Autor: Matthias Moeschler; Stand: 10.08.2018
Die meisten Kunden, die sich über BEV auf de.reclabox.com beschwerten, haben Probleme mit fehlenden Stromrechnungen, nicht berücksichtigten Neukundenbonus und nicht ausgezahlten Guthaben.
Hier erfahren Sie, wie Sie sich gegen den Stromanbieter BEV wehren können. Diese Empfehlungen beruhen auf bewährten Handlungen von Verbrauchern und von Empfehlungen der Verbraucherzentrale und anderen Vereinen. Zukünftig sollten Sie Stromanbieter wie BEV meiden und ausschließlich verbraucherfreundliche Strom- und Gasanbieter auswählen, die Ihnen keine Probleme.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
BEV erstellt keine Stromrechnung oder zahlt Ihr Guthaben nicht aus
- Sechs Wochen hat BEV Zeit, die Stromrechnung erstellen. Im Falle eines Guthabens muss das Unternehmen das Guthaben umgehend, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung erstatten. Der Sofortbonus muss wie vereinbart ausgezahlt werden. Dies ist häufig 60 oder 90 Tagen nach Belieferung der Fall.
- Nach Ablauf der Frist sollten Sie BEV unverzüglich und schriftlich eine mindestens 14-tägige-Frist stellen. Nennen Sie ein konkretes Datum (also xx.xx.2018). Vergessen Sie nicht, Ihre Vertragsnummer und Kundennummer mitzuteilen und drohen Sie mit der Schlichtungsstelle. Folgende Vorlage können Sie hierzu verwenden:
Betreff: Stromrechnung ist verspätet
Vertragsnummer: xxx; Kundennummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Stromabrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.201x und behalte mir weitere Schritte vor (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits).
Mit freundlichen Grüßen
- Wenn BEV diese 2-wöchige Frist nicht einhält, können Sie nach Wochen die Schlichtungsstelle einschalten. Hierzu müssen Sie einige Unterlagen einreichen, das Ihnen mindestens eine Stunde Zeit kosten dürfte. Eine einfachere Lösung könnte sein, sich eine Beschwerde auf de.Reclabox.com einzustellen. Wenn das Unternehmen hierauf allerdings nicht reagiert, bleibt Ihnen der Weg über die Schlichtungsstelle nicht erspart..
- Weiterführende Hinweise finden Sie hier. Dort finden Sie auch Tipps und eine E-Mail-Vorlage, wie Sie zukünftige Verspätungen bei der Guthabenauszahlung vermeiden können.
BEV erstellt eine fehlerhafte Stromrechnung (z.B. ohne Neukundenbonus)
- Viele Verbraucher beklagen, dass der Neukundenbonus nicht in der Rechnung enthalten ist und separat angefordert werden muss. Zudem beklagen Verbraucher fehlerhafte Zählerstände.
- Kontrollieren Sie Ihre Stromrechnung insb. hinsichtlich des Neukundenbonus und fordern Sie eine Korrektur schriftlich ein.
- Wie Sie Ihre Stromrechnung kontrollieren können, erfahren Sie hier.
BEV teilt überzogene Preiserhöhungen versteckt mit
In vielen Fällen sind die Preiserhöhungen von BEV unzulässig. Diese werden häufig nicht transparent mitgeteilt und/oder die Preiserhöhung fällt zu stark aus:
- Preiserhöhungen müssen transparent mitgeteilt werden. Eindeutige Angaben im Betreff und im Text müssen aufzeigen, dass es sich beim Anschreiben um eine Preiserhöhung handelt.
- Der Stromanbieter darf nur die gestiegenen Kosten (z.B. Energiebeschaffung, Vertrieb) an den Verbraucher weiterreichen. Den anfänglichen Gewinnanteil des Unternehmens dürfen Preiserhöhungen hingegen nicht steigern. Bei hohen Preiserhöhungen von 10% und mehr kann somit zu Recht vermutet werden, dass der Stromanbieter seinen Gewinn auf Kosten des Verbrauchers steigern möchte.
- Weiterführende Hinweise, Gerichtsurteile, Beispiele für unzulässige Preiserhöhungen und Musterschreiben finden Sie hier.
BEV ignoriert Ihre Kündigung oder erkennt diese nicht an
- Nur wenn Sie Ihre Kündigung belegen können, haben Sie gute Chancen sich gegen BEV zu wehren.
- Seit Oktober 2016 muss der Stromanbieter Kündigungen per E-Mail oder Fax akzeptieren. Dass BEV die Kündigung tatsächlich erhalten hat können Sie jedoch am besten postalisch per Einschreiben nachweisen.
- Ein Telefonat oder ein einfacher Brief reicht hingegen nicht aus, um die Kündigung gerichtsfest nachweisen zu können. Eine fristgerechte Kündigung ist auch dann schwer zu belegen, wenn Sie Ihrem neuen Stromanbieter die Kündigung überlassen haben. Sie müssten den Kündigungsnachweis vom neuen Stromanbieter anfordern.
- Wenn Sie Ihre Kündigung nachweisen können, sollten Sie hartnäckig bleiben und Ihr Recht einfordern.
- Hinweise, wie Sie zukünftig richtig kündigen.
Sie zahlen zu hohe Abschläge
- Stromabschläge müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren. Ist dies nicht möglich, darf der Stromanbieter die Abschlagszahlungen nach dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kunden heranziehen.
- Kunden brauchen nicht in Vorleistung zu gehen. Somit sollten die Abschläge 1/12 der voraussichtlichen Stromkosten für ein Jahr betragen.
- Fordern Sie gegenüber BEV niedrigere Abschlagszahlungen ein. Falls BEV nicht reagiert, können Sie eine monatliche Übermittlung der Zählerstände anbieten. Falls BEV auch darauf nicht reagiert können Sie vier Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle einschalten.
- Weiterführende Hinweise finden Sie hier.
Welche Erfahrungen haben Sie mit BEV gemacht?
Doppelabbuchung im Okt. wurde zurückgebucht, Endabrechnung i.O. nur der Neukundenbonus von 144 € fehlt, 2x angerufen, ist in „Arbeit“, heute wollte ich Mail schreiben und stosse auf die Insovenzseite, geil…
So, jetzt warte ich auf die Insolvenzliste. Um dort meine offene Forderung einzutragen.
Uff, dann haben wir ja Glück gehabt. Nachdem der Neukundenbonus letzten April von BEV zur Auszahlung angekündigt wurde, habe ich innerhalb von 3 Monaten 27 x dort angerufen, 6 Mail sowie ein Einschreiben geschickt. Daraufhin hatte ich endlich Erfolg und der Bonus wurde ausgezahlt.
Unsere Kündigung hatte ich bereits bei der 3. Mail und dem 15. Telefonat angekündigt, das hat die nicht gejuckt. Die Kündigung wurde mir zum 17.2.19 bestätigt, so dass ich jetzt zum Glück fein raus bin.
Eine Erhöhung des Abschlags wurde uns Mitte Dezember angekündigt, aber das mit den Lastschriftverfahren hat das Unternehmen zum Glück nie gepeilt.
Mein Rat für die Zukunft: Wann immer einem solch unseriöser Kundenservice begegnet – sofort kündigen ! Wenn etwas mehr als 2 Anrufe dauert, ist die Insolvenz nicht weit.
Mich hat die BEV einfach zwei Monate vorher rausgeschmissen. Ich denke, damit ich meinen Jahresbonus nicht bekomme. 3 Einschreiben und keine Antwort. Am Telefon nur die Antwort, sie kann nicht einsehen, warum es gekündigt wurde… widerrechtlich, denn kündigen konnte nur ich wegen der Preiserhöhung.
Vor BEV muss jeder gewarnt werden. Hoffentlich habe ich kein Guthaben, nach den anderen Kommentaren ist ja damit zu rechnen, dass das Geld nicht ausbezahlt wird.
Keine Ahnung, was ich jetzt unternehme. 150 Euro wäre mein Bonus gewesen.
Ich warte immer noch immer auf meinen Neukundenbonus und den zuviel gezahlten Betrag.
Habe denen auch per Mail aufgefordert, es mir innerhalb von 14 Tagen auf meinen Konto zu überweisen. Die Abschlussrechnung wurde schon bereits Anfang Januar erstellt und mir zugeschickt, nur das Geld ist bisher noch nicht auf meinem Konto gutgeschrieben…
Welche Möglichkeiten gibt denn es noch, denen Druck auszuüben um sein Geld zurückzubekommen, sobald die von mir gestellte Frist abgelaufen ist?
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Muenchen II stellen.
Hallo,
Aufgrund der unverschämten Preiserhöhungen habe ich meinen Strom und Gasvertrag zum 31.1.2019 erfolgreich gekündigt. Die erste Jahresabrechnung
vom 30.9.2018 wies schon mehr kWh aus, als mein Zähler anzeigte. Diese
Rechnung wurde reklamiert. Gestern kam die „korrigierte“ Rechnung, statt
12 Abschlagszahlungen wurden nur 11 berücksichtigt. Es fehlen im Guthaben somit 143,- €.
Frage: Kann ich problemlos die Abschlagszahlung vom Januar zurück buchen, da der Vertrag ohnehin zum 31.1.2019 endet,
Diese Antwort dürfte für viele interessant sein.
Mein Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie läuft bis 28.2.2019. Ich habe den Vertrag am 9.12.2018 per E-Mail gekündigt und einige Tage später mit Schreiben vom 10.12.18 die Kündigung zum 28.2.2019 bestätigt bekommen. Mit Schreiben vom 15.11.18 erhielt ich dann das dubiose Schreiben wegen der Preisanpassung vom 1.2.-28.2.19 (für 4 Wochen!). Ich habe per Mail der Preisanpassung sowie der drastische erhöhten Abbuchung zum 1.2.2019 widersprochen, natürlich daraufhin nichts gehört. Auf telefonische Nachfrage wurde mir mein Kündigungsdatum 28.2.19 bestätigt und heute am 25.1.2019 habe ich ein Schreiben der Stadtwerke München erhalten, dass ich vom 1.2.-28.2.2019 bei Ihnen Kunde bin! Ich lasse mir das nicht gefallen, schön wäre es, wenn man einen Rechtsanwalt mitgeteilt bekäme, damit man die Fälle bündeln könnte!
Erstatten Sie Strafanzeige gegen die BEV – Sie sind nicht die Einzige, der genau so etwas passiert.
Hallo leider habe ich genau das gleiche Problem mit der BEV seit dem 02.01.2019 warte ich nun auf das Guthaben und den Neukundenbonus.
Telefonisch wird man nur vertröstet das das weitergegeben wird an die Buchhaltung aber es kommt einfach nix auch auf E-Mails wir gar nicht reagiert das ist bei denen leider glaube ich schon Standard die Mitarbeiter am Telefon erlauben sich gefühlt schon ein spaß damit sehr traurig diese Situation das das schon seit 1 Jahr laut berichten der Normalfall der BEV
und keiner da was unternimmt
Die BEV hat im Oktober 2018 den Abschlag für die Gasversorgung zweimal abgebucht. Leider habe ich das erst im Nov. bemerkten telefonisch reklamiert und auch schriftlich um Rücküberweisung gebeten.
Keine Reaktion und weitere Abbuchung im Dezember und im Januar.
Ich schickte eine erneute Mail im Dez. und versuchte vergeblich einen telefonischen Kontakt.
Im Januar wurde wieder der volle Betrag abgebucht; eine telefonische Kontaktaufnahme nicht möglich.
Ich habe im Internet die Beschwerden über die BEV gelesen. Daraufhin habe ich die Abbuchung bei der
Bank rückbuchen lassen und erhielt prompt eine Mahnung mit Mahngebühr.
Dieser habe ich widersprochen. Jetzt warte ich erst einmal ab, was kommt.
Telefonisch ist bei der BEV niemand zu erreichen.
Eine Kündigungsbestätigung zum Monatsende habe ich erhalten.
erlebe gerade die gleiche geschichte beim gasvertrag, unglaublich!
schreibe jetzt eine letzte mahnung und setze ein frist.
eine immense preiserhöhung für den stromvertrag habe ich auch bekommen. habe diesen sofort gekündigt.
Finger weg von Bev-Energie
Ich bin auch einer von den Betroffenen die keine Sofortbonus bekommen haben.
Ich bin seit 01.11.18 leider Kunde bei BEV-Energie.Warte immer noch auf mein Sofortbonus.Habe die BEV-Energie 2 mal per E-Mail kontaktiert,leider wurde ich ignoriert.Habe bis jetzt ohne zulügen bestimmt 5 bis 8 mal mit Kundenservice telefoniert komischerweise wurde immer was anderes erzählt.Am Ende fühlt man sich verarscht von denen.Ich werde bis Freitag warten und wenn bis dahin immernoch nichts da ist werde ich es einen Anwalt übergeben.Da ich ja Rechtschutz habe wird es mich gar nicht stören Finanziel.
Wenn ihr ein seriösen Stromanbieter sucht seit ihr bei BEV-Energie falsch.Tut euch das nicht an.
Vertragsnummer:1396067
Bei mir leider komplett identisch. Auch seit 1.11. Kunde aber keine Bonusauszahlung.
BEV zahlt Neukundenbonus nicht aus, obwohl dieser explizit auf der Endabrechnung ausgewiesen ist. Mehrfache Anrufe bei der Hotline und email Schreiben, Fax bislang erfolglos.
Rate davon ab, zu diesem unseriösem Anbieter zu wechseln. Werde nicht aufgeben. Dann geht die Angelegenheit wohl vor Gericht.