BEV Insolvenz: Erfahrungen
3 Jahre vor der Insolvenz schon habe ich vor BEV gewarnt.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Tarifempfehlungen
Wenn Sie meine Hinweise bei der Wahl Ihres Anbieters berücksichtigen, dann sind derartige Überraschungen sehr unwahrscheinlich! Bei der Wahl verbraucher-un-freundlicher und insolvenzgefährdeter Anbieter drohen Mehrkosten. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, biete ich Verbrauchern kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlungen an.
Update (22.07.2020): Bonus-Verweigerung sehr wahrscheinlich unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Verweigerung des Bonus im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt. das zuständige Gericht hat geurteilt, dass der Neukundenbonus dem Kunden anzurechnen ist.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Aber es bestätigt die Auffassungen der Verbraucherzentrale und von mir, dass der Bonus zu gewähren ist.
BEV Endabrechnung: Überprüfen Sie mit meinem Tool
Zahlreiche Verbraucher bemängeln die Abrechnung des Insolvenzverwalters. Es lohnt sich somit, seine Strom- und Gasabrechnung zu kontrollieren. und den Neukundenbonus einzufordern. Leider sind die Abrechnungen häufig bewusst intransparent gehalten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle nicht trivial. Die Rechnung prüfen zu lassen, kostet Geld.
Ich spare Ihnen gerne dieses Geld. Laden Sie hierzu diese Datei runter, die ich für Sie erstellt habe. Damit können Sie Ihre Stromrechnung ganz bequem selber kontrollieren. Mit Hilfe des Tools können Sie auch Ihren Neukundenbonus einfordern. Mit Hilfe von Musterschreiben können Sie Fehler der Abrechnung geltend machen (z.B. den fehlenden Neukundenbonus. Führen Sie als Argument an: „Ich werde mich der Musterklage der Verbraucherzentrale anschließen. Das OLG München sieht den Neukundenbonus als unselbstständigen Rechnungsposten an, der den Kunden anzurechnen ist).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das Guthaben der Verbraucher ist fast vollständig weg
Schlechte Nachrichten von der Gläubigerversammlung: Voraussichtlich werden die Gläubiger nur 5% ihres Guthabens erhalten und die Auszahlung wird sich noch einige Jahre verzögern.
BEV Neukundenbonus
Neukundenbonus bei <12 Monaten Belieferungszeit wird bisher verweigert: Musterfeststellungsverfahren gibt Verbrauchern Hoffnung! Der Insolvenzverwalter Bierbach hat den Verbrauchern den Bonus aberkannt, wenn die Belieferung weniger als 12 Monate betrug. Viele Verbraucher, Verbraucherschützer und auch in empfanden dies als ungerecht, da die Schuld an dem vorzeitigem Belieferungsende nicht beim Verbraucher liegt. Auch die AGBs der BEV stützen nach meiner Ansicht nicht das Verhalten des Insolvenzverwalters.
Aufgrund dieser großen Ungerechtigkeit hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Danach können sich Betroffene eintragen lassen. Ich werde an dieser Stelle Sie darüber informieren!
Problematisch ist jedoch, dass betroffene Verbraucher mit einem Guthaben nur noch bis 10. Januar 2020 Ansprüche anmelden können (über die Insolvenztabelle). Welchen Betrag sollen Verbraucher anmelden – mit oder ohne Bonus? Da ich nicht selber BEV-Kunde war, weiß ich nicht, wie genau die Anmeldung der Ansprüche erfolgt. Ich vermute, dass die Betroffenen lieber den strittigen Neukundenbonus hinzurechnen sollten. Der würde dann womöglich wieder herausgerechnet werden. Wenn allerdings im Vorherein der Neukundenbonus herausgerechnet wird, werden die Verbraucher keine Möglichkeit auf eine Auszahlung erhalten.
Verbraucher beschweren sich über falsche Abrechnungen
Viele Verbraucher haben sich gegenüber dem Insolvenzverwalter beschwert, weil anscheinend absichtlich falsche Rechnungen an die Verbraucher versendet werden und Guthaben nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel vom 14.10.2019 spricht vielen Verbrauchern aus der Seele.
BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet.
Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.
BEV Erfahrungen
Verspätete Guthabenauszahlung, Rechnung verspätet und falsch
(Stand: 31.12.2018) Verbraucher beschweren sich in Foren und auf de.reclabox.com über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH insbesondere hinsichtlich verspätete Guthabenauszahlungen, verspätete Auszahlung des Sofortbonus sowie über fehlerhafte oder verspätete Stromabrechnungen. Sie sollten die BEV Erfahrungen der anderen Verbraucher ernst nehmen und nicht auf die hohen Weiterempfehlungsraten vertrauen. Schließlich schreiben die meisten Verbraucher ihre Beurteilung in den ersten Monaten. Die Bewertung spiegelt daher überwiegend den Wechselprozess wieder, der nur selten Gegenstand einer Beschwerde ist.
Wenn Sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter suchen, bei dem das ganze Vertragsverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie daher die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden, kundenunfreundlichen AGBs und schlechtem Kundenservice meiden. Anhand dieser Kriterien habe ich eine Liste mit verbraucherfreundlichen Stromanbietern bereits für Sie erstellt. Weitere Tipps, worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten sollten, finden Sie dort ebenfalls.
Die häufigsten Verbraucherbeschwerden gegenüber BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)
Eine Studie von A.T. Kearney aus 2012 besagt, dass Stromdiscounter im ersten Vertragsjahr hohe Verluste einfahren. Provisionen an Vermittler und hohe Neukundenboni im ersten Vertragsjahr müssten daher in den Folgejahren z.B. mit Hilfe von schnellen und drastischen Preiserhöhungen kompensiert werden. Nur dann seien die Geschäftsmodelle der Stromdiscounter finanziell tragbar.
Ein Großteil der Beschwerden hat zum Gegenstand, dass BEV die gesetzliche Pflicht die Jahresendabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht einhält. Zudem werden Fehler in der Jahresendabrechnung bemängelt. Die häufigsten Anlässe sind fehlerhafte Zählerstände und verweigerte Neukundenboni. Im Fall von BEV haben sich nur wenige Verbraucher über fehlerhafte Stromabrechnungen beschwert.
Am 16.01.2019 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Sie ein Aufsichtsverfahren gegen BEV wegen intransparenter Abrechnungen eingeleitet hat. Quelle
Verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus:
Die allermeisten Beschwerden kritisieren, dass BEV die gesetzlichen Fristen zur Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachkommen. Die Verbraucher beschweren sich, weil sie letztendlich BEV einen kostenlosen Kredit gewähren und dadurch BEV unfreiwillig zu seiner günstigen Finanzierung des Unternehmens verhelfen. Problematisch ist es insbesondere dann für Verbraucher, wenn die Rechnungen und Guthaben „vergessen“ werden oder wenn BEV Insolvenz anmelden sollte. Damit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs, denn in Ziffer 8.3 verspricht das Unternehmen eine „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben. Umgekehrt, wenn ein Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät, behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen einzufordern (Ziffer 9.6; Stand: 11.03.2018).
Neukundenbonus
Viele Verbraucher berichten, dass BEV den Neukundenbonus vergisst auszuzahlen. Zwar werde der Bonus in der Abrechnung ausgewiesen, allerdings müssen Verbraucher den Bonus erst anfordern, bevor dieser dann tatsächlich ausgezahlt wird. Dies erfolgt dann relativ problemlos, weil der Stromanbieter keine AGB-Klauseln unterhält, die den Bonus einschränken (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie wird der Neukundenbonus bei Mehrtarifzählern und bei Photovoltaikanlagen verweigert).
Die Verluste aus dem Anfangsjahr können nur dann kompensiert werden, wenn die Kunden nicht bereits nach dem ersten Vertragsjahr kündigen. Einige Verbraucher beschwerten sich über BEV, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde.
In meisten Verbraucherbeschwerden gegenüber Stromdiscountern gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Sehr häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr. Ich bezweifle sehr stark, dass solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Werbeflyer ähnlichen Texten enthalten gewesen. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Empfehlungen, wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind
Wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind, empfehle ich Ihnen die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher ernst zu nehmen. Es gibt sehr viele Stromanbieter, die nicht nur günstig, sondern auch sehr verbraucher-un-freundlich sind und über dies sich Verbraucher nicht beschweren.
Empfehlungen, wenn Sie bereits BEV-Kunde sind
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter BEV richtig kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, besteht die Gefahr, dass die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher auch auf Sie ereilen können. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- BEV richtig Kündigen: Auch bei BEV berichten Verbraucher über Schwierigkeiten, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie meinen Ratschlägen folgen.
- Versteckte Preiserhöhung: Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass Preiserhöhungen versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. Lesen Sie daher alle Dokumente von BEV besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Häufig werden anscheinend Stromrechnungen verspätet oder gar fehlerhaft erstellt und auch bei der Guthabenauszahlung werden Fristen von Seiten BEV nicht eingehalten. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Guthaben und Sofortboni vollständig ausgezahlt wurden. Tipps zum Umgang mit diesen Beschwerden finden Sie auf dieser Internetseite.
- Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße [Ihr Name]
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
BEV – weiterführende Fragen & Antworten
Diese Entscheidung werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sehen dies so. Sobald Urteile vorliegen, werde ich an dieser Stelle hierauf verweisen!
Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.
Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.
Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…
- In diesen Fällen dürfen Sie m.E. risikolos zurückbuchen lassen:
Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.
- Ansonsten dürften Rückbuchungen riskant sein
Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.
Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).
Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.
- Notieren Sie sich den Zählerstand zum 01.02.2019 und melden Sie diesen ihrem Netzbetreiber und BEV.
- BEV verfügt über kein Online-Portal. Stattdessen sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln.
- Ihr aktueller Versorger ist nicht BEV, sondern Ihr Grundversorger / Netzbetreiber. Diesen müssen Sie auch nicht selber kündigen, sondern Sie können den neuen Anbieter dies überlassen.
- Ich habe bei Check24 erfahren, dass Sie die Kundennummer beim Wechsel nicht angeben müssen – diese Angabe sei optional.
- Sie können versuchen, den Vertrag rückwirkend zum 01.02.2019 abzuschließen. Manchmal gelingt dies. Am besten Sie geben als Wechseltermin „nächstmöglich“ an und rufen beim neuen Versorger kurz mit dieser Bitte an.
BEV setzt die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen häufig sofort ein, wenn der Verbraucher in Zahlungsrückstand geraten ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann ich jedem Verbraucher nur raten, die Monatsabschläge per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Wenn Streitigkeiten bei der Jahresendabrechnung vorliegen, so sollte der Verbraucher den unstrittigen Betrag überweisen. Den restlichen, strittigen Betrag sollten die Verbraucher ggü. BEV begründen. Dies können z.B. unzulässige Preiserhöhungen oder Fehler in der Stromabrechnung beinhalten.
Erst seit 2014 ist die Bev bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als Energieanbieter tätig. Der Stromanbieter mit dem Sitz in München ist konzernunabhängig und es besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2015 ist ein Jahresüberschuss i.H.v. 4 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) und ein Eigenkapital von 35 T€ ausgewiesen (Vorjahr: -4,6 Mio. €).
Quelle: Energieanbieterinformation.de; de.reclabox.com
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Euer grundsätzlicher Fehler besteht darin, anzunehmen, dass es sich bei der BEV um einen Energieversorger handeln würde. Es ist keiner! Verhält sich die BEV wie ein Energieversorger? Keinesfalls! Ein Blick in die heutige Bild-Zeitung wird Euch auf Seite 5 offenbaren, dass das „Büro“ in der Nymphenburger Strasse in München verwaist wirkt und seit mindestens fünf Monaten geschlossen ist. Surprise, surprise – wer hätte das gedacht! Die Geschäfte dürften eher abgewickelt werden in der Albert-Einstein-Straße 2b in 77656 Offenburg, falls man dort künftig noch etwas vorfinden sollte. Dies ist der Firmensitz der BEV Bayerische Energieversorgungs Servicegesellschaft. Auch hier ist Dr. Ralph Steger neuer Geschäftsführer – irgendwo muss der doch sein Büro haben. In München jedenfalls nicht. Erschreckt nicht, wenn ihr aufwacht!
Entscheidend ist der Eintrag im Handelsregister und die dort angegebene Adresse.
Herr Dr. RALPH STEGER traegt im Rahmen seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht die Verantwortung, dass entsprechende Unternehmensprozesse auch die Postbearbeitung sicherstellen. Dabei sind Spekulationen fragwuerdiger Medien irrelevant. Er ist dazu gesetzlich verpflichtet. Kommt er dem nicht nach, macht er sich strafbar.
Und nochmal, erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Muenchen, wenn ein Rechtsverstoss vorliegt! Die Strafanzeige ist kostenlos, im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt.
Ansonsten – wenden Sie sich zusaetzlich an Ihren Vermittler!
Es ist nicht nur Verivox, wo die BEV Energie wärmstens empfohlen wurde. Genau so eifrig wurde bei Check24 für dieses „Unternehmen“ geworben. Und wenn man die Hilfe des letztgenannten Portals in Anspruch nehmen möchte, kriegt man diese Antwort:
„Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich vermute, dass die Schlichtungsstelle für Sie der beste Weg ist.
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihr Fall bei der Schlichtungsstelle verlaufen ist, damit wir ggf. anderen Kunden hier auch helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Senior Kundenmanager“
Check24 twitterte inzwischen: https://twitter.com/check24de/status/1085546999955496961
@Grosch
In der Tat sehe ich es auch sehr kritisch, welche Rolle VERIVOX in dieser Angelegenheit spielt. VERIVOX wird diesbzgl. allerdings sehr genau beobachtet und hat dementsprechend einen Ruf zu verlieren. Mehr möchte ich dazu öffentlich nicht sagen, um die Position von VERIVOX gegenüber der BEV nicht zu schwächen.
Wenn Sie Ihren Bonus nicht erhalten, wenden Sie sich an VERIVOX und fordern VERIVOX den Bonus zu begleichen. Damit sollte sich die Angelegenheit für Sie erledigt haben.
Unabhängig davon, empfiehlt es sich nach wie vor gesetzeswidrige Verstöße bei der Staatsanwaltschaft in München anzuzeigen. Das ist die einzige Sprache, die die Geschäftsleitung der BEV versteht.
Hallo,
die größte Sauerei ist, dass Verivox vor Weihnachten noch mit der BEV Werbung im Fernsehen gemacht hat, obwohl Ihnen doch schon seit Jahren bekannt ist, wie negativ dieser Anbieter gegenüber seinen Kunden auftritt. Anbei eine E-Mail von Verivox, nachdem ich Ihnen eine E-Mail hinsichtlich Ihrer Fernsehwerbung geschrieben habe.
Hinzuweisen ist auch noch, dass Verivox bereits vor 2 Jahren in einem Telefonat bestätigt hat, dass sie über die negativen Praktiken des Anbieter Bescheid wissen.
„vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir fühlen uns dem Verbraucherschutz im besonderen Maße verpflichtet. Auch Ihre persönliche Meinung ist uns wichtig. Deshalb haben wir unsere Fachabteilung über Ihre Erfahrungen mit dem Energieversorger informiert. Diese wird den Vorgang prüfen und sich mit dem Versorger in Verbindung setzten.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns, dass Sie unseren kostenfreien Service nutzen. “
Der blanke Hohn!!!!!!!!!!!!!!
Hallo, wir suchen für die WDR TV Sendung „Lokalzeit Ruhr“ Verbraucher aus dem Ruhrgebiet, die mit uns über Ihre Erfahrungen mit der BEV sprechen möchten. Ziel ist ein TV-Beitrag innerhalb unserer Sendung. Über Antworten freuen wir uns über [email protected]. Liebe Grüße aus Essen, Nicole Noetzel
Anmerkung von Matthias Moeschler: Ich habe von WDR die Bestätigung erhalten, dass die Anfrage vom WDR und von Frau Noetzel stammt. Insofern möchte ich alle Verbraucher aus dem Ruhrgebiet ermutigen, Frau Noetzel zu kontaktieren!
Guten Tag Frau Noetzel,
man könnte erwarten, dass Sie die vollständige Anschrift Ihres Senders angeben.
Für einen Sender ist es höchst unüblich eine Googlemail-Adresse anzugeben.
Selbst Investigativ-Journalisten haben sich bei mir mit korrekten Kontaktdaten (insbesondere E-Mailadresse, Mobilfunknummer) gemeldet.
Es gibt auch temporäre Adressen – somit ist jeglicher Missbrauch ausgeschlossen. Aber „Googlemail“ ist schon sehr zweifelhaft.
Arbeiten Sie vielleicht für die BEV?
Von Admin am 28.01.2018 21:11 Uhr gelöscht, da Ausdrucksweise beanstandet wurde.
Frau Wehlaua,
Es ist sehr einfach ueber die IP-Adresse festzustellen, wer und ob Postings auch aus der Schweiz kommen. Insbesondere fuer Strafverfolgungsbehoerden.
Die von Ihnen genannte Holding sitzt in der Schweiz. Sollten justiziable Verstoesse gegen die DSGVO vorliegen, werden diese unnachgiebig verfolgt. Wir befinden uns nicht in einem rechtsfreien Raum oder Gesetze werden gar von Unternehmen geschrieben. Wer sich Informationen unter Vorspiegelungen falscher Identitaeten erschleicht, macht sich im uebrigen strafbar. Wie Sie richtig festgestellt haben, es geht um sehr viel Geld und zwar fuer die BEV.
Ansonsten ein Kompliment an den Betreiber dieser Seiten – fuer viele Betroffene sicherlich sehr hilfreich!
@ Ronaldo 19.01.14:23 Uhr
Komisch, das gleiche habe ich mir auch gedacht:
WDR, Lokalzeit und dann “ …@gmail.com„???
Sehr geehrte Frau Noetzel,
auch ich habe erhebliche Probleme mit der Fa. BEV. Ich erhalte keine Abschlussrechnung; dementsprechend auch keine Guthabenauszahlung. Bei Telefonaten werde ich vertröstet; auf E-mails und Einschreibebrief erhalte ich keine Antwort. Ich bin gerne bereit, meine Erfahrungen publik zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Behrendt
Im November erhielt ich eine Zwischenabrechnung iHv ca 739 Euro basierend auf dem Vorjahresverbrauch, der allerdings deutlich über dem heutigen Verbrauch liegt und die Abschläge wurden deutlich erhöht. Seitdem versuche ich die Abschläge auf den tatsächlichen Verbrauch abzusenken. Keine Raktion. Hier läuft bereits das Schlichtungsverfahren.
Mir wurde nun auch die Preiserhöhung bzw. jetzt die freiwillige Erhöhung zugesendet. Ich habe widersprochen, da ich den Bonus nicht verlieren will.
Wann kann ich frühestens kündigen um den Bonus nicht zu verlieren, aber auch nicht den neuen horrenten Preis ab Ablauf der Bindung zu bezahlen? Ich meine man wird bestraft, wenn die Kündigung schon während der Laufzeit zugeht und dann verliert man den Bonus. Ist das so?
Hallo.
Ich hatte im Dezember von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Da ich hier immer lese, dass der Anbieter nicht reagiert, habe ich am 1. Januar den monatlichen Abschlag nicht überwiesen uns siehe da: stimmt alles nicht. Heute, 17.01. kam die Mahnung mit Gebühr. Ging doch fix oder? Aaaaber. Im Briefkopf ist nicht nut Das Logo des Anbieters zu sehen, sondern es wird auch durch das Logo von Creditreform darauf hingewiesen, dass man da Mitglied ist! Wird also jeder, der gemahnt wird, dort als säumiger Zahler in Misskredit gebracht? Man muss davon ausgehen.
Guten Abend: Gleiches bei mir!
Habe den zwölften Beitrag für Dezember 2018 zurückbuchen lassen, zumal der Jahresbeitrag durch 11 geteilt wurde und der Januar-Beitrag für 2019 auch schon abgezogen wurde?!
(Außerdem wurde eine telef. beantragte Herabsetzung der Beiträge nie von der BEV berücksichtigt).
Und siehe da: Mahnschreiben war heute in der Post. Aber: Jetzt kommt’s:
Angeblich wäre nicht nur der Dezember, sondern auch der November-Beitrag offen (was definitiv nicht stimmt).
Habe mal einen Teilbetrag überwiesen?
Und wie gehen wir jetzt vor?
hierzu habe ich einen separaten Beitrag erstellt: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/mahnungen-inkassounternehmen-abwehren/
Ich habe gerade unter Vorbehalt überwiesen und warte ab, wie es jetzt weitergeht. Möchte bemerken, dass ich noch einen weiteren Zähler habe. Diesen habe ich im Oktober fristgerecht gekündigt und auch die Bestätigung erhalten. Allerdings sind hier im Haus in 17 Energiesparmaßnahmen durchgeführt worden, so dass ich noch ca. 700 Euro von BEV zurück bekomme. warten wir es ab.Es gibt die Möglichkeit, beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid zu beantragen. Wenn allerdings der Bescheidsempfänger dann einen Rechtsanwalt beauftragt, ist der nächste Schritt die Gerichtsverhandlung. Diese würde in diesem Fall in München stattfinden. Am Ort des Versorgers! Aus Erfahrung in anderen Bereichen weiß ich, dass das nicht funktioniert. Man zahlt unter Umständen drauf! Das Einzige, was hier hilft, ist Öffentlichkeitsarbeit.
@Pfandl
Stellen Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in München. Wenn Sie nach dem 1. Beleiferungsjahr gekündigt haben, hat die BEV sehr wahrscheinlich (ich kenne natürlich Ihren Vertrag nicht) keinen Anspruch auf mehr als 11 Abschläge.
Hallo,
ich habe den Verdacht das BEV den Überblick im eigenen Unternehmen verloren hat
Auch ich habe im Dezember eine 200% Preiserhöhung für meinen Gasvertrag gültig ab dem 01.02.2019
erhalten. Daraufhin habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag gekündigt und habe BEV gebeten mir die Kündigung zu bestätigen. Am 11.01.2019 erhielt ich ein schreiben von dieser Firma das mein alter Vertag wie abgeschlossen bis August 2019 bindend ist. Weiterhin sollte ich einer Preiserhöhung freiwillig ab dem 01.02.2019 zustimmen was ich natürlich nicht machen werde. Damit war für mich eigentlich klar das der Vertrag zu den alten Konditionen weitergeführt wird. Heute am 17.01.2019 bekomme ich ein erneutes schreiben der Firma BEV das meiner Kündigung stattgegeben wird und die Belieferung ab dem 01.02.2019 eingestellt wird. Was gilt jetzt. Da BEV telefonisch heute anscheinend nicht erreichbar ist (ca. 20-mal versucht) bin ich jetzt unschlüssig wie es weitergeht.
Jetzt werde ich auf die Vertragserfüllung (ohne Preiserhöhung) durch BEV bestehen.
Wie die Welt heute berichtet, hat sich inzwischen die Bundesnetzagentur eingeschaltet. https://www.welt.de/finanzen/article187159778/BEV-Energie-Bundesnetzagentur-leitet-Aufsichtsverfahren-ein.html“ rel=“nofollow“>QUelle
1- Erstens warte ich seit zwei jhre auf mein Bonus. Am Telefon hieß es immer, ihre Anliegen wurde weiter geleitet.
2- zweitens würde ich während der belieferungszeit ständig mit mahnugsbriefe bombardiert!.. Es hieß es ich hätte einen Abschlag nicht bezahlt und ich muss das Geld überweisen mit mahngebühr noch dazu ! BITTE! Sie haben doch eine einzugsermächtigung.
Am Telefon wurde mir erteilt, es wäre ein Fehler vom System und ich muss die Briefe ignorieren… OK! Ich bekomme aber trotzdem immer noch mahnbriefe mit mahngebühr.
3- das beste kommt als das zweite belieferungszeit rum ist… PREISANPASSUNG!! ..
der Grundpreis wurde von 8,06€ auf 20,14€ erhöht!! Und der erbeitspreis von 25,26 Cent auf 29,28 Cent/kWh….
Am Telefon hieß es.. Sie haben doch bis Ende diesem Monat gekündigt oder? Ich sagte ja… Aber trotzdem sollen Sie die Forderung von meinem Konto wie immer abbuchen.. Sie sagte: Weil Sie KÜKINDIGT haben, kann ich Ihnen nicht mehr HELFEN.. und Sie müssen das Geld inkl Mahngebühr überweisen..
BITTE
Soeben berichtet die Welt: https://www.welt.de/finanzen/article187159778/BEV-Energie-Bundesnetzagentur-leitet-Aufsichtsverfahren-ein.htmlLeute, lasst Eure Bank Euer Geld zurückbuchen, BEVOR ES ZU SPÄT IST!
Die Wirtschaftswoche bleibt glücklicherweise am Ball:
https://www.wiwo.de/unternehmen/energie/bayerische-energieversorgungsgesellschaft-aufsicht-wird-gegen-discount-stromanbieter-bev-aktiv/23874330.html
Stellen Sie eine Strafanzeige. Nur diese Sprache versteht die BEV.
So ist es recht. Dann gibt es ein Ermittlungsverfahren. Und wer weiß schon, wer dann plaudert… Dr. Ralph Steger, Prof. Dr. Stefan Nägele, Uwe Kollmar, Hans-Peter Fekter oder am Ende gar Boris Claus Wehlauer selbst.
Hallo zusammen,
Ich bin seit August 2018 Kunde der BEV mit Strom und Erdgas.
Auch ich hatte Probleme die vereinbarten Sofortboni ausgezahlt zu bekommen ( Schlichtungsverfahren läuft). Auch mir flatterten kurz vor Weihnachten vollig unverhältnismäßige Informationen zu Preisanpassungen bei beiden Verträgen – trotz einjähriger Preisgarantie – ins Haus. Der Support / Kundendienst seitens BEV lässt m.E. deutlichen Spielraum für Optimierungen: Schreiben werden teils gar nicht, teils erst sehr spat beantwortet….
Auf die angekündigte Preiserhöhung habe ich am 28.12. mit einer Sonderkündigung reagiert. Gestern bekam ich die schriftliche Antwort, dass die Preise für mich nicht angehoben werden und BEV den Vertrag zu den bisherigen Konditionen weiter führt. Ich fürchte, dass dadurch mein Sonderkündigungsrecht erloschen ist. Weiß jemand etwas Genaues dazu? Dass die Preise erhalten bleiben, ist zwar schön und gut – Aber nach meinen persönlichen Erfahrungen mit der BEV möchte ich eigentlich nur noch zu einem professionelleren Anbieter wechseln. Kann ich auf der Kündigung bestehen trotz Rücknahme der Preiserhöhung seitens BEV?
Guten Tag!
Ich habe meinen Vertrag fristgerecht zum 18.10.2018 gekündigt, der Zählerstand wurde BEV vom Netzbetreiber gemeldet. Leider immer noch keine Schlussabrechnung bekommen.
Ich habe bisher 3mal angerufen und 3mal per Mail geschrieben. Am Telefon sagte man mir einmal, dass keine Daten für die Schlussrechnung vorliegen, ein anderes mal konnte der Herr mir sagen, dass wir ein Guthaben von 240€ haben. Ich wollte immer einen Vorgesetzen sprechen, aber man sagte mir, dass die kein Telefon haben *lach* ja ne is klar! Immer wird mir gesagt, dass man mein Anliegen weiter gibt. Auf meine Nachfrage an wen denn, bekam ich keine Antwort. Die Mitarbeiter an der Hotline sind selber überhaupt nicht überzeugt vom eigenen Unternehmen, das sagten ,mir 2 von denen.
Na ja, hab mal die Mail verfasst wie sie oben beschrieben ist und warte 2 Wochen, danach gehe ich an die Schlichtungsstelle.
Oh Gott. Das ist nicht ihr eigenes Unternehmen. Du rufst bei einem Callcenter an!!!! Die leiten (wenn überhaupt) das nur weiter. Schlichtungsstelle erwarte aber minimum 4 Wochen ab BESCHWERDE!!! Nicht ab Kündigung Lies mal dort den Schlichtungsantrag. Dort Steht auf Seite 9 unten:
Zu 3) Mit einer Beschwerde bringen Sie zum Ausdruck, dass und warum Sie mit der Vorgehensweise des Unternehmens nicht einverstanden sind. Eine allgemeine Anfrage oder eine Willenserklärung, wie z. B. eine Kündigung stellen daher noch keine Beschwerde dar. Dies bedeutet, dass Sie sich zunächst mit einer Beschwerde an das Unternehmen wenden müssen, wenn z. B. Ihre Kündigung nicht akzeptiert wird.
Googel mal nach diesem Text und du findest das komplette PDF. Ist auch in x Foren durchgekaut, wie z.B. hier: http://www.strom-magazin.de/forum/andere-stromanbieter/warnung-vor-bev-bayerische-energieversorgungsgesellschaft-mbh.t2252/page-27#post-16115
Oh Gott. Da rufst du bei einem Callcenter an, die es (wenn überhaupt) weiterleiten. Anrufe sind nutzlos. Lies mal auch hier mit: strom-magazin.de/forum/andere-stromanbieter/warnung-vor-bev-bayerische-energieversorgungsgesellschaft-mbh.t2252/page-27#post-16115
Hallo,
ich war bis den 2018 Kunde der BEV.
Meine Jahresabrechnung hat bisher im hin gehauen. Auch wurde mein Guthaben im jahr 2017 sofort überwiesen.
Jetzt habe ich Oktober gekündigt und mir einen neuen Stromanbieter raus gesucht da mir die BEV zu teuer wurde.
Die Jahresabrechnung von 2018 kam 2 Tage nachdem ich den Zählerstand durchgegeben habe.
Ich hatte wieder Guthaben.
Leider warte ich seitdem immer noch auf die Auszahlung meines Guthabens.
Ich telefonieren denen seit Monaten hinterher. Ich werde immer wieder abgewimmelt.
Sie geben es weiter und das dauert bis zu 2 Wochen. Mehr als die Beschwerde weiter zu geben können Sie nicht machen. Leider können Sie mich auch nicht woander hin verbinden das ich mit jemanden anderes reden kann. Auf Emails wird gar nicht mehr reagiert.
Ich werde mich jetzt beraten lassen und notfalls einen Anwalt einschalten.
Denn auch die Abschlussrechnung habe ich bisher nicht erhalten.
Ich hatte sonst nie Probleme und war immer zufrieden.
Nur das geht leider gar nicht.
Selbes wie oben. Du rufst bei einem Callcenter an. Da kannst du auch gleich die Telefonseelsorge anrufen. Ich vermute du wirst dem Geld noch in 10 Jahren hinterherlaufen.
„Aussage von Admin am 19.01.2018 19:36 Uhr gelöscht, da Inhalt beanstandet wurde“
Ich wechsle auch häufig den Anbieter, aber so eine unseriöse Gesellschaft habe ich bisher noch nicht erlebt. Ungenaue Abrechnungen bei Arbeits- und Grundpreis, Endabrechnung erst nach mehr als 7 Wochen.
Bei Trustpilot wimmelts mal wieder von 5-Sterne-Lobhudel-Bewertungen, wie toll BEV nur ist. Aber der Grundtenor ist ein anderer.
Inzwischen erhalten „Kunden“ Schreiben mit folgender Bitte (gefunden bei Trustpilot):
„Inzwischen spricht man von einer „einvernehmlichen Preiserhöhung“. Man möchte also ab dem kommenden Monat bis zum Ende meines ersten Vertragslaufjahres FREIWILLIG den DOPPELTEN Monatsabschlag einziehen, und das solange bis ich dem widerspreche. Dumm nur, dass jeglicher Widerspruch irgendwie nie ankommt oder akzeptiert wird. Also wird von mir nun ein erneuter Widerspruch gegen diese „freiwillige Preiserhöhung“ kommen“
Mein Gott, ist das ein Tollhaus!
Gerade vorhin ist BEV in ZDF Wiso gekommen. Die werden berühmt. Kann man in der Mediathek nachträglich schauen: zdf.de/verbraucher/wiso/wiso-vom-14-januar-2019-100.html
Ich habe ebenfalls der Erhöhung widersprochen und zum Vertragsende gekündigt. Vorher hatte ich bereits die Schlichtungsstelle eingeschaltet, da ich seit Setempber keine korrekte Abrechnung erhalten habe. Bonus wurde daraufhin ausgezahlt und mein Restguthaben (?) überwiesen. Jedoch habe ich bis zum heutigen Datum keine Abrechnung., sodass ich nichts nachvollziehen kann. Ich unterrichte ebenfalls stets die Schlichtungsstelle über den Stand der Dinge. Bis heute habe ich nichts von der BEV gehört.
Der monatliche Abschlag wird per Lastschrift eingezogen. Kann mir jemand sagen, ob ich die Lastschrift kündigen kann und stattdessen den momentanen Abschlag per Überweisung zahlen darf? Momentan wird 39 € eingezogen (ist 100 % zu wenig, vorher 115 €), nach der Erhöhung soll 149 € lt. Schreiben eingezogen werden.
Eine Bestätigung meiner Kündigung habe ich noch nicht erhalten.
Das Lasteinzugsmandat kann man jederzeit widerrufen.
Nachtrag zu nachstehendem Posting:
„Aussage von Admin am 19.01.2018 19:39 Uhr gelöscht, da Inhalt beanstandet wurde“
Ich bin zum zweiten Mal innerhalb von 4 Jahren bei der BEV (Strom) gelandet. Es gab bereits beim ersten Mal Probleme mit der Auszahlung des Bonus. Nur unter massiver Androhung von Strafanzeigen und unter Einschaltung von Verivox wurde der Bonus 2016 ausgezahlt. Mit jedem „Fall“ lernt man ein wenig hinzu, daher bin ich auch nochmals Stromkunde bei der BEV. Solange BEV nicht insolvent wird kein Problem.
Im März läuft das 1. Belieferungsjahr ab. Eine Kündigung ist bereits per e-mail versendet. Ich warte immer noch auf die Eingangsbestätigung bzw. die Kündigungsbestätigung. Laut Callcenter-Mitarbeiter soll es Wochen dauern, bis E-Mailnachrichten bearbeitet werden. Dies stellt allerdings ein Problem für den Geschäftsführer der BEV Energie Herrn Dr. RALPH STEGER dar. Er ist im Rahmen seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht dafür verantwortlich, dass Geschäftsprozesse so abgebildet sind, dass sie sämtliche gesetzlichen Erfordernisse erfüllen. Dies ist auch im Falle der unberechtigten Preisanpassungen nicht ersichtlich. „Aussage von Admin am 19.01.2018 19:36 Uhr gelöscht, da Inhalt beanstandet wurde“ Ich für meinen Teil werde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in München stellen.
Bonus nach Kündigung:
„Aussage von Admin am 19.01.2018 19:36 Uhr gelöscht, da Inhalt beanstandet wurde“ Sollte die BEV also den Bonus nicht auszahlen, kann/sollte man sich, wenn man beispielsweise über Verivox einen Belieferungsvertrag mit der BEV abgeschlossen hat, sich an Verivox wenden. Gem. telefonischer Auskunft wird der Bonus entsprechend ausgezahlt. Wie sich Verivox mit der BEV juristisch einigt ist dann nicht mehr relevant.
ABER ACHTUNG:
Wer nach dem 1. Belieferungsjahr gekündigt hat, sollte unbedingt darauf achten, dass NUR 11 ABSCHLÄGE, wie berechnet (sofern dies so vertraglich festgelegt ist), abgebucht werden! Sollte die BEV einen 12. Abschlag abbuchen, besteht dafür keine Deckungszusage. Auch dann sollte man sofort Strafanzeige erstatten. Ich habe dies gegenüber Herrn Dr. Steger bereits schriftlich angedroht und werde in einer weiteren Strafanzeige davon Gebrauch machen, sofern erforderlich.
Einleitung von Strafverfahren:
Die Staatsanwaltschaft in München wird nur bei einem öffentlichen Interesse ein Verfahren gegen die BEV einleiten. „Aussage von Admin am 19.01.2018 19:36 Uhr gelöscht, da Inhalt beanstandet wurde“
Staatsanwaltschaft München II – Abteilung VI: Wirtschaftsstrafsachen
Datenschutz:
Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit den gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz. Auskünfte gem. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) wurden in der Vergangenheit nicht erteilt. Dies liegt mutmaßlich daran, dass Mitarbeiter des Callcenters der BEV von Datenschutz ebenfalls wenig verstehen. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Ich empfehle JEDEM Auskunft gem. Art. 15 EU-DSGVO von der BEV zu verlangen. Dabei ist auch der Auftragsverarbeiter (der Callcenterbetreiber) zu benennen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Auskunft bis längstens 4 Wochen nach Erteilung des Auskunftersuchens bereitzustellen. Davon sollte jeder Gebrauch machen. Nachfristen muss man nicht einräumen. Stattdessen umgehend der Bayerische Landesdatenschutzbehörde den Verstoß melden. Die Strafen sind extrem empfindlich!
https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html
Fazit:
Die vorgenannten Maßnahmen bedeuten Aufwand, aber manch einer „kämpft“ vor Beginn der Liberalisierung der Strom-/Gasmärkte gegen EVUs. Es gilt die Spreu vom Weizen zu trennen und die Modelle der „schwarzen Schafe“ aus dem Markt zu entfernen. Fairer Wettbewerb ist ok. Billig ist manchmal sehr teuer!
Gerade habe ich BEV angerufen.Ich wollte wissen wie mein Status ist. Ich will ja einen neuen Anbieter und wenn der anfragt bei BEV bekommt der ja gesagt es liegt keine Kündigung vor. Dann nimmt mich ja der neue Anbieter nicht. Am 7.1. bekam ich ja zur Auskunft, dass sie keine Kündigung haben. Der Kollege wollte das dann beschleunigen. Heute auch wieder. Ich habe dann gefragt ob ich denn überhaupt mit BEV verbunden bin weil ich das Gefühl hatte, dass die Leute am Telefon eigentlich keine Ahnung haben und immer sagen sie „schreiben es weiter“.
Auf meinen Hinweis ich wäre doch sicher jetzt mit irgendeinem Call-Center verbunden und gar nicht direkt bei BEV stimmte der Mitarbeiter zu, sagte aber er könne das jetzt nicht so genau konkretisieren. 😉 Leider ist das heute meist so. Man ruft kaum noch direkt bei den Firmen an. Die haben das aus Kostengründen outgesourct wie man das nennt. Wer sich nicht auskennt googelt nach Outsourcing.
Heute kam ein Schreiben von BEV welches ja sicher alle bekommen haben. Sie seien von einem Mitbewerber darauf „aufmerksam gemacht“ worden, dass die Erhöhung nicht erlaubt ist. Sehr verniedlichend umschrieben. Es wird ganz einfach so sein, dass sie vom Anwalt eines Mitbewerbers abgemahnt wurden.
Nun schlagen sie vor man solle FREIWILLIG die wahnwitzige Erhöhung bis zum Vertragsende zahlen. Und wenn man widerspricht soll man nach Vertragsende das zu viel gezahlte Geld zurückbekommen. Wie man ja überall – auch hier – liest kämpfen ja viele weil sie den Bonus nie ausbezahlt bekommen haben. Ich zahl doch nicht freiwillig mehr um mein Geld vermutlich am Ende nie wieder zu sehen.
Ich habe gekündigt, bekam auch nach 14 Tagen endlich den Rückschein des Einschreibens. Aber bei BEV will niemand etwas von einer Kündigung wissen. Sie hätten nichts bekommen. Der Rückschein bestätigt, dass mein Einschreiben am 22.12.2018 von BEV angenommen wurde. Zusätzlich habe ich per Kontaktformular UND an beide bekannte Mailadressen meine Kündigung geschickt. Alles am 19.12.2018. Und SIE sagen sie hätten keine Kündigung bekommen.
So eine inkompetente Firma habe ich noch nie erlebt. Wer da freiwillig bleibt und hofft er bekommt den Bonus und das zu viel bezahlte Geld zurück muss schon sämtliche Alarmzeichen ausblenden. Ich bleibe bei der Kündigung, werde halt auf den Bonus verzichten und werde BEV wie der Teufel das Weihwasser meiden. Wenn die überhaupt noch lange überleben ohne Kunden. Dann ist man Vorschuss UND Bonus los.
Mir ging es bei DP genauso und ich erhielt die gleichen Auskünfte.
Habe deshalb nach 10 Tagen Geduld einen Nachforschungsauftrag über den Verbleib beantragt.
Und siehe da, ich erhielt nach einigen Tagen einen DP-Auslieferungsbeleg mit Unterschrift des BEV-Empfangsberechtigten.
Hier wurde bestätigt, dass mein Kündigungsschreiben (Einschreiben-Rückschein) vom 19.12.2018 bereits am 22.12.2018 von BEV empfangen wurde.
Stromvertrag: Grundpreis von 5,55 € auf 53,59 € , ab 01.02.2019, damit kommt das Schreiben kurz vor Weihnachten. Bisher keine Reaktion auf Kündigung mit Brief und mehreren Mails
Gasvertrag: fehlerhafte Jahresrechnung, statt 12 Monatszahlungen, nur 11 Zahlungen aufgeführt. Dadurch geringe Restzahlung gefordert, anstatt meines Guthabens. Daraus eine Erhöhung der künftigen Monatszahlungen von 110 € auf 161 € gefordert.
Beides ist für mich Betrug,