ExtraEnergie
kündigen
ExtraEnergie kündigen:
mit E-Mail-Vorlage
in 2 Minuten
Am schnellsten kündigen Sie ExtraEnergie per E-Mail [email protected] mit der kostenlosen Vorlage. Der sicherste Weg ist per Einschreiben. Kündigen Sie möglichst früh und selber. Steht die Kündigungsfrist kurz bevor, dann kündigen Sie per FAX (01805/141454) und rechtssicher per Einschreiben (Kosten: 3 €).
ExtraEnergie kündigen: E-Mail-Vorlage
Senden Sie folgende E-Mail-Vorlage an [email protected]
Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum xx.xx.202x / [zum nächstmöglichen Zeitpunkt].
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Bei einer Preiserhöhung von ExtraEnergie haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie hierfür diese Vorlage:
Betreff: Kündigung aufgrund Preiserhöhung
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen zu und nennen Sie mir das Vertragsende. Bitte sehen Sie davon ab, mich als Kunden zurückgewinnen zu wollen.
Viele Grüße [Ihr Name]
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Ihre Kündigungsmöglichkeiten
E-Mail: [email protected]
– sehr schnell, aber geringe Sicherheit
Kundenportal: LINK
– geringe Sicherheit, aber oft schnelle Rückmeldung
– deutlich umständlicher als per E-Mail
Fax: 01805/141454
– deutlich sicherer als E-Mail
– aber aufwendiger
Postalisch per Einschreiben / Einwurf:
– sehr sicher
– am aufwendigsten; Kosten: 3€
Wie kündige ich NEW am besten?
Entscheidend ist, wann Ihre Kündigungfrist bei ExtraEnergie ausläuft. Gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen vor Vertragsende.
4 Wochen vor Kündigungsfrist: Kündigen Sie per E-Mail. Dies ist einfach, kostenlos und in den allermeisten Fällen ausreichend.
≤ 10 Tage: Kündigen Sie vorsichtshalber direkt per Einschreiben/ Einwurf. Denn es besteht die Gefahr, dass ExtraEnergie Ihre Kündigung per E-Mail nicht rechtzeitig bearbeiten und bestätigen kann. Diese Alternative kostet 3 € und ist zeitaufwendiger, diese ist jedoch rechtssicher.
≤ 3 Tage: Nur per Einschreiben/Einwurf zu kündigen ist nun riskant. Denn das Einschreiben muss fristgerecht bei ExtraEnergie eintreffen. Kündigen Sie daher zusätzlich per Fax (01805/141454) und ggf. auch noch über das Kundenportal.
Sonderfall: ExtraEnergie Haushaltsschutzbrief kündigen
Worauf muss ich achten?
ExtraEnergie bietet einen Haushaltsschutzbrief an, der im ersten Jahr kostenlos ist. Wenn Sie beabsichtigt diesen ExtraEnergie Haushaltsschutzbrief zu kündigen, dann sollten Sie die längere Kündigungsfrist für den Haushaltsschutzbrief mit mindestens 3 Monaten berücksichtigen. Die Kündigungsfristen für die Stromverträge sind hingegen kürzer. Achten Sie darauf, dass Sie sowohl den Haushaltsschutzbrief als auch den Strom- oder Gasvertrag kündigen. Am besten kündigen Sie alle Verträge zusammen, z.B. vier Monate vor Vertragsende. Wenn Sie erst nach der dreimonatigen Kündigungsfrist den Haushaltsschutzbrief kündigen, verlängert sich um ein Jahr, wodurch zusätzliche Kosten anfallen werden.
Darf ich ExtraEnergie bei Umzug kündigen?
Sie haben ein Sonderkündiungsrecht!
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn ExtraEnergie die Preise erhöht, AGBs anpasst, trotz Mahnung nicht seinen vertraglichen Pflichten nachkommt (für Details siehe hier) oder bei Umzug. Letzteres ist freiwillig. Überprüfen Sie daher Ihre aktuell gültigen AGB. Die Gefahr besteht, dass bei vorzeitiger Kündigung Ihr Neukundenbonus aberkannt wird, weil Voraussetzung eine 12-monatige Belieferung mit Energie ist.
AGB Extraenergie (Stand: 03.02.2020): „Ein Umzug beendet immer den bestehenden Energievertrag. Bitte teilen Sie uns Ihr Umzugsdatum spätestens 4 Wochen vorherunter Angabe der neuen Anschrift in Textform (E-Mail, Fax, Brief oder über das Kontaktformular) mit!“
Sie sollten ExtraEnergie Ihren Umzug möglichst frühzeitig mitteilen. Nutzen Sie meine E-Mail-Vorlage. Denken Sie auch dran, einen Nachweis für den Umzug mitzuteilen. Möchten Sie bei ExtraEnergie bleiben, dann nutzen Sie den Umzugsservice.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbieter
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
ExtraEnergie kündigen: Weiterführende Hinweise
Am sichersten ist es, wenn Sie per Einschreiben/Einwurf kündigen, denn so können Sie am besten Ihre Kündigung nachweisen. Dies ist aber deutlich umständlicher und teurer als per E-Mail.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen per E-Mail zu kündigen, sofern die Kündigungsfrist nicht demnächst abläuft. Denn wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, dann können Sie bei Bedarf eine Kündigung per Einschreiben/Einwurf nachreichen.
Eine Kündigung über das Kundenportal ist auch eine gute Alternative. Sie können zwar die Kündigung nicht direkt nachweisen, aber bei seriösen Anbietern erhalten Sie sehr zeitnah eine Kündigungsbesätigung. So wissen Sie sehr schnell, ob Ihre Kündigung angenommen wurde.
Auf keinen Fall sollten Sie telefonisch kündigen. Denn Sie haben so keinen Nachweis.
Als erstes sollten Sie herausfinden, warum Ihre Kündigung abgelehnt wurde. Das kann mehrere Gründe haben.
Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung sonderkündigen möchten, dann können Sie die Kündigung bis Wirksamwerden kündigen. Wenn die Preiserhöhung bereits wirksam ist, dann ist die Kündigungsfrist abgelaufen. Folglich wird Ihre Kündigung abgelehnt. Da viele Preiserhöhungsschreiben formale Fehler aufweisen, empfehle ich Ihnen die Zulässigkeit der Preiserhöhung prüfen zu lassen. Dieser Service von uns ist kostenlos für Sie.
Viele Kunden berichten, dass ihre Kündigungen abgelehnt werden und stattdessen die Kündigung erst in weiter Zukunft bestätigt wurden. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie die Kündigungsfrist verpasst haben und wann ihr Vertrag geschlossen wurde.
- Sie müssen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist übermittelt haben. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen, gewöhnlich beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen. Wenn Ihre Kündigung zu spät beim Anbieter ankommt, verlängert sich der Vertrag.
- Zum 1. März 2022 wurde das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge wirksam. Verträge, die ab dem 1. März 2022 neu geschlossen wurden, verlängern sich nach der Vertragslaufzeit nur noch um einen Monat. Verträge vor dem Inkrafttreten verlängern sich üblicherweise um 12 Monate.
Wenn Sie fristgerecht gekündigt haben und der Anbieter lehnt die Kündigung trotzdem ab, dann sollten Sie diesen kontaktieren und den Grund für die Ablehnung erfragen.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei
- Preiserhöhung oder Änderung der AGB
- Wenn Ihr Anbieter vertragliche Pflichten verletzt
- je nach AGB auch beim Umzug
- im Todesfall
Details und Musterschreiben entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite.
Sie müssen die Kündigung nachweisen können. Dies können Sie mit der Kündigungsbestätigung tun. Wenn Ihnen keine Kündigungsbestätigung kurz vor Kündigungsfrist vorliegt, dann kündigen Sie bitte rechtssicher per Einschreiben / Einwurf, sodass Sie mit dem Rückschein die versendete Kündigung nachweisen können.
Am Tag, an dem Ihr alter Vertrag endet, sollten Sie den Zählerstand notieren und dem Netzbetreiber melden. Sie können den Zählerstand zusätzlich Ihrem Energieversorger übermitteln. Vorsichtshalber können Sie den Zählerstand auch fotografieren, um diesen besser nachweisen zu können.
Spätestens 6 Wochen nach Vertragsende muss Ihr Energieversorger die Abrechnung erstellt haben. Das Guthaben ist zeitnah auszuzahlen. ERfolgt dies nicht fristgerecht, sollten Sie mit diesem Musterschreiben mahnen.
Die Abrechnung können Sie mit unserer Hilfe prüfen lassen oder auf dieser Seite selber mit meinem kostenlosen Excel-Tool überprüfen. Dort können Sie auch meine Beschwerde-Vorlage kopieren. Erfahrungsgemäß sind die häufigsten Fehler falsche Zählerstande, fehlende Boni sowie zu hohe Arbeits- und Grundpreise.
Über ExtraEnergie:
Die ExtraEnergie GmbH ist seit 2008 bundesweit als Energiediscounter tätig und beliefert seine Kunden mit Strom und Gas. Seit 2009 hat das Unternehmen nach eigenen Angaben über einer Million Kunden und einem jährlichen Umsatz von über einer Milliarde Euro (Stand: 2012). Damit gehörte das Unternehmen damals zu den zehn größten Energieanbietern im Privatkundenbereich. Die Stiftung Warentest (test 2/2014) hat die ExtraEnergie als „nicht empfehlenswert“ bezeichnet. Die Vertriebsnamen der ExtraEnergie heißen Vertriebsnamen: extrastrom, extragas, HitEnergie, HitStrom, HitGas, prioenergie, priostrom und priogas. Es ist nicht mit den vier großen Energieanbietern verflochten und beseitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
2022 mit Abrechnung 2021 ein Abschlag von 263€ , ab Mai auf 472€, ab Oktober 512€ und trotz 1336€ Guthaben ein Abschlag im März 2023 von 1650€ ab April 892€ monatlich. Im Januar und Februar 2023 wurden bereits 512€ jeweils eingezogen. War der Meinung das der Abschlag so bleibt da es in der Email 2022 so angekündigt wurde bis 2024. Wenn HitEnergie weiterhin den Abschlag von 892€ fordert kann ich das Gas nicht mehr bezahlen. Trotzdem lässt mich das Unternehmen nicht aus dem Vertrag ?♀️
SIe müssen die Preiserhöhung anfechten. So kommen Sie aus dem Vertrag und können die horrenden Abschlagszahlungen verhindern.
Ich bin seit 2019 Kunde bei Extraenergie. Der Vertrag 24 Monate , verlängerte sich danach jedes Jahr automatisch. Bis Januar wurde mir der reguläre Abschlag abgezogen. Die Abrechnung des Vorjahres bekam ich per Email,leider war sie nicht vollständig ,der Abschlag für das neue Jahr fehlt ganz. Im Februar wurde mir dann ein 4facher erhöter Abschlag vom Konto abgebucht. Den habe ich sofort zurück geholt. Man kann niemanden erreichen, der Zugriff auf mein Online Konto funktioniert nicht. Eine Preiserhöhung wurde mir nicht mitgeteilt.
wichtig ist, dass Sie stets schriftlich kommunizieren. Wichtig ist auch, dass Sie nicht in Zahlungsverzug geraten. Daher sollten Sie erklären, warum Sie nur den regulären / alten Abschlag leisten wollen. Diesen leisten SIe bitte fristgerecht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stromanbieter ExtraEnergie hat mir eine Preiserhöhung zugeschickt. Daraufhin habe ich gekündigt zum 31.08.2022. Dies wurde mir auch bestätigt. Na ca. zwei Tagen bekam ich die Nachricht, dass sie die Kündigung nicht rechtzeitig bearbeiten können und mir deshalb über den 31.08.2022 weiterhin Strom liefern. Allerdings brauche ich die Stromerhöhung nicht bezahlen. Daraufhin habe ich per Mail auf meine Kündigung bestanden. Telefonisch konnte ich keinen erreichen. Bis heute habe ich keine Nachricht erhalten. Leider fühle ich mich hilflos und weiß nicht, was ich noch tun kann.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Berndt
Das habe ich heute via email erhalten…. Ich habe dort nie etwas abgeschlossen, zudem liegt der versorgungstermin im Jahr 01.09.2015
Nein ich habe keine PDF geöffnet oder sonstiges.
Mfg
Wird diese E-Mail nicht korrekt dargestellt? Hier klicken
Sehr geehrte Frau Magold,
wir freuen uns, Sie bei extraenergie willkommen zu heißen und teilen Ihnen mit, dass Ihr Stromvertrag mit diesem Schreiben zu Stande gekommen ist. Ihre Vertragsnummer lautet: 2429537.
Als Anhang erhalten Sie das von Ihnen ausgefüllte Auftragsformular, Ihre Tarifdetails und Ihre AGB für Ihre Unterlagen.
Jetzt sind wir an der Reihe!
Lehnen Sie sich einfach zurück und genießen Sie den extraenergie Service. Wir kümmern uns um alle weiteren Formalitäten.
Ihr voraussichtlicher Liefertermin ist der 01.09.2015.
Bitte beachten Sie, dass wir für den reibungslosen Ablauf des Wechselprozesses auf die positive Rückmeldung Ihres Vorversorgers sowie Ihres Verteilnetzbetreibers angewiesen sind. Erfolgt die Rückmeldung nicht fristgerecht, kann sich der Liefertermin ändern. Wir tun aber alles dafür, dass der Liefertermin eingehalten wird. Wir melden uns, sobald diese bei uns eingegangen sind.
Ihre Unterlagen können Sie in Ihrem Kunden-Login abrufen.
Ihr Benutzername lautet [email protected].
Um Ihre Registrierung abzuschließen und Ihr Passwort festzulegen klicken Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie unseren vollen Service nur nutzen können, wenn Sie Ihre Online-Zugangsdaten generieren.
Der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse für ähnliche Produkte der ExtraEnergie GmbH können Sie jederzeit hier widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Haben Sie Fragen? Lesen Sie die FAQ auf unserer Website http://www.hitenergie.de, nutzen Sie unser Kontaktformular in Ihrem Kunden-Login oder rufen Sie unsere kostenfreie Service-Hotline an: 0800 63 66 361. Mobil erreichen Sie uns unter 069 20 43 45 010*.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre extraenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
Bei Anfragen per E-Mail bitten wir Sie, diese aus datenschutzrechtlichen Gründen von der im System hinterlegten E-Mail-Adresse zu senden. Änderungen können im Kundenlogin, per Fax, postalisch oder telefonisch vorgenommen werden. Achten Sie bitte darauf, bei Zusendung von Dokumenten personenbezogene Daten Dritter zu schwärzen. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten, die von einer nicht hinterlegten E-Mail-Adresse gesendet oder nicht geschwärzt werden, verarbeiten müssen und werden. Mit der Übersendung solcher Daten willigen Sie in die Verarbeitung der Daten ein und versichern, dass die Übersendung von personenbezogenen Daten Dritter mit deren Einwilligung erfolgt ist.
*Es entstehen die gemäß Ihrem Mobilfunkvertrag üblichen Verbindungskosten.
extraenergie • ExtraEnergie GmbH • Mittelstraße 11-13 • 40789 Monheim am Rhein • Geschäftsführer: Mordechay Maurice Ben-Moshe • AG Düsseldorf
HRB 82993 Ust-Nr.: DE261170732 • Bankverbindung: Postbank Essen • IBAN: DE65 3601 0043 0997 7354 37 • BIC: PBNKDEFF
Auch ich hatte diese Probleme mit Extraenergie. wegen Wohnungswechsel wollte ich kündigen. Die haben nicht drauf reagiert und waren auch nicht zu erreichen. Daraufhin stellte ich die Zahlungen ein. Drei Jahre später wurde mir dann ein Vollstreckungsbescheid zugestellt. Den ich dann bezahlen musste, als die Sache gerichtsabhängig wurde. Anders wäre meine Kündigung dort nicht möglich gewesen. Ich kann keinem empfehlen mit diesem Anbieter Verträge zu machen.