Problem mit Enstroga & Elogico? So lösen Sie es!

Haben Sie ein Problem mit Enstroga / Elogico?

ACHTUNG: Enstroga hat einen Teil seiner Kunden in einer E-Mail angekündigt, die Versorgung einzustellen.

  • Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen, Empfehlungen, Erfahrungen anderer Betroffener und ein Widerrufsschreiben (aktualisiert 15.10.2021).
  • Ob Sie betroffen sind, prüfen Sie mit dieser Anleitung.

 

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 01.10.2020

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

 

 

 

Stromrechnung fehlt / Guthaben nicht ausgezahlt

  • Nach sechs Wochen muss der Stromanbieter Ihnen die Stromrechnung zugesendet haben. Wenn die Stromrechnung ein Guthaben aufweist, muss dieses umgehend, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung, erstattet werden. Der Sofortbonus muss wie vereinbart (i.d.R. 60 oder 90 Tage nach Belieferungsbeginn) ausgezahlt werden.
  • Wenn Enstroga diese rechtliche Vorgabe nicht einhält, sollten Sie eine mindestens 14-tägige-Frist stellen, bei der Sie ein konkretes Datum (also xx.xx.2021) angeben. Vergessen Sie nicht, Ihre Vertragsnummer und Kundennummer mitzuteilen:

Betreff: Stromrechnung ist verspätet
Vertragsnummer: xxx; Kundennummer: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Stromabrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.201x und behalte mir weitere Schritte vor (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits).

Mit freundlichen Grüßen

  • Wenn das Unternehmen diese Frist nicht einhält, können Sie vier Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle einschalten. Zusätzlich können Sie direkt nach Ablauf der Frist eine Beschwerde auf de.Reclabox.com schreiben.
  • Weiterführende Hinweise finden Sie hier.

Überzogene und versteckte Preiserhöhungen

Viele Preiserhöhungen von Stromdiscountern sind unzulässig. Diese werden häufig nicht transparent genug mitgeteilt und/oder fallen die Preiserhöhungen zu hoch aus.

  • Preiserhöhungen müssen transparent mitgeteilt werden. Der Betreff, Überschriften und der Text müssen den Verbraucher leicht verständlich auf Preiserhöhungen hinweisen. Preiserhöhungen, die versteckt in langen Texten oder als Werbe-flyer getarnt sind, sind nicht zulässig und damit unwirksam.
  • Der Stromanbieter darf nur die gestiegenen Kosten (z.B. Energiebeschaffung, Vertrieb) an den Verbraucher weiterreichen. Unzulässig hingegen ist, wenn mit Hilfe der Preiserhöhungen der Stromanbieter seinen Gewinn steigern möchte. Bei hohen Preiserhöhungen von 15% und mehr kann somit zu Recht die Zulässigkeit der Preiserhöhung angezweifelt werden.
  • Weiterführende Hinweise, Gerichtsurteile, Beispiele für unzulässige Preiserhöhungen und Musterschreiben finden Sie hier.

Fehlerhafte Stromrechnung

  • Fehlerhafte Stromrechnungen sind leider keine Seltenheit. U.a. werden Neukundenboni nicht anerkannt, der Verbrauch ist falsch oder nicht alle geleisteten Abschlagszahlungen werden berücksichtig. 
  • Kontrollieren Sie daher Ihre Stromrechnung sorgfältig und fordern Sie bei Fehlern eine Korrektur ein.
  • Wie Sie mit Hilfe einer Vorlage Ihre Stromrechnung kontrollieren können, erfahren Sie hier.

Neukundenbonus nicht anerkannt

  • Enstroga schließt auf vielfältige Weise den Neukundenbonus in seinen AGBs aus (siehe Studie). 
  • In vielen Fällen haben Gerichte solche Einschränkungen als unzulässig eingestuft. Es lohnt sich daher gegen einen verweigerten Neukundenbonus vorzugehen.
  • Wie Sie argumentieren sollten und wie gut Ihre Erfolgsaussichten sind, hängt vom Grund der Verweigerung und der Formulierung der AGBs ab. Weiterführende Hinweise für Ihren spezifischen Sachverhalt entnehmen Sie dieser Seite.

Zu hohe Abschläge

  • Stromabschläge müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren.
  • Nur wenn kein Vorjahresverbrauch vorliegt, darf der Stromanbieter die Abschlagszahlungen nach dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kunden berechnen.
  • Sie brauchen nicht in Vorleistung zu gehen (Ausnahme: Verträge mit Vorauszahlungen). Somit sollten die Abschläge 1/12 der voraussichtlichen Stromkosten für ein Jahr betragen.
  • Fordern Sie niedrigere Abschlagszahlungen ein. Falls der Stromanbieter nicht einlenkt, bieten Sie an die Zählerstände monatlich zu übermitteln. Wenn der Stromanbieter auch dann nicht reagiert, können Sie die Schlichtungsstelle einschalten. Kündigen Sie dies am besten vorab an.
  • Weiterführende Hinweise finden Sie hier.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Enstroga gemacht?

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8 Kommentare

  1. Guten Tag,
    Mir steht ein Guthaben zu , habe von Enstroga darüber am 24.11. eine email erhalten.
    Das Gutgaben ist immer noch nicht überwiesen auch habe ich nach mehreren schriftlichen Anfragen bei Enstroga , keine Antwort erhalten, es geht auch keiner ans Telefon !
    Wie soll ich weiter vorgehen?

    Vielen Dank im Voraus

  2. Mir hat Enstroga den Gaspreis trotz Preisbindung bis April 2022 um ca. das vierfache erhöht. Da ich widersprochen habe wurde mir ohne Fristeinhaltung zum 15.11.2021 gekündigt..Einfach nur frech…

  3. Trotz 24-monatiger Preisgarantie auf das Gas den Preis von 5,48 auf 17,9 Cent erhöhk. Abschlag trotz geringeren Verbrauch einfach verdoppelt. Nach Widerspruch kam die Kündigung. Enstroga hält sich nicht an die eigenen Verträge. Eine konstruktive Kommunikation nicht möglich und gewünscht. Hier werden meiner Meinung nach die Kunden für dumm verkauft und für Unfähigkeit des Inhabers sollen die Kunden auch noch zahlen.

  4. Vielen Dank für ihre Hilfe. Bin schnell aus dem mit unlauteren Mitteln untergeschoben Vertrag herausgekommen. Schade nur, daß es immer noch solche Anbieter wie Primastrom gibt. Ihnen, Herr Dr. Moeschler wünsche ich weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

  5. Miserable Kommunikation. Keine Rückrufe. Keine Reaktion auf e-mails. Verbraucherbeschwerde an ENSTROGA zugestellt. Klage wegen Vertragsverletzung angedroht!

  6. Meine Mutter ist seit Anfang 2018 Kundin von ENSTROGA, für Gas und Strom. Nahezu jeden 2. Monat bekomme ich, als Tochter, eine Mahn-Mail von ENSTROGA, dass meine Mutter angeblich mit Raten im Rückstand sei. Ergo leistet meine Mutter die Nachzahlung von angeblichen Fehlbeträgen. Außerdem haben wir eine Abrechnung über den Jahresverbrauch meiner Mutter gefordert, dieses schon vor Wochen – ENSTROGA ist diese Auflistung bis heute schuldig geblieben. Meine Mutter ist 77, hat niemals Probleme mit irgendwelchen Zahlungen gehabt und jetzt auf einmal geht solch ein „Theater“ los…