99 Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  1. Hallo zusammen,
    ich war bei Stromio – Preis-Erhöhung KW/h von 26 c auf 53 c bei Stadtwerke Bielefeld, Vorauszahlung von 76 € auf 132 €. Scheiße! Allerdings bin ich nicht am Gas, und der Ölpreis hat sich zwischen Anfang 2020 und Ende 2021 auch fast verdoppelt. Und dagegen kann ich als Käufer auch nichts tun.

    Ich frage mich nun, ob diese Entwicklung tatsächlich ein unternehmerisches und daraus folgendes juristisches Problem sein kann. Oder ob es nicht ein politisches, also selbsterzeugtes Problem ist. Bei Öl und Gas wollen die Anbieterstaaten höhere Preise, beim Strom will die deutsche Politik höhere Preise. Höhere Preise sollen den Verbrauch reduzieren. Es ist also erwartbar, dass bald auch die günstigen Tarife auslaufen und erhöht werden. Wir sind als „nur“ die ersten, die unter der neuen, letztlich selbstgewählten Realität zu leiden haben.

    Die Verarmung ist schließlich in fast allen parteipolitischen Programmen angekündigt. Und jetzt wird sie halt umgesetzt. Also: Don’t worry, be happy!

  2. Lieber Herr Moeschler,

    herzlichen Dank für das günstige Angebot für den neuen Stromliefervertrag.
    Alles hat vorzüglich geklappt.
    In der jetzigen Zeit sind sonst keine so günstigen Stromliefervertäge zu bekommen.

    Jetzt bleibt uns nur noch die Schlichtung mit unserem Ersatzversorger. Schlichtung bei der Schlichtungsstelle haben wir eingereicht: https://www.schlichtungsstelle-energie.de/home.html
    Hilfreich war es auch, meine offene Fragen unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/start.html E-Mail: [email protected] anzufragen. Diese hat mir die rechtlichen Grundlagen und eine sehr gute Handlungsempfehlung gegeben.

    Herzliche Grüße

  3. Was bedeutet Erfolgsprämie, kann diese in der Höhe genauer beziffert werden? Erfolgsprämie wird auch nur gezahlt, wenn der Schadenersatz erfolgreich gewesen ist?

    MfG

  4. Hallo! Danke sehr für die Hilfe. Ich verstehe ein paar Sachen nicht… Wie kann ich das Feld „Zählerstand Vertragsende“ bei „Vertragsdaten neuer Sondervertrag“ eingeben? Mein Sonder vertrag wird noch manche Monaten laufen…

    Vielen Dank!

    Juli Sala

  5. Ich habe von gas.de die Jahresabschlussrechnung bis 02.12.21 erhalten die Abrechnung ist korrekt . Meine Forderung an gas.de für die Ersatzversorgung 03.12. Bis 31.12.21 beläuft sich nachweisbar auf ca. 120 Euro habe diese Forderung gas.de bereits schriftlich mitgeteilt aber keine antwort erhalten deshalb möchte ich diesen Betrag von der offenen Rechnung abziehen ist das möglich ?
    von stromio liegt mir noch keine Abschlussrechnjng vor . nach eigenen Berechnunge steht mir eine GU in ca 280 Euro zu was muss ich machen um a) die Abschlussrechnung zu erhalten und b) mein Guthaben ausgezahlt zu bekommen ?
    Vielen Dank

  6. Also ich habe jetzt auf meine Schadensersatzforderung ein Angebot bekommen: ich erhalte 25 Euro und damit ist das Vertragsverhältnis abgewickelt. Wenn die das tatsächlich in 7 Werktagen zahlen, dann soll es gut sein – zumal ein Gerichtsverfahren ja erstmal einen Gerichtskostenvorschuss erfordert…
    Das deutsche Zivilrecht ist da meiner Ansicht nach sehr verbraucherunfreundlich.

  7. Hallo,
    ich habe heute eine Antwort vom Grünwelt Kundenservice, bezüglich meines Widerspruchs zur Vertragskündigung erhalten. Eine Abrechnung meines gekündigten Gas-Vertrages habe ich schon vor ca. einer Woche erhalten und geprüft. Die Berechnung war korrekt, der Neukundenbonus von 15% wurde berechnet. Der Sofortbonus i.H.v 249€ wurde nicht in der Rechnung berücksichtigt und auch nicht ausgezahlt. Bezüglich des Sofortbonus wäre hier ein Widerspruch wahrscheinlich rechtens, da die Voraussetzung für den Bonus durch mich nicht gestört wurde.
    In der heutigen Email wurde mir aus „Kulanz“ eine Pauschalsumme als Schadensersatz angeboten, natürlich mit der Voraussetzung, dass mit der Annahme dieses Angebots sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Beendigung des Vertragsverhältnis ausgeglichen und erledigt sind.
    Nach einer Gegenüberstellung des Grünwelt- Vertrags mit meinem neuen Vertrag, zuzüglich der Kosten der Ersatzversorgung, bewerte ich das Angebot seitens Grünwelt positiv.
    Der mir entstandene Schaden inkl. des nicht angerechneten Sofortbonus werden mehr als gedeckt.
    Für die Gegenüberstellung der Verträge habe ich meinen Durchschnittsverbrauch von 18000kWh/Jahr zu Grunde gelegt. Selbst bei einer Abweichung von +2000kWh wäre der Schaden noch gedeckt.
    Ich werde das Angebot sehr wahrscheinlich annehmen.
    mfg

      1. Hallo Matthias. Vielen Dank für Ihre ausführlichen und hilfreichen Informationen.
        Wir wurden auch von Stromio „sitzen gelassen“ und sind froh über Ihre Website, die uns hilfreiche Tipps liefert. VG Jenny

  8. Hallo Herr Möschler,
    bin gerade zufällig auf Ihre Seite gestoßen, als ich nach Erfahrungsberichten über Elektrizitätswerke Düsseldorf suchte. Leider habe ich vor Vertragsabschluss nicht genau nach Bewertungen dieser Firma recherchiert und bin dann zum 1.4.21 dahin gewechselt (Strom).
    Ich möchte kurz meinen Stand beschreiben:
    Habe dann wie viele andere auch die AZ-Erhöhung bekommen und gleich widersprochen.
    Die Fa. war dann nicht mehr erreichbar. Irgendwann kam dann die Kündigung, dann Nachricht Vertragsende, Ummeldung Grundversorgung + Meldung Stromverbrauch, Schlussrechnung.
    Gegen alle Schreiben habe ich Einspruch eingelegt. Habe dann Verzugsschaden geltend gemacht und geschrieben, dass ich den Schaden mit der SR. (knapp 40 €) aufrechne.
    Auf der SR. hat der Boni gefehlt und der Sofortbonus wurde erst garnicht bezahlt.
    Es ist ja nie eine Rückantwort gekommen. Irgendwann ist dann die 1. Mahnung gekommen.
    Diese habe ich dann zu meiner Entlastung wie zurückgeschickt. Nach ein paar Tagen ist dann
    eine Mail von EWD Inkasso gekommen. Jetzt weiß ich nicht mehr weiter, wenn ich weiter warte, kommen immer mehr Kosten auf mich zu. Oder gehen die nicht mehr weiter und ist nur eine Drohung. Ich möchte, dass sie für diesen Vertragbruch gerade stehen.
    Können Sie mir dabei helfen – besten Dank.

    1. Schalten Sie so schnell wie möglich die Schlichtungsstelle ein.
      Es ist wichtig, dass Sie stets Preiserhöhungen widersprechen und Ihren Widerspruch begründen. Zahlen Sie immer den unstrittigen Betrag. Wenn zu viel abgebucht wird, dann können Sie den Abschlag zurückbuchen lassen und den unstrittigen Betrag selber überweisen. Wichtig ist hier, dass Sie dies ankündigen und nie in Zahlungsverzug geraten.

  9. Gas.de: Muss man grundsätzlich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, damit man Anspruch auf Schadenersatz hat? Finde hierzu keine eindeutige Antwort. Bislang habe ich auch noch keine Abrechnung von Gas.de erhalten, bin mal gespannt ob diese bis morgen eintrudelt, da dann ja die Frist abläuft… Einfach Irrsinn was die einfach so mit dem Otto-Normaverbraucher anstellen dürfen.

    1. Ich werwalte einige Häuser. In Fällen, in denen Gas.de Nachzahlungen berechnet hat, kamen Abrechnungen schon Anfang Januar. In Fällen, wo Rückzahlungen fällig sind, kam noch nichts. Die 6-wöchige Frist ist jetzt verstrichen und ich habe gemahnt.

      Zu den Abrechnungen, bei denen Nachzahlungen berechnet wurden, ist zu sagen, dass natürlich der 15% Neukunden-Bonus „vergessen“ wurde. Also Rechnungen genau checken und ggf. reklamieren. Mittlerweile habe ich eine korrigierte Rechnung erhalten. Rückzahlug wird dann natürlich auf 2 Wochen ab Datum der korrigierten Rechnung avisiert.

      Bin gespannt, ob die Erstattungen jemals kommen oder sich Gas.de vorher in die Insolvenz verabschiedet. Das ganze Gebaren ist ja sehr fragwürdig, angefangen mit dem Belieferungsstop am Tag nach Fälligkeit der Vorauszahlung für Dezember.

  10. Gas.de…hat mir gekündigt, da Abschlag für 1 Monate 172 Euro…
    Jetzt soll ich bei der New für 4 Wochen 915 Euro zahlen.
    Mein jahresverbrauch liegt ca bei 2200 Euro.
    Wie verhalte ich mich jetzt?
    Ps. : Strom kommt auch noch auf mich zu!!!

  11. Mitterweile ist die Abrechnungen für GAS.DE eingetroffen.

    Fazit: auch hier habe ich den Eindruck, dass nicht mit sauberen Karten gespielt wird.

    Fakten:
    Dort wurde mein gemeldeter Zählerstand im Portal korrigiert. Die um 90m³ geringer abgerechneter Verbrauch, bringt zwar eine höhere Erstattung, aber die 90m³ zahle ich beim Grundversorger natürlich teuerer. Nach meiner Kalkulation kostet mich das im Dezember ca. 30€ mehr (ohne Berücksichtigung der Liefereinstellung zum vereinbarten Preis, da ich beim Grundversorger 7,5 ct/kWh statt 4,6 ct/kWh zahle).
    Zwar würde ich bei einer Rechnungskorrektur WENIGER von Grünwelt zurückbekommen, aber in der Gesamtbetrachtung hätte ich natürlich 30€ gespart.
    Macht es Sinn, wegen den 30 € eine Rechnungskorrektur zu verlangen und wenn JA wie gehe ich das an?

    Vielen Dank.

  12. Ich habe mich auch dazu entschlossen und würde mich gerne einer Sammelklage anschliessen. Entstehen mir dadurch irgendwelche Kosten?

    Ich finde es auch „frech“, dass man von der Kündigung nicht zuerst von Grünwelt, sondern vom Ersatzversorger erfahren hat. Das halte ich schon eigentlich für fragwürdig und sieht nach einer sehr sehr kurzfristigen Aktion aus.

    Und was macht man nun mit den höheren Kosten, die einem entstehen? Solange es gut lief, durfte man zahlen und nun ist man als kleiner Endverbraucher nicht mehr gut genug.

  13. Guten Abend Herr Möschler,

    das was hier Kunden von Grünwelt.de/Stromio GmbH beschreiben kann ich so nur bestätigen. Ich habe Mitte November eine Preiserhöhung angekündigt bekommen. Hier hatte ich mein Recht auf Sonderkündigung zum 31.12.21 genutzt. Nur leider hat Stromio sowie auf Grünwelt rückwirkend gekündigt, sodass wir bei beiden in die Grundversorgung gerutscht sind, obwohl wir bereits zum 1.1.22 bei neuen Anbietern angeschlossen hatten.
    Bei unserer Gasversorgung war ESB so nett und hat uns bis zum 31.12.21 beliefert und den Wechsel möglich gemacht. Allerdings haben wir nun für einen Monat eine Rechnung von 450€ erhalten. Hier wurde ein geschätzter Endverbrauch bei Grünwelt zum 3.12.21 herangezogen. Wie kann ich mich gegen diese erhöhten Abrechnung und die Mehrkosten in Differenz zu Grünwelt wehren? Ich habe auch bis heute noch keine Endabrechung von Grünwelt erhalten.
    Selbiges bei Stromio hier wurde ich Ende Dezember über EON informiert, dass ich nun bis November 2022 in Ihrer Ersatzversorgung sei. Obwohl ich einen Vertrag mit Vattenfall bereits durch Nutzung Sonderkündigungsrecht abgeschlossen hatte zum 1.1.22. Ein Anruf bei beiden Anbietern, gab mir nur die Auskunft das es nicht mehr zu ändern wäre und Vattenfall mich dann erst ab November 2022 beliefern kann. Das wäre ein standardisiertes Verfahren. Was mich daran beruhigt ist, dass die Ersatzversorgung von EON im Preis der von Vattenfall entspricht, sodass ich hier keine Nachteil habe. Trotzdem kostet das sich drum kümmern Zeit, Geld und Nerven.
    Auch hier habe ich noch keine Abrechnung von Stromio erhalten.
    Sollte ich nachträglich noch auf Unwirksamkeit der Kündigung von Stromio und Grünwelt hinweisen oder macht das nun kein Sinn mehr?

    Mich ärgert ein solches Vorgehen. Ich kann auch nicht einfach zu meinem Chef gehen und sagen ich stelle das Arbeiten jetzt ein weil ich 400% teurer geworden bin. Als Verbraucher hast du oft nur das Nachsehen und dir wird fleißig in die Tasche gegriffen. Ich bin nicht gewillt, diese überhöhte Rechnung zu zahlen. Aber wie kann ich mich nun wehren ?

    Ich freue mich auf Tipps & Tricks.

  14. Hallo,
    vielen Dank für die Infos! Ich habe mich für die Möglichkeit zur Sammelklage eingetragen.
    Muss ich selber jetzt auch ein Schreiben senden und der Kündigung zunächst mal widersprechen?
    Danke und liebe Grüße

  15. Guten Morgen,
    ich wurde von Grünwelt und Stromio gekündigt, in beiden bin ich in die Ersatzversorgung gerutscht. Eine rückwirkende Belieferung bei einem Neuanbieter war nicht möglich. Somit muss ich ca. 1000 Euro für die Ersatzversorgung zahlen. Welche Möglichkeiten habe ich?
    Das hier eingestellte Formular für die Sammelklage funktioniert leider nicht.
    Über eine Antwort freue ich mich.
    Liebe Grüße

  16. Hi,
    stromio hat meinen Eltern heute (05.01.2022) eine E-Mail geschrieben, um sie darüber zu informieren, dass sei dem 21.12.2021 die Belieferung eingestellt wurde. Wie geht das denn, dass nachträglich über den Belieferungsstopp informiert wird. Hat das zusätzliche auswirkungen auf die Unzulässigkeit der Kündigung?
    Ich find’s mindestens frech zwei Wochen nach dem Belieferungsstopp darüber zu informieren.
    Vielen Dank für die Infos und besten Gruß!

  17. gas.de/Immergrün hat zum 02.12.21 die Lieferung eingestellt und ich bin in der Grundversorgung gelandet. Da ich bereits zum 01.03.22 einen Anbieterwechsel bestätigt habe, komme ich aus der Grundversorgung nicht hinaus. Für die drei heizintensiven Monate zahle ich nun den dreifachen Preis. Die Mehrkosten von etwa 2000,— € habe ich anhand der Preisdifferenzen von Grund- und Arbeitspreis sowie des hochgerechneten Verbrauchs mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale als Schadenersatz geltend gemacht. Da der Verbrauch nur geschätzt ist, werde ich nach Erhalt der Schlussrechnung des Grundversorgers den Schaden genau beziffern können und etwa Mitte März an meine Schadenersatzforderung erinnern. Bis dahin gibt es sicherlich weitere Erkenntnisse über die Erfolgsaussichten einer Klage.

    gas.de/Immergrün hat mir gestern die Schlussrechnung zugestellt. Darin war der Grund- und Arbeitspreis höher angesetzt als in der Lieferbestätigung. Ausserdem war der Neukundenbonus nicht berücksichtigt. Die Rechnung habe ich korrigiert und dabei auch den Neukundenbonus einbezogen. Da ich den Vertrag nicht gekündigt habe und mir die Möglichkeit genommen wurde die Laufzeit von 12 Monaten einzuhalten, habe ich den Anspruch auf den vollen Neukundenbonus erhoben. Aus der Korrektur hat sich für mich durch die Berücksichtigung des Neukundenbonus ein Gutschrift ergeben.

    Wie gehe ich damit um, wenn keine Rechnungskorrektur hinsichtlich des Neukundenbonus erfolgt und daher Mahnungen über offene Forderungen eingehen?

  18. Hallo Herr Moeschler,

    zunächst vielen Dank für die sehr informativen Beiträge zu Grünwelt Energie. Ich war Kunde bei gas.de, bin aber noch halbwegs gut davongekommen, da ich zum 31.12.21 gekündigt habe und mein Anschlussvertrag über den lokalen Gasversorger läuft, der mich daher kulanter Weise ab 2.12. bereits zu den Konditionen des Anschlussvertrages und nicht der Grundversorgung aufgenommen hat (an dieser Stelle mal ein Dank an die Stadtwerke Karlsruhe!).

    In der Schlussrechnung fordert gas.de noch 12,50 € von mir, meine Forderung auf Schadensersatz für 03.12.-31.12. beträgt 25 €. Was raten Sie mir da?

    Ich tendiere dazu, die Schlussrechnung zu begleichen und den Schadensersatz separat über ein Schlichtungsverfahren oder über die Sammelklage geltend zu machen. Lohnt sich das überhaupt? Kostet die Sammelklage etwas?

    1. Auch meine Frage wäre: muss ich die Schlussrechnung von gas.de zahlen (23€), wenn gas.de mir als Schadenersatz über 100€ schuldet? Ich habe erst mal nicht überwiesen und per Mail den Ausgleich der Mehrkosten gefordert. Was tun, wenn ich eine Mahnung bekomme von gas.de?

    2. Ich habe genau das gleiche Problem. Anfang Januar bekam ich die Mail von Stromio.
      Habe mich jetzt der sammelklage angeschlossen.

  19. Da mir die BEV noch eine Menge schuldet, der Gasversorger pleite gegangen ist, jetzt wieder Stromversorger seinen Vertrag nicht weiterführen will, bin ich zur Klage entschlossen. Das ist in meinen Augen eine Geschäftspolitik geworden, Kunden zu binden, jedoch bei „Bedarf“ zu entsorgen.
    Grünwelt/Stromio sollte mich bis zum Juli 2022 beliefern, jetzt stecke ich in der Ersatzversorgung ohne Kündigung von Grünwelt und finde keinen preisgünstigen neuen Anbieter.
    Warum mache ich Jahresverträge mit Preisbindung? Damit ich mich auf diesen Preis verlassen kann für das nächste Jahr. Aber wenn das jetzt heißt, daß nur ich gebunden bin, der Verkäufer aber nicht, ist es nur ein einseitiger Vertrag und dann hätte ich das gern auch vorher gewußt. Nachträglich Spielregeln ändern geht nicht mal bei Monopoli!

  20. Grünwelt/Gas.de hat zum 2.12.2021 die Lieferung eingestellt, der Vertrag läuft jedoch bis zum 01.02.2022. Mehrpreis beim Ersatzlieferanten ca. 1.100.-€/Jahr

    Grünwelt/Stromio GmbH hat zum 21.12.2021 an die Stadt Bamberg als Ersatzversorgung übergeben, obwohl der Vertrag bis 02.02.2023 läuft. Mehrpreis beim
    Ersatzlieferanten ca. 400-€/Jahr

    Habe ich hier Chancen bei einer Sammelklage auf die Mehrkosten ?

  21. Stromio GmbH müsste mich bis inklusive 30.4.2022 mit Strom beliefern. Eine Kündigung oder eine Information von Stromio habe ich bis heute 29.12.21 nicht erhalten, sondern lediglich ein Schreiben meines Ersatzversorgers „SWM Infrastruktur“, der mir mitteilt, dass Stromio GmbH die Belieferung meiner Entnahmestelle zum 21.12.2021 beendet hätte und ich nun in die Ersatzversorgung übergeführt worden wäre.

  22. In meinem Kündigungsschreiben von Gas.de vom 02.12.2021 wird auf eine Sonderkündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 3 BGB nicht eingegangen.
    Als Grund für die Kündigung wird nur die fortlaufende Preisentwicklung auf den Märkten angegeben.