Nichterfüllungsschaden bei immergrün, Wunderwerk AG & Co.
Nach der vorzeitigen Kündigung (insb. bei Umzug) fordern einige Anbieter vom Kunden einen NICHTERFÜLLUNGSSCHADEN ein. Es wird zum Teil auch gefordert, dass der Kunde die GRUNDGEBÜHR weiter zahlen soll.
Mit meinem Musterschreiben wehren Sie dies ab.
Jetzt wehren!
Fordern Sie Schadensersatz gegen Stromio, gas.de, Grünwelt Energie, immergrün, Phoenix Strom, LEU & Co. Es ist ganz leicht. Den Schadensersatz können Sie selbst, mit Hilfe eines Anwalts oder über eine professionelle Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter einfordern.
Ich empfehle Ihnen die professionelle Dienstleistung, die auch in den Medien bereits vorgestellt wurde (siehe z.B. Handelsblatt vom 31.01.22).
Hintergrundinformationen
Anhand der Beschwerden auf de.reclabox.com lief anscheinend in den meisten Fällen der Sachverhalt folgendermaßen ab:
- Der Verbraucher informierte den Versorger, dass er umzieht und daher vom Vertrag zurücktreten möchte.
- Der Strom- und Gasanbieter (sofern es sich nicht um den Grundversorger handelt), muss dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht einräumen. Der Kunde hat nämlich nur ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug, wenn (1) der Versorger ihm dies freiwillig zugesteht, (2) der Versorger den Kunden am neuen Wohnort nicht versorgen kann oder (3) wenn beim Umzug die Preise steigen.
- Der Versorger setzt die Kündigung um.
- Im Anschluss daran teilt der Versorger mit, dass der Vertrag hätte länger laufen müssen, weil keines der drei Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht zutrifft. Deshalb wird eine Kompensation aufgrund der Nichterfüllung des Vertrags fällig. Bei einigen Anbietern wird auch gefordert, dass die Grundgebühr bis Vertragsende bezahlt werden soll, obwohl der Kunde keine Energie mehr bezieht.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Nichterfüllungsschaden abwehren mit Musterschreiben
Ihr Problem:
- Sie sollten schnell handeln: Es drohen Zusatzkosten (z.B. Mahn- und Inkassokosten).
- Sie brauchen gute Argumente: In vielen Fällen werden Beschwerden von dem neuen Anbieter ignoriert. Daher ist es wichtig, dass Sie den Nichterfüllungsschaden mit sehr guten Argumenten abwehren. Meine Erfahrung nach geben die Energieversorger immergrün und FuxxSparenerige schneller und eher nach, wenn sie das Gefühl haben, dass der Verbraucher kompetent beraten ist, sein Recht kennt und es auch erfolgreich einfordern kann.
- Eine Rechtsberatung ist teuer und lohnt sich häufig nicht: In den meisten Fällen betragen Nichterfüllungsschäden weniger als 200€. Die Erst-Beratung durch einen Rechtsanwalt kostet jedoch bereits mindestens 200€. Zwar ist die Verbraucherzentrale günstiger, aber eine Beratung ist auch dort kostenpflichtig. Zudem verlieren Sie Zeit, wenn Sie einen Termin für die Rechtsberatung ausmachen.
Meine Lösung für Sie: das kostenlose Musteranschreiben
- Mit meinem sehr fundierten Musteranschreiben führen Sie alle relevanten Argumente an, um den Energieversorger zur Rücknahme des Nichterfüllungsschadens zu überzeugen.
- Sie verlieren kaum Zeit, da Sie sich sofort wehren können. Es kostet Sie nur 5 Minuten, das Musteranschreiben an Ihren spezifischen Fall anzupassen. Allein der Gang zum Rechtsanwalt kostet Sie deutlich mehr Zeit!
- Wie alle Hilfsangebote auf meiner Seite, ist die Mustervorlage für Sie kostenlos.
(Ich war selber Opfer eines Anbieters mit vielen Verbraucherbeschwerden. Die Auseinandersetzung hat mir viel Zeit und viele Nerven gekostet. Mit meinem Projekt „Verbraucherhilfe-Stromanbieter“ erspare ich Verbrauchern, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, dieses Leid.) - Ich habe mich auf diese speziellen Strom- und Gasanbieter spezialisiert. Ich zeige Ihnen ganz genau, welche Vorgehensweise Sie befolgen sollten, um Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen. Da ich Rückmeldungen von Verbrauchern erhalte, optimiere ich meine Vorgehensweise laufend weiter. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie bei mir die bestmöglichsten Erfolgsaussichten haben.
- Mit meinen Anleitungen vermeiden Sie unnötige Fehler: Viele Verbraucher machen z.B. Fehler beim Widerspruch oder stellen die Zahlungen ein. Dadurch geraten diese unnötigerweise in Zahlungsrückstand und es drohen hohe Inkassokosten.
Der einzige Nachteil ist, dass ich Ihnen keine Rechtsberatung anbieten kann. Da die Sachverhalte jedoch häufig sehr ähnlich gelagert sind, ist dies aus meiner Sicht nicht notwendig. Mein Musteranschreiben ist in fast allen Fällen völlig ausreichen.
Mit meinem Musterschreiben sparen Sie sich Zeit und holen Ihr Geld zurück. Benutzen Sie hierzu einfach dieses Kontaktformular oder schreiben Sie mir eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Nichterfüllungsschaden“. Ich benötige keine Vertragsdetails.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Rücknahme des Nichterfüllungsschadens. Fordern Sie hier Ihr Musterschreiben an.
Argumente, mit denen Sie den Nichterfüllungsschaden abwehren können
Die Verbraucher sind völlig überrascht, dass ein Nichterfüllungsschaden gefordert wird. Denn wenn kein Sonderkündigungsrecht vorgelegen hat, warum hat der Versorger dann die Kündigung angenommen und warum wurde man denn nicht auf einen möglichen Schaden hingewiesen?
Genau das sind die Argumente, mit denen Sie sich wehren können!
- Wenn der Stromanbieter die Kündigung umsetzt, so hat er diese auch gewährt. Insofern ist von Seiten des Verbrauchers davon auszugehen, dass der Stromanbieter aus Kulanz der Kündigung zugestimmt hat. Schließlich kann der Stromanbieter aus Kulanz einer Sonderkündigung zustimmen.
- Selbst wenn der Verbraucher nicht von einer Kulanz von Seiten des Versorgers ausgehen durfte, so hat der Versorger die Pflicht, den Schaden abzuwenden oder zu mindern (BGB §254 (2)
- Zudem kann argumentiert werden, dass der Stromanbieter den Verbraucher über den möglichen Schaden hätte informieren müssen. Denn sonst trägt der Versorger eine Mitschuld daran (BGB §254 (2)). Im EnWG §41 (1) steht, dass die Verträge u.a. „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ beinhalten müssen. Nach meinem Kenntnisstand sind diese Hinweise weder in den aktuellen AGBs noch auf der Internetseite der Stromanbieter FUXX Die Sparenergie (Grüner Funke) und 365 AG (immergrün) zu finden.
Andererseits kann auch argumentiert werden, dass der Verbraucher einen Fehler begangen hat. Schließlich hat er unzulässiger Weise den Vertrag gekündigt. Grundsätzlich gilt, dass an geschlossenen Verträge festzuhalten ist. Anpassungen oder Ergänzungen des bestehenden Vertrags sind möglich, wenn diese einvernehmlich erfolgen. Diese Änderungen sind jedoch schriftlich vorzunehmen, damit der Verbraucher die einvernehmliche Änderung nachweisen kann. Mündliche Aussagen reichen nicht.
Weil mir noch keine Gerichtsurteile hierzu bekannt sind, kann ich nur schwer abschätzen, wie deutsche Gerichte in diesem Fall entscheiden würden. Letztendlich kommt es auch auf den Einzelfall an. Wenn z.B. der Verbraucher gegenüber seinem Stromanbieter fälschlicherweise argumentiert, dass er aufgrund des Umzugs ein Sonderkündigungsrecht habe, wirkt die Mitschuld des Versorgers größer. Mit der folgenden Vorgehensweise haben Verbraucher mir berichtet, eine deutliche Reduzierung oder gar eine Rücknahme des Nichterfüllungsschadens erreicht zu haben. Selbstverständlich ist jeder Sachverhalt individuell. Prüfen Sie daher selbstkritisch, ob die Empfehlungen zu Ihrem Sachverhalt passen und nehmen Sie entsprechende Anpassungen vor. Im Zweifel sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, da ich nicht auf Ihren individuellen Sachverhalt eingehen kann und darf.
Nichterfüllungsschaden Strom: Wenn der Anbieter nicht reagiert
Aus meinen Erfahrungen weiß ich, dass es bei der Beschwerde auf die Qualität Ihres Widerspruchs ankommt. Wenn der Anbieter sieht, dass Sie keine Argumente anführen, dann wird er hartnäckig bleiben. Wenn Sie jedoch meine Antwortvorlage verwenden, dann weiß er, dass der Verbraucher eine gute Argumentation vorlegt und dass er auch weiß, dass er sich letztendlich durchsetzen kann. Dadurch können Sie schneller Ihre Beschwerde zum Erfolg führen.
Aus Rückmeldungen von Verbrauchern ist mir bekannt, dass der Versorger den inhaltlichen Argumenten nichts Nennenswertes entgegen setzt. Womöglich wird das Unternehmen nur mit einem Gerichtsurteil seinen Anspruch argumentieren. Immergrün (eine Tochter der 365 AG) hat zuvor z.B. ein Urteil vom AG Berlin-Tempelhof (Az.: 23 c 120/14) angeführt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine außerordentliche Kündigung des Stromvertrags aufgrund eines Umzugs. Es handelt sich stattdessen um eine außerordentliche Kündigung von Seiten eines Telefonanbieters aufgrund ausbleibender Zahlungen des Kunden. Auch wenn andere Urteile genannt werden, ist davon auszugehen, dass diese nicht zu ihrem Sachverhalt passen werden.
Schreiben Sie eine Beschwerde auf de.reclabox.com
Erst wenn Sie eine fundierten Widerspruch vorgelegt haben und dieser wiederholt grundlos abgelehnt wurde, empfehle ich Ihnen eine Beschwerde auf de.reclabox.com einzustellen. Viele Verbraucher bestätigen, dass eine Beschwerde auf dieser Seite zur Lösung Ihres Problems beitragen kann. Der Arbeitsaufwand ist für Sie sehr gering, da Sie auf diese Vorlage zurückgreifen können:
Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum xx.xx.202x / [zum nächstmöglichen Zeitpunkt].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hervorragende und kompetente Hilfe, Primastrom ist das schlechteste, was ich je erlebt habe. es wurde weder zeitnah oder gar nicht auf meine Anschreiben reagiert, die Antworten sind zusammenhanglos, selbst nach Beendigung des Vertrages werde ich mit Forderungen angeschrieben, es wird mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, inklusive Inkasso. Ich habe den Eindruck, dass es zur Geschäftspolitik gemacht wurde, den Kunden einzuschüchtern. Durch die Hilfeseiten von Herrn Moeschler wurde mir bis jetzt sehr geholfen, der Kampf ist aber noch nicht zu Ende. Gelockt wurde ich per Telefon und nach vermeintlich günstigen Abschluß, kamen 2 Preiserhöhungen, wo ich mich versuche zu wehren. Ich habe nach Preiserhöhung selbst gekündigt, mit Verweis auf Preisgarantie, diese wurde abgelehnt. ich habe die Zahlungen auf die vertraglich vereinbarten Abschläge geändert, die Einzugsermächtigung gekündigt. Daraufhin hat Primastrom mir gekündigt mit einer völlig überhöhten Abschlussrechnung. Widerspruch mit Bitte um Rechnungskorrektur und Berechnung nach Vertragskonditionen zum Abschluss (Vorlage von Herrn Moeschler), keine Reaktion, außer erneute Mahnungen und Forderung der Grundgebühr bis 2024. Ich lasse mich nicht einschüchtern, der Kampf geht weiter.
Jetzt kommen imm
Hallo Herr Moeschler, ich habe ein ein riesig großes Problem mit dem Stromversorger Primastrom, und Dogge Die können mir helfen! Meine Mutter musste im Okt. 2021 aus gesundheitlichen Gründen spontan ins Pflegeheim. Daraufhin habe ich den Stromvertrag mit dieser Begründung gekündigt. Zählerstand, Heimvertrag, sowie alles was von Primastrom gefordert wurde, per Einschreiben verschickt. Keine Antwort! Mehrmals angerufen, nichts passiert. Mit Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale tel., Schriftstück mit Frist aufgesetzt. Keine Reaktion! Geld wurde, von erst 84€, dann im Dez 95€, ab 1/22 146€, trotz Widerruf der Einzugsermächtigung, abgebucht. Ab 1/22 habe ich das Geld zurück buchen lassen. Jetzt bekomme ich natürlich eine Mahnung mit Frist, das Geld zurück zu zahlen. Was kann ich gegen diese Ignoranz tun?? Wie komme ich(bzw. meine Mutter) aus diesen Vertrag? Oder muss meine Mutter erst versterben, um aus diesem Verbrecher Vertrag zu kommen? Vielleicht wissen sie ja einen Rat? Ich wollte mit dieser Sache schon ans Fernsehen!(Markt deckt auf)? Liebe Grüße aus dem Norden, Petra Drewitz
Ich sende Ihnen eine Antwort
Ideal energie
Nichterfüllungsschaden
Hallo, wir haben auch ein großes Problem mit Immergrün.
Unser Vertrag bei Immergrün lief erst einen Monat. Dann sind wir umgezogen und wollten die neue Adresse mitteilen und den Vertrag weiterlaufen lassen. Am Telefon hieß es wir müßten kündigen und einen neuen Vertrag abschließen das ist bei Immergrün so. Also haben wir es so gemacht. Nun wird für den alten und den neuen Vertrag der Abschlag abgezogen! Außerdem können wir uns nicht mehr im Kundenportal einlocken, genau von dem Tag an wo die Wiederspruchszeit endet.
Habe den Abschlag vom alten Vertrag zurück gebucht und bin gespannt was nun passiert. Wenn ich das hier so lese ist Immergrün für seine Machenschaften gegenüber seinen Kunden schon bekannt.
Erst einmal schön zu lesen das es nicht nur mir so geht….
Mitte Januar 19 wurde mein Preis angepasst, 0,03 Euro weniger… daraus ergab sich, dass mein sepalastschriftmandat nicht mehr gültig war, was mir aber keiner sagte. Die Folge war nun eine außerordentliche Kündigung von fuxx.
Die Guthaben auszahlung erfolgte nachdem ich 4!!! Wochen E-Mail Verkehr hatte. Kurz darauf kam auch die Abschlussrechnung mit 252 Euro Nichterfüllungsschaden!
Ich wollte eine Berechnungsgrundlage, als Antwort bekam ich das ich den Vertrag gekündigt habe und das ja auf den Gewinn abzielt.
Man machte ein Vergleichsangebot in dem man mir 200 Euro erlassen möchte.
Ich bin eigentlich nicht gewillt diesen Betrag zu zahlen. Das was ich verbraucht habe zahle ich.
Nun haben wir heute das Angebot (vorerst) angenommen. Falls jemand einen ähnlichen Fall hat/hatte bin ich sehr interessiert an der Rechtssprechung. Ich muss ja davon ausgehen das die vorgelegten Zahlen aus der Luft gegriffen sind.
Auch bekomme ich keine Antworten mehr auf meine E-Mails an fuxx ( im cc immer die Bundesnetzagentur).
Über Hilfe und Erfahrungen freue ich mich sehr.
Guten Tag zusammen,
ich habe aufgrund des Auszugs auch eine Rechnung mit Vorfälligkeitsentschädigung erhalten und zuerst die oben genannten Argumente aufgeführt.
Ich wurde nur mit dem Hinweis auf den positiven Gewinn hin abgegolten. Auf das Argument, dass sie mich auf den Schaden hätten hinweisen müssen, sind sie gar nicht eingegangen.
Da mein Vertrag eh nur noch 6 Wochen bis zum Ablauf der 12 Monate gebraucht hätte und es sich um einen Neuvertrag mit 25% Rabatt auf die Gesamtrechnung, hätte der Rabat auf über das 4 fache der Entschädigung angehäuft. Daher kann ich der Argumentation nicht folgen und warte auf die Antwort.
Als 2. Punkt möchte ich auch noch ein Argument anbringen. Da selbst nach 8 Wochen Lieferende noch immer nicht das Guthaben (unter Angabe unkonkreter Zeitangaben „bald“) zurück erstattet wurde. Hiermit entgehen zum einen Zinsen und zum 2. viel wichtiger ist das Kapital einem absolut unnötigen Risiko ausgesetzt, denn wenn die Firma insolvent geht, ist es sehr wahrscheinlich weg!
MfG
Auch bei immergrün, NES in Höhe von 257 Euro.
Zwei Jahre bei der Firma gesessen. Dann Tarif gewechselt und schön weiter gezahlt. Nach zwei Monaten kommt Zahlungserinerung und sofort von Inkasso und Kündigung. Dahin angerufen und die sagen sie haben mit neuen Tarif auch neu Kundenummer bekommen. Ok, aber Beiträge sind doch gezahlt. Ja aber auf den alten Kundenummer (Kontonummer ist gleiche). Also nach hin und her schreiben. Die Beträge haben die anerkannt. Seit 7.01. bei dem anderen Anbiter. Heute kommt wieder Zahlungerinerung über 200 Euro. Obwohl ich garnichts bekommen habe, kein Rechnung oder so. Rufe dort an, die sagen ich habe von 1.11.18-7.01.19 Strom für ca.437 verbraucht. Was nicht stimmen kann. Habe gebeten das die mir Rechnung noch mal schicken. Die habe ich per E-Mail jetzt bekommen. Und da drine steht eben die Summe von 437 minus 209 die ich schon als Beträge bezahlt habe. Und ganz unten klein eben diese NEB den Rest von 437 Euro, also 228 Euro.
Ich werde auf jeden Fall jetzt Wiederspruch einlegen und weiter mal sehen. Vielleicht auch Anwalt einschalten.
Hallo, ich habe das gleiche Problem. Wie ist es bei Ihnen weiter gegangen?
gleiches Problem habe ich auch gerade.
Bekam vom Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Beim umzug mich auch um strom gekümmert. Immergrün wollte auch schön die Preise anheben, also einen Preisvergleich gemacht und mich dann bei einem anderen Anbieter Angemeldet.
Nun eine Nichterfüllungsstrafe aufgebrummt bekommen.
Schön das man nicht Informiert wird das die das dann machen wollen sondern einfach sofort abkassiert. Ohne rücksprache ohne Informiert zu werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch ich musste einen Nichterfüllungsschaden begleichen. Zwar habe ich mich zunächst dagegen gewehrt und der Anspruch wurde auch auf die Hälfte reduziert, aber letztendlich hatte ich nach § 314 Abs. 4 BGB keine Chance.
Ich nehme Bezug auf das BGH Urteil vom 11.11.2010 – III ZR 57/10. Dieses Urteil bezieht sich zwar auf die vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags wegen eines Umzugs ist aber analog auch auf den in Rede stehenden Fall anzuwenden. Die Begrüdung des BGH ist sehr wohl eindeutig.
Insoweit halte ich Rechtsmittel für aussichtslos.
Der Nichterfüllungsschaden IST Gerechtfertigt. Nur die Höhe für gewöhnlich nicht. Und das ist die ganze Masche. Sie beschweren sich, und ich schicke Ihnen ein paar Gerichtsurteile die dies bestätigen.
Die Frage nach der Höhe kommt nie auf…nur nach dem OB. Perfide, nicht?
Faustregel: Wenn sie nicht grade 6 Monate nicht bezahlt haben und dann aufgrund dessen gekündigt worden sind (=absoluter Härtefall), maximal 50€ NES bei einem Laufzeit von 12 Monaten.