Stromio kündigen
Stromio (auch unter
der Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“)
kündigen:
mit E-Mail-Vorlage in
2 Minuten
Am schnellsten kündigen Sie Stromio & Grünwelt Energie per E-Mail [email protected] mit der kostenlosen Vorlage. Der sicherste Weg ist per Einschreiben. Kündigen Sie möglichst früh und selber. Steht die Kündigungsfrist kurz bevor, dann kündigen Sie per FAX (0800/333 -0102) und rechtssicher per Einschreiben (Kosten: 3 €).
Stromio & Grünwelt Energie kündigen: E-Mail-Vorlage
Senden Sie folgende E-Mail-Vorlage an [email protected] Sollten Sie einen Wärmestrom-Vertrag mit Grünwelt haben, dann nutzen Sie vorsichtshalber lieber diese E-Mail-Adresse: [email protected]
Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum xx.xx.202x / [zum nächstmöglichen Zeitpunkt].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Bei einer Preiserhöhung von Stromio & Grünwelt haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie hierfür diese Vorlage:
Betreff: Kündigung aufgrund Preiserhöhung
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Ihre Kündigungsmöglichkeiten
E-Mail: [email protected]
– sehr schnell, aber geringe Sicherheit
Kundenportal: LINK
– geringe Sicherheit, aber oft schnelle Rückmeldung
– deutlich umständlicher als per E-Mail
Fax: 0800/3330102
– deutlich sicherer als E-Mail
– aber aufwendiger
Postalisch per Einschreiben / Einwurf:
– sehr sicher
– am aufwendigsten; Kosten: 3€
Wie kündige ich Stromio & Grünwelt am besten?
Entscheidend ist, wann Ihre Kündigungsfrist bei Stromio & Grünwelt ausläuft. Gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 4 oder 6 Wochen vor Vertragsende.
4 Wochen vor Kündigungsfrist: Kündigen Sie per E-Mail. Dies ist einfach, kostenlos und in den allermeisten Fällen ausreichend.
≤ 10 Tage: Kündigen Sie vorsichtshalber direkt per Einschreiben/ Einwurf. Denn es besteht die Gefahr, dass Stromio & Grünwelt Ihre Kündigung per E-Mail nicht rechtzeitig bearbeiten und bestätigen kann. Diese Alternative kostet 3 € und ist zeitaufwendiger, diese ist jedoch rechtssicher.
≤ 3 Tage: Nur per Einschreiben/Einwurf zu kündigen ist nun riskant. Denn das Einschreiben muss fristgerecht bei Stromio & Grünwelt eintreffen. Kündigen Sie daher zusätzlich per Fax (0800/3330102) und ggf. auch noch über das Kundenportal.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Stromio & Grünwelt?
Kündigungsfristen von Stromio & Grünwelt
- Kündigungsfrist Stromio easy: 6 Wochen
- grünstrom easy: 6 Wochen
- grünstrom classic: 6 Wochen
- grünstrom pur: 4 Wochen
Prüfen Sie vorsichtshalber die Kündigungsfristen nach. Maßgeblich sind die genannten Kündigungsfristen in Ihrem Vertrag.
Darf ich Stromio & Grünwelt bei Umzug kündigen?
Sie haben kein Sonderkündiungsrecht
Stromio & Grünwelt Energie gewähren Ihnen kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Wenn Sie jedoch nicht mehr mit Energie beliefert werden können (z.B. im Ausland), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Teilen Sie frühzeitig den Umzug und Ihre neue Adresse mit.
AGB Stromio (17.2; Stand: 26.01.2021): „Im Falle eines Umzugs innerhalb Deutschlands wird der Stromliefervertrag zu dem vom Kunden angegebenen Einzugsdatum auf die neue Verbrauchsstelle übertragen und unter Berücksichtigung der verbleibenden Laufzeit zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt.„
Ferner sieht Stromio in seinen AGB unter gewissen Voraussetzungen sogar einen Schadensersatz vor, wenn der Vertrag nicht fortgeführt werden kann.
AGB Stromio (17.4; Stand: 26.01.2021):“Sollte dem Kunden die Fortsetzung des Stromliefervertrags an seinem neuen Wohnsitz aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht möglich sein, obwohl dem Lieferanten eine Belieferung am neuen Wohnsitz möglich wäre, steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Hat der Kunde den Grund der außerordentlichen Kündigung zu vertreten, hat der Lieferant einen Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühren, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären.“
Sie sollten Stromio & Grünwelt Ihren Umzug möglichst frühzeitig mitteilen. Nutzen Sie meine E-Mail-Vorlage. Denken Sie auch dran, einen Nachweis für den Umzug mitzuteilen. Möchten Sie bei Stromio & Grünwelt bleiben, dann nutzen Sie den Umzugsservice.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbieter
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Stromio & Grünwelt kündigen: Weiterführende Hinweise
Am sichersten ist es, wenn Sie per Einschreiben/Einwurf kündigen, denn so können Sie am besten Ihre Kündigung nachweisen. Dies ist aber deutlich umständlicher und teurer als per E-Mail.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen per E-Mail zu kündigen, sofern die Kündigungsfrist nicht demnächst abläuft. Denn wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, dann können Sie bei Bedarf eine Kündigung per Einschreiben/Einwurf nachreichen.
Eine Kündigung über das Kundenportal ist auch eine gute Alternative. Sie können zwar die Kündigung nicht direkt nachweisen, aber bei seriösen Anbietern erhalten Sie sehr zeitnah eine Kündigungsbesätigung. So wissen Sie sehr schnell, ob Ihre Kündigung angenommen wurde.
Auf keinen Fall sollten Sie telefonisch kündigen. Denn Sie haben so keinen Nachweis.
Als erstes sollten Sie herausfinden, warum Ihre Kündigung abgelehnt wurde. Das kann mehrere Gründe haben.
Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung sonderkündigen möchten, dann können Sie die Kündigung bis Wirksamwerden kündigen. Wenn die Preiserhöhung bereits wirksam ist, dann ist die Kündigungsfrist abgelaufen. Folglich wird Ihre Kündigung abgelehnt. Da viele Preiserhöhungsschreiben formale Fehler aufweisen, empfehle ich Ihnen die Zulässigkeit der Preiserhöhung prüfen zu lassen. Dieser Service von uns ist kostenlos für Sie.
Viele Kunden berichten, dass ihre Kündigungen abgelehnt werden und stattdessen die Kündigung erst in weiter Zukunft bestätigt wurden. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie die Kündigungsfrist verpasst haben und wann ihr Vertrag geschlossen wurde.
- Sie müssen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist übermittelt haben. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen, gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen. Wenn Ihre Kündigung zu spät beim Anbieter ankommt, verlängert sich der Vertrag.
- Zum 1. März 2022 wurde das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge wirksam. Verträge, die ab dem 1. März 2022 neu geschlossen wurden, verlängern sich nach der Vertragslaufzeit nur noch um einen Monat. Verträge vor dem Inkrafttreten verlängern sich üblicherweise um 12 Monate.
Wenn Sie fristgerecht gekündigt haben und der Anbieter lehnt die Kündigung trotzdem ab, dann sollten Sie diesen kontaktieren und den Grund für die Ablehnung erfragen.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei
- Preiserhöhung oder Änderung der AGB
- Wenn Ihr Anbieter vertragliche Pflichten verletzt
- je nach AGB auch beim Umzug
- im Todesfall
Details und Musterschreiben entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite.
Sie müssen die Kündigung nachweisen können. Dies können Sie mit der Kündigungsbestätigung tun. Wenn Ihnen keine Kündigungsbestätigung kurz vor Kündigungsfrist vorliegt, dann kündigen Sie bitte rechtssicher per Einschreiben / Einwurf, sodass Sie mit dem Rückschein die versendete Kündigung nachweisen können.
Am Tag, an dem Ihr alter Vertrag endet, sollten Sie den Zählerstand notieren und dem Netzbetreiber melden. Sie können den Zählerstand zusätzlich Ihrem Energieversorger übermitteln. Vorsichtshalber können Sie den Zählerstand auch fotografieren, um diesen besser nachweisen zu können.
Spätestens 6 Wochen nach Vertragsende muss Ihr Energieversorger die Abrechnung erstellt haben. Das Guthaben ist zeitnah auszuzahlen. ERfolgt dies nicht fristgerecht, sollten Sie mit diesem Musterschreiben mahnen.
Die Abrechnung können Sie mit unserer Hilfe prüfen lassen oder auf dieser Seite selber mit meinem kostenlosen Excel-Tool überprüfen. Dort können Sie auch meine Beschwerde-Vorlage kopieren. Erfahrungsgemäß sind die häufigsten Fehler falsche Zählerstande, fehlende Boni sowie zu hohe Arbeits- und Grundpreise.
Über Stromio & Grünwelt:
Seit dem 1. November 2009 beliefert die Stromio GmbH Kunden mit Strom. Der mittelständische Stromanbieter ist konzernunabhängig und verfügt über kein eigenes Stromnetz. Neben Strom beliefert das Unternehmen seit September 2010 auch Gas über die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH an seine Kunden. Stromio GmbH und der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH haben zusammen die Vertriebsmarke Grünwelt Energie gegründet.
Stromio trat im Oktober 2013 der Schlichtungsstelle Energie e.V. als ordentliches Mitglied bei.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Leider besteht mein Vermieter im neuen Objekt auf die Stromabnahme über seinen Lieferanten über einen Zwischenzähler.
Ich war die letzten 5 Jahre aber mit Stromio/Grünwelt sehr zufrieden.
Ich ziehe bald um und meine WG Mitbewohnerin, möchte bleiben, deshalb wäre unter vergabe der Konten und Namens Umschreibung, ein Aufrechterhalten des Vertrages möglich. Allerdings nicht mehr über mein Konto.
hallo ich habe am 2.10.20 das Anwesen Kellerstr. 6 94550 Künzing notariell verkauft.
Der neue Eigentümer ist Moser Armin, Untere Römerstr. 60 94550 Künzing.
Nach Rücksprache mit dem neuen Eigentümer will er die Stromversorgung mir Ihnen
weiter führen.
Bitte bestätigen Sie mir die Annahme der Kündigung.
Danke Christine
Achtung:
Grünwelt sendet Kündigung unter der o.g. Adresse mit dem Hinweis zurück, dass die Tochter Stromino eine eigene Adresse in Magdeburg hat.
Stromio GmbH
Postfach 14 63
39004 Magdeburg
Vielen Dank! Ich habe die Adresse angepasst.
Die Angaben sind veraltet.!
Eine Kündigung wegen Umzugs ist ab dem 01.09.2019 nicht möglich bei Stromio.
Ab dem 01.09.2019 muss man Stromio spätestens 4 Wochen vor dem Umzug die neue
Zählernummer, neue Anschrift sowie den Umzugstermin mitteilen!
Ich habe auch sehr gute Erfahrungen mit der Kündigung von stromio gemacht. Ich habe sonderrechtlich wegen einem Umzug gekündigt (per Mail) und habe innerhalb von 3 Stunden die Bestätigung der Kündigung mit Hinweisen, was man beim Umzug beachten muss. Ich würde stromio auf jeden Fall weiterempfehlen.
Hallo zusammen.
Die Info des Beitrags ist mittlerweile veraltet. Die Kündigung, sofern fristgerecht eingereicht, kann via Email problemlos durchgeführt werden. Ich habe meine Kündigungsbestätigung am Tag darauf direkt – ebenfalls online – erhalten (Postfach meines Online Accounts beim Anbieter). Außerdem kann ich bisher nichts schlechtes über den Service des Anbieter Stromio Grünwelt sagen: kompetent, schnell und kundenorientiert (Kündigung nur aus Sparfuchsgründen 😉 ).
„Die Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Kunden, Kundennummer, Zählernummer ggf. neue Rechnungsanschrift (bei Umzug). “ (Quelle: AGB Stromio, § 16 Abs. 4, Stand: 25.05.2018 ).
Beste Grüße
Ich gebe Ihnen recht, dass eine Kündigung via Email problemlos sein müsste. Seit der BGB-Nouvelle 2016 ist auch eine Kündigung per Email oder Fax zulässig. Das Problem besteht darin, dass einige Versorger behaupten, sie hätten nie eine Kündigung per E-Mail erhalten.
Nur postalisch per Einschreiben kann der Verbraucher gerichtsfest nachweisen, dass er seine Kündigung tatsächlich abgeschickt hat.