Autor: Matthias Moeschler

Mir liegt ein Stromabrechnung der immergrün vor, bei der eine Preiserhöhung versteckt mitgeteilt wird. Weder im Betreff „Vertragsende aufgrund Kündigung“ noch im Anschreiben werden die Verbraucher auf die Preiserhöhung hingewiesen. Der Verbraucher muss also davon ausgehen, dass die E-Mail lediglich die Stromabrechnung beinhaltet. Nachdem das Guthaben der Verbraucher im Anhang tabellarisch berechnet wird, folgt der Hinweis im Kleingedruckten: „Weitere Rechnungsdetails sowie wichtige Preisinformationen zu Ihrem Stromliefervertrag finden Sie auf den folgenden Seiten.“

Erst auf der Folgeseite unter der Überschrift „Erläuterungen zu Ihrer Abrechnung“ steht der Hinweis auf die Erhöhung des Strompreises. Dies erfolgt jedoch ohne Hervorhebungen. Die Preiserhöhungen werden somit nicht transparent mitgeteilt. Zudem dürfte eine Preiserhöhung in den Erläuterungen zur Stromabrechnung für Verbraucher überraschend sein: Die Ankündigung zukünftiger Preise hat nichts mit den Erläuterungen zur Abrechnung des vergangenen Abrechnungsperiode zu tun. Folglich kann ein Verbraucher nicht damit rechnen, dass er dort Preiserhöhungen mitgeteilt bekommt.

Preiserhöhung immergrün

Fazit

Gemäß §41 (3) EnWG müssen Versorger Ihre Kunden auf „transparente und verständliche Weise“ über Vertragsänderungen informieren. Dies ist hier aus meiner Sicht nicht gegeben. Der Umstand, dass zukünftige Preise in den Erläuterungen zur Abrechnung der vergangenen Periode mitgeteilt wird, lässt vermuten, dass die Preiserhöhung geradezu versteckt werden sollte. Viele Verbraucher dürften die Preiserhöhung überlesen haben und haben damit keine Chance, ihr Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Zudem sind die Preiserhöhungen häufig überzogen. Es dürfen nur die tatsächlichen Kostensteigerungen an die Verbraucher weitergegeben werden. Bei Preiserhöhungen von 5% und mehr ist dies aber sehr unwahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund sehe ich die Preiserhöhung als unzulässig an und empfehle den betroffenen Verbrauchern sich zu wehren. Weiterführende Informationen finden Sie dazu hier.

kostenlose Hilfe

Ich war selber Opfer einer versteckten Preiserhöhung. Aus diesem Grund habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, anderen Verbrauchern zu helfen. Aus diesem Grund biete ich betroffenen Verbrauchern an, eine kostenlose Antwortvorlage bereitzustellen (folgen Sie dazu diesen Hinweisen). Diese müssten Sie dann nur noch an wenigen Stellen auf Ihren Sachverhalt anpassen. In den meisten Fällen konnten Verbraucher erreichen, dass der Stromanbieter die Preiserhöhung zurücknahm.

Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Es wird jedoch keine Haftung übernommen und keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden und nicht auf den Sachverhalt des einzelnen Verbrauchers eingegangen wird (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.

Eine Antwort

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  1. Hi,
    Ich copy&paste einfach die Mail, die ich an immergruen geschickt habe:

    Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

    vielen Dank für die Zusendung der abschließende Energierechnung. Sie gaben für den Abrechnungs-Zeitraum 01.09.2017 bis 30.09.2018 einen Grundpreis von 196,6387€ an.
    Laut Tariflicher Vertragsvereinbarung beträgt der Grundpreis 6,58€/Monat. Im vorigen Abrechnungs-Zeitraum (01.09.2016 bis 31.12.2016) entsprach dies einem Gesamt-Grundpreis von 66,3529€.
    In Ihren AGBs kann ich keine Informationen bzgl. einer Erhöhung des Grundpreises finden. Bitte erklären Sie den nicht ersichtlichen Grund der Grundpreiserhöhung und schlüsseln die Kosten detailliert auf.

    Kannst du hierzu was sagen? Ist das rechtens? Kann ich dagegen was machen?

    Viele Grüße