So fordern Sie Schadensersatz gegen gas.de, Stromio & Co
Es ist ganz leicht!
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Fordern Sie Schadensersatz gegen Stromio, gas.de, immergrün, Phoenix Strom, LEU & Co.
Den Schadensersatz können Sie selber, mit Hilfe eines Anwalts oder über eine professionelle Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter einfordern. Ich empfehle Ihnen die professionele Dienstleistung, die auch in den Medien bereits vorgestellt wurde (siehe z.B. Handelsblatt vom 31.1.22).
Wie Schadensersatz gegen Stromio & gas.de fordern?
Herausforderungen beim Einfordern eines Schadensersatzes.
Herausforderung 1: Schadensersatzansprüche müssen von Ihnen konkret beziffert und belegt werden, da Sie die Beweislast tragen. Tuen Sie dies nicht, wird Ihre Beschwerde vor Gericht oder im Schlichtungsverfahren abgelehnt (siehe Beispiel). Konkret heißt dies, dass Sie tagesgenau die Mehrkosten zwischen den Vertragskonditionen von Ihren/m neuen Anbieter/n und den Vertragskonditionen mit Ihrem alten Anbieter berechnen müssen.
Herausforderung 2: Ferner haben Sie eine Pflicht zur Schadensminimierung. Sie dürften also keinen unnötig teuren Vertrag als Ersatz für den gekündigten Vertrag abschließen. Zudem müssen Sie sich auch zügig um einen neuen und günstigen Anbieter kündigen. Verzug beim Anbieterwechsel (z.B. weil der Ersatzversorger Sie erst spät informiert hat und weil neue Anbieter keinen rückwirkenden Belieferungsstart zulassen), sind zu erklären. Prüfen Sie bitte, wie teuer Ihr Grundversorger ist. Zahlreiche Grundversorger verlangen Arbeitspreise zwischen 40 und 70 Cent/kWh. In diesem Fall sollten Sie zu Anbietern wie Vattenfall wechseln, die oft Tarife ab 30 Cent/kWh anbieten (⇒ siehe Abschnitt IV).
Herausforderung 3: Häufig wurden Preiserhöhungen vorab versendet. Wenn dies auch bei Ihnen zutrifft, dann sollten Sie die Preiserhöhung anfechten. Andernfalls würde der Schadensersatz entsprechend niedriger ausfallen.
Herausforderung 4: Kompromissangebote fallen häufig unzufriedenstellend aus. Die Strom- und Gasanbieter bieten den Kunden gewöhnlich ein Kompromissangebot an. Dieses ist – wie die Umfrage unten auf der Seite zeigt – meist enttäuschend. Wenn Sie mehr rausholen wollen, dann müssen Sie erfahrungsgemäß vor Gericht gehen.
All dies zeigt, dass es für Privat- und Gewerbekunden anspruchsvoll ist, einen Schadensersatz erfolgreich einzufordern.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Option A: professionelle Dienstleistung nutzen | Sammelklage
Verbraucherhilfe-Stromanbieter bietet eine Dienstleistung an, um für Sie den Schadensersatz gegen Stromio (auch unter der Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“), gas.de & Co. durchzusetzen. Wir ist mit den Herausforderungen vertraut, um einen Schadensersatz erfolgreich geltend machten zu können.
Wir sammeln die Fälle von den betroffenen Kunden, berechnen den Schaden und fordern den erlittenen Schaden von Stromio, gas.de und anderen Anbietern ein. Wenn die Anbieter sich wehren, dann klagen wir fordern das Geld vor Gericht ein. Umgangssprachlich wird dieses Vorgehen „Sammelklage“ genannt.
Bei dieser Option würden Sie eine Erfolgsprämie i.H.v. 33% zahlen, gehen dafür aber keine finanziellen Risiken ein und Ihr Abreitsaufwand ist minimal.
Die Vorteile sind:
- Minimaler Arbeitsaufwand und kein Risiko
- Genaue Berechnung der tatsächlichen bzw. maximalen Schadenshöhe
- Durchführung/Begleitung bei der Schadenseintreibung
- Bessere Verhandlungsposition bei einem außergerichtlichen Vergleich aufgrund hoher Fallzahl.
Option B: Rechtsanwalt einschalten
Nur in diesen Fällen empfehle ich Ihnen einen Rechtsanwalt einzuschalten:
- Sie möchten möglichst frühzeitig Schadensersatz einfordern und es gibt noch wenig Sicherheit darüber, ob Sie gute Erfolgsaussichten haben UND
- Sehr hohe Schadensersatzforderung. (Bei Streitsummen unter 10.000€ dürfte es schwer sein, einen engagierten Anwalt zu finden, der alle Fallstricke meistert und sich tief in dieses Thema einarbeitet).
Zudem sollten Sie sich dem Risiko einer Niederlage vor Gericht und den damit verbundenen Kosten bewusst sein. Achten Sie auch darauf, dass der Rechtsanwalt alle genannten Herausforderungen kennt und entsprechend löst.
Option C: Schadensersatz mit Musterbrief selber einfordern
Wenn Sie selber den Schadensersatz einfordern möchten, dann empfehle ich Ihnen mein kostenloses Musterschreiben und mein Berechnungstool zu nutzen. So sparen Sie Zeit. Zudem sollten Sie die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung befolgen.
- Musterschreiben: E-Mail
- Berechnungs-Tool (Excel)
Wenn Sie nicht zeitnah einen neuen und günstigen Vertrag abschließen konnten, dann müssen Sie den Zeitverzug und die hohen Kosten rechtfertigen, da Sie Pflicht zur Schadensminderung haben. Sie können nachweisen, dass es zu der Zeit keine günstigeren Angebote gab, dass Sie erst spät vom Ersatzlieferanten informiert wurden und dass der neue Anbieter einen rückwirkenden Versorgungsstart nicht zugesagt hat.
Erste Rückmeldungen der Kunden von immergrün, gas.de und Stromio zeigen, dass Ihnen keine oder schlechte Kompromisse angeboten werden. Wenn Sie selber Schadensersatz einfordern möchten, dann empfehle ich Ihnen tendenziell den gesamten Schaden geltend zu machen und Kompromissangebote abzulehnen. Hier ist Durchhaltevermögen und Nervenstärke gefragt. Notfalls müssen Sie Ihre Forderung rechtlich durchsetzen.
Insb. wenn Sie sehr früh Schadensersatz einfordern wollen, besteht das Risiko, dass gas.de den Schlichterspruch nicht akzeptiert und eine gerichtliche Auseinandersetzung sucht, um keine Präzedenzfälle zuzulassen. Bitte bedenken Sie auch: Sobald Sie ein Kompromissangebot von Stromio / gas.de annehmen, können Sie die Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter nicht mehr nutzen. Denn das Kompromissangebot sieht vor, dass Sie auf sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Beendigung des Vertragsverhältnis verzichten.
II. Zu Option C: Schadensersatz selber einfordern – Schritt-für–Schritt-Anleitung
1. Schadensersatz berechnen mit Berechnungs-Tool
Den Schadensersatz gegen Stromio (auch unter der Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“) und gas.de Energie berechnen Sie, indem Sie die Mehrkosten aufgrund der Vertragskündigung berechnen. Sie vergleichen also die Energiekosten für den neuen Vertrag mit dem bestehenden Vertrag.
Um Ihnen Arbeit abzunehmen, habe ich ein Berechnungs-Tool in Excel entwickelt. Sie müssen lediglich einige Angaben tätigen. Das Tool berechnet die Mehrkosten und bereitet die Berechnung anschaulich auf.
2. Schadensersatz einfordern mittels Musterschreiben
Die Ergebnisse des Berechnungs-Tools kopieren Sie in die E-Mail-Vorlage. Auf der zuvor verlinkten Seite finden Sie weitere Hinweise für das Fertigstellen der Musterschreiben (z.B. zur Fristsetzung). Für das Einschreiben/Einwurf (ca. 3€) nutzen Sie die PDF Vorlage. Dieses Dokument ergänzen Sie um die Berechnungs-Ergebnisse.
Zum Musterschreiben fügen Sie die Nachweise zu den von Ihnen getätigten Angaben bei. Somit muss jede Angabe, die Sie in die gelben Felder der Excel-Tabelle eingetragen haben, nachprüfbar sein. Andernfalls dürfte Ihr Antrag abgelehnt werden.
Wichtig ist, dass Sie die Nachweise über die Tarifkonditionen
- Ihres alten Anbieters (z.B. gas.de),
- Ihres Ersatzversorgers und
- Ihres neuen Anbieters
sowie einen Nachweis über die Zählerstände dem Schreiben beifügen:
- für Beginn und Ende der Ersatzbelieferung sowie
- Ende des ursprünglichen Vertragsendes Ihres Vertrags (also z.B. mit immergrün).
Im Wesentlichen sind dies die Verträge mit Ihrem alten Anbieter, dem Grundversorger und dem neuen Anbieter sowie Nachweise zu den Zählerständen (also Ihre Meldungen an den Netzbetreiber).
3. Bei Widerstand: Schadensersatz selber durchsetzen
Schadensersatz selber durchsetzen
Es ist zu vermuten, dass die Unternehmen nicht bereitwillig den von Ihnen ermittelten Schadensersatz an Sie auszuzahlen. Daher reicht ein einziges Schreiben nicht. Sie müssen dann den Schadensersatz durchsetzen, indem Sie mahnen und danach die Schlichtungsstelle einschalten.
Mahnen: nach 14 Tagen
Wenn nach 14 Tagen keine oder nur eine unzufriedenstellende Antwort auf Ihre Schadensersatzforderung erhalten, dann sollten Sie noch eine weitere Mahnung per E-Mail versenden. Setzen Sie eine 14-tägige Frist. Diese E-Mail könnte z.B. so formuliert sein:
Kundennummer: [Ihre Nummer, sofern vorhanden]
Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer, sofern vorhanden]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x bezüglich meiner Forderung auf Schadensersatz. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen. Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße [Ihr Name]
Schlichtungsstelle einschalten: nach 14 Tagen oder nach 4 Wochen
4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde können Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Wenn Sie einer Preis- oder Abschlagserhöhung widersprochen haben und daraufhin gekündigt wurden, dann können Sie schon nach 14 Tagen die Schlichtungsstelle einschalten. Der Grund liegt darin, dass eine Kündigung durch den Anbieter eine deutliche Ablehnung Ihres Widerspruchs darstellt.
Was Sie beim Einschalten der Schlichtungsstelle beachten sollten und Sie Ihren Anspruch gegenüber der Schlichtungsstelle formulieren können, finden Sie hier.
Sollte Stromio (auch unter der Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“) und gas.de den Schlichterspruch nicht akzeptiert, könnte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Insbesondere bei den ersten Schlichtungssprüchen sehe ich diese Gefahr.
4. Kompromissangebot annehmen?
Wenn Sie ein Recht auf Schadensersatz haben, dann werden Stromio (auch unter der Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“), gas.de vermutlich versuchen, Ihnen ein Kompromissangebot zu unterbreiten. Dies zeigen die Erfahrungen mit Stromio, gas.de und immergrün. Wenn Sie dieses annehmen, könnten sämtliche andere Forderungen abgegolten sein und Sie könnten auf mögliche Nachforderungen verzichten. Passen Sie bitte auf, dass z.B. Forderungen aufgrund von z.B. Fehlern in der Abrechnung damit nicht ausgeschlossen sind.
Wägen Sie ab, ob Sie das Angebot annehmen wollen.
Schadensminderungspflicht
Es ist Ihre Pflicht, den Schaden zu mindern. Andernfalls bleiben Sie auf einen Teil des Schadens sitzen.
Alle betroffenen Ex-Stromio-Kunden fallen in die Ersatzversorgung. Für einen Teil der Betroffenen ist die Ersatzversorgung sehr teuer, weil für die Neukunden neue Tarife mit sehr hohen Arbeitspreisen bis 107 Cent/kWh eingeführt wurden. Prüfen Sie daher, wie viel Sie in der Ersatz-/Grundversorger zahlen müssen.
Wann sollte ich Schadensersatz gegen Stromio & gas.de einfordern?
Bis zu welcher Frist muss ich den Schadensersatz einfordern?
Es gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist. Somit haben Sie noch bis Ende 2024 Zeit, Schadensersatz einzufordern. Den maximalen Schadensersatz können Sie selber erst zum vereinbarten Vertragsende einfordern.
Wenn Sie den maximalen Schadensersatz selber (Option C) einfordern möchten, dann müssen Sie bis zum Tag des ursprünglichen, vertraglich vereinbarten Vertragsende warten. Der Grund liegt darin, dass Sie erst dann Ihren Zählerstand kennen, um den Schadensersatz für die höheren Verbrauchskosten berechnen zu können.
Wenn Sie jedoch früher Schadensersatz einfordern möchten, dann könnten Sie z.B. nur den Schadensersatz für die höhere Grundgebühr verlangen. Gleichzeitig würden Sie jedoch auf einen Teil des Schadensersatzes verzichten. Da die Grundgebühr nur einen Bruchteil des Gesamtschadens ausmacht, halte ich dies für nicht sinnvoll.
Eine weitere – theoretische – Möglichkeit wäre, den Schadensersatz für zwei Zeiträume einzufordern. Sie könnten z.B. zum 31.12.2021 den Zählerstand ablesen und für den Zeitraum 3.12.2021 bis 31.12.2021 den ersten Teil des Schadensersatzes einfordern. Zum vereinbarten Vertragsende stellen Sie den zweiten Teil des Schadensersatzes. In der Regel fordern die Energieanbieter jedoch, dass Sie bei einem Kompromiss alle anderen Forderungen abtreten. Somit kann es dann nicht mehr zu einen zweiten Teil ihrer Schadensersatzforderung kommen.
Erfahrungen zu Schadensersatz gegen Stromio und gas.de
An dieser Stelle werde ich alle wesentlichen Informationen zusammentragen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen werden.
- Aktuell liegen noch keine Gerichtsurteile gegen Stromio und gas.de vor.
- In den ersten Rückmeldungen von gas.de und Stromio wird die Sonderkündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 3 BGB begründet.
- Mir liegen Rückmeldungen von betroffenen Kunden vor, die über schlechte Angebote von Stromio & gas.de berichte oder gar keine Rückmeldung erhalten. Sobald Sie das Kompromissangebot annehmen, können Sie sich nicht mehr die Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter in Anspruch nehmen.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Weiterführende Fragen & Antworten
Nein, das würde ich nicht tun. Sehr wahrscheinlich werden Sie zeitnah gemahnt, wenn Sie es tun.
Die Abrechnung erstellt das Unternehmen. Diese ist nachprüfbar. Wenn die Abrechnung fehlerfrei ist (korrekter Verbrauch / Preise, Bonus berücksichtigt), dann haben Sie eine Nachzahlung zu leisten.
Ein Schadensersatz müssen Sie genau nachweisen und dem kann das Unternehmen widersprechen. Um Ihren Schadensersatz geltend zu machen, müssen Sie entweder einen Kompromiss mit dem Unternehmen schließen, oder diesen gerichtlich durchsetzen (lassen).
Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de nimmt Ihnen gerne das Risiko und die Arbeit ab, einen Schadensersatz durchzusetzen. Für die Dienstleistung fällt eine Erfolgsprämie i.H.v. 33% vor. So gehen Sie keine Risiken ein.
Eine unwirksame Kündigung in Verbindung mit einer Einstellung der Belieferung führte während der Energiekrise zu Mehrkosten beim Kunden. Der Anbieter hat sich zur Belieferung mit Strom und Gas vertraglich verpflichtet. Hält er seine Verpflichtung nicht ein und ist die Kündigung unzulässig, dann lieg eine Vertragspflichtverletztung vor.
Der Anbieter muss den Kunden dann so stellen, als ob er seiner Vertragsverpflichtung nachgekommen wäre. D.h., dass Mehrkosten aus einem höheren Arbeits- und Grundpreis zu erstatten sind. Auch Bonusansprüche sind zu berücksichtigen. Die Mehrkosten sind für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsfrist zu erstatten.
Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, müssen Sie den Schadensersatz vom Anbieter einfordern.
Ja, VENEKO hat bereits vor Gericht geklagt. Kurz vor Urteilsverkündung hat gas.de nachgegeben und den Schaden an den Kunden ausgezahlt. In den nächsten Monaten rechnen wir mit weiteren Erfolgen. Urteile gegen Stromio und gas.de sind mir nicht bekannt. Mir ist auch nicht bekannt, dass ein anderes Unternehmen zuvor gegen Stromio oder gas.de erfolgreich Gelder einfordern konnten.
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo zusammen,
ich war bei Stromio – Preis-Erhöhung KW/h von 26 c auf 53 c bei Stadtwerke Bielefeld, Vorauszahlung von 76 € auf 132 €. Scheiße! Allerdings bin ich nicht am Gas, und der Ölpreis hat sich zwischen Anfang 2020 und Ende 2021 auch fast verdoppelt. Und dagegen kann ich als Käufer auch nichts tun.
Ich frage mich nun, ob diese Entwicklung tatsächlich ein unternehmerisches und daraus folgendes juristisches Problem sein kann. Oder ob es nicht ein politisches, also selbsterzeugtes Problem ist. Bei Öl und Gas wollen die Anbieterstaaten höhere Preise, beim Strom will die deutsche Politik höhere Preise. Höhere Preise sollen den Verbrauch reduzieren. Es ist also erwartbar, dass bald auch die günstigen Tarife auslaufen und erhöht werden. Wir sind als „nur“ die ersten, die unter der neuen, letztlich selbstgewählten Realität zu leiden haben.
Die Verarmung ist schließlich in fast allen parteipolitischen Programmen angekündigt. Und jetzt wird sie halt umgesetzt. Also: Don’t worry, be happy!
Lieber Herr Moeschler,
herzlichen Dank für das günstige Angebot für den neuen Stromliefervertrag.
Alles hat vorzüglich geklappt.
In der jetzigen Zeit sind sonst keine so günstigen Stromliefervertäge zu bekommen.
Jetzt bleibt uns nur noch die Schlichtung mit unserem Ersatzversorger. Schlichtung bei der Schlichtungsstelle haben wir eingereicht: https://www.schlichtungsstelle-energie.de/home.html
Hilfreich war es auch, meine offene Fragen unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/start.html E-Mail: [email protected] anzufragen. Diese hat mir die rechtlichen Grundlagen und eine sehr gute Handlungsempfehlung gegeben.
Herzliche Grüße
Was bedeutet Erfolgsprämie, kann diese in der Höhe genauer beziffert werden? Erfolgsprämie wird auch nur gezahlt, wenn der Schadenersatz erfolgreich gewesen ist?
MfG
Hallo! Danke sehr für die Hilfe. Ich verstehe ein paar Sachen nicht… Wie kann ich das Feld „Zählerstand Vertragsende“ bei „Vertragsdaten neuer Sondervertrag“ eingeben? Mein Sonder vertrag wird noch manche Monaten laufen…
Vielen Dank!
Juli Sala
Ich habe von gas.de die Jahresabschlussrechnung bis 02.12.21 erhalten die Abrechnung ist korrekt . Meine Forderung an gas.de für die Ersatzversorgung 03.12. Bis 31.12.21 beläuft sich nachweisbar auf ca. 120 Euro habe diese Forderung gas.de bereits schriftlich mitgeteilt aber keine antwort erhalten deshalb möchte ich diesen Betrag von der offenen Rechnung abziehen ist das möglich ?
von stromio liegt mir noch keine Abschlussrechnjng vor . nach eigenen Berechnunge steht mir eine GU in ca 280 Euro zu was muss ich machen um a) die Abschlussrechnung zu erhalten und b) mein Guthaben ausgezahlt zu bekommen ?
Vielen Dank
Stromio/Grünwelt hat mich nur per E-Mail informiert, dass ich nicht mit ihr Kunde bin.
Wie kann man Schadensersatz gegen new Sales GmbH geltend machen?
Also ich habe jetzt auf meine Schadensersatzforderung ein Angebot bekommen: ich erhalte 25 Euro und damit ist das Vertragsverhältnis abgewickelt. Wenn die das tatsächlich in 7 Werktagen zahlen, dann soll es gut sein – zumal ein Gerichtsverfahren ja erstmal einen Gerichtskostenvorschuss erfordert…
Das deutsche Zivilrecht ist da meiner Ansicht nach sehr verbraucherunfreundlich.
Hallo,
ich habe heute eine Antwort vom Grünwelt Kundenservice, bezüglich meines Widerspruchs zur Vertragskündigung erhalten. Eine Abrechnung meines gekündigten Gas-Vertrages habe ich schon vor ca. einer Woche erhalten und geprüft. Die Berechnung war korrekt, der Neukundenbonus von 15% wurde berechnet. Der Sofortbonus i.H.v 249€ wurde nicht in der Rechnung berücksichtigt und auch nicht ausgezahlt. Bezüglich des Sofortbonus wäre hier ein Widerspruch wahrscheinlich rechtens, da die Voraussetzung für den Bonus durch mich nicht gestört wurde.
In der heutigen Email wurde mir aus „Kulanz“ eine Pauschalsumme als Schadensersatz angeboten, natürlich mit der Voraussetzung, dass mit der Annahme dieses Angebots sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Beendigung des Vertragsverhältnis ausgeglichen und erledigt sind.
Nach einer Gegenüberstellung des Grünwelt- Vertrags mit meinem neuen Vertrag, zuzüglich der Kosten der Ersatzversorgung, bewerte ich das Angebot seitens Grünwelt positiv.
Der mir entstandene Schaden inkl. des nicht angerechneten Sofortbonus werden mehr als gedeckt.
Für die Gegenüberstellung der Verträge habe ich meinen Durchschnittsverbrauch von 18000kWh/Jahr zu Grunde gelegt. Selbst bei einer Abweichung von +2000kWh wäre der Schaden noch gedeckt.
Ich werde das Angebot sehr wahrscheinlich annehmen.
mfg
Dann haben Sie mit Ihrem Vergleichsangebot Glück. Mir sind schlechte Kompromiss-Angebote zu Ohren gekommen.
Hallo Matthias. Vielen Dank für Ihre ausführlichen und hilfreichen Informationen.
Wir wurden auch von Stromio „sitzen gelassen“ und sind froh über Ihre Website, die uns hilfreiche Tipps liefert. VG Jenny
Hallo Herr Möschler,
bin gerade zufällig auf Ihre Seite gestoßen, als ich nach Erfahrungsberichten über Elektrizitätswerke Düsseldorf suchte. Leider habe ich vor Vertragsabschluss nicht genau nach Bewertungen dieser Firma recherchiert und bin dann zum 1.4.21 dahin gewechselt (Strom).
Ich möchte kurz meinen Stand beschreiben:
Habe dann wie viele andere auch die AZ-Erhöhung bekommen und gleich widersprochen.
Die Fa. war dann nicht mehr erreichbar. Irgendwann kam dann die Kündigung, dann Nachricht Vertragsende, Ummeldung Grundversorgung + Meldung Stromverbrauch, Schlussrechnung.
Gegen alle Schreiben habe ich Einspruch eingelegt. Habe dann Verzugsschaden geltend gemacht und geschrieben, dass ich den Schaden mit der SR. (knapp 40 €) aufrechne.
Auf der SR. hat der Boni gefehlt und der Sofortbonus wurde erst garnicht bezahlt.
Es ist ja nie eine Rückantwort gekommen. Irgendwann ist dann die 1. Mahnung gekommen.
Diese habe ich dann zu meiner Entlastung wie zurückgeschickt. Nach ein paar Tagen ist dann
eine Mail von EWD Inkasso gekommen. Jetzt weiß ich nicht mehr weiter, wenn ich weiter warte, kommen immer mehr Kosten auf mich zu. Oder gehen die nicht mehr weiter und ist nur eine Drohung. Ich möchte, dass sie für diesen Vertragbruch gerade stehen.
Können Sie mir dabei helfen – besten Dank.
Schalten Sie so schnell wie möglich die Schlichtungsstelle ein.
Es ist wichtig, dass Sie stets Preiserhöhungen widersprechen und Ihren Widerspruch begründen. Zahlen Sie immer den unstrittigen Betrag. Wenn zu viel abgebucht wird, dann können Sie den Abschlag zurückbuchen lassen und den unstrittigen Betrag selber überweisen. Wichtig ist hier, dass Sie dies ankündigen und nie in Zahlungsverzug geraten.
Gas.de: Muss man grundsätzlich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, damit man Anspruch auf Schadenersatz hat? Finde hierzu keine eindeutige Antwort. Bislang habe ich auch noch keine Abrechnung von Gas.de erhalten, bin mal gespannt ob diese bis morgen eintrudelt, da dann ja die Frist abläuft… Einfach Irrsinn was die einfach so mit dem Otto-Normaverbraucher anstellen dürfen.
Ich werwalte einige Häuser. In Fällen, in denen Gas.de Nachzahlungen berechnet hat, kamen Abrechnungen schon Anfang Januar. In Fällen, wo Rückzahlungen fällig sind, kam noch nichts. Die 6-wöchige Frist ist jetzt verstrichen und ich habe gemahnt.
Zu den Abrechnungen, bei denen Nachzahlungen berechnet wurden, ist zu sagen, dass natürlich der 15% Neukunden-Bonus „vergessen“ wurde. Also Rechnungen genau checken und ggf. reklamieren. Mittlerweile habe ich eine korrigierte Rechnung erhalten. Rückzahlug wird dann natürlich auf 2 Wochen ab Datum der korrigierten Rechnung avisiert.
Bin gespannt, ob die Erstattungen jemals kommen oder sich Gas.de vorher in die Insolvenz verabschiedet. Das ganze Gebaren ist ja sehr fragwürdig, angefangen mit dem Belieferungsstop am Tag nach Fälligkeit der Vorauszahlung für Dezember.
Gas.de…hat mir gekündigt, da Abschlag für 1 Monate 172 Euro…
Jetzt soll ich bei der New für 4 Wochen 915 Euro zahlen.
Mein jahresverbrauch liegt ca bei 2200 Euro.
Wie verhalte ich mich jetzt?
Ps. : Strom kommt auch noch auf mich zu!!!
Mitterweile ist die Abrechnungen für GAS.DE eingetroffen.
Fazit: auch hier habe ich den Eindruck, dass nicht mit sauberen Karten gespielt wird.
Fakten:
Dort wurde mein gemeldeter Zählerstand im Portal korrigiert. Die um 90m³ geringer abgerechneter Verbrauch, bringt zwar eine höhere Erstattung, aber die 90m³ zahle ich beim Grundversorger natürlich teuerer. Nach meiner Kalkulation kostet mich das im Dezember ca. 30€ mehr (ohne Berücksichtigung der Liefereinstellung zum vereinbarten Preis, da ich beim Grundversorger 7,5 ct/kWh statt 4,6 ct/kWh zahle).
Zwar würde ich bei einer Rechnungskorrektur WENIGER von Grünwelt zurückbekommen, aber in der Gesamtbetrachtung hätte ich natürlich 30€ gespart.
Macht es Sinn, wegen den 30 € eine Rechnungskorrektur zu verlangen und wenn JA wie gehe ich das an?
Vielen Dank.
Ich habe mich auch dazu entschlossen und würde mich gerne einer Sammelklage anschliessen. Entstehen mir dadurch irgendwelche Kosten?
Ich finde es auch „frech“, dass man von der Kündigung nicht zuerst von Grünwelt, sondern vom Ersatzversorger erfahren hat. Das halte ich schon eigentlich für fragwürdig und sieht nach einer sehr sehr kurzfristigen Aktion aus.
Und was macht man nun mit den höheren Kosten, die einem entstehen? Solange es gut lief, durfte man zahlen und nun ist man als kleiner Endverbraucher nicht mehr gut genug.
Gilt die Sammelklage denn für Strom und Gas, denn beides habe ich von Grünwelt bezogen?
ja, Strom und Gas.
Guten Abend Herr Möschler,
das was hier Kunden von Grünwelt.de/Stromio GmbH beschreiben kann ich so nur bestätigen. Ich habe Mitte November eine Preiserhöhung angekündigt bekommen. Hier hatte ich mein Recht auf Sonderkündigung zum 31.12.21 genutzt. Nur leider hat Stromio sowie auf Grünwelt rückwirkend gekündigt, sodass wir bei beiden in die Grundversorgung gerutscht sind, obwohl wir bereits zum 1.1.22 bei neuen Anbietern angeschlossen hatten.
Bei unserer Gasversorgung war ESB so nett und hat uns bis zum 31.12.21 beliefert und den Wechsel möglich gemacht. Allerdings haben wir nun für einen Monat eine Rechnung von 450€ erhalten. Hier wurde ein geschätzter Endverbrauch bei Grünwelt zum 3.12.21 herangezogen. Wie kann ich mich gegen diese erhöhten Abrechnung und die Mehrkosten in Differenz zu Grünwelt wehren? Ich habe auch bis heute noch keine Endabrechung von Grünwelt erhalten.
Selbiges bei Stromio hier wurde ich Ende Dezember über EON informiert, dass ich nun bis November 2022 in Ihrer Ersatzversorgung sei. Obwohl ich einen Vertrag mit Vattenfall bereits durch Nutzung Sonderkündigungsrecht abgeschlossen hatte zum 1.1.22. Ein Anruf bei beiden Anbietern, gab mir nur die Auskunft das es nicht mehr zu ändern wäre und Vattenfall mich dann erst ab November 2022 beliefern kann. Das wäre ein standardisiertes Verfahren. Was mich daran beruhigt ist, dass die Ersatzversorgung von EON im Preis der von Vattenfall entspricht, sodass ich hier keine Nachteil habe. Trotzdem kostet das sich drum kümmern Zeit, Geld und Nerven.
Auch hier habe ich noch keine Abrechnung von Stromio erhalten.
Sollte ich nachträglich noch auf Unwirksamkeit der Kündigung von Stromio und Grünwelt hinweisen oder macht das nun kein Sinn mehr?
Mich ärgert ein solches Vorgehen. Ich kann auch nicht einfach zu meinem Chef gehen und sagen ich stelle das Arbeiten jetzt ein weil ich 400% teurer geworden bin. Als Verbraucher hast du oft nur das Nachsehen und dir wird fleißig in die Tasche gegriffen. Ich bin nicht gewillt, diese überhöhte Rechnung zu zahlen. Aber wie kann ich mich nun wehren ?
Ich freue mich auf Tipps & Tricks.
Hallo,
vielen Dank für die Infos! Ich habe mich für die Möglichkeit zur Sammelklage eingetragen.
Muss ich selber jetzt auch ein Schreiben senden und der Kündigung zunächst mal widersprechen?
Danke und liebe Grüße
Guten Morgen,
ich wurde von Grünwelt und Stromio gekündigt, in beiden bin ich in die Ersatzversorgung gerutscht. Eine rückwirkende Belieferung bei einem Neuanbieter war nicht möglich. Somit muss ich ca. 1000 Euro für die Ersatzversorgung zahlen. Welche Möglichkeiten habe ich?
Das hier eingestellte Formular für die Sammelklage funktioniert leider nicht.
Über eine Antwort freue ich mich.
Liebe Grüße
Hi,
stromio hat meinen Eltern heute (05.01.2022) eine E-Mail geschrieben, um sie darüber zu informieren, dass sei dem 21.12.2021 die Belieferung eingestellt wurde. Wie geht das denn, dass nachträglich über den Belieferungsstopp informiert wird. Hat das zusätzliche auswirkungen auf die Unzulässigkeit der Kündigung?
Ich find’s mindestens frech zwei Wochen nach dem Belieferungsstopp darüber zu informieren.
Vielen Dank für die Infos und besten Gruß!
gas.de/Immergrün hat zum 02.12.21 die Lieferung eingestellt und ich bin in der Grundversorgung gelandet. Da ich bereits zum 01.03.22 einen Anbieterwechsel bestätigt habe, komme ich aus der Grundversorgung nicht hinaus. Für die drei heizintensiven Monate zahle ich nun den dreifachen Preis. Die Mehrkosten von etwa 2000,— € habe ich anhand der Preisdifferenzen von Grund- und Arbeitspreis sowie des hochgerechneten Verbrauchs mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale als Schadenersatz geltend gemacht. Da der Verbrauch nur geschätzt ist, werde ich nach Erhalt der Schlussrechnung des Grundversorgers den Schaden genau beziffern können und etwa Mitte März an meine Schadenersatzforderung erinnern. Bis dahin gibt es sicherlich weitere Erkenntnisse über die Erfolgsaussichten einer Klage.
gas.de/Immergrün hat mir gestern die Schlussrechnung zugestellt. Darin war der Grund- und Arbeitspreis höher angesetzt als in der Lieferbestätigung. Ausserdem war der Neukundenbonus nicht berücksichtigt. Die Rechnung habe ich korrigiert und dabei auch den Neukundenbonus einbezogen. Da ich den Vertrag nicht gekündigt habe und mir die Möglichkeit genommen wurde die Laufzeit von 12 Monaten einzuhalten, habe ich den Anspruch auf den vollen Neukundenbonus erhoben. Aus der Korrektur hat sich für mich durch die Berücksichtigung des Neukundenbonus ein Gutschrift ergeben.
Wie gehe ich damit um, wenn keine Rechnungskorrektur hinsichtlich des Neukundenbonus erfolgt und daher Mahnungen über offene Forderungen eingehen?
Hallo und guten Morgen,
Meine Frage: was kostet mich die Beteiligung an der Sammelklage
Für eine zeitnahe Info bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundl. Gruß
Peter Rochner
Hallo Herr Moeschler,
zunächst vielen Dank für die sehr informativen Beiträge zu Grünwelt Energie. Ich war Kunde bei gas.de, bin aber noch halbwegs gut davongekommen, da ich zum 31.12.21 gekündigt habe und mein Anschlussvertrag über den lokalen Gasversorger läuft, der mich daher kulanter Weise ab 2.12. bereits zu den Konditionen des Anschlussvertrages und nicht der Grundversorgung aufgenommen hat (an dieser Stelle mal ein Dank an die Stadtwerke Karlsruhe!).
In der Schlussrechnung fordert gas.de noch 12,50 € von mir, meine Forderung auf Schadensersatz für 03.12.-31.12. beträgt 25 €. Was raten Sie mir da?
Ich tendiere dazu, die Schlussrechnung zu begleichen und den Schadensersatz separat über ein Schlichtungsverfahren oder über die Sammelklage geltend zu machen. Lohnt sich das überhaupt? Kostet die Sammelklage etwas?
Auch meine Frage wäre: muss ich die Schlussrechnung von gas.de zahlen (23€), wenn gas.de mir als Schadenersatz über 100€ schuldet? Ich habe erst mal nicht überwiesen und per Mail den Ausgleich der Mehrkosten gefordert. Was tun, wenn ich eine Mahnung bekomme von gas.de?
Ich habe genau das gleiche Problem. Anfang Januar bekam ich die Mail von Stromio.
Habe mich jetzt der sammelklage angeschlossen.
Da mir die BEV noch eine Menge schuldet, der Gasversorger pleite gegangen ist, jetzt wieder Stromversorger seinen Vertrag nicht weiterführen will, bin ich zur Klage entschlossen. Das ist in meinen Augen eine Geschäftspolitik geworden, Kunden zu binden, jedoch bei „Bedarf“ zu entsorgen.
Grünwelt/Stromio sollte mich bis zum Juli 2022 beliefern, jetzt stecke ich in der Ersatzversorgung ohne Kündigung von Grünwelt und finde keinen preisgünstigen neuen Anbieter.
Warum mache ich Jahresverträge mit Preisbindung? Damit ich mich auf diesen Preis verlassen kann für das nächste Jahr. Aber wenn das jetzt heißt, daß nur ich gebunden bin, der Verkäufer aber nicht, ist es nur ein einseitiger Vertrag und dann hätte ich das gern auch vorher gewußt. Nachträglich Spielregeln ändern geht nicht mal bei Monopoli!
Grünwelt/Gas.de hat zum 2.12.2021 die Lieferung eingestellt, der Vertrag läuft jedoch bis zum 01.02.2022. Mehrpreis beim Ersatzlieferanten ca. 1.100.-€/Jahr
Grünwelt/Stromio GmbH hat zum 21.12.2021 an die Stadt Bamberg als Ersatzversorgung übergeben, obwohl der Vertrag bis 02.02.2023 läuft. Mehrpreis beim
Ersatzlieferanten ca. 400-€/Jahr
Habe ich hier Chancen bei einer Sammelklage auf die Mehrkosten ?
Es werden Gerichte entscheiden müssen. Aber die Verbraucherzentrale und auch ich sehen grundsätzlich gute Chancen.
Stromio GmbH müsste mich bis inklusive 30.4.2022 mit Strom beliefern. Eine Kündigung oder eine Information von Stromio habe ich bis heute 29.12.21 nicht erhalten, sondern lediglich ein Schreiben meines Ersatzversorgers „SWM Infrastruktur“, der mir mitteilt, dass Stromio GmbH die Belieferung meiner Entnahmestelle zum 21.12.2021 beendet hätte und ich nun in die Ersatzversorgung übergeführt worden wäre.
In meinem Kündigungsschreiben von Gas.de vom 02.12.2021 wird auf eine Sonderkündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 3 BGB nicht eingegangen.
Als Grund für die Kündigung wird nur die fortlaufende Preisentwicklung auf den Märkten angegeben.