EON kündigen
EON kündigen:
mit E-Mail-Vorlage in 2 Minuten
Am schnellsten kündigen Sie EON per E-Mail [email protected] mit der kostenlosen Vorlage. Der sicherste Weg ist per Einschreiben. Kündigen Sie möglichst früh und selber. Steht die Kündigungsfrist kurz bevor, dann kündigen Sie per FAX (08719/5386220) und rechtssicher per Einschreiben (Kosten: 3 €).
EON kündigen: E-Mail-Vorlage
Senden Sie folgende E-Mail-Vorlage an [email protected]
Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum xx.xx.202x / [zum nächstmöglichen Zeitpunkt].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Bei einer Preiserhöhung von EON haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie hierfür diese Vorlage:
Betreff: Kündigung aufgrund Preiserhöhung
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Ihre Kündigungsmöglichkeiten
E-Mail: [email protected]
– sehr schnell, aber geringe Sicherheit
Kundenportal: LINK
– geringe Sicherheit, aber oft schnelle Rückmeldung
– deutlich umständlicher als per E-Mail
Fax: 08719/5386220
– deutlich sicherer als E-Mail
– aber aufwendiger
Postalisch per Einschreiben / Einwurf:
– sehr sicher
– am aufwendigsten; Kosten: 3€
Wie kündige ich EON am besten?
Entscheidend ist, wann Ihre Kündigungfrist bei EON ausläuft. Gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 4 oder 6 Wochen vor Vertragsende.
4 Wochen vor Kündigungsfrist: Kündigen Sie per E-Mail. Dies ist einfach, kostenlos und in den allermeisten Fällen ausreichend.
≤ 10 Tage: Kündigen Sie vorsichtshalber direkt per Einschreiben/ Einwurf. Denn es besteht die Gefahr, dass EON Ihre Kündigung per E-Mail nicht rechtzeitig bearbeiten und bestätigen kann. Diese Alternative kostet 3 € und ist zeitaufwendiger, diese ist jedoch rechtssicher.
≤ 3 Tage: Nur per Einschreiben/Einwurf zu kündigen ist nun riskant. Denn das Einschreiben muss fristgerecht bei EON eintreffen. Kündigen Sie daher zusätzlich per Fax (08719/5386220) und ggf. auch noch über das Kundenportal.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei EON?
Kündigungsfristen von EON
Beliefert Sie EON in der Grundversorgung? Dann dürfen Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen beenden. Sie befinden sich in der Grundversorgung, wenn Sie EON nicht aktiv ausgewählt haben und keinen Vertrag geschlossen haben. Ihnen wurde EON als Versorger zugeordnet.
Wenn Sie jedoch einen Vertrag mit EON (z.B. über Verivox) abgeschlossen haben, dann haben Sie einen Sondervertrag und es gelten die Kündigungsfristen, gemäß Ihrer Vertragsvereinbarungen (AGB). In den AGBs von EON (01/2021) wird den Strom- und Gas-Kunden eine Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende gewährt. Voraussichtlich gilt diese Kündigungsfrist auch für Sie.
Darf ich EON bei Umzug kündigen?
Wahrscheinlich kein Sonderkündigungsrecht!
Im Grundversorger-Tarif haben Sie ein Sonderkündigungsrecht sowie eine 2-wöchige Kündigungsfrist. Ein Sonderkündigungsrecht liegt bei Ihnen auch vor, wenn Eon Sie nicht weiter beliefern kann (z.B. Sie ziehen ins Ausland oder zu jemand anderes ein) und wenn Sie einen Heizstromvertrag abgeschlossen haben. In allen anderen Fällen haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
AGB von Eon (Stand: 01/2020): §3,2: Im Falle eines Umzugs innerhalb Deutschlands gilt der bestehende Stromliefervertrag (mit Ausnahme von Heizstromverträgen) an der neuen Verbrauchsstelle fort. Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, uns Ihre neue Adresse spätestens vier Wochen vor dem Umzugstermin mitzuteilen. Falls eine Belieferung an der neuen Verbrauchsstelle nicht möglich ist (z. B. Umzug ins Pflegeheim), kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Umzugstermin gekündigt werden.
Sie sollten EON Ihren Umzug möglichst frühzeitig mitteilen. Nutzen Sie meine E-Mail-Vorlage. Denken Sie auch dran, einen Nachweis für den Umzug mitzuteilen. Möchten Sie bei EON bleiben, dann nutzen Sie den Umzugsservice.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbieter
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
EON kündigen: Weiterführende Hinweise
Am sichersten ist es, wenn Sie per Einschreiben/Einwurf kündigen, denn so können Sie am besten Ihre Kündigung nachweisen. Dies ist aber deutlich umständlicher und teurer als per E-Mail.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen per E-Mail zu kündigen, sofern die Kündigungsfrist nicht demnächst abläuft. Denn wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, dann können Sie bei Bedarf eine Kündigung per Einschreiben/Einwurf nachreichen.
Eine Kündigung über das Kundenportal ist auch eine gute Alternative. Sie können zwar die Kündigung nicht direkt nachweisen, aber bei seriösen Anbietern erhalten Sie sehr zeitnah eine Kündigungsbesätigung. So wissen Sie sehr schnell, ob Ihre Kündigung angenommen wurde.
Auf keinen Fall sollten Sie telefonisch kündigen. Denn Sie haben so keinen Nachweis.
Als erstes sollten Sie herausfinden, warum Ihre Kündigung abgelehnt wurde. Das kann mehrere Gründe haben.
Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung sonderkündigen möchten, dann können Sie die Kündigung bis Wirksamwerden kündigen. Wenn die Preiserhöhung bereits wirksam ist, dann ist die Kündigungsfrist abgelaufen. Folglich wird Ihre Kündigung abgelehnt. Da viele Preiserhöhungsschreiben formale Fehler aufweisen, empfehle ich Ihnen die Zulässigkeit der Preiserhöhung prüfen zu lassen. Dieser Service von uns ist kostenlos für Sie.
Viele Kunden berichten, dass ihre Kündigungen abgelehnt werden und stattdessen die Kündigung erst in weiter Zukunft bestätigt wurden. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie die Kündigungsfrist verpasst haben und wann ihr Vertrag geschlossen wurde.
- Sie müssen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist übermittelt haben. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen, gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen. Wenn Ihre Kündigung zu spät beim Anbieter ankommt, verlängert sich der Vertrag.
- Zum 1. März 2022 wurde das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge wirksam. Verträge, die ab dem 1. März 2022 neu geschlossen wurden, verlängern sich nach der Vertragslaufzeit nur noch um einen Monat. Verträge vor dem Inkrafttreten verlängern sich üblicherweise um 12 Monate.
Wenn Sie fristgerecht gekündigt haben und der Anbieter lehnt die Kündigung trotzdem ab, dann sollten Sie diesen kontaktieren und den Grund für die Ablehnung erfragen.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei
- Preiserhöhung oder Änderung der AGB
- Wenn Ihr Anbieter vertragliche Pflichten verletzt
- je nach AGB auch beim Umzug
- im Todesfall
Details und Musterschreiben entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite.
Sie müssen die Kündigung nachweisen können. Dies können Sie mit der Kündigungsbestätigung tun. Wenn Ihnen keine Kündigungsbestätigung kurz vor Kündigungsfrist vorliegt, dann kündigen Sie bitte rechtssicher per Einschreiben / Einwurf, sodass Sie mit dem Rückschein die versendete Kündigung nachweisen können.
Am Tag, an dem Ihr alter Vertrag endet, sollten Sie den Zählerstand notieren und dem Netzbetreiber melden. Sie können den Zählerstand zusätzlich Ihrem Energieversorger übermitteln. Vorsichtshalber können Sie den Zählerstand auch fotografieren, um diesen besser nachweisen zu können.
Spätestens 6 Wochen nach Vertragsende muss Ihr Energieversorger die Abrechnung erstellt haben. Das Guthaben ist zeitnah auszuzahlen. ERfolgt dies nicht fristgerecht, sollten Sie mit diesem Musterschreiben mahnen.
Die Abrechnung können Sie mit unserer Hilfe prüfen lassen oder auf dieser Seite selber mit meinem kostenlosen Excel-Tool überprüfen. Dort können Sie auch meine Beschwerde-Vorlage kopieren. Erfahrungsgemäß sind die häufigsten Fehler falsche Zählerstande, fehlende Boni sowie zu hohe Arbeits- und Grundpreise.
Über EON:
Eon gehört zu den größten Anbietern in Deutschland. Die AGBs sehe ich als insgesamt verbraucherfreundlich an.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
E.ON hält sich nicht an Verträge.
Mitte Dezember habe ich über das Portal Check24 einen neuen Versorger gefunden und diesen beauftragt zum nächsten vertraglichen Termin bei E.ON meinen Vertrag zu kündigen. Gem. meinem Vertrag wäre dies der 01.02.2024. Die Kündigung des Vertrags wurde fristgerecht eingereicht. E.ON teilte nun mit, dass der nächste Kündigungstermin der 01.12.2024 sei und teilte dieses meinem neuen Versorger, so wie meinem Netzbetreiber als Termin für die Einstellung der Stromlieferung mit.
Hiergegen habe ich Widerspruch bei E.ON eingelegt und selbst den Vertrag zum 01.02.2024 fristgerecht gekündigt.
Daraufhin erhielt ich ein Schreiben von E.ON, dass sie die Stromlieferung nunmehr zum 03.01.2024 einstelle. Dieses teilte E.ON auch meinem Netzbetreiber, jedoch nicht meinem neuen Versorger mit.
Kurz darauf erhielt ich vom örtlichen Versorger die Nachricht, dass sie mich ab dem 04.01.2024 in die Grundversorgung nehmen.
Ich empfehle daher dringend, keinen Vertrag mit E.ON abzuschließen bzw. bestehende Verträge bei einem Anbieterwechsel rechtzeitig selbst zu kündigen.
Das ist ein Drecksladen wolle zu EON wechseln
Briefe und E-Mails kommen angeblich nicht
an und das zum 3ten mal .
Kundenservice unter aller Sau heißt immer wir leiten es weiter passieren tut aber nichts
Bin jetzt von Vertrag zurückgetreten und siehe da auf einmal haben Sie alle Daten
EON kann mich am allerwertesten
L…..en.
Aber groß Werbung machen
Roswitha DregerDie Erbengemeinschaft wurde zum 30.06.2021 aufgelöst. Das Grundstück wurde verkauft.
Guten Tag,eine freche Abzockerfima.Habe eine überhöhte Rechnung erhalten.Nachdem ich meine monatlichen genauen Zählerstände übermittelt hatte,mit der Bitte mir eine korrekte Rechnung auszustellen,erhielt ich eine Mahnung.Schickte dann noch einmal die Zählerstände per Einschreiben.Habe dann wieder eine Mahnung erhalten.Nochmaliges Einschreiben von mir.Dann eine Mahnung von Eon
Sie würden bei Nichtzahlung eine Inkassofirma beauftragen.Erst als jetzt drohte meine Fall zu veröffentlichen,also Rundfunk und Fernsehen einzuschalten,sowie im Internet tätig zu werden,habe ich letztendlich eine korrekte Abrechnung erhalten.
Habe bezüglich der Preisanhebung vom meinem Sonderkündigungsrecht gebraucht gemacht.
Habe meinen Gasvertrag am 30.11.2020 zum Jahresende 2020 gekündigt. Um sicher zu gehen habe ich alle 3 Varianten benutzt. Per Fax, Per Post ( normaler Brief ) und per Email mit Anhang. Absolut keine Reaktion von E.ON. Am 05. Januar 2021 nochmals E.ON angeschrieben und bis heute 10.02.2021 immer noch keine Reaktion … Fax-Eingangsbelege und Email-Eingangsbelege sind vorhanden.
Habe schon seit dem 30.11.2020 einen anderen Gasanbieter in Aussicht, die aber auf die Kündigungsbestätigung von E.ON warten. Weiß jemand einen Rat?