BEV Insolvenz: Erfahrungen
3 Jahre vor der Insolvenz schon habe ich vor BEV gewarnt.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Tarifempfehlungen
Wenn Sie meine Hinweise bei der Wahl Ihres Anbieters berücksichtigen, dann sind derartige Überraschungen sehr unwahrscheinlich! Bei der Wahl verbraucher-un-freundlicher und insolvenzgefährdeter Anbieter drohen Mehrkosten. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, biete ich Verbrauchern kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlungen an.
Update (22.07.2020): Bonus-Verweigerung sehr wahrscheinlich unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Verweigerung des Bonus im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt. das zuständige Gericht hat geurteilt, dass der Neukundenbonus dem Kunden anzurechnen ist.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Aber es bestätigt die Auffassungen der Verbraucherzentrale und von mir, dass der Bonus zu gewähren ist.
BEV Endabrechnung: Überprüfen Sie mit meinem Tool
Zahlreiche Verbraucher bemängeln die Abrechnung des Insolvenzverwalters. Es lohnt sich somit, seine Strom- und Gasabrechnung zu kontrollieren. und den Neukundenbonus einzufordern. Leider sind die Abrechnungen häufig bewusst intransparent gehalten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle nicht trivial. Die Rechnung prüfen zu lassen, kostet Geld.
Ich spare Ihnen gerne dieses Geld. Laden Sie hierzu diese Datei runter, die ich für Sie erstellt habe. Damit können Sie Ihre Stromrechnung ganz bequem selber kontrollieren. Mit Hilfe des Tools können Sie auch Ihren Neukundenbonus einfordern. Mit Hilfe von Musterschreiben können Sie Fehler der Abrechnung geltend machen (z.B. den fehlenden Neukundenbonus. Führen Sie als Argument an: „Ich werde mich der Musterklage der Verbraucherzentrale anschließen. Das OLG München sieht den Neukundenbonus als unselbstständigen Rechnungsposten an, der den Kunden anzurechnen ist).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das Guthaben der Verbraucher ist fast vollständig weg
Schlechte Nachrichten von der Gläubigerversammlung: Voraussichtlich werden die Gläubiger nur 5% ihres Guthabens erhalten und die Auszahlung wird sich noch einige Jahre verzögern.
BEV Neukundenbonus
Neukundenbonus bei <12 Monaten Belieferungszeit wird bisher verweigert: Musterfeststellungsverfahren gibt Verbrauchern Hoffnung! Der Insolvenzverwalter Bierbach hat den Verbrauchern den Bonus aberkannt, wenn die Belieferung weniger als 12 Monate betrug. Viele Verbraucher, Verbraucherschützer und auch in empfanden dies als ungerecht, da die Schuld an dem vorzeitigem Belieferungsende nicht beim Verbraucher liegt. Auch die AGBs der BEV stützen nach meiner Ansicht nicht das Verhalten des Insolvenzverwalters.
Aufgrund dieser großen Ungerechtigkeit hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Danach können sich Betroffene eintragen lassen. Ich werde an dieser Stelle Sie darüber informieren!
Problematisch ist jedoch, dass betroffene Verbraucher mit einem Guthaben nur noch bis 10. Januar 2020 Ansprüche anmelden können (über die Insolvenztabelle). Welchen Betrag sollen Verbraucher anmelden – mit oder ohne Bonus? Da ich nicht selber BEV-Kunde war, weiß ich nicht, wie genau die Anmeldung der Ansprüche erfolgt. Ich vermute, dass die Betroffenen lieber den strittigen Neukundenbonus hinzurechnen sollten. Der würde dann womöglich wieder herausgerechnet werden. Wenn allerdings im Vorherein der Neukundenbonus herausgerechnet wird, werden die Verbraucher keine Möglichkeit auf eine Auszahlung erhalten.
Verbraucher beschweren sich über falsche Abrechnungen
Viele Verbraucher haben sich gegenüber dem Insolvenzverwalter beschwert, weil anscheinend absichtlich falsche Rechnungen an die Verbraucher versendet werden und Guthaben nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel vom 14.10.2019 spricht vielen Verbrauchern aus der Seele.
BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet.
Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.
BEV Erfahrungen
Verspätete Guthabenauszahlung, Rechnung verspätet und falsch
(Stand: 31.12.2018) Verbraucher beschweren sich in Foren und auf de.reclabox.com über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH insbesondere hinsichtlich verspätete Guthabenauszahlungen, verspätete Auszahlung des Sofortbonus sowie über fehlerhafte oder verspätete Stromabrechnungen. Sie sollten die BEV Erfahrungen der anderen Verbraucher ernst nehmen und nicht auf die hohen Weiterempfehlungsraten vertrauen. Schließlich schreiben die meisten Verbraucher ihre Beurteilung in den ersten Monaten. Die Bewertung spiegelt daher überwiegend den Wechselprozess wieder, der nur selten Gegenstand einer Beschwerde ist.
Wenn Sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter suchen, bei dem das ganze Vertragsverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie daher die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden, kundenunfreundlichen AGBs und schlechtem Kundenservice meiden. Anhand dieser Kriterien habe ich eine Liste mit verbraucherfreundlichen Stromanbietern bereits für Sie erstellt. Weitere Tipps, worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten sollten, finden Sie dort ebenfalls.
Die häufigsten Verbraucherbeschwerden gegenüber BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)
Eine Studie von A.T. Kearney aus 2012 besagt, dass Stromdiscounter im ersten Vertragsjahr hohe Verluste einfahren. Provisionen an Vermittler und hohe Neukundenboni im ersten Vertragsjahr müssten daher in den Folgejahren z.B. mit Hilfe von schnellen und drastischen Preiserhöhungen kompensiert werden. Nur dann seien die Geschäftsmodelle der Stromdiscounter finanziell tragbar.
Ein Großteil der Beschwerden hat zum Gegenstand, dass BEV die gesetzliche Pflicht die Jahresendabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht einhält. Zudem werden Fehler in der Jahresendabrechnung bemängelt. Die häufigsten Anlässe sind fehlerhafte Zählerstände und verweigerte Neukundenboni. Im Fall von BEV haben sich nur wenige Verbraucher über fehlerhafte Stromabrechnungen beschwert.
Am 16.01.2019 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Sie ein Aufsichtsverfahren gegen BEV wegen intransparenter Abrechnungen eingeleitet hat. Quelle
Verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus:
Die allermeisten Beschwerden kritisieren, dass BEV die gesetzlichen Fristen zur Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachkommen. Die Verbraucher beschweren sich, weil sie letztendlich BEV einen kostenlosen Kredit gewähren und dadurch BEV unfreiwillig zu seiner günstigen Finanzierung des Unternehmens verhelfen. Problematisch ist es insbesondere dann für Verbraucher, wenn die Rechnungen und Guthaben „vergessen“ werden oder wenn BEV Insolvenz anmelden sollte. Damit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs, denn in Ziffer 8.3 verspricht das Unternehmen eine „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben. Umgekehrt, wenn ein Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät, behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen einzufordern (Ziffer 9.6; Stand: 11.03.2018).
Neukundenbonus
Viele Verbraucher berichten, dass BEV den Neukundenbonus vergisst auszuzahlen. Zwar werde der Bonus in der Abrechnung ausgewiesen, allerdings müssen Verbraucher den Bonus erst anfordern, bevor dieser dann tatsächlich ausgezahlt wird. Dies erfolgt dann relativ problemlos, weil der Stromanbieter keine AGB-Klauseln unterhält, die den Bonus einschränken (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie wird der Neukundenbonus bei Mehrtarifzählern und bei Photovoltaikanlagen verweigert).
Die Verluste aus dem Anfangsjahr können nur dann kompensiert werden, wenn die Kunden nicht bereits nach dem ersten Vertragsjahr kündigen. Einige Verbraucher beschwerten sich über BEV, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde.
In meisten Verbraucherbeschwerden gegenüber Stromdiscountern gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Sehr häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr. Ich bezweifle sehr stark, dass solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Werbeflyer ähnlichen Texten enthalten gewesen. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Empfehlungen, wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind
Wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind, empfehle ich Ihnen die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher ernst zu nehmen. Es gibt sehr viele Stromanbieter, die nicht nur günstig, sondern auch sehr verbraucher-un-freundlich sind und über dies sich Verbraucher nicht beschweren.
Empfehlungen, wenn Sie bereits BEV-Kunde sind
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter BEV richtig kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, besteht die Gefahr, dass die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher auch auf Sie ereilen können. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- BEV richtig Kündigen: Auch bei BEV berichten Verbraucher über Schwierigkeiten, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie meinen Ratschlägen folgen.
- Versteckte Preiserhöhung: Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass Preiserhöhungen versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. Lesen Sie daher alle Dokumente von BEV besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Häufig werden anscheinend Stromrechnungen verspätet oder gar fehlerhaft erstellt und auch bei der Guthabenauszahlung werden Fristen von Seiten BEV nicht eingehalten. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Guthaben und Sofortboni vollständig ausgezahlt wurden. Tipps zum Umgang mit diesen Beschwerden finden Sie auf dieser Internetseite.
- Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße [Ihr Name]
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
BEV – weiterführende Fragen & Antworten
Diese Entscheidung werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sehen dies so. Sobald Urteile vorliegen, werde ich an dieser Stelle hierauf verweisen!
Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.
Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.
Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…
- In diesen Fällen dürfen Sie m.E. risikolos zurückbuchen lassen:
Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.
- Ansonsten dürften Rückbuchungen riskant sein
Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.
Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).
Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.
- Notieren Sie sich den Zählerstand zum 01.02.2019 und melden Sie diesen ihrem Netzbetreiber und BEV.
- BEV verfügt über kein Online-Portal. Stattdessen sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln.
- Ihr aktueller Versorger ist nicht BEV, sondern Ihr Grundversorger / Netzbetreiber. Diesen müssen Sie auch nicht selber kündigen, sondern Sie können den neuen Anbieter dies überlassen.
- Ich habe bei Check24 erfahren, dass Sie die Kundennummer beim Wechsel nicht angeben müssen – diese Angabe sei optional.
- Sie können versuchen, den Vertrag rückwirkend zum 01.02.2019 abzuschließen. Manchmal gelingt dies. Am besten Sie geben als Wechseltermin „nächstmöglich“ an und rufen beim neuen Versorger kurz mit dieser Bitte an.
BEV setzt die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen häufig sofort ein, wenn der Verbraucher in Zahlungsrückstand geraten ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann ich jedem Verbraucher nur raten, die Monatsabschläge per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Wenn Streitigkeiten bei der Jahresendabrechnung vorliegen, so sollte der Verbraucher den unstrittigen Betrag überweisen. Den restlichen, strittigen Betrag sollten die Verbraucher ggü. BEV begründen. Dies können z.B. unzulässige Preiserhöhungen oder Fehler in der Stromabrechnung beinhalten.
Erst seit 2014 ist die Bev bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als Energieanbieter tätig. Der Stromanbieter mit dem Sitz in München ist konzernunabhängig und es besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2015 ist ein Jahresüberschuss i.H.v. 4 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) und ein Eigenkapital von 35 T€ ausgewiesen (Vorjahr: -4,6 Mio. €).
Quelle: Energieanbieterinformation.de; de.reclabox.com
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Aus vorbei !
https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/strommarkt-skandal-stromanbieter-bev-ist-pleite/23928822.html
BEV ist Pleite 30.01.2019 !
ich bekomme noch 236,79 neukundenbonus die haben mir die Nachforderung von 181,61 abgebucht vor ein paar tage abgebucht, habe heute den Betrag zurück überweisen lassen von der Sparkasse. somit nur ein kleiner Verlust. Mein Vater hat 328,-EUro Verlus
Hallo Bernd,
also wenn ich dich richtig verstehe, habe ich nichts zu befürchten wenn ich den Monat Januar zurückbuchen lasse?
Ich kann meinen Neukunden-Bonus auch abschreiben. So ein Käse.
Danke für die Anwort.
Gruß,
Jörg
Hallo Jörg,
die Verbraucherzentrale schreibt dazu folgendes unter:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/energieversorger-bev-ist-insolvent-was-das-fuer-kunden-bedeutet-32540
Wenn Ihnen eine Jahres- oder Schlussrechnung der BEV vorliegt, die ein Guthaben ausweist und dieses Guthaben nicht ausgezahlt worden ist, dann können Sie dieses Guthaben zur Aufrechnung benutzen. Unserer Ansicht ist es möglich, mit dem Guthaben gegen Abschläge aufzurechnen. Sie können mit dem Abschlag für die Energielieferung im Monat Januar, falls dieser Abschlag von der BEV noch eingefordert werden sollte, aufrechnen. Sie können aber auch noch Abschläge, die in der Vergangenheit von der BEV abgebucht worden sind, zurückholen und mit dem Guthaben aufrechnen. Die Aufrechnung ist jedoch nicht risikofrei. Das Risiko besteht darin, dass der Insolvenzverwalter nachträglich den Vorgang anfechten könnte. Sollten Sie sich für eine Aufrechnung entscheiden, ist diese gegenüber dem Unternehmen ausdrücklich zu erklären.
Wie beschreiben, der Anwalt hat mir dazu geraten. Etwaige Anfechtungen kann er abwehren und auf korrekte Abrechnung bestehen.
Ich hatte meine Beträge einen Tag vor dem Insolvenzantrag zurückbuchen lassen da die Vorgehensweise von BEV unseriös und nicht korrekt war. Selbst wenn der Insolvenzverwalter dies anfechten sollte, so muß am Ende eine korrekte Abrechnung erstellt werden.
Hat sich alles erledigt!
WIWO vor einer Stunde:
BEV hat Insolvenz beantragt.
Hallo,
auch ich war ein Kunde bis zum 31.10.2018 bei BEV. Mein Guthaben wegen Überbezahlung wurde nach Erhalt der Rechnung zügig ausbezahlt. Womit ich mich die ganze Zeit rumschlage ist der auf der Rechnung aufgeführte Neukundenbonus . Nach mehren tel. Anfragen beim Kundenservice wurde mir mitgeteilt, dass die Angelegenheit sofort an die Buchhaltung weitergeleitet werde. Passiert ist leider nichts. Nun habe ich eine Mail an den Kundenservice gesendet mit sofortiger Überweisung der Summe oder Einschaltung eines Anwaltes!
Beim Kundenservice pflegen Sie eine Excel-Tabelle. Diese Liste wird täglich zur richtigen Abteilung gesendet. Dort wird die sie bearbeitet. Das Problem ist nur, dass sie vermutlich 30-50 Tage im Rückstand sind.
Wenn Sie 5 Mal angerufen haben, sind sie 5 Mal in irgendeine Liste eingetragen worden. 1 Mal ist Ihr Anliegen bearbeitet (wenn Sie Glück haben) und 4 Mal wird Ihr Kundenprofil aufgemacht und geprüft… und der Mitarebeiter merkt, dass er nichts mehr zu tun hat. Jeder Anruf belästigt die 5 oder 6 Leute in Offenburg, die irgdenwas für Sie machen können.
Und wenn Sie dazu ein paar E-Mail geschickt haben, wird Ihre Akte noch mal geprüft.
Du glaubst doch selbst nicht was du schreibst, oder? Das Callcenter ist in der Türkei (NICHT in Offenburg) und die machen GAR nichts ausser zu sagen, dass sie das weiterleiten. Und weiß du wem das Callcenter in der Türkei gehört genau so wie die Inkassofirma……na rate mal. 😉
Hallo,
beängstigend, was man von der BEV liest.
Mein Vertrag ist grade ausgelaufen. Die Summe der Abbuchungen ist deutlich höher als der zu zahlende Betrag. Die Abschlussrechnung steht aber noch aus. Ich frage mich, ob die letzte Abschlagslastschrift zurückholen sollte, damit nicht alles weg ist!?
Ich habe nun online die letze Lastschrift die ich selbstständig auf 80€ statt 48€ hochgejazzt hatte zurück geholt. Die beiden Monate davor telefonisch beim Kundenservice meiner Bank. Die SEPA-Genehmigung für den nächsten Monat wird morgen per Einschreiben widerrufen. Könnte alles in Allem knifflig werden aber was ich hab, hab ich. Bei einem geschätzten Guthaben von 350€, dass ich wohl nie wieder sehen werde, finde ich das nur recht und billig.
Die Räder stehen still: Keine Löschungen mehr auf Trustpilot, die Website der BEV ist down, auch die Website der Genie Holding AG! Wie viele Indizien braucht ihr noch, um es zu kapieren? Was muss man in euer Gehirn BRÜLLEN, damit ihr euch bewegt – die Lichter könnten ausgehen bei der BEV und euer hart verdientes Geld, eure Überzahlungen, eure wunderbaren Boni wären WEG! Und mal ehrlich, irgendwie wäret ihr auch selbst schuld! Aber hey, vielleicht informiert ihr ja die Schlichtungsstelle, oder leitet gar ein Mahnverfahren ein, oder ihr geht zum Anwalt – da wird die BEV aber zittern vor Angst! Vielleicht diskutiert ihr auch noch ein bis zwei Monate über „gerechtfertigte“ oder „ungerechtfertigte“ Rückbuchungen und ruft noch zehn bis zwanzig Mal im türkischen Callcenter an – viel Spaß dabei! In ein bis zwei Tagen dann könnte Dr. Ralph Steger losmarschieren und Insolvenz anmelden. Tja, und AB DANN wird’s schwierig mit einer Rückbuchung. Verstanden?!
Mal ganz entspannt, bitte. Es gibt lediglich einige vage Anzeichen für eine bevorstehende Insolvenz. Kein sicheres Zeichen, keine belegbare Tatsache.
Mit deinem Text provozierst du Handlungen, die Kosten nach sich ziehen können, wenn auch überschaubare.
Mach doch lieber mal eine sachliche Abwägung unter dem Gesichtspunkt „Die könnten Insolvent werden.“
a) Zurückbuchen kann man auch noch nach Eintritt der Insolvenz, die Bankregeln für Lastschriften sind da eindeutig: bis 8 Wochen nach Fälligkeit.
b) Berechtigt ausgebliebene Zahlungen landen ebenfalls in der Insolvenzmasse, ob zurückgebucht oder nicht. Der Insolvenzverwalter würde die schon noch einfordern. Nach Abschluss der Abrechnung, Anerkennung der ausgebliebenen Boni etc., versteht sich.
c) Nur, wenn man von der BEV noch etwas zu bekommen hat, was sich nicht über Rücklastschrift ausgleichen lässt, hat man die Arschkarte. D.h. man darf sich beim Insolvenzverwalter melden und bekommt nach Jahren eine Quote mitgeteilt, erwartungsgemäß weit unter 10% der Forderung. Also praktisch nichts, bestenfalls die Portokosten, auf keinen Fall de Anwaltskosten.
Ich denke, mit dieser Abwägung kann jeder für sich selbst entscheiden, ob er sich dem Inkassobüro der BEV aussetzt oder nicht.
Ok, das wars dann. Die Sache ist durch.
Für alle, die es noch nicht gemacht haben: Jetzt noch ganz schnell die letzten Lastschriften stornieren. Aber das wisst ihr ja selber.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bev-strom-und-gasanbieter-beantragt-insolvenz-a-1250814.html
Ok, das wars dann. Die Sache mit der BEV ist durch.
Siehe heutiger Artikel im Spiegel, vor ein paar Minuten erschienen. BEV ist Insolvent.
Für alle, die es noch nicht gemacht haben: Jetzt noch ganz schnell die letzten Lastschriften stornieren. Aber das wisst ihr ja selber.
Peinlicher geht’s wohl nimmer, T. Hartwig, oder? Innerhalb von nur sechs Stunden von „Mal ganz entspannt, bitte“ zu „Jetzt noch ganz schnell die letzten Lastschriften stornieren“ – solltest Politiker werden!
Was sollte daran peinlich sein? Ich hatte den panischen Ton des Posts kritisiert und eine nüchterne Abwägung der Sachlage propagiert, unter dem Gesichtspunkt, dass die BEV Insolvent werden kann, dass Zeichen dafür da sind, aber keine soliden Belege. Darüber hinaus die Handlungsoptionen abgewogen.
Nun sind sie Insolvent. Die Abwägung war korrekt.
Und ich habe weiter unten auch schon geschrieben, dass ich mich persönlich dazu entschieden hatte, bereits die Dezember-Lastschrift rechtzeitig zurückzugeben.
Ich sollte vielleicht wirklich Politiker werden, da ich in der Lage bin, Informationen sachlich zu bewerten.
Halt, Moment. Bin ich schon. Was für ein Glück.
Hallo zusammen,
durch die Arbeit bin ich auf den Stromanbieter gekommen. Jetzt habe ich hier gelesen, dass die BEV Insolvenz sein soll und auch eine Stromerhöhung zum 01.02.19 angekündigt hat. Mein Problem ist, dass ich kein Schreiben zu einer Preiserhöhung erhalten habe. Wie soll ich mich denn verhalten, wenn der Abschlag zum erhöhten Preis abgebucht wird? Zurückbuchen? Ist eine Kündigung noch möglich? Ich hätte sowieso zum Vertragsende gekündigt.
1) Zur allgem. Info; das muss auch mal erwähnt sein.
21.01. Einschreiben Eigenhändig aufgegeben
Nachweis Sendungsverfolgung :
23.01. Sendung wurde am 23.01. im Logistikzentrum München bearbeitet
24.01. Sendung befindet sich in der Zustellung
25.01. Sendung befindet sich in der Zustellung
26.01. Sendung befindet sich in der Zustellung
27.01. Sendung befindet sich in der Zustellung
28.01. Sendung befindet sich in der Zustellung
29.01. Sendung wurde am 24.01.2019 (!!!!) ausgeliefert; mit Empfangsnachweis
2) Bundesnetzagentur (17.01.) ; gibt es hier bei einem Aufsichtsverfahren eine Veröffentlichungspflicht ?
@CFM
Das „verkorkste“ Sendungstracking hat die Post zu verantworten.
Ich habe dazu bereits etwas geschrieben.
Sie koennen sich ja bei der Post beschweren, aber es interessiert dort niemanden.
Hallo!
Ich bin gerade auf diese Homepage aufmerksam geworden und muss leider feststellen, dass wir wohl nicht die einzigsten sind, die Ärger mit BEV haben.
Wir haben am 19.09.2018 eine Schlussrechnung erhalten, wo uns mitgeteilt wurde, dass das Guthaben i.H. von 303,91€ zurück überwiesen werden sollte.
Bis heute haben wir keine Zahlung erhalten. Auf unsere emails keinerlei Reaktion und am Telefon sagt man uns immer wieder das man eine Beschwerde einstellen wird und man es an die Buchhaltung weitergibt. Aller erfolglos!!!
Den Vertrag habe ich bereits aufgrund einer Preiserhöhung bereits gekündigt und überlege, ob ich die letzte Abschlagszahlung jetzt zum 1.2.19 einfach einbehalten soll, da der Vertrag zum 28.2.19 endet.
Dürfte ich dies tun bzw. ist es ratsam?
Nun weiß ich nicht was ich noch machen kann bzw. überlege einen Anwalt einzuschalten.
Über eine Rückmeldung und Ihre Unterstützung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und beste Grüße,
Tina Schumacher
In deinem Fall fällt die Antwort halbwegs leicht.
Wenn du schriftlich eine Frist gesetzt hast ist die Sache klar. Vermutlich hast du das aber nicht?
Zum einen ist der Anbieter also im Verzug, auch ohne Fristsetzung, da Abrechnungen innerhalb von 4 Wiochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden müssen und eine Erstattung innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung erfolgen muss.
Andererseits hast du nicht gemahnt und keine Frist gesetzt.
Ich sag mal so: du gehst nur ein verschwindend geringes Risiko ein, wenn du zurückbuchst. Am besten heute noch versuchen, die Dezemberabrechnung zurückzuholen. Mit Januar und Februar hast du noch Zeit, da kannst du dich auf die juristisch sichere Seite bewegen, indem du eine Frist von 14 Tagen setzt. Das ist ja nun keine Arbeit, feel free to copy:
Betr. Kundennummer xxx, Zählernummer yyy, ihre Abrechnung vom x.y.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 14.2.2019, um mir die aus der o.g. Abrechnung zustehenden Guthaben auszuzahlen.
Hochachtungsvoll
Ich gaube die sind kurz vor Pleite. Auf der Webseite steht: „Aufgrund einer technischen Störung ist unsere Website am Dienstag, den 29.01.2019 nur eingeschränkt nutzbar“. Da ich schon eine andere Pleite eines Stromlieferanten mitgemacht habe, erkenne ich da gewisse Parallelen.
Der Anfang vom Ende war wohl der Sofort-Bonus, der vermutlich als Schneeball-System aufgesetzt war. Ich pfeif auf meinen Bonus, ich will nur noch raus.
Webseite ist wieder da, lediglich mit dem Vermerk „Preisvergleich ist in überarbeitung“.
Also kein sicheres Zeichen für die bevorstehende Insolvenz.
Rückblickend betrachtet: Wie man hier so viel schreiben kann und dabei fast alles falsch ist. Glückwunsch T. Hartwig 😉
Ich bin seit September 2018 wegen eines Umzugs Neukunde bei BEV ( Gas und auch Strom ). Auch ich habe mich vom Neukunden und Sofortbonus blenden lassen ! Nun habe ich ,wegen eines verzögerten Lastschriftverfahrens, offene Zahlungen an die BEV. Diese offenen Zahlungen entsprechen in etwa dem mir versprochenen Sofortbonus. Laut BEV ist ein verrechnen der Beträge ( offene Rechnung mit Boni ) nicht möglich. Ich müsse also erst meine Rechnung bezahlen um dann die Boni überwiesen zu bekommen. Nun habe ich allerdings Bedenken in die Röhre schauen zu müssen. Wie könnte ich fortfahren ???
Ich stehe vor dem selben Problem und weiss aktuell nicht ob ich die Nachzahlung komplett tätigen soll oder den Bonus besser direkt einbehalte.
BEV-Energie reagiert auf keine Kommunikation:
Nachdem der vertraglich zustehende Sofortbonus (150€ BEV mit einem zusätzlichen Anteil 20€ von Verivox, zahlbar durch BEV) nach Abaluf der vertraglichen Frist von 60 Tagen nicht gezahlt wurde, habe ich versucht BEV telefonisch, per Website , per Email und per Posteinschreiben versucht zu kontaktieren.
Leider ist keinerlei Reaktion erfolgt, keinerlei Kommunikation seitens BEV. Nach letztmaliger Einschreiben-Fristsetzung werde ich nun am 1.2.2019 die Schlichtungsstelle Energie bitten sich der dubiosen Firma anzunehmen, mit der Zielsetzung der Auszahlung des Sofortbonus. Ich befürchte nichts Gutes, da BEV evtl demnächst ganz „abtauchen“ wird.
EINWURFEINSCHREIBEN – Laufzeit der Post
Fast alle Einwurfeinschreiben duerften am naechsten Tag beim Empfaenger eingeworfen sein.
Das Sendungstracking wird bei der Zustellung an Grosskunden, die z.B. Ihre Post bei der Post selbst abholen teilweise erst nach 7 Tagen aktualisiert.
Wer sich versichern moechte, dass sein Einschreiben uebergeben wurde, ruft am besten die Servicehotline der Post an: 0228 4333112
Hier sind die Kontaktdaten:
[email protected]
Zuständigkeiten:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/muenchen-2/verfahren.php
Unterlagen einscannen, Beweismittel und Verstoß melden müssen Sie letztlich selbst machen!
Pflichtangaben:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Nymphenburger Straße 154
80634 München
Vetreten durch Geschäftsführer: Dr. Ralph Steger
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München
HRB 209234
USt.-Ident.-Nr.: DE293127768
Selbst anonyme Anzeigen sind möglich (aber nicht sinnvoll, wenn man geschädigter Kunde ist).
Anders sähe es mit Whistleblowern aus!
Hallo auch ich war leider 2 Jahre bei der BEV
1. Die Monatlichen Abbuchungen waren viel zu hoch berechnet und wurden nie nach unten Korrigiert.
2. Auf die erste Abrechnung habe ich 3 Monate gewartet.
3. Das Guthaben habe ich erst nach 3 maliger Aufforderung 2 Monate spähter erhalten.
4. Den Neukundenbonus nach mal einen Monat spähter.
5. Jetzt habe ich die Schlussrechnung bekommen – sehr schnell – Guthaben habe ich noch nicht.
6. Achtung die Abrechnungen stimmen nicht! Mir wurden immer 12 Monate abgebucht in den Beiden Abrechnungen wurden aber nur 11 Monate verrechnet. Somit fehlen also 2 Monate bei der Verrechnung.
Wie kann ich den Fehlbetrag einklagen ?
Ich habe schon zwei Mal geschrieben und keine Antwort!
Mann, Achim! Da geht mir der Draht bald aus der Mütze – Du willst den Fehlbetrag EINKLAGEN? Die putzen sich den Arsch mit Deiner „Klage“! Du hast schon zwei Mal geschrieben und hast noch keine Antwort? Sollen wir Dir auch noch Dein Näschen putzen? Brauchst Du ein zweites Päckchen Taschentücher, weil Dein erstes schon verbraucht ist? Ich meine, Du kannst doch wohl lesen, oder? Und Du siehst doch, dass Matthias Moeschler jede Menge Ärger am Hintern hat, weil sie versuchen, ihn mundtot zu machen. Und dennoch bietet er uns dieses Forum hier?! Also heul gefälligst nicht rum, zieh Deine eigenen Schlüsse – geh zu Deiner Bank, hol Dir ein bis zwei Abschläge zurück und stell einen Strafantrag gegen Dr. Ralph Steger, wenn Du Dich betrogen fühlst. Ist das so schwer zu verstehen?
@Achim Litsch
Ich kann es nur immer wieder wiederholen und bin erstaunt, weshalb immer wieder verzweifelt nach Hilfe gesucht wird.
Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Muenchen II.
Sie sind nicht der Erste oder Einzige. Die Staatsanwaltschaft wird sicherlich durch Anfragen der Medien bald in die Oeffentlichkeit treten.
Die vielen Berichte über die BEV machen mich reichlich nervös. Viele Posts beziehen sich auf diese obskure Preiserhöhung. Das mag ein unschönes Geschäftsverhalten sein, aber es ist juristisch nicht falsch. Auch ich habe diese Erhöhung (ca. 60%) bekommen und schlicht den Anbieter gewechselt, das ist nun wirklich kein Drama.
Berichte über schlechte Erreichbarkeit, verspätete Abrechnung, verzögerte Auszahlungen und verweigerte Guthaben sind eigentlich nur Zeichen eines Billiganbieters, der BEV nun mal ist.
Ich habe meinen Zählerstand noch am 1.1. 2019 mit Fristsetzung für die Abrechnung gemailt, aber mal ehrlich, wer erwartet denn da zügige Abwicklung?
Andere Berichte reden von der Auflösung des bisher unbekannten Vertrags mit BP, dem Wechsel des Geschäftsführers oder dem verlassenen Münchner Büro. Das ist schon eher bedenklich. Die Zeichen mehren sich: Alles in allem befürchte ich eine Insolvenz.
Das würde mich tatsächlich etwas treffen, es steht eine Rückzahlung von 423 EUR (davon 190 EUR ein merkwürdiger „15% Neukundenbonus“) aus. Dabei ist der Januar noch nicht einmal eingerechnet.
Was also tun? Lastschriftrückgabe ist 8 Wochen lang möglich, die Dezember-Abbuchung würde also zementiert, wenn ich auf eine Abrechnung warte.
Die Firma anzuschreiben erscheint mir wenig erfolgversprechend und lässt nur die Frist verstreichen.
Bucht man die Lastschrift ungerechtfertigt zurück, so stehen einem Rücklastschrift-Gebühren und natürlich ein gebührenbewehrtes Schreiben eines Anwaltsbüros oder Inkassounternehmens ins Haus.
Buche ich nicht zurück, dann geht mein Anspruch womöglich in der Insolvenzmasse unter.
Ich habe durchaus Argumente, die mir meine Rücklastschrift als gerechtfertigt erscheinen lassen. Die Abschläge waren zu hoch, vielleicht war das auf 11 Abschläge gerechnet, wer weiss, dann war die 12. nicht gerechtfertigt.
Ab Januar 2019 hatte ich einen geänderten BEV-Vertrag, der geringere Abschläge vorsah, allerdings nur telefonisch bestätigt, und so kann ich mich nicht gerichtsfest darauf berufen, dass die Januar-Abbuchung zu hoch war.
Egal, ich riskiers: habe erst einmal die Dezember Abbuchung zurückgegeben, in ein paar Wochen dann auch die Januar Abrechnung. So habe ich auf jeden Fall 250 EUR „gerettet“.
Wenn die Mahnung kommt werde ich auf Verrechnung mit der ausstehenden Rückzahlung verweisen
Dennoch, das ist juristisch alles verdammt dünnes Eis, da können Kosten auf mich zukommen. Die Rechtsschutz hat eine Selbstbeteiligung von 300 EUR, keine schönen Aussichten.
Mache ich alles richtig oder schiebe ich zuviel Panik?
Ich bin in ähnlicher Situation und überlege auch zurückbuchen zu lassen. Mir sind Informationen zu einer anstehenden Insolvenz zu Ohren gekommen. Ich denke es lohnt zurückbuchen zu lassen, da Bonus und ein Guthaben eh verloren sind. mal sehen was da kommt.
Ok, das wars dann. Die Sache mit der BEV ist durch.
Siehe heutiger Artikel im Spiegel, vor ein paar Minuten erschienen. BEV ist Insolvent.
Für alle, die es noch nicht gemacht haben: Jetzt noch ganz schnell die letzten Lastschriften stornieren. Aber das wisst ihr ja selber.
Da werden die gierigen kleinen Hände doch tatsächlich auch nach Österreich ausgestreckt. Prof. Dr. Stefan Nägele braucht dringend frisches Geld – https://www.firmenabc.at/genie-energie-gmbh_OZeJ und https://www.unternehmen24.info/Firmenbuch/Österreich/Firmenbuchinformation/245AFD0FF69016#.XEr6OWfsZjF
Der stellvertretende Ressortleiter der Wirtschaftswoche Niklas Hoyer brachte durch seinen Bericht im Dezember 2018 „den Stein ins Rollen“, die Machenschaften der BEV wurden publik. Er informierte zuletzt am 16. Januar 2019 über die Eröffnung des Aufsichtsverfahrens gegen die BEV und liefert soeben neue und äußerst interessante Hintergrundinformationen in dieser Sache:
https://www.wiwo.de/unternehmen/energie/strommarkt-bp-half-skandal-stromanbieter-bev/23907148.html
Nach Darstellung eines Insiders sitzt die BEV seit Ende 2018 auf rund 250.000(!!!) unbearbeiteten Kundenzuschriften. Meine werten Leser und Leserinnen dieses Forums – damit es Ihnen ein für allemal klar wird: Es interessiert die BEV nicht die Bohne! Also bekommen Sie mal „den Hintern hoch“ und werden tätig. Gehen Sie zu Ihrer Bank und holen sich IHR Geld zurück. Sie werden überrascht sein – die BEV ist dort schon bekannt und man wird Ihnen helfen. Aber Sie müssen HANDELN und nicht schwätzen. Und das SOFORT!
Hallo zusammen,
auch ich habe meine liebe Not mit der BEV :-/
Den Wortlaut, den ich auch an die Schlichtungsstelle geschickt habe:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich nun an die Schlichtungsstelle, weil der Energieversorger scheinbar kein Interesse an „Kundenzufriedenheit“ hat.
Mit den Abrechungsgepflogenheiten der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH waren wir äußerst unzufrieden. Die „Hotline“ ist eine einzige Katastrophe – telefonisch und per Mail.
Mails an den „Kundenservice“ werden scheinbar konsequent und/oder selektiv ignoriert.
Ich hatte zu einem Stromvertrag einen Gasvertrag mit einem monatlichen Abschlag i.H.v. 52€ 2017 abgeschlossen. Nach zwei Monaten wurde der Einzug ohne vorherige Ankündigung auf 86€ angehoben. Anrufe bei der Hotline blieben erfolglos; ebenso Mails. Keine Stellungnahme, keine Antwort, keine Begründung warum der Abschlag um 34€ oder 64% erhöht wurde.
Der Abschlag für Strom wurde ohne Angabe von Gründen von 132 auf 135€ erhöht, was im verträglichen Rahmen liegt.
Am 1. Oktober habe ich dann per Mail sowohl den Gas- (869599) als auch den Stromvertrag (869923) mit gleichem Wortlaut per Mail gekündigt und auf einen anstehenden Umzug hingewiesen. Die Bestätigung der Kündigung für den Gasvertrag wurde mir per Post zugeschickt.
Am 28. November habe ich meine letzten Zählerstände durchgeben wollen. Das habe ich für den Stromvertrag gemacht. Für den Gasvertrag sollte ich den Brennwert und die Zustandszahl mitteilen, die ich natürlich nicht hatte. Das hatte mich dann einen erneuten Anruf beim Netzbetreiber mit entsprechender Wartezeit gekostet.
Am 29. November wollte ich dann den Gaszählerstand, nebst Brennwert und Zustandszahl mitteilen. Die Mitarbeiterin war etwas verwirrt und teilte mir mit, dass sie diese Werte nicht benötigen. Nur brachte ich meine Verwirrung zum Ausdruck und verwies auf ihren Kollegen, der mir tags zuvor was anderes mitteilte. Ebenso war die Mitarbeiterin etwas irritiert, als ich sie fragte, ob der Kollege meine neue Adresse aufgenommen hatte – zwecks Zustellung der Abschlussrechnung. Das könne er gar nicht gemacht haben, weil das nur per Mail geht.
Dann hatte ich sie noch gefragt was mit dem Stromvertrag ist, weil ich zu dem heute eine Abbuchung auf meinem Konto gesehen habe. Sie teilte mir mit, dass wir weiterhin mit Strom beliefert werden. Das finde ich schon wirklich eine krasse Sache. Gleichzeitig beide Verträge gekündigt und nur eine wurde vermerkt?
Die Sache mit der Kündigung des Stromvertrages wurde mittlerweile korrigiert, aber es gab ein weiteres, noch größeres Problem, welches auch nach Mail und Telefonat bis heute nicht korrigiert wurde.
Am 10.Dezember erhielt ich die Gas-Endabrechnung.
Die Gas-Endabrechung war fehlerhaft, was an einer fehlerhaften Übermittlung des Zwischen-Zählerstandes durch den Netzbetreiber verursacht wurde.
Am 12. Dezember legte ich bei der BEV Widerspruch gegen die Gas-Endabrechnung ein und teilte die korrigierten Zählerstände mit.
Am 13. Dezember folgte noch ein Anruf bei der Hotline der BEV, um den Sachverhalt noch einmal dar zu stellen.
Am 27. Dezember folgte dann die Abbuchung des falschen Nachzahlungsbetrages durch die BEV.
Seit dem habe ich nichts mehr gehört. Es geht um einen Betrag von ca. 80€, der zu unseren Ungunsten zu viel abgerechnet wurde.
Jetzt frage ich mich ernsthaft wie die BEV arbeitet. Kundenorientiert scheinbar nicht.
Alles in allem hat mich die Zeit bei der BEV viel Nerven gekostet und dazu kommt noch die ausstehende Rückerstattung.
Ich hoffe, dass sie mir dabei helfen können.
Danke und Gruß
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Leider teilte mir die Schlichtungsstelle mit, dass sie dafür nicht zuständig sei.
Aktuell ist die BEV bei uns mit gut 150€ im „Rückstand“.
Setzen Sie Ihrem Netzbetreiber eine kurze Frist fuer die Korrektur und deren Uebermittlung an die BEV. Machen dort richtig viel Druck – ggf. jeden Tag zusaetzlich anrufen!!! Die Uebertragung erfolgt in der Regel per Edifact, somit ohne grosse Verzoegerungen und kommt automatisch bei der BEV an.
Teilen Sie den korrekten Stand ebenfalls der BEV mit und fordern die umgehende Korrektur und Auszahlung Ihres Guthabens. Drohen Sie strafrechtliche Konsequenzen an. Setzen Sie der BEV eine kurze Frist fuer die Korrektur. Alles, was Sie an die BEV schreiben, adressieren Sie immer an Herrn Dr. Steger! Wenn die Frist verstreichen sollte, sofort Anzeige erstatten. Wenden Sie sich an die Staatsanwaltschaft Muenchen II.
Das ist die einzige Sprache, die die BEV versteht. Die Spielchen duerften bald aufhoeren.
SWR Marktcheck warnt in den Sendung vom 22.01.2019:
https://swrmediathek.de/player.htm?show=6ce109b0-1e5d-11e9-8ed2-005056a10824
Gestern und heute wurde Trustpilot wieder einmal mit 5-Sterne-Lobhudeleien geradezu überschwemmt.
Einer freut sich, dass seine Gasheizung jetzt wärmer ist wie beim alten Anbieter [lol], andere haben diesen Tenor:
„Nicht für einen Momment bereue ich es mich für BEV entschieden zu haben. Der Preis der Jahresabrechnung stimmt mit unseren Verbrauchsvorgaben und den voraussagbaren Kosten. Und das ist das Wichtigste“
oder auch
„Ich kann hier nur einen Lob aussprechen. Alles funktioniert mühelos und einfach. Meine Fragen wurden stets zuvorkommend und fachlich vom Kundendienst beantwortet und gelöst“
Und es wird auch wieder gelöscht auf Teufel komm raus.
Inzwischen reagierte auch Stiftung Warentest:
https://www.test.de/Energieversorger-Viele-Beschwerden-ueber-BEV-5424659-0/
Guten Tag. Mir ist aufgefallen, daß sehr viele Leute sich in den verschiedenen Foren über die schlechten Deutschkenntnisse der BEV-Mitarbeiter geärgert haben. Der User Bastian hat auf Trustpilot heute den Ausschlag gegeben, daß ich mir das mal näher angesehen habe. Ich zitiere kurz:
„Mit folgenden Kollegen in Ihrem telefonischen Kundenservice wurde von meiner Seite aus gesprochen. Alle diese Kollegen versicherten mir, dass Ihre Schuld von EUR 162,86 zügig gezahlt wird… Mit diesen Telefongesprächen habe ich diverse mündliche Zahlungserinnerungen ausgesprochen.
03.11.2018 // Fr. Zengin
04.12.2018 // Fr. Zevkli
17.12.2018 // Hr. Gökce
03.01.2019 // Hr. Cüneyt“
Das Geld hat er natürlich nicht bekommen. Nun, da wir wissen, daß die Geschäftsstelle in München geschlossen ist, habe ich mich gefragt, wie wahrscheinlich es wohl ist, daß die BEV in Offenburg so viele Mitarbeiter mit offensichtlich türkischen Namen beschäftigt und entsprechend gegoogelt. Dabei habe ich das hier gefunden: https://www.find.com.tr/Company/elitesalesistanbultelekomunikasyonpazarlamadisticaretlimitedsirketi
Der Name des Geschäftsführers wurde mittlerweile unkenntlich gemacht, es ist jedoch ein alter Bekannter: Boris Claus Wehlauer (der Boss der Genie Holding AG, dem Gesellschafter der BEV). Im Google-Cache findet man das noch in Klarschrift:
Das dürfte wohl die Erklärung sein!
(letzter Satz wurde von Matthias Moeschler entfernt)
Hallo,
das BEV Problem habe ich erst mal gelöst!
Ich hatte eine Preiserhöhung zum 01.02.2019 wie viele andere auch erhalten. Meine Kündigung per Einschreiben konnte bis heute nicht zugestellt werden, meine E-Mail mit Fristsetzung wurde nicht innerhalb der gesetzten Frist beantwortet. Dann bin ich zum Rechtsanwalt und der hat ein Kündigungs-Schreiben aufgrund der Preiserhöhung inkl. Widerruf meiner Einzugsermächtigung und der Forderung zur Auszahlung von einbehaltenen Beträge / Boni per Mail, Fax und Einschreiben versendet. Keine 24 Std. später traf die Kündigungsbestätigung per Brief bei mir ein und mein neuer Anbieter bestätigt am Folgetag auch den erfolgreichen Wechsel. Jetzt bin ich froh, dass der Wechsel geklappt hat. Nur aufgrund meiner Aktivitäten und ohne ein Schreiben vom Anwalt hätte ich wahrscheinlich mein Sonderkündigungsrecht vor dem 01.02.2019 nicht durchgesetzt bekommen. Jetzt wir er sich auch noch um die Rückzahlung kümmern und das finde ich beruhigend.
Bei manchem Kommentar sträuben sich einem die Haare:
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist auch „nur“ eine Mahnung. Wenn der Gemahnte dagegen kommentarlos mit einem Kreuzchen auf dem Gerichtsvordruck Widerspruch einlegt, ist dieses Mahnverfahren praktisch beendet. Der Mahnende kann mit Zahlung der Gerichtskosten beantragen, dass der Rechtsstreit an das zuständige Gericht -das ist im Regelfall das Amtsgericht des Kunden und NICHT das des gemahnten Versorgers- abgegeben wird. Das anschließende Gerichtsverfahren entspricht dem einer ganz normalen Zahlungsklage.
Fazit: Mit einem Mahnbescheid wird man Schuldnern wie einem abgezockten Energieversorger kaum beikommen können = m.M.n. ist das Zeitverschwendung und produziert nur unnötige Kosten (Mindesgebühr 32 Euro), auf denen der Gläubiger womöglich sitzen bleibt. Wer den zivilrechtlichen Weg gehen möchte, sollte besser gleich (tunlichst mit Anwalt) klagen.
PS: Unter Vorbehalt zahlen ist ebenfalls wenig sinnvoll, denn wenn man das Geld wiederhaben will, muss man meistens klagen und hat dann die Beweislast. Bei einer Insolvenz des Versorgers landet eine Überzahlung zudem in der Insolvenzmasse und dürfte damit weitestgehend verloren sein. Wer sich im Recht sieht, sollte besser NICHT zahlen und ggf. den Versorger klagen lassen.
Leider nein.
Man könnte allerhöchstens einen 12. Beitrag zurückholen, wenn die Vorauszahlung auf 11 Monaten beruht (so hat es BEV bei mir gemacht), weil es wohl eine „unerlaubte Vorauszahlung“ darstellt.
Ich würde mich aber besser fühlen, wenn es dazu einen eindeutigen Paragraphen gibt. Vielleicht kann da jemand mal helfen?!
Nun, ich habe also meinen Dezember Abschlag zurückbuchen lassen und man kann gegen die BEV ja sagen was man will, aber die Mahnung (nein, nicht die Jahresabrechnung) hatte ich schon nach 10 Tagen!
@Pfandl
Erstatten Sie Anzeige wegen versuchtem Betrug. Legen Sie die AGB, das Preiskalkulationsschema, alle Abbuchungsbelege und die Kuendigungsbestaetigung bei. Falls Sie keine Deckungszusage (fuer mehr als 11 Abschlaege) erteilt haben, gehoert dies auch dazu. So mache ich es, dazu weise auch schon im Schreiben darauf hin, dass ich eine Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgen lasse. Saemtliche Korrespondenz geht immer an die Geschaeftsleitung -> persoenlich, in diesem Fall Dr. Steger. Das klappt im Allgemeinen recht gut, Verstoesse gibt es nicht. Bei der BEV steht bei mir noch aus, ob sie verstossen wird. Gekuendigt nach 1. Belieferungsjahr ist bereits. Ausserdem werde ich im Falle eines Verstosses eine moegliche Insolvenzverschleppung, die auf Basis des unberechtigten Einzugs vollzogen wird pruefen lassen.
Weiterhin lassen Sie sich vom Inkassounternehmen unverzueglich eine Vollmacht vorlegen, falls eines eingeschaltet werden sollte und verlangen Auskunft gem. Art. 15 DSGVO vom Inkassobuero und der BEV (schon heute).
Uebrigens ist das Lastschriftverfahren geeignet unberechtige Abbuchungen zurueck zuholen. Das geht bei einer Ueberweisung (auch unter Vorbehalt) nicht mehr.
Nach einer Ruecklastschrift und weiteren Forderungen sollte man umgehend wieder ein SEPA-Mandat erteilen, sofern man dies wuenscht. Mit der Rueckbuchung erlischt haeufig das erteilte urspruenglich SEPA-Mandat.
Den Paragraphen gibt es, nämlich § 41 Abs. 2 EnWG http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html ! Und außerdem gibt es auch eine eindeutige Rechtsprechung – siehe https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/vertraege-und-anbieterwechsel/abschlaege-muessen-nach-tatsaechlichem-verbrauch-berechnet-werden-6869 !
Bezüglich der diversen rechtswidrigen „Machenschaften“ der BEV GmbH siehe außerdem z. B. hier https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/energie/energieversorger-bev-preiserhoehung-und-einbehaltene-guthaben-32540 ! ! !
HILFE! Was tun?? Mein Vertrag läuft noch bis Mitte März (gestern per Einschreiben Einwurf gekündigt). Da die Abschläge überhöht waren, ist es auch wenn ich keine Abschlaszahlungen künftig mehr leisten würde, eine satte Gutschrift am Ende des Vertrags zu meinen Gunsten zu erwarten. Kann man einfach die verbleibenden Abschläge auslassen und den letzten zurückbuchen lassen? Geht dies so?