Stromanbieter kündigen: Vorlagen für E-Mail, FAX & Brief
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Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
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Ihren Stromanbieter kündigen Sie selber am besten 1 Monat vor Kündigungsfrist. Am schnellsten geht es per E-Mail. Ab 10 Tage vor Kündigungsfrist kündigen Sie rechtssicher per Einschreiben, notfalls per FAX.
Stromanbieter kündigen: Anleitung, Vorlagen
Ich selber kündige nach dieser Vorgehensweise. Auch bei anderen Verbrauchern hat sich diese Anleitung als besonders effizient herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen und weiterentwickelt.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Schritt 1: Kündigen Sie selber & möglichst früh
Kündigen Sie selber und beauftragen Sie nicht den neue Stromanbieter mit der Kündigung. Schließlich kennen Sie die Vertragsdetails am besten, zudem kann der neue Anbieter Ihren Wechselwunsch ablehnen. Ihr Vertrag wird dann nicht gekündigt. Kündigungen per E-Mail oder Fax wurden in der Vergangenheit von einigen kundenfreundlichen Stromanbietern ignoriert oder verweigert. Bei einem Sonderkündigungsrecht (z.B. wegen Preiserhöhung) müssen Sie sogar selber kündigen. Ihr neuer Anbieter darf dies nicht für Sie übernehmen.
Kündigen Sie möglichst früh. Wenn Sie zum Ablauf des Vertrags kündigen, empfehle ich Ihnen möglichst früh zu kündigen.
- Vier Wochen vor Kündigungsfrist können Sie bequem über das Kundenportal (sofern vorhanden) oder per E-Mail bzw. Fax kündigen. Sie sparen so unnötige Kosten. Sollte der Energieanbieter Ihre Kündigung ignorieren, dann haben Sie noch genügend Zeit, um rechtssicher zu kündigen.
- 5 bis 10 Tage vor Kündigungsfrist müssen Sie sicherstellen, dass die Kündigung anerkannt wird. Andernfalls verlängert sich Ihr Vertrag. Rechtssicher können Sie nur postalisch per Einschreiben / Einwurf kündigen. Dies kostet 3€ und ist aufwendiger. Die Kündigung über das Kundenportal, per E-Mail, Fax oder Brief können Sie nicht nachweisen. Daher sind diese Kündigungsformen nicht rechtssicher.
- Haben Sie weniger als 5 Tage Zeit? Wichtig ist, dass Ihre Kündigung rechtszeitig beim Energieanbieter ankommt. Trifft das Einschreiben zu spät ein, dann haben Sie die Kündigung verpasst. Vorsichtshalber sollten Sie per FAX und ggf. auch noch per E-Mail zusätzlich kündigen.
Seit dem 01.10.2016 muss der Stromanbieter Kündigungen per E-Mail oder Fax akzeptieren (der §309 Nr. 13 BGB wurde angepasst, sodass nun keine strengeren Anforderungen als die Schriftform zulässig sind).
Betreff: Kündigung meines Stromvertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Stromvertrag fristgerecht zum xx.xx.202x.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu. Nennen Sie mir bitte auch das Vertragsende.
Viele Grüße [Ihr Name]
Wenn eine Preiserhöhung vorliegen sollte, dann verwenden Sie diese Vorlage:
Betreff: Kündigung meines Stromvertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu. Nennen Sie mir bitte auch das Vertragsende.
Viele Grüße [Ihr Name]
Rechtssicher kündigen: weiterführende Hinweise
Nur im Notfall sollten Sie anstatt des genauen Datums „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ schreiben, weil einige Versorger diese Ungenauigkeit bereits ausgenutzt haben, um den Vertrag vorher zu beenden und den Bonus zu verweigern. Dies wurde anscheinend auch schon von Gerichten abgesegnet, weil von einer einvernehmlichen vorzeigen Kündigung ausgegangen wurde.
In Foren wird häufig erwähnt, dass einige wenige Stromanbieter bestreiten, die Kündigung erhalten zu haben. Sie als Kunde sind in der Pflicht nachzuweisen, dass das Unternehmen die Kündigung erhalten hat. Aufgrund zahlreicher Erfahrungen von Verbrauchern mit derartigen Gas- und Stromanbietern empfehle ich Ihnen Ihre Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf zu versenden und zu unterschreiben, wenn der Stromanbieter Ihre Kündigung per E-Mail nicht bestätigt. Die Kosten betragen 3 €.
Der Vorteil gegenüber einer Kündigung per Einschreiben/Rückschein ist, dass der Stromanbieter bei einer Kündigung per Einschreiben/Rückschein den Empfang der Kündigung um ein paar Tage verzögern kann. Dies kann insbesondere bei zeitkritischen Kündigungen dazu führen, dass die Kündigungsfrist doch nicht eingehalten wird. Daher empfehle ich, bei zeitkritischen Kündigungen die Kündigung per Einschreiben/Einwurf zu versenden, um nachweisen zu können, wann der Brief beim Stromanbieter eingeworfen wurde.
Nun könnte der Empfänger behaupten, dass in Ihrem Schreiben alles andere außer der Kündigung nicht enthalten war. Um auch nachweisen zu können, dass Ihr Schreiben die Kündigung enthalten hat, wäre eine Gerichtsvollzieherzustellung notwendig. In den Verbraucherforen ist mir nicht zu Ohren gekommen, dass Unternehmen diese Behauptung aufstellen würden. Ein Fall ist mir allerdings gekannt, wobei das Amtsgericht Bad Kreuznach (AZ: 21 C 98/14) dem betroffenen Verbraucher geglaubt hat, Kündigung auch im Original unterschrieben zu haben. Die teurere Variante der Gerichtsvollzieherzustellung (Kosten ca. 13 €) ist meiner Meinung nach daher in den meisten Fällen nicht notwendig.
Im Kündigungsschreiben fordern Sie Ihren Anbieter auf, Ihnen eine Kündigungsbestätigung zu erteilen. Mit der Kündigungsbestätigung können Sie Ihre Kündigung nachweisen und Ihnen wurde bestätigt, ab wann Sie zu einen neuen Stromanbieter wechseln können. Solange Ihnen diese nicht vorliegt, können Sie nicht sicher sein, dass die Kündigung angenommen wurde.
Haben Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten und zuvor nicht rechtssicher per Einschreiben /Einwurf gekündigt, dann sollten Sie rechtssicher per Brief mittels Einschreiben/Einwurf kündigen. Mittels Einschreiben/Einwurf können Sie nämlich nachweisen, dass Ihr Schreiben an den Empfänger übergeben wurde. Bewahren Sie den Nachweis vorsichtshalber auf.
Vorsicht: Einige Stromanbieter und Gasanbieter ignorieren Kündigungen
Grundsätzlich können immer Fehler beim Kündigen passieren. Daher sollten Sie stets selber und möglichst frühzeitig kündigen. Über diese Stromanbieter haben sich z.B. Verbraucher bereits auf de.reclabox.com bezüglich Kündigungen beschwert: Fuxx Sparenergie (inkl. Grüner Funke), ExtraEnergie, Stromio, immergrün, Primastrom und Voxenergie.
Einige Strom- und Gasanbieter ignorieren die Kündigung oder teilen einen verspäteten Kündigungstermin mit. Achten Sie daher nicht nur darauf, ob eine Kündigungsbestätigung eingegangen ist, sondern auch, welcher Tag der Kündigung Ihnen bestätigt wurde:
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
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FAQs „Stromanbieter kündigen“
Sie können regulär kündigen (z.B. nach 12 Monaten), aber auch, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Am häufigsten kündigen Verbraucher außerordentlich, wenn der Anbieter Ihnen die Preise erhöht. Aber auch bei Änderungen der AGBs oder wenn der Versorger seinen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wenn Sie außerordentlich kündigen möchten, dann weisen Sie Ihren Anbieter auf ihr spezifisches Sonderkündigungsrecht hin und begründen See dies gegebenenfalls. Strom- und Gasanbieter sollen Kündigungen ohne den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht bereits verweigert haben.
Weiterführende Hinweise zu Ihren Sonderkündigungsrechten habe ich Ihnen auf dieser separaten Seite zusammengestellt.
Grundsätzlich haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie umziehen. Einige Stromanbieter räumen Ihren Verbraucher allerdings eines ein. Schauen Sie daher in Ihren AGBs unter „Umzug“ nach.
Wenn Ihnen kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, melden Sie Ihrem Anbieter so früh wie möglich, dass Sie umziehen. Der Anbieter wird Sie am neuen Wohnort weiter versorgen. Sollte dieser dort höhere Preise verlangen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung.
Wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht vorliegt (etwa bei Preiserhöhungen oder Wohnungswechsel, sofern der Anbieter dies aus Kulanz in seinen AGBs gewährt), sollten Sie Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung gegenüber Ihrem bisherigen Versorger selber vornehmen. Zwar kann Ihr neuer Anbieter dies für Sie übernehmen. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung steht das Recht auf außerordentliche Kündigung i.d.R. nur Ihnen zu. Zudem müssen Sie sich beeilen, da Stromanbieter Ihren Kunden häufig nur zweiwöchige Kündigungsfristen gewähren. Wenn etwas bei der Kündigung durch Ihren neuen Versorger schief läuft (z.B. wegen fehlender Vollmachten), ist diese Frist schnell abgelaufen. Auch ich hatte Schwierigkeiten bei der regulären Kündigung mit Hilfe des neuen Stromanbieters (siehe hier mehr zu meinen Erfahrungen). Mein neuer Versorger kannte die Vertragsdetails nicht, wodurch sich mein Vertrag mit dem bestehenden Stromanbieter um ein ganzes Jahr verlängerte.
Sie müssen vor Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich kündigen. Haben Sie mehr als 3 Wochen Zeit, empfehle ich zunächst per E-Mail zu kündigen. Bleibt die Kündigungsbestätigung aus, haben Sie noch genügend Zeit, per Einschreiben/Einwurf Ihre Kündigung rechtssicher zu belegen.
Sie können Ihren Stromanbieter zu jeder Zeit kündigen. Um Probleme bei der Kündigung auszuschließen, sollten Sie mindestens 1 Monat vor Kündigungsfrist (diese beträgt meistens 6 Wochen) kündigen.
Kündigen Sie zunächst per Brief und Fax. Wenn Sie innerhalb von 2 Wochen keine Kündigungsbestätigung erhalten, haben Sie noch genügend Zeit, postalisch per Einschreiben/Einwurf zu kündigen.
Wenn Sie durch den Grundversorger mit Strom beliefert werden, beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
Grundsätzlich können Vertrage telefonisch geschlossen und gekündigt werden. Das Problem besteht darin, dass Sie die Kündigung nicht nachweisen können. Aus diesem Grund sollten Sie immer schriftlich und anhand meiner oben angeführten Anleitung kündigen.
Ja, Sie können Ihren Stromanbieter per E-Mail kündigen. Leider bereiten einige Stromanbieter Ihren Kunden Probleme. Um eine ungewollte Verlängerung Ihres Vertrages auszuschließen, sollten Sie mindestens 1 Monat vor Kündigungsfrist (diese beträgt meistens 6 Wochen) kündigen. Denn bei Problemen haben Sie noch genügend Zeit, postalisch per Einschreiben/Einwurf zu kündigen.
Ja, Sie können Ihren Stromanbieter online kündigen – per Email oder über das Kundenportal. Leider bereiten einige Stromanbieter Ihren Kunden Probleme. Um eine ungewollte Verlängerung Ihres Vertrages auszuschließen, sollten Sie mindestens 1 Monat vor Kündigungsfrist (diese beträgt meistens 6 Wochen) kündigen. Denn bei Problemen haben Sie noch genügend Zeit, postalisch per Einschreiben/Einwurf zu kündigen. Beachten Sie bitte, dass Sie Kündigungen über das Kundenportal nicht nachweisen können.
Textform bedeutet, dass Sie Ihre Kündigung per Brief, E-Mail, Fax oder in ähnlicher Form (z.B. WhatsApp) übermitteln müssen. Schriftform hingegen bedeutet, dass ein unterschriebener Brief notwendig ist – diese Form ist jedoch für Strom- und Gasanbieter nicht mehr vorgeschrieben.
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Immergrün hat mir im letzten halben Jahr 3 Preiserhöhungen sang und klanglos in mein Kundenportal geschoben und mich in keinster Weise per Mail darüber informiert. Die letzte Preiserhöhung soll erst noch kommen, aber die Sonderkündigungsfrist ist lt. denen schon rum.
Ich habe das am Mittwoch zufällig bemerkt, weil am Monat die Zähler getauscht wurden und ich noch schnell Bild gemacht habe um meinen aktuellen Zählerstand einzutragen.
Dabei habe ich dann diese Schreiben entdeckt. Die Erhöhungen sind happig und bald soll ich 201 Abschlag zahlen bei 40 € Grundgebühr und 81 Cent Arbeitsleistung. Ich denke ich muss nicht erwähnen, das ich unter Schock stand. Ich bin auch gerade sehr aufgeregt.
Ich will auf jeden Fall da weg so schnell es nur geht. Nur ich weiß nicht so recht wie. Ich habe einige Links von der Verbraucherzentrale bekommen, da steht, das das Sonderkündungsrecht gilt, ab dem zeitpunkt wo man davon erfährt. Aber das sind ja 3 Erhöhungen. Die erste war im Juli, die zweite im November und die 3te haben sie mir im Dezember aufgedrückt. Ich muss denen allen widersprechen. Ich habe einie ungefähre Vorstellung von dem was ich schreiben will, aber keine Erfahrung und bin sehr unsicher. Ich weiß nicht so recht welches Schreiben ich hier jetzt nehmen kann. Kann mir wer helfen?
Guten Tag 🙂
eine Frage bitte. Gibt es eine Möglichkeit meine Abschlußrechnung von immergrün von einer fachkundigen Stelle überprüfen zu lassen, wenn man selbst damit überfordert ist, aber weiß das die Rechnung nicht stimmen kann. Da 2 mal nachweislich Montagsabschläge doppelt gezahlt wurden (81Euro) und jetzt nur ein Guthaben von 40Euro gezahlt wird. Bin gerne bereit das Geld zu spenden, ich will nur nicht das immergrün so einfach davon kommt.
Herzlichen Dank für Info´s diezbgl.
Hallo, Herr Dr. Möschler, ich habe von voxenergie einen Brief mit dem Sonderkündigungsrecht zum 3.12.2021 erhalten.Habe sofort gekündigt per Einschreiben/Einwurf. Was muß ich machen wenn Voxenergie die Kündigung nicht bestätigt.Soll ich da nochmal kündigen oder was kann ich sonst machen.Nun habe ich einen neuen Brief vonVoxenergie erhalten mit einer geringen Änderung des Arbeibspreises von 0,10Cent/kWh und der Grundpreis 0,25 Euro und neue Laufzeit für 24 Monate Mindestens Laufzeit diese Sache muß ich doch sofort Widerrufen. Das sieht doch wie nach einem neuen Vertrag aus oder sehe ich das falsch.Voxenergie will seine Kunden fertig machen.Ich habe schon gesundheitliche Probleme wegen diesen Briefen. Also ich mache keinen Vertrag mehr mit solchen Anbietern und werde zum möglichen Termin zu den Stadtwerken München wechseln.viele grüße Heidelore
Bei Änderungen der Vertragskonditionen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Änderung.
Sie sollten die Sonderkündigung selber per E-Mail und EInschreiben versenden. Wenn Voxenergie nicht reagiert, dann schreiben Sie noch mal eine E-Mail hinterher (ca. 1 Woche würde ich denen geben). Hilft auch dies nicht, würde ich eine Online-Beschwerde auf de.reclabox.com einstellen. 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde können Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Spätestens dann kommen Sie zu Ihrem Recht.
Ich hatte Strom angemeldet obwohl ich es nicht brauchte,da ich über einen zwischenzähler laufe und mit meinen Vermieter jährlich abrechne.
Nun hat dieser Anbieter, nachdem ich es rückgängig gemacht habe, einfach meinen Vermieter bei seinem Anbieter gekündigt ohne ihr Wissen. Auch haben meine Vermieter weder irgendwas schriftlich mit denen gemacht,geschweige irgendetwas unterschrieben. Nun habe ich riesigen Ärger deswegen. Es kann doch nicht angehen,nur weil ich die Nummer vom stromkasten angegeben habe das die einfach woanders kündigen ohne Einwilligung. Mir geht’s gar nicht gut deswegen. Was kann man da machen? LG Angelika
Guten Tag.
Ich habe folgendes Problem.
Ich habe den alten Anbieter gekündigt und mir einen neuen gesucht.
Nun ist der neue anbieter aber vom alten übernommen worden ,was mich ganz und gar nicht froh stimmt!
Kann ich nun außerordentlich kündigen?!
Vllt kann mir hier jemand helfen?! Lg oli
Hallo, für meinen Vater wollte ich den Stromanbieter wechseln. Er hat bisher einen 2010 abgeschlossenen Vertrag bei Energy2day/SorglosStrom. Ich hatte die Kündigung per email fristgerecht geschickt, die Empfangsbestäigung per Autorobot kam gleich kurz darauf per email. Einige Tage später ein Brief, in dem die Kündigung nicht anerkannt wird mit Verweis auf AGB und Verweis auf die dort genannte Schriftform bei Kündigung.
Seit 2016 ist ja die Textform gültig, welche auch email als gültig inkludiert. In den im damals abgeschlossenen Vertrag ist die Schriftform genannt. Jedoch hat der Anbieter online korrekterweise seine AGBs mit „Textform“ ausgewiesen.
Meine Frage: Gelten jetzt für den Vertrag meines Vaters die alten AGBs oder die aktuellen, die auch online ersichtlich sind?
In den Unterlagen meines Vaters habe ich keinen Schriftverkehr gefunden, der auf neuere AGBs hinweist. Kann aber nicht ausschließen dass dies trotzdem vorhanden oder nur klein vermerkt wurde.
Ich bin Kunde bei den Regionalen Energiewerken, möchte fristgerecht kündigen. In den AGBs steht, das die Kündigungen per Email nicht anerkennen. Ist das rechtens?
Nein, Sie dürfen per E-Mail kündigen.
Das wundert mich doch sehr. In 2016 gab es eine BGB-Novelle. Seitdem gilt Textform (E-Mail, Fax etc.) – nicht mehr Schriftform (Brief).
Hallo,
ich habe im Rahmen eines nicht zuvor genehmigten Werbeanrufes einen Strom-und Gasvertrag abgeschlossen. Eigentlich wollte ich ein unverbindliches Angebot haben, jedoch wurden mir persönliche Daten geschickt entlockt um daraus einen verbindlichen Vertrag zu machen. Zwei tage nach Abschluß habe ich bei der Voxenergie GmbH die Verträge Per E-Mail, per Fax mehrfach,Brief und ab 01.12.20 per Einschreiben/Einwurf gekündigt. Die Kündigung des Gasvertrages wurde schriftlich angenommen. Für den Stromvertrag gab es keinerlei Reaktion. Alle e-Mails mit Lesebestätigung wurden mir per E-Mail am 07.12.20 als ungelesen zurückgeschickt.
Hi,
Frage: wie spät kann ich die Kündigung schicken?
Meine Situation: Vertrags Start war am 15.12.2018, (zwei Jahre Vertrag)
Kündigungsfrist laut AGB zwei Wochen.
Ich habe es entdeckt am 30.11.2020. Sofort habe ich uber das Aboalarm portal ein Kündigung per fax abgeschickt und eine Bestätigung von Aboalarm uber das erfolgreiche Kündigung Eingang bekommen, das war um 22.00 uhr 30.11.2020.
Ob dieses war rechtzeitig? Oder 22uhr ist zu spät um fie Vertrag noch in dieses Jahr zu beenden?
P.s. Eine Kündigung Bestätigung von strom Anbieter habe ich bekommen aber dev Vertragsende steht dort 31.12.2021… also ein Jahr zu viel…
Ich habe bei Vox Energy meinen Vertrag durch meinen jetzigen Anbieter lekker energy wirderufen lassen das problem war nur das die 14 Tage schon überschritten waren da ich selber im Krankenhaus war.
Vox hat den Widerruf zurück gewiesen und hat einen neuen Liefertermin ab dem 1.6.2022 vereinbart.
Jetzt bekam ich wieder ein schreiben ( durch Anruf der Firma Vox ) da lautet es vertragsverlängerung und die Preise sind höher .
Wie soll ich mich verhalten oder was soll ich tun ?
Mfg
Edgar Welsch
Guten Abend Herr Moeschler,
zunächst nochmal vielen Dank für Ihre Seite.
Ich hatte mit Ihnen Kontakt aufgenommen, da ich leider auch auf die unseriöse Art und Weise der Firma Voxenergie hereingefallen bin. Eine äußerst freundliche Mitarbeiterin schaffte es, mir Zählernummer und Kontonummer zu entlocken. Ich fühlte mich danach sehr unwohl und spürte gleich, dass ich einer betrügerischen Firma auf den Leim gegangen bin. Nach kurzem Recherchieren gelangte ich auf Ihre Seite.
Ich habe auf Ihr Anraten hin gleich eine Kündigung per Email versendet. Allerdings nur mit meiner Zählernummer und ohne Vertragsnummer, da ich diese noch nicht hatte. Natürlich erhielt ich keine Antwort darauf. Ein paar Tage später erhielt ich die Unterlagen und habe am darauf folgenden Tag einen Widerruf per Einschreiben/Einwurf an die unseriöse Firma geschickt. Laut Sendungsverlauf wurde der Brief einen Tag später zugestellt.
Dies ist nun genau 9 Tage her und wie zu erwarten, habe ich noch keine Rückmeldung erhalten. Ich werde langsam ungeduldig und befürchte, dass meine Kündigung keine Wirkung zeigt.
Was kann ich tun, wenn die 14-tägige Widerrufzeit abgelaufen ist und ich keine Bestätigung von Voxenergie erhalten habe?
Vielen Dank und liebe Grüße
Beate Bungartz
Hallo Fr. Bungartz,
SIe haben ja den Nachweis, dass SIe den Widerruf zugestellt haben. Ich gehe davon aus, dass Voxenergie sich nicht mehr bei Ihnen melden wird. Falls doch, dann schreiben Sie mich bitte per E-Mail an.
VG
Matthias Moeschler
Ich erhielt vor ein paar Tagen einen Anruf von „Tarif- Füchse 99 AG“ mit einem Energie- Sparangebot, welches angekündigt wurde. Eine Weile später kam ein Anruf von der bekannten Firma „voxenergie“ mit der hier oft erwähnten Verfahrensweise. Und zum Abschluss die vielen Fragen, die mit „einem JA beantwortet werden sollten. Sollte ich nicht ausdrücklich mit ja antworten, würde die ganze Befragung wieder von vorne beginnen müssen. Nichtsahnend tat ich dies. Bis dahin ahnte ich nichts böses. Auch erhielt ich später einen Anruf zwecks Nachfrage der Seriösität des Verhandlungsgespräches. Ich musste mich beim jetzigen Anbieter unbedingt nach der Zählernummer erkundigen, dies war dem Frager sehr dringend, er wollte es sofort erledigt haben. Über einen Widerruf wurde ich nicht in Kenntnis gesetzt, den erhielt ich im laufe der letzten Tage. Verträge zum Ausfüllen für die Energie, für Internet einschließlich Festnetztelefon. Ein Haushalts- Schutzbrief- Vertrag (kostenfrei) wurde auch beigelegt. Ich bin mir sehr unsicher darüber, ob ich für diese Ganoven schon voll im Vertrag hänge oder noch nicht. Nun hab ich schnell den Widerspruch entsprechend einem Formular ausgefüllt, welches ich per Einschreiben zustellen lasse, in vereinfachter Form schon per e-Mail zugesendet. Überrascht war ich aber auch, dass meine Konto- Verbindung schon bekannt war. Im I-Net konnte ich aber nichts über „Sparfüchse 99“ finden. In diesem Zusammenhang werden nur Beiträge über „Voxernergie“ gelistet.
Neu Vertrag leider habe ich telefonisch Abgeschlossen,stellt es sich heraus der ist deutlich Teuere,
leider habe ich so fellerisch gamacht, aber auf meine anrufe, meine neu kundigung oder wiederrufkudigen reagiert der voxenergie GmbH absolut nicht . Was mache ich am besten jetzt,noch wiedrehot schreiben,wie lag dann .
Ich empfehle Ihnen meine kostenlose Widerrufsvorlagen und Beschwere-Vorlagen auf dieser Seite zu nutzen: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/voxenergie-erfahrungen-2/
Hallo Herr Moeschler,
am Donnerstag, dem 24.10.2019, um 11:27, erhielt ich einen Anruf von einem Herrn Schallock (Telefon-Nr. 0176/55979112) der Firma primastrom GmbH.
Er unterbreitete mir folgendes Angebot:
Anstatt des zu zahlenden Betrages i.H. von 93,- € monatlich an die Stadtwerke Erkrath, betrug der von ihm angebotene Strombetrag 82,- € monatlich.
Im Laufe des Telefongesprächs wollte er von mir die Kundennummer und die Zählernummer wissen. Da ich terminlich unter Zeitdruck stand bat ich darum, ihn zurückzurufen.
Dies lehnte er jedoch sofort mit der Begründung ab, dann würde ich mich evtl. in der Warteschleife mit noch mehr Zeitaufwand befinden, und er wollte warten.
Da ich die Zählernummer nicht direkt griffbereit hatte, habe ich ihm lediglich die Kunden-Nr. und (dummerweise, auch meine Konto-Nr. ) durchgegeben. Er wußte um unsere Telefon-Nr., die Kündigungsfrist sowie die Anzahl der Personen in unserem Haushalt.
Nachdem ich mich später im Internet über die Analyse Deuschland GmbH und prima eco Bonus von primastrom GmbH, kundig gemacht habe (nur negative Bewertungen), hege ich nun den Verdacht, einem Betrug aufgesessen zu sein.
Seitens der primastrom GmbH werden mir in den nächsten Tagen Unterlagen zugehen. Ich werde dies gemäß Fernabsatzvertrag vorsorglich fristgerecht widerrufen/kündigen.
Meinen jetzigen Strom-Anbieter (Stadwerke Erkrath), habe ich schon informiert und auch die Bundesnetzagenur habe ich über dieses dubiose Telefonat informiert.
Was kann ich noch unternehmen, um aus dieses Sache unbeschadet rauzukommen?
Mit freundlichen Grüßen
Hilmar Bölitz
Seit dem 01.07.2018 bin ich über Verivox bei Immergrün! 365AG
mit dem GAS-Tarif „Spar Gas Klassik Premium 12“ mit folgenden Konditionen:
4,49 c/kw/h Verbrauchspreis 130,63 EUR Grundpreis p.a.
Vereinbarte Boni über Verivox: (bei 30.000 kw/h Gas)
160 EUR Sofortbonus (fällig sofort ab Belieferung)
15% Neukundenbonus 221,85 EUR (fällig nach 12 Monaten)
Abschlagszahlungen 139 EUR monatlich.
Der Sofortbonus in Höhe von 160 EUR wurde mir nie ausgezahlt.
Mit der Jahresabrechnung am 30.06.2019 wurde mir der Neukundenbonus nicht abgezogen.
Immergrün! schuldet mir bis heute an BONI 381,85 EUR
Die Jahresrechnung in Höhe von 1.479,55 EUR wurde mit einer Rückzahlung in Höhe von 188,45 EUR beglichen.
Anstatt jetzt die Abschlagszahlungen auf 124 EUR zu reduzieren, erhöhte Immergrün die Abschläge selbständig auf 151 EUR.
Auf meine telefonische Nachfrage hin am 16.10.2019, teilte man mir am Telefon mit, ich wäre seit dem 01.07.2019 im neuen Tarif mit folgenden Konditionen
5,90 c/kw/h Verbrauchspreis (Preiserhöhung 31,4%) 130,63 EUR Grundpreis p.a.
Dieses Schreiben wäre mir am 15.04.2019 postalisch zugestellt worden.
Leider habe ich dieses Schreiben nie bekommen!
Weder per Post, noch per E-Mail und auch nicht im online immergrün Kunden Postfach! Dieses Schreiben wurde mir niemals zugestellt!
Am 23.10.2019 erhielt ich dann auch dieses Schreiben per E-Mail. (das mit dem Osterhasen drauf)
Da mir die überfälligen Boni in Höhe von 381,85 EUR bis heute nicht ausgezahlt oder verrechnet wurden, habe ich am 23.10.2019 2 Abschlagszahlungen in Höhe von je 151 EUR zurück buchen lassen. Damit schuldet mir Immergrün noch immer 79,85 EUR. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen hat bisher auch nicht stattgefunden.
Meine dringenden Fragen:
Wie gehe ich jetzt dagegen vor und wehre mich gegen diese Preiserhöhung die mir am 15.04.2019 nicht zugestellt wurde, denn ansonsten hätte ich sofort von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht)
Ab wann gilt die Preiserhöhung die mir am 23.10.2019 mitgeteilt wurde?
Zu welchem Datum kann ich kündigen und von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?
Was schlagen sie vor?
Vielen herzlichen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Mein Einwurfeinschreiben an die BEV , das ich am 21.12. verschickt habe, befindet sich laut Sendungsstatus immer noch in Zustellung. Und nun?
Mein Einwurfeinschreiben an die BEV, das ich am 20.12. verschickt habe, befindet sich laut Sendungsstatus immer noch in Zustellung – ein weiteres – eine Woche später ebenfalls. Und nun? Unmöglich!
Ja Leut, wie schaut es denn bei der Kündigung mit der erteilten Einzugsermächtigung per Lastschrift aus? Die würde ich mal zeitgleich ganz geschmeidig zum Ende des Belieferungszeitraumes/Vertrages im Zuge der Kündigung gleich mit widerrufen und untersagen. Wenn später fehlerhaft endabgerechnet wird, ist der Energieversorger nicht mehr berechtigt einfach abzubuchen. Ich kann die Endrechnung prüfen, nicht erstattetes Guthaben abziehen, Fehler reklamieren… und der Versorger ist auf meine Einzelüberweisung angewiesen. Komplette Rücklastschrift als Weigerung zur Zahlung von Einzelposten einer Rechnung ist immer blöd. Abgelesen wird der Verbrauch zum Ende des Vertrages. Abrechnung erfolgt nach §40 Abs.4 EnWG spätestens 6 Wochen nach Abrechnungsperiode. Und da ist der Anbieter schon lange nicht mehr berechtigt von meiem Konto abzubuchen.
@Hallo Verbraucherhilfe: Das gehört für mich zwingend gleich ins Kündigunsschreiben und spart nochmal echt viel Ärger
Ja, das Beste habe ich euch noch gar nicht erzählt:
Ich habe zwei Verträge mit Ärger bei der BEV und einen bei Fuxx Sparenergie
Gruß Elvira
Finde diese Seite hier sehr informativ und hilfreich für viele Stromkunden hier, die Rat suchen und Opfer von gierigen und unseriösen Stromversorgern sind
Ein großes Lob und Dankeschön an Dr. Moeschler!
Bin seit diesem Jahr (01.01.2018) bei der BEV Energieversorgungsgesellschaft und bei mir hat der Wechsel vom alten Stromanbieter reibungslos geklappt. Trotz tollem Preis-Leistungsverhältnis, die sie anboten, war ich dennoch skeptisch in Bezug auf Kündigung und versteckte Kosten, die auf mich zukommen könnten. Zudem haben mich die negativen Erfahrungen anderer Kunden bei der BEV sehr verunsichert.
Glücklicherweise bin ich nach der Recherche auf diese Seite hier gestoßen und die Kündigung bei BEV lief ohne Probleme.
Nach etwa mehr als 2 Wochen ist die Kündigungsbestätigung per Post bei mir heute angekommen. Hatte die Kündigungsvorlage hier benutzt und via E-Mail an BEV geschickt.
Manchmal ist es besser, wenn man bei seinen aktuellen Stromanbieter rechtzeitig selbst kündigt als sich auf den neuen Stromanbieter für diese Aufgabe zu verlassen.
ich habe den Kündigungstermin irrtümlich mit 30.9.2018 geschrieben, es ist der 30.9.2019 .
Entschuldigung
Ich habe gerade die Endabrechnung von Grüner Funke (gehört zur FUXX Sparenergie) erhalten und bin fassungslos. Die haben – ohne Ankündigung – um 70 % den Arbeitspreis erhöht. Letztes Jahr 0,184164 Euro und nun 0,317647 €. Wir sollen 454,84 € nachzahlen.
Was soll ich jetzt tun? Das ausserordentliche Kündigungsrecht kann ich noch anwenden?? Ich konnte es ja nicht tun, das ich von der Preiserhöhung keine Ahnung hatte. Der nächste Kündigungstermin wäre der 30.9.2018.
1. Soll ich sofort kündigen als aussergewöhnlich?
2. muss ich die Nachzahlung tatsächlich zahlen? Ich habe per eMail gedroht, den Betrag
zurückzubuchen.
3. Ab wann kann ich mir einen neuen Anbieter suchen?
Mein Fuxx Anbieter hat nach Ablauf des Jahres ohne korrekte Ankündigung eine Preisanpassung von 27 auf 35 Cent mit erhöhter Abschlagszahlung gemacht. Sie hätten mir angeblich die Erhöhung per Post zugesandt, die ich nicht erhalten habe. Bin darum von den alten Konditionen ausgegangen und bin in Widerspruch gegangen mit bitte der Kürzung der erhöhten Abschläge nach den tatsächlichen Verbrauch mit alten Konditionen. Versorger hat mir plötzlich außerordentliche Kündigung angeboten, ich habe Einzugsermächtigung zurückgenommen, um kleinere Abschläge nach alte Konditionen bis Vertragsende (März 2019) zu zahlen. Der Versorger fordert aber weiterhin 70€ und ich wollte jetzt 59 € in Dauerauftrag zahlen. Kann der Versorger schon Inkassounternehmen einsetzen, wenn ich geringere Abschläge zahle?
Wie ich allgemein auf meiner Seite schreibe: machen Sie deutlich, dass Sie den unstrittigen Betrag zahlen werden und tun Sie dies auch. Gegen den strittigen betrag sollten Sie sich wehren. Bei Bedarf zeige ich Ihnen, wie! Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können.
Hallo Herr Dr. Moeschler,
ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe meinen Stromliefervertrag bei immergrün wegen einer Preiserhöhung fristgerecht gekündigt. Allerdings habe ich offensichtlich vergessen in der Kündigung auf mein Sonderkündigungsrecht hinzuweisen (Es ist nicht immer gut, Muster aus dem Internet zu verwenden.). Deshalb hat immergrün gestern bei mir angerufen und meinten, die Kündigung wäre zwar eingegangen, aber ungültig aus genanntem Grund. Sie haben mir dann angeboten, in einen anderen Tarif zu wechseln mit den gleichen Konditionen meines alten Vertrages ohne Preiserhöhung, dieser hätte jedoch eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Meine Frage: Ist es rechtlich dringend erforderlich im Kündigungsschreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen? Danke für Ihre Hilfe!
Ich bin leider kein Jurist. Zudem würde mich interessieren, ob Sie zumindest den Anlass der Kündigung genannt haben. Ohne Ihren Fall zu kennen: Ich vermute es ist ausreichend, wenn der Verbraucher den Grund der Kündigung nennt, aber das Wort „Sonderkündigungsrecht“ nicht verwendet. Daraufhin habe ich einen Juristen gefragt und er war sich „recht sicher“, dass sogar das noch nicht mal notwendig wäre. Anscheinend reicht es, wenn der Verbraucher nur seinen Wunsch nach Kündigung zum Ausdruck bringt.
Anhand meiner Formulierung erkennen Sie, dass ich mir nicht 100%ig sicher bin…
Zum Thema: Wie beweist man den Eingang eines Kündigungsschreibens?
Um der Behauptung vorzubeugen, dass im Briefumschlag kein Kündigungsschreiben sonden nur Konfetti oder so drin wäre, verwende ich für schriftliche Kündigungen per Einschreiben grundsätzlich nur Fensterbriefumschläge. Wenn dann der Energieversorger später vor Gericht vorgibt, keine Kündigung erhalten zu haben, würde ich die Vorlage der kompletten Briefsendung samt Umschlag verlangen. Wird das nicht gemacht, so ist wegen der Vorenthaltung oder Vernichtung von Beweismitteln zumindest die Glaubwürdigkeit des Versorgers nachhaltig erschüttert. Sofern man dann selber noch eine Kopie des tatsächlichen Schreibens vorlegen kann, sehe ich keinen Grund mehr, warum einem dann nicht geglaubt werden soll.
Hallo Herr Dr. Moeschler,
mein 2ter Beitrag bereits, lediglich mit dem Hinweis zu Ihren Ausführungen zum Sonderkündigungsrecht:
In den AGB´s von z.B. immergrün! (Ableger von 365 AG) wird ein Sonderkündigungsrecht durch Wohnungswechsel ausgeschlossen. Ich bin kein Jurist. Las allerdings an glaubwürdiger Stelle im Netz, dass Wohnungswechsel für ein Sonderkündigungsrecht wohl nur beim Grundversorger generell rechtlich durchsetzbar ist.
Das hierzu, weil sie in Klammern 2 Beispiele erwähnen, die ein Sonderkündigungsrecht darstellen würden. Darunter der Wohnungswechsel.
mit freundlichem Gruß, Thomas M.
Da haben Sie Recht!
Ich habe den Text ein wenig ergänzt, um klarzustellen, dass ein Sonderkündigungsrecht nicht immer zwangsläufig gegeben ist.
Vielen Dank!
Ich habe am 23.11.2017 per Einschreiben/Einwurf den Stromvertrag bei immergrün AG fristgerecht zum 31.01. 2018 (12 Monate Vertragslaufzeit/ Kündigungsfrist 6 Wochen) gekündigt.
Immergrün ignorierte die Kündigung und setzte den Vertrag einfach fort. Den von uns neu gewählten Anbieter wurde mitgeteilt, dass wir erst zum 1.02.2019 wechseln können.
Nach unzähligen e-mails und Telefonaten wurde mir heute am Telefon von immergrün gesagt, dass wir zum 3.04.2018 bei ihnen gekündigt sind. Bis aktuell warte ich auf die Kündigungsbestätigung per e-mail, die ich benötige um zum neuen Anbieter zu wechseln. Laut Telefonauskunft soll diese mir schon gestern zugegangen sein. Langsam bin ich am verzweifeln.
Es ist sehr gut, dass Sie per Einschreiben/Einwurf gekündigt haben. So können Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich gekündigt haben.
Ich gehe nicht davon aus, dass eine Beschwerde auf Reclabox, das Einschalten der Schlichtungsstelle oder weitere Telefonate den Prozess bei immergrün beschleunigen werden. Tut mir leid, dass ich Ihnen keinen echten Tipp geben kann.