immergrün
kündigen
immergrün kündigen:
mit E-Mail-Vorlage in 2
Minuten
Am schnellsten kündigen Sie immergrün per E-Mail [email protected] mit der kostenlosen Vorlage. Der sicherste Weg ist die rechtzeitige Kündigung per Einschreiben (Kosten: 3€).
immergrün kündigen: E-Mail-Vorlage
Senden Sie folgende E-Mail-Vorlage an [email protected]
Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum xx.xx.202x / [zum nächstmöglichen Zeitpunkt].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Bei einer Preiserhöhung von immergrün haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie hierfür diese Vorlage:
Betreff: Kündigung aufgrund Preiserhöhung
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
immergrün kündigen: Vorlage
Musterbrief für Einschreiben
Die jeweilige PDF-Vorlage laden Sie per Klick auf das Bild runter. Sie brauchen lediglich Ihre Daten einzutragen und zu unterschreiben.
ACHTUNG: VERWECHSLUNGSGEFAHR: es gibt die immergrün, die 365 AG und die Rheinische … Oft ist es die Adresse der Rheinische, aber prüfen Sie dies bitte mit den Schreiben, die Sie erhalten, ab.
Da selbst Rechtsanwälte die Kündigungen in der Vergangenheit an die falsche Adresse geschickt haben (aufgrund der zahlreichen Namensänderungen), sollten Sie die Adresse vorsichtshalber noch mal mit Ihren Vertragsunterlagen (z.B. letzte Rechnung) abgleichen.
Adressen immergrün:
Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH – Postfach 21 09 29 – 50533 Köln
————————————
Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH – Im Mediapark 8 – 50670 Köln
————————————
immergrün-Energie GmbH – 365 AG – Im Mediapark 8 – 50670 Köln
————————————
immergrün-Energie GmbH – Lohrstraße 81 – 51371 Leverkusen
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Ihre Kündigungsmöglichkeiten
E-Mail: [email protected]
– sehr schnell, aber geringe Sicherheit
Kundenportal: LINK
– geringe Sicherheit, aber oft schnelle Rückmeldung
– deutlich umständlicher als per E-Mail
Fax: unbekannt
Postalisch per Einschreiben / Einwurf:
– sehr sicher
– am aufwendigsten; Kosten: 3€
Wie kündige ich immergrün am besten?
Entscheidend ist, wann Ihre Kündigungfrist bei immergrün ausläuft. Gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 4 oder 6 Wochen vor Vertragsende.
4 Wochen vor Kündigungsfrist: Kündigen Sie per E-Mail. Dies ist einfach, kostenlos und in den allermeisten Fällen ausreichend.
≤ 10 Tage: Kündigen Sie vorsichtshalber direkt per Einschreiben/ Einwurf. Denn es besteht die Gefahr, dass immergrün Ihre Kündigung per E-Mail nicht rechtzeitig bearbeiten und bestätigen kann. Diese Alternative kostet 3 € und ist zeitaufwendiger, diese ist jedoch rechtssicher.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei immergrün?
Kündigungsfristen von immergrün
Die Kündigungsfrist von immergrün beträgt gewöhnlich 6 Wochen.
„Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit formgerecht gekündigt wird.“ (AGBs von immergrün, §4 (1); abgerufen am 16.01.2021)
Darf ich NEW bei Umzug kündigen?
Kein Sonderkündigungsrecht!
Da immergrün seinen Kunden beim Umzug keine Kündigung berechtigt und da das Unternehmen bundesweit Strom- und Gas liefert, muss die Versorgung fortgesetzt werden. Sie haben somit kein Sonderkündigungsrecht, außer Sie ziehen ins Ausland oder zu jemand anderes ein.
immergrün AGBs (13, 1; Stand: 01.03.2020):
„Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung.„
Achten Sie darauf, dass Ihren Umzug immergrün möglichst frühzeitig mitteilen. Laut AGB sind Sie verpflichtet, mindestens vier Wochen vor dem Umzug die neue Zählernummer, den voraussichtlichen Aus- und Einzugstermin sowie die neue Anschrift mitzuteilen. Nutzen Sie meine E-Mail-Vorlage. Denken Sie auch dran, einen Nachweis für den Umzug mitzuteilen. Nutzen Sie den Umzugsservice.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbieter
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
immergrün kündigen: Weiterführende Hinweise
Am sichersten ist es, wenn Sie per Einschreiben/Einwurf kündigen, denn so können Sie am besten Ihre Kündigung nachweisen. Dies ist aber deutlich umständlicher und teurer als per E-Mail.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen per E-Mail zu kündigen, sofern die Kündigungsfrist nicht demnächst abläuft. Denn wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, dann können Sie bei Bedarf eine Kündigung per Einschreiben/Einwurf nachreichen.
Eine Kündigung über das Kundenportal ist auch eine gute Alternative. Sie können zwar die Kündigung nicht direkt nachweisen, aber bei seriösen Anbietern erhalten Sie sehr zeitnah eine Kündigungsbesätigung. So wissen Sie sehr schnell, ob Ihre Kündigung angenommen wurde.
Auf keinen Fall sollten Sie telefonisch kündigen. Denn Sie haben so keinen Nachweis.
Als erstes sollten Sie herausfinden, warum Ihre Kündigung abgelehnt wurde. Das kann mehrere Gründe haben.
Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung sonderkündigen möchten, dann können Sie die Kündigung bis Wirksamwerden kündigen. Wenn die Preiserhöhung bereits wirksam ist, dann ist die Kündigungsfrist abgelaufen. Folglich wird Ihre Kündigung abgelehnt. Da viele Preiserhöhungsschreiben formale Fehler aufweisen, empfehle ich Ihnen die Zulässigkeit der Preiserhöhung prüfen zu lassen. Dieser Service von uns ist kostenlos für Sie.
Viele Kunden berichten, dass ihre Kündigungen abgelehnt werden und stattdessen die Kündigung erst in weiter Zukunft bestätigt wurden. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie die Kündigungsfrist verpasst haben und wann ihr Vertrag geschlossen wurde.
- Sie müssen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist übermittelt haben. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen, gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen. Wenn Ihre Kündigung zu spät beim Anbieter ankommt, verlängert sich der Vertrag.
- Zum 1. März 2022 wurde das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge wirksam. Verträge, die ab dem 1. März 2022 neu geschlossen wurden, verlängern sich nach der Vertragslaufzeit nur noch um einen Monat. Verträge vor dem Inkrafttreten verlängern sich üblicherweise um 12 Monate.
Wenn Sie fristgerecht gekündigt haben und der Anbieter lehnt die Kündigung trotzdem ab, dann sollten Sie diesen kontaktieren und den Grund für die Ablehnung erfragen.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei
- Preiserhöhung oder Änderung der AGB
- Wenn Ihr Anbieter vertragliche Pflichten verletzt
- je nach AGB auch beim Umzug
- im Todesfall
Details und Musterschreiben entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite.
Sie müssen die Kündigung nachweisen können. Dies können Sie mit der Kündigungsbestätigung tun. Wenn Ihnen keine Kündigungsbestätigung kurz vor Kündigungsfrist vorliegt, dann kündigen Sie bitte rechtssicher per Einschreiben / Einwurf, sodass Sie mit dem Rückschein die versendete Kündigung nachweisen können.
Am Tag, an dem Ihr alter Vertrag endet, sollten Sie den Zählerstand notieren und dem Netzbetreiber melden. Sie können den Zählerstand zusätzlich Ihrem Energieversorger übermitteln. Vorsichtshalber können Sie den Zählerstand auch fotografieren, um diesen besser nachweisen zu können.
Spätestens 6 Wochen nach Vertragsende muss Ihr Energieversorger die Abrechnung erstellt haben. Das Guthaben ist zeitnah auszuzahlen. ERfolgt dies nicht fristgerecht, sollten Sie mit diesem Musterschreiben mahnen.
Die Abrechnung können Sie mit unserer Hilfe prüfen lassen oder auf dieser Seite selber mit meinem kostenlosen Excel-Tool überprüfen. Dort können Sie auch meine Beschwerde-Vorlage kopieren. Erfahrungsgemäß sind die häufigsten Fehler falsche Zählerstande, fehlende Boni sowie zu hohe Arbeits- und Grundpreise.
Wenn Sie ihrem neuen Stromanbieter die Kündigung überlassen, gehen Sie ein Risiko ein. Schließlich kennt Ihr neuer Stromanbieter nicht alle Vertragsdetails und insbesondere im Falle eines Sonderkündigungsrechts aufgrund einer Preiserhöhung ist Eile geboten: Sie haben hierzu häufig nur zwei Wochen Zeit. Es besteht somit die Gefahr, dass Ihr neuer Stromanbieter diese Frist nicht einhält. Sicherer ist es somit, wenn Sie folgendermaßen vorgehen:
Sie sollten möglichst früh, spätestens jedoch vier Wochen vor Kündigungsfrist – bei immergrün empfehle ich sogar sechs Wochen – kündigen. Dies ist notwendig, weil verärgerte Kunden in der Vergangenheit berichteten, dass Ihre Kündigung nicht anerkannt wurde. Ist dies der Fall haben Sie so noch genug Zeit per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen. Aus Kostengründen sollten Sie zunächst dennoch versuchen, zunächst per E-Mail ([email protected]) zu kündigen. Ihre Kündigungsfrist finden Sie in den AGBs und in Ihren Vertragsunterlagen. Die Anschrift und die E-Mail-Adresse ist auch für die Vertriebsmarken immergrün, Meisterstrom und IdealEnergie die selbe.
Über immergrün bzw. Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG):
Die Vorgängergesellschaft der 365 AG war die Almado AG, die seit 2011 als Energieanbieter tätig war. Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln vertreibt bundesweit Strom mit den Vertriebsnamen Meisterstrom und IdealEnergie. Zur 365 AG gehört auch die immergrün!Energie und die Almado-Energy GmbH. Das Unternehmen gehört zu den größten Stromdiscountern und es erzielte in 2014 ein Betriebsergebnis i.H.v. 373T€. Die Stiftung Warentest (test 2/2014) hat die 365 AG als „nicht empfehlenswert“ eingestuft und der Bund der Energieverbraucher e.V. verlieh dem Unternehmen die „Trübe Funzel“, weil es zu den verbraucherunfreundlichsten Unternehmen am Energiemarkt gehöre. Die 365 AG ist nicht mit den vier großen Energieanbietern verflochten und besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo, habe am 22.02.2018 Gaslieferungsvertrag mit Immergrün/365 AG für Lieferung ab 01.01.2019 geschlossen. Preis war sehr gut. Vertragslaufzeit 12 Monate. Am 14.08.2019 per Mail zum 31.12.2019 gekündigt. Immergrün meint, die Kündigung wäre nur zum 22.02.2020 möglich!? Habe unter Fristsetzung auf den 13.09.2019 nunmehr anwaltliche/gerichtliche Schritte angedroht. mal sehen!
Gruß OK
Ich war bei Immergrün/365AG als Strom Kunde. Ende der Belieferung war der 31.03.19. Mein Grundversorger hatte meinen Zählerstand am 28.03. angefordert. Der Grundversorger informiert dann immer den Belieferer…
2 Wochen nach Ende habe ich die Schlussrechnung per Mail angefordert. Keine Antwort. Check24 (Damals Vermittler) auch angeschrieben. Die sagten, dass die für die Schlussrechnung 6 Wochen Zeit haben. Nach 5 Wochen erneut eine Mail grschrieben wann die kommt. Antwort: Wir haben keinen Zählerstand… Nach folgenden Mail und rechtliche Androhingen habe ich nach exakt 6 Wochen die Schlussrechnung erhalten. Mein Guthaben von ca 450 euro soll Zeitnah überwiesen werden… 7 Tage sind bereits um. Wenn innerhalb 14 Tage das Geld nicht auf meinem Konto ist werde ich sofort die Schlichtungsstelle informieren. Diese Firma ist meiner Meinung nach das aller Letzte. Schon die Sofortbonus Auszahlung lief nicht korrekt. NIEMALS NIEMALS NIEMALS WIEDER!!!!
Hi.
Ich kann den Ärger hier gedanklich nachvollziehen, möchte der Fairness halber aber auch meine Erfahrung mitteilen.
– Immergrün ist deutlich günstiger als andere Anbieter, also Vertrag abgeschlossen:
Abeitspreis mit Rabatt und niedriger Grundgebühr, 5,60 Eur und 100 Eur Willkommensbonus nach 90 Tagen
– Willkommensbonus lässt auf sich warten, eine einfache Mitteilung von mir, per eMail, auf welches Konto die 100 Eur gezahlt werden sollen wird umgehend beantwortet und auch die Zahlung erfolgt prompt. Positiv überrascht.
– Strompreise steigen – die „Kleinen“, zu denen Immergrün auch gehört, kommen in Probleme mit ihren Kampfpreisen und ihrer Mischkalkulation
– In einem Brief (nicht per eMail) kommt die freudige Info ins Haus dass der „Arbeitspreis“ stabil gehalten werden kann — jedoch wird der Grundpreis auf 27 Eur erhöht. Das ist knackig, zumal ja auch der Arbeitspreis-Rabatt im zweiten Jahr wegfällt. Gleichzeitig kommt ein „Angebot“ für Bestandskunden – ebenfalls ziemlich hoch. Für wechselfaule Kunden eine Falle.
– Erfahrungsberichte zu Immergrün und Kündigung lassen mich tief durchatmen, trotzdem freundlich per eMail, mit angehangener PDF gekündigt — kurze Zeit später die Bestätigung. Wieder positiv überrascht.
Also seid freundlich zu dem Kundendienst, die machen auch „nur“ ihre Arbeit.
Dass das Geschäftsmodell der Firma auf Wechselfaulheit, „vergessenen“ Bonus und derartige Tricks abzielt, na ja, da muss man halt aufpassen.
Auch im Text versteckte Kostenerhöhung zu nutzen ist nicht die feine Art, aber auch nichts Neues – aufpassen und lesen bevor man was akzeptiert, dann kann man durchaus ordentlich sparen.
Heute hat die 365 AG bei mir einfach mal eben etwas über 400 Euro abgebucht. Eine Rechnung habe ich im Vorfeld weder per Email noch per Post erhalten. Ich habe das Geld jetzt zunächst einmal zurückbuchen lassen, vielleicht hält es ja jetzt jemand für angezeigt, mir zu erklären wie dieser Betrag zustande gekommen sein soll.
Gruß aus Kiel
Malte
Ich sehe gerade, ich habe gestern gepostet, deshalb sicheheitshalber: Das ist KEIN Aprilscherz, die haben sich wirklich die Freiheit genommen…
Hallo!
Ich habe meinen Vertrag bei Immergrün fristgerecht per Email und zusätzlich zur Sicherheit auch noch per Einschreiben/Einwurf gekündigt.
Leider hatte der Versand und die Bezahlung des Einschreibens nicht den gewünschten Effekt: Verbindlichkeit und Sicherheit. Der Sendungsverfolgung habe ich entnommen:
„Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung in der zuständigen Filiale der Deutschen Post (Breite Str. 6 – 26, 50667 Köln) bereit.“
Ich habe zu im Internet recherchiert und muss leider feststellen, dass das Einschreiben als nicht zugestellt gilt (frag-einen-anwalt.de):
„Beim einfachen Einwurfeinschreiben, dokumentiert die Post die Einlieferung, liefert aber keinen Rückbeleg. Statt dessen ist der Sendungsstatus online einsehbar und lässt sich zu Beweiszwecken ausdrucken. Dieser Zustellnachweis wird von den Gerichten anerkannt, denn das Schreiben ist mit dem Einwurf in den Briefkasten im Bereich des Adressaten angelangt. Macht er seine Post nicht auf, ist das sein Problem – mit allen Folgen, die sich daraus ergeben. Hierzu wird an die Adresse des Gegners zugestellt.
„Die Sendung wurde zur Abholung bereitgelegt.“ bedeutet, dass sie noch nicht abgeholt wurde und bei der Post bereit liegt, eine Zustellung an ihn ist noch nicht erfolgt. Die Post bezeichnet dies lediglich als Postfach, es ist nicht sein „Briefkasten“.“
Das Einschreiben hat also demnach in meinem Fall keinen Sinn gemacht! Wenn man auf Nummer sicher gehen, will muss man anscheinend persönlich nach Köln fahren und dafür sorgen, dass jemand die Kündigung entgegen nimmt. Am besten unter Anwesenheit von Zeugen.
Gruß
AR
Ich vermute, dass Sie ein Übergabe-Einschreiben gewählt haben. Denn dieses Einschreiben darf nur gegen Unterschrift übergeben werden und es darf nicht einfach in den Briefkasten geworfen werden. Wichtig ist, dass Ihr Einschreiben in den Briefkasten geworfen werden darf, denn dann ist es dem Adressaten zugegangen. Daher wählen Sie ein Einschreiben/Einwurf. Wie der Name schon sagt, darf dieser Brief in den Briefkasten eingeworfen werden.
Hallo, ich bekam vorgestern eine Email von Immergrün mit der Ankündigung, dass der Grundpreis von 6,01 Euro auf 32 Euro monatlich erhöht wird! Habe gerade per Email und Post gekündigt und bestimmt, was kommt…
Danke für die Seite und die guten Tipps!
bei mir genau das gleiche, von Vattenfall zu immergrün gewechselt zum 01*12*2018, fing schon gleich mit Theater an. Hatte vertraglich 11 Abschläge über verivox bekommen und einen Sofortbonus von 80 Euro nach spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn. Abgebucht wurde nicht, stattdessen erhielt ich am 21*12*18 eine Mahnung, ich befinde mich mit 114€ im Verzug und es wären 12 Abschläge fällig keine 11 wie vereinbart. Daraufhin beschwerte ich mich sowohl bei verivox als auch bei immergrün. Nach sechs Wochen ein Entschuldigungsanruf von einer Frau Fischer, die mir versicherte, dass sie die Abschläge auf 11 ändern würde und auch der Sofortbonus in der Folgewoche ausgezahlt werden sollte. Wurde er aber nicht stattdessen nur dummes Gelaber sie hätten keine Bankverbindung etc., werde jetzt die Abschlagzahlungen aussetzen bis ich meine Differenz zurück habe inkl. der 40€ Verzugspauschale. Gekündigt habe ich direkt schon nach der Mahnung per mail und die Kündigung wurde auch schriftlich bestätigt.
Und täglich grüßt das Murmeltier…
Nachdem die Grundpreise für Gas so nebenbei um über 300 % angehoben wurden, kam nun eine Mail von Idealenergie, meinem Stromversorger, auch ein Unternehmen der 365 AG, mit den neuen AGB.
Originalzitat:
„zum 01.02.2019 ändern sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Gewerbekunden und Verbraucher. Ab dem 01.03.2019 erfolgt die Erhöhung Ihres monatlichen Grundpreises auf dann 26 Euro. Ein ursächlicher Zusammenhang mit den AGB-Änderungen besteht nicht, diese werden lediglich an aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Datenschutz angepasst.“
„Sie haben bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen das Recht, Ihren Energieliefervertrag außerordentlich zu kündigen. Dies ist immer der Fall, wenn nachträgliche Änderungen der Vertragsbedingungen Ihrer Energielieferung erforderlich sind.“
Komisch, auf mein Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung um die Kleinigkeit von exakt
758 % !!!!!
wurde ich nicht hingewiesen.
Also das grenzt wirklich an Wucher und Betrug. Titel der EMail:
„Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für Gewerbekunden und Verbraucher) und Ihrer Preise“
Ich hab ja Glück dass der Scheiss nicht im Spam gelandet ist und ich nun kündigen kann.
Übrigens, meine schriftliche Kündigung des Gasvertrages war nach 2 Wochen noch nicht im System, laut Telefonservice, daher habe ich noch mal per Mail gekündigt. Das ist nun durch. Gott sei Dank. Bin froh wenn ich mit der 365AG nichts mehr zu tun habe!
Hallo, ich habe am Montag 07.01. bei immegrün per Mail mit ihrer Vorlage gekündigt.
Einzig ein Kündigungsdatum zum 13.03.19 (Versorgungsbeginn war am 14.03.18) hatte ich eingefügt.
Nun kam schon die Antwort:
Die wirksame Kündigung eines Vertrages setzt jedoch voraus, dass diese form- und fristgerecht und darüber hinaus auch zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen wird.
Dieses ist bei der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung leider nicht der Fall, sodass wir Ihrem Wunsch, den Vertrag zu beenden, derzeit nicht entsprechen können.
Vielleicht möchten Sie Ihren Wunsch nochmal überdenken?
–> Form und fristgerecht und zum richtigen Zeitpunkt habe ich doch gekündigt. Ist das Enddatum falsch?
Was ist ihre Meinung dazu? Dort anrufen nutzt sicherlich nichts oder?
Danke im voraus
Karl
Ich habe vor knapp einem Jahr einen Vertrag bei immergrün für Gas- sowie für Stromversorgung abgeschlossen. Nun erhielt ich einen Brief von immergrün Gas. Eine Seite mit viel allgemeinem Blabla und einem Werbeflyer und eigentlich wollte ich das Zeug schon wegwerfen, weil es wie Werbung aussah. Mittendrin, so in einem Halbsatz, wurde erwähnt, dass die Grundgebühr von monatlich 5 Euro auf 23 Euro angehoben wird. Also das finde ich schon mal unverschämt, eine Preiserhöhung um über 300 % obwohl in dem Schreiben noch erwähnt wird, dass die Preislage sich für die Anbieten kaum verändert hat. Aber das ganze auch noch so zu tarnen, dass es erst bei sehr genauem lesen auffällt und dann ganz klein unter dem Schriftsatz noch auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, das einem bei Preisänderungen zusteht, ist schon ein starkes Stück. Jeder seriöser Anbieter weist deutlich auf Preisänderungen hin, mit dem Vergleich der alten und neuen Preise. Ich musste erst mal den Vertrag raussuchen, um nachzusehen, wie viel die Änderung ausmacht. In meinem Schreiben stand nur „…wird der Grundbetrag daher auf 23,- Euro angehoben…“.
Wie gesagt schön versteckt in einem Halbsatz.
Schriftliche Kündigung vor zwei Wochen verschickt und heute nachgefragt. Noch nicht im System. Dann eben noch mal per Mail…
Ich habe am 13.11.2018 ein Schreiben mit einer saftigen Erhörung des Grundpreises von immergrün erhalten. Das Schreiben verwies darauf, ich hätte bis zum Inikrattreten der Preiserhöung (1.1.2019) ein Sonderkündigungsrecht. Darauf hin habe ich per email am 19.11 von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung Gebrauch gemacht. Nun hat immergrün am 21.11 folgendes Schreiben (per Email) geschickt: „Ihrem derzeitigen Wunsch nach einer außerordentlichen Kündigung kann so nicht entsprochen werden, weil der Vertrag für eine feste Laufzeit geschlossen wurde, innerhalb derer eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich ist.“ Eine Zeitgleich aus dem gleichen Grund erfolgte Sonderkündigung meines Stromvertrags wurde hingegen bestätigt.
Kann Immergrün die Sonderkündigung mit Verweis auf die feste Laufzeit des Vertrags ablehnen? Was kann ich tun?
Ich muss etwas in meinem Beitrag korrigieren:
Die Rechnung erhielt ich am 12.6.2018.
Kündigung am 13.6.2018.
WICHTIG
Desweiteren Preiserhöhung
Grundpreis von 16,00€ auf 38,00€ Und
Von 4,6 Cent kWh auf 5,7 Cent kWh!!
Absoluter Wucher….
Dürfen die das?
Danke
EIne derartige Preiserhöhung sehe ich als unzulässig an – Diesem Thema habe ich einen eigenen Beitrag gewidmet.
Auf Wunsch biete ich Ihnen an, ein Musterschreiben bereitzustellen. Dazu benötige ich allerdings das Schreiben mit der Preiserhöhung per Mail an mrmoeschler(at)gmail.com.
Guten Tag,
Ich benötige einen Rat.
Mein Gas-Vertrag bei Immergrün lief am 31.5,2018 aus.
Wegen Krankenhausaufenthalt habe ich den Kündigungstermin verpasst.
Am 12.Juni bekomme ich die Endanrechnung und habe den Vertrag mit folgendem Wortlaut gekündigt:
Hiermit kündige ich den Gaslieferungsvertrag zum nächstmöglichen Termin aber spätestens zum 31.5.2019.
So weit so gut.
Ich habe mich jetzt gewundert warum ich keine Preisanpassung erhalten hatte und rief die Hotline an.
Da teilte man mir mit, dass die Preisanpassung am 12.5.2018 per Mail an mich geschickt wurde. Ich bat um eine weitere Zusendung dieser Mail, denn ich hatte nichts erhalten.
Antwort:
EIN WEITERES MAL KANN DIESE MAIL NICHT RAUSGESCHICKT WERDEN!
Bitte?
7 weitere Male die Hotline angerufen.
Dann stellt sich raus, dass die Preierhöhung in der Rechnung und zwar in der Rechnungsaufstellung über 3 Zeilen erwähnt wurde, was ich nicht gesehen habe. Absoluter NEPP!
Dann berief ich mich auf meine Kündigung : zum nächstmöglichen Termin, denn die Kündigung hatte ich am 13.6.2018 verschickt, sie wurde auch akzeptiert, Die außerordentliche Kündigungsfrist war der 31.7.2018.
Die wird aber abgelehnt, weil das Wort außerordentlich fehlt.
Was kann ich tun, ich habe eine Rechtsschutzversicherung.
Danke für einen Ratschlag, auch wenn die Kündigung sehr kurz gehalten wurde.
Gruß
Heike
Wie oben beschrieben: Problematisch könnte sein, wenn der Wortlaut „zum nächsten möglichen Termin“ gewählt wurde und nicht klar gemacht wird, dass auf die Preiserhöhung bezogen wird.
Auch Ihnen biete ich an, ein Musterschreiben zuzusenden, da die Preiserhöhung unzulässig sein dürfte (siehe vorherigen Kommentar von mir).
Hallo Herr Möschler,
erstmal vielen Dank für die Ihre Arbeit hier und die brauchbaren Tipps. Ich bin nun nach einigem hin- und her (Lieferbeginn ungleich Vetragsbeginn, Kündigungsmail nicht erhalten, Sofortbonus nicht ausgezahlt – da Bankverbindung unbekannt) mit Hilfe Ihrer Formulierungen aus meinen Verträgen mit der 365AG raus. Es gibt eine kleine Besonderheit, mir wurde kurz nach einem Rückruf der 365AG, bei dem ich sehr klar meinen Standpunkt bezüglich des Vertragsveginns darstellte, eine Kündigungbestätigung per Mail zugesandt. Obwohl ich ja quasi nur telefonisch “gekündigt“ habe, allerdings mit Ende zum Lieferende. Ich habe dann nochmal schriftlich (Einschreiben) gekündigt. Dies wurde nicht erneut bestätigt. Auf Nachfrage hieß, es Kündigungsbestätigung ist ja bereits raus, warum ich überhaupt anrufe. Mein Hinweis, die Bestätigung sei 2 Tage vor dem Datum meines Kündigundschreibens datiert, wurde mit Floskeln á la „Kündigungsprozess“ läuft, abgetan. Nun frage ich mich, kann die 365 AG einen juristischen Fallstrick kreieren, in dem Sie sich sich auf die unterschiedlichen Datumsangaben beruft und die Kündigung nicht wirksam ist oder ist die Bestätigungsmail erstmal rechtsicher?
Beste Grüße,
Dominik Keller
Hallo Herr Keller,
ich kann mir dies nicht vorstellen und ich kenne derartige Tricks nicht.
Da SIe per Einschreiben gekündigt haben, sollten SIe auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein.
Moeschler
immergrün ist ein Sauladen, mit Beschwerden können sie scheinbar nicht leben.
Tarifänderungen per Mail … habe ich nicht erhalten.
Auf Mails KEINE Antworten, bei Telefonaten legen Sie auf wenn es ungemütlich wird.
Ich finde das Immergrün einen derart schlechten Kundendienst hat und die Internetseite ist wirklich eine Lachnummer. Einmal ausprobiert, nie wieder! Ich habe heute per Email gekündigt! Mal schauen ob ich eine Bestätigung bekomme!
Hallo!
Wir haben vor 3 Wochen von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und bis dato keine Bestätigung erhalten. Haben heute angerufen und die 365 AG hätte nie eine Kündigung erhalten (haben Einschreiben/Einwurf gemacht, ging am 14.08. ein). Was können wir nun tun?!
Danke im vorraus.
Sie haben per Einschreiben/Einwurf gekündigt. Sie haben somit einen Nachweis, dass Sie gekündigt haben.
Machen Sie dies dem Unternehmen klar und drohen Sie, ggf. die Schlichtungsstelle einzuschalten.
Meine Kündigung hat tatsächlich nun endlich geklappt. Habe per Einschreiben ohne Rückschein gekündigt und den Dauerauftrag eingestellt. Über den örtlichen Grundversorger habe ich erst davon erfahren, vorher keinerlei Nachricht . Endabrechnung auch über den Grundversorger.
hallo,
was ist aus Ihrer Kündigung geworden? 2 e-mail werden die wohl kaum beeindrucken…
Gruß, Thomas M.
Ich habe meinen Vertrag bei immergrün außerordentlich gekündigt wegen Strompreiserhöhung und bereits 2 Tage später die Kündigungsbestätigung per E-Mail erhalten. Es wurde mir außerdem mitgeteilt, dass mein Netzbetreiber informiert wird bzgl. der Netzabmeldung zum 31.05.2018. Das war am 26.04.2018, bis heute habe ich aber noch nichts von meinem Netzbetreiber wegen der Kündigung gehört. Sollte ich die außerordentliche Kündigung vorsichtshalber nochmals per Einschreiben an die 365 AG senden?
in jedem fall per einschreiben mit rückschein wenn sie sich weiteren ärger ersparen wollen
Habe heute per Mail versucht, eine Kündigung bei 365 AG zu landen. Mal sehen, was draus wird. Ich melde mich wieder.
Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Absicht, das Ergebnis hier zu teilen!
Auch bei uns machen sie leider Scherereien. Am 03.04. habe ich die Kündigung per Mail an immergruen gesendet (Vertrag läuft bis zum 31.05.17). Am Donnerstag bekam ich einen Anruf von einem immergruen Mitarbeiter, der mich davon überzeugen wollte Kunde zu bleiben. Das habe ich abgelehnt und ihn darum gebeten mir eine schriftliche Bestätigung zu schicken, diese wollte er tun. Stattdessen habe ich Freitag eine Mail bekommen das sie ja leider noch gar keine Kündigung von mir bekommen hätten. Auf Grund dessen habe ich die Kündigung noch mal per Mail gesendet mit dem Hinweis das ich ja bereits angerufen wurde und zusätzlich habe ich sie auch noch mal per Einschreiben hingeschickt. Ich bin mal gespannt was das noch für ein Theater gibt 🙁 Empfehlen kann man das Unternehmen leider nicht wirklich.
Natürlich macht jeder Fehler. Aber bei einigen Stromanbietern häufen sich die Beschwerden, dass die Kündigung einfach ignoriert wird. Diesem Thema habe ich eine eigene Seite gewidmet.
In diesem Fall ist der „Fehler“ offensichtlich. Ich bin gespannt von Ihnen zu hören, wie der Fall ausging!
Leider wurden wir erst jetzt auf Ihren Beitrag aufmerksam. Wir kündigten unseren Stromvertrag 3 Monate vor Ende der 12-monatigen Versorgungsdauer ( Versorgungsbeginn 01.06.17) zum 31.05.18. Die Kündigung würde vor einer Woche abgelehnt, da man den 04.05.17 als Vertragsbeginn ansetzte. Eine Versorgungsdauer von 12 Monaten wären damit gar nicht gegeben. Zugesagte Sofortboni, Gratismonat etc. wurden bis heute nicht gezahlt. Sehen Sie eine realistische Chancen für die Wirksamkeit unserer Kündigung?
Vielen Dank im Voraus
Mir ist der Fall bekannt, dass 365 AG manchmal einen Vertragstermin vor dem Belieferungstermin festlegt. Dies habe ich in diesem Beitrag bereits behandelt: „Das AG Bad Kreuznach bestätigte in seinem Urteil auf Seite 5 ferner, dass die Laufzeit eines Stromvertrags mit dem Abschluss des Vertrages beginnen darf. Nur müsse die AGB klar und transparent sein.“ Mir ist nicht bekannt, dass die 365 AG dies jemals in ihren AGBs reingeschrieben hat. Mir ist nur bekannt, dass das Unternehmen angibt darauf hinzuweisen, wann der Vertragsbeginn ist. Ihr Erfolgsaussichten hängen aus meiner Sicht maßgeblich von 2 Sachverhalten ab:
Wurde Ihnen nach Vertragsabschluss der Vertragsbeginn mitgeteilt oder nur der Belieferungsbeginn?
Wurde Ihnen in der letzten Stromrechnung mitgeteilt, welche Kündigungsfristen Sie haben und wann die Vertragslaufzeit endet?
Wenn dies nicht der Fall ist, wird 365 AG sehr wahrscheinlich einlenken müssen. Wenn Sie eine oder beide Fragen bejahen können, lohnt sich aus meiner Sicht dennoch eine Beschwerde. Schließlich dürfte es aus Verbrauchersicht überraschend sein, dass der Vertragsbeginn vom Belieferungsbeginn abweicht. Es ist nicht branchenüblich und deshalb muss aus meiner Sicht der Stromanbieter auf diese Besonderheit entsprechend aufmerksam machen.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich und andere Verbraucher über die weiteren Entwicklungen informieren könnten. Vielen Dank!
Wie ist den die Faxnummer?
365 AG / immergrün haben auf ihrer Internetseite die Faxnummer nicht angegeben. Es kursieren im Internet Fax-Nummern auf diversen Seiten, aber diese dürften überholt sein. Es besteht somit die Gefahr, dass eine Kündigung per Fax nie ankommen wird. Mein Rat ist daher nicht per Fax 365AG bzw. immergrün zu kündigen. Schreiben Sie lieber eine E-Mail oder postalisch wie im Beitrag beschrieben.
Laut Anfrage von mir ist kein Faxgerät oder faxserver vorhanden.
Finde ich unseriös bei einem stromversorgungsvernarkter.
Hallo,
Super Idee!!!
Vielen Dank für diese Hilfestellung.