Der Sofortbonus wird nicht ausgezahlt
Viele Stromanbieter werben um die Gunst der Verbraucher, indem Sie ihnen einen hohen Sofortbonus versprechen, der dann nicht fristgerecht ausgezahlt wird.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Der Sofortbonus soll häufig nach 60 oder 90 Tagen ausgezahlt werden. Verbraucher haben sich allerdings auf de.reclabox.com u.a. über die Stromanbieter Fuxx Sparenergie (Grüner Funke), ExtraEnergie und Eon beschwert, dass der Sofortbonus nicht fristgerecht ausgezahlt wird. Mit diesen Hinweisen haben sich Verbraucher bereits erfolgreich gewehrt:
Ihr Anbieter ist verpflichtet, den Sofortbonus auszuzahlen
Wenn Ihr Anbieter im Vertrag zugesichert hat, dass er Ihnen einen Sofortbonus auszahlen wird, dann hat er dies auch zu tun. Es ist nicht zulässig, dass der Verbraucher erst aktiv werden muss und den Anbieter dazu auffordern muss. Im Urteil gegen immergrün (365 AG) (Az: 84 0 96/19) begründet das LG Köln dies mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Es sei irreführend und unlauter, wenn ein Anbieter die Auszahlung des Sofortbonus ankündigt, aber nur auf Mahnung auszahlt.
Schauen Sie in den Vertragsunterlagen nach, wann der Sofortbonus ausgezahlt werden soll. Häufig sind es 90 Tage oder weniger. Wenn Sie bis dahin keinen Sofortbonus erhalten haben, dann mahnen Sie mit meiner Vorlage (s.u.).
Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass Sie Kunde sind, Ihrem Vertrag nicht widersprochen haben und bis zum Auszahlungstermin weiterhin Kunde waren. Einige Anbieter behalten sich das Recht vor, den Sofortbonus anteilig zurückzufordern, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Ob dies rechtlich zulässig ist, ist fraglich. Dies könnte für den Verbraucher überraschend sein, wenn er in der Vertragsanbahnung nicht explizit darauf hingewiesen wurde. In den AGBs sind derartige Kürzungen gewöhnlich nicht genannt. Daher dürften Verbraucher gute Chancen haben, sich zu wehren.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Die Verbraucherbeschwerden konzentrieren sich auf wenige Anbieter
Dabei konzentrieren sich die meisten Beschwerden auf die verspätete Auszahlung von Guthaben und Sofortbonus. Es handelt sich somit um ein geläufiges Problem. Die gute Sache daran ist, dass es deshalb auch viele Erfahrungen von Verbrauchern gibt, wie Sie das Geld schnell erhalten. Dies zeige ich Ihnen nachfolgend.
Empfehlungen, wenn Ihr Stromanbieter den Sofortbonus nicht auszahlt
Folgende Vorgehensweise hat sich bei Verbrauchern als besonders effizient herausgestellt. Diese stammen aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern.
Nachdem die Frist vergangen ist, schreiben Sie Ihren Stromanbieter an und setzten Sie ihm eine siebentägige Frist. Falls der Stromanbieter nicht darauf reagiert, empfehle ich eine Beschwerde auf Reclabox.
Es bietet sich an, eine 14-tägige Frist zu gewähren. In der Regel reagieren die Stromanbieter zügig auf eine veröffentlichte Beschwerde. Nur in wenigen Fällen helfen Beschwerden auf de.reclabox.com nicht weiter. In diesen Fällen bleibt Ihnen dann nur noch der Weg zur Schlichtungsstelle. Diese ist für Sie kostenlos.
Betreff: Mein Sofortbonus wurde nicht fristgerecht ausgezahlt
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
der vertraglich vereinbarte Sofortbonus hätte xx Tage ab Stromlieferbeginn ausgezahlt werden müssen. In meiner Beschwerde-E-Mail vom xx.xx.202x habe ich Sie aufgefordert, den Sofortbonus auszuzahlen. Sie haben darauf nicht reagiert. Ich möchte Ihnen eine letzte Chance geben, den Sofortbonus auszuzahlen. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Forderung: Auszahlung des Sofortbonus
Viele Grüße [Ihr Name]
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
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Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Wir rennen nun schon seit vier Wochen unserem Bonus in Höhe von 672,- € bei der EnBW nach. Soviel zum Thema seriöser Anbieter.
Guten Tag,
seit dem 10.07.2018 beziehen wir unseren Grundstrom von der Wunderwerk AG. Gemäß des Vertrags steht uns mit Ablauf von 60 Tagen ein Sofortbonus in Höhe von 156,00€ zu. Dementsprechend wäre eine Auszahlung des Betrags zum 18.09 fällig gewesen.
Einige Emails und Telefonate später, wurde uns nun ein Teil des Bonus (101,42€) ausgezahlt und darauf verwiesen, dass der zweite Teil in den kommenden Tagen angewiesen werde. Schon sehr merkwürdig die ganze Geschichte, insbesondere da sich mir die Zusammensetzung der Höhe der ersten Rate dieses Bonus in keiner Weise erschließt.
Man darf gespannt sein wie es sich weiter entwickelt, vor allem unter dem Aspekt, dass uns mit Ablauf des Vertrags (nach 12 Monaten) der Neukundenbonus i.H.v. 128,00€ vertraglich zugesichert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
wir waren bis zum 30.18 bei der BEV. Nach Prüfung der Endabrechnung mussten wir feststellen, dass man nach einem Jahr den Grundpreis verdoppelt hat. Dieses war sehr versteckt in der Abrechnung von 2017 dargestellt. (unter Punkt 4 Vertragsrelevante Informationen).
Nach genauerer Prüfung ist uns zudem aufgefallen, dass der Sofortbonus in Höhe von 204 Euro am 1.8.2016 gezahlt werden sollte, was auch nicht erfolgt ist.
Nach tel. Nachfrage bei der BEV sagte man lapidar, das hätte man vergessen, würde es aber nach endgültiger Abrechnung gutschreiben, ebenso den Neukundenbonus in Höhe von 177,56 Euro.
Wir haben Widerspruch gegen den erhöhten Grundpreis eingelegt und warten gespannt auf Reaktion.
Sehr enttäuschen, das Ganze hat System.
Sonst sind wir mit Stromwechsel immer gut gefahren.
Mit freundlichem Gruß
Vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht!
Wenn Sie Probleme mit der Preiserhöhung haben sollten, dann kann ich Sie gerne dabei unterstützen. Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können. Weiterführende Hinweise finden Sie hier.
Genau das ist uns bei 365 AG Strom passiert. Sehr schlechter Service