immergrün
kündigen
immergrün kündigen:
mit E-Mail-Vorlage in 2
Minuten
Am schnellsten kündigen Sie immergrün per E-Mail [email protected] mit der kostenlosen Vorlage. Der sicherste Weg ist die rechtzeitige Kündigung per Einschreiben (Kosten: 3€).
immergrün kündigen: E-Mail-Vorlage
Senden Sie folgende E-Mail-Vorlage an [email protected]
Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum xx.xx.202x / [zum nächstmöglichen Zeitpunkt].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Bei einer Preiserhöhung von immergrün haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie hierfür diese Vorlage:
Betreff: Kündigung aufgrund Preiserhöhung
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
immergrün kündigen: Vorlage
Musterbrief für Einschreiben
Die jeweilige PDF-Vorlage laden Sie per Klick auf das Bild runter. Sie brauchen lediglich Ihre Daten einzutragen und zu unterschreiben.
ACHTUNG: VERWECHSLUNGSGEFAHR: es gibt die immergrün, die 365 AG und die Rheinische … Oft ist es die Adresse der Rheinische, aber prüfen Sie dies bitte mit den Schreiben, die Sie erhalten, ab.
Da selbst Rechtsanwälte die Kündigungen in der Vergangenheit an die falsche Adresse geschickt haben (aufgrund der zahlreichen Namensänderungen), sollten Sie die Adresse vorsichtshalber noch mal mit Ihren Vertragsunterlagen (z.B. letzte Rechnung) abgleichen.
Adressen immergrün:
Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH – Postfach 21 09 29 – 50533 Köln
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Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH – Im Mediapark 8 – 50670 Köln
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immergrün-Energie GmbH – 365 AG – Im Mediapark 8 – 50670 Köln
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immergrün-Energie GmbH – Lohrstraße 81 – 51371 Leverkusen
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Ihre Kündigungsmöglichkeiten
E-Mail: [email protected]
– sehr schnell, aber geringe Sicherheit
Kundenportal: LINK
– geringe Sicherheit, aber oft schnelle Rückmeldung
– deutlich umständlicher als per E-Mail
Fax: unbekannt
Postalisch per Einschreiben / Einwurf:
– sehr sicher
– am aufwendigsten; Kosten: 3€
Wie kündige ich immergrün am besten?
Entscheidend ist, wann Ihre Kündigungfrist bei immergrün ausläuft. Gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 4 oder 6 Wochen vor Vertragsende.
4 Wochen vor Kündigungsfrist: Kündigen Sie per E-Mail. Dies ist einfach, kostenlos und in den allermeisten Fällen ausreichend.
≤ 10 Tage: Kündigen Sie vorsichtshalber direkt per Einschreiben/ Einwurf. Denn es besteht die Gefahr, dass immergrün Ihre Kündigung per E-Mail nicht rechtzeitig bearbeiten und bestätigen kann. Diese Alternative kostet 3 € und ist zeitaufwendiger, diese ist jedoch rechtssicher.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei immergrün?
Kündigungsfristen von immergrün
Die Kündigungsfrist von immergrün beträgt gewöhnlich 6 Wochen.
„Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit formgerecht gekündigt wird.“ (AGBs von immergrün, §4 (1); abgerufen am 16.01.2021)
Darf ich NEW bei Umzug kündigen?
Kein Sonderkündigungsrecht!
Da immergrün seinen Kunden beim Umzug keine Kündigung berechtigt und da das Unternehmen bundesweit Strom- und Gas liefert, muss die Versorgung fortgesetzt werden. Sie haben somit kein Sonderkündigungsrecht, außer Sie ziehen ins Ausland oder zu jemand anderes ein.
immergrün AGBs (13, 1; Stand: 01.03.2020):
„Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung.„
Achten Sie darauf, dass Ihren Umzug immergrün möglichst frühzeitig mitteilen. Laut AGB sind Sie verpflichtet, mindestens vier Wochen vor dem Umzug die neue Zählernummer, den voraussichtlichen Aus- und Einzugstermin sowie die neue Anschrift mitzuteilen. Nutzen Sie meine E-Mail-Vorlage. Denken Sie auch dran, einen Nachweis für den Umzug mitzuteilen. Nutzen Sie den Umzugsservice.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbieter
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
immergrün kündigen: Weiterführende Hinweise
Am sichersten ist es, wenn Sie per Einschreiben/Einwurf kündigen, denn so können Sie am besten Ihre Kündigung nachweisen. Dies ist aber deutlich umständlicher und teurer als per E-Mail.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen per E-Mail zu kündigen, sofern die Kündigungsfrist nicht demnächst abläuft. Denn wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, dann können Sie bei Bedarf eine Kündigung per Einschreiben/Einwurf nachreichen.
Eine Kündigung über das Kundenportal ist auch eine gute Alternative. Sie können zwar die Kündigung nicht direkt nachweisen, aber bei seriösen Anbietern erhalten Sie sehr zeitnah eine Kündigungsbesätigung. So wissen Sie sehr schnell, ob Ihre Kündigung angenommen wurde.
Auf keinen Fall sollten Sie telefonisch kündigen. Denn Sie haben so keinen Nachweis.
Als erstes sollten Sie herausfinden, warum Ihre Kündigung abgelehnt wurde. Das kann mehrere Gründe haben.
Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung sonderkündigen möchten, dann können Sie die Kündigung bis Wirksamwerden kündigen. Wenn die Preiserhöhung bereits wirksam ist, dann ist die Kündigungsfrist abgelaufen. Folglich wird Ihre Kündigung abgelehnt. Da viele Preiserhöhungsschreiben formale Fehler aufweisen, empfehle ich Ihnen die Zulässigkeit der Preiserhöhung prüfen zu lassen. Dieser Service von uns ist kostenlos für Sie.
Viele Kunden berichten, dass ihre Kündigungen abgelehnt werden und stattdessen die Kündigung erst in weiter Zukunft bestätigt wurden. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie die Kündigungsfrist verpasst haben und wann ihr Vertrag geschlossen wurde.
- Sie müssen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist übermittelt haben. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen, gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen. Wenn Ihre Kündigung zu spät beim Anbieter ankommt, verlängert sich der Vertrag.
- Zum 1. März 2022 wurde das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge wirksam. Verträge, die ab dem 1. März 2022 neu geschlossen wurden, verlängern sich nach der Vertragslaufzeit nur noch um einen Monat. Verträge vor dem Inkrafttreten verlängern sich üblicherweise um 12 Monate.
Wenn Sie fristgerecht gekündigt haben und der Anbieter lehnt die Kündigung trotzdem ab, dann sollten Sie diesen kontaktieren und den Grund für die Ablehnung erfragen.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei
- Preiserhöhung oder Änderung der AGB
- Wenn Ihr Anbieter vertragliche Pflichten verletzt
- je nach AGB auch beim Umzug
- im Todesfall
Details und Musterschreiben entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite.
Sie müssen die Kündigung nachweisen können. Dies können Sie mit der Kündigungsbestätigung tun. Wenn Ihnen keine Kündigungsbestätigung kurz vor Kündigungsfrist vorliegt, dann kündigen Sie bitte rechtssicher per Einschreiben / Einwurf, sodass Sie mit dem Rückschein die versendete Kündigung nachweisen können.
Am Tag, an dem Ihr alter Vertrag endet, sollten Sie den Zählerstand notieren und dem Netzbetreiber melden. Sie können den Zählerstand zusätzlich Ihrem Energieversorger übermitteln. Vorsichtshalber können Sie den Zählerstand auch fotografieren, um diesen besser nachweisen zu können.
Spätestens 6 Wochen nach Vertragsende muss Ihr Energieversorger die Abrechnung erstellt haben. Das Guthaben ist zeitnah auszuzahlen. ERfolgt dies nicht fristgerecht, sollten Sie mit diesem Musterschreiben mahnen.
Die Abrechnung können Sie mit unserer Hilfe prüfen lassen oder auf dieser Seite selber mit meinem kostenlosen Excel-Tool überprüfen. Dort können Sie auch meine Beschwerde-Vorlage kopieren. Erfahrungsgemäß sind die häufigsten Fehler falsche Zählerstande, fehlende Boni sowie zu hohe Arbeits- und Grundpreise.
Wenn Sie ihrem neuen Stromanbieter die Kündigung überlassen, gehen Sie ein Risiko ein. Schließlich kennt Ihr neuer Stromanbieter nicht alle Vertragsdetails und insbesondere im Falle eines Sonderkündigungsrechts aufgrund einer Preiserhöhung ist Eile geboten: Sie haben hierzu häufig nur zwei Wochen Zeit. Es besteht somit die Gefahr, dass Ihr neuer Stromanbieter diese Frist nicht einhält. Sicherer ist es somit, wenn Sie folgendermaßen vorgehen:
Sie sollten möglichst früh, spätestens jedoch vier Wochen vor Kündigungsfrist – bei immergrün empfehle ich sogar sechs Wochen – kündigen. Dies ist notwendig, weil verärgerte Kunden in der Vergangenheit berichteten, dass Ihre Kündigung nicht anerkannt wurde. Ist dies der Fall haben Sie so noch genug Zeit per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen. Aus Kostengründen sollten Sie zunächst dennoch versuchen, zunächst per E-Mail ([email protected]) zu kündigen. Ihre Kündigungsfrist finden Sie in den AGBs und in Ihren Vertragsunterlagen. Die Anschrift und die E-Mail-Adresse ist auch für die Vertriebsmarken immergrün, Meisterstrom und IdealEnergie die selbe.
Über immergrün bzw. Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG):
Die Vorgängergesellschaft der 365 AG war die Almado AG, die seit 2011 als Energieanbieter tätig war. Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln vertreibt bundesweit Strom mit den Vertriebsnamen Meisterstrom und IdealEnergie. Zur 365 AG gehört auch die immergrün!Energie und die Almado-Energy GmbH. Das Unternehmen gehört zu den größten Stromdiscountern und es erzielte in 2014 ein Betriebsergebnis i.H.v. 373T€. Die Stiftung Warentest (test 2/2014) hat die 365 AG als „nicht empfehlenswert“ eingestuft und der Bund der Energieverbraucher e.V. verlieh dem Unternehmen die „Trübe Funzel“, weil es zu den verbraucherunfreundlichsten Unternehmen am Energiemarkt gehöre. Die 365 AG ist nicht mit den vier großen Energieanbietern verflochten und besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Ich möchte immergün Strom kündigen, weil ich die Preiserhöhung der Grundgebühr um mehrere Hundert Prozent eine Unverschämtheit finde. Hier geht es ja nicht um steigende Energiepreise, sondern um einen festen Posten und ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass das nicht besser kalkulierbar ist. Zunächst habe ich gedacht, dass es an den allgemeinen Kostensteigerungen im Energiesektor geht, aber bei näherem Hinsehen, stellte sich heraus, dass die Grundgebühr sehr viel mehr gestiegen ist als der Strompreis. Leider zu spät für eine Kündigung. Aber jetzt werde ich das rechtzeitig angehen.
Hallo,
ganz herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen und Hinweise. Das hilft mit bestimmt bei meinem Anbieterwechsel.
Pünktlich zum Jahresende habe ich von immergrün ein nettes Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich ab dem 31.01.2022 einen neuen Tarif bekomme. Dieser unterscheidet sich „lediglich“ in der Tatsache, dass der Tarif immerfair! ab dem 31.01,2022 eingestellt und durch den Tarif immergrün_1 ersetzt wird. Damit ändert sich der Arbeitspreis von derzeit 23,43 ct/kWh auf schlappe 81,70 ct/kWh !! Das ist fast das 3,5 fache – wenn das kein Wucher ist.
Jetzt werde ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Leider ist es derzeit gar nicht so einfach, einen neuen Anbieter zu finden, da viele Unternehmen keine Neukunden aufnehmen bzw. nur zu unmenschlichen Bedingungen. Das beste Angebot, welches ich derzeit finden kann, liegt immerhin auch bei 44 ct/kWh Arbeitspreis – also auch eine deutliche Preissteigerung zu früher (ca. 88%). Haben Sie eine andere Empfehlung ?
Viele Grüße
Thomas