Entwicklungen seit 07.10.2021
Insolvenz Neckarmann Strom, enQu wird der Bilanzkreis gekündigt
13.12.
14. Anbieter kündigt außerplanmäßig seine Kunden: KEHAG
10.12.
13. Anbieter kündigt außerplanmäßig seine Kunden: enerSwitch
8.12.
Insolvenz Dreischstrom GmbH
3.12.
Gas.de wurde zum 3.12.2021 der Bilanzkreis gekündigt. Ich rechne damit, dass 100.000 bis 400.000 Kunden betroffen sind (⇒ zur Abschätzung).
30.11.
Beim Insolvenzverfahren zu Fulminant Energie wurde für die betroffenen Kunden eine Internetseite eingerichtet. Die betroffenen Kunden werden zeitnah über die Ersatzversorgung mit Energie beliefert.
23. und 24 .11.
Mit Fulminant Energie ist der 4. Anbieter insolvent. In Großbritannien sind die Ausmaße deutlich größer. ca. 4. Mio. Britten haben in den letzten Monaten die Insolvenz ihres Anbieters erleben müssen.
19.11.
ZfK berichtet über Vertragsänderungen und vorgezogene Abschlagserhöhungen bei jura Strom. Kunden erhielten eine Ankündigung, dass sie nun zu Börsenpreisen Energie erhalten. Dies sehe ich kritisch. Das Schreiben und meine Einschätzung finden Sie hier.
immergrün versendet Kompromissangebote an Kunden, die einen Schadensersatz fordern und sich dabei an die Schlichtungsstelle wenden. So ein Schlichtungsangebot werde ich mir zeitnah anschauen und meine Einschätzung abgeben.
18.11.
ZfK berichtet, dass es die ersten Stadtwerke für die Ersatzversorgung höhere Preise als für die Grundversorgung vorsehen. Dies ist insb. dann problematisch, wenn ein Anbieter Insolvenz anmeldet und der Kunde in die Grundversorgung rutsch. Bei den Stadtwerken Witten zahlen Bestandskunden 7,60 Cent/kWh, während Neukunden (z.B. eines insolventen Anbieters) 17,99 Cent/kWh zahlen sollen.
12.11.
Der Berla Energie wurde der Bilanzkreis gekündigt. Deren Seite ist abgeschaltet. ZfK berichtet.
11.11.
Die Bundesnetzagentur hat am 11.11. ein Aufsichtsverfahren gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (immergrün) eingeleitet. Anlass sind die Schreiben, in denen die Abschlagszahlungen erhöht wurden. Es handelt sich hierbei um dieses Schreiben. Ähnliche Schreiben liegen mir auch gegenüber Wunderwerks AG, Elektrizitätswerke Düsseldorf, Enstroga, Strogon und Fuxx Sparenergie vor.
9.11.
Das Amtsgericht Bottrop bestätigt in einem Fall, dass die vorgezogene Kündigung unzulässig ist und der Anbieter weiter Energie liefern muss. Wenn die Lieferung bereits eingestellt wurde, dann muss der Anbieter die Versorgung wieder aufnehmen. (Quelle) Dieses Urteil bestätigt meine Einschätzung und es stärkt jene Kunden, die nun Schadensersatz einfordern wollen.
8.11. Weitere Preiserhöhungen werden ausgesprochen
In einer weiteren Welle versendet immergrün die bereits bekannten E-Mails, in denen Abschlagserhöhungen lediglich 7 Tage vorab angekündigt werden.
8.11. Werden nicht lesbare Dokumente (z.B. Preiserhöhungen) im Kundenportal eingestellt?
Ein immergrün-Kunde berichtet, dass die Mitteilung „Preisinformation 25…“ aus dem Kundenportal heruntergeladen hat. Die Mitteilung hat keine Datei-Endung besitzt. Nachdem er jedoch die Endung „.pdf“ ergänzt, hat er festgestellt, dass es sich bei dem Dokument um eine drastische Preiserhöhung handelt.
Bitte hier kommentieren: Wem ist das auch aufgefallen? Bei welchem Anbieter? Vielen Dank!
6.11.
immergrün: geänderte Geschäftsanschrift von Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
- Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Leverkusen beschlossen.
- Änderung zur Geschäftsanschrift: Lohrstraße 81, 51373 Leverkusen.
- Vermutlich ist dies nicht relevant für Widersprüche der Betroffenen. Da aber in der Vergangenheit die Namensänderungen der Firma dazu führte, dass Beschwerden nicht korrekt zugestellt wurden, beobachte ich diesen Sachverhalt sehr genau.
3.11.
Betroffene Kunden sind verunsichert, ob ihr Vertrag bereits beendet wurde. Bei einigen Kunden haben immergrün, Enstroga und weitere die Verträge gekündigt, obwohl diese keine Sonderkündigung ausgesprochen wurde. Widerrufe gegen die Vertragsauflösung waren ohne Erfolg.
Über die Vertragskündigungen, obwohl keine Sonderkündigung ausgesprochen wurde, berichtet E&M. Darin wird auch erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegenüber Immergrün-Energie GmbH durchführt. Gegenstand der Untersuchungen wurde nicht genannt.
In den Niederlanden muss Enstroga eine Strafe i.H.v. 15.000€ bezahlen, weil sie Verträge einfach aufgekündigt hat. Auch Kunden in Österreich beschweren sich über vorgezogene Kündigungen. Ich bin gespannt, ob auch in Deutschland eine Strafe fällig wird. Die Verbraucherzentrale fordert bereits ein Einschreiten der Bundesnetzagentur.
1.11.
Kunden haben mich informiert, dass Regionale Energiewerke und Energieversorger Rheinland den Abschlag erhöht haben – jeweils „nur“ um 10€. Nachweise liegen mir vor. Darin wird in einem sehr allgemeinen Schreiben von einer Abschlagserhöhung gesprochen, ohne diese zu quantifizieren.
29.10
- Die Verbraucherzentrale teilt meine Meinung, dass die Abschlags- und Preiserhöhungen unzulässig sind, und wird dagegen weiter juristisch dagegen vorgehen (siehe hier).
- Betroffene Kunden schildern mir, dass in mehreren Wellen E-Mails zu Abschlags- und Preiserhöhungen an die Kunden versendet werden. Ich hoffe auf eine schnelle Abmahnung durch die Verbraucherzentrale. Am heutigen Tag haben mich überwiegend Kunden von Wunderwerk angeschrieben.
28.10.
- enQu ist der 12. Anbieter, der außerordentlich aufgrund der steigenden Strom- und Gaspreise Verträge kündigt.
- Lition ist das 3. Unternehmen, dass Insolvenz anmeldet.
- Am Abend versendet immergrün und Wunderwerk
- erneut E-Mail mit einem Reduktionsrabatt i.H.v. 30%.
- bietet an, Mehrkosten für die Grundversorgung zu übernehmen. Mit meinem Musterschreiben E fordern Sie den Schadensersatz ein.
Seit 26.10.:
Verträge werden nach Widerspruch gekündigt
Entweder wird die Kündigung eindeutig ausgesprochen oder in mehrdeutigen E-Mails ein Wechsel empfohlen. Eine immergrün-Kundin berichtet ferner, dass Ihr Vertrag beendet wurde, nachdem Sie die 30%-Rabattaktion nicht angenommen hat. Die Vertragsbeendigung hat sie über das Kundenportal erfahren. Um herauszufinden, ob Ihr Vertrag wirklich beendet ist, sollten Sie ins Kundenportal schauen.
Erst wenn Sie dies sehen oder Post vom Grundversorger erhalten haben, würde ich den Anbieter wechseln. Machen Sie vollständigkeitshalber einen Screenshot vom Kundenportal und beschweren Sie sich in einer Mail an Ihren Versorger, sodass Sie nachweisen können, dass Ihr Anbieter Sie gekündigt hat, bevor Sie sich einen anderen Anbieter gesucht haben.
Seit dem 26.10.
Rückholaktion mit 30%-Rabatt
Ab dem 26.10. haben immergrün und weitere Anbieter Kunden den Vertrag gekündigt, nachdem sie der Abschlagserhöhung widersprochen haben. Auch Kunden, die gar keine Sonderkündigung ausgesprochen haben. Nun bietet immergrün „ausgewählten Versorgungskunden“ einen Reduktionsrabatt i.H.v. 30% an. Dieser Reduktionsrabatt bezieht sich nicht auf den zuvor kommunizierten, neuen Abschlag, sondern auf die Erhöhung. In diesem Kommentar erläutere ich den Unterschied.
Netzabmeldung
Erste Kunden haben die Bestätigung, dass immergrün & Co. sie vom Netz abgemeldet haben.
Unzulässige Preiserhöhungen: immergrün ignoriert Preisgarantie & AGBs
- Die Preiserhöhung wurde ca. 1 Monat vorab angekündigt, nicht 6 Wochen gemäß immergrün-AGBs
- Ich habe einen Nachweis, dass innerhalb der Preisgarantie die Preiserhöhung vorgenommen wurde.
- Ich würde eine Sonderkündigung aussprechen, auch wenn Sie attraktive Konditionen und ggf. den Bonus verlieren. Wenn der Bonus in der Abrechnung verweigert wird, werden Sie von mir ein Musterschreiben erhalten können. Das entwickle ich noch.
Kündigung angenommen, obwohl keine Sonderkündigung ausgesprochen wurde
Kunden haben Kündigungsbestätigungen, nachdem sie sich gegen die Abschlagerhöhungen gewehrt haben. Ein Teil der Kunden hat aber gar keine Sonderkündigung ausgesprochen, sondern lediglich der Abschlagserhöhung widersprochen. Betroffen sind insb. Kunden von immergrün.
Seit 24.10.:
Funktionsstörungen auf dem Kundenportal von immergrün & Co. halten an.
Im Kundenportal sind Guthabenauszahlungen standardmäßig per Verrechnungsscheck eingestellt. Kunden, die dies umstellen wollen und auf „Senden“ klicken, mussten feststellen, dass die Änderungen nicht übernommen werden. (Stand: 25.10.2021)
Wenn Sie dieses Problem auch haben, dann verwenden Sie bitte mein hierfür entwickeltes Musterschreiben (unter SONSTIGE).
22.10. bis 25.10:
Vertragskündigungen rechtmäßig?
- 3 der Anbieter, die Verträge aufkündigen, scheinen weiterhin Energieverträge zu verkaufen. Dies sehe ich als problematisch an, da eine Unzumutbarkeit am Vertrag festzuhalten bezweifelt werden kann.
- Ich habe den Beleg für den 11. Versorger, der Kunden außerplanmäßig kündigt. Grund: Versorgung wird eingestellt. Info kommt bald.
Drastische Abschlagserhöhungen
Betroffene Kunden beschweren sich seit dem 22.10. abends über starke Abschlagserhöhungen durch immergrün, Wunderwerk, Elektrizitätswerke Düsseldorf, Strogon, Enstroga, Fuxx Sparenergie.
- Presseberichte (eingeschränkt lesbar): E&M; ZfK, energate, Hamburger Abendblatt
- Abschläge wurden kurzfristig um bis zu >250% erhöht.
- Da die Voraussetzungen für eine Erhöhung der Abschläge fehlen und AGB-Fristen nicht eingehalten werden, halte ich das Vorgehen für unzulässig.
- Kunden sollten sich mit meinen Empfehlungen, Musterschreiben und Hintergrundinformationen wehren.
- Eine 5-stellige Anzahl an betroffenen Kunden ist wahrscheinlich.
- Die Umfrage auf dieser Seite zeigt, dass sich unter den >600 Betroffenen ca. die Hälfte über immergrün beschweren.
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immergrün hat die AGBs angepasst.
In den aktuellen AGBs hat das Unternehmen darin aufgenommen, dass Verträge bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit gekündigt werden dürfen.
- Erste Einschätzung: Es gelten die AGBs, die mit Ihnen vereinbart wurden (meistens zu Vertragsbeginn). Den mir vorliegenden AGBs (02/2012) war dieser Passus noch nicht enthalten.
Zudem geht Deutsches Recht vor den AGBs von immergrün. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies immergrün hilft.
20.10.
Die meiner Meinung nach versteckteste Vertragsaufkündigung stammt von Regionale Energiewerke (REW). Kunden der Regionale Energiewerke wurden in einem Schreiben ohne persönliche Anrede und ohne Bezug zum Vertrag informiert, dass sie innerhalb von drei Wochen vom Netz abgemeldet werden müssen. Gründe wurden nicht genannt, jedoch behauptet, dass REW keinen Einfluss auf die Netzabmeldung habe. In einer E-Mail an einen betroffenen Kunden wurde jedoch eingeräumt, dass aufgrund der „Extremsituation am Energiemarkt“ der Vertrag beendet wurde.
Ein sehr ähnliches Schreiben liegt mir vom Anbieter „Energieversorgung Rheinland“ (EVR) vor. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in Düsseldorf und auch die Internetseite weißt viele Parallelen auf.
Die Unternehmen immergrün (7. und 18.) und Fuxx Sparenergie (am 8. und 19.) haben zum zweiten Mal Verträge einseitig aufgrund der Preisentwicklungen aufgekündigt. Am 18.10. hat die Verbraucherzentrale NRW immergrün wegen Preiserhöhungen abgemahnt.
Der Grundversorger Ziegler ewk kündigt an, die Versorgung zu Ende 2021 einzustellen (Quelle).
19.10.
- Regionale Energiewerke (REW) sind das 10. Unternehmen, das die Verträge außerplanmäßig aufkündigt.
- immergrün am 18.10.2021 – am Tag der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW – weitere Kunden aufgekündigt.
- 2. Energieversorger ist insolvent: Smiing Green Energy. 1.500 Kunden sind betroffen.
- Musterschreiben: Das Musterschreiben und Berechnungstool „Schadensersatz“ ist verfügbar.
18.10.
- Die Nachweise, dass ein 8. Unternehmen die Verträge vorzeitig aufgekündigt hat, verdichten sind. Die Vertragsaufkündigung wird besonders nebulös kommuniziert.
- Die Verbraucherzentrale NRW hat immergrün abgemahnt – für die Vertragsaufkündigung und die starken Preiserhöhungen. Als Grund wurde u.A. dieses Schreiben von der Verbraucherzentrale angeführt.
- Mit liegen Preiserhöhungen von weiteren Anbietern vor, bei der der Arbeitspreis um 126% erhöht wird.
17.10.
- Ich habe den Nachweis, dass ein 8. Unternehmen die Verträge vorzeitig aufgekündigt hat.
- Mir liegen Hinweise auf 2 weitere Unternehmen vor, denen ich nachgehe.
14.10.
- Die Zeitschrift für kommunale Wirtschaft (ZfK) berichtet als erstes über die Vertragsbeendigungen von „Energie für uns“: zum Tweet.
- Stromanbieter erhöhen die Arbeitspreise von Bestandskunden massiv um bis zu 136%.
12.10.
- Die Zeitschrift Energie & Management berichtet als erste Zeitung über die erste Insolvenz eines Strom- und Gasanbieters seit den steigenden Energiepreise: otima energie. Es handelt sich hierbei um einen sehr jungen und kleinen Anbieter für Strom & Gas. Begründet wird die Insolvenz mit den massiv gestiegenen Großhandelspreisen.
- Die Bildzeitung berichtet über das Ausmaß und benennt die Stromanbieter, die die Verträge einseitig aufkündigen.
- Immergrün bietet Kunden an, Mehrkosten aus der „Mehrbelastungen durch eine kurzeitige Belieferung in der Grundversorgung“ auszugleichen.
- Die Zeitschrift für kommunle Wirtschaft (ZfK) informiert ausführlich über die aufgekündigten Verträge und gibt tiefere Einblicke in das Unternehmen Enstroga und die Verflechtungen zu den anderen betroffenen Unternehmen.
11.10.
- Ein anderer Stromdiscounter sendet seinen Kunden versteckte Preiserhöhungen zu und verdoppelt den Arbeitspreis und die Grundgebühr. Ein weiterer hat seinen Arbeitspreis um 80% erhöht. Es ist zu befürchten, dass diese Stromanbieter ebenfalls unter den starken Anstiegen der Strom- und Gaspreise leiden.
- Im Kundenportal der Anbieter steht es Schwarz auf Weiß: Verträge wurden zum 19.10. bzw. 20.10.2021 aufgekündigt. Andere Betroffene schreiben in ihren Kommentaren (s.u.), dass deren Grundversorger die Kündigungen von immergrün schon erhalten haben.
- Um 12 Uhr erhielt ich den Nachweis, dass die Muttergesellschaft der Wunderwerk AG – Elektrizitätswerke Düsseldorf – die Verträge mit Kunden aufkündigt.
- Um 18 Uhr: Die Auswertung der Umfrageergebnisse auf dieser Seite zeigen, dass Kunden auf Bundesländern mit hohen Netzentgelten häufiger gekündigt wurden.
- Um 20 Uhr erhielt ich den Nachweis, dass Enstroga ebenfalls ein Kündigungsschreiben versendet hat.
- Die Zeitschrift Energie & Management berichtet als erste Zeitung um 16:50, dass neben immergrün auch die Energieanbieter Fuxx Sparenergie, Strogon und Wunderwerk AG derartige Schreiben versendet haben.
9. und 10.10.
- 10.10.: Auf den Internetseiten der 4 Stromanbieter wurden die Tarifrechner deaktiviert. Es können keine Verträge mehr abgeschlossen werden. Der 5. Stromanbieter kündigt Verträge vorzeitig.
- 9.10.: E-Mails von betroffenen Kunden belegen, dass auch Strogon, Fuxx Sparenergie und Wunderwerk AG die Belieferung einstellen wollen.
8.10.
- immergrün ist nicht mehr auf den Vergleichsportalen vertreten.
- Der Kundenservice ist – trotz angeblicher technischer Störungen – erreichbar.
- Auf der Internetseite von immergrün können über den Tarifrechner noch Tarife ausgewählt werden.
- Das Handelsblatt berichtet um 15:41 als erste Zeitung für das Schreiben von immergrün. Weitere folgen.
- Erste Umfrageergebnisse auf dieser Seite deuten an, dass Kunden aus ganz Deutschland betroffen sind.
7.10.
- immergrün Kunden erhalten ab 16 Uhr E-Mails zur Beendigung der Belieferung.
- Auf der Kontaktseite von immergrün werden technische Störungen gemeldet.
- Diese Internetseite geht um 20:15 online. Erste Kommentare von Verbrauchern zeigen, dass viele Kunden betroffen sind.
Zuvor fielen insb. => immergrün => Fuxx Sparenergie und => Wunderwerk AG negativ auf (z.B. aufgrund verweigerter Neukundenboni, versteckten Preiserhöhungen, Nichterfüllungsschäden)
Entroga hat trotz Preisgarantie die Abschlagszahlung am 23.10.21 von 95.- Euro auf 247.- Euro für Erdgas erhöht. Ich habe bereits Widerspruch erhoben. Seit heute ist Entroga Berlin nicht mehr telefonisch erreichbar. Sind die am Ende insolvent?