EVD Erfahrungen: viele Probleme
EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH ist ein kleiner Strom- und Gasanbieter und es beschweren sich Verbraucher über das Unternehmen.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen EVD wehren!
EVD Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
Kostenlose Hilfe erhalten Sie hier zu Ihrem Problem
Wechseln Sie zukünftig sicher zu einen seriösen Anbieter
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Hilfe bei folgenden Problemen
Versteckte Preiserhöhungen
Die Kunden beklagen u. A. Probleme mit der Guthabenauszahlung und Abschlussrechnung sowie über versteckte und überzogene Preiserhöhungen. Preiserhöhungen sind dann unzulässig, wenn diese nicht transparent mitgeteilt werden und/oder wenn die Preiserhöhungen zu groß ausfällt.
Weil Preiserhöhungen transparent mitgeteilt werden müssen, sind Preiserhöhungen, die versteckt in langen Texten oder als Werbeflyer getarnt sind, nicht zulässig.
Der Stromanbieter darf die Preise nur in Höhe der gestiegenen Kosten (z.B. EEG-Umlage, Energiebeschaffung, Vertrieb) an den Verbraucher weiterreichen. Den anfänglichen Gewinnanteil dürfen die Stromanbieter nachträglich nicht steigern. Davon ist allerdings stark auszugehen, wenn Preiserhöhungen 5% und mehr betragen.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von EVD.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. EVD setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist EVD jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (EVD Energieversorgung Deutschland GmbH – Kundenservice – Mittelstraße 11-13 – 40789 Monheim am Rhein).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen EVD zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von EVD, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass EVD nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Kontrollieren Sie insbesondere Ihren Verbrauch und ob Ihr Neukundenbonus sowie alle geleisteten Abschläge berücksichtigt wurden.
Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Stromrechnung fehlt / Guthaben nicht ausgezahlt
Nach 6 Wochen müssen Gas- und Stromanbieter die Abrechnung erstellen. Im Falle eines Guthabens ist dieses umgehend, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung zu erstatten.
Sobald EVD diese Frist versäumt, sollten Sie mahnen und eine mindestens 14-tägige-Frist stellen, indem Sie ein konkretes Datum (also xx.xx.2018) benennen. Vergessen Sie nicht, Ihre Vertragsnummer und Kundennummer mitzuteilen und drohen Sie mit der Schlichtungsstelle:
Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Stromabrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx202x und behalte mir weitere Schritte vor (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits).
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Wenn EVD nicht auf Ihre Mahnung reagiert, dürfen Sie vier Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle einschalten. In der Regel erhalten Sie Ihr Guthaben sehr schnell zurück. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit sofort eine Beschwerde auf de.Reclabox.com zu schreiben.
Der Vorteil besteht darin, dass Sie sofort nach Auslaufen der Frist tätig werden können und der Zeitaufwand für diese Beschwerde deutlich geringer ist, als über die Schlichtungsstelle. Falls EVD aber nicht auf Ihre Beschwerde auf de.Reclabox.com reagiert, bleibt Ihnen das Einschalten der Schlichtungsstelle nicht erspart.
Weiterführende Hinweise finden Sie hier.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu EVD
Bitte kontaktieren Sie EVD nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: EVD Energieversorgung Deutschland GmbH – Kundenservice – Mittelstraße 11-13 – 40789 Monheim am Rhein
Tel.: 08007085010
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über EVD gibt es viele Beschwerden. Gegen EVD klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich EVD als nicht empfehlenswert ein.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
EVD hat meinen Abschlag aufgrund es Krieges und der damit angeblich gestiegenen Beschaffungskosten kurzerhand mal verdoppelt. Obwohl ich ein Paketpreis habe bis zum 31.1.2023. Dagegen habe ich natürlich Einspruch erhoben. Reaktion auf meine Schreiben waren null. Nach 2 Monaten. (habe meinen alten Abschlag weiter überwiesen ) haben sie mir zum 29.12.2022 gekündigt. Jetzt habe ich eine Abrechnung bekommen mit geschätztem Zählerstand (1300kw zu viel) und einer Abschlussrechnung von fast 500 Euro. Der habe ich natürlich widersprochen , mit Übermittlung des richtigen Zählerstandes und einem daraus folgendem Guthaben von 450 Euro. Habe eine 2 wöchige Frist gesetzt mit weiteren rechtlichen Schritten. Bin gespannt was passiert