EVD EnergieVersorgung Erfahrungen: viele Probleme
Am 29.7.2022 versendete das Unternehmen eine drastische Preiserhöhung trotz Preisgarantie. Sie können die Preiserhöhung anfechten, oder sonderkündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen EVD wehren!
EVD Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
Kostenlose Hilfe erhalten Sie hier zu Ihrem Problem
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
EVD Erfahrungen
EVD Erfahrungen anderer Verbraucher
Verbraucher beschweren sich auf de.reclabox.com über das Unternehmen EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH. Die Kunden beschweren sich u.a. über versteckte und überhöhte Preiserhöhungen sowie über verspätete Stromrechnungen und Auszahlungen von Guthaben.
Die Kundenbewertungen auf Verivox fallen mit 58% sehr schlecht aus (Stand: 05.05.2018).
Die m. E. wichtigsten Probleme mit Strom- und Gasanbietern habe ich nachfolgend zusammengefasst. Dabei zeige ich Ihnen, wie Sie Ihr Problem lösen können.
Hilfe bei folgenden Problemen
Versteckte und überhöhte Preiserhöhungen
Preiserhöhungen müssen transparent mitgeteilt werden. Zudem dürften Preiserhöhungen von >15% unzulässig sein, weil nur Kostensteigerungen an die Verbraucher weitergegeben werden dürfen. Das Unternehmen darf aber nicht den eigenen Gewinn nachträglich erhöhen.
Auf Reclabox beschweren sich Verbraucher über Preiserhöhungen von 30% und mehr, die nicht angekündigt wurden. Ich sehe sehr gute Erfolgsaussichten und empfehle, die Schlichtungsstelle zeitnah einzuschalten, sofern das Unternehmen die Preiserhöhung vollständig (!) zurück nimmt.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von EVD.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. EVD setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist EVD jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf ( EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH – Postfach 09 75 – 09009 Chemnitz).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen EVD zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von EVD, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Rechnungen nicht erstellt, Guthaben nicht ausgezahlt.
Es kommt vor, dass EVD nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist. Ich rate allen Verbrauchern sicherzustellen, dass die Rechnungen spätestens 6 Wochen nach Abrechnungsperiode erstellt und das Guthaben spätestens zwei Wochen danach ausgezahlt wird. Falls dies nicht geschieht, empfehle ich zeitnah die Schlichtungsstelle einzuschalten. Weiterführende Hinweise finden Sie hier.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiterkommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Verweigerung des Neukundenbonus
Anscheinend enthalten die AGBs verbraucherkritische Klauseln, die z.B. den Bonus einschränken, sofern der Verbraucher gewerblich tätig ist (siehe Studie). Einschränkungen dieser Art sind in vielen Fällen unzulässig. Auf meiner Internetseite finden Verbraucher Argumente und Hinweise zum weiteren Vorgehen, um den Bonus erfolgreich einzufordern.
EVD EnergieVersorgung richtig kündigen
Anscheinend gab es in der Vergangenheit Probleme mit der Kündigung – auch weil unklar war, welche Kündigungsfrist gilt. Vor diesem Hintergrund empfehle ich so früh wie möglich zu kündigen. Wenn die Kündigungsfrist bald abläuft, empfehle ich per Einschreiben zu kündigen. Dadurch können Sie nachweisen, dass der Stromanbieter die Kündigung auch tatsächlich erhalten hat. Wenn Ihnen genügend Zeit bleibt, können Sie zuerst auch versuchen per E-Mail zu kündigen, um die Kosten für die postalische Kündigung zu sparen. Falls der Stromanbieter Ihnen nach zwei Wochen keine Kündigungsbestätigung zukommen lässt, haben Sie noch genügend Zeit die Kündigung postalisch per Einschreiben zu versenden. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Maingau, E wie einfach, eprimo, NEW
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, NEW
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu EVD
Bitte kontaktieren Sie EVD nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH – Postfach 09 75 – 09009 Chemnitz
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über EVD gibt es viele Beschwerden. Gegen EVD klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich EVD als nicht empfehlenswert ein.
Diese Frage wurde im Forum des Bundes der Energieversorger gestellt (siehe hier und hier). Anlass der Frage ist, dass das Unternehmen seit seiner Gründung im Jahr 2012 ein negatives Eigenkapital ausweist. Im Jahr 2014 betrug das bilanzielle Eigenkapital -7,7 Mio. € und in 2015 -5,3 Mio. €. Der Geschäftsbericht 2019 (Quelle: Bundesanzeiger.de) gibt jedoch aus meiner Sicht Entwarnung: Zwar macht das Unternehmen Verluste (2019: 2,3 Mio. €; 2018: 1,5 Mio. €), jedoch wurde anscheinend das Eigenkapital aufgestockt. Zum 31.12.2019 betrug das Eigenkapital 7,6 Mio. €.
Die Prognose für 2020 war vom Unternehmen positiv:
„Für das Jahr 2020 erwarteten wir vor der Corona-Pandemie eine Absatzmenge, die leicht unter dem Niveau des Jahres 2019 liegen wird. Dieser Rückgang lässt sich hauptsächlich durch die geringeren kontrahierten Absatzmengen erklären. Ein zusätzlicher, nicht quantifizierbarer Mengenrückgang durch die Corona-Pandemie ist zu erwarten.
Im Jahr 2019 konnten wir die Margensituation der neu abgeschlossenen Stromlieferverträge deutlich verbessern, weshalb wir für das kommende Jahr von steigenden Umsatzerlösen in Höhe von rd. 20 % ausgehen. Ebenfalls haben wir unsere Vertriebsmannschaft personell und fachlich deutlich verstärkt, was uns bei der Erreichung der gesetzten Ziele hinsichtlich Absatzmengen und Umsatzerlösen ebenfalls unterstützen wird. Gegenläufig können sich die geringeren Erlöse durch die Corona-Pandemie auswirken.
Für das Jahr 2020 erwarten wir ohne Berücksichtigung der Corona-Pandemie ein deutlich verbessertes Jahresergebnis. Neben dem erwarteten Margenanstieg wirkt sich auch eine effiziente IT-Landschaft und der Entfall von Sonderbelastungen des Jahres 2019 aus, so dass ein Jahresüberschuss angestrebt wird. Diese Entwicklung wird jedoch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie belastet werden.“
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler

Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Erfahren Sie hier mehr über mich!