9 Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  1. Leider besteht mein Vermieter im neuen Objekt auf die Stromabnahme über seinen Lieferanten über einen Zwischenzähler.
    Ich war die letzten 5 Jahre aber mit Stromio/Grünwelt sehr zufrieden.

  2. Ich ziehe bald um und meine WG Mitbewohnerin, möchte bleiben, deshalb wäre unter vergabe der Konten und Namens Umschreibung, ein Aufrechterhalten des Vertrages möglich. Allerdings nicht mehr über mein Konto.

  3. hallo ich habe am 2.10.20 das Anwesen Kellerstr. 6 94550 Künzing notariell verkauft.
    Der neue Eigentümer ist Moser Armin, Untere Römerstr. 60 94550 Künzing.
    Nach Rücksprache mit dem neuen Eigentümer will er die Stromversorgung mir Ihnen
    weiter führen.
    Bitte bestätigen Sie mir die Annahme der Kündigung.
    Danke Christine

  4. Achtung:
    Grünwelt sendet Kündigung unter der o.g. Adresse mit dem Hinweis zurück, dass die Tochter Stromino eine eigene Adresse in Magdeburg hat.
    Stromio GmbH
    Postfach 14 63
    39004 Magdeburg

  5. Die Angaben sind veraltet.!

    Eine Kündigung wegen Umzugs ist ab dem 01.09.2019 nicht möglich bei Stromio.

    Ab dem 01.09.2019 muss man Stromio spätestens 4 Wochen vor dem Umzug die neue
    Zählernummer, neue Anschrift sowie den Umzugstermin mitteilen!

  6. Ich habe auch sehr gute Erfahrungen mit der Kündigung von stromio gemacht. Ich habe sonderrechtlich wegen einem Umzug gekündigt (per Mail) und habe innerhalb von 3 Stunden die Bestätigung der Kündigung mit Hinweisen, was man beim Umzug beachten muss. Ich würde stromio auf jeden Fall weiterempfehlen.

  7. Hallo zusammen.
    Die Info des Beitrags ist mittlerweile veraltet. Die Kündigung, sofern fristgerecht eingereicht, kann via Email problemlos durchgeführt werden. Ich habe meine Kündigungsbestätigung am Tag darauf direkt – ebenfalls online – erhalten (Postfach meines Online Accounts beim Anbieter). Außerdem kann ich bisher nichts schlechtes über den Service des Anbieter Stromio Grünwelt sagen: kompetent, schnell und kundenorientiert (Kündigung nur aus Sparfuchsgründen 😉 ).
    „Die Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Kunden, Kundennummer, Zählernummer ggf. neue Rechnungsanschrift (bei Umzug). “ (Quelle: AGB Stromio, § 16 Abs. 4, Stand: 25.05.2018 ).

    Beste Grüße

    1. Ich gebe Ihnen recht, dass eine Kündigung via Email problemlos sein müsste. Seit der BGB-Nouvelle 2016 ist auch eine Kündigung per Email oder Fax zulässig. Das Problem besteht darin, dass einige Versorger behaupten, sie hätten nie eine Kündigung per E-Mail erhalten.
      Nur postalisch per Einschreiben kann der Verbraucher gerichtsfest nachweisen, dass er seine Kündigung tatsächlich abgeschickt hat.