enQu GmbH stellt die Belieferung ein

Der enQu GmbH wurde zum 20.12.2021 der Bilanzkreis von TenneT gekündigt. Daraufhin muss das Unternehmen seine Strom- und Gasbelieferung einstellen. Am 28.01.2022 hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 11.03.2022

Inhaltsverzeichnis
I. enQU stellt die Belieferung ein.
II. Ihr Guthaben ist weg
III. Das sollten Sie sofort tun
IV. Empfohlene Strom-/Gasanbieter
V. ab Januar: Rechnung & Guthaben kontrollieren

 

I. enQu GmbH stellt die Belieferung ein. 

TenneT hat enQu zum außerordentlich gekündigt und schließen den Bilanzkreis zum 20.12.2021, 24:00 Uhr. Um 17:20 informierte das Unternehmen seine Kunden auf der Internetseite, dass die Stromverträge zum 21.12. und die Gasverträge zum 22.12. eingestellt werden. Am 28.01.2022 hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet.

enQu stellt Belieferung ein

II. Ihr Guthaben ist weg

Bei einer Insolvenz gilt eine komplette Ausgabensperre. Daher werden keine Auszahlungen (z.B. aus Guthaben, Boni oder zu viel geleisteten Abschlagszahlungen) mehr von immergrün & Co. an Sie getätigt. Ihr Guthaben von immergrün & Co. können Sie jedoch zu einem späteren Termin in die Insolvenztabelle eintragen lassen, nachdem der Insolvenzverwalter diese eröffnet hat. Da diese noch nicht eröffnet ist, können Sie aktuell hierzu nichts unternehmen.

Zur Orientierung: Bei der Insolvenz von BEV erhielten die Gläubiger nur ca. 3% ihres Guthabens zurück. Es ist somit anzunehmen, dass bei der Insolvenz Ihres Anbieters Ihr Guthaben so gut wie verloren ist.

Besonders problematisch wird es für jene Kunden, die unzulässige Preis- und Abschlagserhöhungen nicht rechtzeitig abwehren konnten oder die ihr Guthaben nicht rechtzeitig ausgezahlt bekommen haben. Auch dieses Guthaben geht in die Insolvenzmasse ein und es dürfte schwer sein, dass Geld zurückzubekommen. 

Zeitverzug bei Abrechnungen

Der Insolvenzverwalter der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH wird sich zunächst einen Überblick verschaffen müssen. Zudem wird ähnlich wie bei der Insolvenz von BEV ein großer Berg an Kündigungsschreiben, Widersprüchen, Abrechnungen etc. abzuarbeiten sein. Daher können die gesetzlichen Fristen für die Erstellung der Abrechnungen nicht eingehalten werden.

Im Falle eines Guthabens wird dieses wahrscheinlich verloren sein (siehe oben). Im Falle einer Nachzahlung beachten Sie bitte, dass unstrittige Nachzahlungen zu leisten sind. Sofern in den letzten 3 Jahren unzulässige Preiserhöhungen, Abschlagserhöhungen etc. vorgenommen wurden oder Abrechnungen fehlerhaft waren, sollten Sie die Hinweise im vorherigen Abschnitt beachten. um Ihre Nachzahlung zu minimieren.

III. Das sollten betroffene Kunden sofort tun:

1) Einzugsermächtigung widerrufen / Dauerauftrag kündigen

Sie sollten keine weiteren Abschläge ab dem 21.12. an enQu GmbH leisten.

Die Einzugsermächtigung kündigen Sie gegenüber enQu GmbH (nutzen Sie das das Musterschreiben ii) Den Dauerauftrag können Sie selber kündigen über Ihre Bank,

2) Zählerstand 

Lesen Sie Ihren Zählerstand möglichst schnell ab und machen Sie ein Foto. Teilen Sie den Zählerstand enQu und am besten auch dem Netzbetreiber per E-Mail mit. 

3) Überweisungen zurückbuchen?

Sollte enQu nach dem 21.12. für Strom (22.12. für Gas) weiter abbuchen, dann würde zurückbuchen. Ansonsten wäre ich vorsichtig. Schließlich hat enQu 20 von 21 Tagen Strom und Gas geliefert. Es ist gut möglich, dass Sie diesen Abschlag später nachzahlen müssen-

Wenn Sie dennoch den Dezember-Abschlag zurückbuchen wollen,

dann leisten Sie in jedem Fall den anteiligen Abschlag für Dezember (Strom: 20/31stel; Gas: 21/31stel) und kündigen Sie enQu die Rückbuchung per E-Mail vorab (siehe Musterschreiben).

IV. Wechseln Sie Ihren Anbieter: verbraucher-freundlich mit geringem Insolvenzrisiko

Am 26.7. kann ich Ihnen als Energiemakler diese exklusiven Angebote vermitteln:

  • Strom: ausgewählte Stadtwerke ab 41 Cent/kWh
    (Fordern Sie ihr individuelles Angebot HIER an.
    )

V. Aufgaben im Januar:

Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung & Guthabenauszahlungen

Bis zum 2.2.2022 muss enQu Ihnen die Schlussrechnung übermittelt haben. Aufgrund der Insolvenz dürfte es zu Verzögerungen kommen.

Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung auf Richtigkeit – insbesondere bei einer Nachzahlung. Nutzen Sie bei Bedarf meine Musterschreiben:

Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.

3 Antworten

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  1. Ich war zwei Jahre enQu-Kunde. Aufgrund einer Elektro-Fußboden-Speicherheizung lag der HT+NT-Verbrauch pro Jahr bei ca.23.000 kWh. Den Stromliefervertrag hatte ich im November 2021 fristgerecht zum 31.12.2021 gekündigt.
    Jetzt zur Frage: Die Strombelieferung wurde zum 20.12.2021 ohne vorherige Anküdigung eingestellt. Nachricht darüber erhielten wir per E-Mail am 23.12.2021 um 16:04 Uhr. Ich sehe darin eine klare Vertragsverletzung (enQu-AGB: §3 (3) sowie § 17 (1-6). Deshalb habe ich mit E-Mail vom 02.02.2022 eine Kostenpauschale von € 150,00 verlangt und von der Schlussrechnung abgezogen. Meine E-Mail wurde von enQu bisher nicht kommentiert.

  2. Leider konnte ich hier nichts finden, über fehlende Abrechnungen, etc. Der Rest war super. Ich habe noch keine Abschlussrechnung von Enqu erhalten