen Samuel Schmidt nannte. (Einfach mal Googeln) 🙂
Ich werde ihre Idee aufgreifen und die gespeicherten Daten von den Anbietern abfragen. Mal schauen, was rauskommt. Wir lesen uns 🙂
Viele Grüße
G.F.
Ich habe am 19.06. eine Anfrage bei immergrün / Wunderwerk gestellt. Heute, gut 1,5 Monate später, kam die Antwort, dass aufgrund der zahlreichen Anfragen das Unternehmen sich 2 Monate mehr Zeit einräumen möchte.
Ich bin gespannt, ob das Unternehmen erneut die Frist reißen wird. Nur in begründeten Ausnahmenfällen darf das Unternehmen sich mehr als 1 Monat Zeit nehmen…
Hallo,
auch mich hat es getroffen und wurde von der 365AG abgelehnt. Selbst die Schlichtungsstelle hat festgestellt, dass vorvertragliche Pflichten nicht erfüllt wurden.
Die Drohung mit einer Klage hat dazu geführt, das die 365AG vorsorglich eine Feststellungsklage gegen mich eingereicht hat. Der Spaß hat mich 500 € gekostet. Deshalb vorsichtig mit Klageandrohung.
Gruß
Michael
BEV erstellt keine Jahresendabrechnung für 2017, schuldet mir bisher über 500 Euro. Das Geschäftsmodell scheint nach all den Beschwerden die man hier und anderswo liest darin zu liegen, darauf zu vertrauen, dass Kunden vergessen nachzuhaken und sich kostenlosen Kredit von Kunden zu beschaffen. In meinen Augen ist das ein kriminelles Geschäftsgebahren. Kann man die Firma wegen Betrug verklagen, abmahnen oder Anzeige wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung stellen?
Ich habe gelesen, dass gegen die Geschäftsführer der 365 AG vorgegangen wurde: Die Bundesnetzagentur hat aufgrund zahlreicher Beschwerden ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet hat und
sogar die Staatsanwaltschaft haben gegen die Geschäftsführer des Unternehmens wegen Betrugsverdacht ermittelt. Meines Wissens nach ist aber (zumindest aus Verbrauchersicht) nichts passiert.
Insofern wird es wohl auch in Zukunft so weitergehen. Ich setze meine Hoffnungen darauf, dass immer mehr Verbraucher auf die wenigen problematischen Stromanbieter aufmerksam werden und dass sich kundenunfreundliches Verhalten nicht auszahlt. Ich versuche zumindest hierzu einen Beitrag zu leisten, indem ich z.B. auf kundenunfreundliche AGBs aufmerksam mache und Stromanbietern helfe, sich zu wehren.
„immergün“ / 365 AG: ACHTUNG BETRUGSVERDACHT!!!
Beim Energieanbieter „immergün“ / 365 AG vermute ich eine gezielte Betrugsmasche zur bewussten Schädigung von tausenden von Verbrauchern:
Am 12.01.2018 erhielt ich die Schlussabrechnung zu meinem Strom-Liefervertrag. Ein dort ausgewiesenes Guthaben in Höhe von 413,78 € sollte „zeitnah“ meinem Konto gutgeschrieben werden. Wird es aber nicht! Erst wenn sich der Verbraucher nach Monaten meldet und beschwert, wird dieses dann überwiesen. Andernfalls eben nicht. Ein „bedauerlicher Einzelfall“, wie die Hotline lakonisch beteuert. Ist es aber nicht! Bei meinem vorherigen Gas-Liefervertrag mit „immergün“ / 365 AG war dies ganz genau dasselbe! Durch dieses „Taktieren“ wäre sicherlich noch kein Betrug im Straftatssinne nachzuweisen, aber durch den folgenden Umstand schon:
In der Anlage „Ihr Vertragskonto“ werden mit der Abschlussrechnung korrekt 12 gezahlte Monatsabschläge (je 145,00 €) ausgewiesen, aber auch eine vereinbarte Auszahlung „Sofortbonus 100,00 €“ und „Gratisenergie 133,17 €“ am 26.01.2017. Tatsächlich wurden diese Beträge jedoch nie ausgezahlt, wie vertraglich vereinbart „etwa 6 Wochen nach Lieferbeginn“! Dies wird dem Kunden nur in dem Vertragskonto-Auszug suggeriert.
Vertraglich war vereinbart, dass 6 Wochen nach Lieferbeginn die Boni überwiesen werden. Wurden sie tatsächlich aber nicht! Aufgrund meiner Aufforderung wurden die beiden Beträge anstandslos überwiesen. Begründung: „Bedauerlicher Einzelfall“! Ist es aber nicht!
Schon meinen Gas-Liefervertrag rechnete „immergün“ / 365 AG nach genau demselben Schema ab. Erst nach meiner Überprüfung und Reklamation wurde sofort reguliert und ebenfalls vom „bedauerlichen Einzelfall“ gesprochen. Dies sehe ich jedoch durch wiederholtes Unterschlagen von vertraglich zugesagten Boni widerlegt. Ich vermute hinter dieser Abrechnungsmethode ein gezieltes Geschäftsmodell zur Einbehaltung von vertraglich zugesicherten Boni. Nur Kunden, die nach über einem Jahr bemerken, dass ihre Boni gar nicht ausbezahlt wurden, bekommen diese nachträglich ausbezahlt und werden mit der Geschichte vom „bedauerlichen Einzelfall“ beschwichtigt. Es steht zu befürchten, dass tausende Kunden in gleicher Weise abgerechnet wurden und das Unternehmen sich unberechtigterweise an eingehaltenen Boni bereichert.
Ich hatte „immergün“ / 365 AG mit dieser Vermutung konfrontiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Diese blieb jedoch, wie erwartet, aus.
Vielen Dank für Ihre Meinung und Ihren Erfahrungsbericht!
Ich halte die Geschäftsmodelle einiger Stromanbieter ebenfalls als äußerst fragwürdig. Aus diesem Grund habe ich diese Internetseite aufgebaut, um zu warnen und um Verbrauchern zu verbraucherfreundliche Strom- und Gasanbieter zu verhelfen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung hierbei!
Eine sehr gute Seite. Allerdings versuche ich vergebens den Tarifrechner von Verivox über Ihre Seite aufzurufen.
Ich finden den link nicht
.
Ich habe meinen Vetreag mit der Enstroga geschlossen. Nach 12 Monaten habe ich zu einen anderen Anbieter gewechselt.
Seit nun mehr 4 Wochen warte ich auf meine Jahresabrechnung und mein Guthaben.
Es kommt keine Antwort per Post, keine per Telefon ( man wrtet sich in der Warteschleife zu Tode), keine per Email.
Meine Vermutung ist: Da ich eine Guthaben beanspruche sind wohl die Finger klam!
als ich bei Primastrom meine Kündigung per Mail eingereicht habe (anhand der Vorlage dieser Webseite) verlangen die jetzt, dass ich auf den E-Mail Verkehr umstellen soll. Wenn ich das nicht mache wollen die mir den Postversand berechnen. Auf meine Fragen, wie lange der Vertrag geht wurde nicht geantwortet.
„Wenn Sie weiterhin auf den Postversand bestehen, müssen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 1,50 EUR in Rechnung stellen. “
und ich hoffe bald von diesen Laden wieder wegzubekommen.
Hallo zusammen,
mein Strompreis hat sich von ca 20cent auf 28 cent zum 01.10.2017 erhöht. Anbieter die gute Immergrün 365 AG. Habe das ganze natürlich erst im November gemerkt, da es keine Ankündigung per Mail gab. Habe dann erst angerufen, die konnten mir nicht helfen. Dann Mail an Beschwerdemanagement mit Androhung Klage etc. Erst kam ein „Kulanz“ Angebot von 26 cent. Dann habe ich erneut mit Klage gedroht, Fristsetzung etc. Da die scheinbar wissen, dass deren Erhöhung vor Gericht nicht standhält, wurde (offiziell natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) die Strompreiserhöhung zurückgenommen und mir ein neues Sonderkündigungsrecht zu mitte Dezember eingeräumt.
Finger weg von dem Laden! Mit freundlichen aber sehr deuchtlichen Mails kommt man da wieder raus. Hier auf der Seite habe ich mich anhand dieser Fragen bedient und daraus ein, zwei schöne Mails geschrieben. Wer auch immer in der Falle sitzt, nicht unterkriegen lassen!
Ich habe den Stromvertrag mit Immergrün gekündigt.
Daraufhin wurde von mir unbemerkt kein Lastschriftverfahren mehr durchgeführt.
Die Mahnungen die angeblich per E-Mail rausgeschickt wurden, habe ich nicht gesehen/gelesen.
Als die 2. Mahnung dann doch per Post kam, traf diese am 28.9.2017 ein.
Bezahlt werden sollte bis zu 29.9.2017.
Das habe ich dank Online-Banking auch geschafft.
Trotz Anruf bei Immergrün mit der Bitte um Aussetzung der Weitergabe an ein Inkasso-Büro (habe auch die Zusage bekommen) traf am 02.10.2017 ein Schreiben eines Inkasso-Büros ein. Mit den entsprechenden Gebühren natürlich.
Meine Anrufe bei Immergrün und bei dem Inkassobüro endeten jeweils mit dem Satz man werde prüfen, das dauere einige Tage, obwohl der Zahlungseingang von Immergrün am 29.9. 2017 telephonisch bestätigt wurde.
Nie mehr Immergrün!
wichtig ist, dass Sie immer schriftlich Antworten. Denn Telefonate können Sie nachträglich nicht nachweisen.
Beachten SIe bitte, dass der Anbieter die Beweispflicht für die Zustellung der Mahnungen trägt, nicht Sie.
Wenn Sie also keine Mahnungen erhalten haben, dann sind Sie auch nicht in Zahlungsverzug – vorallem auch dann, wenn der Anbieter eine Mitschuld trägt.
Beziehe Strom von 365AG. Nach zehn Monaten Arbeispreis von23,59 Cent/kWh auf 32,00 Cent/kWh erhöt. Bei heutigen Neuverträgen ist der Arbeitspreis nur 26,87 Cent/kWh . Preiserhöung ist also reine Abzocke. Hände weg von diesen Anbieter.
Es gibt noch eine andere Argumentation, um die an den Haaren herbeigezogene Begründung „Mehrbereichszähler“ für die Verweigerung des Neukundenbonus außer Kraft zu setzen,
1. Das Vergleichsportal Verivox machte dem Stromlieferanten (bei mir „Grüner Funke“) das Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den angegebenen Konditionen (also mit Neukundenbonus) und teilte ihm die erforderlichen Daten mit (also auch den vorhandenen Zähler mit HT und NT)
2. Der Stromlieferant bestätigt das Zustandekommen des Vertrages zu diesen Konditionen schriftlich, sendet aber gleichzeitig seine AGB zu, in der er die Belieferung von Kunden mit Mehrbereichszählern ausschließt.
3. Demnach wäre überhaupt kein Vertrag zustandegekommen.
4. Spätestens mit der Zusendung der Zählerstände vom Netzbetreiber hätte der Stromlieferant dies erkennen müssen und den Kunden darauf aufmerksam machen müssen.
5. Stattdessen lässt er den Kunden im Glauben, dass ein Vertrag zu den vereinbarten Konditionen zustandegekommen ist. Er bucht die Monatsraten ab. Nach einem Jahr bemerkt der Kunde in der Jahresrechnung, dass der Neukundenbonus nicht berücksichtigt wird und protestiert.
6. Das schlüssige Verhalten des Strombetreibers lässt erkennen, dass er das Vertragsangebot zu den vereinbarten Konditionen angenommen hat.
7. Die Verweigerung des Stromanbieters, den Neukundenbonus nicht zu berücksichtigen, ist als einseitige, nachträgliche Änderung der Konditionen zu werten und deshalb unwirksam.
Ich stimme Ihnen in Ihrer Argumentation hinsichtlich Mehrbereichszähler/Mehrtarifzähler/ Doppelzähler zu.
Der Stromanbieter hätte zu Vertragsbeginn wissen müssen, dass der Vertrag gegen die eigenen AGBs verstößt, den Vertrag hat er aber dennoch angenommen.
Das von mir genannte Gericht aus Regensburg hat aus dieser Überlegung heraus dem Verbraucher Recht gegeben und ihm den Bonus zugesprochen.
SEHR informative Seite!!! Danke.
FUXX – die Sparenergie verweigert auch mir den Neukundenbonus, bezieht sich auf die AGBs und schreibt, ich hätte einen Mehrtarifzähler, o.ä. (bis zum Eingang der Mail wußte ich nicht einmal, dass es so etws gibt, geschweige denn, was das ist). Deshalb würde man mir den Bonus verweigern, und das sei auch schon gerichtlich bestätigt.
Meine Recherchen führten mich auf diese Seite und auch zum dem Anerkenntnisurteil der 365AG.
Hat jemand Kenntnis davon, ob es inzwischen tatsächlich ein anders lautendes Urteil gibt, oder ist das nur ein „Ablenkungsmanöver“, damit ich gar nicht erst klage, „weil ich ja eh verlieren würde“.
In einem Forum bin ich auf einen Betrag gestoßen, dass angeblich die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits gegen den GF der Fa. FUXX ermittelt wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug – http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20383.0.html
@ Rita
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die 365AG Gerichtsurteile zitiert, dich nicht oder nur indirekt den vorliegenden Fall betreffen. Das Amtsgericht hat in meinem Verfahren nicht viel Wert auf diese zitierten Urteile gegeben. Ich vermute, dass diese zitierten Urteile einen einschüchternden Effekt haben sollen. Bei mir hat es zu Beginn leider genau diesen Effekt gehabt.
Ich habe keine Hinweise finden können, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Firma Fuxx-Sparenergie eine Ermittlung eingeleitet hat.
Vor diesem Hintergrund muss ich annehmen, dass diese Aussage nicht richtig ist.
Vielen Dank für die tolle Zusammenstellung. Hier sieht man auf einen Blick, was zu tun ist!
Eine Ergänzung habe ich noch: Die Fuxx Sparenergie verweigert wie die 365 AG in ihren AGBs Photovoltaikanlagen. Ich befürchte, dass viele Verbraucher bei diesem Anbieter um den Neukundenbonus geprellt werden.
Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe dies im Text angepasst.
Ich kann die Verweigerung eines Neukundenbonus bei der 365 AG wegen PV- Anlage bestätigen. Ich hatte einen Gasvertrag mit der 365 AG abgeschlossen. Dann wurde im Laufe des Jahres eine PV-Anlage bei mir installiert. Jetzt wurde mir der Gas Neukundenbonus verwehrt! Nachdem die email Kommunikation zur Klärung mit dem Kundenservice unterirdisch war (konkret, keine Antworten auf Anfragen!), habe ich mich per Brief an den Geschäftsführer gewandt. Aus Kulanzgründen wurde mir dann ein Angebot von ca. 1/3 des Neukundenbonus aus Kulanz angeboten. Dieses habe ich angenommen, ich hatte keine Lust mehr auf solch ein Geschäftsgebahren. Eine Erklärung was ein Gasvertrag mit einer PV-Anlage zu tun hat, wurde mir nie erklärt. Mein Fazit, nie wieder 365 AG.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, wenn Verbraucher keine Lust haben und das Kompromiss-Angebot annehmen. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass Sie mit meiner Hilfe den gesamten Bonus gekommen hätten. Gerade in Ihrem Fall waren die Erfolgsaussichten besonders gut.