So fordern Sie Schadensersatz gegen gas.de, Stromio & Co
Es ist ganz leicht!
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Fordern Sie Schadensersatz gegen Stromio, gas.de, immergrün, Phoenix Strom, LEU & Co.
Den Schadensersatz können Sie selber, mit Hilfe eines Anwalts oder über eine professionelle Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter einfordern. Ich empfehle Ihnen die professionele Dienstleistung, die auch in den Medien bereits vorgestellt wurde (siehe z.B. Handelsblatt vom 31.1.22).
Wie Schadensersatz gegen Stromio & gas.de fordern?
Herausforderungen beim Einfordern eines Schadensersatzes.
Herausforderung 1: Schadensersatzansprüche müssen von Ihnen konkret beziffert und belegt werden, da Sie die Beweislast tragen. Tuen Sie dies nicht, wird Ihre Beschwerde vor Gericht oder im Schlichtungsverfahren abgelehnt (siehe Beispiel). Konkret heißt dies, dass Sie tagesgenau die Mehrkosten zwischen den Vertragskonditionen von Ihren/m neuen Anbieter/n und den Vertragskonditionen mit Ihrem alten Anbieter berechnen müssen.
Herausforderung 2: Ferner haben Sie eine Pflicht zur Schadensminimierung. Sie dürften also keinen unnötig teuren Vertrag als Ersatz für den gekündigten Vertrag abschließen. Zudem müssen Sie sich auch zügig um einen neuen und günstigen Anbieter kündigen. Verzug beim Anbieterwechsel (z.B. weil der Ersatzversorger Sie erst spät informiert hat und weil neue Anbieter keinen rückwirkenden Belieferungsstart zulassen), sind zu erklären. Prüfen Sie bitte, wie teuer Ihr Grundversorger ist. Zahlreiche Grundversorger verlangen Arbeitspreise zwischen 40 und 70 Cent/kWh. In diesem Fall sollten Sie zu Anbietern wie Vattenfall wechseln, die oft Tarife ab 30 Cent/kWh anbieten (⇒ siehe Abschnitt IV).
Herausforderung 3: Häufig wurden Preiserhöhungen vorab versendet. Wenn dies auch bei Ihnen zutrifft, dann sollten Sie die Preiserhöhung anfechten. Andernfalls würde der Schadensersatz entsprechend niedriger ausfallen.
Herausforderung 4: Kompromissangebote fallen häufig unzufriedenstellend aus. Die Strom- und Gasanbieter bieten den Kunden gewöhnlich ein Kompromissangebot an. Dieses ist – wie die Umfrage unten auf der Seite zeigt – meist enttäuschend. Wenn Sie mehr rausholen wollen, dann müssen Sie erfahrungsgemäß vor Gericht gehen.
All dies zeigt, dass es für Privat- und Gewerbekunden anspruchsvoll ist, einen Schadensersatz erfolgreich einzufordern.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Option A: professionelle Dienstleistung nutzen | Sammelklage
Verbraucherhilfe-Stromanbieter bietet eine Dienstleistung an, um für Sie den Schadensersatz gegen Stromio (auch unter der Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“), gas.de & Co. durchzusetzen. Wir ist mit den Herausforderungen vertraut, um einen Schadensersatz erfolgreich geltend machten zu können.
Wir sammeln die Fälle von den betroffenen Kunden, berechnen den Schaden und fordern den erlittenen Schaden von Stromio, gas.de und anderen Anbietern ein. Wenn die Anbieter sich wehren, dann klagen wir fordern das Geld vor Gericht ein. Umgangssprachlich wird dieses Vorgehen „Sammelklage“ genannt.
Bei dieser Option würden Sie eine Erfolgsprämie i.H.v. 33% zahlen, gehen dafür aber keine finanziellen Risiken ein und Ihr Abreitsaufwand ist minimal.
Die Vorteile sind:
- Minimaler Arbeitsaufwand und kein Risiko
- Genaue Berechnung der tatsächlichen bzw. maximalen Schadenshöhe
- Durchführung/Begleitung bei der Schadenseintreibung
- Bessere Verhandlungsposition bei einem außergerichtlichen Vergleich aufgrund hoher Fallzahl.
Option B: Rechtsanwalt einschalten
Nur in diesen Fällen empfehle ich Ihnen einen Rechtsanwalt einzuschalten:
- Sie möchten möglichst frühzeitig Schadensersatz einfordern und es gibt noch wenig Sicherheit darüber, ob Sie gute Erfolgsaussichten haben UND
- Sehr hohe Schadensersatzforderung. (Bei Streitsummen unter 10.000€ dürfte es schwer sein, einen engagierten Anwalt zu finden, der alle Fallstricke meistert und sich tief in dieses Thema einarbeitet).
Zudem sollten Sie sich dem Risiko einer Niederlage vor Gericht und den damit verbundenen Kosten bewusst sein. Achten Sie auch darauf, dass der Rechtsanwalt alle genannten Herausforderungen kennt und entsprechend löst.
Option C: Schadensersatz mit Musterbrief selber einfordern
Wenn Sie selber den Schadensersatz einfordern möchten, dann empfehle ich Ihnen mein kostenloses Musterschreiben und mein Berechnungstool zu nutzen. So sparen Sie Zeit. Zudem sollten Sie die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung befolgen.
- Musterschreiben: E-Mail
- Berechnungs-Tool (Excel)
Wenn Sie nicht zeitnah einen neuen und günstigen Vertrag abschließen konnten, dann müssen Sie den Zeitverzug und die hohen Kosten rechtfertigen, da Sie Pflicht zur Schadensminderung haben. Sie können nachweisen, dass es zu der Zeit keine günstigeren Angebote gab, dass Sie erst spät vom Ersatzlieferanten informiert wurden und dass der neue Anbieter einen rückwirkenden Versorgungsstart nicht zugesagt hat.
Erste Rückmeldungen der Kunden von immergrün, gas.de und Stromio zeigen, dass Ihnen keine oder schlechte Kompromisse angeboten werden. Wenn Sie selber Schadensersatz einfordern möchten, dann empfehle ich Ihnen tendenziell den gesamten Schaden geltend zu machen und Kompromissangebote abzulehnen. Hier ist Durchhaltevermögen und Nervenstärke gefragt. Notfalls müssen Sie Ihre Forderung rechtlich durchsetzen.
Insb. wenn Sie sehr früh Schadensersatz einfordern wollen, besteht das Risiko, dass gas.de den Schlichterspruch nicht akzeptiert und eine gerichtliche Auseinandersetzung sucht, um keine Präzedenzfälle zuzulassen. Bitte bedenken Sie auch: Sobald Sie ein Kompromissangebot von Stromio / gas.de annehmen, können Sie die Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter nicht mehr nutzen. Denn das Kompromissangebot sieht vor, dass Sie auf sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Beendigung des Vertragsverhältnis verzichten.
II. Zu Option C: Schadensersatz selber einfordern – Schritt-für–Schritt-Anleitung
1. Schadensersatz berechnen mit Berechnungs-Tool
Den Schadensersatz gegen Stromio (auch unter der Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“) und gas.de Energie berechnen Sie, indem Sie die Mehrkosten aufgrund der Vertragskündigung berechnen. Sie vergleichen also die Energiekosten für den neuen Vertrag mit dem bestehenden Vertrag.
Um Ihnen Arbeit abzunehmen, habe ich ein Berechnungs-Tool in Excel entwickelt. Sie müssen lediglich einige Angaben tätigen. Das Tool berechnet die Mehrkosten und bereitet die Berechnung anschaulich auf.
2. Schadensersatz einfordern mittels Musterschreiben
Die Ergebnisse des Berechnungs-Tools kopieren Sie in die E-Mail-Vorlage. Auf der zuvor verlinkten Seite finden Sie weitere Hinweise für das Fertigstellen der Musterschreiben (z.B. zur Fristsetzung). Für das Einschreiben/Einwurf (ca. 3€) nutzen Sie die PDF Vorlage. Dieses Dokument ergänzen Sie um die Berechnungs-Ergebnisse.
Zum Musterschreiben fügen Sie die Nachweise zu den von Ihnen getätigten Angaben bei. Somit muss jede Angabe, die Sie in die gelben Felder der Excel-Tabelle eingetragen haben, nachprüfbar sein. Andernfalls dürfte Ihr Antrag abgelehnt werden.
Wichtig ist, dass Sie die Nachweise über die Tarifkonditionen
- Ihres alten Anbieters (z.B. gas.de),
- Ihres Ersatzversorgers und
- Ihres neuen Anbieters
sowie einen Nachweis über die Zählerstände dem Schreiben beifügen:
- für Beginn und Ende der Ersatzbelieferung sowie
- Ende des ursprünglichen Vertragsendes Ihres Vertrags (also z.B. mit immergrün).
Im Wesentlichen sind dies die Verträge mit Ihrem alten Anbieter, dem Grundversorger und dem neuen Anbieter sowie Nachweise zu den Zählerständen (also Ihre Meldungen an den Netzbetreiber).
3. Bei Widerstand: Schadensersatz selber durchsetzen
Schadensersatz selber durchsetzen
Es ist zu vermuten, dass die Unternehmen nicht bereitwillig den von Ihnen ermittelten Schadensersatz an Sie auszuzahlen. Daher reicht ein einziges Schreiben nicht. Sie müssen dann den Schadensersatz durchsetzen, indem Sie mahnen und danach die Schlichtungsstelle einschalten.
Mahnen: nach 14 Tagen
Wenn nach 14 Tagen keine oder nur eine unzufriedenstellende Antwort auf Ihre Schadensersatzforderung erhalten, dann sollten Sie noch eine weitere Mahnung per E-Mail versenden. Setzen Sie eine 14-tägige Frist. Diese E-Mail könnte z.B. so formuliert sein:
Kundennummer: [Ihre Nummer, sofern vorhanden]
Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer, sofern vorhanden]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x bezüglich meiner Forderung auf Schadensersatz. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen. Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße [Ihr Name]
Schlichtungsstelle einschalten: nach 14 Tagen oder nach 4 Wochen
4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde können Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Wenn Sie einer Preis- oder Abschlagserhöhung widersprochen haben und daraufhin gekündigt wurden, dann können Sie schon nach 14 Tagen die Schlichtungsstelle einschalten. Der Grund liegt darin, dass eine Kündigung durch den Anbieter eine deutliche Ablehnung Ihres Widerspruchs darstellt.
Was Sie beim Einschalten der Schlichtungsstelle beachten sollten und Sie Ihren Anspruch gegenüber der Schlichtungsstelle formulieren können, finden Sie hier.
Sollte Stromio (auch unter der Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“) und gas.de den Schlichterspruch nicht akzeptiert, könnte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Insbesondere bei den ersten Schlichtungssprüchen sehe ich diese Gefahr.
4. Kompromissangebot annehmen?
Wenn Sie ein Recht auf Schadensersatz haben, dann werden Stromio (auch unter der Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“), gas.de vermutlich versuchen, Ihnen ein Kompromissangebot zu unterbreiten. Dies zeigen die Erfahrungen mit Stromio, gas.de und immergrün. Wenn Sie dieses annehmen, könnten sämtliche andere Forderungen abgegolten sein und Sie könnten auf mögliche Nachforderungen verzichten. Passen Sie bitte auf, dass z.B. Forderungen aufgrund von z.B. Fehlern in der Abrechnung damit nicht ausgeschlossen sind.
Wägen Sie ab, ob Sie das Angebot annehmen wollen.
Schadensminderungspflicht
Es ist Ihre Pflicht, den Schaden zu mindern. Andernfalls bleiben Sie auf einen Teil des Schadens sitzen.
Alle betroffenen Ex-Stromio-Kunden fallen in die Ersatzversorgung. Für einen Teil der Betroffenen ist die Ersatzversorgung sehr teuer, weil für die Neukunden neue Tarife mit sehr hohen Arbeitspreisen bis 107 Cent/kWh eingeführt wurden. Prüfen Sie daher, wie viel Sie in der Ersatz-/Grundversorger zahlen müssen.
Wann sollte ich Schadensersatz gegen Stromio & gas.de einfordern?
Bis zu welcher Frist muss ich den Schadensersatz einfordern?
Es gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist. Somit haben Sie noch bis Ende 2024 Zeit, Schadensersatz einzufordern. Den maximalen Schadensersatz können Sie selber erst zum vereinbarten Vertragsende einfordern.
Wenn Sie den maximalen Schadensersatz selber (Option C) einfordern möchten, dann müssen Sie bis zum Tag des ursprünglichen, vertraglich vereinbarten Vertragsende warten. Der Grund liegt darin, dass Sie erst dann Ihren Zählerstand kennen, um den Schadensersatz für die höheren Verbrauchskosten berechnen zu können.
Wenn Sie jedoch früher Schadensersatz einfordern möchten, dann könnten Sie z.B. nur den Schadensersatz für die höhere Grundgebühr verlangen. Gleichzeitig würden Sie jedoch auf einen Teil des Schadensersatzes verzichten. Da die Grundgebühr nur einen Bruchteil des Gesamtschadens ausmacht, halte ich dies für nicht sinnvoll.
Eine weitere – theoretische – Möglichkeit wäre, den Schadensersatz für zwei Zeiträume einzufordern. Sie könnten z.B. zum 31.12.2021 den Zählerstand ablesen und für den Zeitraum 3.12.2021 bis 31.12.2021 den ersten Teil des Schadensersatzes einfordern. Zum vereinbarten Vertragsende stellen Sie den zweiten Teil des Schadensersatzes. In der Regel fordern die Energieanbieter jedoch, dass Sie bei einem Kompromiss alle anderen Forderungen abtreten. Somit kann es dann nicht mehr zu einen zweiten Teil ihrer Schadensersatzforderung kommen.
Erfahrungen zu Schadensersatz gegen Stromio und gas.de
An dieser Stelle werde ich alle wesentlichen Informationen zusammentragen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen werden.
- Aktuell liegen noch keine Gerichtsurteile gegen Stromio und gas.de vor.
- In den ersten Rückmeldungen von gas.de und Stromio wird die Sonderkündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 3 BGB begründet.
- Mir liegen Rückmeldungen von betroffenen Kunden vor, die über schlechte Angebote von Stromio & gas.de berichte oder gar keine Rückmeldung erhalten. Sobald Sie das Kompromissangebot annehmen, können Sie sich nicht mehr die Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter in Anspruch nehmen.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Weiterführende Fragen & Antworten
Nein, das würde ich nicht tun. Sehr wahrscheinlich werden Sie zeitnah gemahnt, wenn Sie es tun.
Die Abrechnung erstellt das Unternehmen. Diese ist nachprüfbar. Wenn die Abrechnung fehlerfrei ist (korrekter Verbrauch / Preise, Bonus berücksichtigt), dann haben Sie eine Nachzahlung zu leisten.
Ein Schadensersatz müssen Sie genau nachweisen und dem kann das Unternehmen widersprechen. Um Ihren Schadensersatz geltend zu machen, müssen Sie entweder einen Kompromiss mit dem Unternehmen schließen, oder diesen gerichtlich durchsetzen (lassen).
Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de nimmt Ihnen gerne das Risiko und die Arbeit ab, einen Schadensersatz durchzusetzen. Für die Dienstleistung fällt eine Erfolgsprämie i.H.v. 33% vor. So gehen Sie keine Risiken ein.
Eine unwirksame Kündigung in Verbindung mit einer Einstellung der Belieferung führte während der Energiekrise zu Mehrkosten beim Kunden. Der Anbieter hat sich zur Belieferung mit Strom und Gas vertraglich verpflichtet. Hält er seine Verpflichtung nicht ein und ist die Kündigung unzulässig, dann lieg eine Vertragspflichtverletztung vor.
Der Anbieter muss den Kunden dann so stellen, als ob er seiner Vertragsverpflichtung nachgekommen wäre. D.h., dass Mehrkosten aus einem höheren Arbeits- und Grundpreis zu erstatten sind. Auch Bonusansprüche sind zu berücksichtigen. Die Mehrkosten sind für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsfrist zu erstatten.
Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, müssen Sie den Schadensersatz vom Anbieter einfordern.
Ja, VENEKO hat bereits vor Gericht geklagt. Kurz vor Urteilsverkündung hat gas.de nachgegeben und den Schaden an den Kunden ausgezahlt. In den nächsten Monaten rechnen wir mit weiteren Erfolgen. Urteile gegen Stromio und gas.de sind mir nicht bekannt. Mir ist auch nicht bekannt, dass ein anderes Unternehmen zuvor gegen Stromio oder gas.de erfolgreich Gelder einfordern konnten.
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Guten Tag zusammen,
hat hier jemand die Dienstleistung von VENEKO in Anspruch genommen?
Wie zufrieden war der Service und wie lange hat VENEKO tatsächlich benötigt um dem Kunden den voraussichtlichen Schadensersatz mitzuteilen?
Über Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
Frage: Wie errechnet sich die Schadenersatzsumme? Mein Vertragsbeginn war der 16.12.2021 und endete am 21.12.2021. Er bestand ja nur 6Tage von einem Jahr und dann zum Grundversorger. Vielen Dank für ihre Antwort Wolfgang Burkhart-Diederichs
Stromio hat die Belieferung zum 23.12. eingestellt. Da in den Verträgen eine Kündigungsfrist vereinbart wurde, dürfte Stromio diese nicht eingehalten haben. Der Vertrag hätte somit ein Jahr weiterlaufen müssen. Insofern dürfte es sich bei Ihnen lohnen, Schadensersatz einzufordern.
VG
MM
ich hatte mich schon mal bei ihnen angemeldet und eine mail bekommen ,das sie sich melden.bisher habe ich von ihnen noch nichts gehört.
mfg
dieter holzhammer
Inzwischen sollten Sie eine E-Mail erhalten haben. Ansonsten schreiben Sie mir bitte.
Lieber Herr Moeschler,
meine Mutter wurde auch rückwirkend von Gas.de gekündigt, allerdings hatte ich schon aufgrund er angekündigten Preiserhöhung zum 31.12.2021 vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. So landete sie für 1 Monat in der unfassbar teuren Grundversorgung, von über 1000 Euro mehr. Über diese Mehrkosten hat sie nun eine Entschädigung angeboten bekommen, bis auf eine Differenz von ca. 100 Euro. Die höheren Kosten des neuen Sondervertrages will Gas.de nicht tragen, aber da können wir mit leben, da wir ja selber gekündigt hatten. Vermutlich war der Zweck der Preiserhöhung ja auch, dass viele mit alten Verträgen kündigen. Ärgerlich, aber nicht zu ändern. Vielen Dank für diese tolle hilfreiche Seite, ich glaube ohne diese Informationen hätte ich gar nichts unternommen, weil mir die Rechtslage gar nicht klar war.
Mfg
Hallo Herr Moeschler,
Sie empfehlen die Dienstleistung von VENEKO um ohne großen Aufwand durch eine Sammelklage 2/3 des Schadens ersetzt zu bekommen (1/3 Provision geht an VENEKO).
Unabhängig davon, dass mir persönlich die Höhe der Provision sehr hoch vorkommt, vermisse ich eine wichtige Informationen zu dem Angebot von VENEKO.
Die AGB auf der verlinkten Seite von VENEKO passen nicht zu dem Auftrag für die Schadensersatz-Prüfung. Zudem würde ich gerne wissen, was passiert wenn ich mich bei VENEKO anmelde, später aber die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, weil z.B. ein annehmbares Angebot von gas.de vorliegt oder ich mich doch entscheide selbst Klage zu erheben.
Kann ich also den erteilten Auftrag an VENEKO jederzeit kostenlos stornieren?
Ich glaube dies wird einige mögliche Kunden interessieren.
Ich empfehle daher, dass Sie mit einfachen Worten die wichtigsten Vertragsbedingungen, die nach einer Beauftragung von VENEKO vereinbart sind, transparent auf Ihrer Homepage veröffentlichen.
Besten Gruß
Hallo Herr Moeschler,
Vor einer Woche habe ich eine wichtige Frage gestellt, die sicherlich für alle Geschädigten wichtig ist, die das Angebot von Veneko annehmen wollen.
Ist Ihnen meine Anmerkung keine Antwort wert?
Lieber Hr. Jakobi,
selbstverständlich ist mir Ihre ANmerkung eine ANtwort wert. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich Ihnen auch schon eine persönliche E-Mail geschrieben.
ich habe Ihren Kommentar erst am Freitag gesehen, da ich die Kommentare nicht täglich beantworten kann. Ich habe Ihre Frage an Veneko weitergegeben. Die wollen Morgen Ihre Frage umfangreich beantworten.
VG
MOeschler
Lieber Hr. Jakobi,
bitte entschuldigen Sie den zeitlichen Verzug. Dies ist die Antwort von VENEKO zu Ihrer Frage. Ich sende diese Ihnen auch noch per E-Mail zu.
Ihre Fragen zur Dienstleistung können Sie gerne auch an [email protected] richten.
===
Hallo Chris,
erstmal vielen Dank, dass du die Leistung von VENEKO in Betracht ziehst. Die VENEKO ist darauf spezialisiert, Gas- und Stromrechnungen auf Fehler und Gesetzesverstöße zu prüfen und für ihre Kunden durchzusetzen. Wir sind zurzeit die einzigen am Markt, die eine solche Expertise seit einigen Jahren aufweisen können. So haben wir besonders in den Fällen von Stromio und Co. die nötige Fachexpertise, diese schneller und präziser für dich und andere Kunden erfolgreich durchzusetzen.
Unsere genauen Konditionen findest du in den Auftragsbedingungen unter: https://mein.veneko.de/Auftragsbedingungen_Schadensersatz_Pruefung.pdf
Diese findest du auch nochmal im letzten Schritt der Beauftragung, denen jeder Kunde zustimmen muss. Sie sind extra nicht in unsere allgemeinen AGB eingebettet, damit unsere Kunden ein besseren Überblick über den konkreten Leistungsumfang bei diesem besonderen Unterstützungsangebot erhalten. Daneben bieten wir ja noch allgemeine Leistungen rund um die Energielieferung an, wie z.B. unsere Expertenprüfung. Wir wollten diese verschiedenen Angebote aber nicht alle in den selben AGB regeln, weil das dann zu unübersichtlich werden könnte.
Nun zu deiner Frage: Gemäß den Auftragsbedingungen, kann man jederzeit unsere Leistung stornieren bzw. kündigen. Dabei entstehen auch keine direkten Kosten, jedoch bleibt unsere Erfolgsbeteiligung unberührt. Auch im Falle eines Vergleichs oder wenn der Kunde vom Versorger ausbezahlt wird, erhalten wir für unsere Prüfungsleistung 1/3 der Gesamtforderung. Jedoch können wir je nach Fall auch aus Kulanz von unserer Erfolgsbeteiligung zurücktreten.
Unser Produkt ist so aufgebaut, dass für den Kunden kein Risiko besteht, da wir für die Prüfung und die Durchsetzung zum einen in Vorleistung gehen und die Anwalts- bzw. Gerichtskosten selbst tragen. Zudem ist durch unsere Energiemarkt-Expertise die durchsetzbare Forderung meistens deutlich höher als bei anderen Legal-Tech-Firmen. Im Falle, dass sich Kunden selbst der Schadensforderung annehmen wollen, haben wir durch unsere gebündelten Streitwertmengen wahrscheinlich einen größeren Hebel um mehr Geld auch durchzusetzen.
Für weitere Fragen, kannst du dich auch direkt an die VENEKO per E-Mail: [email protected] wenden.
Hallo Herr Moeschler,
vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jakobi
Nach Erhalt der Abrechnung des Grundversorgers habe ich bei gas.de mit Hilfe des Musterbriefes und des Excel-Tools einen Schaden von 1.395,— € geltend gemacht und eine Erstattung von 1.386,— € erhalten.
Insofern empfehle ich allen Geschädigten ihren Anspruch direkt geltend zu machen.
Ich finde es traurig, dass sich jetzt offenbar Herr Moschler und Veneko ihre Stücke der Schadenskuchen anderer Verbraucher gönnen wollen. Pfui.
Nicht alles, was legal ist, ist auch richtig.
Lieber Chris,
auf meiner Seite zeige ich, wie betroffene Kunden sich mit meinen kostenlosen Musterschreiben und mit meinem Excel-Berechnungstool Schadensersatz selber einfordern können.
Meine Umfrage ergab, dass viele Kunden keine oder wenn nur sehr schlechte Kompromissangebote geboten bekommen. Aus diesem Grund finde ich die Dienstleistung von VENEKO sehr hilfreich und deshalb empfehle ich die Dienstleistung.
Wenn Sie die Dienstleistung nicht hilfreich finden, dann empfehle ich Ihnen, dass Sie den Schadensersatz versuchen selber einzuholen.
Fazit: Die Dienstleistung von VENEKO ist eine weitere Möglichkeit, den Schadensersatz durchzusetzen. Ich erkenne nicht was daran schlimm sein soll, den betroffenen Kunden eine zusätzliche Option anzubieten. Zudem bekomme ich und VENEKO viel positives Feedback hierzu.
Ginge es mir ums Geldverdienen, so dürfte ich keine kostenlose Hilfe anbieten. Ich bin aber der Einzige, der so umfangreich kostenlos hilft.
Gerne verbessere ich mit Ihrer Hilfe meinen kostenlosen Service. Über konstruktives Feedback freue ich mich daher sehr.
Hallo,
ich habe Stromio per Einwurfeinschreiben an die Postfach-Adresse sowie per E-Mail aufgefordert, Schadenersatz zu leisten (Schreiben s.u.).
Daraufhin habe ich ein erstes Kulanzangebot erhalten, das deutlich niedriger als mein geforderter Schaden war!
Das habe ich per E-Mail mit folgendem Schreiben abgelehnt und dann ein weiteres Kulanzangebot erhalten in Höhe meiner Schadenersatzforderung (m.E. sollten Sie deshalb überlegen, ob Sie sich mit einer geringeren Kulanzleistung als Ihrem Schaden zufrieden geben):
Sehr geehrte Frau XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Sofern Sie mir aus Kulanz zu den u.g. Bedingungen einen Betrag von € XXX,- überweisen, bin ich damit einverstanden.
Andernfalls bleibe ich bei meiner Ihnen bereits mitgeteilten Schadensersatzforderung zzgl. Verzugszinsen sowie sämtlicher mir aufgrund Ihrer Vertragsverletzung entstandenen Kosten. Sofern erforderlich, werde ich diese wie bereits genannt auf dem Rechtsweg Ihnen gegenüber geltend machen, z.B. durch Anschluss an die in Vorbereitung befindliche Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen. Die Zeit dafür bringe ich gern auf.
Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, ob Sie mir einen Betrag von € XXX,- zu u.g. Bedingungen überweisen und sich weitere Kosten und Mühen ersparen möchten.
Freundliche Grüße
XXXX
Hier noch einmal das erste Schreiben zur Schadensersatzforderung (beigefügt hatte ich eine für mich günstige Kalkulation des voraussichtlich entstehenden Schadens bis zum ordentlichen Vertragsende zur Jahresmitte 2022):
Betreff: Ihre Kündigungserklärung und Belieferungseinstellung zum 22.12.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Email vom 29.12.2021 teilten Sie mir mit, dass Sie meinen Stromliefervertrag mit Ihnen (Vertragskontonummer XXXXXXXXX) einseitig zum 21.12.2021 außerordentlich kündigen möchten.
Wie bereits mitgeteilt, bin ich damit ausdrücklich nicht einverstanden. Aus Ihrer Begründung leitet sich für Sie kein außerordentliches Kündigungsrecht i.S.d. § 314 BGB ab. Als Stromanbieter tragen Sie das unternehmerische Risiko für die Beschaffungskosten der zur ordnungsgemäßen Erfüllung Ihrer Vertragsverpflichtungen erforderlichen Energie.
Durch Ihre Belieferungseinstellung verletzen Sie somit Ihre Leistungspflichten aus unserem Vertragsverhältnis.
Aufgrund dessen mache ich hiermit Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend.
Der Schaden besteht aus der Differenz zwischen dem ursprünglich mit Ihnen vereinbarten Preis und einem neuen (höheren) Preis der Belieferung durch andere Stromanbieter (Ersatzversorgung sowie neuer Stromanbieter) während der Vertragsdauer bis zur ordentlichen Kündigung zum XX.XX. 2022. Für diese Differenz müssen Sie aufkommen. Diesen Schaden beziffere ich mit € XXX,XX Euro. Die Berechnungsgrundlage dafür finden Sie in der Anlage.
Ich fordere Sie auf, den mir entstandenen Schaden i.H.v. € XXX,XX unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens, durch Überweisung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto zu ersetzen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist behalte ich mir vor, meine Ansprüche Ihnen gegenüber auf dem Rechtsweg durchsetzen und sämtliche daraus entstehen zusätzlichen Kosten von Ihnen ersetzt zu verlangen.
Freundliche Grüße
XXXX
Sehr geehrter Herr Moeschler,
Ich habe mich am 01.02.22 auf Ihrer Seite angemeldet, bzw bei Veneko. Zeitgleich habe ich als langjährige Kundin ein Einschreiben an Gas.de mit der Forderung auf einen Schadensersatz und einer Fristsetzung bis zum 28.02.22. geschickt. An Hand meines neuen Vertrages konnte ich den mir entstehenden Schaden mit 1538,30 Euro beziffern. Am 28.02. erhielt ich ein Kulanzangebot über 1415,00 Euro mit Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. Dieses Angebot nehme ich an und werde die Dienstleistung von VENEKO nicht in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wir haben ebenfalls Interesse an Ihrer Dienstleistung. Bei uns war es allerdings der Anbieter Phönixstrom der seinen Vertrag nicht eingehalten hat. Wir bekamen nicht einmal eine Kündigung sondern wurden zum 31.12.2021 beim Grundversorger abgemeldet und bekamen von diesem eine Rechnung über den Grundversorgungstarif ab 01.01.2022. Wir haben dann direkt zum 01.01.2022 diesen Tarif wieder gekündigt und einen anderen, wenn auch teurrren Versorger abgeschlossen.
Wir bitten hier um Kontaktaufnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
auch Kunden von Phönixstrom können die Dienstleistung von VENEKO nutzen. Dazu gehen Sie auf die Seite der Legal-Tech-Firma.
Hallo,
nachdem ich am 11.01.2022 meinen Schadenersatz bei Stromio geltend gemacht habe, bekam ich gestern! eine Antwort. Mein Vertrag wäre dort noch bis zum 16.12.2022 gegangen. Meine Schadenersatzforderung belief sich auf 372 €, man bot mir tatsächlich 45 € brutto an. Wie muss ich mich denn jetzt verhalten? Was kann ich Stromio jetzt antworten? Beharre ich auf meiner Forderung oder mache ich ein Gegenangebot, z. Bsp. 250 €?
Viele Grüße
Habe eine E-Mail von gas.de am 08.12.2021 erhalten, das mein Gasliefervertrag zum 02.12.2021 gekündigt wurde.Als Begründung wurde eine nie dagewesene Preisexplosion an den Beschaffungsmärkten deklariert.Am 17.01.2022 habe ich der Kündigung widersprochen und gas.de aufgefordert mich zu den vertraglich vereinbarten Konditionen weiter zu beliefern.Desweiteren habe ich gas.degas.de mitgeteilt das ich mir eine Geldentmachung weiterer Schadensansprüche vorbehalte.Am 22.01.2022 erhielt ich von gas.de eine weitere E-Mail mit einer Entschuldigung und einem Kulanzangebot,das aus meiner Sicht aber nicht annehmbar war.Am 30.01.2022 übermittelte ich gas.de eine E-Mail mit einem Gegenangebot und einer detalierten Berechnung der zu erwarten-den Kosten Vertrag gas.de und jetziger Belieferung.Eine Antwort seitens gas.de blieb danach aus.
Danke für Ihre Schilderung. Meiner Wahrnehmung ging es sehr vielen Kunden genau so.
Ich hatte Glück im Unglück, nachdem ich nach der Kündigung durch Gas.de am 3.1. bei den ortsansässigen Stadtwerken Bamberg sofort einen relativ günstigen Onlinetarif buchen konnte. Die Mehrkosten für die restlichen 11 Monate belaufen sich auf ca. 700€.
Das erste Angebot nach meiner Schadensersatzforderung betrug 620€, welches nach Beanstandung nochmals auf 670€ aufgestockt wurde.
Nach meinem Einverständnis vor ca. 2 Wochen würde der Betrag heute überwiesen.
Viele Grüße,
Hoser
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler (Tech-Firma VENEKO) !
Am 06.02.2022 habe ich mich in Ihr Formular „Schadensersatz einfordern“ eingetragen, da ich u.a. die Dienstleistung „…..Schadensersatz erhalten“ der Tech-Firma VENEKO in Anspruch nehmen möchte. Leider habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten.
Hier erste Details zu meinen Fall:
– Mit Schreiben vom 07.12.2021 hat mir gas.de (Grünwelt Energie) den Gasliefervertrag beginnend ab dem 02.10.2021 (Vertragslaufzeit 12 Monate) mit Ablauf des 02.12.2021 gekündigt.
– Mit Schreiben vom 06.01.2021 habe ich dieser Kündigung widersprochen.
– Am 25.01.2021 erhielt ich die Schlußrechnung.
Da ich nicht weiß, ob Sie meine Daten vom 06.02.2022 erhalten haben, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mein Interesse an einer Zusammenarbeit mit Ihnen und VENEKO in Sachen „Schadensersatzforderung gegen gas.de“ entsprechend weiterleiten würden.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine E-Mail über den Erhalt dieser Nachricht zuschicken würden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reimann
Gas.de hat ein Vergleichsangebot von knapp über 1000 Euro angeboten als Schadenersatz. Dieses Angebot habe ich nicht angenommen. Meine überschläglicher Schaden liegt m.E. bei ca. 4000 Euro, wenn ich den Preis des Grundversorgers bis zum Ende der Garantiezeit zu zahlen hätte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Vertrag per 01.07.2021 mit Grünwelt Energie über eine Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Der Vertrag wurde mir Rückwirkend am 08.12.2021 zum 02.12.2021 gekündigt. Ich wurde damit Kunde der DREWAG-Stadtwerke Dresden (Grundversorger).
Auf Grund Ihrer Empfehlung , erhob ich per Fax und Mail Einspruch gegen die Kündigung.
Mit Schreiben vom 10.01.2022 erhielt ich die Schlußrechnung von Grünwelt Energie mit einer Forderung über 98,27 EUR, bezahlbar bis zum 26.01.2022.
Mit Ihrem Formula stellte ich am 23.01.2022 Schadenersatzanspruch über 3.558,42 EUR. In diesem Betrag wurde die Forderung von 98,27 EUR breits berücksichtigt. Das Schreiben ging per Fax und Mail an Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH.
Mit Schreiben vom 08.02.2022 von Grünwelt Energie erhielt ich eine Mahnung jetzt über 99,23 EUR zur Schlußrechnung, zahlbar bis 18.02.2022.
Wie komme ich ich weiter? Können Sie mir Helfen.
Über eine Info von Ihrer Seite zum Eingang meines Problems wäre ich Ihnen sehr verbunden.
In dieser Erwartung
mit freundlichen Grüßen
Stephanie Gommlich
Liebe Fr. Gommlich,
ich kann sehr gut nachempfinden, dass Sie die Forderung mit Ihrer Schadensersatzforderung verrechnen möchten.
Auf dieser und anderen Seiten wurde ich gefragt, ob man eine Nachzahlung mit dem Schadensersatz verrechnen kann. Unter häufige Fragen habe ich empfohlen, dies nicht aufzurechnen, weil ich die Gefahr einer Mahnung sehe.
In Ihrem Fall beträgt die Nachzahlung 98,27 €. Ich würde es nicht riskieren, dass in einigen Wochen ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Denn dann drohen Ihnen schnell höhere Kosten.
In Ihrem Fall ist der Schadensersatz sehr hoch. Daher werde ich eine „Sonderlösung“ für Sie prüfen und zeitnah Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
VG
MM
Ich hätte Interesse an einer Schadensersatz Klage da ich zum1.12.21 von gas.de gekündigt wurde und deshalb in die Grundvetsorgung zu eins Energie vermittelt wurde als Neukunde .Bis zum 31.0122 für 2 Monate habe ich die 3fachen Raten zu zahlen.
Liebe Fr. Baldauf,
diese Woche werden Sie sich voraussichtlich diese Dienstleistung beantragen können. Sie können sich entweder in das Formular auf dieser Seite eintragen. Dann erhalten Sie eine Info-Mail. Oder die Tage hier noch mal vorbeischauen.
Hallo,
wie ich aus mehreren Kommentaren ableite sind auf die Meldungen bei Ihnen noch keine
Rückmeldungen oder Bestätigungen eingegangen, so auch bei mir.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns als Sammelklageninteressierten unsere Meldung
bestätigten und mitteilten, wie Sie vorhaben, den Stand der Dinge zukünftig zu kommunizieren
Mit freundlichen Grüßen
W.Truöl
Guten Tag,
Auch uns wurde noch nichts bestätigt und wir haben uns schon Anfang diesen Monats eingetragen.
Wir wären auch sehr dankbar eine Nachricht zu erhalten ob der Eintrag eingegangen ist.
Bitte entschuldigen Sie, dass ich keine Eingangsbestätigung per E-Mail versendet habe.
Meine Annahme war, dass die Rückmeldung auf dieser Seite in Form eines grünen Bestätigungs-Kastens ausreichend wäre.
Ich habe die Anregung von Ihnen und weiteren betroffenen Kunden angenommen und versende seit Anfang Februar nun Bestätigungs-E-Mails.
Meine Erfahrung bisher ist, dass das Formular fehlerfrei funktioniert und die Anfragenden auch eingetragen waren. Sie habe ich auch in der Liste vorgefunden.
Die Info-Mail wird zeitnah versendet.
Guten Tag,
sie schreiben, dass man die Nachzahlung nicht mit der Schadensersatzforderung nicht verrechnen soll.
Aus meiner Sicht ist die Kündigung seitens Stromio rechtsunwirksam und somit die einseitig gesetzte Fälligkeit der Nachzahlung ebenfalls.
Beides würde eine Wirksamkeit nach Vertragsablauf 31.03. erreichen.
Kann man eine Nachzahlung gemäß gesetzter Frist nicht als Anerkennung der vorzeitigen Kündigung sehen?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Saynisch
Ich sehe hier Risiken.
Die Gefahr ist, dass Sie gemahnt werden. Die 1. Mahnung verursacht keine hohen Zusatzkosten. Aber die Kosten steigen, insb. nachdem ein Inkassobüro eingeschaltet wird. Dies sollten Sie sich bewusst sein.
Hallo Herr Dr. Moeschler,
bereits vor mehreren Tagen habe ich mich auf Ihrer Seite eingetragen, um mich an einer Sammelklage zu beteiligen. Leider habe ich bis zum heutigen Tag keinerlei Reaktion erhalten. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie die weitere Vorgehensweise ist? Ist mein Eintrag überhaupt bei Ihnen eingegangen? Bitte auch direkt an meine Mailadresse antworten. Vielen Dank
Heiko Hensel
Bei uns hat sich bis jetzt auch keiner gemeldet. Vielleicht sind es auch einfach zu Viele, welche sich melden.
Es sind in der Tat sehr viele, die sich gemeldet haben. Das ist aber nicht der Grund, weshalb Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben. Auf Anregung von Ihrem und weiteren Kommentaren habe ich nun eine Bestätigungs-E-Mail eingerichtet.
Sie sind eingetragen. Das habe ich überprüft.
Sehr gerne. Alle Informationen rund um den Schadensersatz und die Dienstleistung finden Sie HIER.
Der Anbieter Enstroga AG hat das selbe Problem, hat aber einen anderen Weg gewählt.
Enstroga AG hat erst einseitig den Abschlag erhöht ohne dass der Verbrauch oder der Tarif sich geändert hat.
Dann würde vertragswidrig, trotz eingeschränkter Preisgarantie der Preis um rund 100% erhöht. Diese Erhöhung hat man vergessen mit zuteilen.
Wer nun es gemerkt hat kann gehen. Fragen zu Abschlag, Preisanpassung, Schadensersatz werden nicht beantwortet.
Bitte hier ebenfalls Kunden sammeln und ein Angebot vorschlagen.
Danke
Hallo Herr Moeschler,
auch ich war Kunde bei Stromio und Grünwelt . Bin jetz bei E On für den Strom und bei meinem Grundversorger NGW für Gas. Für beide musste ich bereits Abschläge bezahlen. NGW als Abschlag Gas 1003 € ( 300 % ) und Strom 120€ ( 50% )
Was mache ich jetzt um mich anzuschluießen?
Sehr geehrter Hr. Moeschler,
die Abrechnung von GRÜNWELT zum 02.12.2021 hat einen noch fälligen Betrag von 441,19 €. Dieser soll von GRÜNWELT zum 10.02.2022 über das bekannte Konto eingezogen werden. Ich hatte bereits im November den Vertrag gekündigt, was auch bestätigt wurde und zum 01.01.2022 einen neuen Anbieter beauftragt. Die Ersatzversorgung vom 03.12. bis 31.12 2021 kostet mich 665,61 €. Das sind ca. 435,00 € Mehrkosten, als wenn GRÜNWELT mich bis 31.12.2021 weiter beliefert hätte.
Nun meine Frage, ob es sinnvoll ist:
Ein Schreiben an GRÜNWELT mit der genauen Mehrkosten, Schadenersatz fordern, Einzugsermächtigung entziehen und nur den offenen Betrag überweisen ?
Mit freundlichen Grüßen
J. Wagner
Sehr geehrter Hr. Moeschler,
ich habe mich vor ca. 2 Wochen zur Sammelklage angemeldet, allerdings noch nichts von Ihnen gehört. Grünwelt hat mir zum 3.12.21 gekündigt. Der Vertrag wäre noch bis 31.12.21 gelaufen.
Seit 3.12.21 werde ich von Erdgas Schwaben beliefert. Die Rechnung vom 3.12.21 – 31.12.21 betrug für 5955 KWh 499,05 Euro. Kann ich Schadenersatz von Erdgas Schwaben oder Grünwelt verlangen? Die Rechnung ist ja unglaublich.
Seit 1.1.22 bin ich bei ESB.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Nagl
Ich bin in Fulda auf die Rhönergie in der Grundversorgung „gefallen“ und hab für 4400kw/h 935€ zu zahlen!!! Das ist unfassbar…..
Hallo ,
ich war auch bei Stromio .Am 14.12.2021 habe ich eine E-Mail mit der Preiserhöhung (der neue monatliche Abschlag auf 139 Euro statt 109Euro).Um so überraschend war für mich leider die E -Mail von 29.12.2021 mit der Kündigung der bestehenden Stromlieferung Vertrag mit Ablauf des 21.12.2021 .
Ich finde es unverschämt dass man erst eine Woche später von der Kündigung erfährt und dass man vom Ersatzversorger informiert wird. Was macht man mit den höheren Kosten, die einem entstehen.
Aus dem Grund habe ich mich auch dazu entschlossen und würde gerne einer Sammelklage anschließen?
Entstehen mir dadurch irgendwelche Kosten? Lg Gali
Hallo,
auch uns hat Stromio zum 21.12.21 den Stromvertrag gekündigt. Die haben wir jedoch erst am 04.01.22 per E-Mail erfahren. Auf meine Schadensersatzfirderung hat Stromio folgendes geschrieben:
„Es tut uns sehr leid, wenn es dadurch zu einem wirtschaftlichen Nachteil für Sie gekommen ist.
Nach den uns vorliegenden Informationen sind die Preise der Grund- bzw. Ersatzversorgung in Ihrer Postleitzahl derzeit für Sie vorteilhafter als die zuletzt mit uns vereinbarten Konditionen.
Da Ihnen kein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, scheidet eine Leistung eines Schadenersatzes aus.“
Das ist eine Frechheit!
Wie kann ich weiter vorgehen ? Eibe Schlussrechnung habe ich auch nicht erhalten.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
LEU Energie stellt ebenfalls Stromlieferung ein, trotz Preisgarantie. Besteht vielleicht Interesse einer Sammelklage auch gegen LEU Energie?
Hallo zusammen,
wir (junge Familie mit 2 kleinen Kindern) sind auch von gas.de und stromio betroffen. Beim gas hatten wir bei gas.de einen Abschlag von 73€ und dann zum Grundversorger gewechselt worden und hier ist der Monatlich Abschlag mit 511€ 2 Monate schon durch. Ich habe zwischenzeitlich auch zu einem anderen Anbieter gewechselt (241€/Monat).
Habe mich hier bei der sammelklage angemeldet aber noch keine Rückmeldung bekommen. Laut Homepage wollte sich Herr Moeschler melden (wahrscheinlich viel zu tun).
Meine Frage wäre jetzt, muss ich jetzt noch weitere Schritte einleiten bzw. beachten oder läuft das jetzt alles von alleine nachdem ich mich hier registriert habe.
Besten Dank und Gruß
Carlo O.