Ärger mit EVD: Guthaben nicht ausgezahlt, Preiserhöhungen
Autor: Matthias Moeschler; Stand: 10.08.2018
EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH ist ein kleiner Strom- und Gasanbieter und es beschweren sich Verbraucher über das Unternehmen. Die Kunden beklagen u.A. Probleme mit der Guthabenauszahlung und Abschlussrechnung sowie über versteckte und überzogene Preiserhöhungen.
Hier erfahren Sie, wie Sie sich gegen den Stromanbieter EVD wehren können.
Ich selber wechsle jährlich meinen Anbieter. Seitdem ich bei der Wahl meines Anbieters auf Verbraucherbeschwerden, kritische AGB-Klauseln und Service-Tests achte, hatte ich nie wieder ein Problem mit meinem Anbieter.
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
Stromrechnung fehlt / Guthaben nicht ausgezahlt
- Nach 6 Wochen müssen Gas- und Stromanbieter die Abrechnung erstellen. Im Falle eines Guthabens ist dieses umgehend, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung zu erstatten.
- Sobald EVD diese Frist versäumt, sollten Sie mahnen und eine mindestens 14-tägige-Frist stellen, indem Sie ein konkretes Datum (also xx.xx.2018) benennen. Vergessen Sie nicht, Ihre Vertragsnummer und Kundennummer mitzuteilen und drohen Sie mit der Schlichtungsstelle:
Betreff: Stromrechnung ist verspätet
Vertragsnummer: xxx; Kundennummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Stromabrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.201x und behalte mir weitere Schritte vor (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits).
Mit freundlichen Grüßen
- Wenn EVD nicht auf Ihre Mahnung reagiert, dürfen Sie vier Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle einschalten. In der Regel erhalten Sie Ihr Guthaben sehr schnell zurück. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit sofort eine Beschwerde auf de.Reclabox.com zu schreiben. Der Vorteil besteht darin, dass Sie sofort nach Auslaufen der Frist tätig werden können und der Zeitaufwand für diese Beschwerde deutlich geringer ist, als über die Schlichtungsstelle. Falls EVD aber nicht auf Ihre Beschwerde auf de.Reclabox.com reagiert, bleibt Ihnen das Einschalten der Schlichtungsstelle nicht erspart.
- Weiterführende Hinweise finden Sie hier.
(Versteckte) Preiserhöhung
Preiserhöhungen sind u.a. dann unzulässig, wenn diese nicht transparent mitgeteilt werden und/oder wenn die Preiserhöhungen zu groß ausfällt.
- Weil Preiserhöhungen transparent mitgeteilt werden müssen, sind Preiserhöhungen, die versteckt in langen Texten oder als Werbe-flyer getarnt sind, nicht zulässig.
- Der Stromanbieter darf die Preise nur in Höhe der gestiegenen Kosten (z.B. EEG-Umlage, Energiebeschaffung, Vertrieb) an den Verbraucher weiterreichen. Den anfänglichen Gewinnanteil dürfen die Stromanbieter nachträglich nicht steigern. Davon ist allerdings stark auszugehen, wenn Preiserhöhungen 5% und mehr betragen.
- Weiterführende Hinweise, Beispiele für unzulässige Preiserhöhungen, Gerichtsurteile und Musterschreiben finden Sie hier.
Fehlerhafte Stromrechnung
- Kontrollieren Sie Ihre Stromrechnung und fordern Sie eine Korrektur ein. Kontrollieren Sie insbesondere Ihren Verbrauch und ob Ihr Neukundenbonus sowie alle geleisteten Abschläge berücksichtigt wurden.
- Wie Sie Ihre Stromrechnung kontrollieren können, erfahren Sie hier.
Welche Erfahrungen haben Sie mit EVD gemacht?
In diesem Text hat der Autor seine Meinung wiedergegeben. Hierzu hat er sorgfältig recherchiert. Trotz dieser Sorgfalt sind Fehler oder Ungenauigkeiten nicht auszuschließen und dieser Text stellt keine (Rechts-)Beratung dar.
EVD hat meinen Abschlag aufgrund es Krieges und der damit angeblich gestiegenen Beschaffungskosten kurzerhand mal verdoppelt. Obwohl ich ein Paketpreis habe bis zum 31.1.2023. Dagegen habe ich natürlich Einspruch erhoben. Reaktion auf meine Schreiben waren null. Nach 2 Monaten. (habe meinen alten Abschlag weiter überwiesen ) haben sie mir zum 29.12.2022 gekündigt. Jetzt habe ich eine Abrechnung bekommen mit geschätztem Zählerstand (1300kw zu viel) und einer Abschlussrechnung von fast 500 Euro. Der habe ich natürlich widersprochen , mit Übermittlung des richtigen Zählerstandes und einem daraus folgendem Guthaben von 450 Euro. Habe eine 2 wöchige Frist gesetzt mit weiteren rechtlichen Schritten. Bin gespannt was passiert