Primastrom
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Primastrom
kündigen & Widerrufen:
mit E-Mail-Vorlage in
2 Minuten
Am schnellsten kündigen Sie Primastrom per E-Mail [email protected] mit der kostenlosen Vorlage. Der sicherste Weg ist per Einschreiben. Kündigen Sie möglichst früh und selber. Steht die Kündigungsfrist kurz bevor, dann kündigen Sie per FAX (030/206143 881) und rechtssicher per Einschreiben (Kosten: 3 €). Bei Widerruf steht Ihnen eine 14-tägige Widerrufsfrist zu.
Einen unerwünschten / untergeschobenen Vertrag sollten Sie mit diesen Hinweisen anfechten.
Primastrom kündigen: E-Mail-Vorlage
Senden Sie folgende E-Mail-Vorlage an [email protected]
Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum xx.xx.202x / [zum nächstmöglichen Zeitpunkt].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Bei einer Preiserhöhung von Primastrom haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie hierfür diese Vorlage:
Betreff: Kündigung aufgrund Preiserhöhung
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Ihre Kündigungsmöglichkeiten
E-Mail:[email protected]
– sehr schnell, aber geringe Sicherheit
Kundenportal: LINK
– geringe Sicherheit, aber oft schnelle Rückmeldung
– deutlich umständlicher als per E-Mail
Fax: 030/206143 881– deutlich sicherer als E-Mail
– aber aufwendiger
Postalisch per Einschreiben / Einwurf:
– sehr sicher
– am aufwendigsten; Kosten: 3€
Wie kann ich Primastrom widerrufen?
Verbraucher beschweren sich über Widerrufe und Kündigungen
Ihr Widerruf muss spätestens 14-Tage nach Vertragsabschluss bei Primastrom zugegangen sein. Insofern ist hier Eile geboten. Ich empfehle Ihnen den Widerrufe sowohl per E-Mail als auch postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Über Primastrom beschweren sich Verbraucher auf de.reclabox.com, u.a., weil ihre Kündigung oder ihr Widerspruch nicht anerkannt wurde. Mit dieser Vorgehensweise vermeiden Sie Fehler und eine unfreiwillige Vertragsverlängerung. Es gibt weitere Beschwerden (z.B. über Preiserhöhungen und Abschlagserhöhungen). Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Lösung dieser und weiterer Probleme finden Sie HIER.
Kunden berichten mir, dass ihre Widerrufe abgelehnt oder ignoriert werden. Zudem möchten sie sicherstellen, dass ihre persönlichen Daten gelöscht und Werbeanrufe in Zukunft ausbleiben. Vor diesem Hintergrund sollten Sie lieber meine PDF-Vorlage verwenden, das all dies berücksichtigt.
Wie kündige ich Primastrom am besten?
Entscheidend ist, wann Ihre Kündigungfrist bei Primastrom ausläuft. Gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 4 oder 6 Wochen vor Vertragsende.
4 Wochen vor Kündigungsfrist: Kündigen Sie per E-Mail. Dies ist einfach, kostenlos und in den allermeisten Fällen ausreichend.
≤ 10 Tage: Kündigen Sie vorsichtshalber direkt per Einschreiben/ Einwurf. Denn es besteht die Gefahr, dass Primastrom Ihre Kündigung per E-Mail nicht rechtzeitig bearbeiten und bestätigen kann. Diese Alternative kostet 3 € und ist zeitaufwendiger, diese ist jedoch rechtssicher.
≤ 3 Tage: Nur per Einschreiben/Einwurf zu kündigen ist nun riskant. Denn das Einschreiben muss fristgerecht bei Primastrom eintreffen. Kündigen Sie daher zusätzlich per Fax (030/206143 881) und ggf. auch noch über das Kundenportal.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Primastrom?
Kündigungsfristen von Primastrom
Ich empfehle am besten fünf Wochen vor Kündigungsfrist Primastrom zu kündigen. Die Kündigungsfrist können Sie aus Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. In den aktuellen AGBs (Stand 11.08.2017) steht, dass „drei Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit“ die Kündigung erfolgen muss.
Ihr neuer Stromanbieter kann für Sie Primastrom kündigen. Weil Sie jedoch die Vertragsdetails kennen und weil es in der Vergangenheit Problem mit Primastrom gab, sollten Sie den Vertrag selber kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie das zweiwöchige Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung wahren wollen.
Darf ich Primastrom bei Umzug kündigen?
Kein Sonderkündiungsrecht!
Primastrom gewährt Ihnen kein Sonderkündigungsrecht, sofern es Sie an der neuen Adresse beliefern kann. Dies dürfte immer der Fall sein, sofern Sie nicht ins Ausland ziehen. Informieren Sie Primastrom rechtzeitig über den Umzug und Ihre neue Adresse, andernfalls können Zusatzkosten für Sie entstehen.
AGB Primastrom (Stand: 01.03.2020): „9.1. Der Kunde hat primastrom einen Umzug spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die neue Wohnanschrift mitzuteilen und das ihm durch primastrom übermittelte Umzugsformular vollständig ausgefüllt nebst der angeforderten Nachweise einzureichen. primastrom gewährt das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, wenn die Belieferung durch primastrom an der neuen Verbrauchsstelle nicht möglich ist.“
Sie sollten Primastrom Ihren Umzug möglichst frühzeitig mitteilen. Nutzen Sie meine E-Mail-Vorlage. Denken Sie auch dran, einen Nachweis für den Umzug mitzuteilen. Möchten Sie bei Primastrom bleiben, dann nutzen Sie den Umzugsservice.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbieter
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Primastrom kündigen: Weiterführende Hinweise
Am sichersten ist es, wenn Sie per Einschreiben/Einwurf kündigen, denn so können Sie am besten Ihre Kündigung nachweisen. Dies ist aber deutlich umständlicher und teurer als per E-Mail.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen per E-Mail zu kündigen, sofern die Kündigungsfrist nicht demnächst abläuft. Denn wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, dann können Sie bei Bedarf eine Kündigung per Einschreiben/Einwurf nachreichen.
Eine Kündigung über das Kundenportal ist auch eine gute Alternative. Sie können zwar die Kündigung nicht direkt nachweisen, aber bei seriösen Anbietern erhalten Sie sehr zeitnah eine Kündigungsbesätigung. So wissen Sie sehr schnell, ob Ihre Kündigung angenommen wurde.
Auf keinen Fall sollten Sie telefonisch kündigen. Denn Sie haben so keinen Nachweis.
Als erstes sollten Sie herausfinden, warum Ihre Kündigung abgelehnt wurde. Das kann mehrere Gründe haben.
Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung sonderkündigen möchten, dann können Sie die Kündigung bis Wirksamwerden kündigen. Wenn die Preiserhöhung bereits wirksam ist, dann ist die Kündigungsfrist abgelaufen. Folglich wird Ihre Kündigung abgelehnt. Da viele Preiserhöhungsschreiben formale Fehler aufweisen, empfehle ich Ihnen die Zulässigkeit der Preiserhöhung prüfen zu lassen. Dieser Service von uns ist kostenlos für Sie.
Viele Kunden berichten, dass ihre Kündigungen abgelehnt werden und stattdessen die Kündigung erst in weiter Zukunft bestätigt wurden. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie die Kündigungsfrist verpasst haben und wann ihr Vertrag geschlossen wurde.
- Sie müssen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist übermittelt haben. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen, gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen. Wenn Ihre Kündigung zu spät beim Anbieter ankommt, verlängert sich der Vertrag.
- Zum 1. März 2022 wurde das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge wirksam. Verträge, die ab dem 1. März 2022 neu geschlossen wurden, verlängern sich nach der Vertragslaufzeit nur noch um einen Monat. Verträge vor dem Inkrafttreten verlängern sich üblicherweise um 12 Monate.
Wenn Sie fristgerecht gekündigt haben und der Anbieter lehnt die Kündigung trotzdem ab, dann sollten Sie diesen kontaktieren und den Grund für die Ablehnung erfragen.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei
- Preiserhöhung oder Änderung der AGB
- Wenn Ihr Anbieter vertragliche Pflichten verletzt
- je nach AGB auch beim Umzug
- im Todesfall
Details und Musterschreiben entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite.
Sie müssen die Kündigung nachweisen können. Dies können Sie mit der Kündigungsbestätigung tun. Wenn Ihnen keine Kündigungsbestätigung kurz vor Kündigungsfrist vorliegt, dann kündigen Sie bitte rechtssicher per Einschreiben / Einwurf, sodass Sie mit dem Rückschein die versendete Kündigung nachweisen können.
Am Tag, an dem Ihr alter Vertrag endet, sollten Sie den Zählerstand notieren und dem Netzbetreiber melden. Sie können den Zählerstand zusätzlich Ihrem Energieversorger übermitteln. Vorsichtshalber können Sie den Zählerstand auch fotografieren, um diesen besser nachweisen zu können.
Spätestens 6 Wochen nach Vertragsende muss Ihr Energieversorger die Abrechnung erstellt haben. Das Guthaben ist zeitnah auszuzahlen. ERfolgt dies nicht fristgerecht, sollten Sie mit diesem Musterschreiben mahnen.
Die Abrechnung können Sie mit unserer Hilfe prüfen lassen oder auf dieser Seite selber mit meinem kostenlosen Excel-Tool überprüfen. Dort können Sie auch meine Beschwerde-Vorlage kopieren. Erfahrungsgemäß sind die häufigsten Fehler falsche Zählerstande, fehlende Boni sowie zu hohe Arbeits- und Grundpreise.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler

Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Erfahren Sie hier mehr über mich!