Autor: Matthias Moeschler

Grüner Funke (Fuxx Sparenergie) fordert Nichterfüllungsschaden ein

Eine Verbraucherin hat im April 2017 ihren Gasvertrag bei Grüner Funke (Fuxx Sparenergie) aufgrund des Verkaufs der versorgten Immobilie gekündigt. Sechs Tage später erhielt sie folgende Mitteilung von Grüner Funke:

„Betreff: Ihre Umzugsmitteilung [ID #XXX]
Sehr geehrte Frau xx,
vielen Dank für Ihre Mitteilung über Ihren Umzug zum 30.04.2017. Ein Umzug ist als Kündigung Ihres Gasliefervertrages zu verstehen.
Wir werden Ihnen für den Belieferungszeitraum eine Schlussrechnung erstellen.“

Im Anschluss an diese E-Mail hat die Verbraucherin die Netznutzung zum 30.04.2017 bei Ihrem Netzbetreiber abgemeldet.

Erst auf Nachfragen hat die Verbraucherin ihr Guthaben im August 2017 ausgezahlt bekommen. Die dazugehörige detaillierte Rechnung wurde ihr sogar erst Ende Juli 2018 zugesendet. In der Rechnung war die Position „Nichterfüllungsschaden“ über ca. 252 € aufgeführt.

Die erste Beschwerde blieb erfolglos

Die Verbraucherin befolgte den Rat auf meiner Internetseite und übernahm folgende Argumentation:

 

Als Antwort erhielt die Verbraucherin lediglich eine Erklärung, was unter Nichterfüllungsschaden zu verstehen ist:

Eine erneute Beschwerde über ReclaBox führte zum Erfolg

Weil Grüner Funke nicht auf Ihre Argumentation hinsichtlich der Unrechtmäßigkeit eines solchen Nichterfüllungsschadens einging, schrieb die Verbraucherin zusätzlich eine Beschwerde auf ReclaBox.

Auf diese Beschwerde hat das Unternehmen dann schnell reagiert und den Nichterfüllungsschaden zurückgenommen:

„Nach erneuter Prüfung teilen wir mit, dass wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf den berechneten Nichterfüllungsschaden verzichten und Ihnen umgehend eine entsprechend korrigierte Schlussrechnung erstellen werden.“

Fazit:

Dieser Fall belegt, dass es sich lohnt, gegen einen unzulässigen Nichterfüllungsschaden vorzugehen. Verbraucher werden häufig mit Standardantworten zunächst abgespeist. Wer jedoch hartnäckig bleibt und auch erwägt notfalls die Schlichtungsstelle einzuschalten, wird in den meisten Fällen zu seinem Recht kommen. In wenigen Fällen besteht die Gefahr, dass das Unternehmen den Verbraucher vor Gericht zieht. Je nach Sachverhalt haben Verbraucher gute Erfolgsaussichten, die Klage abzuwehren. Zum Glück gibt es nur wenige Stromanbieter, die Verbraucher mit Tricks wie diesen bevorteilen.

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

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