BEV Insolvenz: Erfahrungen
3 Jahre vor der Insolvenz schon habe ich vor BEV gewarnt.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Tarifempfehlungen
Wenn Sie meine Hinweise bei der Wahl Ihres Anbieters berücksichtigen, dann sind derartige Überraschungen sehr unwahrscheinlich! Bei der Wahl verbraucher-un-freundlicher und insolvenzgefährdeter Anbieter drohen Mehrkosten. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, biete ich Verbrauchern kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlungen an.
Update (22.07.2020): Bonus-Verweigerung sehr wahrscheinlich unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Verweigerung des Bonus im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt. das zuständige Gericht hat geurteilt, dass der Neukundenbonus dem Kunden anzurechnen ist.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Aber es bestätigt die Auffassungen der Verbraucherzentrale und von mir, dass der Bonus zu gewähren ist.
BEV Endabrechnung: Überprüfen Sie mit meinem Tool
Zahlreiche Verbraucher bemängeln die Abrechnung des Insolvenzverwalters. Es lohnt sich somit, seine Strom- und Gasabrechnung zu kontrollieren. und den Neukundenbonus einzufordern. Leider sind die Abrechnungen häufig bewusst intransparent gehalten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle nicht trivial. Die Rechnung prüfen zu lassen, kostet Geld.
Ich spare Ihnen gerne dieses Geld. Laden Sie hierzu diese Datei runter, die ich für Sie erstellt habe. Damit können Sie Ihre Stromrechnung ganz bequem selber kontrollieren. Mit Hilfe des Tools können Sie auch Ihren Neukundenbonus einfordern. Mit Hilfe von Musterschreiben können Sie Fehler der Abrechnung geltend machen (z.B. den fehlenden Neukundenbonus. Führen Sie als Argument an: „Ich werde mich der Musterklage der Verbraucherzentrale anschließen. Das OLG München sieht den Neukundenbonus als unselbstständigen Rechnungsposten an, der den Kunden anzurechnen ist).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das Guthaben der Verbraucher ist fast vollständig weg
Schlechte Nachrichten von der Gläubigerversammlung: Voraussichtlich werden die Gläubiger nur 5% ihres Guthabens erhalten und die Auszahlung wird sich noch einige Jahre verzögern.
BEV Neukundenbonus
Neukundenbonus bei <12 Monaten Belieferungszeit wird bisher verweigert: Musterfeststellungsverfahren gibt Verbrauchern Hoffnung! Der Insolvenzverwalter Bierbach hat den Verbrauchern den Bonus aberkannt, wenn die Belieferung weniger als 12 Monate betrug. Viele Verbraucher, Verbraucherschützer und auch in empfanden dies als ungerecht, da die Schuld an dem vorzeitigem Belieferungsende nicht beim Verbraucher liegt. Auch die AGBs der BEV stützen nach meiner Ansicht nicht das Verhalten des Insolvenzverwalters.
Aufgrund dieser großen Ungerechtigkeit hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Danach können sich Betroffene eintragen lassen. Ich werde an dieser Stelle Sie darüber informieren!
Problematisch ist jedoch, dass betroffene Verbraucher mit einem Guthaben nur noch bis 10. Januar 2020 Ansprüche anmelden können (über die Insolvenztabelle). Welchen Betrag sollen Verbraucher anmelden – mit oder ohne Bonus? Da ich nicht selber BEV-Kunde war, weiß ich nicht, wie genau die Anmeldung der Ansprüche erfolgt. Ich vermute, dass die Betroffenen lieber den strittigen Neukundenbonus hinzurechnen sollten. Der würde dann womöglich wieder herausgerechnet werden. Wenn allerdings im Vorherein der Neukundenbonus herausgerechnet wird, werden die Verbraucher keine Möglichkeit auf eine Auszahlung erhalten.
Verbraucher beschweren sich über falsche Abrechnungen
Viele Verbraucher haben sich gegenüber dem Insolvenzverwalter beschwert, weil anscheinend absichtlich falsche Rechnungen an die Verbraucher versendet werden und Guthaben nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel vom 14.10.2019 spricht vielen Verbrauchern aus der Seele.
BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet.
Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.
BEV Erfahrungen
Verspätete Guthabenauszahlung, Rechnung verspätet und falsch
(Stand: 31.12.2018) Verbraucher beschweren sich in Foren und auf de.reclabox.com über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH insbesondere hinsichtlich verspätete Guthabenauszahlungen, verspätete Auszahlung des Sofortbonus sowie über fehlerhafte oder verspätete Stromabrechnungen. Sie sollten die BEV Erfahrungen der anderen Verbraucher ernst nehmen und nicht auf die hohen Weiterempfehlungsraten vertrauen. Schließlich schreiben die meisten Verbraucher ihre Beurteilung in den ersten Monaten. Die Bewertung spiegelt daher überwiegend den Wechselprozess wieder, der nur selten Gegenstand einer Beschwerde ist.
Wenn Sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter suchen, bei dem das ganze Vertragsverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie daher die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden, kundenunfreundlichen AGBs und schlechtem Kundenservice meiden. Anhand dieser Kriterien habe ich eine Liste mit verbraucherfreundlichen Stromanbietern bereits für Sie erstellt. Weitere Tipps, worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten sollten, finden Sie dort ebenfalls.
Die häufigsten Verbraucherbeschwerden gegenüber BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)
Eine Studie von A.T. Kearney aus 2012 besagt, dass Stromdiscounter im ersten Vertragsjahr hohe Verluste einfahren. Provisionen an Vermittler und hohe Neukundenboni im ersten Vertragsjahr müssten daher in den Folgejahren z.B. mit Hilfe von schnellen und drastischen Preiserhöhungen kompensiert werden. Nur dann seien die Geschäftsmodelle der Stromdiscounter finanziell tragbar.
Ein Großteil der Beschwerden hat zum Gegenstand, dass BEV die gesetzliche Pflicht die Jahresendabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht einhält. Zudem werden Fehler in der Jahresendabrechnung bemängelt. Die häufigsten Anlässe sind fehlerhafte Zählerstände und verweigerte Neukundenboni. Im Fall von BEV haben sich nur wenige Verbraucher über fehlerhafte Stromabrechnungen beschwert.
Am 16.01.2019 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Sie ein Aufsichtsverfahren gegen BEV wegen intransparenter Abrechnungen eingeleitet hat. Quelle
Verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus:
Die allermeisten Beschwerden kritisieren, dass BEV die gesetzlichen Fristen zur Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachkommen. Die Verbraucher beschweren sich, weil sie letztendlich BEV einen kostenlosen Kredit gewähren und dadurch BEV unfreiwillig zu seiner günstigen Finanzierung des Unternehmens verhelfen. Problematisch ist es insbesondere dann für Verbraucher, wenn die Rechnungen und Guthaben „vergessen“ werden oder wenn BEV Insolvenz anmelden sollte. Damit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs, denn in Ziffer 8.3 verspricht das Unternehmen eine „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben. Umgekehrt, wenn ein Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät, behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen einzufordern (Ziffer 9.6; Stand: 11.03.2018).
Neukundenbonus
Viele Verbraucher berichten, dass BEV den Neukundenbonus vergisst auszuzahlen. Zwar werde der Bonus in der Abrechnung ausgewiesen, allerdings müssen Verbraucher den Bonus erst anfordern, bevor dieser dann tatsächlich ausgezahlt wird. Dies erfolgt dann relativ problemlos, weil der Stromanbieter keine AGB-Klauseln unterhält, die den Bonus einschränken (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie wird der Neukundenbonus bei Mehrtarifzählern und bei Photovoltaikanlagen verweigert).
Die Verluste aus dem Anfangsjahr können nur dann kompensiert werden, wenn die Kunden nicht bereits nach dem ersten Vertragsjahr kündigen. Einige Verbraucher beschwerten sich über BEV, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde.
In meisten Verbraucherbeschwerden gegenüber Stromdiscountern gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Sehr häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr. Ich bezweifle sehr stark, dass solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Werbeflyer ähnlichen Texten enthalten gewesen. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Empfehlungen, wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind
Wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind, empfehle ich Ihnen die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher ernst zu nehmen. Es gibt sehr viele Stromanbieter, die nicht nur günstig, sondern auch sehr verbraucher-un-freundlich sind und über dies sich Verbraucher nicht beschweren.
Empfehlungen, wenn Sie bereits BEV-Kunde sind
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter BEV richtig kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, besteht die Gefahr, dass die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher auch auf Sie ereilen können. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- BEV richtig Kündigen: Auch bei BEV berichten Verbraucher über Schwierigkeiten, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie meinen Ratschlägen folgen.
- Versteckte Preiserhöhung: Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass Preiserhöhungen versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. Lesen Sie daher alle Dokumente von BEV besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Häufig werden anscheinend Stromrechnungen verspätet oder gar fehlerhaft erstellt und auch bei der Guthabenauszahlung werden Fristen von Seiten BEV nicht eingehalten. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Guthaben und Sofortboni vollständig ausgezahlt wurden. Tipps zum Umgang mit diesen Beschwerden finden Sie auf dieser Internetseite.
- Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße [Ihr Name]
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
BEV – weiterführende Fragen & Antworten
Diese Entscheidung werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sehen dies so. Sobald Urteile vorliegen, werde ich an dieser Stelle hierauf verweisen!
Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.
Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.
Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…
- In diesen Fällen dürfen Sie m.E. risikolos zurückbuchen lassen:
Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.
- Ansonsten dürften Rückbuchungen riskant sein
Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.
Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).
Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.
- Notieren Sie sich den Zählerstand zum 01.02.2019 und melden Sie diesen ihrem Netzbetreiber und BEV.
- BEV verfügt über kein Online-Portal. Stattdessen sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln.
- Ihr aktueller Versorger ist nicht BEV, sondern Ihr Grundversorger / Netzbetreiber. Diesen müssen Sie auch nicht selber kündigen, sondern Sie können den neuen Anbieter dies überlassen.
- Ich habe bei Check24 erfahren, dass Sie die Kundennummer beim Wechsel nicht angeben müssen – diese Angabe sei optional.
- Sie können versuchen, den Vertrag rückwirkend zum 01.02.2019 abzuschließen. Manchmal gelingt dies. Am besten Sie geben als Wechseltermin „nächstmöglich“ an und rufen beim neuen Versorger kurz mit dieser Bitte an.
BEV setzt die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen häufig sofort ein, wenn der Verbraucher in Zahlungsrückstand geraten ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann ich jedem Verbraucher nur raten, die Monatsabschläge per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Wenn Streitigkeiten bei der Jahresendabrechnung vorliegen, so sollte der Verbraucher den unstrittigen Betrag überweisen. Den restlichen, strittigen Betrag sollten die Verbraucher ggü. BEV begründen. Dies können z.B. unzulässige Preiserhöhungen oder Fehler in der Stromabrechnung beinhalten.
Erst seit 2014 ist die Bev bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als Energieanbieter tätig. Der Stromanbieter mit dem Sitz in München ist konzernunabhängig und es besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2015 ist ein Jahresüberschuss i.H.v. 4 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) und ein Eigenkapital von 35 T€ ausgewiesen (Vorjahr: -4,6 Mio. €).
Quelle: Energieanbieterinformation.de; de.reclabox.com
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Meine Erfahrung. Haben mich in 2017 für BEV aufgrund der guten Konditionen entschieden. Habe dann gleich für mich, meine Eltern und Großeltern die Stromverträge abgeschlossen. Am Ende der Laufzeiten, habe ich zuerst ca. 4 Wochen gewartet und habe mich dann bei der BEV telefonisch gemeldet, weil die kein eigenes Portal haben. Die Rechnungen sind gekommen, aber weder der Neukundenbonus noch der Direktbonus wurden ausgezahlt. Wohlbemerkt, für alle 3 Verträge ein absolut gleiches, systematisches Verhalten. Hatte zwar immer eine andere Person am Telefon, bin aber unerwartet schnell durchgekommen und wurde freundlich behandelt. Die Guthaben werden nicht verrechnet, sprich, es finden mindestens 3 Buchungen statt. Ein Ausgleich zum Verbrauch, der Neukundenbonus und der Direktbonus. Die Antworten, die ich bekam waren sehr ähnlich: „Systemfehler“, „Ich leite Ihre Beschwerde weiter“, „Sollte eigentlich nicht passieren“, „Ausnahme“ usw. „Ein Mitarbeiter hat sogar zugegeben, dass der Neukundenbonus nur bei Anruf des Kunden ausgezahlt wird. Nach mehreren Wochen und ca. 10 Anrufen, kamen die Boni dann nach und nach an. Die letzte Zahlung war der Direktbonus von 90€ nach knapp 3 Monaten. Wenn man die Geduld aufbringt hinterher zu telefonieren, kann sich das gerne antun. Ich kann mir vorstellen, dass sehr viele Kunden die Nichtauszahlung übersehen oder akzeptieren, so entsteht bei der BEV sicherlich ein netter Zusatzgewinn. Ist soetwas nicht wettbewerswidrig, gegenüber Energieversorgern, die die Boni automatisch auszahlen?
Bei uns lief alles reibungslos. Beide boni sowie die überzahlung, von über 700 euro, wurden zügig ausgezahlt und ich hatte schon richtig muffe, nachdwm ich das hier alles lesen mußte.
Wielange haben Sie warten müssen, bis das Geld auf Ihrem Konto war?
Ich warte immer noch auf meine
Ihnen Neukunden Bonus…Seid 7 Wochen…Bin total sauer…rufe dort jede Woche an…
Das Geschäftsmodell der BEV einfach beschrieben:
1. Mit Einrechnung aller Boni preisgünstigster Anbieter für das erste Jahr auf Portalen wie Check24 und Verivox.
2. Nach Ende der Vertragslaufzeit von 12 Monaten eine irreführende Abrechnung erstellen, die Boni nicht richtig einbezieht und darauf setzen, dass der Kunde es nicht merkt.
3. Auf Reklamationen des Kunden nicht reagieren, bis er aufgibt oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Hatte inzwischen zweimal das „Vergnügen“ mit der BEV und der früheren Tochtermarke enervatis. Sein Geld kann man aber ganz einfach eintreiben, und zwar so:
Die BEV Abrechnung genau lesen. Vertraglich vereinbarte Boni sind ausgewiesen, allerdings meist auf Seite 2 oder 3. Oft in einem Nebensatz versteckt und kein Wort zur Auszahlung. Mann ist gezwungen sein Guthaben also selbst auszurechnen, was aber nicht weiter schwer ist.
Wird das Guthaben nicht binnen sechs Wochen nach Vertragsende überwiesen, gar nicht erst reklamieren sondern sofort ein gerichtliches Mahnverfahren ( https://www.online-mahnantrag.de/ ) starten. Dabei als ges. Vertreter einen Geschäftsführer der BEV benennen.
Das dauert 15 min und ist nicht schwer. Wenn der BEV die gerichtliche Mahnung nach ca. 10 Tagen zugestellt wird, zahlt sie ganz schnell.
Bei Wechsel wird nach der Widerrufsfrist eine viel zu hohe Abschlagszahlung verlangt.
Nach der Jahresrechnung kommt natürlich dadurch ein einormes Guthaben zusammen, das mittlerweile mit System nicht ausgezahlt wird.
Aussage des Kundenservice, “ da ist was schief gelaufen wir geben es der Abteilung weiter“
Ferner sagte ein Kundenservice Mitarbeiter, dass BEV soviele Guthabenauszahlungen hat, dass diese im Moment nicht wissen, wo sie das Geld zur Auszahlung dessen hernehmen sollen.
Also hat die vorsätzlich verzögerte Auszahlung von Guthaben bei dieser Firma System und ist voll beabsichtigt.
Ich empfehle jedem nach Rechnungserhalt mit Gutschrift nach 14 Tagen direkt einen Anwalt ein zu schalten.
Sämtlich Aussagen am Telefon haben schon betrügerische Aussagen.
Sehr schade das Ganze
Auch wir sind leider auf BEV-Energie reingefallen. Wir haben zum 31.12.17 gekündigt. Die Endabrechnung haben wir am 24.05.18 mit einem Guthaben von € 2797,23 erhalten. Bis heute 19.06.18 haben keine Überweisung erhalten. Mehrmalige Emails wurden nicht beantwortet. Mehrmals wurden wir tel. vertröstet. Mit der Buchhaltung oder einem kompetenten Angestellten wollte uns auch keiner verbinden. Es kann doch nicht sein, dass eine Überweisung fast einen Monat dauert. Wir werden es jetzt unserem Rechtsanwalt übergeben.
BEV – das sind Ganoven. Überall die gleiche Masche. Empfehlung: bitte auch die Bundesnetzagentur informieren ([email protected] – http://www.bundesnetzagentur.de)
wenn die genügend Beschwerden bekommen, werden sie von Amts wegen tätig. Die helfen zwar nicht im Einzelfall, dafür gibt es die Schlichtungsstelle, aber bei massenhaften Beschwerden können die dem Energieanbieter richtig Ärger machen.
Wir warten aktuell auch auf die Erstattung unseres Vorhabens von 200 € , der Anschlag wurde ebenfalls nicht angepasst.
Guthaben und Abschlag natürlich
Ich kann mich den anderen nur anschließen. Es gab von Anfang an Probleme:
Die Höhe der Abschlagszahlungen wurde willkürlich angesetzt obwohl wir den Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre gemeldet haben. Die Rücküberweisung der zuviel abgebuchten Beträge erfolgte dann nur nach Androhung von Sanktionen. Man wollte uns die Beträge erst mit der Endabrechnung gutschreiben.
Die Jahresbarechnung ist dann das nächste Problem. Im April wurde zwar Geld von unserem Konto abgebucht, aber eine Abrechnung haben wir trotz Nachfrage nicht erhalten. Stattdessen ein Standardschreiben – die Fachabteilung würde unser Anliegen bearbeiten. Unglaublich wie hier mit dem Geld der Kunden verfahren wird
Für uns steht fest – schnell weg und definitiv keine Weiterempfehlung.
Ich war ein Jahr bei diesem Verein und nach Ablauf des Vertages warte
ich nun schon über sechs Wochen auf meinen Erstkundenbonus und auf die Rückzahlung von nicht verbrauchten Kw\h.
Telefonisch wollte man mir glaubhaft machen das nach nun 45 Tagen
noch keine sechs Wochen vergangen sind … ausserdem sehr unhöflicher Hotline Mitarbeiter
Ich kan hier nur warnen … tut euch diesen Verein nicht an.
Ich war auch Kunde bei der Bev und bin ganz und garnicht zufrieden mit ihren Geschäftspraktiken.
Anfangs wurde ich direkt sehr hoch eingestuft mit den Abschlagszahlungen, bei Nachfrage wurde mir gesagt das BEV kein Kreditinstitut für Neukunden sei. Der Abschlagsbetrag lag um 27 € höher als bei meinem vorherigen Anbieter von dem ich nach einem Jahr immer noch 160 € zurückbekommen habe und zwar innerhalb von 4 Wochen.
Am 14.04 endete mein Vertrag mit BEV und am 28.05 bekam ich eine Endabrechnung über 200.72 € die bis heute nicht überwiesen sind. Die 15% Wechselbonus habe ich auch noch nicht erhalten. Habe BEV schon 2 mal angemahnt und bekomme vorgefertigte Briefe mit der bemerkung das alles sorgfälltig überprüft werde und ich mit der BEV eine gute Wahl getroffen hätte. ?????
Ich bin kein Kunde mehr, der Vertrag ist ausgelaufen und dann sowas??
Also ich Reihe mich ein in die Liste der Super Unzufriedenen Kunden.
Ich kann nur Warnen vor diesem Unternehmen.
Endabrechnungen von BEV mit Guthaben kamen am 15.02.2018. Trotz mehrfacher schriftlicher Mahnungen keine Erstattung. Mittlerweile liegt denen ein Mahnbescheid vor. Am 08.06.2018 wird Vollstreckungsbescheid beantragt. Ein Anruf bei Verivox und Mitteilung über die Sache rief Entsetzen hervor.
Finger weg von diesem Unternehmen!!!!!!!!
Kenne inklusive meinem Fall mittlerweile 3 Abrechnungen der BEV, in denen der Neukundenbonus zwar in der Rechnung rechnerisch ausgewiesen , jedoch nicht bei der Endabrechnung mitberücksichtigt/ ausgezahlt wurde. Das scheint Programm und Kundenverarsche zugleich zu sein!
Wer sich nicht rührt bzw. bei BEV meldet, verzichtet auf den Neukundenbonus. Nach 2 Jahren dürfte der Erstattungsanspruch zugunsten von BEV verjährt sein. Ganz schlechtes Geschäftsgebahren, was ich in dieser Form noch bei keinem meiner vorherigen Stromanbieter erlebt habe.
Wenn gesetzliche Frist von vier Wochen zur Beantwortung des Kundenanliegens nicht eingehalten wird, sollte die Schlichtungsstelle (Anschrift in der BEV Abrechnung) eingeschaltet werden.
Insgesamt ist die BEV keine Empfehlung wert!
die Verjährungsfrist dürfte die ganz normale sein – 3 Jahre, gerechnet ab Ende des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist, also wohl ab Zugang der Endabrechnung. Die Frage dürfte nur sein, ob in 3,x Jahren noch etwas von diesem Laden übrig sein wird.
Bin kein Rechtsanwalt, also ohne Garantie dass das alles richtig ist 🙂
BEV erscheint mir absolut unseriös und chaotisch und es kostet viel Zeitaufwand, seine Rechte gegenüber dieser Firma duchzusetzen.
Bei Vertragsabschluss erhielt ich eine Mitteilung über die Höhe der Abbuchung (korrekt incl. des Direktbonus), bei Vertragsbeginn dann wurde eine höhere Abbuchung angekündigt und abgebucht. Nach meinem schriftlichen Protest (und der Ankündigung der Rückbuchung) erhielt ich die Differenz erstattet.
So ging das weiter, immer wieder schriftlich Protest, dann Zahlung bzw. korrekte Abbuchung.
Die Schlussrechnung war grundsätzlich in Ordnung, allerdings wurde sowohl der Neukunden- als auch der Direktbonus nicht berücksichtigt und man kündigte eine weitere Abbuchung an sowie die Zahlung des Direktbonus nach Eingang dieser letzten Abbuchung. Keine Rede vom Neukundenbonus.. Nach telefonischer und schriflticher Beschwerde erhielt ich den Neukunden-, aber nicht den Direktbonus. Ich setzte eine Frist, bis zu der der Direktbonus zu zahlen sei, andernfalls würde ich die letzte Abbuchung zurückgeben und lediglich den Restbetrag abzüglich des Direktbonus überweisen. So war es dann auch.
Meine bitte um Bestätigung, dass damit mein Konto ausgeglichen ist, wird seit 3 Wochen nicht benatwortet, trotz Anforderung mit lesebestätigung und hoher Priorität.
Also Finger weg von BEV Energie!!
ich kann mich hier anschließen – nur 11 Monate Abschläge in der Endabrechnung berücksichtigt, Neukundenbonus zwar im Text erwähnt aber nicht verrechnet, in Summe eine viel zu geringe Guthabenauszahlung ausgewiesen. Interessanterweise kam die Überweisung ganz von alleine, ohne dass ich hinterhertelefoniert hatte oder sonst etwas. Und sie war höher als in der Endabrechnung angegeben – es wurden 12 Abschläge berücksichtigt.
Also: BEV – ein Chaotenhaufen. Und meiner Meinung nach hat das natürlich System. Ich habe mich daher gar nicht erst auf die Schlichtungsstelle verlassen, weil die eine kostengünstige Möglichkeit auch für die Firmen bietet, die paar Kunden die sich die Arbeit machen wollen halt irgendwann einmal auszuzahlen.
Richtig weh tut es jedoch bei Gericht, dann da sind sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten vom Verlierer zu zahlen. Wer das sein wird ist für mich schon klar. Und daher habe ich direkt Klage erhoben und kann nur raten es mir gleichzutun. In der Masse tut das der Firma nämlich ziemlich weh. Natürlich nicht ganz risikolos und Geld muss man auch zumindest vorstrecken, aber: Vergeltung macht Spaß 🙂
ABENTEUERLICH. Abschläge werden äußerst kreativ bemessen, monatelang gar nicht abgebucht, auf Nachfrage warum man nichts abbucht nur Unverständnis, wüsste man doch auch nicht. Dann plötzlich völlig aus der Luft gegriffene Beträge doppelt und dreifach in einem Monat.
Endstand mehrfach telefonisch und schriftlich mitgeteilt. Wäre nicht angekommen. Plötzlich stand eine Zahl im System, die hätte der örtliche Energieversorger geschätzt. Hat super geschätzt, war exakt DER Stand den ich mehrfach mitgeteilt habe….
Endabrechnung nur nach 3x telefonieren endlich erstellt – prompt so geschrieben das der Neukundenbonus irgendwo im Text versteckt zwar steht, aber nicht wie man an den Betrag kommt. Stattdessen soll man erstmal nachbezahlen (ohne Neukundenbonus war es betragsmäßig eine Nachzahlung). Wieder telefonieren, ja wenn Sie wollen können wir verrechnen. Aber Sie können auch erstmal den ausgewiesenen Betrag zahlen und wir schicken dann den Bonus. Ahhhhhja. Wie extrem sinnvoll. Bearbeitungsdauer für die Verrechnung soll nun 14 Tage dauern und dann die Auszahlung eingeleitet werden. Ich schätze in 4 Wochen rufe ich wieder bei dem Verein an.
SO ein Chaos habe ich in den letzten 15 Jahren wo ich Stromanbieter jährlich wechsele wirklich noch NIE gehabt. Dieses Unternehmen kommt auf meine Blacklist. Einmal und nicht wieder. Gruselig.
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich empfehle, dass Sie die Stromanbieter von dieser Internetseite auf Ihre Blacklist ergänzen.
Auch ich bin leider auf Check24 und ihren Geschäftspartner BEV-Energie reingefallen.
Aber der Reihe nach: Als erstes wurden die vereinbarten monatlichen Abschläge durch die BEV erhöht. Angeblich wurde der Verbrauch so vom Netzbetreiber angegeben. Das war schonmal eine Lüge. Für diese Vorgehensweise wurde die BEV auch 2017 durch das Landgericht München abgemahnt.
Nachdem der von mir gekündigte Vertrag nun ausgelaufen war erwartete ich schon auf Grund anderer Beschwerden hier und auch in anderen Portalen durch andere geprellte Kunden schon keine korrekte und zeitnahe Abrechnung. Ich wurde nicht enttäuscht. Auch bei mir wurde der Neukundenbonus einfach vergessen. Auf die neue Abrechnung (Standartantwort auf Beschwerde kam tatsächlich nach ein paar Tagen) warte ich nun seit 7 Wochen!!!
Ich finde es eine Schweinerei, dass Check24 (und auch der Mitbewerber Verivox) mit diesem Abzock-Stromanbieter zusammen arbeiten obwohl die Probleme mit der BEV bekannt sind. Das ist nicht seriös!!
Ich werde nun wohl den Weg über die Schlichtungsstelle gehen müssen. Auch die Sendung „Akte“ sucht immer Themen. Könnte mir vorstellen dass sie sich dafür interessieren werden.
Zu den positiven Bewertungen der BEV: Einfach mal nach „gekauften Bewertungen BEV“ googeln
Also Finger weg von der BEV ausser ihr wollt eurem Geld hinterher rennen.
Moin!
Meine Mutter ist auch bei der BEV und jetzt hat sie eine Rechnung mit einem völlig aus der Luft gegriffenen Endzählerstand erhalten und sie soll 81,- € nachzahlen. Zunächst wurde bei den geleisteten Abschlägen ein Monat (a 85,- €) unterschlagen (sie hat 12 Monate gezahlt, berücksichtigt wurden nur 11), somit ist die Nachzahlung schonmal falsch, sie hat ein Guthaben von 4,- €. Dann wurde u. a. ein Sofortbonus auf die monatlichen Abschläge von jeweils 9,- EUR gewährt, die bei der Abrechnung keine Berücksichtigung finden, das sind nochmal weitere 12 x 9,- € = 108,- € Guthaben, sodann sollte nach Ablauf von 12 Monaten (jetzt rum) der Neukundenbonus von 90,- € ausgezahlt werden – dieser ist auf der „Rechnung“ immerhin für Ende Mai angekündigt. Ich werde jetzt diese Rechnung monieren und den angekündigten falschen Nachzahlungsbetrag zurückbuchen, sofern die dennoch abbuchen. Und für mein Guthaben auch die beiden Abschläge der Vormonate im Zweifel – dies könnten Sie vielleicht auch tun, wenn Sie noch Guthaben dort haben, was nicht ausgezahlt wird? Man kann abgebuchte Beträge glaube ich 8 oder sogar 10 Wochen zurückholen…
Was für ein Mist-Verein…!
Gruß
Maike
Kann mich nur anschliessen
Lasst die Finger weg von dieser chaosfirma
Meine Erfahrung mit BEV: 4 Wochen nach meiner schriftlichen Aufforderung zur Rückzahlung von Guthaben und Bonus habe ich sofort die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet (das geht online und ganz flott) und nach wenigen Tagen war das Guthaben ausgezahlt – allerdings ohne den Neukundenbonus. Ich habe erneut die Schlichtungsstelle bemüht und wenige Tage später war auch der Bonus überwiesen.
Die Moral von der Geschichte: Schriftlich anmahnen, 4 Wochen warten und sofort die Schlichtungsstelle einschalten; nur dieses Vorgehen hilft gegen solche Gauner.
Ich kann mich dieser Erfahrung nur anschließen! Besser kann man es nicht zusammenfassen. Vielen Dank!
Ich habe 2 Verträge bei BEV gekündigt. Endabrechnung gekommen aber bei beiden Verträgen wurde der Neukundenbonus nicht ausgezahlt. Auf meine Email wurde nicht reagiert. Erst nach den persönlichen Anruf kam das Geld von einem Vertrag auf das Konto. Auf 2. Neukundenbonus warte ich noch immer, obwohl schon 2,5 Monate vergangen sind.
Ich kann nur empfehlen schriftlich zu mahnen und eine Frist zu setzen. Erst dann haben Sie das Druckmittel „Schichtungsstelle“.
Die ungeliebte BEV Energie…..
Auch ich war frohen Mutes in 2017 Kunde bei der BEV Energie. Der Wechsel zur BEV und die monatlichen Abschlagszahlungen haben gut geklappt. Den Vertrag habe ich fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt und den Endzählerstand übermittelt.Dann tat sich für eine lange Zeit erstmal gar nichts. Nach 5 Wochen habe ich telefonisch bei der BEV nachgefragt, wie es denn mit der Erstattung des Guthabens aus der Schlussrechnung aussieht. Man versicherte mir, dass die Bearbeitung kurz vorm Abschluß stehe und ich in der kommende Woche die Schlussrechnung erhalten würde. Das war Mitte Februar. Da die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 6 Wochen inzwischen abgelaufen war, habe ich der BEV eine Mahnung zur Erstellung der Schlussrechnung geschickt und die sofortige Auszahlung meines Guthabens gefordert. Erstmal passierte wieder nichts, bis ich Ende Februar dann endlich meine Schlussrechnung erhielt. Natürlich wurde darin der Sofortbonus „versehentlich“ vergessen zu berechnen. Eine weitere Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte (immer per Einwurfeinschreiben) und ein Telefonat mit dem Kundenservice, in welchem mein Sorfortbonus und mein Guthaben direkt angewiesen wurden, später und ich hatte Anfang März dann endlich mein Geld und das Kapitel BEV konnte endlich geschlossen werden. Zum Glück!
Bin seit 2015 Kunde der BEV (über Check 24 dorthin gewechselt) Anfangs alles bestens.
Abrechnung i.O., Auszahlung Neukundenprämie, Nachbarn als Neukunde gewonnen, auch hier reibungslos Prämie erhalten. Aber dann: Abrechnung von2017 mit Datum vom 9.2.2018
Dort wurde ein Guthaben von 72,81€ ausgewiesen. Warten auf Auszahlung bzw. Verrechnung……..
Am 21.3.18 Anfrage per Mail mit Bitte um Lesebestätigung. Darauf null Reaktion.
Am 23.3.18 Anruf bei BEV
Am 5.4. 18 Anruf bei BEV
Am 17.4 18 Anruf bei BEV, im Anschluss noch eine Mail an Check 24 mit Schilderung des Problems.
Am 20.4.18 dann endlich die Zahlung auf meinem Konto.
Wenn das mal keine gute Werbung für die BEV ist. Bei Check 24 wird der Verein mit 86% Kundenzufriedenheit geführt. In der Antwort von Check 24 auf meine Beschwerde wird verwiesen, dass die 86% nur die Wechselformalitäten betreffen. Leider hat Check 24 keine Plattform, wo man seine späteren Erfahrungen darstellen kann, das wäre sicher eine gute Orientierungshilfe.
Mein Fazit: Hände weg von BEV und ich muss sehen, dass ich dort Ende des Jahres vom Acker komme.
Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Die Antwort von Check24 belegt, dass die Kundenzufriedenheit ungeeignet ist, um die Qualität von Strom- und Gasanbietern zu bewerten. Schließlich drohen Probleme nur in den seltensten Fällen beim Wechsel. Die wahren Probleme drohen (wie bei Ihnen) nach einem Jahr, wenn die Rechnung (nicht) erstellt wird oder wenn Verbraucher mit versteckten Preiserhöhungen konfrontiert werden. Dies alles wird aber bei der Kundenzufriedenheit nicht abgedeckt. Geeigneter finde ich daher meine AGB-Analyse und echte Service-Qualitäts-Test. Eine Übersicht, welche Stromanbieter wirklich empfehlenswert sind und welche nicht, habe ich hier zusammengestellt.
Auch ich habe über Check24 zur BEV gewechselt und auch ich hab mich anhand der positiven Bewertungen dieses Unternehmens blenden lassen. Dieser Verein ist das einige Chaos, die Mitarbeiter im Call Center steigen selbst überhaupt nicht durch die Vertragskonten durch. Ständig werden einem in den Telefonaten andere Zahlen genannt. Es handelt sich bei mir um ein Guthaben in Höhe von 543,-€, welches nur zum Teil ausgezahlt wurde. Hab jetzt eine Frist bis zum 11.05.18 gesetzt, dann sind die 6 Wochen um und dann geht es auch direkt zur Schlichtungsstelle.
Leider kann ich nur schlechtes berichten. Der Wechsel war umständlich, der Kundenservice hat keine Ahnung, es wurden nur fehlerhafte Aussagen getätigt und man wird vertröstet. Die Schlussrechnung war fehlerhaft und der Boni wurde nicht berücksichtigt. Nach mehreren!! Beschwerden habe ich erneut die falsche alte Rechnung erhalten. Nach weiteren Beschwerden wurden die Leute der Hotline unfreundlich und man vertröstete mich. Den Boni habe ich bis heute nicht erhalten.
So etwas habe ich bis heut noch nicht erlebt und ich kann allen nur abraten diesen Anbieter nicht zu wählen.
Schade, dass man bei Check24 die Vorabprüfung solcher Geschäftemacher in gutem Glauben weg lässt.
Bei mir war vereinbart mit Schreiben BEV vom 16.02.2017:
– 25% vom Jahresumsatz als Neukundenbonus + 90,00 € Direktbonus auf Abschlag,
in der Endabrechnung vom 03.04.2018 ist ein Guthaben aus geringerem Verbrauch von 62,97 € richtig ausgewiesen. Das Guthaben aus Direktbonus von 90,00 € soll überwiesen werden.
Es fehlt der Neukundenbonus (25% von 817,03 € /Jahresumsatz/= 204,26 €).
Erhalten habe ich nach Mahnung vom 13.04.2018 heute 17.04.2018: 62,97 €.
Meine Versuche, Kontakt zum Kundenservice zu bekommen….-na Hilfe-
Ich war bis vor 2 Monaten Kunde der Bev mit 2 Verträgen. Aus den beiden Jahresendabrechnungen ging ein Gesamtguthaben von über 700€ hervor. Um das Geld zu erhalten war ein enormer Aufwand nötig. Telefonate, Emails, Hilfe von check24, schriftliche Anmahnung. Es kamen immer wieder Ausreden. Sehr unseriös wirkende Kundenbetreuung. Mein Fazit fällt dementsprechend Vernichtend aus. Diesen Anbieter kein zweites mal.
Das einzige, was pünktlich abgerechnet wurde war der Neukundenbonus kurz nach Vertragsschluss. Alles andere kam nur nach Mahnungen. Folgende Tatsachen tragen m.E. erheblich zum Geschäftsmodell der BEV bei:
– bewusst fehlerhafte Einschätzungen des Verbrauchs zur Ermittlung des Abschlags. Obwohl ich meinem vorherigen Anbieter den korrekten Zählerstand gemeldet hatte und der BEV auf Basis des Verbrauchs der letzten zwei Jahre eine sehr realistische Einschätzung gab, wurde der Abschlag nach einem Jahr nicht nach unten angepasst (ich hatte sogar noch mehr als 10% weniger verbraucht als geschätzt, die Abschläge aber für gut 10% mehr gezahlt.
– Fehlerhafte Abrechnungen, die auch Methode sein könnten: Es wurde in der Jahresabrechnung behauptet, dass ich im Jahr 2017 Abschläge in Höhe von 770,- EUR gezahlt habe. Tatsächlich abgebucht gezahlt wurden 840 für 12 Monate. Wenn man das bei 3000 Kunden macht, kommt ein schönes Sümmchen zusammen.
– Zahlung des Jahresbonus erst nach Mahnung mit Kündigungsandrohung.
Seriös geht anders. Ich habe mittlerweile gekündigt und kann nur warnen, bei diesem Anbieter abzuschließen. Was hier und in den Portalen an Schilderungen veröffentlicht wird, ist vermutlich nur die Spitze des Eisbergs, denn vermutlich viele erst gar nicht eine schriftliche Beschwerde in einem Portal hinterlassen.
Grüße
Günther Retel
Hallo zusammen,
habe gestern meine Abrechnung bekommen mit einem grossen Guthaben, wusste bis dato nicht von den Problemen, wunderte mich nur warum keine Info in der Abrechnung war bzzgl. Erstattung auf meinem Konto.
Trotz des grossen Guthabens erhöhte man den Abschlag.
Ich habe heute per Mail BEV geschrieben, warte auf Antwort.
Werde morgen dort anrufen.
Verivox schon sicherheitshalber eingeschaltet.
Schlichtungsstelle muss ich ja noch warten.
Meine Frage ist, wenn ich in den nächsten 14 Tagen keine Reaktion bekomme und auch kein Geld, kann ich aufgrund deren Verhalten sofort kündigen? Ich würde Montag sofort der BEV sowieso schreiben per Einschreiben und das Lastschriftmandat entziehen. Aber mir ist gerade super wichtig ob ich sofort kündigen kann?
Danke für eure Hilfe
Ihre Frage habe ich hier beantwortet: Wenn Ihr Stromanbieter seinen vertraglichen Verpflichtungen bei einer konkreten Fristsetzung von mindestens 14 Tagen (also z.B. 30.04.2018) nicht nachkommt, indem er z.B. den Abschlag nicht korrigiert oder das Guthaben nicht auszahlt, haben Sie meines Verständnisses nach ein Sonderkündigungsrecht. Zumindest in der Theorie. Natürlich müssen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht auch in der Praxis durchsetzen. BEV wird Ihnen Steine in den Weg legen. Aber wenn Sie standhaft bleiben und eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen, haben Sie gute Chancen.
Ich empfehle Ihnen nach der 4-wöchigen Frist zügig die Schlichtungsstelle einzuschalten und neben der Guthabenauszahlung auch die Aufhebung des Vertrags zu fordern.