Stromanbieterwechsel abgelehnt: Gründe | Empfehlungen

Verbraucher beschweren sich über fehlgeschlagene Anbieterwechsel. Am häufigsten werden Wechsel aufgrund negativer Schufa-Auskunft oder bei Dauer-Wechslern abgelehnt. Dauer-Wechsler werden bei einigen Anbietern besonders häufig abgelehnt.

Strom-Preis-Studie vom 12.02.2022:

Aktuell sind Vattenfall, 123 energie, E wie einfach & eprimo die günstigsten meiner empfohlenen Anbieter. 

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Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 17.01.2021

INHALTSVERZEICHNIS

I. Stromanbieterwechsel fehlgeschlagen: ein häufiges Ärgernis

II. Gründe für abgelehnte Stromanbieterwechsel
a) Sie sind ein Dauerwechsler
b) „Abstimmungsprobleme“ zwischen Energieversorgern & Netzbetreiber
c) Negativer Schufa-Eintrag
d) Sie besitzen einen Mehrtarif-/Doppeltarifzähler

III. Stromanbieterwechsel: Die Pflichten des Versorgers

 

I. Stromanbieterwechsel fehlgeschlagen: ein häufiges Ärgernis

Im Jahr 2016 haben sich 447 Verbraucher über den Lieferantenwechsel bei der Schlichtungsstelle Energie beschwert. Es gibt verschiedene Ursachen, warum der Stromanbieterwechsel abgelehnt wird:

Probleme mit dem Stromanbieterwechsel kann ein Wechsel des Strom- und Gasanbieters gegen den Willen des Verbrauchers beinhalten. Diese Art der Beschwerde ist z.B. bei Voxenergie und Lekker Energie zu verzeichnen (Verbraucher beschwerten sich insb. auf de.reclabox.com hierüber). Vertreter der Unternehmen geben am Telefon und vor der Haustür z.B. vor, lediglich einen kostenlosen Tarifvergleich anzubieten. In Wirklichkeit wird jedoch den Verbrauchern ein neuer Strom- oder Gasvertrag untergeschoben. Betroffene Verbraucher erhalten wertvolle Handlungsempfehlungen auf den zuvor verlinkten Seiten.

In diesem Beitrag werden Verbraucherbeschwerden beschrieben und Handlungsempfehlungen abgeleitet, bei denen Verbraucher einen Wechsel zu einem neuen Strom- und Gasanbieter initiiert haben. Der gewünschte Wechsel kann insbesondere aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft oder aufgrund der Art des Stromzählers abgelehnt werden.

Zunehmend werden jedoch auch Dauer-Wechsler abgelehnt, weil diese für die Anbieter finanziell unattraktiv sind. Teilweise werden wird ein gescheiterter Wechsel mit Abstimmungsproblemen zwischen den Energieanbietern und dem Netzbetreiber begründet. Ich vermute, dass derartige Abstimmungsprobleme nicht vorlagen, da der Wechselprozess stark automatisiert ist. Stattdessen vermute ich, dass dem Verbraucher der eigentliche Grund nicht mitgeteilt werden soll. Die Verbraucher bekommen häufig den Grund der Vertragsablehnung jedoch nicht mitgeteilt.

Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit. Insofern darf der Anbieter Ihren Wechsel ablehnen und braucht die Entscheidung nicht zu begründen.

II. Gründe für abgelehnte Stromanbieterwechsel

a) Sie sind ein Dauerwechsler

Ungefähr jeder 10 Dauerwechsler soll abgelehnt werden. Es trifft nach nach meinen Einschätzungen eher die Kunden von Stromdiscountern . Ich selber bin ein Dauerwechsler und wurde von eprimo ohne Begründung abgelehnt (ich habe keinen Schufa-Eintrag).

Der Grund liegt darin, dass Dauerwechsler Verträge mit einem Bonus abschließen. Im ersten Jahr ist der Vertrag für den Energieversorger unprofitabel. Daher wollen einige Anbieter, die jährlich ihre Verträge wechseln, nicht beliefern. Es wird sogar vermutet, dass einige Anbieter „schwarze Listen“ mit Dauerwechslern führen. Woher sollten sie sonst wissen, welcher Kunde voraussichtlich ein Jahr später weiterzieht?

Wer lehnt Dauerwechsler ab?
Teilen Sie bitte Ihre Einschätzung, ob diese Anbieter zu identifizieren. Vielen Dank!

Welcher Strom-/Gasanbieter hat Ihren Vertrag abgelehnt?

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Um Mehrkosten zu vermeiden, sollten Sie folgendes tun:

  1. Kündigen Sie rechtzeitig und selber. Denn Sie den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen, dieser aber Ihren Vertrag abgelehnt, gefährden Sie Ihre Vertragskündigung. Daher sollten Sie selber und frühzeitig kündigen. Beachten Sie hierzu meine Hinweise.
  2. Verwischen Sie Ihre Spuren. Nachdem Sie Ihre Schlussrechnung erhalten, auf Richtigkeit überprüft haben und Ihr Guthaben überwiesen wurde, sollten Sie zur Löschung Ihrer Daten auffordern. Nutzen Sie hierzu diese Vorlage (in Anlehnung an Stiftung Warentest). Wenn Sie das nächste Mal zu Ihrem Anbieter wechseln, darf dieser nicht wissen, dass Sie bereits Kunde waren. Andernfalls verstößt er gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und riskiert empfindliche Strafzahlungen.
  3. Wechseln Sie zu eine dieser empfohlenen Anbietern. Diese zeichnen sich durch ein geringes Insolvenzrisiko, verbraucherfreundliche AGBs und einen guten Service aus.

Aus meiner Sicht reicht es, wenn Sie die Vorlage per E-Mail versenden:

Löschung und Sperrung meiner personenbezogenen Daten nach DSGVO

Vertrags-Nr.: xxx
Kunden­nummer: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vertrag wurde beendet, die Schlussrechnung ist erstellt und es gibt keine offenen Forderungen.

Ich widerrufe deswegen meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten. Außerdem fordere ich Sie auf, meine bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten unver­züglich gemäß Art. 17 DSGVO zu löschen. Ich verlange, dass meine Rechnungs­daten und Verträge lediglich nach Para­graph 147 der Abgaben­ordnung und Para­graphen 257 ff Handels­gesetz­buch genutzt werden und der Zugriff nur auf die für die Aufbewahrung zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeite­rinnen beschränkt wird.

Falls Sie meine personenbezogenen Daten weiteren Empfängern offengelegt haben, fordere ich Sie auf, dass Sie die Empfänger über die Löschung meiner personenbezogenen Daten informieren.

Ich bitte Sie um Bestätigung, dass meine personenbezogenen Daten bei Ihnen gelöscht wurden, die von Aufbewahrungs­pflichten betroffenen Daten gesperrt sind, sowie, dass die weiteren Empfänger meiner Daten über mein Löschungs­verlangen informiert wurden. Hierzu setze ich Ihnen eine 14-tägige Frist bis zum xx.xx.20xx.

Mit freundlichen Grüßen

b) „Abstimmungsprobleme“ zwischen Energieversorgern & Netzbetreiber

Obwohl der Lieferantenwechsel ein Standard-Prozess ist, begründen einige Strom- und Gasanbieter den fehlgeschlagenen Lieferantenwechsel damit, dass der Austausch mit dem bestehenden Versorger oder mit dem Netzbetreiber fehlgeschlagen ist. Ich kann mir derartige Probleme kaum vorstellen. Wahrscheinlich liegt es daran, dass Sie häufig den Anbieter wechseln und somit finanziell nicht attraktiv für Ihren neuen Anbieter sind. Lesen Sie sich daher diese Hinweise durch.

Lediglich wenn der Verbraucher falsche Angaben zur Vertragslaufzeit und zur Kündigungsfrist angibt, kann (muss aber nicht!) der Stromanbieter scheitern. Ich habe z.B. bei meiner Kündigung mal ein falsches Kündigungsdatum eingegeben und der Wechsel wurde dennoch vom alten Stromanbieter akzeptiert und vom neuen Stromanbieter angenommen.

Ein Verbraucher berichtet in seinem Kommentar über Wunderwerk AG, dass ihm und seiner Freundin die folgende Begründung für das Scheitern des Lieferantenwechsels mitgeteilt wurde:

„(…) Für das Zustandekommen einer Energiebelieferung ist die Abstimmung zwischen dem Betreiber des Zählers sowie dem bisherigen und dem neuen Anbieter erforderlich.

Trotz mehrfachem Versuchs ist diese Abstimmung bislang nicht erfolgreich gewesen. Aus unserer Sicht scheint ein reibungsloser Übergang in ein neues Belieferungsverhältnis somit sehr unsicher zu sein. Da wir selbstverständlich verhindern wollen, dass Sie zu dem geplanten Termin keinen neuen Energieversorger haben, müssen wir nun rechtzeitig handeln.

Auch wenn wir Sie gerne als Neukunden begrüßt hätten und die fehlende Abstimmung teilweise nicht in unserer Hand liegt, möchten wir Ihnen ermöglichen, einen neuen Antrag auf einer Energiebelieferung zu stellen, damit Sie eventuell doch noch zum geplanten Termin durch einen neuen Versorger beliefert werden. Somit werden wir Ihren Auftrag bei uns nicht mehr weiterbearbeiten und leider beenden.

Es tut uns leid, dass wir keine besseren Nachrichten für Sie haben und bitten um Ihr Verständnis.“

Anscheinend werden die Abstimmungsbemühungen bereits nach 24 Stunden von Seiten Wunderwerk AG abgebrochen, wie ein Verbraucher berichtete (siehe Kommentare).

Da derartige Probleme ungewöhnlich sind, sollten Sie kundenfreundliche Anbieter wählen. Wenn sich gegenüber Ihrem Stromanbieter bereits viele Verbraucher beschwert haben, sollten Sie die Hinweise auf dieser Seite ernst nehmen, um Kostenfallen etc. zu vermeiden.

c) Negativer Schufa-Eintrag

Wenn ein Verbraucher seinen Strom- oder Gasanbieter wechseln möchte, muss dieser den AGBs des Energieversorgers zustimmen. In den AGBs gewährt der Verbraucher dem Versorger, dass dieser seine Zahlungsfähigkeit überprüfen darf. Schließlich möchte der Versorger sicherstellen, dass der Kunde seine Strom- und Gasrechnungen auch begleichen kann.

„Der Kunde willigt ein, dass der Lieferant zum Zweck der Bonitätsprüfung dessen personenbezogenen Daten über den Antrag bzw. den Liefervertrag an Wirtschaftsauskunfteien vor Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von Wirtschaftsauskunfteien erhält.“ (AGBs der Fuxx Sparenergie vom 13.03.2018, Ziffer 16)

Je nach Ergebnis der Schufa-Prüfung kann der Versorger zum Ergebnis kommen, dass Zahlungsausfälle drohen. In diesen Fällen entscheidet sich der Strom- und Gasanbieter dazu, den Vertrag mit dem Kunden nicht abzuschließen.

Das können Sie tun:

Wenn der Stromanbieterwechsel abgelehnt wird aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft, dann bleibt dem Verbraucher lediglich übrig, einen anderen Anbieter oder einen Vertrag mit Vorkasse oder Kaution auswählen.

Leider gab es in der Vergangenheit Probleme mit Stromanbietern, die Tarife mit Vorkasse anboten. Um sicherzustellen, dass Sie zu einen kundenfreundlichen Stromanbieter wechseln, sollten Sie die Ratschläge auf dieser Seite unbedingt befolgen.

d) Mehrtarif-/Doppeltarifzähler

Einige Stromanbieter schließen in ihren AGBs z.B. Mehrtarifzähler / Doppeltarifzähler aus. Beim Wechselprozess erfährt der Stromanbieter über den Netzbetreiber, ob ein Mehrtarifzähler bzw. Doppeltarifzähler vorliegt. Der Stromanbieter kann dann entscheiden, ob er den Vertrag mit dem Kunden ablehnt oder doch bereit ist, den Vertrag anzunehmen:

„Das Betreiben von Reservestromanlagen (z.B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), Notstromaggregaten, Elektrospeicherheizungen, Wärmepumpen, Bargeld- und/oder Chipkartenzählern, Doppel- oder Mehrtarifzählern sowie Photovoltaikanlagen an der vertraglich vereinbarten Abnahmestelle ist dem Kunden nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferanten gestattet.“ (AGBs der Fuxx Sparenergie vom 13.03.2018, Ziffer 3.2)

Das können Sie tun:
Um Stromanbieter auszuwählen, die Mehrtarif-/Doppeltarifzähler zulassen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Öffnen Sie diese Seite und berücksichtigen Sie die Hinweise, um den für Sie passenden Anbieter auszuwählen.
  2. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch in diesen Tarifrechner ein.
  3. Nachdem Ihnen die Stromtarife angezeigt werden, klicken Sie auf „weitere Einstellungen“ und wählen Sie bei „Schwachlast / Doppeltarifzähler“ die entsprechende Option.
  4. Es werden die Stromanbieter angezeigt, die Sie mit Mehrtarif-/Doppeltarifzähler beliefern.

III. Stromanbieterwechsel: Die Pflichten des Versorgers

Ihr neuer Strom- und Gasanbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Wechsel zeitnah zu bestätigen. Dies erfolgt i.d.R. per E-Mail. In dieser Bestätigung müssen die Vertragskonditionen aufgeführt sein und wann die Energiebelieferung startet. Sollten diese von den vereinbarten Konditionen abweichen, dann sollten Sie umgehend Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.

Recht auf Schadensersatz bei Verzug

Der Wechsel des Strom- bzw. Gasanbieters darf maximal drei Wochen dauern. Wenn der neue Anbieter die Frist nicht einhält, haben Sie Recht auf Schadensersatz, sofern Sie während des Verzugs zu teureren Konditionen beliefert wurden.

 

Welche Probleme hatten Sie beim Lieferantenwechsel? Mit Ihrem Kommentar können Sie andere Verbraucher bei deren Problemen unterstützen!

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16 Kommentare

  1. Guten Tag, können Sie uns bitte einen kruzen Tipp geben?
    Folgendes:
    Lichtblick erhöht zum 1.2. die Preise, mit denen wir nicht einverstanden sind.
    Wir sonderkündigen per Email am 20.1.
    und besorgen uns Minuten danach über verivox bei maingau einen neuen Stromvertrag ab 15.2.
    (ab 1.2. ist nicht auswählbar, waurm auch immer)

    Geplante Zeitleiste also:
    bis 31.1. Lichtblick
    1.2.-14.2. Grundversorgung
    ab 15.2. Maingau

    Lichtblick meldet nun aber Kündigung zum 31.1.2024 (!) an Netzbetreiber.
    Ignoriert also voll die Sonderkündigung und beachtet nur die offenbar vom Nachfolger geschickte „ordentliche“ Kündigung.

    Das zu klären dauert Zeit, in der wir a) bei Lichtblick feststecken (trotz Sonderkündigung zum 31.1.!)
    und b) Maingau flöten geht weil die sagen „Netzbetreiber meldet Verfügbarkeit erst ab 2024, also Adios, Vertrag fehlgeschlagen. In 2024 vielleicht nochmal melden“)

    Müssen wir in der ungewollten Weiterbelieferung durch Lichtblick trotzdem deren neue Wucherpreise zahlen?
    Oder den alten Preis?
    Weil wir ja eigentlich nicht zugestimmt hatten zu den neuen Preisen und daher wechseln wollten.

    Und wer zahlt uns die Unkosten weil wir nicht zum 15.2. in den billigen Maingautarif wechseln können sondern eine Weile dann ungewollt in die Grundversorgung kommen?
    (und womöglich später nur noch einen Tarif abkriegen, der teurer als der geplante Maingautarif ist)
    Müsste das Lichtblick zahlen weil deren Schlamperei schuld war?

    Vielen Dank im Voraus!

  2. Schon merkwürdig, ärgerlich was ich mit dem Netzbetreiber z. Zt. erlebe. Ich versuche nunmehr seit dem 01.02.2022 meinen Stromzähler anzumelden. Sowohl von der NEW als auch von Rhein Power Energie bekomme ich Ablehnungen des Betreibers, ohne angabe von Gründen.Ich war bis 2018 über 40 Jahre Kunde der NEW (früher NLK). Bin in den Haushalt meines Sohnes gezogen wo ich keinen eigenen Stromzähler hatte. Nun bei einer neuen Lieferadresse Anmeldung habe ich erhebliche Schwierigkeiten, obwohl ich weder eine negativen Schufaeintrag habe noch jemals Zahlungssäumig war, und keinem anderen Anbieter verpflichtet bin.Für mich der einzige mögliche Grund ist die fehlende Luktrativität für den Anbieter. Ich denke hier klafft eine Lücke in der Gesetzgebung,hat nicht jeder das Recht auf Stromversorgung?

  3. Ich habe einen Stromanbieterwechsel zum 28.02.22 mit eigener Kündigung geplant.
    Alter und neuer Stromanbieter haben mir diesen Termin auch bestätigt, doch dann hat vermutlich der Netzbetreiber „Netze BW“ den Termin auf 10.01.22 vorgezogen – wodurch ich eventuell den Neukundenbonus beim alten Anbieter verlieren könnte und zusätzlich auch für die Zwischenzeit in die Grundversorgung falle, die zur Unternehmensgruppe des Netzbetreibers gehört. Keine Partei fühlt sich zuständig, noch hilfsbereit.
    Sollte ich mich nun an die Schlichtungsstelle wenden?

  4. Hallo , bei mir wurde der Wechsel so begründet, ist das Rechtens ?

    „Sehr geehrter Herr ,

    wir haben Ihren Auftrag zur Belieferung mit Gas erhalten und geprüft.

    Leider hat unsere Prüfung ergeben, dass wir Sie an Ihrer Abnahmestelle nicht beliefern können und ein Vertrag somit nicht zustande kommt. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass wir im Gegensatz zu einem Grundversorger keinem Kontrahierungszwang unterliegen, so dass es uns möglich ist, über das Zustandekommen eines Vertrages nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Damit Sie nicht durch den möglicherweise teureren Grundversorger beliefert werden müssen, empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich um die Versorgung durch einen anderen Gasanbieter zu kümmern. Daher haben wir auch eine etwaige Bevollmächtigung zur Kündigung Ihres (bisher) bestehenden Versorgungsvertrages nicht genutzt und wir somit auch keine Kündigung für Sie ausgesprochen.

    Bitte verstehen Sie dies nicht als Bewertung Ihrer Person. Das Nicht-Zustandekommen eines Liefervertrages ist Ausdruck der uns als Sonderversorger zustehenden Vertragsfreiheit und kann vielerlei Gründe haben. Als Beispiel sei hier die Eigendeckung genannt. Wir können nur Gas verkaufen, der von uns auch eingekauft wurde. Die hier zugrundeliegenden Kalkulationen führen manchmal dazu, dass wir uns Eigendeckung vorbehalten müssen. Auch ist es für uns risikoärmer, auf einen regional verteilten Kundenstamm zu achten, um Spitzeneffekte zu vermeiden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr EWerk Duesseldorf Team

    Viele Grüße aus Düsseldorf

    1. Es ist so, dass Vertragsfreiheit für Sie und den Energieversorger gibt. D.h., der Energieversorger muss der Vertraganfrage von Ihnen nicht entsprechen.
      Kunden werden meiner Einschätzung nach bei Schufa-Einträgen abgelehnt, oder wenn der ANbieter davon ausgeht, dass Sie ein Dauerwechsler sind.

  5. Beantragte am 7.01.21 über Check24 den Stromanbieterwechsel von Alpiq Energie zu E-wie-einfach. Kündigungstermin bzw. Laufzeitende war der 20.02.21 Am 12.01.21 erhielt ich die Bestätigung von E-wie-einfach für den beabsichtigten Wechsel.

    E-wie-einfach sendet uns am 28.01.21 ein Schreiben zu, dass der bisherige Stromanbieter den Wechsel abgelehnt hat. Der Netzbetreiber NEW bestätigt die Ablehnung und benennt uns den Zeitpunkt der Abfrage ihrerseits und die ablehnende Antwort von Alpiq Energie am 20.01.21.

    E-wie-einfach bestätigt die Daten und nennt uns mit dem 13.01.21 den Zeitpunkt ihrer ursprünglichen Ab-/Ummeldung von uns als Stromverbraucher.

    Auf mehrfache Anfrage unsererseits reagiert Alpiq Energie nun mit folgender Stellungnahme zum beabsichtigten Wechsel: „Die E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH hatte Probleme in der Datenabklärung. Um dieses Problem zu lösen, müssen Sie sich mit der E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH auseinandersetzen.

    Wir hoffen, wir haben mit unserer E-Mail alle Missverständnisse aufgeklärt und bedauern, Ihnen in diesem Fall nicht entgegenkommen zu können und bitten Sie hierfür um Verständnis.“

    E-wie-einfach widerspricht dieser Darstellung.

    Meines Erachtens sind ggf. „Unstimmigkeiten oder Probleme bei einem Datenabgleich“ zwischen den Anbietern beim Wechselprozess schnell zu lösen, denn immerhin konnten wir als Stromkunde/Verbrauchsstelle einwandfrei identifiziert und ggf. kontaktiert werden.

    Selbst die NEW als Netzbetreiber konnte den Sachverhalt eindeutig zuordnen.

    Die Intransparenz des Wechsel-Vorgangs inkl. der Korrespondenz läßt von Kundenseite aus die Behauptung der Alpiq Energie, es hätte beim Datenabgleich Probleme gegeben, nicht nachvollziehen.

    Wo steht, dass beim Wechselprozess „Unstimmigkeiten beim Datenabgleich“ zur Ablehnung des gesamten Wechselprozesses durch den bisherigen Stromanbieter führen?

    Sollten wir den Rechtsweg einschlagen?

    Freundliche Grüße

  6. Das mit der Datenlöschung gemäß DSGVO ist Augenwischerei. Namhafter Anbieter, nennen wir ihn mal ganz fiktiv „Rattenknall“, bestätigt die Datenlöschung gemäß DSGVO. Im Schreiben heißt es aber weiterhin, dass bestimmte Daten bis zu 11 Jahren gespeichert werden dürfen. Begründet wird das mit §257HGB. Angenommen „Rattenknall“ hat nun Name, Adresse, Bankverbindung usw. gelöscht, hält aber aus vorgenannten Gründen z.B. die Zählernummer in Kombination mit der Postleitzahl auf einer internen Liste, was dann? Kann kein Mensch nachvollziehen und man wird immer wieder abgelehnt, da bringt auch der Wechsel mit geändertem Verbrauch oder per VPN nichts. Hier ist die Regierung gefragt, einerseits wird verlangt regelmäßig zu wechseln, andererseits hat der Markt irgendwann keine Lust mehr auf Wechsler. Alternativ sollte man vielleicht mal den Strompreis generell novellieren, Stichwort EEG-Umlage und der ganze andere Humbug. Dann brauche ich auch nicht jedes Jahr wechseln und bleibe auch mal paar Jahre bei einem Anbieter.

  7. Gut zu wissen, dass man einen Vertrag mit Vorkasse oder Kaution auswählen muss, wenn der Stromanbieterwechsel aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft abgelehnt wird. Das Gleiche passierte meinem Onkel. Er wollte Stromanbieter wechseln, aber der Wechsel wurde abgelehnt. Daher mache ich mich auch Sorgen darum.

  8. Genau das selbe bei immergrün

    Ihren Auftrag zur Belieferung mit Strom haben wir erhalten und danken Ihnen für Ihr Interesse an immergrün!-Energie und einer Versorgung durch unser Unternehmen.

    Wir versuchen stets alle Interessenten unseres Unternehmens in Belieferung nehmen zu können. Dieses ist jedoch bedauerlicherweise nicht immer möglich. Denn die erfolgreiche Aufnahme der Belieferung ist von zahlreichen Faktoren abhängig, auf die wir leider keinen Einfluss nehmen können. So ist für eine erfolgreiche Aufnahme der Belieferung neben der Zustimmung des für Sie zuständigen Netzbetreibers zur Anmeldung der Nutzung des Netzes sowie die Ihres Vorlieferanten BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (Betriebsstätte) zur Kündigung des zwischen Ihnen bestehenden Vertrages Voraussetzung. Des Weiteren gibt es zahlreiche weitere Gründe, die die Aufnahme einer Belieferung verhindern können. Leider haben wir auch auf diese regelmäßig keinen Einfluss.

    Wir möchten Ihnen aber für Ihren Auftrag sehr danken und bitten um Verständnis, dass wir aus einem dieser Gründe auch bei Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt eine Versorgung mit Strom nicht gewährleisten können. Wir empfehlen Ihnen, sich unverzüglich mit einem anderen Versorger in Verbindung zu setzen und über diesen eine Belieferung zu beantragen.

    Bitte melden Sie sich nicht in der telefonischen Kundenbetreuung, da Ihnen die Sachbearbeiter aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu den Ablehnungsgründen geben können.

    Wir würden uns freuen, wenn Sie uns zu einem späteren Zeitpunkt erneut beauftragen würden und wünschen Ihnen bis dahin alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr immergrün!-Energie Team

    1. Habe dieselbe „Begründung“ von immergrün erhalten. Mein aktueller Gaslieferant ist ebenfalls die BEV. Vielleicht haben die eine Absprache, das sie sich nicht gegenseitig die Kunden wegnehmen…

    2. Von „datenschutzrechtlichen Gründen“ zu sprechen, kann man durchaus als Frechheit bezeichnen. Der Datenschutz bei Veträgen kann sich stets nur auf personenbezogene Daten des Kunden beziehen. Dem Kunden aus Gründen des Datenschutzes Auskunft über seine eigenen Daten zu verweigern, ist schlichtweg absurd. Es ist nur eine billige Ausrede dafür, dass man dem Kunden die Gründe nicht nennen will und aufgreund fehlender gesetzlicher Regelung auch nicht muss. Erneut ein Herzlich Willkommen in der eisernen Kralle des ungeregelten Turbo-Kapitalismus, in dem der Bürger rechtlos ist und nichts tun darf und die Unternehmen alles…

    3. Regionale EnergieWerke GmbH verwendet die gleichen nichtssagenden Textbausteine:

      Ihren Auftrag zur Belieferung mit Strom haben wir erhalten und danken Ihnen für Ihr Interesse an einer Versorgung durch unser Unternehmen.

      Wir versuchen stets alle Interessenten unseres Unternehmens in Belieferung nehmen zu können. Dieses ist jedoch bedauerlicherweise nicht immer möglich. Denn die erfolgreiche Aufnahme der Belieferung ist von zahlreichen Faktoren abhängig, auf die wir leider keinen Einfluss nehmen können. So ist für eine erfolgreiche Aufnahme der Belieferung neben der Zustimmung des für Sie zuständigen lokalen Netzbetreibers zur Anmeldung der Nutzung des Netzes sowie des aktuellen Versorgers zur Kündigung des zwischen Ihnen bestehenden Vertrages Voraussetzung. Des Weiteren gibt es zahlreiche weitere Gründe, die die Aufnahme einer Belieferung verhindern können. Leider haben wir auch auf diese regelmäßig keinen Einfluss.

      Wir möchten Ihnen für Ihren Auftrag sehr danken bitten aber um Verständnis, dass wir aus einem dieser Gründe auch bei Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt eine Versorgung mit Strom nicht gewährleisten können. Bitte melden Sie sich nicht in der telefonischen Kundenbetreuung, da Ihnen die Sachbearbeiter aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu den Ablehnungsgründen geben können.

      Wir würden uns freuen, wenn Sie uns zu einem späteren Zeitpunkt erneut beauftragen würden und wünschen Ihnen bis dahin alles Gute.

  9. …wurde von Wunderwerk schon zum 2.Mal mit dieser obengenannten „Begründung“ abgelehnt…

    Es gibt meiner Meinung nach keinen einzigen nachvollziehbaren Grund!!

    Sparen Sie sich die Zeit eines Wechselgezetteres zu diesem Unternehmen..

    1. Habe genau das selbe Problem, wie oben beschrieben, mit „Wunderwerk“ gehabt.

      vielen Dank für Ihren Antrag auf eine Energiebelieferung.
      Ihre Zufriedenheit ist für uns das Wichtigste.

      Für das Zustandekommen einer Energiebelieferung ist die Abstimmung zwischen dem Betreiber des Zählers sowie dem bisherigen und dem neuen Anbieter erforderlich.

      Trotz mehrfachem Versuchs ist diese Abstimmung bislang nicht erfolgreich gewesen. Aus unserer Sicht scheint ein reibungsloser Übergang in ein neues Belieferungsverhältnis somit sehr unsicher zu sein. Da wir selbstverständlich verhindern wollen, dass Sie zu dem geplanten Termin keinen neuen Energieversorger haben, müssen wir nun rechtzeitig handeln.

      Auch wenn wir Sie gerne als Neukunden begrüßt hätten und die fehlende Abstimmung teilweise nicht in unserer Hand liegt, möchten wir Ihnen ermöglichen, einen neuen Antrag auf einer Energiebelieferung zu stellen, damit Sie eventuell doch noch zum geplanten Termin durch einen neuen Versorger beliefert werden. Somit werden wir Ihren Auftrag bei uns nicht mehr weiterbearbeiten und leider beenden.

      Es tut uns leid, dass wir keine besseren Nachrichten für Sie haben und bitten um Ihr Verständnis.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Wunderwerk AG Team

      Ein mehr als seltsames Verhalten von „Wunderwerk“ !!!
      Der darauf folgene Wechsel (noch am selben Tag nach der Ablehnung von „Wunderwerk“) zu einem anderen Anbieter, kam auch noch am selben Tag der Antragsstellung problemlos zustande.
      Das gibt einem doch sehr zu denken wie vertrauenswürdig „Wunderwerk“ tatsächlich ist.

      Ich kann diesen „Wunder“-Anbieter“ auf KEINEN Fall weiter empfehlen

      1. Dann kriegt der halt nicht IHR GELD. Und sie finden einen Stromanbieter von Platz 2 oder 3 vom Stromvergleich. Die Aussage kommt nach 24h verdächtig früh aber so wird man wneigstens nicht hingehalten. Sehen Sie sich mal Wechselbeschwerden hier an:

        Lieber so als so.